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Aktion 20.000 Jobmesse

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Aktion 20.000 JobmesseObserverMo, 27.11.2017 - 16:57

Jobmesse 27.11. VHS Brigittenau
Ich hatte für diese Jobmesse eine persönliche Einladung vom AMS erhalten. Darin wurde man aufgefordert, das "Einladungs"schreiben und einen aktuellen Lebenslauf mitzubringen.
War aber dann alles nicht so schlimm, wie ich es erwartet hatte. Es gab von den Unternehmen (eigentlich nur die Gemeinde Wien) und vom AMS Infotische. Die Stellenausschreibungen lagen zum Mitnehmen auf. Es gab auch Bürojobs, das meiste davon war in Spitälern und Pflegeheimen und einige MAs. Man ist direkt bei der Gemeinde Wien beschäftigt, das Dienstverhältnis ist befristet bis 30.6.2019. Angeblich werden auch Vordienstzeiten berücksichtigt.
Wer vor der Arbeitslosigkeit viel verdient hat, kann eventuell noch einen Kombilohn (= eine Arbeitsnehmerförderung) beantragen. Absprache mit Betreuer. Die Förderung im Zuge der Aktion 20.000 ist hingegen eine Unternehmerförderung.

Beim AMS Infostand gab es dann noch eine 3 oder 4seitige Liste. Diese war so klein gedruckt, dass ich sie kaum lesen konnte (und das bei einer Aktion 50+, wo die meisten schon eine Lesebrille brauchen!). Auf dieser gab es noch mehr Stellen, die angeblich nur auf dieser Liste zu finden sind. Diese Jobs waren nach Arbeitgeber, nicht nach Art des Jobs gelistet. Man mußte sich mühselig das Passende heraus suchen. Es gab weder Angaben über Anforderungen noch eine Beschreibung der Tätigkeit, auch keine Gehaltsangaben. Diese mußte man erst beim Infostand erfragen bzw. wie ich dort erfahren habe, muss die Gemeinde Wien keine Angaben über's Gehalt machen. (Anm. bei den Stellenausschreibungen, die zum Mitnehmen auflagen, gab es sehr wohl eine Angabe über die Höhe der Entlohnung.)

Von dieser Liste sollte man mind. eine Stelle auf dem Bewerbungsbogen eintragen und beim AMS Infostand abgeben. Der Bewerbungsbogen war ähnlich dem vom Waff, aber mit AMS-Logo. Angeblich alles FREIWILLIG! Man bekommt dann für diese Stelle(n) vom AMS eine Zusendung/Stellenausschreibung.

Hört sich alles nicht so schlecht an. Allerdings: wieviele BewerberInnen kommen auf eine Stelle? Wieviele Planstellen wird es nach den 1 1/2 Jahren geben, um die Leute zu übernehmen???? Ansonst ist man dann wieder arbeitslos. Und was wird die neue Regierung machen????

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Wenig Information bei Aktion 20.000 Jobmesse vom AMS Leibnitz

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Wenig Information bei Aktion 20.000 Jobmesse vom AMS LeibnitzAktiver AdminDi, 05.12.2017 - 21:44

Das war meine Erfahrung mit „Aktion 20.000“.

Die Regionalstelle Stellvertretung hat die Anwesende mit „willkommen“ zu der Veranstaltung Aktion 20.000 begrüßt und sagte, „die Aktion ist bestimmt jedem aus den Medien bekannt“. Er stellte den Projektleiter Hrn. Thomas Schubernigg der Fa. Gegko vor, und verließ den Raum. 

Thomas Schubernigg kündigte an, dass für diese „Aktion 20.000“, Personen 50+ und Personen die seit mind. 1 Jahr arbeitslos gemeldet sind, sind geeignet.  Mitarbeiterinnen der Verein werden Vorstellungsgespräche an vier Tische führen, sagte er und hat gleich vier Kandidaten eingeladen, Platz an den vier Tischen zu nehmen.

Das war die Einführung! Keine 2 Minuten! Kein Wort über „Aktion 20.000“, kein Wort über den Verein Gegko! Kein Wort über die Konditionen! NICHTS  !

Bis einen Tischplatz frei wurde, habe ich mich in der Runde der Interviewerinnen angeschaut. So entdeckte ich die Frau D., die mit mir die Projektmanagement Ausbildung besuchte. Aha, dachte ich mir! Sie hat also die Seite gewechselt.

Als ich an einen Tisch Platz nahm, wurde ich eingeladen „über mich etwas zu erzählen“. Danach wurden mir folgende Fragen gestellt:

  • als was ich gerne arbeiten würde
  • ob ich gesundheitliche Einschränkungen habe
  • welche Hobbys ich habe
  • ob ich Mitglied in einem Verein bin
  • was ich gerne mache

Zum Schluss hätte ich das Blattpapier, worauf die Dame die ganze Zeit meine Antworten notierte, unterschreiben müssen. Als ich sagte, dass ich jetzt auch einige Fragen habe, ist die Gegko Mitarbeiterin in Panik geraten. Sie drehte das Papier wieder zu sich, ohne zu sehen, dass ich nicht unterschrieben habe, und rief ihren Chef. Dieser hat mich eingeladen raus aus dem Raum zu gehen, „um den Platz für die anderen Kandidaten freizulassen“.

Meine erste Frage an Herrn Schubernigg war, ob er mit den gleichen Methoden wie vor ein paar Jahren arbeitet, als er mich gezwungen hat, den Arbeitsvertrag sofort an Ort und Stelle zu unterschreiben.

Er sagte, er glaube nicht, dass es so war.

Ich antwortete, es war genau so, sonst würde ich ihn jetzt nicht darauf ansprechen.  Ich sagte ihm, sollte es noch einmal das gleiche passieren, werde ich sicher nicht sofort unterschreiben, weil ein seriöser Betrieb, wird doch nie verweigern, den Arbeitsvertrag mitzunehmen. Das habe ich in meine ganze Karriere bei keiner Firma erlebt.

Dann folgte aus meiner Seite die nächste Fragen: wie lange die Beschäftigung dauert und was man verdient, weil ich werde sicher nicht mehr wie beim letztes Mal akzeptieren, dass ich weniger als Notstandhilfe bekomme. Schon wieder hat sich Herr Schubernigg überrascht gezeigt (schluckte wieder runter) und sagte er kann sich an mich erinnern, aber er weiß nicht, wie es war.

Er gab mir seine Visitenkarte, ich soll ihm den damaligen Arbeitsvertrag zukommen lassen.

Ich fragte warum, ob er vor hat, jetzt nach mehreren Jahren mir die Differenz zu zahlen. Er war erstaunt von meiner Frage und sagte, das sei nicht möglich.

Jetzt werden die Mitarbeiter direkt von Gemeinden eingestellt, sagte er.

Ich fragte, ob schon wieder mit einem Lohn für Transitarbeitskräfte und er antwortete nein, nach einem Kollektivvertrag. Ist das legal, fragte ich? Ich wurde nur mit großen Augen angeschaut, ohne eine Antwort zu bekommen.

Noch eine Frage stellte ich, betreffend der „Sozialpädagogische Betreuung“, ob es diese noch gibt.

Die Antwort war, nur für bestimmte besondere Fälle.

Ich fragte, was für ein besonderes Fall  ich war, weil ich diese Betreuung hatte. Darauf hat Herr Schubernigg nur wieder einmal runtergeschluckt.

Noch eine Frage stellte ich, betreffend der „Sozialpädagogische Betreuung“, ob es diese noch gibt.

Die Antwort war, nur für bestimmte besondere Fälle.

Ich fragte, was für ein besonderes Fall ich war, weil ich diese Betreuung hatte. Darauf hat Herr Schubernigg nur wieder einmal runtergeschluckt. Das werde ich auch nicht mehr akzeptieren, sagte ich, weil ich mich dabei wie ein Kind fühlte, wann die Eltern in der Schule kommen und mit der Lehrerin über mich reden. Es sei nicht in Ordnung, dass der Betreuer mit der Sekretärin, oder mit wem auch immer, hinter deinem Rücken über dich redet, ohne dass du dabei bist, zu hören um was es geht und eventuell dich zu verteidigen.

Schon wieder hat Herr Schubernigg  nur runter geschluckt, ohne ein Kommentar abzugeben. 

So funktionierte die „Jobbörse“ im Rahmen der „Beschäftigungsaktion 20.000“ in Leibnitz.

Leider wurden keine Informationen weitergegeben, weder von AMS noch von GEGKO.

Heute habe ich schon ein Angebot von AMS bekommen (siehe Anhang). Ziemlich schräg, weil ich für ein Job mit Kinder, weder Qualifikationen noch Erfahrung habe.

Anmerkung Aktive Arbeitslose: Durch mangelnde Information und Transparenz wird so die potentiell sinnvolle Aktion 20.000 um ihre Erfolgsmöglichkeiten gebracht. Bei der unpassenden Stelle handelt es sich um 6 Stellen als KindergartenhelferInnen bei der Volkshilfe. Ob eine Fachausbildung vorher gemacht wird, steht nicht in der Ausschreibung. Laut Steiermärkischem Kinderbildungs- und -betreuungsgesetz – StKBBG müssen nämlich auch KindergartenhelferInnen eine pädagogische Ausbildung machen. Daher empfehlen wir immer vorher zu erkundigen ob es - wenn es um Jobs mit fachlichen Voraussetzungen geht - eine Fachausbildung vorher gemacht wird, denn sonst ist der Job garantiert nicht nachhaltig mensch landet und nach auslaufen der Förderung wieder beim AMS!

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Sachverhaltsdarstellung zu AMS/WIFI Willkür 7.6.2017

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Sachverhaltsdarstellung zu AMS/WIFI Willkür 7.6.2017Aktiver AdminMo, 01.01.2018 - 00:16

Ich befand mich mit 24 anderen Teilnehmerinnen von 19.4.2017 bis 2.6.2017 in einer Vorqualifizierungsmaßnahme für Frauen in Technik (FAKU zur Hörgeräteakustikerin) beim Wifi Linz (ein vom AMS und vom Land OÖ finanzierter Kurs).

Für die Hauptausbildung sollten von den 24 Tn, die sich in der Vorquali befanden, nur 12 Tn aufgenommen werden. In der vorletzten Woche, genau am 24.5.2017, wurde uns Tn mitgeteilt, wer aufgenommen ist und wer nicht. Ich befand mich leider nicht unter den 12 aufgenommenen Teilnehmerinnen. (Es gab anschließend noch über eine Wo Unterricht (Werkstätte), auch für die nicht aufgenommenen Teilnehmerinnen)

Kurz vor Ende dieses Kurstages gegen 16:00 wurde mir plötzlich ohne vorherige Mitteilung und ohne weitere Begründung seitens der Kursleiterin, Fr. K., mitgeteilt, ich sei in Absprache mit meinem zuständigen AMS-Betreuer vom Kurs mit 24.5.2017 abgemeldet, somit ein vorzeitiger Kursabbruch vorgenommen worden.

Ich ging daher am übernächsten Tag, 26.5.2017, da am 25.5.2017 Feiertag war, zum AMS, um diese merkwürdige Vorgehensweise abzuklären und den Grund dafür zu eruieren.. Der zuständige Betreuer, Hr. Ing. S., war leider nicht zugegen da er, lt. AMS- Auskunft, a bis 29.5.2017 auf Urlaub weilte.

Sowohl beim Informationsschalter des AMS als auch von Seite eines mir zugewiesenen anderen Betreuers zu einem persönlichen Gespräch wurde erwähnt und bestätigt, dass es keinerlei Vermerk oder Hinweis auf einen Kursausschluss gäbe und es wurde mir versichert, ich sei weiterhin regulär bis zum 2.6.2017 im Kurs. Auch das  Bezugsende würde d`accord mit Ende des Kurses der 2.6.2017 in Ordnung gehen. Es wurde ein kurzer Vermerk des Bearbeiters, mit der Bitte um Aufklärung seitens meines Betreuers  gemacht. Mein Gatte war als Ohrenzeuge zugegen und ich verließ mich auf diese Angaben.

Am darauf folgenden Mo, 29.5.2017 musste ich leider wegen einer akuten Darmgrippe in den Krankenstand gehen.  Aufgrund der Heftigkeit blieb ich bis zum Ende der Woche  im KS. Die ärztliche Bestätigung sendete ich via email sowohl ans WIFI als auch ans AMS und bekam auch eine Lesebestätigung des AMS.

Von Seite des Wifi kam per email die Nachricht von der Kursleiterin Fr. K.: Da ich vom Kurs per 24.5.2017 abgemeldet sei, wie angeblich mit AMS abgesprochen wurde, so falle der Krankenstand nicht mehr in die Zuständigkeit des Wifi und ich solle mich ans AMS wenden.

Das tat ich dann auch am Mo, 29.5.2017 beim AMS- Bulgariplatz in Begleitung meines Gatten und meiner Mutter als Zeugen, persönlich und bekam, da mein zuständiger AMS Betreuer, Hr. Ing. S., der vorherigen Info des AMS zum Trotz, noch immer nicht anwesend war, die selbe Antwort wie am vorangegangenen Freitag: Es läge weder eine schriftliche Stellungnahme noch ein Eintrag des AMS-Beraters vor; ich sei regulär noch im Kurs. Diese Mitteilung bekam ich dann auch per email von der Stellvertreterin meines Betreuers,

Fr. M.: Sollten sich während der noch verbleibenden Kurstage beim Wifi irgendwelche Probleme ergeben, die eine Intervention des AMS erforderlich machen würden,solle ich mich wieder melden.
Im Laufe der Woche wandelte sich jedoch plötzlich das Blatt. Da ich das AMS zu einer schriftlichen Stellungnahme bezüglich des Kursausschlusses aufforderte, wurde mir via email von Fr. M. mitgeteilt: Es hätte lt. Kursleitung angeblich irgendwelche Vorkommnisse im Kurs gegeben, man könne mir keine offizielle Stellungnahme ausstellen und der Kursausschluss wäre auch ohne Begründung fürs AMS gerechtfertigt und durchgeführt. Da ich als Trainerin im arbeitsmarktpolitischen Kontext tätig war, so ist mir bekannt, dass es klare und einheitliche AMS Richtlinien und Vorgaben, die einen Kursausschluss begründen, gibt.

Nun gab es weder Vorkommnisse, wie mir, ohne weitere Erläuterung derselbigen, zur Last gelegt werden, noch gab es vorab eine Anhörung oder Einzelgesprächssitzungen, die lt. Richtlinien so einem Vorgehen vorangehen müssten.

Ich wurde als Einzige der nicht aufgenommenen Teilnehmerinnen einfach ohne mein Wissen vor vollendete Tatsachen gestellt, was ebenso die Einstellung des laufenden AMS - Bezuges, der mir lt. AMS Bescheid vom 24.5.2017 bis Kursende am 2.6.2017 zugestanden hätte, bedingte.

Ich forderte erneut eine Stellungnahme zu den Vorwürfen und der Vorgehensweise und wurde von Fr. M. per email informiert, dass sie keine Hintergrundwissen über irgendwelche, von ihr vorher behaupteten,Vorkommnisse im Kurs habe und sie daher die Sachlage meinen zuständigen Betreuer, Hrn. Ing. S. weiterleiten würde und sich Hr. S. 6.6.2017 bei mir diesbezüglich melden würde. Des Weiteren ist lt. OÖGKK - Schreiben vom 2.6.2017 die Pflichtversicherung per 24.5.2017 eingestellt worden. Somit ist der Bezug des Krankengeldes für den Krankenstand vom 29.5.-2.6.2017 gefährdet.

Am 6.6.2017 erfolgte trotz vorangegangener Ankündigung von Fr. M. keinerlei Antwort meines Beraters. Daher schrieb ich wieder via eAMS an die Geschäftsstelle und an Fr. M. mit dem Hinweis, daß ich ein Recht auf Stellungnahme hätte und Behauptungen und Anschuldigungen geahndet werden können und ich bezüglich dieses Vorgehens einen Rechtsbeistand hinzuziehen werde.

Dann, nach heutiger (Mi, 7.6.2017), erstmaliger telefonischer Rückmeldung meines AMS Betreuers, Hrn. Ing. S., merkte dieser an: Es sei ja nichts Schlimmes passiert, der Kursausschluss sei wahrscheinlich aus persönlichem Grunde seitens der Fachtrainerin passiert, es wäre doch NUR 1 Woche, die ich verloren hätte und ich solle die Sache auf sich beruhen lassen. Er an meiner Stelle würde dies tun. Das wäre doch nur eine seelische Belastung und es wäre besser, ich würde in die Zukunft schauen, als in Vergangenem verbissen hängen zubleiben und dies sei doch nur eine Lappalie. Wenn ich in Zukunft noch etwas vom AMS brauchen sollte, wäre dies klüger, meinte Hr. Ing. S. kryptisch an.

Da dies eine mehr als unterschwellige Drohung seitens des AMS zu verstehen ist, und ich aus der Eigenmächtigkeit des AMS Beraters und der Kursleiterin ohne vorherige Absprache oder Rückmeldung einfach vor vollendete Tatsachen gestellt worden bin, mir weder ein Bescheid über die vorzeitige Einstellung des AMS-Bezuges (finanzielle Einbuße) oder irgendwelche Stellungnahmen zudem Fall und dem Grund für diese ominöse willkürliche Vorgehensweise vorliegen, so werde ich rechtliche Schritte dazu setzen. (Ich habe den gesamten Schriftverkehr vom AMS in ausgedruckter Form bei mir,für den Fall, dass der Verlauf über eAMS gelöscht würde.) Denn dieser Fall ist leider kein Einzelfall, wie so gerne seitens der Behörden propagiert wird.

Mit freundlichen Grüßen,
L:

Letzter Stand des Sachverhaltes zu AMS /WIFI Willkür 19.6.2017

Ich war bezüglich dieses Umstandes am 8.6.2017 bei der Arbeiterkammer Linzvorstellig und schilderte den Sachverhalt.

Daraufhin intervenierte die AK, indem via Telefonat mit dem zuständigen AMS (Mein zuständiger AMS- Betreuer, Ing. S. war wieder einmal nicht erreichbar) um einen Bescheid oder sonst irgendeine schriftliche Mitteilung über einen Bezug oder die Einstellung des Bezuges zu erhalten.

Seitens AMS wurde zugesagt, das dies so schnell als möglich erfolgen würde.

Am darauf folgenden Tag, 9.6.2017 hatte ich einen bereits vorab vereinbarten AMS Termin, bei dem mir vom AMS-Berater, Hrn. Ing. S., im Beisein meiner Mutter zugesichert wurde, ich würde sowohl „alle Mitteilungen und Stellungnahmen als auch die Beantwortung meiner Beschwerde vom 31.5.2017über den negativen Notstandshilfebescheid vom 8.5.2017 bis spätestens Mittwoch, 14.6.2017, in Briefform“ erhalten.

Diese Aussage erwies sich allerdings nur als „Luftblase“, da ich via eAMSnur Mitteilungen über den zukünftigen Bezug und über eine Vormerkung zur Sozialversicherung für den Zeitraum vom 25.5.2017 – 31.5.2017 erhielt. (Weder eine schriftliche Mitteilung über die Einstellung des Bezuges per25.5.2017 noch eine schriftliche Begründung dafür). Auch erhielt ich ein Schreiben der OÖGKK (datiert mit 14.6.2017) mit der Information: „Sie waren vom 25.6.2017 – 31.5.2017 bei der OÖ Gebietskrankenkasse durch das Arbeitsmarktservice gemäß §34/1 ASVG zur Krankenversicherung gemeldet.........

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Volksanwaltschaft leugnet schikanöse Charakter von wöchtentlichen Kontrollterminen

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Volksanwaltschaft leugnet schikanöse Charakter von wöchtentlichen KontrollterminenAktiver AdminMo, 29.01.2018 - 19:57

MR Mag. Heimo Tröster

05. April 2016

Sehr geehrter Herr H.!

Vielen Dank für Ihr E-Mail vom 17. März 2016 (Stichwort: Dienstaufsichtsbeschwerde über das AMS Wien). Inhaltlich geht es in Ihrer Beschwerde wiederum um die Vorschreibung wöchentlicher Kontrolltermine durch das AMS. Sie bringen im Wesentlichen vor, dass diese Termine „sinnlos“ seien und schildern insbesondere den Verlauf des Kontrolltermins am 19. Februar 2016. Aus Ihrer Sicht wurde Ihnen bei diesem Termin eine „unpassende Zwangsbewerbung“ aufgetragen.

Die allgemeine Rechtslage im Zusammenhang mit der Vorschreibung von Kontrollmeldeterminen habe ich Ihnen bereits in meinem E-Mail vom 23. Februar 2016, GZ: VA-BD-SV/1310-A/1/2015, genau erklärt. Ich hoffe, Sie haben dieses E-Mail tatsächlich erhalten und aufmerksam gelesen.

Auf Grund des klaren und eindeutigen Gesetzeswortlauts ist davon auszugehen, dass die Vorschreibung eines wöchentlichen Kontrollmeldetermins gemäß § 49 AlVG rechtlich gedeckt ist. Dies wird auch durch die Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofs eindeutig bestätigt. Ein wöchentlicher Kontrollmeldetermin ist im Gesetz als Regelfall vorgesehen.

In der Vorschreibung eines solchen Kontrollmeldetermins kann keine unsachliche Vorgangsweise gesehen werden, womit in rechtlicher Hinsicht auch die Verletzung des Gleichheitssatzes zu verneinen ist.

Ich gebe Ihnen natürlich Recht, dass Kontrolltermine zu keinen sinnlosen Alibimaßnahmen beziehungsweise Schikanen ausarten dürfen. In Ihrem Fall ergeben sich aber – ehrlich gesagt – keine Anhaltspunkte dafür, dass Ihre Termine sinnlos oder schikanös wären.

So schreiben Sie ja selbst, dass Ihnen am 19. Februar 2016 eine (verbindliche) Einladung für die Vorauswahl als Kundenberater bei der Firma Smart Energy Services ausgehändigt worden ist. Wir haben uns im Internet das diesbezügliche Anforderungsprofil für einen solchen Kundenberater angesehen. Als erste Voraussetzung für die Stelle wird unter anderem der Abschluss einer Handelsakademie oder einer Handelsschule genannt. Sie verfügen genau über diesen Schulabschluss, die Stelle kann also sehr wohl für Sie geeignet sein.

Die Vorgangsweise des AMS entspricht vor diesem Hintergrund auch den im ArbeitsmarktserviceGesetz (AMSG) verankerten Grundsätzen der Sparsamkeit, Zweckmäßigkeit und Wirtschaftlichkeit. Die Kontrolltermine des AMS werden nämlich ganz offensichtlich dazu genutzt, um Sie bei der Stellensuche aktiv zu unterstützen und auch Ihre Eigenbewerbungen zu kontrollieren. Im Hinblick darauf, dass Sie bereits längere Zeit arbeitslos sind und Ihre eigenen Aktivitäten bislang leider zu keiner nachhaltigen Beschäftigung geführt haben, erscheinen die Kontrollmeldetermine auch aus Sicht der Volksanwaltschaft als geeignetes Mittel des AMS.

Bei gegebener Sach- und Rechtslage kann die Volksanwaltschaft die Vorgangsweise des AMS in Ihrem Fall nicht beanstanden. Bitte sehen Sie die wöchentlichen Termine als reale Chance zur Beendigung Ihrer Arbeitslosigkeit.

Ich schließe Ihren Fall damit ab. Bitte haben Sie Verständnis dafür, sehr geehrter Herr H., dass in der vorliegenden Rechtssache eine weitere Korrespondenz leider nicht mehr möglich ist.

Mit freundlichen Grüßen

Volksanwalt Dr. Günther Kräuter e.h.

Anmerkung Aktive Arbeitslos: Eine derart zynische und Menschen verachtende Antwort hätten wir uns nie erwartet. Natürlich die die Schikane mehr als offensichtlich ...

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Neue Arbeit: Ich komme mir richtig ausgenützt vor (Sommer 2016)

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Neue Arbeit: Ich komme mir richtig ausgenützt vor (Sommer 2016)Aktiver AdminMo, 29.01.2018 - 20:21

Bin jetzt zum dritten Mal zu der " Neuen Arbeit " vom AMS vermittelt worden. Das letzte Mal war vor 10 Jahren .

Seit 23.6.2016 arbeite ich dort im Garten und bekomme nur den Notstand  ( 25,77 € täglich ) vom AMS. Die beiden ersten Monate bezeichnet die " Neue Arbeit " als Vorbereitungsmaßnahme ( welche angeblich max. 2 Monate dauern ).

Obwohl ich bereits zum zweiten Mal im Garten arbeite und schon etliche Male zu Kunden geschickt wurde,  um bei Ihnen selbstständig zu arbeiten !

Ich komme mir richtig ausgenützt vor .

Bin auch kein Mensch mit eingeschränkter Produktivität , sondern nur dass  ich kein Fahrzeug besitze und 56 Jahre alt bin!

Danach ein befristetes Dienstverhältniss von 3 Monaten.

Mit freundlichen Grüßen

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Wegrationalisiert von Christian Kern weil keine Gratisüberstunden gemacht

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Wegrationalisiert von Christian Kern weil keine Gratisüberstunden gemachtAktiver AdminMo, 29.01.2018 - 20:53

2013 ÖBB (inklusiv  Töchter Rail Cargo und  Express Interfracht) unter Kern  hat  35% der Mitarbeiter rationalisiert.

Von 2011 bis 2016 war Ch. Kern Aufsichtsratsvorsitzender der Töchtergesellschaften Rail Cargo Austria (RCA) und Expess Interfracht. Wer sich 2013 weigerte den neuen Pauschalvertrag   zu unterschreiben wurde rationalisiert. Die AK und die Gewerkschaft hat damals mit den RCA Management  mitgespielt.

Ich wollte mich nicht zu viele Grastisüberstunden verpflichten (2012 ich mußte jeden Monat  Überstunden leisten, was ich nur ungern gemacht habe, wegen  Burnout Gefahr), deswegen habe den neuen Pauschalvertrag  2013 verweigert und wurde mit den 35 % rationalisiert.

Christian Kern war und ist neoliberal.

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Gratisarbeit in der "AMS-Schulung" beim BUZ

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Gratisarbeit in der "AMS-Schulung" beim BUZAktiver AdminMo, 29.01.2018 - 21:10

Ich war heute von 7h bis 12h dort. Mein Betreuer hat zumindest erwirkt, dass ich in die Altwarensammelabteilung gekommen bin und nur halbtags. Das mit halbtags ist allerdings noch nicht fix, weil das AMS eine ärztliche Bestätigung haben will, was die Ärztin jedoch nicht machen KANN, weil das nicht in ihre Kompetenz fällt.(auch wenn sie meine Situation versteht).

Mein "Schulungstag" bestand aus 4 Stunden Plaudern mit den anderen Teilnehmerinnen und eine halbe Stunde luden wir Kartons mit Gewand aus einem Klein-LKW.

Die Damen hatten sich im Gespräch allesamt über die Zustände dort beschwert. Eine Dame war 5 Wochen beim Monitor zerlegen, 8 Stunden pro Tag. Am ersten Tag musste sie heulen. Die anderen waren auch dort. Sie hatten jeden Tag schwarze Nasenlöcher vom Staub. (wer will könnte sich allerdings eine Staubmaske nehmen).

Und, weil du schreibst man darf in einer Schulung nicht arbeiten: es IST definitiv Arbeit, die die Leute dort verrichten. Das Altmetall wird ja dann weitergeleitet, ob es gratis weitergegeben wird oder verkauft, habe ich nicht herausgefunden. Wie schon erwähnt hat mein Betreuer ja gesagt, dass es für den Abnehmer ein Geschäft ist. Ob einige schon innerhalb einer SÖB dort sind weiss ich nicht, kann ich aber noch heraus finden.

Zwei "freche" Jugendliche, äußerst sympathisch, haben erzählt, dass sie "Anschiss" bekamen, weil sie zu oft aufs Handy geschaut hätten.

Vermittelt wird NICHTS. Die Dame, die heulen musste, erzählte, dass man ihr gar nichts gezeigt hätte, sie wurde hingesetzt und musste sich alles selbst aneignen.

Der ganze Betrieb dort ist mir äußerst suspekt. Ein gut gekleideter Herr, einer der Organisatoren offenbar, empfing mich in der Früh, dann wurde mir erzählt dass das ein Bürgermeister von einem Ort hier ist.

Meine Aufgabe soll jetzt dort sein, Altwaren, hauptsächlich Gewand, zu sortieren und im sogenannten ReUse-shop in Oberpullendorf mit zu helfen.

Detail am Rande: Die Altwaren werden von der Bevölkerung gespendet, und werden verkauft. Wenn ein Teilnehmer davon etwas haben will, (ein Paar Schuhe, irgend einen Deko-Ramsch oder Spielzeug) muss er das ebenfalls bezahlen. Kulanterweise minus 20%. Also fürs BUZ hackeln, und selber noch bezahlen müssen für den Ramsch, den sie selbst ausladen, sortieren und in den shop bringen!!!

Irgendwas stimmt da gröber nicht..

Und wegen auf Anstellung klagen. Ich möchte dort auch nicht angestellt sein. Mich interessiert vielmehr, ob man solchen Maßnahmen nicht mit gesundheitlichen Gründen fern bleiben kann. Einen Vegetarier wird man ja auch nicht an einen Schlachthof vermitteln können. Gibt es da Erfahrungen?

Das war mein einstweiliger Zwischenbericht.

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MA40 weist Kranken an, sich beim AMS als "arbeitsfähig" zu melden

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MA40 weist Kranken an, sich beim AMS als "arbeitsfähig" zu meldenAktiver AdminMo, 29.01.2018 - 22:13

Magistrat der Stadt Wien
Magistratsabteilung 40

Betreff: Sachverhaltsdarstellung und Niederschrift

Sehr geehrte Damen/Herren der MA 40 !

Sehr geehrte Fr. G. !

Erlaube mir, nach rechtlicher Rücksprache, folgendes festzuhalten bzw. Sie zu informieren betreffend weiterer Vorgehensweise meinerseits:

Nachdem ich seit 29.06.17 bei der WGKK als arbeitsunfähig gemeldet bin, erhielt ich von Ihnen das Schreiben mit der GZ: XXX, in dem Sie mich aufforderten gemäß § 16 Abs. 1 WMG bis spätestens 04.04.17 mit der Erklärung der Mitwirkungspflicht zur Durchführung folgenden Verfahrens: - unterschriebene PVA-Zustimmungserklärung zu retournieren (zwecks Datenweitergabe an die PVA betreffend „Begutachtung“ meinerseits an das Kompetenzzentrum der PVA). Nach Rückfrage meinerseits, da ich über die Vorgehensweise überrascht war, aufgrund meiner laufenden Behandlungen und den regelmässigen Kontrollvorladungen bei der WGKK.

Daraufhin erhielt ich ein Einladungsschreiben des PVA Begutachtungskompetenzzentrums, mit dem Hinweis, aufgrund des Ersuchens der MA 40, am 02.05.17 um 14Uhr10 mit meinen Befunden und einem amtlichen Lichtbildausweis zu kommen. Ich nahm auch diesem Termin mit einer Begleitperson wahr. Der auf mich freundlich wirkende untersuchende Arzt, überflog meine Befunde aber nicht meine Röntgenbilder, danach untersuchte er mich mit einigen Bewegungsvorgaben (wie in seinem Befund beschrieben) und anschließend gab er mir folgende Empfehlungen:

1) weiter physikalische Behandlungen

2) Abklärung mit der Hausärztin bzw. mit der orthopädischen Fachärztin.

ab wann ich die Osteoporoseninjektionsbehandlung beginnen soll.

3) Einen Antrag auf Kur- bzw. Rehabaufenthalt stellen

4) Ev. Auch Akupunkturbehandlung

5) Regelmässige Kontrolle bei meinem Facharzt für Innere Medizin (Dr. Filip), wegen meinen, noch

nicht zu 100% abgeklärten Herzrhythmusstörungen

Kurz darauf erhielt ich wieder ein Schreiben von der MA 40 mit folgender Aufforderung gemäß § 16 Abs. 1 WMG, deren ich nachzukommen habe, nämlich mich bis spätestens 13.06.17 meinen Krankenstand zu beenden und mich beim AMS zu melden, da lt. untersuchenden Allgemeinmediziner Dr. B. meine Arbeitsfähigkeit am allgemeinen Arbeitsmarkt wieder gegeben ist (welches sich mit der Auffassung der Fachärzte und der WGKK nicht deckt). Als nächster WGKK Kontrolltermin wäre der 16.06.17 vorgeschrieben gewesen. Nach dieser Info, erhielt ich nach Rücksprache mit Fr. G. die Information bzgl. dieses Widerspruchs, dass das Schreiben der MA 40 (auf einer Kompetenzzentrumbegutachtung eines Allgemeinmediziners basierend) einer höheren Priorität, als die Fachärztegutachten und Chefarztentscheidungen der WGKK, unterliegt.

„Klingt nach einem, mit höchstem Hausverstand entwickeltem Gesetz, zu welchem ich mir, mit meiner Rechtsunterstützung, das Recht herausnehme, dies zu überprüfen und Ihnen auch mitzuteilen, dass, sollte sich aufgrund dieser Zwangsentscheidung bis 30.06.17 eine entscheidende Veränderung meines Gesundheitszustandes ergeben, ich mir das Recht auf Klage vorbehalte. (Körperverletzung, Amtshaftung, Menschenrechtsverletzung, Gleichbehandlungsrecht)

(Da meine Arbeitsunfähigkeit von der WGKK aus und dies auch aufgrund der Gesetzeslage, mit 30.06.17 beendet worden wäre, allerdings mit der Empfehlung der obig angeführten Behandlungen weiterzumachen und mir schriftlich mitgeteilt wurde, dass ich in 13 Wochen wieder Anspruch auf Arbeitsunfähigkeitsbezugsgeld habe, wenn ich mit den selben Krankheitssymptomen wieder bei der WGKK melden muss)

Zusammenfassend:

Habe mich bei der WGKK mit 12.06.17 abgemeldet, beim AMS per 13.06.17 angemeldet und auch am 22.06.17 einen Termin bei der AMS Rehab - Stelle, wo ich diesen Sachverhalt auch erklären muss, sonst stellt sich hier wieder die Frage: „Wohin mit einem arbeitsunfähigen Arbeitsfähigen, der noch einige Behandlungen zu machen hat und ausserdem nach dem 01.01.64 geboren ist und dadurch ihm keine Möglichkeit auf eine befristete Frühpension, zur Verbesserung seiner Gesundheit mit div. Behandlungen, gegeben werden kann, da nach jetziger Gesetzeslage die Menschen andere Schmerzempfindungen haben, als jene, die vor diesem angeführten Datum geboren sind. Als letzte „Rettungsinsel“ verbleibt mir noch die Möglichkeit in 13 Wochen mich bei der WGKK wieder arbeitsunfähig zu melden, bzw. einen Antrag bei der PVA mit fachärztlicher Untersuchung auf Berufsunfähigkeitspension zu stellen.

Mit besten Dank Ihrer zur Kenntnisnahme meiner Sachverhaltsdarstellung, verbleibe ich

bis auf weiters

H.

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Und schon wieder zu trendwerk zugebucht ... (November 2016)

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Und schon wieder zu trendwerk zugebucht ... (November 2016)Aktiver AdminMi, 31.01.2018 - 22:47

Ich hatte ja schon mal vor Jahren mit Trendwerk zu tun, im 14 Bezirk

war natürlich super öde,jeden Tag Vormittags vor dem PC sitzen und Zeit totschlagen, gebracht hat es mir nichts

meine Betreuerin war aber sehr nett, darüber kann ich nicht klagen, waren alle sehr nett zu mir. Als der Kurs dann vorüber war wurde ich gefragt ob ich noch bleiben wolle, da sie mir aber nichts anbieten konnten Jobmässig, habe ich verneint, und meine Betreuerin meinte dann sie wird dem AMS schreiben das sie nichts für mich hatte, und sie deswegen gesagt hat, das ich wieder zum AMS gehen soll. gesagt getan,

nur ein paar Tage später kommt ein Brief vom AMS 6 Wochen Sperre wegen bla bla bla, ein paar Tage dann später,wieder ein Brief die Sperre wurde aufgehoben, man hätte sich geirrt, bla bla bla, damals wäre die Sperre kein Problem gewesen, da ich noch Geldreserven hatte, die ich jetzt leider nicht mehr habe

und so wie ich von meiner Betreuerin abgekanzelt wurde,ist das laut ihrem Verständnis jetzt meine Endstation bei Trendwerk, egal ob als Straßenkehrer oder Tellerwäscher, oder als eine andere Hilfskraft, so einfach geht es aber nicht denke ich mir mal, ich bin nicht der letzte Dreck, aber leider kann man sich nicht wirklich wehren. Mir wurde auch die Dauer meiner Arbeitslosigkeit vorgeworfen, usw. und sofort

natürlich geschah das alles vor dem Kollegen der am anderen Tisch gesessen ist, wie kann ich mich dagegen wehren, ohne das ich Gefahr laufe noch tiefer in die Mühlen des AMS zu geraten,und bringt es überhaupt was,

hast du da ein paar Tips für mich. Nächste Woche am Montag um 11 Uhr muss ich erstmal antreten, soweit ich weiß beginnt der Kurs dann eine Woche später, hast du Tips auf was ich aufpassen soll beim Ausfüllen des Personalbogens, oder andere Tips für mich, wäre dir sehr dankbar,

lg Michael

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Der lange Weg zur Aufstockung der Ausgleichszulage

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Der lange Weg zur Aufstockung der AusgleichszulageAktiver AdminFr, 02.02.2018 - 12:58

Hallo,

eine späte Rückmeldung, bezüglich meiner Ausgleichszulage (bei mir ca. 350 Euro 14 mal) und der Ausgleichszulage für unseren Sohn (136 Euro 14 mal jährlich) haben wir letztlich recht bekommen.

Wir sind kein Ehepaar und daher gelten die Gesetze für die Lebensgefährten, dh. es werden 56 Euro für Kost und Logis, die ich von meiner Lebensgefährtin bekomme, angerechnet und von der Ausgleichszulagenaufstockung für Sohnemann abgezogen, dh. ich bekomme 80 Euro 14 mal für ihn. Auch wurde meine Ausgleichszulage wieder vervollständigt, sie haben ja 200 Euro wegen der `Synergie von Paaren´ abgezogen (die PVA am Telefon wörtlich).

Es war mit der Suche nach den richtigen Rechtsanwälten aufwendig, von der Uniqua gibts da eine Liste. Palkovits und Partner sind empfehlenswert.

Es kam im Verlauf zu einer ersten Anhörung bei Gericht, wo die PVA auf der Lohnbestätigung von der Anja beharrt hat, das heißt, sie haben sich in keiner Weise von ihrem Kurs beirren lassen.

Auch die Richterin strotzte nur so vor Unterstellungen, dass einer Sau grauste, es war kaum auszuhalten.

Unerwartet aber doch, lenkte die PVA vor dem 2. festgesetzten Gerichtstermin (den ersten hatte sie großzügig verschoben, weil sie ja die Termine bestimmen kann) ein, indem sie eine Neuberechnung als Bescheid zustellte, der wie oben ausgeführt aussieht. Sie haben das ca. 8 Monate vor meiner Meldung berechnet (also ab ca. dem 5. Lebensjahr von Sohnemann, die ersten 4 Jahre wurden nicht rückberechnet, ich habs ja zu spät erst gemeldet).

Inzwischen bin ich auf noch was drauf gekommen, was ich auch bisher nicht wusste: Vermögen wird der Ausgleichszulage gegengerechnet, wenn das Ersparte über eine jährlich fixierte Zinsengrenze (heuer 57 Euro) hinausgeht. Also wenn man ca. 12000 Euro am Sparbuch hat und es z.B. 1,4 % Zinsen gibt, dann muss man das melden und dann werden einem z.B. ca. 3000 Euro abgezogen. Wenn man es nicht meldet, wirds aber laut AK angeblich nicht nachgeforscht (beim komplett gläsernen Menschen vielleicht in 10 Jahren?), die AK meint, man solle den Beamten und sich selbst diese Arbeit nicht antun, sie müssen dem aber bei Selbsthinweis nachgehen.

Der mir von der PVA vorgeworfene Meldeverstoß u.a., der zu einer Kürzung von 200 Euro geführt hat, war ein Selbständigkeits- und existenzbedrohlicher Einschnitt, der viel Energie und Nerven gekostet hat und der den momentanen Gesetzen in keiner Weise entsprach. Dabei hattte ich auch die Angst, dass sie meine unbefristet erteilte Pension wieder aufgeschnürt werden könnte, was glücklicherweise bis dato nicht passiert ist.

Jedenfalls wird die Ausgleichszulage aus dem Topf der Sozialhilfe bezahlt, und als Mindestpensionist wird diese einem ohne anfängliche Unterweisung in Pflichten und Rechte (sicher, es gibt Broschüren) am Anfang gleich überwiesen. Im ersten Jahr des Ansuchens wird man völlig ohne jegliche Infos in der Luft hängen gelassen, man bekommt vor dem Erstbescheid, der eben sehr lange dauern kann, keinerlei Hinweis oder Wahrscheinlichkeitsabschätzung. Und wie gesagt: Im Konzept der Ausgleichszulage wird übermäßiges Sparen sanktioniert, weil die Ausgleichszulage wie die Sozialhilfe zur Linderung der unmittelbaren Not dient...

Grüße,

Andreas


Mai 2015 Ansuchen um Aufstockung der Ausgleichszulage um 137 Euro für ein Kind bei der Pensionsversicherungsanstalt Wien, der Sohn ist bereits 5 Jahre alt, die Meldung des Kindes hätte gleich erfolgen können/müssen

Bin Mindestpensionist, bekomme 846 Euro 14 mal jährlich, da ich nur 414 Euro monatlich Pension bekomme, ist der Rest Ausgleichszulage (die vom Sozialhilfetopf bezahlt wird, aber von der PVA ohne extra Aufforderung dazufinanziert wird, wenn die Eigenpension unter der Mindestpension von 846 Euro monatlich liegt)

August 2015 Da die PVA zum ersten Mal mitbekommt, dass ich den Haushalt seit Geburt des Kindes mit einer Lebensgefährtin und einem Kind teile, steht im ersten vorläufigen Bescheid, neben einer Verletzung des Meldegesetzes, Allgemeines Sozialversicherungs­gesetz, Verordnung der Systeme sozialer Sicherheit, etc., dass meine Ausgleichszulage von 358 Euro auf auf 138 Euro herabgesetzt wird. Bei Nachfrage teilt uns die Beamtin mit, dass es um die Synergie von Paaren geht, die dabei genutzt würde.

Da die 220 Euro Reduktion ein starker Eingriff in meine neben der geringeren Miete sonst von der Partnerin unabhängige Lebensfinanzierung und meine Mindestexistenz darstellt, und die PVA uns nach der momentanen Gesetzeslage offenbar wie ein Ehepaar einstuft, entschließen wir uns, mit der Uniqua Rechtsschutzversicherung eine Klage anzustreben, für die 3 Monate Zeit ist.

Die erste Rechtsanwältin der Uniqua Liste hat nach einem Erstgespräch bei telefonischer Anfrage nie Zeit, sich damit zu befassen, nach einiger Anstrengung gibt Sie zu verstehen, dass wir eh keine Chance hätten. Aufgrund ihres offenkundigen mangelnden Interesses entschließen wir uns zu einer erneuten Suche. Kafka und Palkovits sichern nach einem Erstgespräch ihren Einsatz zu und sie reichen die Klage ein, nachdem geklärt wurde, dass kein Nachteil entsteht, wenn wir bereits gegen diesen vorläufigen und nicht erst gegen den Hauptbescheid gerichtlich vorgehen.

Allerdings war ebenfalls am Anfang die Hürde zu nehmen, dass der Rechtsanwalts­anwärter von Kafka und Palkovits nach Einsicht meines Aktes bei der PVA plötzlich auf der Seite der PVA standen und meinten, dass die PvA im Recht sei. Erst nach mailmäßigem Bewurf mit den momentanen Gesetzen für Lebensgefährten lassen Sie von der Seite der PVA ab.

Bei Einbringen einer Klage wird im Standartext der PVA mitgeteilt, dass der bisherige Bescheid, der beklagt wird, aufgehoben wird. Das ist nicht passiert, es ist alles so weitergegangen wie im vorläufigen Bescheid festgelegt.

Februar 2016 Erste Anhörung beim Arbeits- und Sozialgericht in Wien 8, Wickenburg­gasse. Die Richterin hat die Ausgangslage in kürzester Zeit zusammengesammelt, hat alle angeschnauzt und nur so vor kriminalisierenden Unterstellungen gestrotzt, was Partner nicht alles täten, um sich der finanziellen Verantwortung auf Kosten des Staates zu entziehen, etc.. Und im Unterton warum ich es wagen würde, schon so lange ungemeldet mit einer Lebensgefährtin zusammenzuleben.

Die PVA ihrerseits hat auf ihrer Forderung bestanden, dass meine Lebensgefährtin die Lohnbestätigung gefälligst zu schicken hätte. Also auch das Gericht vertrat die Position der PVA, die widerrechtlich versucht, eine Ehe als Berechnungs­grundlage heranzuziehen, die nicht vorlag/vorliegt. Als Gipfel der sinnlosen Schikane bekam ich die Aufgabe für den kommenden Gerichtstermin meine Bankauszüge seit dem Jahr 2010 zu kopieren.

Der nächste Gerichtstermin wird von der PVA verschoben, die kann das offensichtlich ohne Probleme, weil das Gericht sehr eng mit der PVA zusammenzuarbeiten scheint.

Es wird ein neuer Termin für Mai 2016 festgesetzt. Kurz vor dem Gerichtstermin bekomme ich einen Bescheid, in dem meine Ausgleichszulage neu berechnet wird, sie wird voll wieder hergestellt. Bei den 136 Euro für den Sohn werden die Sachbezüge von 56 Euro, die ich von meiner Freundin erhalte, weil ich weniger Miete bezahle, abgezogen. D.h. Ich bekomme 80 Euro für ihn. Die PVA musste offenbar einsehen, dass ihr Vorgehen rechtlich nicht gedeckt ist. Die Ausgleichs­zulage für meinen Sohn wird ab Oktober 2015 gewährt, ca. ein halbes Jahr vor meiner Meldung von Lebensgefährtin und Sohn.

Meine Befürchtung, dass meine unbefristet zugeteilte Pension wieder aufgeschnürt wird und ich wieder zu ärztlichen Untersuchungen vorgeladen werde, ist bis heute nicht eingetreten. Das ganze Verfahren hat ziemliche Nerven gekostet, zumal die Rechtsanwälte am Anfang uninformiert waren, die PVA sich ca. 1 Jahr nicht von ihrem ungesetzlichen Kurs abbringen ließ und die gerichtliche Ebene dabei scheinbar voll kooperierte.

Anspruch der Ausgleichszulage beim Bestehen einer Lebensgemeinschaft, OGH Urteil

http://www.ogh.gv.at/de/entscheidungen/weitere/anspruch-auf-ausgleichszulage-beim-bestehen-einer

ASVG 292 beinhaltet die gesetzliche Höhe an Miete und Essen, die gezahlt werden müssen, nämlich 278 Euro/Monat, damit keine Kost und Logis vom Ausgleichszulagenbezieher abgezogen werden können.

Dr. Erich KAFKA Dr. Manfred PALKOVITS
Rechtsanwälte
Rudolfsplatz 12
1010 Wien
Telefon: 01 / 535 96 92

1. Beklagter vertreten durch:

Pensionsversicherungsanstalt Landesstelle Wien
Friedrich Hillegeist-Straße 1
1021 Wien

Ausfertigungen: 3

wegen: EUR 3.600,00
Fallcode: 99A sonstiger Streitgegenstand in einer allgemeinen Streitsache
Kapitalforderung: 0,00 EUR
Nebenforderung: 0,00 EUR
Gebührenindikator: Gebühreneinzug

Weiteres Vorbringen:

Klage

Vollmacht erteilt

Gem. § 19a RAO wird Zahlung an den/die Rechtsvertreter begehrt

In umseits rubrizierter Rechtssache hat die klagende Partei die Rechtsanwälte Dr. Erich Kafka/Dr. Manfred Palkovits, 1010 Wien, Rudolfsplatz 12, mit ihrer rechtsfreundlichen Vertretung beauftragt und wird um dort gerichtliche Kenntnisnahme ersucht.

Der klagenden Partei wurde der Bescheid vom 4.8.2015, AZ WLZ3/2444260259-1 01Z, zugestellt.

Innerhalb offener Frist macht die klagende Partei von ihrem Klagerecht Gebrauch.

Die beklagte Partei führt im bekämpften Bescheid aus, dass die Ausgleichszulage ab 1.8.2015 nur mehr EUR 138,18 betrage.

Oberflächlich werden die Bestimmungen der §§ 40 und 107 Abs 2 lit a ASVG angeführt und begründet die beklagte Partei ihre Entscheidung offensichtlich aufgrund einer Meldepflichtverletzung der klagenden Partei.

Davon ist jedoch nicht auszugehen, da nach ständiger Rechtsprechung des Obersten Gerichtshof eine Lebensgemeinschaft zur Berechnung der Ausgleichszulage nicht heranzuziehen ist.

Es kann somit zu keiner Meldepflichtverletzung nach § 40 ASVG gekommen sein, weshalb auch eine rückwirkende Herabsetzung der Ausgleichszulage unzulässig ist.

Darüber hinaus hat der Oberste Gerichtshof in seiner Entscheidung 10 ObS 271/03f eindeutig ausgesprochen, dass das Vorhandensein einer Lebensgemeinschaft auch für die zukünftige Berechnung der Ausgleichszulage nicht relevant ist.

Es ist somit unzulässig, wenn die beklagte Partei in die Berechnung der Ausgleichszulage den Familienrichtsatz einbezieht.

Aus dem bekämpften Bescheid geht auch nicht hervor, ob und inwiefern Sachbezüge in die Berechnung einbezogen wurden.

Beweis: zeugenschaftliche Einvernahme von Frau Dipl.-Biol. A. R.

vorzulegende Urkunden;

beiliegender Bescheid der Pensionsversicherungsanstalt vom 4.8.2015; weitere Beweise ausdrücklich vorbehalten;

Der bekämpfte Bescheid ist somit nicht nachvollziehbar und entspricht dieser nicht den einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen, weshalb ersucht wird, das ordentliche Verfahren einzuleiten. Der Kläger begehrt sohin nachstehendes

Urteil

die beklagte Partei ist schuldig, dem Kläger die Ausgleichszulage im gesetzlichen Umfang zu bezahlen, sowie dem Kläger die Prozesskosten zu ersetzen, dies alles binnen 14 Tagen bei sonstiger Exekution zu Handen der ausgewiesenen Vertreter gemäß § 19a RAO.

Kostenverzeichnis:

Klage TP3A EUR 129,20
120 % ES EUR 155,04
ERV-Kosten EUR 3,60
20 % USt EUR 57,57

Pauschalgebühr EUR 299,00

S u m m e EUR 644,41

KislAn/PVA/3ASZKLAG/WAL/21/5SGTS1T/WAL

Anlagen:

28.10.2015, Beilage, PVA Bescheide


BESCHEID

Die Ausgleichszulage wird ab 1. August 2015 vorläufig herabgesetzt.

Rechtsgrundlage:
Allgemeines SoziaIversicherungsgesetz (ASVG) §§ 40 und 107 Abs.2 Iit.a
Verordnung (EWG) Nr. 1408/71 und (EWG) Nr. 574/72 über die Anwendung
der Systeme der sozialen Sicherheit
Verordnungen (EG) Nr. 883/2004 und (EG) Nr. 987/2009 zur Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit

Die Ausgleichszulage beträgt ab: 1.8.2015 monatlich EUR 138,18

Begründung

Die Ausgleichszulage gebührt in der Höhe des Unterschiedes zwischen der Summe aus Pension

(ausländischer Rente), dem übrigen Nettoeinkommen und den Beträgen aus Unterhaltsansprüchen einerseits und dem in Betracht kommenden Richtsatz andererseits, solange der
Berechtigte seinen gewöhnlichen Aufenthalt im Inland hat.

Auf Grund eingelangter Unterlagen wurde festgestellt, dass die Leistung voraussichtlich nicht oder nicht mehr in der bisherigen Höhe gebührt. Bis zum Abschluss der für die endgültige
Feststellung des Anspruches noch erforderlichen Erhebungen wird daher die Ausgleichszulage auf den im Spruch angeführten Betrag herabgesetzt.

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SCHMERZENSSCHREI eines Mindestsicherungsempfängers

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SCHMERZENSSCHREI eines MindestsicherungsempfängersAktiver AdminSa, 17.02.2018 - 12:39

…, wie eine beinah unerträgliche Situation durch das Zutun eines Behördenmitarbeiters in eine wirklich unerträgliche Situation gesteigert werden kann.

Eingangs möchte ich betonen, dass ich unverschuldet und keineswegs freiwillig zum Mindestsicherungsbezieher gemacht wurde, da sich die Pensionsversicherungsanstalt auf betrügerische Weise aus ihrer gesetzlichen Verpflichtung stiehlt. Da mein Anspruch auf Berufsunfähigkeitspension (IV-Pension) durch die Prozessführung mit der PVA seit bald vier Jahren verschleppt wird, bin ich genötigt Mindestsicherung in Anspruch zu nehmen. Es ist also so, dass ich vom Anspruch auf eine Versicherungsleistung, die mir unrechtmäßig verwehrt wird, in die Sozialhilfe abgeschoben wurde, für die die öffentliche Hand aufkommen muss. Dass dies aber scheinbar mit unerschöpflichen Schikanen verbunden ist, ist weder notwendig noch zumutbar.

Einige Beispiele möchte ich in der Folge aufzeigen:

Die Deckelung der Wohnkosten über die neue Mindestsicherungsverordnung liegt zwar in der Verantwortung des Gesetzgebers (Vorarlberger Landesregierung), für den Vollzug aber, sind die Bezirkshauptmannschaften zuständig. Auch dafür, ob dafür Sachbearbeiter eingesetzt werden, die demütigend, beleidigend, schikanös oder nicht nachvollziehbar agieren. Zum Beispiel dadurch, wenn aufgrund der Mietkostendeckelung lapidar darauf verwiesen wird, in eine billigere Wohnung umziehen zu müssen und die Tatsache verdrängt wird, dass dies der Wohnungsmarkt einerseits gar nicht hergibt und andererseits für einen Mindestsicherungsbezieher grundsätzlich kaum Aussicht auf leistbaren Wohnraum besteht. Dass ein Sachbearbeiter auf diesen Umstand nur nach gerichtlicher Auseinandersetzung zur Einsicht kommt, ist mehr als bedauerlich…Allen bisher ausgesprochenen Unverschämtheiten, setzt der zuständige Behördensachbearbeiter die Krone auf, in dem er bei der Gerichtsverhandlung das Vorhandensein von günstigerem Wohnraum damit begründet, dass er selbst ja in einer billigeren Wohnung lebe…..Vielleicht sollte generell einmal geprüft werden, wie viele Sozialwohnungen nicht an Hilfsbedürftige vergeben wurden und daher für tatsächlich Betroffene nicht zur Verfügung stehen.

Um die prekäre Wohnsituation zu negieren, kommen die Mitarbeiter der Bezirkshauptmannschaft Bregenz stattdessen auf die Idee, ein ärztliches Attest zu verlangen, das besagt, ein Umzug wäre aus gesundheitlichen Gründen nicht zumutbar. Ein Attest , bei dem der Behördensachbearbeiter dem behandelnden Arzt des Mindestsicherungsantragstellers, die Diagnose des ärztlichen Attests vorgibt. Dies wird noch mit der Drohung unterstrichen, dass bei Nichtvorlage die Auszahlung eines Betrages über der Deckelung nicht in Erwägung gezogen werden kann. Nach meinem Empfinden, grenzt eine solche Vorgehensweise stark an Nötigung. Es ist nicht nur widersinnig so etwas zu verlangen, es lauern auch nicht absehbare Folgen. Man denke zum Beispiel daran, was geschieht, wenn (m)ein Vermieter am freien Markt mit so einer Information „seinem Mieter könne aus gesundheitlichen Gründen ein Umzug oder eine Delogierung nicht zugemutet werden“, anfängt.

Wenn schlussendlich von der Behörde doch auf den gegebenen Härtefall reagiert wird, wird dies bereits mit der nächsten Schikane verbunden, nämlich dem Verlangen eine „aktuelle Mietzinsvorschreibung“ vorzulegen, obwohl der aktuelle Mietvertrag bereits vorliegt und keine Änderung vorsieht. Ebenso ist völlig unverständlich, warum ich nachzuweisen habe, ob und dass ich meine Heizkosten bezahle. Will mir hiermit unterstellt werden, ich würde die bewilligten Geldmittel nicht ordnungsgemäß verwenden? Ich kann versichern, dass meine Mietwohnung beheizt wird und die dafür notwendigen Heizkosten bezahlt werden. Aber warum ich dies der Behörde nachzuweisen habe, ist für mich absolut unverständlich… Und würde ich es vorziehen, mich von Zeit zu Zeit in einer unbeheizten Wohnung aufzuhalten und mir lieber kiloweise Gummibärchen kaufen, wäre das meine Sache. Dies ist eine unzumutbare Bevormundung und Gängelung die einem Erwachsenen, denkenden Menschen einfach nicht zumutbar ist. Es kann doch nicht sein, dass die schikanöse Behandlung Bedingung dafür sein soll, Mindestsicherung beziehen zu können.

Der Härtefall ergibt sich hier doch schon aus der Tatsache, dass ich zum Sozialhilfeempfänger degradiert wurde und meinen Lebensunterhalt nicht aus der mir zustehenden und zugesprochenen Pensionsversicherungsleistung bestreiten kann. Eine Versicherung in die ich für den Fall der Berufsunfähigkeit einbezahlt habe verweigert hier, ihrer gesetzlichen Verpflichtung nachzukommen und stattdessen wird wieder einmal die öffentliche Hand/der Steuerzahler mit diesen Zahlungen belastet. Es macht für mich einen erheblichen Unterschied, einen bereits geleisteten Beitrag in Anspruch zu nehmen, oder durch die Pensionsversicherung gezwungen zu werden, „missbräuchlich“ öffentliche Mittel in Anspruch nehmen zu müssen. Anstatt mich in meinem Bemühen zu unterstützen, die berechtigte Versicherungsleistung in Anspruch nehmen zu können, drängt mich die Bezirkshauptmannschaft in die Rolle eines devoten Bittstellers.

Wenn ich mich gegen diese Ungerechtigkeit auflehne und auf legale Art und Weise über die Gerichte versuche, gegenüber einer Versicherung zu meinem Recht zu kommen, werde ich als Querulant und Verweigerer denunziert. Auch Volksanwälte beschwichtigen nur und stellen sich auf Behördenseite, so als ob Unrechtmäßigkeiten, betrügerische Handlungen und Schikanen durch Versicherungen und Behörden gesetzlich vorgesehen wären und kritiklos hinzunehmen sind.

Es muß doch im Interesse der Bezirkshauptmannschaft liegen, mich in der Auseinandersetzung mit der Pensionsversicherung zu unterstützen anstatt mich weiterhin zu drangsalieren.

Unterschrift: Ein betroffener Vorarlberger

05.02.2018

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AMS Schönbrunnerstrasse schikaniert nach 4 monatiger Arbeit im EU-Ausland

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AMS Schönbrunnerstrasse schikaniert nach 4 monatiger Arbeit im EU-AuslandAktiver AdminDi, 27.02.2018 - 12:05

Sehr geehrte Damen und Herren!

Mit diesem Schreiben möchte ich eine Reihe von Ereignissen schildern die meiner Meinung nach sehr menschenunwürdig und auch gesetzeswidrig sind. Es geht in diesem Schreiben ausschließlich um die Ereignisse im AMS und Sozialamt. Ich hoffe Sie entschuldigen die lange Einleitung aber ich glaube das es wichtig ist ein paar vorangegangene Ereignisse zu schildern. Im Anhang befinden sich alle Schriftstücke die ich vom AMS sowie vom Sozialamt bekommen habe.

Mein Name ist M. R. (österreichischer Staatsbürger) und ich bin am XX.XX.1986 in Wien geboren. Meine Versicherungsnummer ist die XXXX. Im Jahre 2017 arbeitete ich für einen Zeitraum von etwa vier Monaten (Juli bis November) in der Tschechischen Republik im IT-Bereich.

Bevor ich zurück kam habe ich mit einem Bekannten vereinbart das ich vorerst bei ihm wohnen werde. Da er mich noch bevor ich bei ihm einzog immer wieder wegen Geld bedrängte, zahlte ich ihm vorerst 100 € und bekam die Schlüssel. Als ich dann in die Wohnung kam, musste ich leider feststellen das er keinen Strom hat. Da eine Rückgabe des Geldes sehr unwahrscheinlich war vereinbarten wir das ich mich zumindest noch bei ihm anmelde. Kurz danach rief er mich an und sagte mir das er delogiert wird.

Bevor ich den Anruf bekam meldete ich mich an und ging zu der für mich zuständigen Geschäftsstelle des AMS (1120 Wien) und meldete mich arbeitslos. Ich schilderte der Dame in der Servicezone mein Situation und bekam einen Termin nach etwa drei Monaten. Die Dame war zu meinem Erstaunen sehr freundlich.

Als ich den Anruf bekam in dem mir mitgeteilt wurde das die Delogierung ansteht, meldete ich mich ab und kam nach längerem suchen auf das "P7" der Caritas Wien (Eine Servicestelle für Obdachlose in der man auch eine Kontaktadresse einrichten kann). Ich meldete mich dort an und ging zu der Geschäftsstelle des AMS, die für den vierten Bezirk zuständig war. Nachdem ich eine Wartenummer gezogen habe, wurde ich aufgerufen und kam zu Frau S. B.. Frau B. schrie mich ein wenig an, war sehr unhöflich und meinte das ich keinen Anspruch habe da ich im Ausland gearbeitet habe. Ich bekam dennoch einen Antrag und verschiedene Zettel die ich ausfüllen sollte sowie einen Termin.

Als ich einen Tag vor dem Termin die Zetteln ausfüllen wollte, wurde mir bewusst das besagte Zettel nicht zu mir passten. Es ging in den Zetteln darum mein Verhältnis zu meinem Herkunftsland zu erläutern. Ich rief also an und wurde mit einer Dame verbunden die anscheinend die Abteilungsleiterin ist.

Ich sagte Ihr das ich Fragen bezüglich des Antrags und der darin enthaltenen Fragestellung habe. Noch bevor ich aussprechen konnte sagte sie in sehr unhöflicher Weise: "Was verstehns net?". Als ich weiter reden durfte erklärte ich ihr das die Fragen zu meiner Herkunft unpassend sind. Daraufhin meinte sie nach längerem hin und her, das ich zwar die falschen Zettel bekommen habe, aber ohnehin keinen Anspruch habe weil ich als letztes im Ausland arbeiten war und gar nicht kommen brauche weil ich sowieso abgelehnt werde. Zusätzlich meinte sie ich solle nach Tschechien gehen und es wäre besser wenn ich mich beeile weil ich hier nicht einmal mehr eine Krankenversicherung bekomme. Am Ton war klar zu erkennen das diese Ansprache auch als Hohn galt.

Am folgenden Tag ging ich in das für mich zuständige Sozialamt im dritten Bezirk. Dort bekam ich einen Antrag und bat um Vorsprache beim zuständigen Referenten. Ich teilte ihr mit das es mittlerweile schon wirklich dringend ist und das ich bereits mehrmals am Bahnhof etc. schlafen musste. Sowohl die Dame am Schalter als auch die zuständige Referentin waren sehr freundlich. Mehrmals musste ich in den kommenden Wochen die Kontaktadresse übermitteln und auch das P7 musste mehrmals mit dem Sozialamt telefonieren und die Bestätigung schicken damit diese Adresse zur Kenntnis genommen wird. Trotzdem wurde die Bestätigung auch bei meinem allerletzten Kontakt mit dem Sozialamt neuerlich verlangt.

Ich bekam dort also einen Antrag und wartete etwa drei bis vier Wochen auf die Antwort. Es wurden mehrere Unterlagen verlangt um den Antrag bearbeiten zu können. Im Laufe des nächsten Tages schickte ich vom P7 aus alle erfragten Unterlagen bis auf die Inskriptionsbestätigung und den Antrag auf Notstandshilfe des AMS. Die Inskriptionsbestätigung existiert nicht da ich seit etwa zwei Jahren das Studium aufgegeben habe.

Sowohl dem Sozialamt als auch dem AMS wurde das in der Vergangenheit mehrmals schriftlich mitgeteilt (Abgangsbestätigung). Ich erklärte dennoch aufs Neue das ich seit längerem nicht mehr studiere. Als ich wegen der erfragten Unterlagen zum AMS ging, kam ich zu einem sehr freundlichen Herrn. Er meinte dass, er das er das ganze nicht verstehe und das ich nach seinem Wissensstand eigentlich schon Anspruch auf Notstandshilfe im AMS habe. Er ging also zu seiner Kollegin die im Nebenzimmer war (Ich nehme an es war die Abteilungsleiterin) und schilderte ihr die Angelegenheit. Die Dame konnte sich sofort an mich erinnern und ich konnte aus dem Nebenzimmer hören wie sie sich über mich beschwerte und als der nette Herr nicht locker ließ hörte ich wie sie ihn anschrie" Was verstehst du daran nicht G.?".

Darauf folgte ein komisches Szenario bei dem sie ihn immer wieder zu sich rief und tuschelte. Anscheinend teilte sie ihm im Verlauf des Gesprächs mit das ich dieses mal nicht einmal einen Antrag bekommen darf. Als ich den Herrn fragte wie dies sein kann, da ich die Vermutung hatte das man immer zumindest einen Antrag bekommen darf, irrelevant ob er dann abgelehnt wird oder nicht, konnte er nur mit der Schulter zucken. Ich wünschte ihm noch einen schönen Tag und sagte ihm das ich hoffe das er keine Probleme bekommt weil er sich so für mich ins Zeug gelegt hatte.

In den darauf folgenden Tagen rief ich immer wieder im Sozialamt an um zu erfragen ob alles passt. Das erste mal hieß es das der Antrag in Bearbeitung ist. Beim zweiten Anruf teilte man mir mit das der Antrag stattgegeben war und das ich die Mindestsicherung ab Februar bis Dezember bekommen werde. Als ich nach ein paar Tagen weder einen Bescheid noch eine Überweisung bekam rief ich erneut an. Diesmal wurde mir mitgeteilt das es Probleme mit dem Antrag gibt, mir aber telefonisch keine Auskunft erteilt werden kann.

Daraufhin ging ich zu besagtem Sozialamt und verlangte einen Sozialarbeiter. Eine freundliche Dame beriet mich kurz und schickte mich zu der zuständigen Referentin. Es war nicht mehr die Dame vom letzten mal. Die Dame mit der ich es jetzt zu tun hatte war sehr unfreundlich und meinte das ich den Antrag vom AMS brauche, sonst gibts nichts (wörtlich). Auch als ich ihr erklärte dass, das AMS genau dies verweigerte änderte sie ihre Meinung nicht. Sie war des weiteren auch nicht bereit mir eine Bestätigung über Ihre Forderung zu geben. Wörtlich meinte Sie mit erhöhter Stimme:" Ich glaube eher sie wollen nix machen. Ich gebe ihnen noch Zeit bis Freitag dann werden sie abgelehnt!"

Während dieser Ereignisse wurde ich krank, musste mehrmals in den mir zugewiesenen Notquartieren (auch dort war die Behandlung durch einige Mitarbeiter sehr schlecht), Bahnhöfen etc. schlafen.

Mittlerweile bin ich an dem Punkt angekommen wo ich es aufgegeben habe. Ich komme gegen diese Menschen die ihre Macht so brutal ausnützen und anscheinend tun und lassen können was sie wollen nicht an. Ich werde weder zum AMS noch zum Sozialamt gehen da ich jede Hoffnung auf eine Lösung der Situation innerhalb dieser Institutionen verloren habe. Bis jetzt hat es für mich nur Kosten verursacht und ich kann die Demütigungen nicht mehr ertragen. Ich werde mich nun auch in psychiatrische Behandlung begeben.

Ich glaube auch das es sehr gut sein kann dass, das alles davon herrührt das ich vor ein paar Jahren schon einmal mit der Volksanwaltschaft in Kontakt getreten bin, recht bekommen habe und man mir nun zeigen will wer hier das Sagen hat.

Zusätzlich zu nationalen Institutionen werde ich dieses Anliegen/Beschwerde dieses mal auch an europäische und internationale Institutionen weiterleiten. Es ist mir ein Anliegen das man auch im Ausland erfährt was im sozialen Rechtsstaat Österreich hinter verschlossenen Türen abläuft.

Mit freundlichen Grüßen

 

Ortsbezug

Beratungsgespräch bei itworks: Fragen stellen unerwünscht

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Beratungsgespräch bei itworks: Fragen stellen unerwünschtAktiver AdminFr, 16.03.2018 - 00:09

Bericht betreffend des 2. Gesprächstermins bei der itworks GmbH, Meldemannstrasse 12-14, 1200 Wien

Ich kam wie vereinbart zum Gesprächstermin um 08 Uhr mit meiner Vertrauensperson bei der Firma itworks GmbH in die Meldemannstrasse.

Gegenüber saß mir Frau Bettina P. von der Abteilung Recruiting. Sie behauptete vorab, dass ich keinerlei Daten auf dem Bewerber-Fragebogen ausgefüllt hätte. Meiner Meinung nach ist das ein höchst seltsamer Einstieg in ein solches Gespräch, da die Aussage absolut unwahr ist.

Schon beim 1. Gesprächstermin mit Herrn K., füllte ich das Datenblatt aus und besprach mit ihm vorausschauend meinen beruflichen Werdegang und meine bisherigen Tätigkeiten. Frau P. bot ein Dienstverhältnis mit 30 Stunden an, ohne genauen Inhalt über dieses und ohne konkrete Informationen über die berufliche Tätigkeit zu nennen. Ich stellte die wichtige Frage nach einem konkreten Jobangebot die Frau P. überging.

Ich besprach mit Frau P. gemeinsam, zwecks Übersicht über Fähigkeiten und Skills, meine berufliche Grundausbildung, diverse Tätigkeiten der Jahre sowie meine zusätzlichen beruflichen Ausbildungen und Orientierungen.

Ich sprach das Programm “Beratungs- und Betreuungseinrichtung Jobservice Wien“ an und dass ich gerne nähere Informationen darüber hätte. Auf der Website der itworks GmbH heißt es, dass dieses Service für Menschen ab 50+ und „arbeitsmarktferne Personen“ gedacht ist. Ich sagte, dass ich unter keine dieser Gruppen falle und ich den Begriff „arbeitsmarktfern“ allgemein für sehr diskriminierend-problematisch halte.

Nur aufgrund dieser schlichten Feststellung meinte Frau P. ich sei unkooperstiv. So wie ich meine persönlichen und beruflichen Daten offenlegte, wollte ich auch näheres von meinem Gegenüber wissen. Ich ersuchte um Auskunft über die Qualifikationen meiner Gesprächspartnerin wie es zum Zweck des Kennenlernens üblich und sinnvoll ist.

Daraufhin brach Frau P. das Gespräch überraschenderweise von sich aus wie folgt ab. „Wir sind damit fertig. It-works ist nicht interessiert und wird sie ablehnen“

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Brief an Sozialministerin: AMS Schärding sperrt wegen ungeeigneten Pseudojob in Pflegeheim (Aktion 20.000)

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Brief an Sozialministerin: AMS Schärding sperrt wegen ungeeigneten Pseudojob in Pflegeheim (Aktion 20.000)Aktiver AdminMo, 19.03.2018 - 14:35

Vater von 4 Söhnen, und ich habe 12 eheliche Geschwister lauter Österreicher.

Sehr geehrte Bundesministerin Beate Hartinger-Klein,

ich habe aus gesundheitlichen Gründen vor 5 Jahren eine Umschulung im BBRZ Linz zum Bürokaufmann abgeschlossen mit gutem Erfolg.
Grundsätzlich wollte ich auf ganz was anderes Umschulen, im Gesundheitsbereich.
Vom AMS Schärding hieße es damals von Frau K. der Leiterin: wenn dann geht nur Bürokaufmann sonst keine Chance. Es schulen jährlich hunderte Personen um auf Bürokaufmann-frau. Obwohl die meisten kaum eine Chance haben da jemals unter zu kommen ist das nicht ein Wahnsinn, so eine Ausbildung kostet pro Person nahen 80 000 E!

Bis jetzt konnte ich keinen Job als Bürokaufmann bekommen, das schlimme daran ist das das AMS Schärding gar keine Rücksicht nimmt auf meine Reha Umschulung. Die fangen jetzt an mich gezwungener Maßen in alle möglichen Kurse zu stecken!

Am 8 Januar 2018 musste ich an der Aktion 20 000 in einem Pflegeheim beginnen obwohl ich bis dato keinen Vertrag unterschrieben habe hieß es am 7 Januar noch von der Geschäftsleitung AMS Schärding ich muss den Dienst antreten sonst Sperre meines Bezuges!!
Natürlich fing ich an weil ich von dem Bezug abhängig bin den ich bekomme um meinen Lebensunterhalt zu bestreiten.

Am nächsten Tag ging ich nicht mehr hin den ich bin für den Job überhaupt nicht geeignet. Die Folge 4 Wochen sperre weil ich nicht gezwungener Maßen teilnehme an Aktion 20.000, denn von freiwilliger Teilnahme hatte es niemals ein Wort gegeben.

Ich habe Beschwerde gegen diesen Bescheid schriftlich eingebracht.

Gleich darauf wurde ich gezwungener Maßen an FAB weitervermittelt, Schulungs Maßnahme. Und die schicken mich jetzt raus Bauarbeiten zu erledigen.
Wo jedoch ein Gutachten aufliegt das ich wegen der Einschränkungen die ich habe das nicht mehr machen darf.

Ich bitte Sie mir zu helfen aus diesem Schlamassel wieder in ein Gleichgewicht zu kommen weil mich das zutiefst schockiert und unglücklich macht.

Hochachtungsvoll

C.
Anhang: Stellungnahme wegen Bescheid AMS OÖ

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Sachverhaltsdarstellung zu AMS/WIFI Willkür 7.6.2017

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Sachverhaltsdarstellung zu AMS/WIFI Willkür 7.6.2017Aktiver AdminMo, 01.01.2018 - 00:16

Ich befand mich mit 24 anderen Teilnehmerinnen von 19.4.2017 bis 2.6.2017 in einer Vorqualifizierungsmaßnahme für Frauen in Technik (FAKU zur Hörgeräteakustikerin) beim Wifi Linz (ein vom AMS und vom Land OÖ finanzierter Kurs).

Für die Hauptausbildung sollten von den 24 Tn, die sich in der Vorquali befanden, nur 12 Tn aufgenommen werden. In der vorletzten Woche, genau am 24.5.2017, wurde uns Tn mitgeteilt, wer aufgenommen ist und wer nicht. Ich befand mich leider nicht unter den 12 aufgenommenen Teilnehmerinnen. (Es gab anschließend noch über eine Wo Unterricht (Werkstätte), auch für die nicht aufgenommenen Teilnehmerinnen)

Kurz vor Ende dieses Kurstages gegen 16:00 wurde mir plötzlich ohne vorherige Mitteilung und ohne weitere Begründung seitens der Kursleiterin, Fr. K., mitgeteilt, ich sei in Absprache mit meinem zuständigen AMS-Betreuer vom Kurs mit 24.5.2017 abgemeldet, somit ein vorzeitiger Kursabbruch vorgenommen worden.

Ich ging daher am übernächsten Tag, 26.5.2017, da am 25.5.2017 Feiertag war, zum AMS, um diese merkwürdige Vorgehensweise abzuklären und den Grund dafür zu eruieren.. Der zuständige Betreuer, Hr. Ing. S., war leider nicht zugegen da er, lt. AMS- Auskunft, a bis 29.5.2017 auf Urlaub weilte.

Sowohl beim Informationsschalter des AMS als auch von Seite eines mir zugewiesenen anderen Betreuers zu einem persönlichen Gespräch wurde erwähnt und bestätigt, dass es keinerlei Vermerk oder Hinweis auf einen Kursausschluss gäbe und es wurde mir versichert, ich sei weiterhin regulär bis zum 2.6.2017 im Kurs. Auch das  Bezugsende würde d`accord mit Ende des Kurses der 2.6.2017 in Ordnung gehen. Es wurde ein kurzer Vermerk des Bearbeiters, mit der Bitte um Aufklärung seitens meines Betreuers  gemacht. Mein Gatte war als Ohrenzeuge zugegen und ich verließ mich auf diese Angaben.

Am darauf folgenden Mo, 29.5.2017 musste ich leider wegen einer akuten Darmgrippe in den Krankenstand gehen.  Aufgrund der Heftigkeit blieb ich bis zum Ende der Woche  im KS. Die ärztliche Bestätigung sendete ich via email sowohl ans WIFI als auch ans AMS und bekam auch eine Lesebestätigung des AMS.

Von Seite des Wifi kam per email die Nachricht von der Kursleiterin Fr. K.: Da ich vom Kurs per 24.5.2017 abgemeldet sei, wie angeblich mit AMS abgesprochen wurde, so falle der Krankenstand nicht mehr in die Zuständigkeit des Wifi und ich solle mich ans AMS wenden.

Das tat ich dann auch am Mo, 29.5.2017 beim AMS- Bulgariplatz in Begleitung meines Gatten und meiner Mutter als Zeugen, persönlich und bekam, da mein zuständiger AMS Betreuer, Hr. Ing. S., der vorherigen Info des AMS zum Trotz, noch immer nicht anwesend war, die selbe Antwort wie am vorangegangenen Freitag: Es läge weder eine schriftliche Stellungnahme noch ein Eintrag des AMS-Beraters vor; ich sei regulär noch im Kurs. Diese Mitteilung bekam ich dann auch per email von der Stellvertreterin meines Betreuers,

Fr. M.: Sollten sich während der noch verbleibenden Kurstage beim Wifi irgendwelche Probleme ergeben, die eine Intervention des AMS erforderlich machen würden,solle ich mich wieder melden.
Im Laufe der Woche wandelte sich jedoch plötzlich das Blatt. Da ich das AMS zu einer schriftlichen Stellungnahme bezüglich des Kursausschlusses aufforderte, wurde mir via email von Fr. M. mitgeteilt: Es hätte lt. Kursleitung angeblich irgendwelche Vorkommnisse im Kurs gegeben, man könne mir keine offizielle Stellungnahme ausstellen und der Kursausschluss wäre auch ohne Begründung fürs AMS gerechtfertigt und durchgeführt. Da ich als Trainerin im arbeitsmarktpolitischen Kontext tätig war, so ist mir bekannt, dass es klare und einheitliche AMS Richtlinien und Vorgaben, die einen Kursausschluss begründen, gibt.

Nun gab es weder Vorkommnisse, wie mir, ohne weitere Erläuterung derselbigen, zur Last gelegt werden, noch gab es vorab eine Anhörung oder Einzelgesprächssitzungen, die lt. Richtlinien so einem Vorgehen vorangehen müssten.

Ich wurde als Einzige der nicht aufgenommenen Teilnehmerinnen einfach ohne mein Wissen vor vollendete Tatsachen gestellt, was ebenso die Einstellung des laufenden AMS - Bezuges, der mir lt. AMS Bescheid vom 24.5.2017 bis Kursende am 2.6.2017 zugestanden hätte, bedingte.

Ich forderte erneut eine Stellungnahme zu den Vorwürfen und der Vorgehensweise und wurde von Fr. M. per email informiert, dass sie keine Hintergrundwissen über irgendwelche, von ihr vorher behaupteten,Vorkommnisse im Kurs habe und sie daher die Sachlage meinen zuständigen Betreuer, Hrn. Ing. S. weiterleiten würde und sich Hr. S. 6.6.2017 bei mir diesbezüglich melden würde. Des Weiteren ist lt. OÖGKK - Schreiben vom 2.6.2017 die Pflichtversicherung per 24.5.2017 eingestellt worden. Somit ist der Bezug des Krankengeldes für den Krankenstand vom 29.5.-2.6.2017 gefährdet.

Am 6.6.2017 erfolgte trotz vorangegangener Ankündigung von Fr. M. keinerlei Antwort meines Beraters. Daher schrieb ich wieder via eAMS an die Geschäftsstelle und an Fr. M. mit dem Hinweis, daß ich ein Recht auf Stellungnahme hätte und Behauptungen und Anschuldigungen geahndet werden können und ich bezüglich dieses Vorgehens einen Rechtsbeistand hinzuziehen werde.

Dann, nach heutiger (Mi, 7.6.2017), erstmaliger telefonischer Rückmeldung meines AMS Betreuers, Hrn. Ing. S., merkte dieser an: Es sei ja nichts Schlimmes passiert, der Kursausschluss sei wahrscheinlich aus persönlichem Grunde seitens der Fachtrainerin passiert, es wäre doch NUR 1 Woche, die ich verloren hätte und ich solle die Sache auf sich beruhen lassen. Er an meiner Stelle würde dies tun. Das wäre doch nur eine seelische Belastung und es wäre besser, ich würde in die Zukunft schauen, als in Vergangenem verbissen hängen zubleiben und dies sei doch nur eine Lappalie. Wenn ich in Zukunft noch etwas vom AMS brauchen sollte, wäre dies klüger, meinte Hr. Ing. S. kryptisch an.

Da dies eine mehr als unterschwellige Drohung seitens des AMS zu verstehen ist, und ich aus der Eigenmächtigkeit des AMS Beraters und der Kursleiterin ohne vorherige Absprache oder Rückmeldung einfach vor vollendete Tatsachen gestellt worden bin, mir weder ein Bescheid über die vorzeitige Einstellung des AMS-Bezuges (finanzielle Einbuße) oder irgendwelche Stellungnahmen zudem Fall und dem Grund für diese ominöse willkürliche Vorgehensweise vorliegen, so werde ich rechtliche Schritte dazu setzen. (Ich habe den gesamten Schriftverkehr vom AMS in ausgedruckter Form bei mir,für den Fall, dass der Verlauf über eAMS gelöscht würde.) Denn dieser Fall ist leider kein Einzelfall, wie so gerne seitens der Behörden propagiert wird.

Mit freundlichen Grüßen,
L:

Letzter Stand des Sachverhaltes zu AMS /WIFI Willkür 19.6.2017

Ich war bezüglich dieses Umstandes am 8.6.2017 bei der Arbeiterkammer Linzvorstellig und schilderte den Sachverhalt.

Daraufhin intervenierte die AK, indem via Telefonat mit dem zuständigen AMS (Mein zuständiger AMS- Betreuer, Ing. S. war wieder einmal nicht erreichbar) um einen Bescheid oder sonst irgendeine schriftliche Mitteilung über einen Bezug oder die Einstellung des Bezuges zu erhalten.

Seitens AMS wurde zugesagt, das dies so schnell als möglich erfolgen würde.

Am darauf folgenden Tag, 9.6.2017 hatte ich einen bereits vorab vereinbarten AMS Termin, bei dem mir vom AMS-Berater, Hrn. Ing. S., im Beisein meiner Mutter zugesichert wurde, ich würde sowohl „alle Mitteilungen und Stellungnahmen als auch die Beantwortung meiner Beschwerde vom 31.5.2017über den negativen Notstandshilfebescheid vom 8.5.2017 bis spätestens Mittwoch, 14.6.2017, in Briefform“ erhalten.

Diese Aussage erwies sich allerdings nur als „Luftblase“, da ich via eAMSnur Mitteilungen über den zukünftigen Bezug und über eine Vormerkung zur Sozialversicherung für den Zeitraum vom 25.5.2017 – 31.5.2017 erhielt. (Weder eine schriftliche Mitteilung über die Einstellung des Bezuges per25.5.2017 noch eine schriftliche Begründung dafür). Auch erhielt ich ein Schreiben der OÖGKK (datiert mit 14.6.2017) mit der Information: „Sie waren vom 25.6.2017 – 31.5.2017 bei der OÖ Gebietskrankenkasse durch das Arbeitsmarktservice gemäß §34/1 ASVG zur Krankenversicherung gemeldet.........

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Volksanwaltschaft leugnet schikanöse Charakter von wöchtentlichen Kontrollterminen

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Volksanwaltschaft leugnet schikanöse Charakter von wöchtentlichen KontrollterminenAktiver AdminMo, 29.01.2018 - 19:57

MR Mag. Heimo Tröster

05. April 2016

Sehr geehrter Herr H.!

Vielen Dank für Ihr E-Mail vom 17. März 2016 (Stichwort: Dienstaufsichtsbeschwerde über das AMS Wien). Inhaltlich geht es in Ihrer Beschwerde wiederum um die Vorschreibung wöchentlicher Kontrolltermine durch das AMS. Sie bringen im Wesentlichen vor, dass diese Termine „sinnlos“ seien und schildern insbesondere den Verlauf des Kontrolltermins am 19. Februar 2016. Aus Ihrer Sicht wurde Ihnen bei diesem Termin eine „unpassende Zwangsbewerbung“ aufgetragen.

Die allgemeine Rechtslage im Zusammenhang mit der Vorschreibung von Kontrollmeldeterminen habe ich Ihnen bereits in meinem E-Mail vom 23. Februar 2016, GZ: VA-BD-SV/1310-A/1/2015, genau erklärt. Ich hoffe, Sie haben dieses E-Mail tatsächlich erhalten und aufmerksam gelesen.

Auf Grund des klaren und eindeutigen Gesetzeswortlauts ist davon auszugehen, dass die Vorschreibung eines wöchentlichen Kontrollmeldetermins gemäß § 49 AlVG rechtlich gedeckt ist. Dies wird auch durch die Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofs eindeutig bestätigt. Ein wöchentlicher Kontrollmeldetermin ist im Gesetz als Regelfall vorgesehen.

In der Vorschreibung eines solchen Kontrollmeldetermins kann keine unsachliche Vorgangsweise gesehen werden, womit in rechtlicher Hinsicht auch die Verletzung des Gleichheitssatzes zu verneinen ist.

Ich gebe Ihnen natürlich Recht, dass Kontrolltermine zu keinen sinnlosen Alibimaßnahmen beziehungsweise Schikanen ausarten dürfen. In Ihrem Fall ergeben sich aber – ehrlich gesagt – keine Anhaltspunkte dafür, dass Ihre Termine sinnlos oder schikanös wären.

So schreiben Sie ja selbst, dass Ihnen am 19. Februar 2016 eine (verbindliche) Einladung für die Vorauswahl als Kundenberater bei der Firma Smart Energy Services ausgehändigt worden ist. Wir haben uns im Internet das diesbezügliche Anforderungsprofil für einen solchen Kundenberater angesehen. Als erste Voraussetzung für die Stelle wird unter anderem der Abschluss einer Handelsakademie oder einer Handelsschule genannt. Sie verfügen genau über diesen Schulabschluss, die Stelle kann also sehr wohl für Sie geeignet sein.

Die Vorgangsweise des AMS entspricht vor diesem Hintergrund auch den im ArbeitsmarktserviceGesetz (AMSG) verankerten Grundsätzen der Sparsamkeit, Zweckmäßigkeit und Wirtschaftlichkeit. Die Kontrolltermine des AMS werden nämlich ganz offensichtlich dazu genutzt, um Sie bei der Stellensuche aktiv zu unterstützen und auch Ihre Eigenbewerbungen zu kontrollieren. Im Hinblick darauf, dass Sie bereits längere Zeit arbeitslos sind und Ihre eigenen Aktivitäten bislang leider zu keiner nachhaltigen Beschäftigung geführt haben, erscheinen die Kontrollmeldetermine auch aus Sicht der Volksanwaltschaft als geeignetes Mittel des AMS.

Bei gegebener Sach- und Rechtslage kann die Volksanwaltschaft die Vorgangsweise des AMS in Ihrem Fall nicht beanstanden. Bitte sehen Sie die wöchentlichen Termine als reale Chance zur Beendigung Ihrer Arbeitslosigkeit.

Ich schließe Ihren Fall damit ab. Bitte haben Sie Verständnis dafür, sehr geehrter Herr H., dass in der vorliegenden Rechtssache eine weitere Korrespondenz leider nicht mehr möglich ist.

Mit freundlichen Grüßen

Volksanwalt Dr. Günther Kräuter e.h.

Anmerkung Aktive Arbeitslos: Eine derart zynische und Menschen verachtende Antwort hätten wir uns nie erwartet. Natürlich die die Schikane mehr als offensichtlich ...

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Beratungsgespräch bei itworks: Fragen stellen unerwünscht

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Beratungsgespräch bei itworks: Fragen stellen unerwünschtAktiver AdminFr, 16.03.2018 - 00:09

Bericht betreffend des 2. Gesprächstermins bei der itworks GmbH, Meldemannstrasse 12-14, 1200 Wien

Ich kam wie vereinbart zum Gesprächstermin um 08 Uhr mit meiner Vertrauensperson bei der Firma itworks GmbH in die Meldemannstrasse.

Gegenüber saß mir Frau Bettina P. von der Abteilung Recruiting. Sie behauptete vorab, dass ich keinerlei Daten auf dem Bewerber-Fragebogen ausgefüllt hätte. Meiner Meinung nach ist das ein höchst seltsamer Einstieg in ein solches Gespräch, da die Aussage absolut unwahr ist.

Schon beim 1. Gesprächstermin mit Herrn K., füllte ich das Datenblatt aus und besprach mit ihm vorausschauend meinen beruflichen Werdegang und meine bisherigen Tätigkeiten. Frau P. bot ein Dienstverhältnis mit 30 Stunden an, ohne genauen Inhalt über dieses und ohne konkrete Informationen über die berufliche Tätigkeit zu nennen. Ich stellte die wichtige Frage nach einem konkreten Jobangebot die Frau P. überging.

Ich besprach mit Frau P. gemeinsam, zwecks Übersicht über Fähigkeiten und Skills, meine berufliche Grundausbildung, diverse Tätigkeiten der Jahre sowie meine zusätzlichen beruflichen Ausbildungen und Orientierungen.

Ich sprach das Programm “Beratungs- und Betreuungseinrichtung Jobservice Wien“ an und dass ich gerne nähere Informationen darüber hätte. Auf der Website der itworks GmbH heißt es, dass dieses Service für Menschen ab 50+ und „arbeitsmarktferne Personen“ gedacht ist. Ich sagte, dass ich unter keine dieser Gruppen falle und ich den Begriff „arbeitsmarktfern“ allgemein für sehr diskriminierend-problematisch halte.

Nur aufgrund dieser schlichten Feststellung meinte Frau P. ich sei unkooperstiv. So wie ich meine persönlichen und beruflichen Daten offenlegte, wollte ich auch näheres von meinem Gegenüber wissen. Ich ersuchte um Auskunft über die Qualifikationen meiner Gesprächspartnerin wie es zum Zweck des Kennenlernens üblich und sinnvoll ist.

Daraufhin brach Frau P. das Gespräch überraschenderweise von sich aus wie folgt ab. „Wir sind damit fertig. It-works ist nicht interessiert und wird sie ablehnen“

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Brief an Sozialministerin: AMS Schärding sperrt wegen ungeeigneten Pseudojob in Pflegeheim (Aktion 20.000)

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Brief an Sozialministerin: AMS Schärding sperrt wegen ungeeigneten Pseudojob in Pflegeheim (Aktion 20.000)Aktiver AdminMo, 19.03.2018 - 14:35

Vater von 4 Söhnen, und ich habe 12 eheliche Geschwister lauter Österreicher.

Sehr geehrte Bundesministerin Beate Hartinger-Klein,

ich habe aus gesundheitlichen Gründen vor 5 Jahren eine Umschulung im BBRZ Linz zum Bürokaufmann abgeschlossen mit gutem Erfolg.
Grundsätzlich wollte ich auf ganz was anderes Umschulen, im Gesundheitsbereich.
Vom AMS Schärding hieße es damals von Frau K. der Leiterin: wenn dann geht nur Bürokaufmann sonst keine Chance. Es schulen jährlich hunderte Personen um auf Bürokaufmann-frau. Obwohl die meisten kaum eine Chance haben da jemals unter zu kommen ist das nicht ein Wahnsinn, so eine Ausbildung kostet pro Person nahen 80 000 E!

Bis jetzt konnte ich keinen Job als Bürokaufmann bekommen, das schlimme daran ist das das AMS Schärding gar keine Rücksicht nimmt auf meine Reha Umschulung. Die fangen jetzt an mich gezwungener Maßen in alle möglichen Kurse zu stecken!

Am 8 Januar 2018 musste ich an der Aktion 20 000 in einem Pflegeheim beginnen obwohl ich bis dato keinen Vertrag unterschrieben habe hieß es am 7 Januar noch von der Geschäftsleitung AMS Schärding ich muss den Dienst antreten sonst Sperre meines Bezuges!!
Natürlich fing ich an weil ich von dem Bezug abhängig bin den ich bekomme um meinen Lebensunterhalt zu bestreiten.

Am nächsten Tag ging ich nicht mehr hin den ich bin für den Job überhaupt nicht geeignet. Die Folge 4 Wochen sperre weil ich nicht gezwungener Maßen teilnehme an Aktion 20.000, denn von freiwilliger Teilnahme hatte es niemals ein Wort gegeben.

Ich habe Beschwerde gegen diesen Bescheid schriftlich eingebracht.

Gleich darauf wurde ich gezwungener Maßen an FAB weitervermittelt, Schulungs Maßnahme. Und die schicken mich jetzt raus Bauarbeiten zu erledigen.
Wo jedoch ein Gutachten aufliegt das ich wegen der Einschränkungen die ich habe das nicht mehr machen darf.

Ich bitte Sie mir zu helfen aus diesem Schlamassel wieder in ein Gleichgewicht zu kommen weil mich das zutiefst schockiert und unglücklich macht.

Hochachtungsvoll

C.
Anhang: Stellungnahme wegen Bescheid AMS OÖ

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Aktion 20.000 Jobmesse 27.11.2017, VHS Brigitten - eine Farce

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Aktion 20.000 Jobmesse 27.11.2017, VHS Brigitten - eine FarceAktiver AdminDi, 24.04.2018 - 19:52

Es war nur eine "Farce" im 20, Bezirk Raffaelgasse in der VHS.

Mehrere Tische hauptsächlich Spitäler, Pat. Aufnahme und Sekretariat, Mappen mit offenen Stellen.... Fahrer, Reinigungskräfte..

Gültig von Juni 2017 bis Juni 2019 das heisst die meisten Stellen dürften bereits seit Sommer besetzt sein.. (Beginn der Aktion 20000)

Zum Beispiel ich habe vom AMS eine Stelle aus dieser Aktion erhalten um mich zu bewerben, nicht mein AMS sondern von einem anderen Bezirk...Vor ca. 4 Wochen. Es war das WUK Empfangskraft, Sekretariat. Habe mich prompt dort beworben, auch der Gehalt mir Euro 1900,00 Brutto passte.

Eine Woche später die Absage Stelle ist bereits besetzt. Genau diese Stelle ist wieder in einer Liste, die dort ebenfalls aufgelegen ist aufgetaucht...als offene Stelle. ????? Irgendwie eigenartig finde ich ??? Entweder wurde diese Stelle "zufällig" gerade wieder frei ? bzw Vakant oder es sind Stellen die im Juni 2017 "eingesammelt" wurden und nun weiterhin als "Offen" deklariert werden. ???

Es wird sich hier scheinbar nicht die Mühe gemacht, die Liste auf Stand zu aktualisieren ... denn es soll ja der Eindruck erhalten bleiben, daß es ja sooo viele offene Stellen der Aktion 20000 gibt... ? !

Die 2 "sehr" jungen Damen vom Stand AKH waren zwar sehr bemüht, haben aber eigenartigerweise meinen Lebenslauf nicht entgegennehmen wollen und mich auf den am Ausgang stehenden Stand des AMS verwiesen. ich soll meinen Lebenslauf dort abgeben und Bekanntgeben welche Stellen mich interessieren würden. Fortlaufende Nummer jeder Stelle für die ich mich interessiere.......was ich dann auch getan habe. Formular mit Namen und Adresse und Nummern eingetragen.

Sonst keine Zwangsgespräche bzw. Massnahmen, worüber ich natürlich sehr froh war !

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Altersdiskriminierung durch die Zentrale Auslands- und Fachvermittlung (ZAV) der Bundesagentur für Arbeit – Künstlervermittlung (KV) Leipzig

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Altersdiskriminierung durch die Zentrale Auslands- und Fachvermittlung (ZAV) der Bundesagentur für Arbeit – Künstlervermittlung (KV) Leipzig NachtgespenstDon, 14.06.2018 - 00:12

Da die ZAV (Zentrale Auslands- und Fachvermittlung) der Bundesagentur für Arbeit auch mit dem Team4 - einer Beratungs- und Betreuungseinrichtung des AMS - kooperiert, dachte ich mir, dass mein Erfahrungsbericht vielleicht auch für andere Betroffene interessant sein könnte.

Zu meiner Biographie

Ich bin ausgebildete Sängerin und deutsche Staatsbürgerin mit derzeitigem Wohnsitz in Wien, Österreich. Nachdem ich hier in Wien unter großen persönlichen Opfern noch ein Gesangsstudium (Fachrichtung Opernrepertoire) absolviert habe, bin ich schon seit Jahren vorwiegend selbstständig als freischaffende Künstlerin und Musikpädagogin tätig. Daneben bewerbe ich mich aber auch um Vakanzen in Opernchören – vorausgesetzt, dass geeignete Stellenangebote (2. Sopran) vorhanden sind. Ich sollte vielleicht noch erwähnen, dass ich mit meinen 58 Jahren noch recht jung aussehe. Dank gewissenhaftem Training und diverser Weiterbildungen im Bereich Operngesang/Belcanto klingt auch meine Stimme noch nicht alt.

Da ich jedoch gerade im Chorbereich leider immer wieder mit dem Problem der Altersdiskriminierung konfrontiert bin, war ich zur Sicherung meiner Existenz und meiner Altersversorgung in den letzten Jahren immer wieder gezwungen, branchenfremde, dazu meist noch schlecht bezahlte Jobs in der Erwachsenenbildung anzunehmen.

Nachdem ich durch meine letzten anstrengenden Jobs im Trainingsbereich fast in einen Burn-out geschlittert wäre, bin ich seit Ende 2017 hier in Wien wieder einmal arbeitslos gemeldet. Gegenwärtig werde ich noch durch das Team4, KünstlerInnenservice, eine Beratungs- und Betreuungseinrichtung des AMS (Arbeitsmarktservice) Wien, betreut.

Vom 19. Februar bis 23. März 2018 nahm ich erfolgreich an einer Meisterklasse für SängerInnen teil, welche vom Team4 Wien, in Kooperation mit der Firma ARS (Art Rotation Service, Graz) veranstaltet wurde.

Altersdiskriminierung durch die Zentrale Auslands- und Fachvermittlung (ZAV), Künstlervermittlung (KV) Musiktheater/Leipzig, anlässlich eines Vorsingens in Wien

Am 2. Mai erhielt ich vom Team4 eine Einladung zu einem Chor-Vorsingen, das von der Zentralen Auslands- und Fachvermittlung (ZAV) der Bundesagentur für Arbeit –Künstlervermittlung (KV) Musiktheater/Leipzig – angeboten wurde und am 18. Mai hier in Wien stattfinden sollte.

Da solche Vorsingtermine hier in Wien äußerst selten (wenn überhaupt) angeboten werden, nahm ich diese Einladung natürlich gern an und meldete mich sogleich zum Vorsingen an. Vorzubereiten waren 4 – 5 Opernarien, darunter die Arie der Pamina aus Mozarts Zauberflöte (Ach ich fühl’s, es ist verschwunden) als Pflichtstück. Nachdem ich mich zwei Wochen lang intensiv auf diese Audition vorbereitet hatte, nahm ich an dem Vorsingen am 18. Mai selbstverständlich teil.

Nach meinem Vortrag meinte der zuständige Mitarbeiter der Künstlervermittlung Leipzig anerkennend, es sei ganz klar, dass ich einen professionellen Background habe. Auch vom Leiter des Team4 Wien (der ansonsten recht kritisch ist) bekam ich ein anerkennendes Lob: „Schön!“, äußerte er sich zu meinem Vortrag und klopfte mir auf die Schulter.

Trotz allem gab der Leiter der KV Leipzig mir deutlich zu verstehen, dass er aufgrund meines Alters keine Chance mehr sehe, mich für eine Vakanz in einem Opernchor zu vermitteln. Nach seinen Worten kommen mittlerweile auf eine freie Stelle im Opernchor rund 120 BewerberInnen.

Es gäbe zwar seit einigen Jahren ein Gleichstellungsgesetz, wonach ältere BewerberInnen nicht diskriminiert werden dürften, jedoch liege die Altersgrenze inoffiziell nach wie vor bei 35 (!) Jahren. (So ist das übrigens auch bei Orchestermusikern.) Dies hätte zur Folge, so der Leiter der KV Leipzig, dass ältere BewerberInnen von den Opernhäusern zwar zum Vorsingen eingeladen würden und häufig sogar an der zweiten Runde mit der Pflichtarie noch teilnehmen dürften (weil die Theater dazu verpflichtet seien). Jedoch würde man dann trotz allem nicht eingestellt, und ich müsste ja verstehen, dass die Chordirektoren an den Opernhäusern lieber „junge Gesichter“ (Originalton) sehen wollten! Aus diesem Grunde sehe er für mich nun einmal keine Chance auf eine Vermittlung in einen Opernchor.

Die Folgen der Altersdiskriminierung: Hartz IV, Niedriglohnsektor und Altersarmut

Ich bin, ehrlich gesagt, entsetzt darüber, dass sich an dieser Situation und an diesem diskriminierenden Verhalten in all den Jahren, seitdem ich meine Heimat Deutschland verlassen habe, immer noch nichts geändert hat! In meinen Augen ist das Verhalten sowohl des Leiters der KV Leipzig (einer Fachvermittlung der Bundesagentur für Arbeit!) als auch der Chordirektoren an deutschen Opernhäusern in hohem Maße diskriminierend. Und ich bin keineswegs bereit, dies hinzunehmen!

Ich erinnere in diesem Zusammenhang daran, dass in Deutschland das Regelrentenalter – auch für Frauen – inzwischen auf 67 (!) Jahre angehoben wurde! In der Praxis bedeutet das für betroffene BewerberInnen: Mit über 35 Jahren bekommen sie keinen Job mehr – und das, obwohl sie noch ganze 32 Jahre (!) bis zu ihrer Rente vor sich haben! (Das ist ja leider auch in anderen Branchen nicht viel anders.)

Und was machen die Betroffenen in diesen langen 32 Jahren? Bestenfalls können sie vielleicht noch eine Umschulung machen, deren Kosten dann oft nicht einmal von der Bundesagentur für Arbeit übernommen werden. Außerdem gibt es ja auch nach einer solchen Umschulung keineswegs eine Garantie dafür, dass es in der neuen Branche nicht auch Altersdiskriminierung gibt (wenn es sich auch meist um eine versteckte Diskriminierung handelt, da dieses Phänomen ja wegen des Gleichstellungsgesetzes niemals offen ausgesprochen wird).

Was passiert dann also mit den betroffenen Bewerbern? Sie rutschen entweder in Hartz IV oder müssen sich mit mies bezahlten Jobs im Niedriglohnsektor herumschlagen, bis sie von diesem fast ein halbes Leben dauernden Martyrium „erlöst“ werden und endlich in Pension gehen können! – Und dann ist auch noch Altersarmut vorprogrammiert!

Persönliche Konsequenzen

Wenn ich heute gefragt werde, wie es mir geht und was ich jetzt so mache, pflege ich zu sagen: „Danke der Nachfrage! Ich genieße meinen erzwungenen Vorruhestand!“ Wenn es in Deutschland nicht mehr erwünscht ist, dass Menschen über 35 ihre künstlerische Tätigkeit (für die sie ein teures Studium auf sich genommen haben) beruflich ausüben, dann sollen die Politiker uns wenigstens in Ruhe lassen und nicht noch von uns verlangen, bis zum Umfallen in branchenfremden, noch dazu mies bezahlten Jobs zu arbeiten!

Altersdiskriminierung gibt es zwar auch hier in Österreich. Auch hier sind die Politiker ziemlich betriebsblind, lethargisch und unfähig, wenn es um dieses Thema geht. Aber es gibt einen gravierenden Unterschied: Als Frau kann ich in Österreich – im Gegensatz zu Deutschland – (noch) mit 60 in Pension gehen! Also werde ich das menschenverachtende, zermürbende Erwerbsleben im Oktober 2019 endlich hinter mir haben! Dann interessiert mich das alles nicht mehr, und die Herren Chordirektoren können mich mal kreuzweise!

Dass ich nach Abschluss meines Gesangsstudiums in Österreich geblieben bin, war also trotz allem die richtige Entscheidung. Wäre ich nach Deutschland zurückgekehrt, wäre ich (infolge der nach wie vor üblichen Altersdiskriminierung) wohl längst in Hartz IV abgerutscht und müsste mich obendrein noch sieben Jahre lang (bis zum Renteneintritt) mit den Jobcentern herumschlagen! Doch Gott sei dank habe ich mich anders entschieden! Nun kann sich das stets so hoch gelobte Deutschland meine Versicherungsbeiträge und meine Steuerzahlungen endgültig in die Haare schmieren! Da auf meine Arbeit ganz offensichtlich kein Wert mehr gelegt wird, ist es mir mittlerweile auch egal geworden, wenn im Alter der Staat (bzw. der Steuerzahler) die Konsequenzen tragen muss.

Fazit

Wenn es um das Thema Altersdiskriminierung geht, sind nun einmal die Politiker gefragt. Aber die laufen offensichtlich mit Scheuklappen herum, verschließen die Augen und Ohren vor diesem immer noch hochaktuellen Problem! Das Gleichstellungsgesetz ist nichts als eine Farce, solange es nicht energisch und effizient umgesetzt – sprich: mittels Sanktionen gegenüber diskriminierenden Arbeitgebern durchgesetzt – wird!

Wenn unsere Politiker es in all den Jahren nicht geschafft haben, ihre „Hausaufgaben“ zu machen, dann müssen wir eben aus der Not eine Tugend machen und unsere Auftritte selbst organisieren. Oder wir bleiben am besten gleich zu Hause und singen unsere Arien für uns allein im stillen Kämmerlein! So werden wenigstens unsere geduldigen (ebenfalls verarmten) Nachbarn noch mit Gratiskonzerten versorgt!

Anmerkung

Da der geschilderte Fall die ZAV (KV Leipzig) der Bundesagentur für Arbeit in Deutschland betrifft, sah ich mich veranlasst, mich mit einer Beschwerde an das Büro gegen Altersdiskriminierung (BALDIS) in Köln sowie an die Antidiskriminierungsstelle des Bundes (ADS Bund) in Berlin zu wenden. Mein Erfahrungsbericht ist auch auf der Website von BALDIS veröffentlicht: https://www.altersdiskriminierung.de/themen/artikel.php?id=9163

Von der Antidiskriminierungsstelle des Bundes erhielt ich die Nachricht, dass meine Beschwerde an die ZAV (KV Leipzig) weitergeleitet wurde. Die Antwort der ZAV steht noch aus. Ich werde weiter berichten.

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