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Bericht über Infotag des Waff am 19.7.2017 über "Aktion 20.000 - neue Jobmöglichkeiten 50+"

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Bericht über Infotag des Waff am 19.7.2017 über "Aktion 20.000 - neue Jobmöglichkeiten 50+"Aktiver AdminMo, 24.07.2017 - 18:23

Gedächtnisprotokoll anlässlich des Besuchs (19.07.2017) folgender Veranstaltung:

AKTION 20.000

NEUE JOBMÖGLICHKEITEN 50+

Ort: Rathaus Wien, Volkshalle und Arkadenhof Datum: 19.07.2017 9.00 – 15-00 Uhr Veranstalter: Stadt Wien, AMS, waff

Vorbemerkung:

Ich versuche, möglichst objektiv zu berichten, wenngleich jede Empfindung und jede Erinnerung natürlich auch subjektiv ist und manchmal ein bisschen Sarkasmus aufblitzt. Außerdem ist zu erwähnen, dass ich die Veranstaltung ohne „Einladung vom AMS“ (= quasi Zwang) besuchte – also aus rein „privaten“ Gründen: Ich wollte sehen, ob (trotz umfangreicher persönlicher Vorabinformation und folglich entsprechender Bedenken bezüglich der „Aktion 20.000“) -) einerseits wirklich so tolle Jobangebote (laut SPÖ) vorhanden sind und -) andererseits diese Veranstaltung vielleicht wirklich besser ist als die mir gutbekannten bisher jährlich im Herbst ebenfalls im Rathaus stattfindenden Job-Börsen (die ja nur schöner Schein waren, aber das ist ein anderes Thema!). Bei beiden Punkten hatte ich ja von Anfang an meine Zweifel! – Ob diese beseitigt werden konnten, kann man anhand des folgenden Berichts eruieren. > Der „gelernte (erfahrene) Arbeitslose“ kennt die Antwort wahrscheinlich ohnehin schon!

Bericht

Also: Auf zur Premiere von „Aktion 20.000“!

Ich besuchte die Veranstaltung absichtlich erst um 12.00 Uhr, da ich das von den bisherigen Jobbörsen bekannte und wieder befürchtete Szenario (ab Beginn bis meistens 11 Uhr) mir nicht antun wollte: bis zu 30 Min. Anstellen in Schlange und Blockabfertigung beim Einlass!

(Kenn´ ich dasselbe „Spiel“ nicht schon von einer anderen Veranstaltung auch? - Ach ja: z. B. damals - 2015 - weitere „Jobmeile“ im Caritas-Lager, 1050 Wien! - Und nein: es ist kein Straf-Lager! - Oder doch?! – Jedenfalls auch eine andere Geschichte.)

> Wahrscheinlich sicher nur wieder einer dieser berühmten sogenannten „Einzelfälle“!

Ich werde dabei den Eindruck nicht los, absichtlich als „Herdenvieh“ behandelt zu werden (damit man sich vielleicht auch als solches unbewusst empfindet), das dankbar und froh sein soll, dass ihm der „rechte Weg“ gezeigt und „Labung“ versprochen wird.

> Zu „Herdenvieh“ fällt mir auch die Bezeichnung „Stimmvieh“ ein, die ich schon vor langer Zeit von einem damals Bekannten (ein SPÖ-naher Rathausmitarbeiter) hörte, welcher damit die Wähler meinte und diesen Begriff wie ganz selbstverständlich benutzte. Das war Anfang der „Neunziger“! Gewisse geringschätzende Sichtweisen auf den einzelnen Menschen gab es ja schon immer – und gibt es leider noch immer, natürlich auch in anderen politischen Richtungen. (Aber zurück zum Thema, bevor ich mich gedanklich verlaufe!)

> Auf jeden Fall - so oder so - extrem entwürdigend!

Kurz nach 12.00 Uhr komme ich also zum Rathaus und finde Folgendes vor:

Dichtes Besucheraufkommen, aber keine Staus (mehr)! Schön! - Oder war es heute anders?

Im Arkadenhof gibt es als „Empfang“ einen relativ breiten Info-Stand (mit mindestens 4 Personen besetzt) für allgemeine Auskunft zur Veranstaltung und für die Bereitstellung von Info-Material und sogenannten „Bewerbungs-Bögen“ (mehr dazu später!).

Es sind im Hof viele kleine Tischchen und Sitzgelegenheiten vorhanden, die momentan alle besetzt/belegt sind. Die Leute dort haben viel Info-Material vor sich liegen, welches sie intensiv studieren, nicht wenige füllen diese Formulare/Fragebögen aus.

Neben dem Info-Stand stehen noch zwei weitere kleine, runde „Bar-Tischchen“: -) an einem ist die MA40 vertreten (mit 1 Person) -) am anderen die AK Wien (mit 2 Personen) (> hierzu auch später mehr)

Im Innenhof schwirren zudem mehrere Mitarbeiter als „fliegendes Personal“ umher, welche die Besucher ständig fragen, ob sie noch irgendwelche Auskünfte brauchen und ob sie das Bewerbungsformular schon ausgefüllt und abgegeben heben.

Ich entziehe mich diesen Fragen und gehe weiter in die Volkshalle:

Hier sieht man 4 farblich abgegrenzte Schwerpunktbereiche zu folgenden Branchen: -) 1 - Büro und IT -) 2 - Hilfstätigkeiten -) 3 - Sozialberufe -) 4 - Handwerk und Technik

In der Mitte des Raumes gibt es auch noch einen AMS-Infostand mit den bekannten Info-Blättern zu diversen Förderungen, e-AMS-Konto usw.

Bei den 4 Schwerpunktbereichen waren dann eigentlich jeweils nur der „waff“ und der „Fonds Soziales Wien“ (mit relativ viel Personal: mind. 5 Personen je Bereich) vertreten. Und wie erwartet, gab es keine direkten Jobangebote, sondern „nur“ Beratung.

Die Angebote/Job-Beschreibungen bekam man in Papierform - auf A4-Blättern gedruckt, wie man sie von anderen Börsen kennt -, die dann zu kleinen Sammlungen/Broschüren zusammengeheftet waren - eine für jeden der 4 Bereiche:

-) 1 - Büro und IT 36 Jobs/Stellenbeschreibungen (tlw. mehrfach zu vergeben !?) -) 2 - Hilfstätigkeiten 17 Jobs/Stellenbeschreibungen (tlw. mehrfach zu vergeben !?) -) 3 - Sozialberufe 9 Jobs/Stellenbeschreibungen (tlw. mehrfach zu vergeben !?) -) 4 - Handwerk u. Technik 10 Jobs/Stellenbeschreibungen (tlw. mehrfach zu vergeben !?) . Summe: 72 (unterschiedliche (!) Stellenbeschr.)

Und hier kommen dann die schon erwähnten „Bewerbungs-Fragebögen“ ins Spiel! Neben personenbezogenen Daten (inkl. SV-Nr.(!) und bestenfalls mit Lebenslauf) soll man mittels Job-Kenn-Nr. angeben, für welches Jobangebot (oder mehrere) man sich interessiert.

> Ergänzend erhält man auch eine „waff Datenschutzerklärung“ (A4-Infoblatt). - Diese ist in mehrerer Hinsicht etwas eigenartig: + kein Datum + kein Bezug zur aktuellen „Aktion 20.000“ (z. B. wird von Bedingungen wie „Erfüllung von . vereinbarten Beratungs- und Förderleistungen“, „Datenweitergabe an Personal suchende . Unternehmen“, … gesprochen/geschrieben – es sind keine ev. Einschränkung angeführt!) Vermutlich ist es die Standard-Datenschutzerklärung, die der „waff“ allgemein intern im Rahmen einer speziellen Zusammenarbeit verwendet.

Dieses Formular wird dann abgegeben und in weiterer Folge ausschließlich vom „waff“ bearbeitet – eine Reaktion auf die Bewerbung wird bis spätestens Ende August versprochen.

Ein allgemeines Infoblatt (Doppel-Bogen) zur „Aktion 20.000“ gibt es (natürlich) auch. Und hier findet man weitere „interessante“ Details (siehe unten).

Nachdem in der Volkshalle für mich also nichts Neues mehr zu erfahren ist, gehe ich wieder in den Arkadenhof, um „Stimmung einzufangen“: nach wie vor großer Besucherandrang - alle Tische sind besetzt - der Infostand ist weiterhin „belagert“. Nur an die „MA40“ und die „AK“ – wie gesagt, gleich daneben – wendet sich offenbar niemand. Fast habe ich Mitleid ob dieser „stiefmütterlichen Behandlung“ durch die Besucher und ich überlege, diese Personen mit ein paar allgemeinen Fragen zu beschäftigen.

In diesem Moment sehe ich die Damen Frauenberger und Draxl eintreffen, welche, sobald sie vom „fliegenden Personal“ gesichtet wurden, von ebendiesem überschwänglich begrüßt werden. Da ich zufällig gerade daneben stehe, sind einige Mitarbeiter anscheinend unsicher, ob ich zu den Damen gehöre und sie mich daher ebenfalls in den Begrüßungstrubel miteinbeziehen sollten. Ich kläre die Situation, indem ich einige Schritte zurücktrete. Beide wandern dann weiter in die Volkshalle.

Ich studiere inzwischen das allgemeine Infoblatt (Doppel-Bogen) zur „Aktion 20.000“ und die „interessanten“ Details dazu: Etwa: „Das AMS übernimmt für die Dauer von zwei Jahren die vollen Gehaltskosten. Die . Mittel dafür kommen aus der Arbeitslosenversicherung des Bundes.“ oder: „200 Jobs jetzt … Magistrat/Einrichtungen der Stadt Wien … ab 1.1.2018 wird die . Aktion ausgeweitet.“ Ich frag´ mich kurz: >>> Steht die Abkürzung „waff“ für Wiener ArbeitnehmerInnen- oder Wiener . ArbeitGEBERInnen-Förderungsfonds ? >>> Und zahl ich mir (bzw. wir alle) die „organisierte“ Arbeit nicht eigentlich selber nebst . reichlicher Förderung der betreffenden Job-Anbieter?

Im Gespräch mit AK und MA 40

- - - > Meine Gedanken kommen wieder auf den Boden der Realität: Die „ExpertInnen“ (lt. Infoblatt) von MA40 und AK sitzen nach wie vor einsam da und warten darauf, Service anbieten zu dürfen. Ich nütze also die Gelegenheit und möchte ihnen ein paar bewusst naive bzw. provokante Fragen stellen. (Ich weiß, dass der erste Ansprechpartner dafür direkt das AMS ist, aber ich will ja gerade, dass Stellen, die uns (auch) vertreten (wollen bzw. sollen), die Verwirrungen, Nöte und Sorgen des „kleinen Bürgers“ zu hören bekommen.

(Dass sich ab jetzt der interessantere Teil des Tages ereignen sollte, ahne ich noch nicht.)

Meine Fragen, Einwände und Hinweise:

  1. Warum sind die sichtlich seriös wirkenden, (meist) gut bezahlten (fast immer) Fulltime-Jobs nicht auch direkt über das AMS zu haben?
    Eigenartigerweise kam die für mich unlogische Antwort, dass diese eben durch die außergewöhnliche Förderung (zu 100 % und aus dem AMS-Topf - siehe oben!) und aus Gründen der Konkurrenzvermeidung zur Wirtschaft nicht über das AMS laufen.

  2. Aber: das AMS vermittelt doch diverse geförderte, zeitlich begrenzte, noch dazu prekäre (SÖBs, …) Jobs?
    Hier wurde es den Experten anscheinend schon zu viel und sie blockten ab. Ein Herr von der AK meinte, er sei eigentlich nur Spezialist für Pensions- und Arbeitslosenversicherung, und ich möge mich an Spezialisten in der AK wenden.

  3. Ich hielt dagegen, dass ich das schon versucht hätte, aber als Arbeitsloser (also ohne aufrechtes Dienstverhältnis) dort eher lieber abgewimmelt werde. Ich wollte auf die mangelnde Unterstützung hinweisen, falls man (vorübergehend) aus dem „System“ gefallen ist! Und ob das bestehende „System“ nicht generell viel vehementer zu hinterfragen und zu kritisieren sei.Naja, große Freude kam jetzt nicht auf: ich hatte den Eindruck, sie fühlten sich auf die Zehen getreten. Mit ein paar netten Smalltalk-Worten versuchte ich, die Situation zu retten. Die Experten wurden wieder gesprächiger, und irgendwie landeten wir beim Thema „Elektro-Mobilität – Vor- und Nachteile“. Auch nicht uninteressant!

  4. Ich versuchte, die Euphorie der Experten bezüglich besserer Luftqualität usw. zu bremsen, indem ich auch darauf hinwies, dass der Strom ja nicht einfach so aus der Steckdose kommt und „Mensch“ sich Gedanken machen sollte über den Konsum, den unbedachten Verbrauch (=Verschwendung), die Produktion, die Ressourcen, … und über den „Luxus“ bei uns auf Kosten vieler anderer Menschen..
    Meine Bedenken wurden zwar geteilt, aber mit Vorbehalt: Die Wirtschaft!!! - Gerade diese brauche ja viel „Energie“ (Strom, …), sonst wäre ja das zu unserem Wohl notwendige Wirtschaftswachstum nicht gesichert. Eigenartigerweise kam dann noch der Einwurf, nur durch weiteres Wachstum sei es erst möglich, dass die z. B. durch aufgenommene Kredite entstandenen Zinsen erwirtschaftet und gezahlt werden können. (… sagen die hier anwesenden Experten der AK! >???) – Ich glaub´, ich muss dringend das Thema wechseln.

  5. Ich kündige vorsichtig an, dass ich einen weiteren Kritikpunkt bezügl. AK und meine Enttäuschung darüber ansprechen will: Es geht um die neuen Strom-Zähler, die sogenannten „Smart-Meter“. Ganz aktuell (erst vor wenigen Tagen) hat die AK eine Stellungnahme dazu insofern abgegeben, dass sie zwar die Höhe der Opt-out-Möglichkeit (5%) kritisiere, weil zu niedrig, aber sich nicht generell gegen den „Zwang“ zum Einbau des neuen Geräts stelle – mit der begrifflich bekannt falschen Auslegung, dass das neue Gerät kein „Smart-Meter“ mehr sei, sobald die Datenübertragungsfunktion abgeschaltet ist (Opt-out).
    Hier gab es zwar vorsichtige Zustimmung, es wurden aber von beiden Herren sofort die Smartphones gezückt, um meine Behauptung, die vorerst zum Teil angezweifelt wurde, zu überprüfen. Kleinlaut gab man mir Recht mit dem Hinweis, dass dies nicht ihr Fachgebiet wäre und dass man nie alle Wünsche erfüllen könne bzw. man manchmal Kompromisse eingehen müsse. Hier musste ich wiederum einwenden, dass es mir dabei aber um den prinzipiell eingenommenen Standpunkt gehe – unabhängig von der Erreichbarkeit. Und hier sehe ich mich eben wieder einmal nicht von der AK vertreten. Außerdem ist es Zwang, ich vermisse die Freiwilligkeit!
    Mit dem Verweis darauf, dass es sehr wohl für manche Verbraucher (angeblich) praktisch und deshalb willkommen ist, wechselte ein AK-Mitarbeiter zu einem anderen (ähnlich gelagerten) Thema: ELGA - die elektron. Gesundheitsakte!

  6. ELGA: Dazu meinte ich, dass hier die Problematik genauso vorliege wie oben. Zuerst genereller Zwang, dann – wenn gewünscht – äußerst mühsames Opting-out, Datensicherheit hier wie dort nicht gegeben.
    Wieder wollten die Herren nur die Vorteile (die es ja bedingt gibt) hervorheben, jedoch auf die damit verbundenen Risiken und den Zwang eher weniger eingehen. Sogar das Thema „Organspende“ wurde von einem Kollegen ins Rennen geschickt - warum auch immer.

Übrigens: Die Dame von der MA40 beteiligte sich an dem Gespräch vorwiegend durch gelegentliches (zustimmendes?) Kopfnicken und allgemeines Bedauern bezüglich der Probleme, die es lokal und global gibt.

>>> Nachdem ich hier mehr als eine Stunde verbracht habe und bevor wir mit den Themen zu sehr abdriften, versuche ich, mich langsam zurückzuziehen, danke den Beteiligten für die Zeit, die sie mir gewidmet haben, und spreche die Hoffnung aus, dass ich nicht zu lästig war. Daraufhin meinte einer der Herren, dass er dafür ja (ohnehin) bezahlt werde. Vielleicht waren alle drei ja sogar froh, dass jemand da war, der für Abwechslung sorgt und dass der Tag schneller vergeht. In der Zeit meiner Anwesenheit hat jedenfalls niemand anderer Info oder Auskunft begehrt – ich habe also keinen aufgehalten oder gestört. Ist ja auch was! Ich hinterlasse noch den Wunsch an die beiden Herren, zurück in der AK in meinem Sinne „laut“ zu sein – nicht akustisch gemeint, sondern inhaltlich-kämpferisch.

>>> Nach ca. 2 Stunden Anwesenheit hier im Rathaus und mit Unterlagen versorgt gehe ich jetzt nach Hause – ich will ja noch diesen Bericht schreiben!

Mr. X

Wien, 19.07.2017

Ortsbezug
Betreuende Behörde

Ablehnung eines Antrags auf Verfahrenskostenübernahme durch den BürgerInneninitiativenfonds der Grünen Alternative

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Ablehnung eines Antrags auf Verfahrenskostenübernahme durch den BürgerInneninitiativenfonds der Grünen AlternativeAktiver AdminDi, 25.07.2017 - 11:50

384/2013 Bezugssperre nach dem ArbeitslosenversicherungsG/Stmk

Frau X wurde nach § 11 AlVG für vier Wochen die Notstandshilfe gestrichen, weil sie das vermittelte Arbeitsverhältnis im Probemonat selbst kündigte. Ein berücksichtigungswürdiger Umstand liege nicht vor. Frau X und die Initiative„Aktive Arbeitslose“ machten jedochgeltend, dass die konkrete Arbeit bei der Caritas (Verkaufstätigkeit bei Carla und Sachspendensortierung) dequalifizierend und demütigend war und die Räumlichkeiten nicht den Arbeitnehmerschutzbestimmungen entsprochen haben dürften. Es liege daher ein berücksichtigungswürdiger Grund für eine Nachsicht vor. Weiters sei noch nicht ausjudiziert, ob eine Auflösung im Probemonat nicht als „einverne

hmliche Lösung“ zu werten sei. Es lag eine Berufungsentscheidung des AMS Stmk vom 11. 9. 2013 vor. Die Kosten der VwGH- Beschwerde wurden durch die Verfahrenshilfe gedeckt. Daher wurde um Übernahme der Kosten für den Fall der Abweisung der VwGH-Beschwerde ersucht.

Der BIV lehnte das Ansuchen mangels hinreichender Erfolgsaussichten der VwGH-Beschwerde ab. Die Grünen halten § 11 ArbeitslosenversicherungsG jedoch für untragbar und wollen den Entfall. Dies ist jedoch auf politischer Ebene zu verfolgen.

Betreuende Behörde

Ahnungsloses AMS Dresdnerstrasse wollte keine Arbeitslosmeldung während einem Krankenstand annehmen ...

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Ahnungsloses AMS Dresdnerstrasse wollte keine Arbeitslosmeldung während einem Krankenstand annehmen ...Aktiver AdminDi, 15.08.2017 - 13:03

Erfahrungsbericht mit dem AMS Außenstelle Dresdner Strasse 110

Nachdem ich gebeten wurde meine Geschichte niederzuschreiben wie ich zu dem „Verein Aktive Arbeitslose“ gekommen bin habe ich mich nun hingesetzt und schildere kurz die Begleitumstände und danach meine persönlichen Erfahrungen mit dem AMS.

Vorgeschichte:

Mir wurde zunächst das Rehabilitationsgeld gewährt, allerdings aufgrund der „Nachuntersuchung“ mit Ende Oktober 2016 wieder entzogen – Gegen diesen Bescheid wurde von mir Klage beim Arbeits- und Sozialgericht eingebracht. Durch ein Mißverständnis mit meiner Anwältin begab ich mich erst am 2.12.2016 zum AMS um das Arbeitslosengeld zu beantragen.

Verlauf/Ablauf:

Am 2.12.2016 bekam ich von dem netten Herren, der zuerst meine Daten erfasste dann den Antrag und einen Termin am 7.12.2016.

Am 7.12.2016 der erste Tiefschlag: Mit der Begründung mein Antrag sein nicht vollständig ausgefüllt wurde ich umgehend wieder nach hause geschickt und bekam als neuen Termin den 14.12.2016.

Am 14.12.2016 wurde ich von der Betreuerin erneut abgewiesen mit der Begründung, dass wesentliche Dokumente/Nachweise (Nachweis über die Klagseinbringung vor dem ASG) fehlen würden. Weiterswar ich zu diesem Zeitpunkt krank geschrieben und man teilte mir mit das ich mich wieder gesund schreiben lassen müsse. Wieder bekam ich einen erneuten Termin – diesmal der 22.12.2016.

Mittlerweile war ich dermaßen frustriert, dass ich versuchte mich mittels Internet ein wenig schlau zu machen was den Umgang mit dem AMS betrifft. Hierbei stieß ich auf folgende homepage:

http://www.arbeitslosennetz.org/

Ich fand die Ausarbeitungen auf dieser Homepage mehr als hilfreich zumal nicht nur die Themen angesprochen wurden, sondern auch die rechtlichen Aspekte beleuchtet wurden und dies durch Links zu entsprechenden Rechtsquellen eine unglaubliche Hilfestellung darstellten. So wurde ich erstmals auf den Obmann des Vereins Ing. Mag. Martin Mair und den Verein an sich aufmerksam. Auch bei meinen sonstigen Internetrecherchen zu meinem Verfahren wegen der Berufsunfähigkeitspension stieß ich immer wieder auf den Obmann und den Verein.

Am 20.12.2016 hatte ich einen Arzttermin, bei dem mir mitgeteilt wurde, dass aufgrund meiner Aussteuerung ich nicht mehr versichert sei. → ein Schock!

Um diesmal nicht wieder vom AMS abgelehnt zu werden entschied ich mich, mich diesmal gründlich vorzubereiten! Ich drucke mir die Ausarbeitungen unseres Obmannes aus, studierte sie, markierte mir die wichtigen Stellen, kopierte sämtliche rechtsrelevanten Unterlagen und ging zum AMS am 22.12.2016.

Wie erwartet versuchte man mich wieder abzuweisen mit der Begründung das die Krankmeldung noch aufrecht sei. Meine restlichen Unterlagen wurden nichtmal angesehen!

NUN WAR ES SOWEIT ! Mir platzte der Kragen! Nachdem ich die Dame darauf hingewiesen hatte, dass sie weder die von mir beigebrachten Unterlagen gesichtet, noch in Kopie dem Akt beigelegt habe, was einem groben Verstoß gegen das PARTEIENGEHÖR gleichkommt, wies ich sie außerdem darauf hin das eine ausführliche Rechtsbelehrung ihrerseits unterblieben ist wodurch alleine schon für sich gesehen die Voraussetzungen für eine DIENSTAUFSICHTSBESCHWERDE gegeben seien. Weiters entgegnete ich, das eine Krankenstandsmeldung, die durch Aussteuerung nicht mal mehr im System aufscheint wohl kaum einen rechtlich relevanten Grund für die Nichtannahme/Bearbeitung meines Antrages darstellen könnte. Mittlerweile kam ihr schon eine Kollegin zur „Hilfe“. Ich wies die zwei Sachbearbeiterinnen darauf hin, dass ich durch die Aussteuerung derzeit keinen Versicherungsschutz habe und ließ die beiden gleich wissen, dass, sollte mir irgendetwas passieren, und sich im Nachhinein herausstellt das dieser mangelnde Versicherungsschutz aufgrund ihrer Versäumnisse zustande gekommen sei ich mich auf dem Wege der AMTS- bzw. ORGANHAFTUNGSKLAGE an ihnen schad- und klaglos halten würde. Außerdem listete ich zum krönenden Abschluss dann noch eine Reihe von in Betracht kommenden STRAFTATBESTÄNDEN auf die durch das Verhalten der beiden Damen im Raum stehen würden und ich dies von meiner Anwältin prüfen lassen würde.

Die Antwort der einen Dame war lediglich:“Reden sie nicht in Fremdwörtern mit mir“ - Woraufhin ich mir eine kleine Stichelei nicht verkneifen konnte und zu ihr meinte:“Wenn amtsdeutsch für sie Fremdwörter sind, sitzen sie eindeutig auf der falschen Seite vom Tisch“

Ich wurde natürlich dann des Zimmers verwiesen mit dem Wortlaut: „Wir sind für heute fertig“

Ich entgegnete nur:“ Das das letzte Wort in dieser Causa noch nicht gesprochen ist!“

Ich fuhr nach hause und suchte mir sofort die Telefonnummer von der übergeordneten Landesgeschäftsstelle heraus. Ich rief bei der Beschwerdestelle an und wurde mit einem Herren verbunden. Diesem erläuterte ich zunächst meinen Fall, danach das Verhalten der beiden Damen, die unter Umständen daraus resultierenden rechtlichen Konsequenzen für das AMS – alles ruhig und sachlich. Anscheinend eingeschüchtert erklärte er mir sofort, dass er kein Jurist sei, mein Anliegen allerdings sofort an seine Vorgesetzte weiterleiten würde. Zu diesem Zweck fuhr ich schließlich in die Landesgeschäftsstelle und brachte dort sämtliche Unterlagen vor.

Der krönende Abschluss

Am darauffolgenden Tag (23.12.2016) bekam ich um 8:03 einen Anruf von einer der beiden Damen aus der Außenstelle „Dresdner Straße“ Man teilte mir mit das es mit meinem Antrag nun doch überhaupt kein Problem gebe und ich diesen nur am 27.12.2016 vorbeibringen sollte. Mir wurde gesagt das ich nicht einmal einen zeitlichen Termin brauche, ich müsse den Antrag nur bei einer dritten Kollegin einfach abgeben.

Ich tat also wir mir geheißen und rauschte gleich um Punkt 8:00 bei der Dame ins Zimmer am 27.12. Nachdem diese mich finster ansah (sie hatte ja noch niemanden aufgerufen), nannte ich ihr meinen Namen – die Mimik änderte sich sprunghaft, die Dame überschlug sich vor Freundlichkeit auf einmal – nach 5min war alles erledigt!

Fazit:

Nicht nur das es ein unglaubliches Gefühl war selbst zu erleben wie man sich gegen diverse Schikanen erfolgreich wehren kann, stand für mich der Entschluss dadurch fest, mir den Verein einmal genauer anzusehen. So ging ich zu einem der Termine der Selbsthilfegruppe und war sogleich positiv angetan. Ich sah nicht nur Leidensgenoss/innen sondern auch sehr viel Potenzial und hilfsbereite, aufopfernde Menschen die selbstlos anderen helfen. Und das ist weder mit Worten noch mit Gold aufzuwiegen! Somit stand mein Entschluss fest – ich werde Mitglied.

Ortsbezug
Betreuende Behörde

Sonderbehandlung von SÖB-VerweigerInnen durch AMS-Landesgeschäftsführerin Petra Draxl

Women´s Day 2017: Der ganz normale Sozialrassismus im Ländle

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Women´s Day 2017: Der ganz normale Sozialrassismus im LändleAktiver AdminMo, 09.10.2017 - 00:15

Geschehen und erlebt am women´s day 2017 in Bregenz, Vorarlberg

Schauplatz: Bezirkshauptmannschaft Bregenz – 1. OG

Sache: Wohnbedarfsdeckelung aufgrund des neuen Mindestsicherungsgesetzes des Landes Vorarlberg. Beschwerde gegen den Bescheid der BH-Bregenz wurde eingereicht - liegt beim Landesverwaltungsgerichtshof.

Ihr Sachbearbeiter ist

A…… K……….

Sie werden aufgerufen unter

Nr.……103………

  • Herr A. K. hat die Aufgabe, das neue Mindestsicherungsgesetz zu vollziehen

  • Nr. 103 hat die Aufgabe die drohende Delogierung für sich und ihren kranken Ehemann abzuwenden

Der ca. 20-jährige Sachbearbeiter Herr K. ruft die Nummer 103 auf und bittet die Betroffene in sein kleines helles Büro. Er erklärt anhand des Berechnungsbogens, dass die Mietkosten zu hoch (€ 750,--Miete + € 150,-- BK = € 900,-- für 2 Zi.) sind. Die „Wohnbedarfsdeckelung“ liege für 2 Personen bei maximal € 595,--.

Herr K. wartet dazu gegenüber Nr. 103 (Fachkraft, 57 J.) mit folgenden Lösungsvorschlägen auf:

1.„Das bedeutet, dass Sie eine günstigere Wohnung suchen müssen.“ Er übergibt dazu eine Liste -Stand 12.09.2017- die 34 Wohnungsofferte ausweist, 4 davon markiert Herr K. gelb. (Eine Durchsicht der Liste zeigt in vielerlei Hinsicht den Versuch einen günstigen Wohnungsmarkt vorzutäuschen. Spätere Anrufe bei den Vermietern oder Wohnungsmaklern bestätigen das.)

2. Vorschlag:„Sie müssen halt eine geringfügige Arbeit annehmen, statt nur Vollzeit oder Teilzeit eine Arbeit zu suchen.“

3. Vorschlag vom jungen Sachbearbeiter gegenüber der 57-Jährigen: „Dann gehen Sie putzen, um etwas zum Arbeitslosengeld dazu zu verdienen. Ich habe Flüchtlinge, die arbeiten auch und verdienen sich etwas dazu.“ (*)

4. Herr K. verweist auf die Sonderzahlung, die bei Mietrückständen/Stromrückständen bei besonders bedürftigen Fällen gewährt werden kann. Dazu müssten die Kontoauszüge dreier Monate vorbeigebracht werden, aus denen hervorgehen muss, dass die Miete trotz plötzlich fehlender € 300,-- pro Monat (Wohnkostendeckelung) überwiesen wurde. (Kann die Mietabbuchung also aufgrund der prekären Situation ab sofort nicht mehr durchgeführt werden, wird die drohende Obdachlosigkeit vom Land Vorarlberg in Kauf genommen.)

Vollzogen an: Beruflich gut qualifiziertes Paar. Beide in Vorarlberg geboren, gelebt und gearbeitet. Frau 57 Jahre und arbeitslos, Mann 61 Jahre und wegen Krankheit berufsunfähig. Aufgrund von Altersarbeitslosigkeit (Personen über 50 Jahre erhalten auf dem regulären Arbeitsmarkt keine Anstellung mehr) bzw. Krankheit und Arbeitsunfähigkeit in die Mindestsicherung getrieben. Berufsunfähigkeitspension zwar vom Arbeits- und Sozialgericht Feldkirch zugesprochen, wird aber nach wie vor von der Pensionsversicherungsanstalt nicht ausbezahlt. Gerichtsprozesse ziehen sich seit Jahren dahin, weil ein medizinisch Sachverständiger bei Antragstellung zur Berufsunfähigkeitspension routinemäßig ein „Gefälligkeitsgutachten“ für die PVA erstellte. Das Paar sucht seit mehreren Jahren vergeblich leistbaren Wohnraum.

FAZIT:

Herr K. und mit ihm die Vorarlberger Landesregierung ist gefordert,

  1. Wohnraum zur Verfügung zu stellen der für Mindestsicherungsbezieher leistbar ist,

oder

  1. die drohende Obdachlosigkeit mit der Rücknahme der Kürzung des Betrages, der den tatsächlichen Wohnbedarf sichert, zu verhindern.

BEHÖRDENPRAKTIZIERTE VERACHTUNG, DEMÜTIGUNG, ENTWÜRDIGUNG & SOZIALRASSISMUS:

Auch wenn man sich als Betroffener zutiefst gedemütigt fühlt, wenn ein Herr K. auf diese Weise agiert, sehen wir auch Herrn K. nur als Opfer und Vollzugsorgan für eine Gesetzesvorgabe, die möglicherweise nicht einmal gesetzeskonform beschlossen wurde. (Siehe auch die Eingabe des Vorarlberger Volksanwaltes beim Verfassungsgerichtshof und das Gutachten von Prof. Walter Pfeil.)

Für Herrn K. gilt dies dennoch nicht als Entschuldigung. Auch er sollte sich darauf besinnen, dass nicht jede Entgleisung einem übergeordneten Verantwortlichen angelastet werden kann. Auch Herr A. K. agiert in Eigenverantwortung und die Aussage „davon habe ich nichts gewusst“, oder „ich habe nur meine Anweisungen befolgt“ hatten und haben keinerlei Berechtigung fortgeführt zu werden.

Fußnote: (*)

Aufforderung an die Betroffene „Schwarzarbeit“ zu erledigen? Aufforderung sich mit dem Afrikaner anzulegen, der seinen Stammplatz für den Verkauf der „Marie“ vor dem SPAR hat? Aufforderung, in den Drogenhandel einzusteigen? Aufforderung, sich mit Lippenstift und Minirock nachts an die Straße zu stellen? Was meint Herr A. K. / Sachbearbeiter der BH-Bregenz damit???
 

Erfahrungsbericht Kategorie
Ortsbezug
Betreuende Behörde

BBRZ Entwicklungswerkstatt OÖ, Reha Einrichtung oder Klientenkaputtmacheinrichtung?

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BBRZ Entwicklungswerkstatt OÖ, Reha Einrichtung oder Klientenkaputtmacheinrichtung?IjobSa, 21.10.2017 - 19:56
Datum
Datum Ende

Werte Leser.

Am 27.10.2015 bis zum vorzeitigen Ende am 22.02.2016, wurde ich vom AMS auf den zweiten "Kurs" des BBRZ geschickt. Der erste war tadellos, ich hätte mich nicht beschweren können. Hintergrund, ich war auf Grund einer langwierigen Schleimbeutelentzündung nicht sofort für den Arbeitsmarkt vermittelbar. Bevor ich selber erst zum Lagerarbeiter wurde, war ich einst selbst Arbeitgeber für neun Arbeitnehmer. Aber mehrere Supermärkte in meinem Heimatort hatten die alte Geschäftestruktur zerstört und ich musste meinen Handwerksbetrieb schließen. Ich begann eine selbst finanzierte Ausbildung zum Lebens-u- Sozialberater, die ich wegen diverser Umstände 2007 noch nicht sofort beenden konnte. Ich war selbst als Praktikant in der Beratung Arbeit suchender Menschen tätig. Auf Grund der Arbeitsmarktlage nahm ich, als arbeitsamer Mensch, jede Gelegenheit für Arbeit wahr. Nach 16 Stunden Arbeitstagen im Lager, schied ich mit besagter Beeinträchtigung aus. Mein zweiter Kurs, der mir angeboten wurde, erschien mir vorerst o.k. Ich bin ein kontaktfreudiger Mensch, der offen auf andere zugehen kann, reflektiert und nicht mit Vorurteilen behaftet. Dennoch startete der Kurs recht ungewöhnlich. Die Kursleiterin, eine recht hübsche Person, erbrach regelrecht ihre ganze eigene Pathologie, in der ersten Minute des Kursbeginnes. Die Frau war definitiv ein Opfer ihres Berufes. Deutlich mangelnde Psychohygiene, Ängste, Voreingenommenheit und jede Menge Stolz und Überheblichkeit. Als profunder Kenner der menschlichen Psyche, Sozialverhaltens und Gruppendynamiken, erkannte ich von Anfang an den Frontverlauf, in der Gruppe der Teilnehmer. Diese bestand aus etlichen resoluten Frauen und wenigen, ziemlich kaputten Männern. Jedenfalls war ich mir als altes "Alphatier" klar, das diese Konstellation Probleme birgt. Nach wenigen Wochen, in denen ich den Teilnehmern und der Kursleiterin, "bis aufs Knochenmark" blicken konnte, verfasste ich ein nett formuliertes Schreiben an die Kursleiterin, in welchem ich ihr erklärte, was hier durch wen und warum, höchst wahrscheinlich geschehen wird. Ich erkannte die Gefahr des Mobbings durch die Frauen lange, bevor es kam.

Die Kursleiterin, eine alleinstehende, stolze Frau, installierte hier ein Setting, welches geradezu eine Mischung aus Ersatzfamilie für sich selber und Kindergarten anmutete. Eigentlich hatte ich mit dem kindischen Zeug kein Problem, die meisten anderen Kursteilnehmer aber immer zunehmender. Im Laufe der Zeit baute sich in der Gruppe, subtil immer mehr Druck auf. Vor allem wegen dem Einsatz von Honorarkräften, die teils unfähig waren Menschen zu Unterrichten, oder deren angebotene Inhalte, Widerwillen bei der Gruppe erregten. Die Kursleiterin ihrerseits hatte scheinbar gefallen an mir gefunden, weil ich sicher ein untypischer Klient war. Jedenfalls bekundete sie mir sehr lasziv, indem sie mir recht nahe kam und ins Ohr flüsterte, dass sie gerne meine Geheimnisse lüften würde. Der kokette Umgang der "Dame" mit mir war derart offensichtlich, dass einige Frauen der Gruppe eifersüchtig wurden. Selbst mein männlicher Sitznachbar machte mich aufmerksam und meinte: "Die will was von dir." Neid, Eifersucht und Missgunst bauten sich auf, aber nicht nur dessentwegen, sondern auch weil ich sie immer mit meinen Leistungen und Kenntnissen völlig in den Schatten stellte, einen Sportwagen fuhr, etc.. Aber auch andere, sich aufbauende Faktoren, führten letztendlich zu dem vorher prognostizierten Mobbing gegen mich. Die Kursleiterin, welche diverse Spielchen mit mir spielte, versuchte mich mittlerweile immer mehr zu dominieren. Ich erkannte in ihrer koketten Art, nur die Tatsache, dass sie auf diese Weise, vor allem Männer manipuliert, ebenso ihren Vorgesetzten. Ein erlerntes Verhalten, welches ihr im Leben ermöglichte, sich durch zu setzten und jede Menge Grenzen ungestraft zu überschreiten.

Die "Dame" zeigte im Kurs immer mehr fragwürdiges Verhalten. Etwas "spooky" wurde es, als sie vor versammelter Truppe, eine Straftat ankündigte. Sie hatte Ärger mit den Nachbarn und wollte denen mit der Musik von "Black Sabbath" mal so richtig einheizen. Jedenfalls bat ich sie, das nicht zu tun. Sie hörte nicht drauf und wurde angezeigt. Für mich, als praktizierenden Christen, war das heftig.

Jedenfalls registrierte ich, der Kurs würde bald völlig den Bach runtergehen, der völlig überforderten Leiterin, die scheinbar auch unter hormonellen Störungen litt, war einfach nicht mehr zu trauen. Um sie nicht zu belasten, beantragte ich selber ein Psychologen Gespräch, um mit jemanden über die immer fataler werdende Gesamtsituation zu reden. Das erhoffte Gespräch fand nicht statt, ich wurde unter Protest einem PSSI Test unterzogen, von einer Person, welche keine klinische Psychologin war. Ich wusste nicht nur, dass dieser Test Persönlichkeitsstörungen impliziert, sondern auch, wie solche Tests aufgebaut sind. Nachdem scheinbar nichts beunruhigendes rauskam, stellte ich die junge Frau zur Rede, wer diesen Test beauftragt hatte. "Die Kollegin nebenan." Ich ging zurück in die Kursräume und entdeckte dort zwei neue, extrem provokante Zettel, auf dem Pinnboard. Die Karikatur "Teste deine Dummheit".Der andere Sinnspruch daneben, ebenso eine Frechheit. Ich stellte die Verantwortliche zur Rede, welche mir jede Verantwortung für den Test und die beleidigenden Aushänge abstritt. Sie log mir direkt ins Gesicht.

Ich merkte. wie sich meine Lage immer mehr zuspitzte und der Druck sich wegen dem nahenden natürlichen Ende, in der Gruppe immer mehr erhöhte. Der Entspannungstrainer, der eigentlich dagegen wirken sollte, machte die Leute nur noch mehr sauer. Dann platzte der Kurs, wie erwartet. ich hatte kurz zuvor noch überlegt, wie ich da heil rauskommen könnte, wurde aber von den Ereignissen überrollt. Der hauptverantwortliche Leiter, bei dem sich die Frau Magistra der Sozial und Berufspädagogik verantworten musste, löste den Kurs sofort auf. 

Die Frau, welche mein warnendes Schreiben, schon lange hatte, kam dadurch in eine schwierige Lage. Jedenfalls war sie generell überlastet, überfordert und hatte dann keine Entschuldigung mehr. Ich wollte den Leuten dort keine Schwierigkeiten machen und stellte ihnen, als vergebungsbereiter Mensch, ein gutes Zeugnis aus. Jedenfalls hatte sie sich ja bemüht. Nach etlichen Wochen, zeigte sie mir dann ihre Dankbarkeit und ihr wahres Gesicht. Als ihr Ergebnisbericht bei mir per Einschreiben ankam.

Mit ärgster Lüge und Wortverdreherei, erstellte sie ein völliges Zerrbild meiner Person, welches jeder zuvor gemachter Testung vollständig widersprach. Haltlose Vorwürfe und Anschuldigungen, unbenannt. Verdacht auf Persönlichkeitsstörung, obwohl sie derartige Testungen ja nicht an mir durchgeführt hätte. Sie verleugnete diese Handlung selbst in ihrem Bericht an das AMS, war ja auch nicht legal!!!

Diese völlig ohnmächtige Person, welche trotz meiner Hilfestellung und Freundlichkeit, auch zu den Mobbern, die ich zuvor wie meine Freunde behandelt hatte, fiel mir auf diese Art und Weise in den Rücken. Alles nur, weil sie ihre Verantwortung nicht tragen wollte. Die Empfehlung darin, mich in einen ihrer Kurse, für psychisch gestörte Personen zu schicken, war ein traumatisierender Schock für mich. Ich besuche Supervisionen, nehme Seelsorge in Anspruch, bastle gerade an meinem Abschluss zum Lebensberater und dann dieser Wahnsinn! Als Mensch, der verantwortlich mit sich selber und Anderen umgeht, habe mir sofort Hilfe bei Pro Mente geholt. Auf Grund dieser Tatsache und anderer daraus entstehender Nebeneffekte, wurde ich für den Abschluss meiner Ausbildung nicht zugelassen. Jahre an Kursen, tausende Euro, unzählige Stunden Gespräche, Protokolle, Berge von gelesenen Büchern, schriftlichen Arbeiten, völlig sinnlos geworden.

Das erste mal in meinem Leben, beanspruchte ich Unterstützung von meinen Freunden. Etliche standen mir sofort mit Rang und Namen bei. Der Leiter, der Auftrag gebenden Stelle, bekam einen Anruf aus der Spitze der Landesregierung zu meinen Gunsten. Protest E-Mails aus Deutschland und Österreich, von Universitätsprofessoren, Leitern von Bildungseinrichtungen, Lokalpolitikern, Buchautoren, Vertretern meiner Kirche gingen dazu ein. Das AMS konfrontierte das BBRZ, aber wie zu erwarten war, hatten es sich diese Herren und Damen wieder untereinander ausgemacht, vertuscht. Klar, man will ja weiter Geschäfte miteinander machen.

Jene Leute, welche mich in diesem Kurs gemobbt hatten, sagten selbst, während des laufenden Kurses :" Und für den Scheiß werden öffentliche Gelder verschwendet, anstatt das uns wirklich geholfen wird!"

Wert zu zitieren, sind auch die Worte, der Kursleiterin selbst, zu Kursbeginn, welche sie selbst in Erfüllung brachte: " Nach außen hin und in der Werbung, verkauft sich das BBRZ recht professionell und sozial. Aber es ist eine Firma. wie jede andere. Es geht hier nur ums Geld und nicht um die Menschen."

Pfuscherei und geradezu kriminelle Pathologisierung der Klienten, in einem fast völlig unkontrollierten Rahmen, sind scheinbar jederzeit möglich.

 

Teste deine Dummheit
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Beschwerdeinstanz

Beschwerde gegen Aberkennung der Mindestsicherung Dauerleistung wegen angeblicher Arbeitsfähigkeit durch die MA 40 in Wien

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Beschwerde gegen Aberkennung der Mindestsicherung Dauerleistung wegen angeblicher Arbeitsfähigkeit durch die MA 40 in WienAktiver AdminMi, 25.10.2017 - 13:50

Anmerkung: Diese Beschwerde war erfolgreich! Das Landesverwaltungsgericht hat den Bescheid der MA 40 aufgehoben!

An
MA 40- Sozialzentrum Walcherstrasse
Walcherstrasse 11
1020 Wien

G.
1060 Wien

Beschwerde

binnen offener Frist gegen den Bescheid Zl.MA40-SH/2017/01494889-001 vom 11.4.2017

Zugestellt am: 17.4.2017

Ausstellende Behörde: MA 40- Sozialzentrum Walcherstrasse, 1020 Wien

1. Beeinspruchte Punkte:

I. Aberkennung der Dauerleistung

Begründung:

Laut Bescheid beruft sich dieser auf ein übermitteltes Gutachten vom 4.4. 2017 der PVA, dessen Erstellung allerdings keine ausreichende und objektive Untersuchung Zugrunde lag. Unter Anderem wurden dabei vorhandene fachärztliche Befunde nicht vollständig sondern nur auszugsweise berücksichtigt, den gestellten Fragen wurde keine Gelegenheit gegeben sie ausführlich zu beantworten, dem medizinischen Fragebogen keine Beachtung geschenkt.

Mein gesundheitlicher Zustand hat sich in den Jahren in denen ich mich bei Ihnen in Dauerleistung befand keineswegs gebessert sondern durch die neue Situation verschlechtert, was auch durch die Ergebnisse der von der MA40 bisher in Auftrag gegebenen Untersuchungen und andere Bestätigungen und Befunde belegt ist.

Weiter habe ich mich sehr um die Zusendung des Gutachtens dem dieser Bescheid zugrunde liegt bemüht, was mir seitens der MA40 verwehrt wurde da dieser nicht vorliegen soll wie mir telefonisch vermittelt wurde.

Dem Bescheid zu entnehmen ist dass jenes übermittelt worden wäre. Dieses Gutachten wurde mir nie bekannt gegeben, womit sowohl mein Recht auf Parteiengehör verletzt wurde als auch mir jede Möglichkeit zur Überprüfung dieses Gutachtens genommen wird.

Weiter fehlt jegliche Begründung für die Aberkennung der Dauerleistung. Weder gibt es eine Zusammenfassung des Gutachtens noch dessen rechtlicher Beurteilung, womit die Begründungspflicht nach § 60 AVG verletzt worden ist.

In der Belehrung vom 18.4.2017 beruft sich die Feststellung meiner Arbeitsfähigkeit auf eine Untersuchung der PVA vom 6.4.2017. An diesem Tag fand keine solche meine Person betreffende statt.

Punkt III Abweisung meines Antrags auf Mietbeihilfe

Begründung:

Die Mietbeihilfe wurde ohne jede Darlegung der Ergebnisse des Ermittlungsverfahren und ohne jede Begründung abgewiesen, womit die Begründungspflicht nach § 60 AVG verletzt wurde.

2. Anträge:

Ich beantrag die Aufhebung des Bescheids in den Punkten I und III:

Auszahlung der Dauerhilfe und Zuerkennung der Mietbeihilfe bzw. Begründung der Abehnung

Ich beantrage die Feststellung der Arbeitsfähigkeit durch die Siegmund Freud Universität

Ich beantrage Verfahrenshilfe § 61 VwGG iVm § 64 ZPO

Ich beantrage die Durchführung einer mündlichen Verhandlung, da es sich bei meiner Arbeitsfähigkeit um keine einfache Rechtsfrage handelt, die nur aufgrund von Akten ohne Parteiengehör entscheidbar wäre.

Ich beantrage die Ausfolgung des Gutachtens der PVA.

Ich beantrage die Ladung des Gutachters als Zeugen.

 

Mit freundlichen Grüssen

 

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Dbuose Jobangebote bei WBI Leoben (Sommer 2017)

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Dbuose Jobangebote bei WBI Leoben (Sommer 2017)Aktiver AdminMo, 06.11.2017 - 15:50

Ich bin 53 Jahre alt und seit sechs Monaten beschäftigungslos. Mein Arbeitslosenbezug geht noch sechs Monate. Ich hatte bis 31. Mai 2017 eine Beraterin beim AMS wo ich regelmäßig meine Termine hatte. Ab Juni bin ich einem anderen Berater zugeteilt. Vor einer Woche bekam ich ein Schreiben vom AMS, worin mir mitgeteilt wurde ich habe einen Termin beim Verein "WBI Leoben GmbH". Dies sei ein Kontrolltermin und ein Nichterscheinen hätte den Verlust des Arbeitslosenbezuges bis zu meinem nächsten Termin bei meinem Berater zur Folge.

Ich bin beim WBI vorstellig geworden und dort wurde mir mitgeteilt, dass ich zu einer Arbeit in eine Gemeinde im Bezirk Leoben vermittelt werde. Dabei hatte ich 3 Arbeitsstellen zur Auswahl wobei die Arbeitsdauer für die Arbeitsstellen nur 2 Monate beträgt. 2x als Hilfsarbeiter zum Rasenmähen und 1x zum Ticket verkaufen und Aufsichtsperson im Museum Leoben. Ich habe mir eine Stelle zum Rasenmähen gewählt und bekam einen Vorstellungstermin bei der betreffenden Gemeinde, welchen ich heute wahrgenommen habe.

Erst durch den Gemeindebediensteten habe ich mehr über diese Vorgehensweise und die Arbeitsvermittlung erfahren. So z.B., dass von dieser Maßnahme normalerweise nur Personen betroffen sind die weder Arbeitslosenbezug noch Notstandshilfe beziehen. Ich habe vom Gemeindebeamten wenigstens etwas mehr erfahren als mir vom WBI Leoben mitgeteilt wurde. Dabei habe ich erst erfahren, dass ich scheinbar in einer Maßnahme oder einem Projekt (wie immer das auch heißen mag) bin. Nach wie vor weiß ich aber nicht was ich verdienen würde.

Die ganze Vorgehensweise dieser Arbeitsvermittlung erscheint mir sehr dubios,vor allem deshalb, da ich zwar eine Arbeitsstelle als Haustechniker,Hausmeister oder Schulwart suche wo die Grünpflege der Außenanlage ein Teil des Aufgabengebietes ist, aber nicht als Hilfsarbeiter der nur zum Rasenmähen und für Hilfstätigkeiten eingesetzt wird. Zudem kenne ich meinen neuen Berater beim AMS noch gar nicht und hatte noch kein persönliches Gespräch bei Ihm.

Ich habe den Eindruck als wäre das eine "Zwangsvermittlung" ohne die Möglichkeit zu haben selbst entscheiden zu können ob man die Stelle annehmen möchte.

Ich bin dann beim stöbern im Internet auf Ihre Seite gestossen und habe dabei mit entsetzen festgestellt, dass diese Arbeitsvermittlung tatsächlich sehr dubios ist. Vor allem die Arbeitsverträge seien schlechter als die von Arbeitsvermittlungsfirmen. Zum Teil gesetzeswidrig aber auf jeden Fall zum Nachteil des Arbeitnehmers.

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MA 40 will "arbeitsfähig" schreiben und verlangt Beendigung des Krankenstands!

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MA 40 will "arbeitsfähig" schreiben und verlangt Beendigung des Krankenstands!Aktiver AdminMo, 06.11.2017 - 16:10

Magistrat der Stadt Wien
Magistratsabteilung 40
Soziales, Sozial- und Gesundheitsrecht
Puchgasse 1
1220 Wien

Betreff: Sachverhaltsdarstellung und Niederschrift

Sehr geehrte Damen/Herren der MA 40 !

Sehr geehrte Fr. .!

Erlaube mir, nach rechtlicher Rücksprache, folgendes festzuhalten bzw. Sie zu informieren betreffend weiterer Vorgehensweise meinerseits:

Nachdem ich seit 29.06.17 bei der WGKK als arbeitsunfähig gemeldet bin, erhielt ich von Ihnen das Schreiben mit der GZ: xxx, in dem Sie mich aufforderten gemäss § 16 Abs. 1 WMG bis spätestens 04.04.17 mit der Erklärung der Mitwirkungspflicht zur Durchführung folgenden Verfahrens: - unterschriebene PVA-Zustimmungserklärung zu retournieren (zwecks Datenweitergabe an die PVA betreffend „Begutachtung“ meinerseits an das Kompetenzzentrum der PVA). Nach Rückfrage meinerseits, da ich über die Vorgehensweise überrascht war, aufgrund meiner laufenden Behandlungen und den regelmässigen Kontrollvorladungen bei der WGKK.

Daraufhin erhielt ich ein Einladungsschreiben des PVA Begutachtungskompetenzzentrums, mit dem Hinweis, aufgrund des Ersuchens der MA 40, am 02.05.17 um 14Uhr10 mit meinen Befunden und einem amtlichen Lichtbildausweis zu kommen. Ich nahm auch diesem Termin mit einer Begleitperson wahr. Der auf mich freundlich wirkende untersuchende Arzt, überflog meine Befunde aber nicht meine Röntgenbilder, danach untersuchte er mich mit einigen Bewegungsvorgaben (wie in seinem Befund beschrieben) und anschließend gab er mir folgende Empfehlungen:

1) weiter physikalische Behandlungen

2) Abklärung mit der Hausärztin (Dr. A.) bzw. mit der orthopädischen Fachärztin (Dr.Albrecht), ab wann ich die Osteoporoseninjektionsbehandlung beginnen soll.

3) Einen Antrag auf Kur- bzw. Rehabaufenthalt stellen

4) Ev. Auch Akupunkturbehandlung

5) Regelmässige Kontrolle bei meinem Facharzt für Innere Medizin (Dr. Filip), wegen meinen, noch nicht zu 100% abgeklärten Herzrythmusstörungen

Kurz darauf erhielt ich wieder ein Schreiben von der MA 40 mit folgender Aufforderung gemäß § 16 Abs. 1 WMG, deren ich nachzukommen habe, nämlich mich bis spätestens 13.06.17 meinen Krankenstand zu beenden und mich beim AMS zu melden, da lt. untersuchenden Allgemeinmediziner Dr. B. meine Arbeitsfähigkeit am allgemeinen Arbeitsmarkt wieder gegeben ist (welches sich mit der Auffassung der Fachärzte und der WGKK nicht deckt). Als nächster WGKK Kontrolltermin wäre der 16.06.17 vorgeschrieben gewesen. Nach dieser Info, erhielt ich nach Rücksprache mit Fr. G. die Information bzgl. dieses Widerspruchs, dass das Schreiben der MA 40 (auf einer Kompetenzzentrum Begutachtung eines Allgemeinmediziners basierend) einer höheren Priorität, als die Fachärztegutachten und Chefarztentscheidungen der WGKK, unterliegt.

„Klingt nach einem, mit höchstem Hausverstand entwickeltem Gesetz, zu welchem ich mir, mit meiner Rechtsunterstützung, das Recht herausnehme, dies zu überprüfen und Ihnen auch mitzuteilen, dass, sollte sich aufgrund dieser Zwangsentscheidung bis 30.06.17 eine entscheidende Veränderung meines Gesundheitszustandes ergeben, ich mir das Recht auf Klage vorbehalte. (Körperverletzung, Amtshaftung, Menschenrechtsverletzung, Gleichbehandlungsrecht)

(Da meine Arbeitsunfähigkeit von der WGKK aus und dies auch aufgrund der Gesetzeslage, mit 30.06.17 beendet worden wäre, allerdings mit der Empfehlung der obig angeführten Behandlungen weiterzumachen und mir schriftlich mitgeteilt wurde, dass ich in 13 Wochen wieder Anspruch auf Arbeitsunfähigkeitsbezugsgeld habe, wenn ich mit den selben Krankheitssymptomen wieder bei der WGKK melden muss)

Zusammenfassend:

Habe mich bei der WGKK mit 12.06.17 abgemeldet, beim AMS per 13.06.17 angemeldet und auch am 22.06.17 einen Termin bei der AMS Rehab - Stelle, wo ich diesen Sachverhalt auch erklären muss, sonst stellt sich hier wieder die Frage: „Wohin mit einem arbeitsunfähigen Arbeitsfähigen, der noch einige Behandlungen zu machen hat und ausserdem nach dem 01.01.64 geboren ist und dadurch ihm keine Möglichkeit auf eine befristete Frühpension, zur Verbesserung seiner Gesundheit mit div. Behandlungen, gegeben werden kann, da nach jetziger Gesetzeslage die Menschen andere Schmerzempfundungen haben, als jene, die vor diesem angeführten Datum geboren sind. Als letzte „Rettungsinsel“ verbleibt mir noch die Möglichkeit in 13 Wochen mich bei der WGKK wieder arbeitsunfahig zu melden, bzw. einen Antrag bei der PVA mit fachärztlicher Untersuchung auf Berufsunfähigkeitspension zu stellen.

Mit besten Dank Ihrer zur Kenntnisnahme meiner Sachverhaltsdarstellung, verbleibe ich

bis auf weiters

C.

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Ausbildung zum Bürokraufmann bei bfi Übungsfirma

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Ausbildung zum Bürokraufmann bei bfi ÜbungsfirmaAktiver AdminMo, 06.11.2017 - 16:19

Nach meinen letzten positiven Bürokurs bei ZIB-Training, hatte ich beschlossen im Jänner 2017 die Zusatzprüfung zum Bürokaufmann, also einen zweiten Lehrabschluss, zu machen und hatte diese auch mit ‘‘bestanden‘‘ abgeschlossen. Ich sendete am selben Tag das Lehrabschlusszeugnis gleich an meine AMS-Beraterin die mir sogar gratulierte und mir tolle Jobangebote im Büro zukommen ließ. Bei der WKO-Wien erfuhr ich von einem anderen Lehrabschlusskandidaten, dass eine Übungsfirma genau das richtige für mich wäre wenn ich Berufserfahrung im Büro sammeln will. Er empfahl mir das BFI in der Rampengasse, da es dort speziell für kaufmännische Berufe die geeignetste Übungsfirma ist. Allerdings erfuhr ich dass es nur durch das AMS möglich ist dort hinein zu kommen, also wartete ich bis zu meinen nächsten Termin beim AMS.

Als ich den nächsten AMS-Termin hatte, erzählte ich meiner Beraterin vom zweiten Lehrabschluss und sie erinnerte sich daran dass sie mir gratuliert hatte. Ich sprach sie auf die Übungsfirma des BFI in der Rampengasse drauf an und argumentierte auch dass dies für mich das richtige sei um Berufserfahrung zu sammeln. Sie stimmte ganz überrascht zu und machte für mich einen Termin dort aus. Ich bedankte mich wirklich sehr bei ihr, da ich noch nie so eine nette und zuvorkommende AMS-Beraterin hatte, und ich hätte nicht damit gerechnet. In dem Schreiben dass sie mir gab, war der Termin für den Aufnahmetest drin, es dauerte aber fast einen Monat.

An dem Tag wo der Aufnahmetest stattfand kam ich pünktlich hin und die ersten 20 Minuten wurde nur mal so über die BFI-Übungsfirma geredet und auch wurde alles per Beamerpräsentation vorgestellt. Speziell fürs Büro gibt es eine Einkauf/Verkauf-Abteilung, Rechnungswesen, Buchhaltung und Import/Export. Es gibt dort auch speziell für Einzelhandelslehrabschlüsse auch Gruppen.  Auch gibt es dort eine nette Sozialpädagogin und zwei Mal in der Woche ist auch hier eine AMS-Beraterin im Haus, zu der man jederzeit vormittags gehen kann ohne Termin, wenn es AMS-bedingt Probleme gibt. Der Aufnahmetest war nichts weiter als ein Allgemeinbildungstest, der wirklich einfach war. Nach dem Test bekam ich gleich für den nächsten Tag einen Termin für ein Einzelgespräch.

Als ich am nächsten Tag das Einzelgespräch bei der Sozialpädagogin hatte wurde ich aufgrund meiner Erfahrung und Bildung in die Einkauf/Verkauf-Abteilung zugebucht, jedoch hieß es dass ich noch 2-3 Wochen warten müsse, da momentan alles belegt ist. Mir machte das natürlich nichts aus und war froh dass ich fix aufgenommen wurde. Ich bekam ungefähr 1 Woche nach dem Einzelgespräch den überraschenden Anruf dass was frei ist und ich am nächsten Montag anfangen könnte.

Die Einkauf/Verkauf-Abteilung ist ein ungefähr 50m2 großes Zimmer mit vielen PCs, jeder Teilnehmer kriegt einen eigenen PC mit Benutzerdaten. In den ersten 2 Wochen lernten wir das Warenwirtschaftsprogramm SAGE kennen, was für mich und viele andere fremd war, und auch wie die dortige Ablage funktioniert. Jeden Tag ist es vormittags Pflicht für alle Teilnehmer sich auf Jobsuche zu begeben. 1-2 Mal in der Woche gibt es, je nach Bedarf, Unterricht entweder EDV-mäßig oder wenn es darum geht im Warenwirtschaftsprogramm was Neues zu lernen. Auch gibt es 1 mal wöchentlich Englisch-Unterricht was aber rein freiwillig ist teilzunehmen.

Ich bin jetzt seit genau 8 Wochen dort (12 Wochen dauert es insgesamt) und meine Hauptaufgabe liegt in der Sachbearbeitung wo ich Kundenbestellungen bearbeite. Ich bin sehr zufrieden mit allen und kann dies nur weiterempfehlen an diejenigen die Berufserfahrung im Büro sammeln wollen.

Die Übungsfirma gleicht einer echten Firma, nur ist dort alles Simulant.

Anmerkung Aktive Arbeitslose: Das Gute und das Schlechte liegen beim AMS oft nahe beinander und es kommt natürlich auf die Situation und Bedürfnisse an, was für den einen gut ist, ist es für andere noch lange nicht. Daher: Sich immer möglichst genau informieren und nie etwas vorab ablehnen ohne zu wissen, was es ist. Daher besser selbst aktiv suchen, was zu einem passt!

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6 Vermittlungsvorschläge vom AMS Graz an eine Akademikerin (Frühjahr 2017)

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6 Vermittlungsvorschläge vom AMS Graz an eine Akademikerin (Frühjahr 2017)Aktiver AdminMo, 06.11.2017 - 16:53

ch werde von Frau Mag.Pollam beim AMS Graz West betreut, die mich ja schon Anfang 2016 gesperrt hat.

Die Sperre musste aber aufgehoben werden (Ratschläge AA,Interventionen, Ombudsmann, Snobe, Graf, AMS Rechtsanwältin, die letztendlich eingeschaltet werden musste), da ich mich ja eh beworben habe, auch auf Stellen bei denen ich mich schon beworben hatte, und zudem noch auf mehr Stellen, als ich hätte müssen.

Mein einziger Fehler damals war die Nachfrage, ob es denn Sinn macht, sich mehrmals bei ein und derselben Stelle zu bewerben, bei der man schon eine Absage erhalten hat, oder sich zu bewerben wenn z. b. definitiv eine abgeschlossene Verkaufslehre gefordert wird, und ich aber keine abgeschlossene Verkaufslehre vorweisen kann.

Ja und nun, da ich mich von arbeitssuchend auf arbeitslos ummelden muss,-das auch schon am 19.04. getan habe,da ich sonst keine BMS vom SA bekomme, werde ich mit Hilfsarbeiterjobs (Sortiererin, Abwäscherin, Putzfrau für diverse Objekte...) zugemüllt und wenn ich mich nicht bewerbe droht wieder die Sperre und weitere Probleme....ich werde gezwungen, es ist eine sinnlose Zwangsmaßnahme. (aktuell werde ich noch als arbeitssuchend geführt)

Ich dachte, dass das AMS die Aufgabe hat Die Wirtschaft und Arbeitssuchende SINNVOLL zusammenzuführen !

Meine weiteren Überlegungen und Fragen:

Wenn in der Steiermark im März 2017 auf 51.600 Arbeitslose nur 6763 offene Stellen kommen =beim AMS gemeldet worden sind,

Warum bekomme ausgerechnet ich, als Akademikerin  NUR Hilfsarbeiterjobs angeboten ???

Sind diese 6763 gemeldeten Stellen NUR Hilfsarbeiterjobs ? oder gibt es für diese Hilfsarbeiterjobs keine Hilfsarbeiter und Arbeiter unter den 51.600 ??????

Arbeiter und Hilfsarbeiter werden in Schulungen und zu Weiterbildungen gesteckt, damit sie eine Arbeit bekommen, Ich habe eine Hochschulausbildung und werde etliche Stufen zurückversetzt, degradiert, es ist wie wenn man mir meine zahlreichen Ausbildungen aberkennt.

Wozu dienen also die Weiterbildungen überhaupt, wenn Bildung gar nicht anerkannt wird, quasi nichts wert ist. wo ist der Sinn ?- ich erkenne ihn nicht. Das System wird ad absurdum geführt.

Soll doch jeder irgendetwas arbeiten was er gar nicht gelernt hat, und nicht kann,- Hauptsache er arbeitet ?????

Wozu dann überhaupt noch einen Beruf erlernen ?

Ich verstehe ja, dass es keine Jobs in meinem Bereich gibt, und auch nicht gegeben hat, ich bin ja auch bereit Abstriche zu machen, aber diese Form der Degradierung,ist dann doch reichlich übertrieben.

Ich will auch nicht auf einem Titel herumreiten aber annähernd passend, soll der Vermittlungsvorschlag(zwang) schon sein. Wenn ein Studium keine Bedeutung und keinen Wert mehr hat, wie bedeutungslos sind dann erst die Sinnloskurse ? Also bitte abschaffen und zwar schnell, denn die haben tatsächlich kein Gewicht bei der Arbeitssuche !

Ich frage mich auch, was man eigentlich mit den doch in der Überzahl befindlichen arbeitslosen Hilfskräften macht, wenn die Akademiker denen auch noch die Arbeit wegnehmen MÜSSEN ? Sollen die Akademiker putzen gehen und sich die Hilfskräfte in die Büros setzen? Besser gesagt: sollen körperlich Tätige die  geistige Arbeit übernehmen und umgekehrt ?

Zum Thema Zwang und Dumpinglöhne :

Für einen Dumpinglohn muss man sogar bereit sein Samstag, Sonntag, Feiertag, auf Abruf, im Schichtdienst und bis 21 Uhr zu arbeiten.

Übrigens beutet die Caritas auch Menschen aus.

Zum Thema ARBEITSLOS UND ARBEITSUCHEND :

Ich werde als Langzeitarbeitslose geführt und behandelt, bin aber jahrelang arbeitsuchend eingetragen !

Ich bin eigentlich nicht arbeitslos, da ich noch nie eine Arbeit verloren habe !

Ich habe mir selbst seit 2000 Arbeit als freischaffende Künstlerin gegeben, aber ich verdiene zu wenig bis nichts.

Herr Dr. Graf hat mir schon vor Jahren mitgeteilt, dass das AMS keine Arbeit für mich hat, da hatte ich einen Termin, weil mich das AMS zum Ausgraben schicken wollte, und ich gesagt habe ich mache das nur, wenn ich es machen MUSS.....

(Es gibt einen frühzeitlichen Fund, eine Stelle, auf einem Berg in Graz, die wird im Sommer von Arbeitslosen aufgegraben, und für den Winter im Herbst wieder zugegraben, das wiederholt sich jährlich...)

Danke

Liebe Grüße

Edith

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Beschwerde an die Datenschutzbehörde wegen Weitergabe sensibler Daten durch die AMS Landesgeschäftsstelle Vorarlberg an das AMS Bregenz

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Beschwerde an die Datenschutzbehörde wegen Weitergabe sensibler Daten durch die AMS Landesgeschäftsstelle Vorarlberg an das AMS BregenzAktiver AdminMi, 08.11.2017 - 22:42

EINSCHREIBEN

An die
Datenschutzbehörde
Hohenstaufengasse 3

1010 Wien
(via E-Mail dsb@dsb.gv.at)

Eingabe an die Datenschutzbehörde im Kontroll- und Ombudsmannverfahren (§ 30 Abs. 1 DSG 2000)

Ich wende mich an die Datenschutzbehörde, um eine mich betreffende Rechts- bzw. Pflichtenverletzung durch einen Auftraggeber im Öffentlichen Bereich zu rügen.

Dies betrifft folgenden Auftraggeber:

AMS Landesgeschäftsstelle Vorarlberg
Rheinstrasse 33

6901 Bregenz

Art der Rechtsverletzung:

Verletzung meines Rechts auf Geheimhaltung schutzwürdiger personenbezogener Daten (§ 1 DSG 2000)

Art der Pflichtenverletzung:

  • Der Auftraggeber lässt sensible Daten (Angaben zur rassischen oder ethnischen Herkunft, politischen Meinung, Gewerkschaftszugehörigkeit, religiösen oder philosophischen Überzeugungen, zur Gesundheit und zum Sexualleben), von einer regionalen AMS Geschäftsstelle für die Verhängung einer Bezugssperre verwenden.

  • Der Auftraggeber hat keine ausreichenden Datensicherheitsmaßnahmen ergriffen.

  • Sonstiger, nämlich: Ich beanstande die Weitergabe persönlicher, sensibler Daten vom AMS Vorarlberg an die Regionale AMS-Geschäftsstelle Bregenz. Ich bin beim AMS Bregenz Kundin. Meine politische Meinung und in gewerkschaftlich motivierter Vereinszugehörigkeit getätigten Aussagen, die per E-Mail an das AMS Vorarlberg, Frau Mag. Schweinberger ergingen, wurden „postwendend“ vom AMS Bregenz zur Begründung eines negativen Bescheides in einem §10-Sperrverfahren gegen mich verwendet.

Zur Bescheinigung meines Vorbringens schließe ich an:

Mein E-Mailverkehr mit dem AMS Vorarlberg vom 3.2.2017 bzw. 6.2.2017

Auszug aus dem Bescheid vom 17.3.2017 der AMS Regionalstelle Bregenz

Ich ersuche die Datenschutzbehörde, mein Vorbringen zu prüfen und mich über die unternommenen Schritte zu informieren.

Unterschrift:

S.

Anmerkung Aktive Arbeitslose: In einem Sperrbescheid hat das AMS Bregenz zur Begründung einer angeblichen Arbeitsunwilligkeit auf den politischen Schriftverkehr der Betroffenen mit der AMS-Landesgeschäftsstelle verwiesen, womit sensible Daten (politische Einstellung) übermittelt wurden, die auch nicht für den konkreten Streifall relevant waren.

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Rechtsfragen und Themen
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Kein Heimaturlaub? In Österreich nur schickaniert obwohl dann in Deutschland Invalidenpension zuerkannt wird

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Kein Heimaturlaub? In Österreich nur schickaniert obwohl dann in Deutschland Invalidenpension zuerkannt wirdAktiver AdminDo, 09.11.2017 - 20:27

(Schriftverkehr insgesamt Dezember 2016 - Februar 2017)

Hallo lieber Martin, entschuldige bitte, dass ich mich erst heute Melde, aber es hat sich einiges getan was meine Person betrifft.

Zuerst einmal meine Erfahrung und Erkenntnisse was einen Auslandsaufenthalt, wegen eines Familienbesuchs, betrifft.

Das ams ist der Meinung, dass ich mich abmelden MUSS, da ich dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung stehen würde. Selbst auf die Erkenntnis hin, dass ich wegen meiner Krankheiten nicht vermittelbar bin.Du bemerkst den Widerspruch? Unglaublich, aber wahr.

Auf meine Aussage hin, dass die Nachsichtigkeit laut Menschenrecht eine Abmeldung nicht nötig machen würde, bekam ich die Antwort, dass zwischen Theorie und Realität ein Unterschied herrschen würde und man an die Gesetze gebunden sei.

Das ist die Erfahrung, die ich immer machen musste in Österreich. Man beharrt seitens der Behörden, gleich welcher Art, immer auf Gesetze und stellt die Menschenrechte hinten an. Es gibt auch seitens der Behördenmitarbeiter keinerlei Intention sich damit zu befassen, da man leicht seinen Job riskiert. Ich habe einen Mann kennen gelernt, der im Sozialministerium dieses zur Seite legte und die Menschen auch nach den gültigen Menschenrechten behandelte. Die Folge war, dass er in die Telefonzentrale versetzt wurde.

ABER.... am selben Tag des Besuchs beim AMS hatte ich ein Schreiben der Deutschen Rentenversicherung im Briefkasten. Nach sieben unendlichen Jahren hat man meine Berufsunfähigkeit anerkannt. In Deutschland, nicht in Österreich, wo eine Richterin noch immer der Meinung ist, ich könnte meinen Beruf als Restaurantfachmann auch mit Hemiparkinson weiter ausüben. Nun, das dürfte sich angesichts der Deutschen Entscheidung auch in Österreich erledigt haben. Wobei ich hier bis zum Sommer 2018 warten muss um einen erneuten Antrag zu stellen.

Ich hoffe Du/Ihr könnt mit meinen Aussagen etwas Bewegung in die Sache bringen. Denn andere Menschen leiden auch unter diesem Gesetzeswahn, der, wie ich immer sage, von den willfährigen Vollstreckern des Systems gnadenlos praktiziert wird.

Ich bin über gemeinsame Bekannte am Fortgang Eurer Projekte informiert und freue mich, darüber auch regelmäßig informiert zu werden.

Ich sage einfach mal, bis bald, alles Liebe und Gute,

Wolfi

Anmerkung Aktive Arbeitslose Österreich: Auch für Auslandsaufenthalte gibt es die Möglichkeit, um Nachsicht anzusuchen. Da die Europäische Menschenrechtskonvention und damit der Schutz des Familienlebens nach Artikel 8 im Verfassungsrang steht, hat das AMS für notwendige Familienzusammenkünfte die Nachsicht zu gewähren und den AMS-Bezug weiter zu zahlen.

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AMS Voitsberg schickaniert invaliden Koch und will ihn als Tellerabwäscher nach Tirol schicken! (Februar 2017)

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AMS Voitsberg schickaniert invaliden Koch und will ihn als Tellerabwäscher nach Tirol schicken! (Februar 2017) Aktiver AdminDo, 09.11.2017 - 20:45

Eine kurze Darstellung: Ich habe eine Lehre zum Koch gemacht, jedoch, nach einer Op am Magen(2011) kann ich meinen Beruf nicht mehr ausüben. Zu allem Überfluss leide ich seit der Op unter andauerenden Schmerzen und Krämpfen, weshalb ich eigentlich auch ein Schmerzpatient bin. Bei der Untersuchung durch die PVA wurde mein Gesundheitszustand anhand meines Versicherungszeitenauszuges ermittelt, weshalb der Ergebnisbericht nichts mit dem tatsächlichen Gesundheitszustand von mir zu tun hat.

Weiter wurde bereits ein 2015 ein Gutachten von einer Arbeitsmedizinerin erstellt, nachdem das BG Leibnitz dieses in Auftrag gab um meine Arbeitsfähigkeit zu ermitteln. In diesem Gutachten und ebenfalls bei dem Ergebnisbericht vom BBRZ kamen die Ärzte zu dem Schluss das ich nicht arbeitsfähig sei.

Beim AMS Voitsberg sieht man über diese Tatsachen nun hinweg, und möchte mich Zwangsweise nach Tirol als Abwäscher mit Kochlehre schicken. Abgesehen von der Psychischen Vergewaltigung durch das AMS Voitsberg (welche bekannt dafür ist die Menschen zu nötigen) kann ein normaler Mensch das auf lange Sicht nicht aushalten. Und ich kann auch nicht verstehen warum eine Firma mir mit Menschen so umgehen darf. Und das soll auch noch rechtens sein.

Ich habe eine Ausbildung zum Ernährungsberater vorgeschlagen, und angeboten das ich mir diese selbst bezahle,... doch ich wurde nur ausgelacht und mir wurde von einem Übergewichtigen AMS Chef erklärt das Voitsberg keine Ernährungsberater bräuchte (aus Wirtschaftspolitischen Gründen) Seit wann muss mich die Wirtschaftspolitische Interesse interessieren? Ich habe eben nur meine Fähigkeiten, und nicht diese die ein System gerne hätte. 

Ich will mich nun wehren gegen diesen Menschenverachtenden Verein. Oder muss ich mich noch mehr kaputt arbeiten ?

Anmerkungen Aktive Arbeitslose:

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Die Berater will gleich alle Daten haben aber nicht über sich selbst und die Trainerqualifikation Auskunft geben (Jänner 2017)

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Die Berater will gleich alle Daten haben aber nicht über sich selbst und die Trainerqualifikation Auskunft geben (Jänner 2017)Aktiver AdminDo, 09.11.2017 - 21:08

Hallo,

hier eine kurze Beschreibung was passiert ist:

Am 23.12.2016 wurde ich vom AMS per eingeschriebenen Brief eingeladen einen Termin bei dem Unternehmen "die berater" am 12.01.2017 wahrzunehmen.

Dort angekommen wurde mir ohne weitere Erklärung ein Zettel zum Ausfüllen in die Hand gedrückt.

Zuerst hab ich ich Name SozNr. und Geburtsdatum eingetragen. Weitere meiner persönlichen Daten (Adresse, Schulbildung, Arbeitsgeber...) wollte ich vorerst ohne Erklärung nicht weitergeben.

Als das einer der Mitarbeiter sah holte er mich zu seinem Schreibtisch sah den Zettel zweifelnd an und sagte:

"Na Herr Pallierer wos isn ihr Problem?"

Ich erklärte ihm ohne weitere Informationen sehe ich keinen Grund dem Unternehmen "die berater" meine sämtlichen privaten Daten offenzulegen.

Auf die Frage was ich den wissen wollte sagte ich das für den Anfang eine Trainerliste nett wäre, damit ich weiss über welche Qualifikationen und Berufserfahrungen mein zukünftiger Coach verfügt.

Seine Antwort: "Wie wollen denn sie das beurteilen ob die Trainer gut oder schlecht ausgebildet sind? Sie könnten ja gar nichts mit den Informationen anfangen."

Angelockt von unserem interessantem Gepräch kam der Mitarbeiter vom Nachbartisch und bat mich bei ihm Platz zu nehmen.

Er warf einen Blick auf meinen halb ausgefüllten Zettel, schüttelte dem Kopf gab ein langes Seufzen von sich und sagte "Naja, 1976, hmmmm."

Ich fand diesen Versuch der Provokation sehr amüsant, zumal es für mich das erste Mal war dass jemand versucht hat mich über mein Alter zu beleidigen.

Ausserdem war es mir überhaupt nicht recht das sich jeder beliebige Mitarbeiter im Raum Zugang zu meinem Geburtsdatum verschaffen kann um dann eine Bemerkung darüber zu machen.

Auf die Frage warum ich den Zettel nicht ausfüllen will sagte ich:

"Ich bin mir nicht sicher ob die erzwungene Weitergabe meiner persönlichen Daten an ein privates Unternehmen nicht einen Verstoss gegen das Datenschutzgesetz darstellt?"

Der Mitarbeiter antwortete: "Das Ausfüllen dieses Zettels stellt 100%ig keinen Verstoß dar."

Weitere Aussagen dieses Mitarbeiters:

"Wenn's eh alles besser wissen wieso sind's dann überhaupt hergekommen."

Ich hab niemals behauptet alles zu wissen, ich habe nur Fragen gestellt.

"Sie haben überhaupt kein Recht eine Trainerliste zu verlangen oder einzusehen."

Kein Kommentar

"Ihr Verhalten ist Arrogant."

Der zweite persönliche Angriff des Mitarbeiters.

"Wenn's ihnen nicht passt dann können's ja gehen."

Nach einiger Zeit erschien dann ein leitender Angestellter der mir dann sagte ich könne die Räumlichkeiten verlassen wenn ich meine Daten nicht bekannnt gebe.

Mir ist natürlich klar dass ich mit einem Coach meinen Lebenslauf besprechen muss wenn er mich in diesem Gebiet unterstützen soll.

Habe jetzt ein Schreiben über die Einstellung des Bezuges erhalten.

Begründung: ich habe mich geweigert den Kurs teilzunehmen. Das stimmt nicht, ich habe mich geweigert einem privatem Unternehmen alle meine Daten offenzulegen.

Anmerkung Aktive Arbeitslose: Laut VwGH GZ 2005/08/0027 ist die Verweigerung von Daten alleine noch keine Vereitelung, da das AMS dem Kursinstitut die notwendigen Daten im Rahmen eines Dienstleistungsvertrages zu überlassen hat. Zudem dürfen Kursinstitut nur beraten und unterstützen, aber keine Jobs unter Sanktionsdrohung vermitteln, weshalb es auch nicht notwendig ist, vorab schon alle möglichen Daten bekannt zu geben.

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AMS will 61jährigen 2 Jahre vor Pension einen Schweisskurs zuweisen

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AMS will 61jährigen 2 Jahre vor Pension einen Schweisskurs zuweisenAktiver AdminFr, 10.11.2017 - 22:13

Guten Tag,

ich hätte eine Frage zu einem vom AMS zugewiesenen Kurs. Ich bin im 61. Lebensjahr und werde voraussichtlich in 2 Jahren in Pension gehen, bin mittlerweile im Notstand und schon länger dem Programm 50 Plus Coaching zugewiesen (das heißt jede Woche fixe Termine und Vorstellungstermine bei Leihfirmen).

Ich bin geringfügig bei meinem ehemaligen Arbeitgeber weiterhin seit der Arbeitslosigkeit die ganze Zeit beschäftigt und bin dort abrufbar als Gehilfe, das heißt ich könnte jederzeit eine Arbeit zugewiesen bekommen bei der ich mithelfen soll vor- oder nachmittags. Leider wurde mir schriftlich vom AMS mitgeteilt ich müsse zusätzlich sehr kurzfristig einen Kurs als Schweißer beginnen, der täglich die nächsten 6 Wochen für mehrere Stunden (ab Mittwoch diese Woche schon Infogespräch) stattfinden soll.

Wie kann man vermeiden, dass ich in diesem für mich sinnlosen Kurs (ich war nach der Lehre als Jugendlicher nie wieder als Schweißer tätig) anwesend sein muss und dafür wahrscheinlich auch noch meine geringfügige Arbeit verliere? Ist Krankenstand oder Einspruch möglich ohne die Bezüge zu verlieren?

Für eine baldige Antwort mit guten Ratschlägen wäre ich sehr dankbar.

Mit freundlichen Grüßen

Anmerkung Aktive Arbeitslose:

Das AMS darf nur Kurse zubuchen, die nach § 31 AMSG auch "arbeitsmarktpolitisch" einen Sinn machen und den Grundsätzen der "Sparsamkeit, Wirtschaftlichkeit und Zweckmäßigkeit" entsprechen.  Das AMS muss den Kurs auch nach verfestiger Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshof begründen.

Verlangen Sie eine schriftliche Begründung und beschweren Sie sich über diese Geldverschwendung - bei jungen Menschen macht der Sinn, aber nicht mehr in ihrem Alter! - bei der Landesgeschäftsstelle ("Dienstaufsichtsbeschwerde") und vielleicht auch bei der Volksanwaltschaft. Rechnungshof wäre auch noch eine Möglichkeit.

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Vorsicht vor Bekanntgabe der Telefonnummer ans AMS - Belästigung durch Marktforschungsinstitut Marketmind?

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Vorsicht vor Bekanntgabe der Telefonnummer ans AMS - Belästigung durch Marktforschungsinstitut Marketmind?Aktiver AdminFr, 10.11.2017 - 22:38

Guten Tag!

Wer keine unkontrollierte Datenverbreitung wünscht, muss seine TelNr aus dem AMS System löschen (lassen).

Das AMS gibt Daten an die Firma Marketmind weiter zum Zwecke von Kundenbefragungen, jedenfalls den vollständiger Name + TelNr, vermutlich aber auch mehr, da meine Betreuerin sagte, aufgrund dieser Befragungen wird u.a. ihre Zielerreichung gemessen.

Den Rechtsgrund konnte ich nicht finden. Diese Datenweitergabe dient nicht der Erfüllung der gesetzlichen Pflichten des AMS, und ich konnte sie auch nicht unter den gesetzlich vorgesehen Datenweitergaben (§25 AlVG) finden.

Die Firma Marketmind GmbH (Porzellangasse 32, 1090 Wien
Telefon: 01 36946260) stellt diese Daten der Firma Telemarkt (1140 Wien) zur Verfügung.

Bei Anruf (Herr Frühling) wird man zuerst forsch aufgefordert, den Namen zu bestätigen ("Sind Sie der/die...?"). Diese Frage wird in immer forscher werdendem Ton wiederholt unter dem Hinweis, man rufe im Auftrag des AMS an. Der Anrufer hingegen ziert sich bekannt zu geben, von welcher Firma er ist,und wie er heißt. Und nennt dann Marketmind als das Unternehmen, für welches er arbeitet. Bei Marketmind hingegen kennt man ihn nicht.

Marketmind informierte mich, sie führt gar keine Befragungen durch, siegeben die Daten an Unterauftragnehmer weiter. An welches Marketmind meine Daten weitergegeben haben, erfuhr ich erst nach ein mehreren Anrufen.

Allerdings: die Telefonnummer von Telemark und die des Anrufers (01266867001) passen nicht zusammen. Wer hat mich angerufen? Wenn man unter 01 266867001 anruft, landet man bei "Marketmind", das aber gar nicht marketmind ist.... 01 266867001 ist KEINE Nummer von Marketmind, man kennt sie Nummer dort gar nicht. Ich kann nicht herausfinden, wen die Nummer gehört.
Das AMS hat mir bestätigt, Kund*nnendaten an Marketmind weiterzugeben. Von der Ketten-Weitergabe wissen sie nichts, sagen sie, aber sie können auch nichts dagegen tun.

AMS Kund*nnen können NICHTS dagegen machen!

Man müsste seine TelNr aus dem System löschen.

Wer keine unkontrollierte Datenverbreitung wünscht, muss seine TelNr aus demAMS System löschen (lassen).

Was wird da alles gesammelt? Vollständiger Name und Telefonnummer und ARBEITSLOS jedenfalls. Und vermutlich der Name der AMS Beraterin. Und was noch? Das erfahre ich nicht einmal! Solche Daten kann man prima mit anderen gesammelten Daten verknüpfen. Wer die Nummer  01 266867001 hat, konnte ich nicht einmal herausfinden.

Mein Beruf (arbeitslos) geht niemanden etwas an, ausser mich und die Stellen,an die die Weitergabe gesetzlich vorgesehen ist. Finde ich.

Anmerkung Aktive Arbeitslose: Es besteht überhaupt keine Pflicht, an derartigen E-Mail- oder Telefonumfragen teil zu nehmen. Auch dürfen unserer Meinung die Antworten  beim AMS nicht als Personenbezogene Daten gespeichert werden! Das AMS muß auf jeden Fall bekannt geben, wer als Dienstleister arbeitet. Der Datendienstleister darf keinesfalls ohne Zustimmung bzw. vertragliche Regelung direkt mit dem AMS die Daten an einen weiteren Dienstleister weiterreichen.

Auf jeden Fall spätestens am Ende des Jahres Auskunft nach Datenschutzgesetz verlangen und auch die Bekanntgabe der Dienstleister verlangen: "Auf Verlangen eines Betroffenen sind auch Namen und Adressen von Dienstleistern bekannt zu geben, falls sie mit der Verarbeitung seiner Daten beauftragt sind." (§ 26 Abs. 1 DSG 2000).Wenn das AMS da keine Auskunft über die Überlassung der Daten an den Dienstleister macht, Beschwerde bei der Datenschutzbehörde machen.

Das AMS muß den Überlassungsvertrag mit dem Datendienstleister schriftlich festhalten (§ 11 Abs. 2 DSG 2000). Dieser kann dann nach Auskunftspflichtgesetz beantragt werden! (z.B. via http://www.fragdenstaat.at)

Es gibt zwar ein erstes und oberflächliches Urteil der Datenschutzkommission (jetzt: Datenschutzbehörde) aber keine Höchstgerichtsurteile, weshalb die Rechtslage aus unserer Sich noch nicht voll ausjudiziert ist! Vor allem geht das Urteil nicht der Frage nach, ob das AMS durch Rückmeldung des Meinungsforschungsinstituts personenbezogene Daten erhalten hat. Das darf nicht sein, weil die Daten nur für wissenschaftlichen und statistische Untersuchungen - also anonymisierte Datenaggregate - verwendet werden dürfen!

Machen Sie auch eine Beschwerde bei der Volksanwaltschaft!

Grundsätzlich: Gib dem AMS so wenig Daten wie möglich, nur jene, die es zur Arbeitsvermittlung und zur Berechnung des AMS-Bezuges braucht. Die Telefonnummer muss nicht angegeben werden! Das verhindert tendenziell auch Anrufe durch unseriöse Arbeitgeber, die womöglich einen rasch ans AMS als "arbeitsunwillig" verpetzen, wenn man keine schlecht bezahlte und unseriöse Arbeit wie Telefonmarketing usw. machen will.
 

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Vorsicht bei gemeinnützigen Personalüberlassern: Selbst gefundene Jobs öffentlich ausgeschrieben und unterboten!

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Vorsicht bei gemeinnützigen Personalüberlassern: Selbst gefundene Jobs öffentlich ausgeschrieben und unterboten!Aktiver AdminFr, 10.11.2017 - 23:26

Hallo,

ich befinde mich in einer Arbeitskräfteüberlassung und habe folgende Erfahrung gemacht:

Ich habe privat eine Stelle kontaktiert, einen Test absolviert, ein Vorstellungsgespräch gehabt.
Beim Vorstellungsgespräch mit dem Chef habe ich die Möglichkeit einer Förderung durch das AMS erwähnt.
Der Chef war interessiert, ich habe die Arbeitskräfteüberlassung kontaktiert und ihnen den Kontakt zu meiner Arbeitsstelle gegeben.
Daraufhin hat die Arbeitskräfteüberlassungsfirma mit dem Chef geredet und einen Förderungsplan gesendet.

Jetzt sehe ich meine privat gesuchte Arbeitsstelle auf der Homepage der Arbeitskräfteüberlassungsfirma öffentlich ausgeschrieben zu einem günstigeren Lohn.

Daraufhin habe ich mit meiner Betreuerin der Arbeitskräfteüberlassung gesprochen und ihr mitgeteilt, dass mir das nicht recht ist und das meine Chancen auf diesen Arbeitsplatz verringert. Ich möchte, dass die Stelle wieder von der Homepage verschwindet.

Was kann ich jetzt tun?
Ist sowas legal?

Anmerkung Aktive Arbeitslose: Moralisch verwerflich ist das auf jeden Fall, aber rechtlich kann vermutlich schwer etwas dagegen gemacht werden. Es bleibt nur über, bei selbst gefundenen Jobs sich wegen Fördermöglichkeiten direkt an das AMS zu wenden. Das hätte den Vorteil, dass der Personalüberlassen den selbst gefundenen Job nicht für sich als "Vermittlungserfolg" gegenüber dem AMS nennen kann um so die Zielvorgaben des AMS leichter erfüllen zu können. Ziemlich kontraproduktiv der AMS-Sumpf ...

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Anrechnung Partnereinkommen: AMS-Schnüffler fertigt Fotos trotz Verbot an ...

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Anrechnung Partnereinkommen: AMS-Schnüffler fertigt Fotos trotz Verbot an ...Aktiver AdminSa, 11.11.2017 - 11:38

Hallo,

Beim AMS musste ich 2016 bereits eine Niederschrift machen, weil eine Lebensgemeinschaft vermutet wird. Hierzu wurde nur ich „einvernommen“ und damit war die Angelegenheit erledigt.

Jetzt, 1 Jahr später, macht das AMS neuerlich genau wegen der im Vorjahr abgehandelten Lebensgemeinschaft Probleme.
Diesmal wollten Sie meinen Ex-Lebensgefährten und Kindesvater einvernehmen, der sich jedoch auf zudem Zeitpunkt auf Urlaub befand.

Am 6.7.2017 wurde mir beiläufig, ich hatte nicht mal einen Termin beim AMS mündlich mitgeteilt, dass meine Notstandshilfe rückwirkend gestrichen wurde.
Bescheid hätte ich demnach bis zum 29.06.2017 erhalten müssen, habe ich aber nicht. Konnte auch keinen Anfordern, weil ich gar nicht wusste das mir die Notstandshilfe gestrichen wurde !

Wenige Stunden später schrieb mir der Geschäftsstellenleiter eine Nachricht, dass die Notstandshilfe doch nicht gestrichen ist, es jedoch überprüft wird, ob ich in einer Lebensgemeinschaft lebe.

Verspätet wurde die Notstandshilfe ausbezahlt wodurch mir ein finanzieller Schaden entstand, da ich Rechnungen nicht bezahlen konnte.

Zum Vorjahr hat sich jedoch nicht  geändert und ich habe seit 2013 in keiner Lebensgemeinschaft !

Somit schickten Sie einfach einen AMS-Schnüffler am 07.08.2017 (= 1 Tag vor Auszahlung der Notstandshilfe !) vorbei. Natürlich habe ich heute keine Notstandshilfe ausbezahlt bekommen, mir wurde auch bis dato nicht mitgeteilt, dass sie eingestellt wurde. Wohin kann ich mich nun wenden, dass ich Geld zum Leben, für meine Kredite bekomme ?

Nachrichten über das AMS-Konto werden zwar zugestellt, jedoch nicht beantwortet.

Beim Ex-Lebensgefährte und Kindesvater der gemeinsamen Tochter wurde in seinem Garten einvernommen. Obwohl ausdrücklich vom Ex-Lebensgefährten verboten wurden von diesem Schnüffler Fotos angefertigt.

Im Juni

ich habe diesen Beitrag (https://www.fischundfleisch.com/aktive-arbeitslose-oesterreich/ams-darf-jagd-auf-menschen-in-vermeintlichen-partnerschaften-machen-29557 ) von Euch gelesen und dazu einige Fragen:

U.a. schreibt Ihr

[… Das AMS wird also sensible Daten von abertausend Menschen erhalten, die – weil diese in keiner Lebensgemeinschaft mit Arbeitslosen leben – in keiner Weise das AMS etwas angehen und vom Arbeitsmarktservicegesetz her auch nicht erhoben oder gespeichert werden dürfen!…]

Wo kann ich das im Gesetz nachlesen, dass sie die Daten von Menschen die nicht beim AMS gemeldet sind nicht erhoben, eingesehen oder sonst etwas dürfen ?

[…um rechtswidrige Einvernehmungen, die eigentlich nur mit Ladung nach angemessener Vorbereitungszeit auf der Behörde erlaubt sind, durchzuführen…]

Wo finde ich hierzu eine Judikatur ?

Dieser Schnüffler meinte ich müsste aus dem Gartenhaus ausziehen, da es dem Kindesvater gehört. Eine Wohnung kann ich mir jedoch nicht leisten, da ich Kredite zu bedienen habe.

Anmerkung Aktive Arbeitslose: Grundsätzlich hat mensch das Recht, den Zutritt zu verbieten, auch den AMS-Schnüfflern. Das Anfertigen von Photos gegen den Willen des Besitzer auf Privatgrund ist natürlich als Verletzung des Hausrechts zu werden! Fotos sind auch nicht unbedingt notwendig, da ja vom Ergebnis des AUGENscheins eine Niederschrift gemacht werden kann. Judikatur dazu haben wir noch nicht recherchiert ...

Zur Vorgeschichte:

Sehr geehrtes Team,

nun schlägt auch bei das Problem mit dem AMS zu.

Kurz zur Vorgeschichte: Ich bin für die Berufswelt mehr als Qualifiziert(soll nun nicht abwertend gegenüber Lehrberufe sein !!) , zumal ich ein abgeschlossenes Studium habe, sehr gute Dienstzeugnisse. Nichts desto trotz,gibt es in Österreich keinen Job für mich. Vorstellbeihilfe oder gar eine Umzugsbeihilfe gewährt mir das AMS nach Deutschland, wo es reichlich Arbeit für mich gäbe, nicht.

Das AMS hat mir bisher kein einziges Arbeitsangebot gemacht und wollen nun,dass ich als Hilfsarbeiterin arbeiten gehe. Mir wurden Weiterbildungskurse bezahlt, wobei ich nun den zweiten Teil eingereicht habe, dieser wurde abgelehnt, weil das AMS nicht wusste das es aus zwei Teilen besteht.
Fakt ist, dass ich seit 11/2015 arbeitslos bin und ich mir die Reisekosten zu den Vorstellterminen in Deutschland nicht leisten kann.

Meine 5-jährige Tochter und ich leben in einem kleinen Gartenhäuschen was uns der Kindesvater und mein Ex-Lebensgefährte zur Verfügung stellt.

Vor ca. 1 Jahr musste ich schon zum AMS-Dienststellenleiter, weil mein Ex-Lebensgefährte in diesem kleinen Gartenhäuschen gemeldet ist. Er hat sich daraufhin abgemeldet und ich habe beim AMS angegeben, dass ich nicht dafür garantieren kann, dass er sich in seinem Haus wieder anmeldet,ist sein gutes Recht und ich kann ihn diesbezüglich nicht bevormunden. Leben tut mein Ex-Lebensgefährte jedoch ca. 8km entfernt. Er will sich auch deswegen nicht ummelden, weil er sonst alles andere (Auto,Waffenbesitzkarte, etc.) ummelden müsste und das einiges an Geld kosten würde, zumal das Dasein meiner Tochter und mir nicht für die Ewigkeit sein soll, sondern nur bis ich wieder Arbeit gefunden habe.

Nun hat mein Ex-Lebensgefährte heute einen eingeschriebenen Brief vom AMS bekommen, worin sich eine Vorladung befand. Den Brief habe ich übernommen, da er 1. Hier nicht wohnt, 2. Auf Urlaub ist. In diesem Schreiben steht, dass es um „Klärung der Haushalts- bzw. Wirtschaftsgemeinschaft mit mir Die Rechtsgrundlage erfolgt nach §19 des Allgemeinen Verwaltungsverfassungsgesetz 1994-AVG. Termin ist in 3 Tagen

Ich denke ausschlaggebend für das war, dass ich um den zweiten Kurs angesucht habe und sich das AMS nun „abputzen“ will, weil es verabsäumt hat, dass es sich um zwei Kurse handelt.

Mein Ex-Lebensgefährte und ich haben schon sehr lange keine Lebensgemeinschaft mehr, jedoch verbringt er sehr viel Zeit mit unserer gemeinsamen Tochter.
Nun werde ich dem AMS mitteilen, dass mein Ex-Lebensgefährte zu dem Termin in 3 Tagen nicht erscheinen wird, da er auf Urlaub ist.
Das Netz ist voll mit Informationen, so dass ich nicht herausfinde was richtig oder falsch ist.

Auch würde mich interessieren, ob mir das AMS die Notstandshilfe nun streichen kann, weil er zu dem Termin erst Ende Juli kommen kann. Mein Ex-Lebensgefährte regt sich furchtbar auf, weil in in eine Sachereingezogen wird, die ihm überhaupt nichts angeht und das nur weil er mir sein Gartenhaus zur Verfügung stellt. Er meint auch, dass er sich wegen dem AMS sicher nicht ummelden wird, außer das AMS trägt die Kosten hierfür.

Nachdem er ab Mittag, wenn unsere Tochter aus dem Kindergarten kommt, bis zum späten Abend sich in seinem Haus aufhält, sieht er auch keine Notwendigkeit sich umzumelden, deswegen haben wir noch lange keine Lebensgemeinschaft, bzw. wohnt er nicht mehr dort.

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Sinnlos bei Job-Transfair. Trotzdem Erneute Zuweisung plus step2jobs

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Sinnlos bei Job-Transfair. Trotzdem Erneute Zuweisung plus step2jobsAktiver AdminSa, 11.11.2017 - 13:41

Hallo ihr Lieben, ich hab folgendes Problem und finde im Netz leider gar nichts darüber. Ich war von Oktober 2016 bis Dezember 2016 bei Jobtransfair, habe aber den Arbeitsvertrag nicht unterschrieben.

Ja, kreativer Widerstand ist mir nicht unbekannt, mit diesem wurde ich aus dem Jobtransfair Kurs entfernt, weil ich dort für massive Unruhe gesorgt habe, in dem ich die anderen Teilnehmer darüber informierte, wenn etwas nicht mit rechte Dingen zuging. Die restlichen 3 Monate hatte ich dann nur alle 2 Wochen einen Termin bei meinem "Berater", der nur meine Bewerbungen entgegen nahm und dem der Rest ziemlich egal war. Den Arbeitsvertrag unterschrieb ich nicht, was kein Problem darstellte.

So weit, so gut, Job hab ich keinen bekommen, ging danach wieder zum AMS, heute habe ich gleich 2 Zuweisungen bekommen, noch einmal zu Job-Transfair und zu Step2job,ich soll beide Maßnahmen gleichzeitig machen, das fördere die Möglichkeit,schneller eine Arbeit zu finden!!! I

Ich habe auch keine Angst, erneut dort hinzugehen, ich denke, es wird wieder das Gleiche wie vorher. Was mir viel mehr Unbehagen bereitet, ist, dass ich auf diese Art ja niemals mehr einen vernünftigen Beruf ausüben werde, meine Bewerbungen enden im Nichts, ich bin über 50 und am Arbeitsmarkt anscheinend nicht mehr vorhanden, diese Thema wird leider beim AMS völlig ignoriert.

Desweiteren machen Jobtransfair und Co. ja alles, damit man am normalen Arbeitsmarkt überhaupt nicht mehr unter kommt. Der Lebenslauf von Jobtransfair ist eine Frechheit, als ich meinen Lebenslauf vorgelegt habe, mit dem Hinweis, dass dieser viel mehr ins Auge sticht und moderner ist, wurde ich zumindest damit in Ruhe gelassen, aber alle anderen Teilnehmer mussten brav ihren Lebenslauf ändern (aja, Fotos wurden auch gemacht, ich hab verweigert und am Fototermintag das bunteste angezogen, was ich im Kleiderschrank fand, somit war ich unbrauchbar für ein Bewerbungsbild).

Danke gleich vorweg für eure Hilfe,

lg von einer, die gerne arbeiten würde,aber nicht als Abwäscherin .

Lg Gabriele

Anmerkung Aktive Arbeitslose: Mensch sollte stets auch das parteikriminelle Netzwerk des AMS-Sumpfes im Auge behalten und offen aussprechen: bfi Job-Transfer geört der AK und dem ÖGB, die in allen Aufsichtsgremien des AMS vertreten sind und "zufälligerweise" gleichzeitig durch das bfi/baf/BBRZ usw. Netzwerk der größte Anbieter von AMS-Zwangsmaßnahmen sind und somit nun als Kapos von Staat und Kapital voll gegen ihre ursprünglichen Ziele handeln.

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