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Anmerkungen zur Dramaturgie des Rechtsstaates aus Anlass eines vom AMS Wien gegen einen Arbeitslosen angestrengten Strafprozesses wegen angeblicher Drohung

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Anmerkungen zur Dramaturgie des Rechtsstaates aus Anlass eines vom AMS Wien gegen einen Arbeitslosen angestrengten Strafprozesses wegen angeblicher DrohungAktiver AdminSa, 28.01.2017 - 12:09

Prozessbeobachtung 23.1.2017

Klage wegen verbaler Gewaltandrohung gegen einen AMS Berater. Freispruch in dubio pro reo, im Zweifel für den Angeklagten, durch einen erfahrenen und recht speditiven Richter, weil Aussagegegen Aussage, ohne eindeutige Beweise oder Zeugenaussagen für eine Partei, obwohl die (junge, nicht sehr engagierte, eher gelangweilte) Staatsanwältin die Klage aufrecht hielt.

Grundsätzlich gilt für mich, wer sich nicht wehrt, lebt verkehrt. Aus eigenem Interesse und aus Solidarität mit Leidensgenossen sollten sich sehr wahrscheinlich sehr viel mehr Betroffene auch mit einem Gang vor Gericht gegen Willkür und Schikane wehren. Wie am Donnerstag von Karin erwähnt, sollte dafür die Hemmschwelle, oder Schwellenangst, gesenkt werden, auch durch Publizierung erfolgreicher Verhandlungen und einem leicht verständlichen Leitfaden, in dem einfache Regeln und Kenntnis von Verhandlungsabläufen in der Praxis dargestellt. Mit Hollywood hat diese Praxis, die sehr nüchtern, und, Pardon, furztrocken ist, nichts zu tun. Emotionen sind vor Gericht Sache und Gegenstand. Tatsachen, also das Tun und die Tat, auch das Wort ist Tat, sind das Material, das geprüft und verarbeitet wird.

Eine Gerichtsverhandlung kann durchaus als Inszenierung gesehen werden. Ein Theater, Rituale, ein Hofzeremoniell, und fixe Rollen, die kreativer Dramaturgie wenig Spielraum geben. Erfahrene Juristen können aber auch damit noch jonglieren, ohne dass es unerfahrenen Personen auffällt.

Ein Anwalt der AK lehnte 1998 in Bregenz die Einreichung einer Klage beim Verwaltungsgericht, für mich, gegen den Geschäftsführer des AMS Bregenz, mit zwei Begründungen ab. Erste, ich sei jetzt wieder in Österreich, nicht mehr in der Schweiz, und solle mich daran gewöhnen, (das tat ich bis heute nicht) zweite, ich hätte die naive Vorstellung von Gerechtigkeit vieler Menschen, die mit dem Gericht nichts zu tun habe. Ein Gericht sei in erster Linie eine Urteilsfabrik, von der man nur ein Urteil, aber nicht Gerechtigkeit erwarten könne. Was die Fabrik ausstösst, ist Ergebnis des Prozesses, der ein Prozess der Be- und Verarbeitung des jeweils vorhandenen Materials ist.

Anordnung der Bühne ist vorgegeben. Aktive vorne. In der Mitte der Richter. Rechts Kläger oder Staatsanwalt, links Verteidiger oder Beklagter, in der Mitte Beklagter oder Zeugen. Hinten passiv Beobachter, Vertreter der Öffentlichkeit, von denen Ruhe und Schweigen erwartet wird.

Der Richter eröffnet. Feststellung der Identität, Personalien, Gegenstand der Verhandlung, und erteilt das Wort. In dieser Verhandlung betonte er mehrmals, dass er hier der Boss sei, und dass es auch nur er sei, der feststelle, was richtig und was falsch. Gleich dazu der Hinweis, das Wort Lüge, und alles was damit zusammenhängt, Lügner, gelogen, verlogen, ist tunlichst zu unterlassen und wird vom Richter sofort gerügt. Lüge wird vom Richter indirekt festgestellt, als zutreffende oder nicht zutreffende Darstellung der Tat und Tatsache.

Wenn ein Staatsanwalt anwesend, verliest dieser erst die Klage. Sonst bringt der Kläger seine Klage vor. Danach wird das Wort wieder vom Richter erteilt. Seine Autorität sollte tunlichst anerkannt werden. Er macht seinen Job und setzt sich sowieso durch, das ist seine Funktion. Er wird Beschuldigten oder Verteidiger, allfällige Zeugen, zu den wesentlichen Punkten befragen und ihm noch nicht vorliegende Dokumente entgegen nehmen. Seine Fragetechnik ist professionell.

Antworten, die mit dem Gegenstand nichts zu tun haben, wird er meist sofort unterbrechen. Hier kommt ins Spiel, dass auch Richter nur Menschen sind, und wenn sie geneigt sind, hören sie sich auch leicht abweichende Ausführungen an, sofern sie lose zum Gegenstand gehören könnten, oder er sich nur ein Bild von der Persönlichkeit machen will.

Behauptungen sollten gut dokumentiert oder bezeugt sein. Dokumente und Zeugen, die nicht mit dem Gegenstand in Verbindung stehen, werden abgelehnt. Im Konjunktiv lassen sich doch einige Aussagen einschmuggeln, die als Behauptung kontraproduktiv wären. So äusserte ich als Kläger bei

meiner Verhandlung vor Arbeits- und Sozialgericht etwa, dass ich nicht mit absoluter Sicherheit ausschliessen wolle, dass es sich bei der Tat um eine absichtliche Schikane gehandelt haben könnte.

Unisono vom Richtertisch: Nein, das glauben wir nicht. Na, vielsagend. Glauben anstelle festgestellter zutreffender oder nicht zutreffender Tatsachen, auf deren Ermittlung locker verzichtet wird. Dem Ermessen des Richters bleibt viel Spielraum.

In der Verhandlung am 23. Januar war es die Klage des AMS, nicht des angeblichen Opfers, von der Staatsanwältin verlesen, die als Behauptung im Raum stand und hinterfragt wurde. Verneinung der

Tat durch den Beklagten, mit seiner Darstellung der Tatsachen. Danach kam der AMS Angestellte in die Mitte und wurde als betroffenes Opfer der Tat vom Richter befragt. Es wirkte auf eine Art sehr unvorbereitet, als wäre nicht wichtig, was er, recht allgemein, zur von ihm wiederholt festgestellten schwierigen Persönlichkeit des Beklagten aussagte, und konnte sich, mit im entschuldigenden Ton vorgebrachten Hinweis auf die Vielzahl der von ihm betreuten Kunden, wie viel er also arbeite, und der langen Zeit, die seit der Tat vergangen sei, nicht mehr genau erinnern. Habitus, Haltung, Gestik, Mimik und Tonfall, die sogenannte Body-Language, wird auch vom Richter genau beachtet, darauf kann man sich verlassen. Sie wird auch zur absichtlichen Beeinflussung verwendet, was jedem Richter besser bekannt, als den meisten Anwesenden, und er ist in Verhaltensbeobachtung, Verhaltensbeschreibung und Verhaltensdeutung geschult. Dass der AMS Berater, das Opfer, auffällig schlampig und diffus auftrat, kann aber durchaus auch vorbereitetes Schauspiel gewesen sein, zu dem er von Vorgesetzten instruiert und gecoacht wurde.

Interne Schulung und Weiterbildung in der Verwaltung ist vielleicht nicht auf dem neuesten Stand, aber sicher vorhanden. Schlampiges Auftreten Strategie zur Schadensvermeidung. Vage, nebulös, allgemein, ungreifbar bleiben, sich ja nicht festnageln lassen, eigene positive Seite, fleissig und vielbeschäftigt, hervorheben. Solche Strategien erkennen ist erfahrenen Richtern eine leichte Übung. Der AMS Berater wirkte wohl für jeden im Saal nicht überzeugend, noch nicht einmal vertrauens- oder glaubwürdig. Und das spielt schon eine Rolle. Das AMS krebste mit seinem Auftritt deutlich ersichtlich zurück.

Authentizität, echt und bei sich bleiben, nicht künsteln, nichts vorspielen, vortäuschen wollen, ist der beste Ansatz in einer Verhandlung. Geradlinigkeit und Aufrichtigkeit in der inneren Einstellung wird sich verbal und nonverbal positiv wahrnehmbar äussern und mehr Eindruck machen, als Eindruck schinden wollen. An dieser Verhandlung war der Angeklagte eindeutig authentisch. Mag auch dem Eindruck geschuldet sein, den ein erstmaliger Auftritt vor Gericht auf ihn gemacht hat.

Die Atmosphäre des Raumes, der Kostüme, der Dramaturgie, ist unwillkürlich emotional beeinflussend. Ehrfurcht gebietend? Wahrscheinlich auch so gewollt. Wenn eine Justiz keine Autorität und Achtung mehr geniesst, geht ihr Staat den Bach hinunter.

Eine Zeugin, die vom Richter bereits abgelehnt worden war, wurde auch während der Verhandlung von ihm nicht in den Saal gebeten. Sie musste draussen bleiben. Ihre Aussage betraf nur die Person des Beraters und andere Fälle, im Plural, in denen dieser ebenfalls verloren hatte. Das war für den Richter nicht relevant, weil nicht zum Fall gehörend. Ein Rechtsanwalt hätte mit Sicherheit gleich darauf hingewiesen und auf sie als Zeugin verzichtet. Ob ein Anwalt in diesem Fall nötig gewesen wäre, kann bezweifelt werden. Auch wenn die Staatsanwältin auf Anfrage des Richters die Klage aufrecht hielt, sie spielte einfach ihren Stiefel runter, ohne besonderes Engagement, es gehört einfach zum Stück, entschied der Richter sehr schnell und sehr kurz. Dazu erheben sich die Anwesenden. Nach Urteilsverkündung applaudierte eine Beobachterin. Auch das ist Hollywood und sollte tunlichst unterlassen werden. Der Richter reagierte prompt nicht sehr erfreut. Solche Einlagen könnte ein Anwalt ansprechen und im Voraus unterbinden.

Einfach, schnell und gut gelaufen. Ein Präzedenzfall für die Sache der Erwerbsarbeitslosen. Er sollte möglichst publik werden, das Monopol der „Hassprediger“ mit ihrem Sermon „Sozialschmarotzer“ auf dem Feld der Meinungsmache brechen. Durch ein Aha. Aha, das AMS verliert solche Prozesse auch. Wie nützlich eine Gegenklage wegen übler Nachrede ist, sollte aber doch mit erfahrenen Juristen abgeklärt werden.

Mir hätte ein Anwalt vor Bezirksgericht Bregenz sicher helfen können. Wenn. Wenn er engagiert gewesen wäre. Der damalige Kläger, AMS Berater W.M., bestritt, dass ein Stellenvorschlag von ihm die einzige 70% Stelle in den offenen Stellen war, und für mich von Anfang an sinnlos, was ihm voll bewusst gewesen sein musste. Denn ich hätte für eine 70% Stelle, Wintersaison in Lech, dort selber eine Unterkunft finden und mieten müssen, zusätzlich zu meiner Unterkunft in Nüziders,

weil der Arbeitgeber keine stellte. Offensichtliche Schikane, mich mit Stellenvorschlag für ein Kreuz bei: Nicht eingestellt., nach Lech zu hetzen.

Für die Klärung dieser Frage beauftragte der Richter aber eiskalt den AMS Berater, dieses Dokument zur nächsten Verhandlung beizubringen. Ich konnte nur zähneknirschend die Fäuste im Sack ballen. Mangels Anwalt. Der von mir der Lüge, also der nicht wahrheitsgemässen Aussage, bezichtigte AMS Berater versicherte am Beginn der nächsten Verhandlung treuherzig, er habe gesucht, aber nicht gefunden, weder im Papier-Archiv noch in den elektronischen Dateien. Der Richter drehte dabei Däumchen und sah schweigend aus dem Fenster. Vielleicht, nur eine Vermutung, schämte er sich sogar und ekelte sich vor der eigenen Gemeinheit in diesem üblen Dreckspiel. Es kam keine Nachfrage von ihm, wie das geschehen könne, und keine Frage nach dem Zeugen, dem Arbeitgeber in Lech. Am Landesgericht wurde dieser Punkt dann einfach unter Verfahrensmängel, im Plural, des Bezirksgerichtes subsummiert. Ein erfahrener und engagierter Anwalt an meiner Seite hätte das nicht so einfach durchgehen lassen. Aber er war jung, unerfahren, gestellter Pflichtanwalt, eher auf seine Karriere bedacht, als auf soziales Engagement für einen Niemand in einer läppischen Causa. Ich kam dennoch glimpflich davon. Gut, dass ich den Fall ans Landesgericht weiterzog. Allein die Tatsache der Berufung bewirkte etwas. Die Authentizität, mit der ich mich wehrte.

Ein engagierter Anwalt an der Seite kann also etwas bewirken. Auch der Umstand, in Begleitung gleichgesinnter Beobachter zu sein, stärkt den Rücken, gibt mentale Unterstützung und beeinflusst unterschwellig vermutlich auch das Gericht. Mit Prozessbeobachtern an der Verhandlung vor dem Bezirksgericht in Bregenz hätten Richter und AMS Berater ihr gemeinsames dreckiges Spiel mit dem verschwundenen Stellenvorschlag, sowohl im Papier-Archiv als auch in den elektronischen Dateien, was für ein Zufall aber auch, sehr wahrscheinlich unterlassen. Der Stellenvorschlag wäre als reine Schikane offenkundig geworden. Einen Tag und Reisespesen der sadistischen Ader eines AMS Beraters im Machtrausch geopfert. Aber es interessierte entweder wirklich kein Schwein, oder alle Beobachter, denen eine Teilnahme als Vertreter der Öffentlichkeit möglich gewesen wäre, kuschten und duckten, zogen den Schwanz ein, in unbestimmter Angst vor nebulösen möglichen negativen Folgen, wenn sie dort gesehen und beim AMS denunziert werden. Diese nebulösen, unbestimmten Ängste sollten offen angesprochen und überwunden werden. Sich in solidarischer Gemeinschaft wissen, die sich nicht versteckt, sondern geschlossen und selbstbewusst öffentlich auftritt, ist dabei sicher hilfreich. Eine Bestärkung für die Arbeit der Aktiven Arbeitslosen. Wer sich

nicht wehrt, wenn es darauf ankommt auch vor Gericht, lebt verkehrt. Fördert Willkür, Schikane und Gemeinheit, psychische Gewalt der Verwaltung gegen Bürger.

Von der Pensionsversicherung bekam ich übrigens noch einen Anruf. Der Ombudsmann entschuldigte sich bei mir in einem Ton, den ich eindeutig als verkapptes Schuldeingeständnis bezeichne, für die „unrichtige Erledigung“. Damit wird intern auch etwas in Bewegung gesetzt und verändert. Das geht in die interne Schulung und Weiterbildung ein, wirkt in die Zukunft, zukünftige Behandlung der Kunden, was beim AMS nötiger, dringender, als bei der PV.

Weiteres Material in Kürze!

Erfahrungsbericht Kategorie
Maßnahmenanbieter
Bezeichnung der Maßnahme
Maßnahmenart
Betreuende Behörde

Sinnlose ZWANGS-KURSE

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Sinnlose ZWANGS-KURSE AvalonSa, 28.01.2017 - 17:24

Im Sommer 2016 wurde ich unter Sperre-Androhung bei Verweigerung zum Orientierungskurs "Neue Wege" zugewiesen.

Verschwenderische AMS-Politik: Dieser 3monatige Basiskurs, der keinerlei Fachwissen vermittelt und lediglich Arbeitsbeschaffung für die Trainer und Coaches ist, war die Bedingung für einen externen FACHKURS. Dieser Fachkurs dauerte drei Wochen länger als die vereinbarten drei Basismonate bei Mentor Ost, obwohl in der Kursvereinbarung steht, dass dies nicht erlaubt ist. Als zusätzliche Schikane musste ich noch zwei Wochen zur Nach-"Betreuung" = Bewerbungen schreiben, was genauso zuhause möglich gewesen wäre.

Alles in allem war ich also FÜNF Wochen länger im Kurs, als Jene, die ihre dreimonatige Zeit nur absitzen und tagelang You Tube schauten. Ein weiterer Beweis dafür, dass Fleiss in Österreich bestraft wird.

Zum Argument "Österreicher und Migranten oder Flüchtlinge sollen sich nicht gegeneinander ausspielen lassen" können ich uva Kurs-TN nur sagen, dass dies bestens von den Trainern bzw. AMS-Mitarbeitern erledigt wird: Autochtone Kurs-TN, welche unverschuldet nach Jahrzehnten, den Job verloren haben, werden genauestens kontrolliert, ob sie ihre drei Mindestbewerbungen wöchentlich schreiben. Als wir die Kursleiterin darauf hinwiesen, dass viele TN (A1-Deutschlevel) stundenlang nur You Tube schauten, meinte diese zynisch: "Ich kann nicht hinter jedem stehen!"

Aus Selbstschutz sagten wir nichts mehr, doch dieser unterzeichnete Bericht wurde sofort an die Volksanwaltschaft und auch an politische Interessensvertreter weitergeleitet, dass das AMS nur mehr zu Fachkursen, welche die Chancen am Arbeitsmarkt erhöhen, zu buchen soll!

Bezeichnung der Maßnahme

Infotag JobTransFair: Teilnahme freiwillig (Jänner 2017)

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Infotag JobTransFair: Teilnahme freiwillig (Jänner 2017)Aktiver AdminMo, 20.02.2017 - 15:54

Ich war gut angezogen, geschminkt, des Eindrucks wegen. Es gab aber auch die typischen Bsuff dort, im Jogginganzug und um 9h morgens mit einer Dose Bier in der Hand... auch mehrerer Personen mit Kleinkindern an der Hand waren anwesend, so ca. 20-25 Personen insgesamt.

Man musste sein Einladungsschreiben abgeben, bekam es anschliessend auch nicht mehr in die Hand, genau so wenig wie sonst eine schriftliche Info zum mit nachhause nehmen. Man sollte Platz nehmen ... es war jedoch eine Stehveranstaltung, da es in keinen Saal ging oder ä., und es nur einige wenige Sitzgelegenheiten gab, so auch kein Pult zum mitschreiben.

Sondern den wild Umherstehenden, teilweise ohne Sicht auf den Sprecher (ich höre schlecht, da ist das nicht so gut) in einer 3 Minuten Ansprache folgendes kurz mitgeteilt wurde und man dann für weitere Fragen in kleinen Gruppen an einen Personalberater weitergeleitet wurde.

Da war erstmals die Rede davon, dass man zuerst einmal 2 Wochen Module macht mit bis zu 21 Std pro Woche, Bewerbungsunterlagen mitzubringen sind, die neu machen, anpassen, verbessern - dass man Termine, Einzeltermine mit Personalberatern bekommt, also Einzelcoaching bezüglich Bewerbung, dass das Bewerbungsbüro täglich von 8.30 bis 16:30 h mit allen Geräten genutzt werden kann, man am Montag, Starttag ca 3-3,5 Std an Zeit auf einmal aufwenden muss, man dann aber seine Zeit frei einteilen kann, und "dass man teilnehmen KANN!!!"

- Also es wurde erwähnt, dass das keine Zwangsteilnahme erfordert.

Dann in der kleinen Gruppe mit dem einzelnen Personalberater am Stehtisch ging es eigentlich nur darum sich einen Wisch mit Infos durchzulesen und den wenn man teilnimmt unterschrieben abzugeben.

Ich habe dann nachgefragt, weil ja immer von einem Arbeitsverhältnis und Gehalt usw mit dieser JobTransFair Firma die Rede war - ob dem denn so sei - daraufhin wurde mir gesagt, dass man KEIN Arbeitsverhältnis mit JobTransFair eingeht, es sei denn man will es - der Rest floss ein bisschen an meinen Ohren vorbei, aber es war wohl so, dass man wenn gewünscht 1 Monat Anstellung oder 9 Monate Leasingüberlassung mit denen eingehen konnte.

Die Dauer der ganzen Maßnahme sind wohl 3 Monate, in denen man sich quasi verpflichtet, man jedoch weiterhin vom AMS sein (weniger Geld in meinem Fall weniger als 500€ bekommt und man auch nicht mit mehr! angestellt wird dort - so what?) Geld bekommt wie gehabt. Was mir sofort ins Auge stach, man verpflichtet sich mit der Unterschrift auch dazu, täglich von 8h bis ich glaube 16h telefonisch für diese Firma erreichbar zu sein!!

Es wurde auch betont, dass sie zahlreiche und gute Firmenkontakte haben...... - und als ich zur Anstellung bei einer möglichen Firma nach KV-Bezahlung fragte - wurde mir explizit mitgeteilt daß das natürlich so sei - da die Firma Job-TransFair der "ABEITERKAMMER GEHÖRT" - just 4 info - da weiß man wie die Verzweigungen innerhalb dieser ganzen Vereinigungen laufen.

Man konnte/durfte selbst, also eigenhändig keinerlei Anwesenheit beurkunden, also unterschreiben, es wurde nur eingetragen von den Mitarbeitern vor Ort, obwohl ich darauf bestand nicht möglich, ich lehnte diese Angebot der Betreuung dann ab, es wurde notiert und wird ans AMS weitergeleitet, ich wurde dann auch noch gelöchert und befragt weshalb ich es für mich als nicht sinnvoll betrachte

- was ich meinerseits damit begründete, dass 1. das AMS mir schon niemals auch nur irgendeinen, geschweige denn einen brauchbaren Vorschlag für einen Job unterbreitet hat, obwohl das ja wohl die ursächliche Aufgabe des AMS sei, ich mir meine Jobs immer selbst gesucht und gefunden habe, ich in meinem Sonderfall (Reiseleiterin und Gästebetreuung) sämtliche für mich mögliche Firmen in Österreich kenne, ich immer im Ausland arbeite und ich meine Auslandsbewerbungen und Suche selbst am Laufen habe und ich das viersprachig selbst bewerkstelligen kann und ich mir auch nicht vorstellen kann, daß sie mir da gute und weitere Hilfestellung leisten können!

Das war am 3.1.17 - am 9.1.17 habe ich einen routinemäßigen Meldetermin am AMS, mal sehen was die Betreuerin mir dann zu sagen hat.

Ich hoffe ihnen und eventuell bei ihnen Anfragenden mit der Schilderung der Vorgänge bei JobTransFair geholfen zu haben und es besser zu verstehen.

Maßnahmenanbieter

Zeitvertreib bei Neue Wege (Sommer 2016)

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Zeitvertreib bei Neue Wege (Sommer 2016)Aktiver AdminMo, 20.02.2017 - 16:38

AMS-Maßnahme „Neue Wege“
ibis acam, Geiselbergstraße 26-32, 1110 Wien

Dauer: 12 Wochen - 30 Std./Woche (Mo - Fr 8:00-14:30)

Beschreibung Kursverlauf:

Woche 1: „Clearing“

Mo-Fr 8:00-14:30

Vorstellen, Allgemeine Infos, Quatschen, Geschichten erzählen

Ausfüllen/Unterschreiben lauter sinnloser Formulare wie das Rauchen im oder vor dem Gebäude verboten ist (obwohl Nichtraucher) oderdass der Konsum von Alkohol und Drogen sowie das Dealen (angeblich kommt fast jeden Tag die Polizei - sehr beruhigend)

Theoretisch: Lebenslauf erstellen - wurde aber nicht gemacht

Woche 2: „Berufskunde“

Mo-Fr 8:00-14:30

Wieder Vorstellen, Allgemeine Infos, Quatschen, Geschichten erzählen - nur in anderer Runde

Woche 3 „Konfliktmanagement“

Mo-Fr 8:00-14:30

Wieder neu vorstellen, Quatschen, Geschichten erzählen, unsinnige Rollenspiele

Fürs zu spät kommen muss jeder Teilnehmer 10 Cent in die Kassa einzahlen

Höhepunkt:

Uns im Innenhof im Kreis Filzstifte zuschießen od. auf die Knie klopfen und bis 10 zählen

Auf Stühlen herumklettern und gemeinsam versuchen die Eisscholle (den Tisch) zu erreichen

Film schauen (DVD)

Woche 4: „Bewerbungsbüro“

Mo-Fr 12:30-16:30

Nur Zeit absitzen, Zeitung lesen, nichts tun (die meiste Zeit)

Zu zwanzigst! in einem engen Raum

Chronologie:

07.06.

Termin bei einer Betriebskontakterin vereinbart - diese hat den Termin leider vergessen

(vorher 1 Woche auf den Termin gewartet)

15.06.

Termin Einzelcoaching - ebenfalls vergessen/keiner da

16.06.

Drucken nicht möglich - fast täglich

28.06.

Kompletter EDV-Ausfall

Fazit:

„Neue Wege ins Nichts!“ würde es besser treffen

  • Keine Vermittlung von neuen Kenntnissen
  • Selten mehr Inkompetenz und Unprofessionalität gesehen
  • Kurs Beleidigung und Zeitverschwendung
  • veraltete Computer/Software

Man erklärte mir sowohl von Seiten des Kursinstituts wie auch auch von Seiten des AMS dass ein Kurs-Abbruch nicht in Frage käme od. eine Umbuchung auf einen sinnvolleren Kurs, ich müsse den Kurs machen, andernfalls mein Bezug eingestellt wird.

Bei einer Beschwerde in der Projektleitung wurden mir meine Unterlagen einfach so wieder entgegen geschmissen - “Das interessiert uns nicht.“ und „Wir können hier sowieso nichts machen, das macht alles das AMS.“

Aussage eines Kurstrainers: „Ich weiß das ist scheiße, aber das AMS will das so.“

Anmerkung: Zwischenzeitlich wurde der Boden ausgetauscht (1 Woche Baustelle)

Anlagen:

Fotos Kurs + Kursgebäude

(Alle Personen wurden auf allen Bildern unkenntlich gemacht)

Bezeichnung der Maßnahme

Leben als Erwerbsloser 1000 Tage vor der Pensionierung

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Leben als Erwerbsloser 1000 Tage vor der PensionierungAktiver AdminMo, 20.02.2017 - 18:15

Erstellt aus Anlass einer Medienanfrage von Ö1

Ich, wer bin ich? Ich bin der, der letztes Jahr schon auf Eure Initiative hin in "Der Ganzen Woche" war im Interview mit Herrn Wieser samt wunderschönem Foto. Ich bin mit wenigen Intermezzi arbeitslos seit 21 Jahren und werde es wohl bleiben auch noch die letzten 1000 Tage bis zur Pensionierung. Bei mir wird es sicher keinen Pensionsschock geben, denn große Freude wird kommen. Und dann kann ich endlich aktiver werden, als ich es derzeit bin - denn es fällt weg der Druck.

Ich habe die Niederdrückung der AMS-SÖBs ASINOE Krems, Landschaftspflege Schmidatal und VISP Grafenwörth erlebt, wenngleich auch nur für jeweils wenige Stunden. Die Geringschätzung allerdings, die ich durch die 3 Betriebe unter Mitwirkung des AMS erlebte, die wirkte lang. Hier erfuhr ich die Niederdrückung von Menschengruppen zum Zwecke des bloß eigenen Vorteils, wie sie auch damals war. Ich zweifelte daran, dass Menschen wohlerzogen bleiben, wenn es um ihren eigenen Vorteil geht. Das bremste meine Leistung.

Meine Tätigkeiten als Arbeitsfreier*? Ach Gott!, ich flicke mein altes Haus zusammen, ich bewahre die eine oder andere Freundin davor, aus dem Leben zu scheiden (wenn man selber zu Niedergeschlagenheit neigt, zieht man solche Leute an und es sind die wertvollsten und tiefsten Leute, die ich kenne), ich war zuvor Alleinerzieher und ich meine, Vater oder Mutter sollten bei ihren Kindern bleiben, wenn sie Kinder haben. Die Gesellschaft hat das zu tragen ohne Neidgefühl (schließlich kostet eine Ganztagesschule ung'fragt auch was).

Leistung ist für mich nicht unbedingt das, das Profit bringt den anderen. Leistung ist auch das, das sozialen Frieden bringt und um das zu erbringen, sollten viel mehr Quellen eröffnet werden im Bereich derer, die keine Lohnarbeit haben, haben müssen, haben wollen (bedingungslose Mindestsicherung oder Pension und die beiden könnten durchaus verknüpft sein). Geld dafür ist genug da, es hat bloß wer anderer.

Was mach ich sonst mit meiner von Zwangsarbeit befreiten Zeit? Ich flicke eben mein Haus zusammen, renoviere - so weit ich kann und darf - die freie Wohnung hier bei mir, somit ich sie dann vermieten kann mit den beiden anderen Wohnungen und davon lebe ich.  ?  Nicht wirklich, es fließt ja fast alles wiederum retour ins Haus. Aber ich kann billig wohnen hier. Und schön dazu  ;-) Das reicht! Und wenn das alles fertig ist, so rette ich wiederum ein Leben und fahr danach auf Urlaub! In 3 Jahren, pensionsberechtigt. Und schreibe Texte in der Taverne in Griechenland, nüchtern oder klar im Kopf.

Und zwischendurch stelle ich mein Gewissen in Konflikt mit den Behörden, wenn die sich nicht gut benehmen.

Sonst mach ich leider nicht so viel. Ich ernähre mich erfolgreich. Arbeiten um 7 Euro fufzich kratzt an meiner Ehre. Wenn schon billig, dann kostenlos, aber mit Spaß. Ich verdiente einst sehr gut im chemischen Labor, sonst hätt' ich nicht das Haus gekauft (das einst O.W. Fischer hatte). Einen Abstieg in die Billiglohnebene - Gott bewahre mich davor, auch wenn das AMS sich noch so sehr darum bemüht in angelernter Gottbefreitheit - , den hab' ich noch nicht zugelassen.

Dies also sei geschrieben für Euch und Frau Hauer, zur Auswahl der Kandidaten angedacht für diese Sendung. Als mein Lohn - nicht zu vergessen! - erbitte ich eine CD der Sendung und ein Lächeln, mir gebracht. Das reicht. Vielleicht einen Kaffee  :-)

Erfahrungsbericht Kategorie

AMS Huttengasse: Berater schikaniert Migrantin

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AMS Huttengasse: Berater schikaniert MigrantinAktiver AdminMo, 20.02.2017 - 18:37

Gedankenprotokoll – Vorfall AMS Huttengasse mit dem Berater P.

Der Vorfall war am Dienstag, den 31.05.2016 um 11:15 in der RGS Huttengasse,

Zimmer xxx

Ich hatte am 31.05.2016 einen Termin in der RGS Huttengasse. Meine Beraterin war nicht anwesend, deshalb war ihre Vertretung Hr. P..

Es war mein 3. Termin mit Hrn. P.. Der erste war im Jänner 2016, wo ich die Bestätigung erhielt an einer Deutschqualifizierung teilzunehmen (Jänner bis Mai 2016) und des Weiteren bekam ich auch die Einladung zu Einzelcoachings im Best Institut (laufend)

Den zweiten Termin hatte ich bei Hrn. P. am 24.05.2016 nach der Deutschmaßnahme. Er legte mir einige Stellenangebote vor und eine Bewerbungsliste.

Er meinte die Bewerbungsliste sei wesentlich und 2x die Woche sollte ich meine Bewerbungen auf der Liste eintragen.

Das ist die Vorgeschichte, nun zum eigentlichen Geschehen am 31.05.2016.

Ich war schon um 11 Uhr beim AMS und nahm in der Wartezone Platz. Hr. P. rief mich kurz danach auf und wir gingen in das Beratungszimmer.

Ich legte Hrn. P. meine Bewerbungsliste vor und nach kurzer Kontrolle reagierte er erstmals aggressiv, und fragte warum ich mich beim Verein HOSI (Homosexuelle Initiative, 1040 Wien) beworben habe. Ich meinte, dass ich diesen Tipp von einer Freundin erhalten habe.

Hr. P. meinte darauf hin, ich sollte mich nicht initiativ bewerben, sondern nur auf offene Stellen, die er bestimmt.

Ich bekam den Eindruck (Gestik und Mimik), dass Hr. P. Vorbehalte gegenüber dem Verein HOSI zeigte.

Weiterhin in seinem Auftreten aggressiv, verlangte er die Stellenangebote, welche er mir am 24.05. ausgehändigt hatte.

Nicht wissend hatte ich die Stellenangebote nicht zum Termin mitgenommen. Ich bin polnische Staatsbürgerin und der deutschen Sprache nicht so mächtig. Aus diesem Grund besuchte ich den Deutschkurs und wollte meine Deutschkenntnisse durch einen aufbauenden Kurs vertiefen.

Hr. P. reagierte ungehalten und meinte ich sei nun vom AMS abgemeldet, weil ich seine „Befehle“ nicht ausführe. (O-Ton Hr. P.)

Ich verstand nicht, was Hr. P. damit meinte, er legte mir auch keinerlei schriftliche Erklärung vor.

Da ich den Sinn seiner Worte überhaupt nicht verstanden habe, fragte ich höflich nochmals, ob ich einen aufbauenden Deutschkurs oder eine andere Maßnahme wie z.B. Trendwerk besuchen könnte.

Hr. P. antwortete mir, NEIN, sie bekommen keine Kurse bezahlt, sie sind vom AMS abgemeldet. Er fragte mich ob ich O-Ton: „deppert bin“.

Hr. P. sprach mich die ganze Zeit nur mit „du“ an, während ich immer beim „Sie“ blieb.

Am 24.05. fragte mich Hr. P., O-Ton: „ob ich vielleicht Bankdirektorin werden will. Du musst putzen, du musst die Arbeit machen, die ich vorschlage. Du machst was ich sage.“

Er lehnte sich mit einem süffisanten Lächeln in seinem Stuhl zurück und wiederholte 3-4x, dass ich keinen Deutschkurs bekomme. Mit diesem für mich nicht einzunordendem Lächeln, sagte er, dass ich nun für 2 Monate mir selbstständig eine Arbeit suchen könnte und ich in dieser Zeit machen kann was ich will. Ich wusste nicht, ob Hr. P. die Aussage ernst gemeint hat oder im Spaß gesagt hat.

Da fragte ich nochmals um einen Deutschkurs an.

Aufgrund meiner Frage wurde Hr. P. nun nicht nur verbal sondern auch körperlich mir gegenüber gewalttätig. Er stand auf, ging auf mich zu und zog den Stuhl unter mir weg. Glücklicherweise hatte ich mich reflexartig an den Sessellehnen festgehalten.

Ein Sturz hätte eine Verletzung zur Folge haben können.

Auf meine Frage, was dieses gewaltsame Handeln zu bedeuten hätte, packte er mich am Oberarm und zerrte mich aus dem Zimmer.

Ich sagte zu Hrn. P. dieses Verhalten betrachte ich als Gewalt gegen Frauen.

Die Antwort von Hrn. P. im O-Ton: “Was Gewalt ist, wirst du gleich erfahren, wenn ich den Security rufe.“ Ich bat um eine schriftliche Erklärung warum ich vom AMS abgemeldet bin, worauf Hr. P im O-Ton antwortete: „Nein ich gebe dir kein Dokument und jetzt raus, raus, raus.“

Das Geschrei von Hrn. P. wurde von den KundInnen im Wartebereich mitverfolgt und eine Arbeitskollegin von Hrn. P. kam aus dem Nebenzimmer zu uns.

Sie stellte sich, nach meiner Ansicht zu meinem Schutz neben mich und versuchte die Situation zu kalmieren. Sie griff jedoch nicht aktiv ins Geschehen ein, sondern meinte es ist besser wenn ich jetzt das Haus verlasse.

Hr. P. rief den Security, der mich aufforderte ihm zum Ausgang zu folgen. Ich folgte der Anweisung und verließ geschockt die RGS Huttengasse.

Ich fühle mich durch das Verhalten von Hrn. P. in meinen Menschenrechten aufgrund meines Geschlechts und aufgrund meiner ethnischen Herkunft beraubt.

Hr. P. hat mich psychisch und physisch misshandelt.

Ich leide seit diesem Vorfall unter psychosomatischen Beschwerden, wie Schlaflosigkeit, plötzlich auftretenden Weinkrämpfen und Panikattacken.

Ich bin in der Ausführung meiner alltäglichen Tätigkeit eingeschränkt und mein Ehemann und meine schulpflichtigen Kinder leiden mit mir und stehen meiner Situation hilflos gegenüber

Ich war immer eine selbstständig, politisch engagierte Persönlichkeit, die selbst Trainings im Bereich Gewalt gegen Frauen durchgeführt hat.

Ich glaubte, in ein Land zu kommen, indem Frauenrechte eingehalten werden, und ich mit meiner Familie in einem modernen und offenen Staat wie Österreich einen neuen Lebensabschnitt beginnen kann. Leider ist durch den Missbrauch an meiner Person durch Hrn. P. jegliches Vertrauen in mich und dieses Land verloren gegangen.

Keine Menschen sollte so eine Missachtung widerfahren und dafür werde ich mich, mit all meiner Kraft dafür einsetzen, um diskriminierendes Verhalten in Zukunft zu verhindern.

Betreuende Behörde

AMS Voitsberg will halbinvaliden Koch als Abwäscher vermitteln und verweigert eine sinnvolle Umschulung

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AMS Voitsberg will halbinvaliden Koch als Abwäscher vermitteln und verweigert eine sinnvolle UmschulungAktiver AdminSo, 05.03.2017 - 13:48

Worum gehts es in meinem Fall ?

Eine kurze Darstellung: Ich habe eine Lehre zum Koch gemacht, jedoch, nach einer Operation am Magen (2011) kann ich meinen Beruf nicht mehr ausüben. Zu allem Überfluss leide ich seit der Op unter andauerenden Schmerzen und Krämpfen, weshalb ich eigentlich auch ein Schmerzpatient bin. Bei der Untersuchung durch die PVA wurde mein Gesundheitszustand anhand meines Versicherungszeitenauszuges ermittelt, weshalb der Ergebnisbericht nichts mit dem tatsächlichen Gesundheitszustand von mir zu tun hat.

Weiter wurde bereits ein 2015 ein Gutachten von einer Arbeitsmedizinerin erstellt, nachdem das BG Leibnitz dieses in Auftrag gab um meine Arbeitsfähigkeit zu ermitteln. In diesem Gutachten und ebenfalls bei dem Ergebnisbericht vom BBRZ kamen die Ärzte zu dem Schluss das ich nicht arbeitsfähig sei. Beim AMS Voitsberg sieht man über diese Tatsachen nun hinweg, und möchte mich Zwangsweise nach Tirol als Abwäscher mit Kochlehre schicken.

Abgesehen von der Psychischen Vergewaltigung durch das AMS Voitsberg (welche bekannt dafür ist die Menschen zu nötigen) kann ein normaler Mensch das auf lange sicht nicht aushalten. Und ich kann auch nicht verstehen warum eine Behörde  mit Menschen so umgehen darf und das soll auch noch rechtens sein.

Ich habe eine Ausbildung zum Ernährungsberater vorgeschlagen, und angeboten das ich mir diese selbst bezahle,... doch ich wurde nur ausgelacht und mir wurde von einem Übergewichtigen AMS Chef erklärt dass Voitsberg keine Ernährungsberater bräuchte (aus Wirtschaftspolitischen Gründen). Seit wann muss mich die Wirtschaftspolitische Interesse interessieren? Ich habe eben nur meine Fähigkeiten, und nicht diese die ein System gerne hätte.  Ich will mich nun währen gegen diesen Menschenverachtenden Verein.

Oder muss ich mich noch mehr kaputt arbeiten ?

Betreuende Behörde

Bundesverwaltungsgericht Innsbruck: Vom massiven Ungleichgewicht der Macht im Kampf gegen eine Bezugssperre verursacht von der Caritas Feldkirch

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Bundesverwaltungsgericht Innsbruck: Vom massiven Ungleichgewicht der Macht im Kampf gegen eine Bezugssperre verursacht von der Caritas FeldkirchAktive Arbeits…Mi, 15.03.2017 - 22:23

Bundesverwaltungsgericht Innsbruck, Werner-von-Siemensstraße 7, 6020 Innsbruck

19.7.2016 / 15.00 h:

Mündliche Verhandlung zur Beschwerde gegen neg. AMS-Bescheid (AMS-Dornbirn)  vom  1.12.2015

Bezugssperre wegen Vereitelung einer Stelle bei Caritas Feldkirch – Projekt 50+ (GBP)

Die vom AMS wegen angebliche Vereitelung sanktionierte Langzeitarbeitslose/Notstandshilfebezieherin und Beschwerdeführerin Frau „R“ wird begleitet von ihrem Mann und einem anderen Vorarlberger Mitglied von „Aktive Arbeitslose Österreich“. Der Antrag auf eine rechtskundige Verfahrenshilfe wurde im Vorfeld von der Richterin per Beschluss abgelehnt. Die Beschwerdeführerin muss sich somit als grundsätzlich rechtsunkundige selbst vertreten.

Das BvWG befindet sich im 1. Stockwerk eines Gebäudes auf dem riesengroß „BBRZ“ steht. Gleich gegenüber befinden sich, ebenfalls riesig bemalt/angeschrieben, eine Reihe Beschäftigungsprojektpartner des AMS. Alles sehr „vertrauenswürdig“. Wie kann ein junger Richter wirklich unabhängig denken, handeln und entscheiden, wenn er sich in einem Umfeld befindet, das nur so von AMS-nahen Firmen und Organisationen strotzt?

Im 1. Stock, gleich beim Durchtreten der Glastüre zum BVwG erfolgt von 2 freundlichen Sicherheitskräften eine strenge Sicherheitskontrolle ähnlich wie an einem Flughafen: Metall, Gürtel, Schmuck etc. weg und aufs Förderband; „Beine auseinander“, „Arme hoch“ für Körperscan. BH-Häkchen, Ösen an Hosen – alles piept.

Im selben Raum sitzen bereits 4 Personen und warten. Eine Person ist die AMS-Beraterin, die zum 1. Mal in Erscheinung trat, als sie Fr. R. mit der Niederschrift überrumpelte und drohte, wenn sie diese nicht unterschreiben würde. Die anderen sind uns unbekannt. Wir werden den Gang entlang ins Verhandlungszimmer geführt. Alle Wartenden kommen mit – 3 Personen stellen sich uns auf dem Weg voR.:

  1. Frau S./AMS-Beraterin (neu) der Langzeitarbeitslosen,

  2. Herr MMag. Patak/AMS-Rechtsabteilung,

  3. Frau Mag. Schweinsberger/Landesstelle AMS, Stellvertretende Geschäftsführerin und Leiterin "Service für Arbeitskräfte",

  4. Scheint ebenfalls vom AMS zu sein, stellt sich aber nicht vor (ganz am Ende erfahre ich, daß es sich um einen Herrn T. von der Abteilung Arbeitslosenversicherung handelt.

Verhandlungssaal 1:

Die Richterin, Frau Mag. Alexandra Junker stellt, die neben ihr sitzenden Laienrichter Frau Stimpfl und Hr. Oppacher vor, eine andere Frau wird nicht vorgestellt. Links aussen sitzt eine junge Protokollantin, die per Laptop mit der Richterin verbunden ist.

An der Fensterfront seitlich zum Richterpult setzen sich die AMS-Beraterin und der AMS-Rechtsvertreter. Auf der Türseite seitlich zum Richterpult befinden sich 2 leere Sessel (vermutlich für den, von der Richterin abgewiesenen Verfahrenshilfe-Rechtsbeistand für die Beschwerdeführerin). Die sanktionierte Beschwerdeführerin nimmt auf dem alleinstehenden Sessel direkt gegenüber der Richterin Platz.

Man beachte das Ungleichgewicht im Raum, das sich im Rücken der Beschwerdeführerin, die wie ein zu richtendes Opfer vor der hohen Richterbank sitzt, fortsetzt! Am unteren Ende des Raums (im Rücken der Beschwerdeführerin) sitzen ihr Mann und ich (Protokoll). Rechts daneben Fr. Mag. Schweinsberger von der AMS-Landesgeschäftsstelle und der ominöse, völlig unscheinbar wirkende Hr. T., der den Eindruck vermittelt, als ob er auch von der AMS-Landesgeschäftsstelle wäre.

Ablauf:

Richterin und AMS stellen fest, worum es geht und besprechen den Beschwerdevorentscheid, in dem der mögliche Arbeitsbeginn abgeändert wurde von 15.12.2015 auf 1.12.2015. Wegen der aufschiebenden Wirkung wurde die Notstandshilfe aber bereits wieder an die Beschwerdeführerin ausbezahlt.

AMS/Recht-MMag. Patak bringt ein evtl. Widerrufsverfahren des AMS ins Spiel. (?)

Richterin: Zählt alle wesentlichen Dokumente im Akt auf und fragt Frau R und das AMS, ob sie in den Akt Einsicht nehmen wollen.

R.: Nein, sie kennt die Dokumente ja.

AMS/RechtsberateR.: Wesentlich sei auf jeden Fall das Mail an Hr. G..

Richterin: Entschuldigt sich bei Fr. R. für den späten Beschluss der Ablehnung der Verfahrenshilfe – ein Kollege sei krank, weswegen sie den Fall erst verspätet erhalten habe. Sie erwähnt zwei Schreiben, die sie nachträglich bekommen hat:

1: Ein Blatt - „AMS-Projektkonzept50+ Carla Job-Start“ und 2. Ein E-Mail von Fr. R, das Herr Patak sehen will, das aber eigentlich nichts Neues enthalte. Sie betont, dass Gegenstand der Verhandlung nur die Frage der Zuweisung und Absage der Caritas Bürotätigkeit sei und weist darauf hin, dass Fr. R. wahrheitsgemäß antworten muss, aber wenn die Gefahr einer strafgerichtlich Verfolgung drohe, sie nicht antworten müsse. Ob sie das verstanden habe. (Ich denke: Ich bin kein Rechtsexperte und weiß leider nicht, wann die Gefahr einer strafgerichtliche Verfolgung droht.)

R. Ja.

Richterin: Frage zum Termin vom 30.10.2015 – normaler Kontrollmeldetermin- bei AMS Dornbirn, Fr. L. (damalige Beraterin, die heute nicht anwesend ist). In der Betreuungsvereinbarung steht etwas von „Carla Job Start“ – Was hat Fr. R. dazu zu sagen?

R.: Ja, es wurde über einen Job bei Carla Jobstart in einer „Kantine“ gesprochen und sie habe einen „Zettel“ bekommen.

Richterin: War das „dieser“ (zeigt Zettel aus Akt) Zettel?

R.: Geht vor zur Richterin und sagt: Ja, nein ….jedenfalls war keine Projektdauer auf dem Zettel ersichtlich.

Richterin: War es der Zettel „AMSProjektkonzept50+ Carla Job-Start“?

R.: Nein. Sucht den Zettel in ihren Unterlagen, den sie damals bekommen hat. Sie findet ihn nicht (Ohweh, denke ich: Ein Rechtsberater hätte diesen Zettel bestimmt jetzt zur Hand, aber in dieser Doppelrolle Partei und rechtliche Selbstvertretung – wie soll man in der Aufregung da etwas finden) und sagt:“ Es ging irgendetwas nachträglich auf dem e-ams-Konto ein.

AMS/RechtsvertreteR.: Die Zuweisung erfolgte mit der Betreuungsvereinbarung und dem Einladungsschreiben.

Richterin: An das eAMS-Konto etwas anderes? ….. (Ich höre keine Antwort darauf).

Sie fragt Fr. R.: „Was wurde am 30.11. besprochen zur Initiative50+?

R.: Ich sagte, ich sei offen dafür, woraufhin mir als Ansprechperson bei Caritas Fr. H., Götzis gesagt wurde, mit der ich mich in Verbindung setzen solle. Fr. H. war nicht erreichbar, deshalb habe ich mit Fr. B./Caritas gesprochen.

AMS/RechtsberateR.:„Es gab einen Personalwechsel. Fr. H. war vorher Personalkoordinatorin.“

Richterin: Wurde der Ort der Beschäftigung besprochen?

R.:„Mir wurde gesagt, es gebe verschiedene Sachen und, daß etwas im Kantinenbereich zu finden sei. Habe darauf hingewiesen, daß ich keine schweren Lasten tragen kann und, daß diesbezüglich dem AMS ein ärztliches Attest vorliege.

AMS/RechtsberateR.: Verweis auf E-Mail zwischen Fr. L./AMS und Fr. B./Caritas)

Richterin: Sie wolle das aber von Fr. R. wissen – weil sie sich einen Überblick verschaffen wolle. An Fr. R.: „Wie kam es zu dem Gespräch mit Frau B.?“

R.: Ich habe umgehend bei Caritas angerufen.

Richterin: Vielleicht noch am gleichen Tag?

R.: Ja. Dort wurde mir mitgeteilt, daß nicht Fr. H., sondern Fr. B. zuständig ist und wir haben einen Termin in Götzis vereinbart.

Richterin: Was war das Ziel des Gesprächs am 3.11.2015 mit Fr. B.?

R.: Wir haben Möglichkeiten des Arbeitens bei Caritas in meinem Alter besprochen.

Richterin: Wurde konkret über eine bestimmte Stelle gesprochen?

R.: Wie im Akt meine Beschreibung, war Frau B. nicht aufgeklärt.

Richterin: Wurde über einen Job in der Kantine gesprochen?

R.: Ich sagte, daß mir das zu streng sei, woraufhin allgemein andere Möglichkeiten bei Caritas besprochen wurden z.B. im Sammellager. Lt. meiner nachträgliche Recherche gibt es bei Caritas sowieso keine „Kantine“.

Richterin: Sie verweist auf die Notizen von Fr. B. zum Vorstellungsgespräch – über die verschiedenen Stellen und, dass darauf ersichtlich sei, dass das Ergebnis des Gesprächs: „Projekt-Administration Carla Tex-Sortierwerk sei.

R.: Nein. Das wurde mir erst später telefonisch von Fr. B. mitgeteilt.

Richterin: Das Sortierwerk wurde also als generelle, prinzipielle Möglichkeit angesprochen,

aber nicht als konkrete Beschäftigung?

R.: Nein, nicht als konkrete Beschäftigung. Dies ist auch im Schriftverkehr zwischen Fr. S./AMS und Fr. B. ersichtlich.

Richterin: Gab es eine spätere Zuweisung?

R.: Nein

Richterin: Wie kam das Vorstellungsgespräch mit Hr. G. zustande?

R.: Ich solle mich 1 Tag später (heute sei Hr. G. nicht da) mit Herrn G. in Verbindung setzen. (Auskunft Fr. B. am Telefon)

Richterin: Haben Sie das getan?

R.: Ja. Wir haben einen persönlichen Termin ausgemacht.

Richterin: War der Termin am selben Tag?

R.: Nein, erst ein paar Tage später (genauer Tag ist in meiner E-Mail an die Behörde ersichtlich) .

Richterin:Über was wurde gesprochen?

R.: Die Stelle ist im Bereich Administration in der Sammelstelle in Hohenems. Herr G. sagte, er habe den Lebenslauf von Fr. B. erhalten. Ich fragte: Welchen Lebenslauf“, da ich Fr. B. auch eine Initiativbewerbung direkt an die Caritas übergeben habe. Er meinte, das sei nicht wichtig.

Richterin: Wurde Teilzeit oder Vollzeit besprochen?

R.: Hr. G. fragte mich, wie ich beim AMS gemeldet sei. Dort bin ich Vollzeit gemeldet. Er sagte, es handle sich um einen Vollzeitjob, aber die Stelle sei nicht auf 1 Jahr zu vergeben, wie das vom AMS vermerkt sei. Das Projekt laufe vorher aus.

Richterin: Hat sich Hr. G. konkreter geäußert?

R. Wir haben über die Befristung nicht länger gesprochen.

Richterin: Wurde über Arbeitszeiten und Mittagszeiten gesprochen?

R.: Es sei ein ganztägiger Job – Entlohnung nach Kollektivertrag – aber nicht über die Höhe der Entlohnung.

Richterin: Wurde über die Dauer der Mittagspause gesprochen?

R.: Nein – es war nicht die Rede davon, dass ich dort anfangen sollte. Es wurde auch kein Arbeitsbeginn vereinbart.

Richterin: Warum schreiben Sie in Ihrer Beschwerde, dass dies ein „Beratungs-Gespräch“ war?

R.: Weil mich die Caritas über Möglichkeiten einen Job zu finden aufklären sollte, so hat mir das die Fr. L./AMS erklärt.

Richterin: Sie hatten aber ein allgemeines Gespräch mit Fr. B.. Warum sollte das mit Hr. G. noch mal ein allgemeines Gespräch sein?

R. Ich weiß nicht….Weil Frau B. überfordert ist und Hr. G. ja in Hohenems nicht in Götzis ist?

Richterin: Es war doch unmissverständlich, dass es um diese konkrete Stelle ging und nicht um ein „Beratungsgespräch“?

R.: Wie soll ich es sonst taufen?

Richterin: Warum haben Sie die Stelle nicht angenommen?

R.: Weil ich zuwenig aufgeklärt war…..Scheinbar wäre da auch ein Arbeitstraining gewesen.

Richterin: Warum haben Sie abgelehnt? (Warum fragt sie noch einmal?? Die Antwort waR.: „Weil ich zu wenig aufgeklärt war!)

R.: Die Stelle wäre ganztags gewesen. Nach Absprache mit der Familie wäre das für mich nicht möglich gewesen.

Richterin: Sie wollten ja eine Stelle im Raum Dornbirn-Feldkirch. Dies wäre Hohenems-Dornbirn gewesen.

R.: Herr G. sprach noch von anderen Bewerbern für diese Stelle und ich wollte einen AMS-Termin, um mich zu erkundigen, was das für ein Arbeitsverhältnis ist. Ist das ein Transitarbeitsverhältnis und von wann bis wann, da ich keine Zuweisung zu dieser Stelle bekommen habe. Dieser Termin mit dem AMS kam dann nicht zustande (lt. AMS-Landesgeschäftführer auf nachträgliche Anfrage - wegen mehrfachen Krankheitsfällen) und weil Hr. G. andere Bewerber hatte, wolle ich diesen Job freigeben.

Richterin: War es wegen Ihrer Mutter nicht möglich ganztags von zu Hause weg zu sein?

AMS/RechtsberateR.: Es war wegen dem Enkel

Richterin: Unterbricht AMS-Rechtsberater und fragt Fr. R.: Hat Ihre Mutter Pflegestufe?

R.: Nein – Es wird nicht als Pflege bezeichnet

AMS/RechtsberateR.: Das ist nicht relevant. Er verweist auf ABGB.

Richterin: Ich möchte es aber von Fr. R. wissen. Ihre Mutter bedarf also keiner konkreten, besonderen Betreuung.

Der Ehemann von Fr. R.: Darf ich etwas dazu sagen?

Richterin: Lacht und sagt: Nein das geht nicht. (Wir wussten leider auch nicht, daß eine Prozessvollmacht von Fr. R. erteilt, ihrem Mann die Erlaubnis gegeben hätte.)

Die Richterin kommt zur Niederschrift – fragt etwas:

R.: Ich war der Ansicht, dass Beschäftigungsprojekte für Menschen, die ins Abseits geraten sind geschaffen wurde. Das trifft auf mich nicht zu. Ich dachte ein befristetes Beschäftigungsverhältnis sei freiwillig…..

Richterin: liest die spontanen Einwände von Fr. R, die auf der Niederschrift festgehalten sind – (obwohl sie damit völlig überrumpelt und zur Unterschrift genötigt wurde.)

AMS/Rechtsberatung: Verweis auf Betreuungsvereinbarung mit Hinweis zur Initiative 50+, die dort vereinbart wurde und wo auch der Verlust des Leistungsanspruches stehe, wenn abgelehnt werde…daß es eine Verweildauer von max. 12 Monaten dort gebe und, daß sie mit Fr H./Caritas Kontakt aufnehmen werde.

R.: Ich hätte dagegen Einspruch erheben sollen. Ich habe mit Fr. L. über Caritas gesprochen, dass ich Interesse habe, aber ich habe keine direkte Zuweisung erhalten.

AMS/RechtsberateR.: Ich möchte „dem“ folgen. Übergibt der Richterin einen Zettel (die Betreuungsvereinbarung?) ….(Es geht zu schnell fürs Protokoll, aber es dreht sich um die Konkretheit der Stellenzuweisung und vor allem um einen konkreten Arbeitsbeginn, der in der Niederschrift so vom AMS festgehalten wurde.)

R.: Es gab keinen vereinbarten Arbeitsbeginn (Sucht in ihren Unterlagen die Betreuungsvereinbarung und hat sie glaube ich gefunden. Die Richterin fragt aber schon weiter)

Richterin: Wie sind Sie mit Hr. G. verblieben?

R.: Wir haben zwar einen Schnuppertermin vereinbart, aber ich wollte mit dem AMS über das Ganze sprechen. Ich wollte erfahren, was das für eine Stelle ist. Wir (Hr. G. und ich) sind darauf nicht zu sprechen gekommen, deshalb wollte ich einen Termin mit dem AMS.

Richterin: Ihr Mail vom Sonntag an Frau L./AMS, auf das Sie keine Antwort erhalten haben?

R.: Fr. L. sagte nur sie kenne sich nicht aus – Sie sei neu in der Beratung und wolle das im nächsten persönlichen Termin mit mir besprechen.

Richterin: Schaut die AMS-Leute an und fragt, ob Frau L. nicht da hinten sitze.

AMS: Nein, das ist nicht Fr. L. – sie ist heute nicht da.

Richterin: Der Schnuppertag, für den Sie zusagten, war auf den 10. angesetzt – wie soll es da möglich sein, die Sache mit dem AMS vorher zu besprechen?

R.: Der Schnuppertermin wäre ja nicht der Arbeitsbeginn gewesen. Ich habe den Schnuppertermin auch an das AMS gemeldet.

Richterin: Wie ging es weiter? Mit wem hatten Sie dann Kontakt, nachdem Ihnen die Fr. L. nicht weiterhelfen konnte?

R.: Ich habe mit Herrn G./Caritas telefoniert und ihm ein E-Mail geschrieben, daß ich aus familiären Gründen diesen Job in der Administration nicht annehmen kann. Ich wollte den anderen Bewerbern die Chance geben und man solle mich von der Liste streichen. – Leider habe ich mich dazu hinreißen lassen. Ich dachte, das AMS sei zuständig für die Zuweisung und die Bedingungen!

Richterin: Sie sind lange in der Notstandhilfe und dies war ein konkretes Angebot, damit Sie aus der Arbeitslosigkeit herauskommen.

R.: Für mich war da kein konkretes Jobangebot – ohne Zuweisung. Ich dachte, ich hätte ein Mitspracherecht, ob ich das annehme, oder nicht – vor allem da es auch noch andere Anwärter gab. (Laienrichter Hr. Opbacher schaut etwas verwundert.)

AMS/RechtsberateR.: Will unterbrechen – darf aber nicht

Laienrichter, Hr. Opbacher fragt Fr. R.: „Das gesundheitliche Attest liegt beim AMS vor?“

R.: Ja. Aber aus gesundheitlichen Gründen wäre dieser Job möglich gewesen. (Meine Frage: Hätte sie das sagen müssen????? ….Das AMS hat ja nur den Kantinenjob angesprochen, nicht aber diesen Job in der Administration.)

Richterin: Stellen Sie Ihre Fragen – an MMag. Patak gewendet.

AMS/RechtsvertreteR.: Als Vertreter der Behörde ………… (Ich bin noch nicht bereit zu protokollieren)………. „Warum glauben Sie, dass Arbeitstraining ………(?)………..Per eAMS Konto wurde Ihnen das Schreiben vom 30.10. zugestellt. Sie bestreiten nicht.

R.: Ja, aber da stand nichts Konkretes drin.

AMS/Rechtsberater an die Richterin gewandt: Wir haben im Einladungsschreiben (er meint vermutlich das vom 30.10. über eAMS) kein Arbeitstraining angeführt, weil wir das dann begründen müssten.

R.: Ich will mich erkundigen ……. (Ich höre den Rest nicht genau)

Fr. S./AMS: In der Betreuungsvereinbarung sind „max. 12 Monate“ erwähnt, das kann auch kürzer sein.

AMS/RechtsberateR.: Thema Arbeitszeiten. Fr. R. spricht in der Niederschrift davon, dass die Mittagspausen nicht ihrer Vorstellung entsprechen.

Richterin zu R.:………nicht erkundigen………(Ich verstehe die Frage nicht…)

R.: Ja, …………(Ich verstehe auch die Antwort nicht, leider)

AMS/RechtsberateR.: Habe ich in der abschließenden Stellungsnahme die Möglichkeit dazu mehr zu sagen? Jedenfalls haben wir am 10.11.2015 eine eindeutige Absage von Fr. R. erhalten.

Richterin: Frage an AMS zur Projektdauer.

Fr. S./AMS: Das ist für das Verfahren nicht wichtig. Es ist in der Betreuungsvereinbarung festgehalten, dass die Beschäftigung max. auf 12 Monate befristet ist.

Richterin: Wäre die Beschäftigung nur für eine kurze Zeit gewesen? Es macht einen Unterschied, ob 1 Monat, 6 Monate oder 1 Jahr.

S./AMS: Der Start wäre im Dezember 15 gewesen, ohne Garantie auf ein ganzes Jahr – das kann also auch kürzer sein. Ein Arbeitstraining von 8 Wochen wäre möglich gewesen und eine Verlängerung auf 1 Jahr. Aber das ist ein anderes, ein ganz anderes Arbeitsverhältnis. (Was meint sie bloß damit??? – denke ich. Hat die Caritas/Hr. G. Fr. R. hier in der Administration evtl. ein reguläres Arbeitsverhältnis angeboten? Ich bin verwirrt.)

Richterin: Die gesetzliche Grundlage in GBP (gemeinnütziges Beschäftigungsprojekten) ist, dass man „etwas“ annehmen muss. Ist streng in Beschwerde ……..(Ich verstehe akustisch nicht genau was gesagt wird.) Es muss nicht unbedingt die Fähigkeiten verbessern. Das einfach aufgrund der Rechtsprechung.

AMS/RechtsberateR.: Bei jedem Formular geben wir die gesetzlichen Bestimmungen raus – da steht alles drin. Die Zuweisung ist erfolgt. Das Sortierwerk wurde abgelehnt usw. Lt. § 9 waren die Wegzeiten zumutbar (15% Überschreitung möglich)

Richterin: Fr. R. bestreitet das auch nicht. Aber wer das Angebot nicht annimmt muss mit §10 …§9, §10 rechnen. Die Richterin lacht (in Richtung ganz hinten über Fr. R. hinweg zu diesem ominösen Herrn von der AlVG?) und sagt, es gebe immer viele Bewerber, das sei kein Grund abzulehnen……steht kurz auf/stützt sich etwas verlegen auf den Lehnen ihres Stuhles auf, um sich gleich wieder zu setzen……. Was wurde mit Fr. L. besprochen?!

AMS/RechtsvertreteR.: (Ich verstehe den Beginn akustisch nicht.) …. „Diesen Einwand höre ich zum 1. Mal. Bei uns im PST (Personenstammdaten) ist dazu nichts. Ich kann nur sehen, daß Fr. L. am 3. am 6. und am 9.11. zugegriffen hat. Aber E-Mail B. mit AMS, R. mit AMS, über e-ams-Konto? Ich kann das alles nicht in Abrede stellen – Ich weiß nicht, was die Motivation für Fr. L.s Zugriff auf PST war. (Ich kann dem Gespräch nicht wirklich folgen und weiß nicht genau, was hier vom AMS-Rechtsvertreter angesprochen wird…….Könnte es sein, daß er den E-Mailverkehr, den Fr. RaPa aus der Akteinsicht beim AMS mittlerweile kennt, nicht vorliegen hat?)

R.: Verweist auf die Niederschrift

Richterin: Wurde diese konkrete Stelle zugewiesen? Sie wurde schon konkret zugewiesen, das geht aus diesem allem hervor, aber das Arbeitsangebot ………(Ich weiß nicht, ist das eine Frage, eine Zusammenfassung, oder was)

R.: Ich habe alles versucht diese Arbeit anzunehmen, um diesen ganzen Aufwand zu vermeiden. Hr. Patak/AMS-Rechtsberatung (und negativer Bescheidersteller) war noch so freundlich und hat für mich noch bei Caritas angerufen, ob diese Stelle in der Administration noch frei sei, denn ich hätte am nächsten Tag angefangen. Leider war die Stelle dann aber schon besetzt. Aus dem Akt geht doch auch hervor, daß ich stets bemüht bin. Gesundheitsschädliches kann ich nicht annehmen, aber hätte Frau L. mit mir geredet, statt mit Frau B. hin und herzumailen, dann hätte sich all das jetzt erübrigt. Warum hat sie nicht mich (!) angerufen?

Richterin: Das ist nicht Aufgabe des AMS und Sie haben doch einen Termin dort gehabt. AMS/RechtsberateR.: Wir haben einen gesetzlichen Auftrag und wir betreuen die Leute, aber es geht nicht auf jeden Zuruf!

Es gibt eine kurze „Zigarettenpause“. Die Richterin verlässt das Zimmer. Beim nach draußen gehen, sagt der Mann von Fr. R. zur Richterin, daß die Mutter von Fr. R. schon hilfsbedürftig ist, aber sich das halt auch nicht eingestehen will – deshalb auch keine Pflegestufebeantragung möglich. Die Richterin lacht und sagt, daß sie schon wisse, dass dies oft der Fall sei. Die AMS-Leute sind noch im Verhandlungssaal.

10 Min. späteR.:

Die Richterin ist wieder im Zimmer und unterrichtet uns, daß Sie den AMS/Rechtsberater in das Schr. von Fr. R, das vor 2 Tagen noch eingegangen ist, Einsicht hat nehmen lassen und gibt nun Hr. MMag. Patak/AMS die Möglichkeit zur Stellungnahme.

AMS/RechtsberateR.: (Er sagt etwas, was ich akustisch nicht verstehe.) Dann: Am 5.1. hat Fr. R. mitgeteilt und bekanntgegeben, daß sie sich beworben hat und schnuppern will (Verweis E-Mail BVE S 18 letzter Absatz im Beschwerdevorentscheid). Dies ist der einzige Schriftsatz zwischen Vorstellungs- und Schnuppertermin.

Fr. S./AMS: Fr. L., die damalige Beraterin hat Ihnen auch noch Glück gewünscht und Sie meinten es laufe gut und es gebe „keinerlei Fragen“ .

AMS/RechtsberateR.: Lt. 6.11. (AMS-BVE, S 19) ist kein weiterer Auftrag zum weiteren Infobedarf ersichtlich!!

Fr. S./AMS: Die nächste aufscheinende Info ist die von Fr. B. mit der Ablehnung. (Fr. B./Caritas am 6.11, daß Stelle abgelehnt wurde.)

Richterin: Ich schließe nun das Beweisverfahren. Es wird eine Senatsentscheidung geben. Wird auf die mündliche Verkündigung verzichtet?

AMS/Rechtsberatung: Wenn wir nicht auf die mündliche Verkündigung verzichten, müssen wir dann noch einmal nach Innsbruck kommen?

Fr. S./AMS: Ist ja schön – Alle lachen

Richterin: Ja, es wird nicht jetzt entschieden. Der Senat entscheidet.

R.: Fragt, ob sie abschließend auch noch etwas sagen kann.

Verweist nochmals auf die vielen Missverständnisse, darauf dass sie nicht „vereiteln“ wollte, sofort angefangen hätte, als sie aufgeklärt war und auch jetzt ein Jobangebot bei Integra Wolfurt Poststelle angenommen habe und stets bemüht sei.

Richterin: Meint, das nenne man halt “Vereitelung“ und verweist auf die „korrekte Vorgehensweise und dass die Sperre korrekt verhängt“ worden sei. Sie habe nur die Entscheidung auf die Richtigkeit zu überprüfen.

R.: Spricht den Regionalbeirat, die Überprüfung durch ihn und seine Entscheidung auf Nichtnachsichtgewährung an und, daß ihr auf Anfrage vom AMS die Namen des Regionalbeirates nicht bekanntgegeben wurden.

Richterin: Bei uns sind die Sitzungsprotokolle auch nicht öffentlich.

R.: Ich wollte ja auch nur die Namen wissen.

Richterin: Wir haben fachkundige Laienrichter.

R.: Spricht Verfahrensfehler nochmals an, dass alles schnell über die Bühne gehe und daß es nur mündlich kurze Infos gebe.

Richterin: Es gehe nur über Mitteilung (?)

AMS/RechtvertreteR.: Zuständig sei die Datenschutzbehörde. Lt. Entscheidung der Datenschutzkommission, eines Datenschutzexperten seien die Namen von MA-Unternehmen wie dem Regionalbeirat nicht weiterzugeben. Der Regionalbeirat habe außerdem nur ein Anhörungsrecht. Wenn keine Nachsichtsgründe Amts bekannt sind, hat die Behörde aufgrund der gesetzlichen Bestimmungen zu entscheiden! (Aha – sehr interessant. Warum seht dann in meinem ablehnenden Beschwerdevorentscheid des AMS als Begründung für den negativen Bescheid u.a. die Nicht-Nachsichtgewährung des Regionalbeirates??)………“Niederschrift zur Durchsicht“…..(Es geht zu schnell für das Protokoll)

AMS/S.: Will zu Integra Bewerbungsgespräch etwas sagen, wo sie ja auch mit dabei gewesen sei. Die Richterin blockt ab und sagt, das sei zu lange her.

Herr auf der Richterbank aussen: redet mit Laienrichterin und Richterin darüber, daß die nun zustandegekommene Beschäftigung schon relevant sei.

Richterin: Da liegt mehr als ein halbes Jahr dazwischen. Fragt aber trotzdem Fr. R, wann sie dort anfange.

R.: Arbeitsbeginn steht noch nicht fest. In einer Woche sind 2 Schnuppertage fixiert.

Richterin: Wer will das Protokoll zur Durchsicht?

R. Ja, bitte

AMS/Rechtsberater an Richterin: Zur Frage Dienstleister….War von Caritas angeboten - für externe Beschäftigung - war ganz klar Caritas!!! (Ich weiß nicht, worüber hier gesprochen wird! War die Beschäftigung in der Administration vielleicht eine von der Caritas zu regulärem KV angebotene? Bin verwirrt.)

Richterin spricht mit AMS/RechtsberateR.: Es gab beim Gericht einige Änderungen wegen länger dauernder Krankheit eines Kollegen. Sie mache jetzt keine Flüchtlingssachen mehr, nur noch AMS-Fälle. Es werde immer mehr.

AMS/RechtsberateR.: Die Sicherheitsvorkehrungen hier sind sehr streng – ist das notwendig?

Richterin: Ich persönlich habe mich nie unsicher gefühlt – auch nicht bei den Asyl-Sachen. Aber es wird halt so gemacht.

R.: Bekommt das Protokoll schriftlich von der Protokollantin ausgehändigt. Vertraut aber und liest es nicht mehr durch.

Richterin an R.: In Wien (!) binnen 14 Tagen die Fahrtkosten einfordern nicht vergessen. In ca. 2 Wochen haben Sie die Entscheidung.

Ende der Sitzung 16.50h

Ausklang:

Die AMS-Leute erheben sich und treten nacheinander ans Richterpult und verabschieden sich von jedem per Handdruck. Die Richterbank verlässt geschlossen den Raum, die AMS-Leute folgen. Die Richterin redet mit den AMS-Leuten weiter und diese folgen ihr links durch die Glastüre in einen anderen Trakt. Sie haben wohl noch Weiteres zu besprechen. Fr. Mag. Schweinsberger/AMS-Landesgeschäftsstelle steht auch beim Ausgang, wo wir durch die Sicherheitsanlage geschleust werden und uns von der Sicherheitsbeamtin verabschieden.

Dort steht auch Hr. T./AlVg herum und schaut Prospekte an. Es interessiert mich, wer er ist und ich frage nach. Er nennt mir seinen Namen und auf weitere Anfrage meinerseits auch, daß er von der Arbeitslosenversicherung ist. Wir verlassen das Gerichtsgebäude – froh, es überstanden zu haben. Dieses dauernde einfordern von Rechten und die ständigen Wiederholungen immer wieder neuen Ermittlungsbeamten gegenüber über Monate, kostet ganz schön viel Substanz.

Wir sind froh von R‘s Mann die 2 Stundenfahrt wieder nach Hause chauffiert zu werden. (Mit öffentlichen Verkehrsmitteln hätten wir bei der Hitze noch 2 km bis zur Bushaltestelle Innsbruck-Rum zu laufen – mit dem Bus nach Ibk-HBF zu fahren und von dort mit dem Zug, der nur alle 2 Stunden fährt, Richtung Dornbirn. Dort mit dem Bus weiter an unsere Wohnorte.

In der Nacht bemerke ich, wie ich ständig vor mich dahinwimmere, weil ich das massive Ungleichgewicht der Macht und die „Angeklagtenposition“ auf der Fr. R. saß, als extreme Bedrohung wahrnehme.

Es ist eine absolute Zumutung, zu so einer Verhandlung ohne Rechtvertreter gehen zu müssen!!!!!

Maßnahmenanbieter
Bezeichnung der Maßnahme
Ortsbezug
Betreuende Behörde

Auch so kann es sein, beim Bundesverwaltungsgericht (BVwG)

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Auch so kann es sein, beim Bundesverwaltungsgericht (BVwG)Aktive Arbeits…Mi, 15.03.2017 - 22:39

Verhandlung wegen Bezugssperre durch AMS-Bregenz wegen angebliche Vereitelung nach §10 AlVG einer CARITAS-Stelle/“gemeinnütziges Beschäftigungsprojekt“

Aufregende Anreise 3,5 h per Bus, Bahn und Taxi:

W. von Aktive Arbeitslose/Tirol wollte mich vom Bahnhof abholen und dann ging mein Handy nicht, damit wir uns hätten zusammenrufen können. Da nicht mehr viel Zeit bis zum Verhandlungsbeginn war, fiel mir nichts anderes ein, als mich in ein Taxi zu setzen. Beim BVwG angekommen ging das Handy wieder und W. kam dann auch nach. Der Arme trotz Grippe als Protokollführer und Bestärkung für mich unterwegs und dann sowas.

Beim BVwG war auch Chaos, weil die Zeugin (Fr. H. von der Caritas), die der Richter auch geladen hatte, nicht erschienen ist, bis sich herausgestellt hat, dass sie am Tag zuvor wegen Krankheit abgesagt hat.

Es war ALLES so anders, als bei R., auf deren Verhandlung ich im Sommer als Protokollantin mit dabei war. (Das Protokoll bei R. hieß dann auch „Vom Ungleichgewicht der Macht“.) Vom AMS, war diesmal nur die Rechtsvertretung Frau Mag. A. da. Die Frau ist nicht viel jünger als wir und ziemlich gehbehindert. Der Richter (Mag. Dr. Mumelter) auch ein älterer, sehr feiner Mann.

Fr. Mag. A. hat in der Bank bei der Türe Platz genommen, weshalb ich mich dahin gesetzt habe, wo im Sommer 2016 bei R. die AMS-Rechtsvertretung und AMS-Beraterin saß. Der Richter hat uns dann gebeten die Plätze zu tauschen. Nachdem ich mich dort "eingerichtet" hatte, bat mich der Richter auf den Sessel vor ihm in der Mitte des Raumes. Ich habe gefragt, ob ich nicht hier sitzen bleiben darf, neben meiner, vom Gericht nicht bewilligten Rechtsvertretung (-; Der Stuhl neben mir war leer, aber auf dem Tisch hatte ich einen Kartonsteher platziert mit Logo und Schriftzug von Aktive Arbeitslose. Auf der Rückseite des Stehers für mich zur Erinnerung:

1. VwGH-Rechtsatz GZ 2004/08/0148 - Details von Arbeitsverträgen dürfen ausgehandelt werden.
2. Qualitätskriterien SÖB/GBP 2014 – Soz.-päd.- Betreuung muß von Beschäftigungsprojektpartner tunlichst mit Arbeitnehmer einvernehmlich festgelegt werden.
3. Die Zumutbarkeitskriterien müssen vom AMS vor Verhängung einer §10-Bezugssperre überprüft werden.

Ich meinte auch, ich hätte so viele Seitenhiebe in dieser Sache vom AMS bekommen, dass ich das AMS jetzt lieber im Blick hätte und schaute zu Fr. Mag. A. mir gegenüber....Ich muß aber zugeben, es fühlte sich ein bisschen paradox an, da Fr. Mag. A. nun wirklich sichtbar für alle nicht wirklich bedrohlich wirkte. (Ganz im Gegensatz zur Verhandlung bei R., saß jetzt auch keine Verstärkung vom AMS hinten im Zuschauerraum und vor allem schien der Richter diesmal integer und nicht unter Frontalbeobachtung (und Einschüchterung?) eines Herrn von der Arbeitslosenversicherung.)

Der Richter bat mich sehr lieb, doch bitte auf diesem Sessel in der Mitte Platz zu nehmen. Ich habe meine Aufregung mit ein paar mal "Luft rauspusten" kundgetan und bin in die Mitte gewandert.

20 Min. wurde ich dann vom Richter zum Kontakt und zum (Bewerbungs-)gespräch mit der CARITAS befragt. Er fragte sehr genau nach – vor allem als es darum ging, ob mir von der Caritas das genaue Datum für den Arbeitsbeginn der Stelle, die ich angeblich vereitelt hätte, genannt wurde. Auch ein Laienrichter stellte eine gute klärende Frage…......Die Fr. Mag. Arming hatte keine Fragen mehr an mich…..

Uns wurde das Protokoll zum Durchlesen überreicht, das wir unterschreiben mussten….. Der Richter fragte mich, ob es denn jetzt so schlimm gewesen sei. (Ich denke, „Nein“, aber es ist ja auch noch nichts entschieden. Ich hatte im Sommer bei R. auch geglaubt, Recht und Gerechtigkeit hätten evtl. eine Chance sich durchzusetzen.

Bei AMS und Beschäftigungsprojektpartnern passieren jede Menge Fehler, die leider immer alle auf uns Arbeitslosen ausgetragen werden.)

Verhandlung wird am 15.3./10.30h fortgesetzt – um v.a. die heute kranke Zeugin von der Caritas zu befragen.

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Materalien: Akteinsicht 8.10.2008 Anlage 6

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Materalien: Akteinsicht 8.10.2008 Anlage 6Aktiver AdminDi, 04.04.2017 - 19:31

Arbeitsmarktservice Graz (6070)
Service für Arbeitskräfte
Niesenbergergasse 67-69
8021 Graz
DVR: 15601

Graz, am 08.0ktober2008

SV-Nr.: **** ******

Brigitte Zöllner

Erstellung: Mag. ***** ***** (E***) / 19.02.2008
Bearbeitung: Mag. ***** ***** (E***) / 20.02.2008

Informationen / Gesprächsnotizen / Vermerke

Betreff: Bewerbungsrückmeldung uniT

heute gab es wieder ein Gespräch UNI T:Frau Zöllner.

Frau Zöllner wurde von UNI T (Frau ****S) erklärt, daß sie bei UNI T zu arbeiten beginnen könne, und sie wurde gefragt, wie sie sich entschieden hätte. Frau Zöllner meinte, daß ihr EUR 1,400,00 zu wenig sei, denn soviel habe sie fast beim AMS, aber "Wenn Sie mich wollen, kann ich eh nicht nein sagen."

Da UNI T eindeutig erklärte, daß sie Frau Zöllner sofort einstellen würde, ersuchte Fran Zöllner um Bedenkzeit bis Donnerstag, den 21.2.08, sie werde dann Bescheid geben, ob sie die Arbeit bei UNI T annehmen wolle,

Frau ***** (UNI T) erklärte mir, daß Frau Zöllner, wenn sie ja sagt, sofort zu arbeiten beginnen kann, bestätigte aber ~ auf meine Frage hin -, daß sie nicht den Eindruck habe, daß Frau Zöllner Wirklich will, wobei sie nicht wisse, ob dies mit den vielen Absagen, die Frau Zöllner ob ihres Alters bekommen.habe, zusammenhängt.

Benutzercode E*** Uhrzeit 11:50 Sëite 1

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step2jobs: Musterbrief für einen Einspruch gegen Bezugskürzung wegen nicht unterschreiben der sittenwidrigen Vereinbarung von step2jobs

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step2jobs: Musterbrief für einen Einspruch gegen Bezugskürzung wegen nicht unterschreiben der sittenwidrigen Vereinbarung von step2jobsAktiver AdminDo, 06.04.2017 - 22:55
Dokumentart

Betreff: Einspruch gegen Bescheid ….

Ich erhebe EINSPRUCH gegen den oben genannten Bescheid.

1. Zum vorgeworfenen Tatbestand:

Die Behauptung, dass ich die Teilnahme an der vom AMS zugewiesenen Maßnahme step2jobs bei itworks verweigert habe, ist unrichtig. Beim *****-Termin am ***** füllte ich den Teilnehmer-Fragebogen zu Gesprächsende aus und kreuzte "Ja" an, dass ich bei step2job/itworks-Beratungsangebot teilnehmen möchte! Ich fügte schriftlich hinzu: "Nach vorheriger, objektiver Rechtsberatung!" Als weitere Begründung schrieb ich: "Ansuchen auf Bedenkfrist wird abgelehnt! Benötige Rechtsberatung vor meiner Unterschriftsleistung bei ******!" Dieser Fragebogen wurde mir anschließend ausgehändigt!

Obwohl ich bei itworks mehrmals darauf hingewiesen haben, bereit zu sein, das Beratungsangebot von step2jobs anzunehmen, wurde mir die Teilnahme daran von itworks verweigert!

Rechtliche Beurteilung der mir vorgeworfenen „Verweigerung“

Es handelt sich dabei um eine vom AMS Wien unter Sperrdrohung nach § 10 AlVG zugewiesene, verpflichtende AMS-Maßnahme, die durch das Arbeitsmarktservicegesetz geregelt ist. Weder aus dem Arbeitsmarktservicegesetz, noch im Arbeitslosenversicherungsgesetz noch im Wiener Mindestsicherungsgesetz ist geregelt, dass die Teilnahme an dieser verpflichtenden Maßnahme von der sofortigen Unterschrift unter eine privatrechtliche Vereinbarung abhängig gemacht werden darf, über die nicht einmal verhandelt werden kann.

Laut geltenden Vertragsrecht sind unter Zwang unterschriebene Vertrage sowieso sittenwidrig (§§ 870 und 879 ABGB). Auch umfasst die mir vorgelegte Vereinbarung keine wesentlichen Voraussetzungen für die Teilnahme an step2jobs zu der ich nicht sowieso verpflichtet wäre.

Die Androhung des Existenzentzuges durch Entzug der allerletzten Existenzsicherung stellt aber für mich einen derartigen Zwang dar.

Obwohl also keine gesetzliche Verpflichtung für den Abschluss einer privatrechtlichen Vereinbarung mit itworks bestand, war ich dennoch grundsätzlich dazu nach einer Überprüfung der Vereinbarung bereit! Es lag daher alleine an itworks, mir die Teilnahme an der Maßnahme zu ermöglichen.

In einer solchen „Vereinbarung“ dürfen zudem keine Verpflichtungen stehen, die nicht durch die geltenden Gesetze gedeckt sind. Es dürfen also durch eine solche Vereinbarung nicht meine Rechte eingeschränkt werden, da ansonsten sich itworks gesetzgeberische bzw. amtliche Kompetenzen anmaßen würde.

So dürfen zum Beispiel nicht hoheitliche Akte wie die Arbeitsvermittlung unter Androhung von Sanktionen (siehe dazu VwGH-Urteil 2006/08/0224) oder die Überprüfung der Arbeitswilligkeit bzw. die Abhaltung von Kontrollterminen. Auch darf nicht eine Rufbereitschaft gefordert werden (siehe VwGH 2002/08/0131 und VwGH 2007/08/0056 sowie VwGH 98/08/0289), die einen unverhätnismässigen Eingriff mein verfassungsrechtlich garantiertes Recht auf Schutz meiner Privatsphäre nach Artikel 8 EMRK darstellt.

Weiters darf die Teilnahme an step2jobs nicht vom Ausfüllen von Datenblättern abhängig gemacht werden bzw. dürfen keine Daten erhoben werden, die nicht bereits vom AMS erhoben worden sind (VwGH 2005/08/0027).

Bei der Maßnahme step2jobs handelt es sich um eine Maßnahme zur Unterstützung bei der Arbeitssuche, die sich auf reine „Hilfestellung“ zu beschränken hat (VwGH 2009/08/0044 Rechtssatz 1).

Außerdem handelt es sich bei der Maßnahme step2jobs um eine Maßnahme, die „nach Belieben nachholbar“ ist, weshalb bei der Frage nach dem Termin des Antritts der Maßnahme im Gegensatz zu einem Arbeitsverhältnis „daher kein allzu strenger Maßstab anzulegen sein“ (VwGH 98/080304 Rechtssatz 5).

Aufgrund unklarer, widersprüchlicher und unzureichender Informationen hatte ich aber berechtigte Zweifel an der rechtlichen Konformität der mir vorgelegten „Vereinbarung“.

Verfahrensfehler

Der Bescheid über die Bezugskürzung wurde erlassen, ohne dass ich im Rahmen eines durch eine Ladung rechtzeitig angekündigtes Parteiengehör meine Rechte gegenüber der MA 40 wahren konnte.

Ich wurde nie zur Vorlage von Tatsachen und Belegen über den Einsatz meiner Arbeitskraft aufgefordert noch habe ich eine Rechtsbelehrung erhalten, dass ich andernfalls mit einer Sanktion zu rechnen habe. Daher kann dieser Textbaustein nicht zur Begründung der Sperre herangezogen werden.

In der Zuweisung zu itworks / step2jobs wurde nicht klar mitgeteilt, dass diese eine sanktionierbare Maßnahme nach Wiener Mindestsicherungsgesetz handelt. Die Sanktionierbarkeit wurde nur bezüglich der Arbeitslosenversicherung mitgeteilt.

Laut Artikel 14 Absatz 4 der Artikel 15a Vereinbarung über die Mindestsicherung darf eine Bezugskürzung erst nach einer „schriftlicher Ermahnung“ erfolgen. Eine solche habe ich nie erhalten.

Anträge

Ich beantrage die Aufhebung der über mich verhängten Sanktion (Bezugskürzung)

Beweismittelanträge

  • Vorlage der „Vereinbarung“ von step2jobs

  • Zeugeneinvernahme der an den Gesprächen bei ***** beteiligten Personen

Mit freundlichen Grüßen

Bezeichnung der Maßnahme
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Bezugssperre wegen Überrumpelungsanruf durch Volkshilfe Oberösterreich BASAR und Verlangen einer Zuweisung

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Bezugssperre wegen Überrumpelungsanruf durch Volkshilfe Oberösterreich BASAR und Verlangen einer ZuweisungAktiver AdminDi, 11.04.2017 - 11:03

Vielen Dank für die Antwort

ich hatte damals keinen Arbeitsvertrag. Es war ein Schnuppertag-  Kleideraufbereitung, Feiner Staub, keine Lüftung. Eine Woche später war ich im Krankenhaus mit Lungenembolie und Trombose. Beim Vorstellungsgespräch ist beiläufig an mehrere die Frage gerichtet worden, ob jemand Probleme mit der Lunge hat. Hatte ich vorher auch nicht.

Ich bin schon öfters zur Volkshilfe zugewiesen worden, die haben mich wegen der Geschichte nicht genommen.

Es wäre super wenn ihr die Volkshilfe um Intervention bitten könnt. Ob das in meinem Fall hilft weiss ich nicht. Vielleicht haben sie verantwortungsvollere Jobs in deren neuen Shops. Meinen neuen Betreuer traue ich nicht. Er hat auch meine Einwendungen gegen den Betreuungsplan ignoriert.

Am 20.02.2017 kam die Mitteilung:

Wegen offener Fragen mussten wir Ihren Leistungsbezug ab 01.02.2017 vorläufig einstellen.

Sie haben die mögliche Arbeitsaufnahme bei BASAR vereitelt. sprechen Sie ehest möglich zur Klärung vor.

Nur wenn innerhalb von weiteren 4 Wochen (ab Ihrem Verlangen) kein Bescheid erlassen wird, ist die obige Einstellung Ihres Leistungsbezuges aufzuheben. Sollte sich im anschließenden Ermittlungsverfahren herausstellen, dass Ihr Anspruch nicht zu Recht bestanden hat, werden die Beträge, die durch die Aufhebung der Einstellung ausbezahlt wurden, widerrufen und rückgefordert.

Ist der Leistungsbezug solange eingestellt bis ich persönlich vorbeikomme? 

Vorgesprochen habe ich aus Angst vor der Gesundheitsstraße und der Niederschrift nicht.

Diesmal bin ich überrumpelt worden durch den Anruf von der Volkshilfe, die die Liste vom AMS bekommen hat. Ich habe den Termin zum Vorstellungstermin abgelehnt. Ich dachte die müssen mir die Stellenzuweisungen schicken. Muss ich jederzeit telefonisch erreichbar sein?

Ich habe per Einschreiben am 06.03.2017 einen Bescheid verlangt. Heute kam der Brief retour mit Stempel und Fragezeichen zu SV-Nr.Versicherungsnummer. Muss die SV-Nr. bei einem Bescheidbegehren angegeben werden?

Ist es besser den Brief per Einschreiben zu schicken oder direkt beim AMS abgeben?

Liebe Grüße

R.

Anmerkung Aktive Arbeitslose Österreich: Wieder bestätigt sich, dass die sogenannten "Hilfsorganisationen" eiskalte Zuarbeiter des Herrschenden Systems sind und keinen Genierer haben, zur Aufrechterhaltung ihrer Geschäfte die Menschenrechte zu brechen. Menschen per Telefon zu überrumpeln und dann an das AMS zu vernadern ist zutiefst unseriös! Dass auf Rückfrage die SPÖ-nahe Volkshilfe keinerlei Einsicht zeigt, ist daher einfach skandalös.

Rechtlich umstritten ist noch, ob das AMS einfach so zur Vorauswahl Kontaktdaten von Arbeitsuchenden an potentielle weiter geben darf, weil im § 25 AMSG Daten nur die Rede ist, dass Daten an Arbeitgeber nur dann weiter gegeben werden dürfen, wenn diese " für die Begründung eines Arbeitsverhältnissesund die Beurteilung der beruflichen Eignung der Arbeitsuchenden benötigt werden." Höchstgerichtsurteile zu dieser Frage liegen noch nicht vor!

Aufgabe des AMS ist ja die Vermittlung und nicht die pauschale Weitergabe der Daten zur Selbstbedienung an Unternehmen! Auch werten wir unangekündigte Telefonanrufe an eine private Telefonnummer ein Eingriff in die Privatsphäre nach Artikel 8 EMRK sowie als Verletzung des Schutzes vor "unerbetenen Nachrichten" nach § 107 Telekommunikationsgesetz für dessen Verletzung nach § 109 TKG Verwaltungsstraften in der Höhe von bis zu 4.000 Euro vorgesehen sind! Ob unsere Recht bei den österreichischen Gerichten durchsetzbar sind, ist allerdings leider fraglich.

TIPP: Geben Sie dem AMS ja nie ihre private Telefonnummer bzw. legen Sie sich ein eigenes Wertkartenhandy zu, das im Regelfall ausgeschaltet ist und das Sie alle paar Tage abhören. Laut Verwaltungsgerichthof Urteil VwGH 98/08/0289 dürfen Sie nämlich telefonisch "schwer erreichbar" sein!

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Bezeichnung der Maßnahme
Betreuende Behörde

Sinnlose ZWANGS-KURSE

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Sinnlose ZWANGS-KURSE AvalonSa, 28.01.2017 - 17:24

Im Sommer 2016 wurde ich unter Sperre-Androhung bei Verweigerung zum Orientierungskurs "Neue Wege" zugewiesen.

Verschwenderische AMS-Politik: Dieser 3monatige Basiskurs, der keinerlei Fachwissen vermittelt und lediglich Arbeitsbeschaffung für die Trainer und Coaches ist, war die Bedingung für einen externen FACHKURS. Dieser Fachkurs dauerte drei Wochen länger als die vereinbarten drei Basismonate bei Mentor Ost, obwohl in der Kursvereinbarung steht, dass dies nicht erlaubt ist. Als zusätzliche Schikane musste ich noch zwei Wochen zur Nach-"Betreuung" = Bewerbungen schreiben, was genauso zuhause möglich gewesen wäre.

Alles in allem war ich also FÜNF Wochen länger im Kurs, als Jene, die ihre dreimonatige Zeit nur absitzen und tagelang You Tube schauten. Ein weiterer Beweis dafür, dass Fleiss in Österreich bestraft wird.

Zum Argument "Österreicher und Migranten oder Flüchtlinge sollen sich nicht gegeneinander ausspielen lassen" können ich uva Kurs-TN nur sagen, dass dies bestens von den Trainern bzw. AMS-Mitarbeitern erledigt wird: Autochtone Kurs-TN, welche unverschuldet nach Jahrzehnten, den Job verloren haben, werden genauestens kontrolliert, ob sie ihre drei Mindestbewerbungen wöchentlich schreiben. Als wir die Kursleiterin darauf hinwiesen, dass viele TN (A1-Deutschlevel) stundenlang nur You Tube schauten, meinte diese zynisch: "Ich kann nicht hinter jedem stehen!"

Aus Selbstschutz sagten wir nichts mehr, doch dieser unterzeichnete Bericht wurde sofort an die Volksanwaltschaft und auch an politische Interessensvertreter weitergeleitet, dass das AMS nur mehr zu Fachkursen, welche die Chancen am Arbeitsmarkt erhöhen, zu buchen soll!

Bezeichnung der Maßnahme

Schikanöse Kontrolltermine im Wochenrhytmus beim AMS Schönbrunnerstraße

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Schikanöse Kontrolltermine im Wochenrhytmus beim AMS SchönbrunnerstraßeAktiver AdminDi, 14.02.2017 - 19:05

Protokoll der Kontrolltermine beim AMS in der Schönbrunner Straße 247, 1120 Wien

Kontrolltermin Nr. 1 am 05.02.2016 um 08:15, 5. Stock, Türnummer 50**, „Berater“ D. S.

Wurde pünktlich zum Kontrolltermin aufgerufen. Bekomme mitgeteilt, dass die AMS-Meldekarten seit heuer wegen Anordnung der Landesgeschäftsstelle abgeschafft wurden. Meine Meldekarte wird eingezogen. Gebe meine Bewerbungslisten mit den Eigenbewerbungen ab.

Berater schaut im System nach, ob er Stellenangebote für mich hat. Schweigen... . Minuten vergehen... . Erhalte ein VV für eine Vorauswahl (schriftl. Bewerbung soll an die AMS Redergasse 1, 1050 Wien geschickt werden) für die Stelle als Kassier mit Regalbetreuung bei Penny / 25 Wochenstunden. (Gehalt bei Vollzeit 38,5 Std.: 1523 € / Monat).

Dauer des Kontrolltermins ca. 8 Minuten.

Kontrolltermin Nr. 2 am 12.02.2016 um 11:20, 5. Stock, Türnummer 50**, „Berater“ D. S.

Wurde pünktlich zum Kontrolltermin aufgerufen. Hatte Bewerbungsliste mit den Eigenbewerbungen vergessen, habs dem Berater mitgeteilt und Ihm gesagt, es zum nächsten Termin mitzunehmen. Berater schaut im System nach, ob er Stellenangebote für mich hat. Schweigen... . Minuten vergehen... .

Erhalte einen VV für 1 Stelle als Mitarbeiter für den Informationsstand im Prater bei der Prater Wien (Schriftl. Bewerbung, Befristet vom 15.3 – 31.10, Vollzeitstelle, 6-Tage Woche, max. 9 Std./Tag, Gehalt: 1450 € / Monat) und für 1 Stelle als Mitarbeiter für den Verkaufsinnendienst bei Toi Toi mobile Sanitärsysteme (Schriftl. Bewerbung, Vollzeit, Gehalt: 1800 € / Monat). Dauer des Kontrolltermins ca. 6 Minuten.

Kontrolltermin Nr. 3 am 19.02.2016 um 09:30, 5. Stock, Türnummer 50**, „Berater“ D. S.

Wurde pünktlich zum Kontrolltermin aufgerufen. Hatte die Bewerbungsliste mit den Eigenbewerbungen auf USB-Stick mitgebracht, Berater wollte den USB-Stick nicht entgegennehmen, da er fürchtet, einen Virus einzufangen, deshalb wurde mir mitgeteilt die Bewerbungsliste einfach bei den PCs unten in der Servicezone auszudrucken und diese dann in die Post-Box zu werfen. Berater hatte bereits ein Stellenangebot für mich ausgedruckt/vorbereitet und gab es mir. Es handelte sich bei dieser Stelle um eine Vorauswahl als Kundenberater bei smart Energy Services (Schriftliche Bewerbung an das AMS Hauffgasse, 1110 Wien, Vollzeitstelle, Gleitzeit, Montag bis Freitag von 8-17 Uhr, Gehalt: 21.420 € / Jahr).

Dauer des Kontrolltermins ca. 4 Minuten.

Kontrolltermin Nr. 4 am 26.02.2016 um 10:45, 5. Stock, Türnummer 50**, „Berater“ D. S.

Wurde nicht pünktlich zum Kontrolltermin aufgerufen. 1 Minute Verzögerung. Hatte die Bewerbungsliste mit den Eigenbewerbungen auf USB-Stick mitgebracht, Berater wollte den USB-Stick nicht entgegennehmen, ich sagte, dass ich die Bewerbungsliste nach dem Kontrolltermin unten bei den PCs in der Servicezone ausdrucken und diese in die Post-Box werfen werde.

Dann hat der Berater kurz über meine bisherigen Bewerbungen gesprochen, ob ich auch Antworten auf meineBewerbungen erhalte. Ich sagte: „Ja schon, aber nicht immer und die Antworten würden auch länger dauern“.

Dann schaute der Berater im System nach, ob er Stellenangebote für mich hat. Erhalte daraufhin einen VV für 1 Stelle als Mitarbeiter für den Verkauf bei Lidl Österreich (Schriftl. Bewerbung auf dem Lidl Online-Karriereportal, 1060 Wien, Teilzeitstelle 20 Stunden/Woche, Gehalt bei Vollzeit: 23.380 € / Jahr).

Dann druckte er den neuen Betreuungsplan aus und fragte mich ob ich den BP „Nicht einvernehmlich“ wünsche, ich sagte ja. Ich bekam den BP ausgehändigt, dann fragte ich noch warum, auf der Seite 3 des BP „Betreuungsvereinbarung wurde ausgefolgt“ steht, obwohl auf der Seite 1 von einem Betreuungsplan, die Rede ist. Er antwortete, dass es sich um Textbausteine handelte, die er nicht ändern kann, er unterstrich aber mit einem Textmarker auf der Seite 3, einen Absatz, wo steht, dass ich mit den Inhalten darin, nicht einverstanden wäre.

Ich fragte noch, ob die Möglichkeit besteht, dass mir die Fahrtkosten erstattet werden, da meine Kontrolltermine in relativ kurzen Abständen sind. Er sagte, da sein Abteilungsleiter Hr. R. heute nicht mehr da ist und er ihn nicht mehr fragen könne, wird er einen Vermerk im System machen und mir das Ergebnis beim nächsten Kontrolltermin mitteilen. Dauer des Kontrolltermins ca. 10 Minuten.

Kontrolltermin Nr. 5 am 08.03.2016 um 14:00, 5. Stock, Türnummer 50**, „Berater“ D. S.

Wurde pünktlich zum Kontrolltermin aufgerufen. Gebe meine Bewerbungsliste mit den Eigenbewerbungen ab. Dann Anruf vom Abteilungsleiter R., Berater hebt ab, das Gespräch dauert einige Minuten. Nach Gesprächsende teilt der Berater mir mit, das er einen Antragsformular auf Fahrtkostenerstattung ausfüllen wird.

Dieses Formular solle ich unterschreiben. Auf dem Formular sollen für meine Kontrolltermine im Jahr 2015/2016 ingesamt 110 Euro (25 Termine x 4,40 Euro / 2 Einzelfahrscheine für Hin- und Rückfahrt) erstattet werden. Ich unterschreibe den Antrag. Ob der Antrag bewilligt wird, wisse der Berater nicht, das Ergebnis wird er mir aber sobald als möglich in den nächsten Terminen mitteilen.

Berater hatte bereits zwei Stellenangebote für mich ausgedruckt/vorbereitet und gab sie mir.

Es handelte sich bei den Angeboten um eine Stelle als Eisverkäufer beim Cafe Heiling (Schriftl. Bewerbung, 1010 Wien, Teilzeit- od. Vollzeitstelle, Gehalt bei Vollzeit: 1.349 €/Monat) und als Fahrdienstmitarbeiter für das Riesenrad (Schriftl. Bewerbung, 1020 Wien, Vollzeitstelle, Arbeitszeiten: Montag bis Sonntag von 08:00 bis 16:30 od. Von 16:30 bis 24:00, Gehalt: 1.431 € / Monat).

Dauer des Kontrolltermins ca. 15 Minuten.

Kontrolltermin Nr. 6 am 15.03.2016 um 14:00, 5. Stock, Türnummer 50**, „Berater“ D. S.

Wurde pünktlich zum Kontrolltermin aufgerufen. Hab dem Berater mitgeteilt, dass ich die Bewerbungsliste vor dem Kontrolltermin unten in der Serivcezone ausdrucken wollte, aber nicht konnte, da alle PCs besetzt waren. Berater hat daraufhin gesagt, dass ich diese dann einfach nach dem Kontrolltermin ausdrucken soll.

Auf meine Frage, ob der Drucker einen USB Anschluss hätte, um meine Bewerbungsliste per mitgebrachtem USB-Stick auszudrucken, wurde geantwortet, dass er keine USB-Sticks annehmen könne wegen der Virusgefahr.

Berater schaut im System nach, ob er Stellenangebote für mich hat. Erhalte einen VV für 1 Stelle als Mitarbeiter für den Kundenempfang bei Trenkwalder Personaldienste (Schriftl. Bewerbung, 2351 Wr.Neudorf, Teilzeitstelle als Urlaubs- od. Krankenstandsvertretung, Gehalt wäre bei Vollzeit: 1700 € / Monat), für 1 Stelle als Kassier bei Bauhaus (Schriftl. Bewerbung, 2351 Wr. Neudorf, Teilzeit, Gehalt wäre bei Vollzeit: 1600 € / Monat) und für 1 Stelle als Imbissstandbetreuer (schriftl. Bewerbung soll im Rahmen einer Vorauswahl an das AMS Mödling, Bachgasse 18, 2340 Mödling geschickt werden, Teilzeit od. Vollzeit möglich, Gehalt wäre bei Vollzeit: 1428,50 € / Monat).

Dauer des Kontrolltermins ca. 5 Minuten.

Kontrolltermin Nr. 7 am 22.03.2016 um 09:40, 5. Stock, Türnummer 50**, „Berater“ D. S.

Wurde pünktlich zum Kontrolltermin aufgerufen. Ich gebe meine Bewerbungsliste mit meinen Eigenbewerbungen ab. Daraufhin scannte der Berater die Bewerbungsliste auf seinem Multifunktionsdrucker ein. Stellte mir noch ein paar belanglose Fragen zu meiner Bewerbungsliste (woher ich die Jobs gefunden hätte, wie meine Fähigkeiten in der Buchhaltung wären) Berater hatte bereits zwei Stellenangebote für mich ausgedruckt und gab es mir.

Erhalte ein VV für eine Vorauswahl (persönliche Bewerbung mit den Bewerbungsunterlagen beim AMS Laxenburger Straße 18, 1100 Wien, Dienstag bis Donnerstag von 9-11 Uhr) für eine Stelle als Verkäufer od. Ladner bei Felber (Vollzeitstelle, Gehalt bei Vollzeit: 1382 € / Monat) und für eine Stelle als Büroangestellten bei Transfer Personalleasing (Schriftl. Bewerbung, 30 Stunden/Woche, Teilzeitstelle im 11. Bezirk, Gehalt bei Vollzeit: 1700 €).

Gab mir dann noch eine Zuweisung zum SÖB TOP-Lokal für den 05.04.2016/8:30 und den Zettel mit dem nächsten Kontrollterm am 31.03.2016 um 13:45. Ich sagte, dass ich früher (2013) bereits einen Bewerbungsgespräch bei dem SÖB hatte, da im Büro aber kein Platz mehr war, nicht aufgenommen wurde. Er antwortete daraufhin, dass ich es versuchen solle und falls es nicht klappt weitere Vorstellungsgespräche bei div. SÖBs warten würden... .

Dann wollte er von mir eine Unterschrift auf der Betreuungsvereinbarung. Er sagte, dass er ein paar Dinge in der Betreuungsvereinbarung hinzugefügt (vermutl. Pseudoargumente für die SÖB-Zuweisung) hätte und wenn ich nicht unterschreibe, möchte er eine Begründung von mir wissen.

Ich antwortete, dass sich an meinen bisherigen Betreuungsplan nichts geändert hätte und deshalb nicht unterschreiben werde, da nicht einvernehmlich (Außerdem wusste ich nicht einmal, was darin stand, da er mir nichts vorgelegt hatte...).

Er schien mit meiner Antwort nicht zufrieden zu sein und verlangte abermals eine Begründung. Ich sagte Ihm, dass ich Ihm die Begründung beim nächsten Kontrolltermin (nächste Woche) sagen werde und mich gerne darauf vorbereiten würde.

Ich wollte mir die Dokumente zum SÖB genauer durchlesen, diese Zeit gab er mir aber nicht, er sagte, dass ich es nachher durchlesen könne. Ich sagte, dass es später für Einwände zu spät wäre... .

Plötzlich wollte er mir, für einige Stunden später, am selben Tag, einen weiteren Kontrolltermin vorschreiben, da ich ständig Einwände hätte (ich schrieb am 17.03.2016 eine Dienstaufsichtsbeschwerde). Als ich dies hörte, sagte ich nochmals, dass wir das nächste Woche besprechen können, da ich mich gerne darauf vorbereiten möchte.

Ich stand auf und ging ohne mich zu verabschieden, die Tür lies ich offen, er sagte mir beim Weggehen, wir seien noch nicht fertig. Ich ignorierte die restl. Worte und war froh Ihn nicht mehr sehen zu müssen... .

Mir fällt auf, dass Beschwerden nicht so gerne gesehen werden, weil jedesmal, nachdem ich eine Dienstaufsichtsbeschwerde gemacht habe, wird meine Betreuung „intensiviert“... . So sieht es in diesem faschistoiden Zwangssystem aus, wo man scheinbar gar kein Recht hat Einwände zu machen... .

Dauer des Kontrolltermins ca. 15 Minuten.

Kontrolltermin Nr. 8 am 31.03.2016 um 13:45, 5. Stock, Türnummer 50**, „Berater“ D. S.

Wurde pünktlich zum Kontrolltermin aufgerufen. Hab dem Berater mitgeteilt, dass ich die Bewerbungsliste vor dem Kontrolltermin unten in der Servicezone ausdrucken wollte, aber nicht konnte, da alle PCs besetzt waren. Berater hat mir vorgeworfen, ich hätte es wieder nicht geschafft die Liste auszudrucken und vorgeschlagen ich diese dann einfach beim nächsten Kontrolltermin mitnehmen soll.

Ich sagte, dass ich bereits 20 Minuten vorher hier war, um die Liste auszudrucken und leider alle PCs besetzt waren. Leider ist es bei dem Berater so, dass er nicht zuhören kann od. Will und ich häufig jeden Satz zweimal od. dreimal wiederholen muss. Dann wollte er wissen, dass ich ihm sage, wo ich mich diese Woche beworben habe, ich sagte, bei 2 Stellen, die auf der Wr. Linien Webseite ausgeschrieben sind. Er schaute dann dort nach, um die Stellenbeschreibung zu lesen. Es war mir klar, dass er vermutlich wieder mal versuchen wird, mir weiß zu machen, dass meine Ausbildung bereits zu lange her ist und ich meine Bewerbung dort, keinen Sinn hätte... .

Wie auch immer, er fand irgendetwas und versuchte mir angebliche Defizite vorzuwerfen... . Ich fragte Ihn, wie er meine Kenntnisse beurteilen will, wenn er selbst für diesen Bereich keine Ausbildung hat. Ich verlangte von Ihm seinen Lebenslauf, da laut § 7 AMFG, der Berater fachlich und persönlich für diesen Job geeignet sein muss.

Er sagte, dass er dafür geeignet sei, laut angeblicher Beurteilungen. Ich wollte wissen, wer ihn beurteilt hat, daraufhin hat er gesagt, dass ich selbst nach den Informationen suchen solle... .

Es war mir klar, dass er wegen dem letzten Kontrolltermin, vermutlich etwas verärgert war und aus diesem Grund bekam ich auch wieder einmal 2 unpassende Stellenbewerbungen: 1 VV für eine Vorauswahl als Kassier mit Regalbetreuung bei Penny (Teilzeit, 30 Stunden / Woche, schriftl. Bewerbung an AMS Baden, Josefplatz 7, 2500 Baden, Gehalt bei Vollzeit: 1523 € / Monat) für eine Stelle als Küchengehilfe bei Merkur Markt (Teilzeit, 30 Stunden / Woche, Gehalt bei Vollzeit: 1400 € / Monat).

Auf meinen Einwand hin, dass ich keine Erfahrung als Küchenhilfe bzw. in Küche hätte, sagte er, dass es zulässig sei, da in der Stellenbeschreibung nur „erste Berufserfahrung“ gefordert wird.... . Und so etwas nennt sich Berater (vielleicht sollte man die Position in „menschenverachtende/r Erfüllungsgehilfe/in, zur Überstützung des faschistoiden Zwangssystems“ umbenennen)... .

Ich wollte dann noch meine Änderungswünsche bzgl. meine Betreuungsplan vorbringen, diese wurden aber ignoriert, da lt. seiner Aussage, bei einem Betreuungsplan nicht auf die Wünsche des Kunden eingegangen werden muss... . Ich verlangte dann, einen Ausdruck von dem Betreuungsplan, da laut seiner Aussage letzter Woche, ein paar Eintragungen hinzugefügt wurden. Zunächst tat er so, als ob er nicht wüsste, was ich meinte, daraufhin wiederholte ich es nochmals... .

Scheinbar stellt sich dieser Berater taub oder er ist einfach nur ignorant... . Kann ich nicht genau sagen... . Außerdem sagte er auch noch, ich meiner Position dürfte ich gar keine Forderungen stellen und wenn ich Einwände dagegen hätte, kann ich Sie gerne schriftlich vorbringen... .

Im neuen Betreuungsplan, wurden ein paar Pseudoargumente für den SÖB TOP-Lokal hinzugefügt, natürlich ohne meine Einverständnis... .

Dann wollte er einen Personalausweis von mir und ich fragte ihn nach dem warum, da er vorher noch nie einen Personalausweis verlangt hatte, er sagte, dass man sich bei Besuch einer Behörde ausweisen müsse... . Ich konnte den Personalausweis nicht vorlegen, daraufhin sagte er, ich solle es einfach beim nächsten Mal mitbringen... .

Dauer des Kontrolltermins ca. 30 Minuten.

Kontrolltermin Nr. 9 am 26.04.2016 um 08:15, 5. Stock, Türnummer 50**, „Berater“ D. S.

Wurde pünktlich zum Kontrolltermin aufgerufen. Hab dem Berater mitgeteilt, dass ich die Bewerbungsliste nachher in der Servicezone ausdrucken und in die Postbox werfen werde. Er macht mich darauf aufmerksam, dass ich wieder die Bewerbungsliste nicht mit habe und wir deshalb die Bewerbungen nicht besprechen können.

Ich fragte Ihn, was es da zu besprechen gäbe. Er sagte, dass er überprüfen möchte, ob meine Kenntnisse für diese Jobs ausreichen würden. Ich fragte Ihn, wie er in der Lage sein soll meine Kenntnisse zu bewerten, wenn er selbst keinerlei Ausbildung hat. Er sagte, dass er darauf nicht antworten möchte.

Er druckte mir 7 Vermittlungsvorschläge (die meisten von denen, waren sehr schlecht bezahlt und außerhalb von Wien) aus. Ich wollte bei 2 VVs die Überprüfung der Wegzeit. Er verweigerte die Überprüfung. Er sagte, ich solle es selbst überprüfen. Ich sagte zu ihm, das es aber seine Aufgabe wäre, ob die Jobs in der zumutbaren Wegzeit liegen.

Ich verlangte daraufhin einen Termin beim Abteilungsleiter. Er sagte, ich solle es selbst bei seiner Assistentin vereinbaren. Hab Ihm gefragt, was er an meiner Stelle machen würde, wenn er merkt, dass er schikaniert wird. Er antwortete, ich würde mir so schnell wie möglich eine Arbeit suchen. Ich sagte, dass tue ich auch, ich bewerbe mich ja. Ich sagte, dass das was er macht, schon lange nichts mehr mit Beratung zu tun hat, das einzige was er macht, ist es mich zu schikanieren. Er sagte, das ist Ansichtssache.

Ich bestand nochmal darauf, dass er die Wegzeit der 2 VVs überprüfen soll, er verweigerte seine Arbeit zu machen und wollte dass ich gehe. Ich bestand weiterhin auf die Überprüfung, er ging ans Telefon und rief die Security, und forderte jemanden an, der mich hinausbegleitet. Ich sagte zu Ihm, dass er gleich einen Termin beim Abteilungsleiter vereinbaren soll. Er sagte, dass er nicht mein Sekretär wäre. Ich antwortete, doch das sind Sie.

Daraufhin öffnete er die Tür und bat die nächste Kundin um Geduld, da ich mich weigere zu gehen... . Er ging wieder an seinen Platz und tippte etwas ins System ein, auf meine Frage, wie es mit der Vorstellungsbeihilfe aussieht, wenn ich zu einem Gespräch eingeladen werde würde, ging er nicht ein. Es war bereits die nächste Kundin im Zimmer und ich wartete noch eine Weile und ging bevor die Security kommen würde... .

Dauer des Kontrolltermins ca. 20 Minuten.

Kontrolltermin Nr. 10 am 03.05.2016 um 11:10, 5. Stock, Türnummer 50**, „Berater“ D. S.

Wurde nicht pünktlich zum Kontrolltermin aufgerufen. 15 Minuten Verzögerung. Fragte als erstes, ob ein Gespräch mit dem Abteilungsleiter möglich ist. Er sagte, dass er zurzeit nicht da ist.

Habe dann dem Berater mitgeteilt, dass ich die Bewerbungsliste nachher in der Servicezone ausdrucken und in die Postbox werfen werde, da ich vorher keine Möglichkeit gehabt hatte, weil alle PC-Plätze unten besetzt waren. Er macht mich darauf aufmerksam, dass ich wieder die Bewerbungsliste nicht mit habe und er deshalb eine Niederschrift machen möchte, es soll überprüft werden, ob eine §10 Verstoß in diesem Fall vorliegt. Ich habe Ihm meinen mitgebrachten USB-Stick gezeigt und gesagt, dass ich die Bewerbungsliste ja mit habe.

Er war mit der Antwort nicht zufrieden und bestand darauf jetzt die Bewerbungsliste haben zu wollen. Ich sagte, gut, dann gehe ich jetzt runter und drucke die Bewerbungsliste aus. Er sagte, wir haben jetzt einen Kontrolltermin, das geht nicht... . Ich stand auf, sagte Ihm das er mir einen Termin beim Abteilungsleiter geben soll und ich nicht mehr von Ihm betreut werden möchte und ging... . Dauer des Kontrolltermins ca. 4 Minuten.

Kontrolltermin Nr. 11 am 30.05.2016 um 09:30, 5. Stock, Türnummer 50**, „Berater“ D. S.

Wurde heute pünktlich zum Kontrolltermin aufgerufen. Übergab Ihm die bereits ausgedruckte Bewerbungsliste. Dann kopierte er die Liste mit seinem Multifunktionsdrucker. Dann wollte er wissen, ob es etwas Neues gibt. Ich sagte, dass ich gerne mit dem Abteilungsleiter sprechen würde und fragte Ihn, ob er es vergessen hätte.

Er sagte, dass er es bereits den Abteilungsleiter informiert hat. Er fragte mich, über was ich mit Ihm sprechen würde. Ich sagte, wegen der Abstände der Kontrolltermine. Er sagte, dass ich mich darüber bereits beschwert beim Sozialministerium, bei der Landgeschäftsstelle, beim Geschäftsstellenleiter und er sich nur an den gesetzlichen Vorschriften halte.

Wurde von Ihm gefragt, ob ich Erfahrung in der Automobilbranche hätte. Ich antwortete, dass es auf den Bereich ankommt. Er sagte, also nein. Ich fragte, Ihn um was für einen Bereich es sich handelt. Er sagte, im Bürobereich. Ich antwortete daraufhin, dass ich das bereits in den vorherigen Kontrollterminen beantwortet hätte, dann sagte er, er trägt jetzt einfach ein, dass ich Erfahrung in der Automobilbranche hätte. Ich sagte, dass ich aber keine Erfahrung in der Automobilbranche habe. Ich sagte, dass er wiedermal etwas Falsches ins System einträgt und ich deshalb einen Ausdruck haben möchte, um es zu kontrollieren. Er sagte, dies könne er nicht machen, aber gegen einen Entgelt, könne ich meine Akte bei der Landesgeschäftsstelle beantragen.

Gleich danach fragte er mich, ob ich wo angerannt sei. Ich fragte ihn, wie er so mit mir sprechen könne und fragte ihn, ob er geistig umnachtet wäre. Er antwortete mit nein.

Dann kam der Abteilungsleiter herein, da die verbale Kommunikation etwas lauter war. Ich erklärte Ihm, was geschehen war. Es stand seine Aussage gegen meine Aussage. Jetzt wo der Abteilungsleiter hier war, verdrehte er natürlich ein paar Tatsachen. Wir beruhigten uns, ich wurde vom Abteilungsleiter gefragt, ob ich noch Fragen hätte. Ich wollte noch, dass ein paar Einträge in der Verwaltungssoftware (unter Registerkarte Planung/Verwaltung im Feld Anmerkungen) gelöscht haben. Dies wurde gemacht.

Ich bekam 2 Vermittlungsvorschläge und einen neuen Termin, der beim Abteilungsleiter am 15.06.2016 um 8:50 im Zimmer 5004 stattfinden wird.

Kontrolltermin Nr. 12 am 07.09.2016 um 10:20, 5. Stock, Türnummer 50**, „Berater“ D. S.

Wurde pünktlich zum Kontrolltermin aufgerufen. Ich gebe meine Bewerbungsliste mit meinen Eigenbewerbungen ab. Daraufhin scannte der Berater die Bewerbungsliste auf seinem Multifunktionsdrucker ein. Stellte mir die Frage zu meiner Bewerbungsliste (woher ich die Jobs gefunden hätte). Ich sagte, von diversen Internetseiten. Der Berater bat mich, die Internetseiten beim nächsten Mal miteinzutragen.

Ich fragte, warum mein Termin nicht beim Abteilungsleiter R. wäre. Er gab mir als Antwort, dass ich laut der Abteilungsleiter Stellvertreterin R. A., wieder bei Ihm wäre. Ich sagte, dass Sie mir beim letzten Termin am 25.08.2016 was anderes gesagt hätte. Er antwortete, dass es so entschieden und ich leider fehlinformiert wurde.

Berater hatte bereits 4 Stellenangebote für mich ausgedruckt und gab es mir. Erhalte ein VV für eine Vorauswahl (schriftliche Bewerbung an das AMS Baden, Josefplatz 7, 2500 Baden) für eine Stelle als Servierkraft bei (Teilzeitstelle, 20 Stunden / Woche, Gehalt bei Vollzeit: 1420 € / Monat), VV für eine Stelle als Bürokraft bei Mywarm Wien (Schriftl. Bewerbung, 38,5 Stunden/Woche od. Teilzeit, Gehalt bei Vollzeit: 1750 €), VV für eine Stelle als gastgewerbliche Hilfskraft im Abendrestaurant Tanzbei Baden (schriftliche Bewerbung, 20 Stunden / Woche, Gehalt bei Vollzeit: 1420 €), VV für eine Stelle als Reifenmonteurhelfer beim Personaldienstleister headwayaustria, Dienstorte: Baden, Traiskirchen, Berndorf (Schriftl. Bewerbung, Vollzeit, Gehalt bei Vollzeit: 1514,69 €).

Berater fragte mich, ob ich noch etwas wissen möchte. Ich sagte, dass ich demnächst einen neuen Antrag (Notstandshilfe) stellen müsste. Er gab mir daraufhin einen neuen Antrag und einen Termin für die Abgabe (27.09.2016 um 9 Uhr, Zimmer 2009).

Ich verabschiedete mich, als ich bereits vom 5. Stock die Treppe runtergehen wollte, hat der Berater mich nochmals zurück ins Zimmer geholt, da er mir noch einen Betreuungsplan mitgeben wollte. Er fragte, mich ob der BP wieder nicht einvernehmlich sein soll. Ich sagte, ja, und dass ich mit einigen Textpassagen im BP nicht einverstanden bin. Er sagte, dass er dann einträgt, dass der BP nicht einvernehmlich erstellt wurde und ich mit einigen Inhalten darin, nicht einverstanden wäre.

Dauer des Kontrolltermins ca. 20 Minuten.

Kontrolltermin Nr. 13 am 05.10.2016 um 09:30, 5. Stock, Türnummer 50**, „Berater“ D. S.

Wurde heute pünktlich zum Kontrolltermin aufgerufen. Übergab die bereits ausgedruckte Bewerbungsliste. Dann kopierte er die Liste mit seinem Multifunktionsdrucker. Ich sagte ihm, dass ich diese Woche am 6.10. und 8.10.2016 eine Fallweise Beschäftigung bei der Wirtschaftskammer Wien haben werde. Diese Info gab ich Ihm zusätzlich auch noch schriftlich auf einen kleinen Zettel, welches er mit dem Multifunktionsdrucker einscannte.

Berater hatte bereits 1 Stellenangebot für mich ausgedruckt und gab es mir. Erhalte ein VV für eine Stelle als kfm. Teamassistenten für das Auhof Center in Wien (Schriftl. Bewerbung, 40 Stunden/Woche, Gehalt bei Vollzeit: 22400 € brutto / Jahr). Dann gab er mir einen neuen Kontrolltermin für nächste Woche.

Ich frage ihn, warum die Kontrolltermine wieder kürzer wären. Er sagte, dass laut den gesetzlichen Vorgaben, wöchentliche Termine vorgesehen sind, wenn Termine dafür frei wären. Ich sagte, dass diese Sache doch bereits durch schriftliche Interventionen bei der Landesgeschäftsstelle geklärtwären... Er sagte, dass seine Anweisungen weiterhin lauten würden mir kürzere Kontrolltermine zu geben und sich nichts geändert hätte... .

Dauer des Kontrolltermins ca. 15 Minuten.

Kontrolltermin Nr. 14 am 12.10.2016 um 09:30, 5. Stock, Türnummer 50**, „Berater“ D. S.

Wurde pünktlich zum Termin aufgerufen. Gab meine Bewerbungsliste ab. Er scannte es in seinem Multifunktionsdrucker ein. Er sagte zu mir, dass ich eventuell auch auf anderen Webseiten als unijobs.at/jobboerse.gv.at schauen sollte, da ich schon länger auf Jobsuche bin und sein Chef möchte, dass bei mir die Arbeitsaufnahme im Vordergrund stehen sollte.

Dann fragte er mich, ob ich die 2 VV (1 Stelle als Pizzazusteller bei Pizzeria Fontana in Vösendorf, Teilzeitstelle, 20 Stunden / Woche, Gehalt bei Vollzeit: 1400 € / Monat und für eine Stelle als Reinigungskraft/Abwäscher im Restaurant „Crazy Lobster“ in Wien, 40 Stunden/Woche, Gehalt bei Vollzeit: 1420 €) schon bekommen hätte, die er am Montag per Post verschickt hatte. Ich verneinte. Er druckte mir die 2 VV nochmals aus, dann suchte er nach weiteren VV im System.

Er fragte mich, ob ich bereits Erfahrung im Sekretariat hätte. Ich sagte ein wenig. Bekam dann eine Stelle als Speisenträger im Lokal „Bierteufl“ (Teilzeit für Abend- und Wochenenddienste, Gehalt bei Vollzeit:

1420 €). Er gab mir einen neuen Kontrolltermin für nächste Woche. Ich wollte nochwissen, von wem er seine Anweisungen (bezüglich wöchtentliche Kontrolltermine, zumüllen mit unpassenden VV), bekommen hätte. Wer sein Chef sei... .

Er gab mir keine Antwort, er sagte dass er vergessen habe, was er am Anfang des Termins gesagt hätte... . Ich fragte Ihn ob er unter "Alzheimer" leide und wie er das, was er vor 15 Minuten gesagt hatte, vergessen konnte.

Dann sagte er dass in der Dienstvorschrift vom Arbeitgeber steht, dass die Kunden so oft wie möglich persönlich zu kommen haben. Ich verlangte nach dieser "sogenannten" Dienstvorschrift. Die wollte er mir nicht ausdrucken, da es nicht in seinem Zuständigkeitsbereich liegt. Er sagte, ich solle bei der Geschäftsstelle schriftlich nach dieser Dienstvorschrift anfragen. Ich sagte zu Ihm, das es ja seine Aufgabe wäre, mir meine Fragen zu beantworten und sagte zu Ihm, dass er sich weigert seine Arbeit zu machen und ein Beraterwechsel das Beste wäre... . Er sagte, dass ich gehen soll, da

der Kontrolltermin bereits beendet sei und er ansonsten die Security holen würde... .

Dauer des Kontrolltermins 22 Minuten.

Kontrolltermin Nr. 15 am 19.10.2016 um 10:20, 5. Stock, Türnummer 50**, „Berater“ D. S.

Wurde nicht pünktlich zum Kontrolltermin aufgerufen. 5 Minuten Verzögerung. Gab meine Bewerbungsliste ab. Dann gab Ich ihm schriftlich meine Einstellungszusage beim Bezirksgericht Meidling für den 07.11.2016. Er scannte die beiden Dokumente in seinem Multifunktionsdrucker ein. Er sagte, das er die 2 Stellenangebote die er für mich gehabt hat, wieder abbuchen wird. Er fragte, ob ich mich selbst am 07.11.2016 vom AMS abmelden würde. Ich bejahte die Frage und sagte Ihm, dass ich das per Mail oder online über die AMS Webseite machen werde.

Er gab mir noch sicherheitshalber einen neuen Kontrolltermin für den 09.11.2016 um 08:15, falls aus dem Dienstantritt doch nichts wird. Zum Abschluss wollte er wissen, ob ich noch fragen hätte.

Ich fragte, von wem er seine Anweisungen bekommen würde, da ich letztes Mal keine vernünftige Antwort bekommen habe. Er sagte vom Arbeitgeber... .

Ich sagte, dass ich einfach nur wissen möchte, was intern kommuniziert wird und nur die Gründe erfahren möchte, wieso ich mit sinnlosen wöchentlichen Kontrollterminen schikaniert werde. Er sagte, dass die interne Kommunikation mich nichts angehen würde...

Er wünschte mir alles Gute für das Verwaltungspraktikum und verabschiedete sich.

Dauer des Kontrolltermins ca. 10 Minuten.

Kontrolltermin Nr. 16 am 13.12.2016 um 14:15, 5. Stock, Türnummer 50**, „Berater“ D. S.

Wurde nicht pünktlich zum Kontrolltermin aufgerufen. 15 Minuten Verzögerung. Es ging bei diesem Termin nur um eine routinemäßige Niederschrift. Mein DV beim Oberlandesgericht wurde in der Probezeit gelöst. Im System stand aber nicht wer den DV gelöst hatte. Ich sagte, dass es eine einvernehmliche Auflösung zwischen DG und DN war. Es war in der Verwaltungssoftware aber nur Kündigung des DN während der Probezeit anwählbar. Dies wurde auch in der Niederschrift festgehalten, dass das DV durch den DN gelöst wurde. Ich las die Niederschrift durch und unterschrieb es.

Dauer des Kontrolltermins ca. 10 Minuten.

Kontrolltermin Nr. 17 am 19.01.2017 um 10:05, 5. Stock, Türnummer 50**, „Berater“ D. S.

Wurde nicht pünktlich zum Kontrolltermin aufgerufen. 8 Minuten Verzögerung. Es sollte bei diesem Termin eine Niederschrift gemacht werden wegen angeblicher §10 Vereitelung. Weil als Rückmeldung angegeben wurde, dass ich mich darauf bewerben muss und kein Interesse hätte. Ich habe gesagt, dass es wahrscheinlich ein Missverständnis am Telefon mit der Frau G. gab und ich mich arbeitswillig gezeigt habe.

Ich sagte, dass dieses Gespräch nicht als Vorstellungsgespräch gewertet werden darf und es auch keinen direkten Kontakt zwischen Dienstnehmer und Dienstgeber gab, da man sich auf einen Vorstellungsgespräch vorbereiten kann und mich der Anruf total unangekündigt traf. Sie hätte mich auch nicht anrufen müssen, da Sie meine schriftlichen Unterlagen bereits hatte, Sie hätte diese gleich weiterleiten können, wenn Sie der Meinung wäre, dass ich der ideale Kandidat dafür bin. Ich hätte auch, ihr Fragen nicht beantworten müssen, da es ja kein Kontrolltermin wäre. Dann sagte, ich dass die Wegzeiten zwischen 2:30 bis 3 Stunden für diese Stelle betragen würden und somit die §9 Zumutbarkeitsbestimmungen nicht erfülle und mir diese Stelle hätte gar nicht zugewiesen dürfen. Während des Termins kam eine Frau mittleren Alters dazu, die wahrscheinlich in Ausbildung ist und setzte sich neben dem Berater.

Dann bat der Berater, seine Kollegin im Nebenzimmer, dass Sie eine seiner nächsten Kunden übernehmen solle. Der Berater rief zweimal in der Geschäftsstelle AMS Mödling an, um mit der Frau G. zu reden, diese war nicht da, er konnte deshalb nur mit einer Vertretung sprechen. Als Ergebnis kam raus, dass die Frau G. zu wenig Informationen über dieses Gespräch eingetragen hatte, die ausreichen würden, um meine Arbeitswilligkeit anzuzweifeln. Somit sagte der Berater, dass ich Glück gehabt hätte, weshalb die Niederschrift nicht gemacht und das Sperrverfahren abgebrochen wurde.

Ich bekam zum Abschluss einen Vermittlungsvorschlag für eine Vorauswahl als Frontdesk/Empfangsmitarbeiter bei Raytech in Brunn am Gebirge (SchriftlicheBewerbung an das AMS Mödling, Vollzeitstelle, Gehalt bei Vollzeit: 1800 € / Monat).

Dauer des Kontrolltermins ca. 30 Minuten.

Kontrolltermin Nr. 18 am 26.01.2017 um 10:45, 5. Stock, Türnummer 50**, „Berater“ D. S.

Wurde nicht pünktlich zum Kontrolltermin aufgerufen. 5 Minuten Verzögerung. Gab meine Bewerbungsliste ab. Der Berater fragte mich, wie ich meine Chancen bei den von mir beworbenen Jobs einschätze. Ich sagte, dass meine Chancen sehr gut wären, wenn ich nicht der einzige Bewerber wäre. Er sagte, dass wäre eine Floskel und er fragte mich nochmal dieselbe Frage in Bezug auf meine Bewerbungen in der Bewerbungsliste (Bundesverwaltungsgericht sucht Schreibkraft/Kanzleikraft).

Ich sagte, ich bin optimistisch und würde die Chancen 50:50 einschätzen, zumindest zu einem Vorstellungsgespräch eingeladen zu werden. Dann zeigte er mir meinen ausgedruckten Lebenslauf vom letzten Jahr. Er fragte mich, wann meine letzte nachhaltige Beschäftigung wäre. Ich sagte, im November 2016 beim Oberlandesgericht Wien. Er sagte, dass meine letzte Stelle im Jahr 2013 sei. Ich zeigte auf dem Lebenslauf, dass ich bis 2016 über eBay Artikel verkauft hätte und das ich keine Lücken im Lebenslauf habe. Er sagte, er hätte es übersehen und wollte dann, dass ich bis zum nächsten Termin einen aktuellen Lebenslauf mitbringe.

Ich fragte ihn, wieso er einen neuen Lebenslauf braucht, es würde ja nur eine Zeile fehlen, außerdem hätte er elektronisch sowieso alle meine bisherigen Beschäftigungen im System. Ich habe ihm angeboten, handschriftlich die eine Zeile einzutragen. Ich sagte auch, dass ich nicht will das mein Lebenslauf ohne meine Zustimmung aus Datenschutzgründen an andere weitergeleitet bzw. von allen AMS-Mitarbeitern eingesehen wird.

Er sagte, dass er dann einträgt, dass das ein Hinweis auf ein Defizit wäre, wenn ich Ihm nicht keinen aktuellen Lebenslauf bringe und ich wohl mit einem Bewerbungskurs zu rechnen habe... . Ich bekam zum Abschluss einen Vermittlungsvorschlag für eine Vorauswahl als Tankstellenmitarbeiter bei JET Tankstelle in Wr. Neudorf (Telefonische Bewerbung an das AMS Mödling, Teilzeitstelle 20 Wochenstunden, 16:00 – 20:00, Gehalt bei Vollzeit: 1440 € / Monat) und einen einen Vermittlungsvorschlag als Bürokraft bei der Firma Stahlgruber, Pragerstraße 245 in 1210 Wien (Schriftliche Bewerbung, 40 Stunden, Montag bis Samstag, Gehalt bei Vollzeit: 1470 € / Monat). Ich fragte, ob die Wegzeit (90 Minuten) bei der Stelle als Tankstellenmitarbeiter den Zumutbarkeitskriterien entspricht.

Der Berater verweigerte die Antwort, da es nicht seine Aufgabe sei die Wegzeit zu überprüfen. Er sagte, ich solle es selbst zu Hause machen. Ich sagte, es würde aber nur 1 Minute dauern, um das zu überprüfen und es wäre aber seine Aufgabe, die Stellen nach den Zumutbarkeitskriterien zu prüfen.

Dann fragte ich Ihn, was es bringen würde, mir Stellen zuzuweisen, bei denen ich wahrscheinlich nicht einmal die Probezeit überstehe und bei denen ich kaum mehr bekomme als ich jetzt bekomme. Ziel sollte ja eine nachhaltige, langfristige Beschäftigung sein.

Er sagte, das es den Notstandshilfe-Kriterien entspricht und ich könne gerne länger als 2 Monate dort arbeiten, dann sagte er, dass er sich bereits verabschiedet hat und der nächste Kunde bereits wartet. Er forderte mich auf zu gehen, ansonsten würde er die Security rufen... .

Die Drohung vom Berater die „Security zu rufen“ hätte er sich ersparen können, da ich in keinster Weise unfreundlich war, ich wollte nur die Wegzeit überprüft haben lassen... . Ich soll also seine Aufgaben machen... . Wozu soll ich dann zu den Kontrollterminen kommen, wenn er sowieso nichts für mich macht?

Auf meine Einwände nicht eingeht, keine Fragen beantwortet und total unkooperativ ist und sich weigert seine Arbeit zu machen... .

Und noch als zusätzliche Schikane unwahre Einträge im System macht und mich als unkooperativen/renitenten Kunden darstellt... . Diese Kontrolltermine dienen meiner Meinung nach nur dazu, mich lächerlich zu machen... .

Dauer des Kontrolltermins ca. 17 Minuten.

Betreuende Behörde

Höchste Arbeitslosigkeit in Wien und Spittal, niedrigste in Rohrbach


Jobängste: 78 Prozent der Österreicher wollen Robotersteuer

Vorsicht vor den Fallen beim Kombilohn!

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Vorsicht vor den Fallen beim Kombilohn!Aktiver AdminMi, 03.05.2017 - 20:06

guten tag,

ich habe heute ihren bericht über "die entrechteten" mit großer begeisterung gelesen. ich kann das nur bestätigen.

ich arbeite bei der caritas als bürohilfskraft, obwohl ich eine geschäftsführerin war.

es handelt sich hier um das projekt "über50" und wie bei vielen arbeitslosen, die dort arbeiten, ist auch meine stelle für 6 monate befristet. viele leute arbeiten dort für einen niedrigen lohn wie ich.

ich bekomme für 25 stunden/750,00 euro netto und von ams als ausgleich sogenannter kombilohn. bereits am anfang wußte niemand bei ams, wie man kombilohn überhaupt berechnet und auf der HP von ams steht es so unübersichtlich, dass sich absichtlich niemand auskennenn soll. ich habe den ams- ombudsmann um hilfe und auklärung gebeten, bis heute keine antwort erhalten.(nach 3 monaten)

nach ca. 3 tagen habe ich eine antwort von meinem ams/berater bekommen, wo mir 11,22 euro pro tag als zusätzlicher tageslohn berechnet wurde.

ich bin davon ausgegangen, dass es ein fixer tageslohn ist. was für eine überraschung, als ich krank wurde und man hat mir diese kranktage von kombilohn abgezogen. warum!!? hat mir bis heute ams nicht beantworten können.

da ich bei der caritas arbeite und heute bei uns diese "tolle" jobmeile stattgefunden hat, nutzte ich es wieder ams zu befragen. ich habe vier verschiedene "fachkräfte" von ams gefragt und wieder hat sich keiner ausgekannt. man hat mich zu meinem ams geschickt und hat mir empfohlen direkt zur geschäftstelle zu gehen!!!!!!!!!

ich habe angst in den urlaub zu gehen, weil ich mich fürchten muss, das wird mir auch abgezogen, und was mache ich, wenn ich für längere zeit in krankenstand gehen muss? ich kann von dem gehalt nicht leben, ich lebe alleine und ich sehe das ganze als betrug von ams. sie schicken uns um sklavenlohn zu arbeiten, sie locken uns in diese falle mit versprechungen als kombilohn, so sind sie uns los, aber über diese fallen, krankenstand mit kombilohn und etc. wird niemand aufgeklärt. es geht vielen so, die dort  arbeiten, vor allem menschen haben angst sich zu wehren, alles zu verlieren. also sie schweigen und lassen sich alles gefallen.

können sie mir bitte erklären, wie das mit kombilohn funktioniert und wieso hat man mir diese tage abgezogen ? und wie schaut es mit den urlaubstagen aus? ich verdiene jetzt um 4o euro mehr als mein arbeitslosengeld war, ich gehe jeden arbeiten um einen niedrigen lohn und ich muss mich fürchten, sollte ich krank werden oder in den urlaub gehen, wo ich regelrecht gezwungen bin, den urlaub bald zu konsumieren, dass man mir diese tage nicht zahlt? dann verdiene ich im grunde weniger als mindestlohn, das ist doch eine frechheit. ich fühle mich als sklave auf dem markt, dabei will ich nur einen vernünftigen job haben, von dem ich leben kann.

ich möchte mich herzlich für ihre antwort im voraus bedanken und ich wünsche ihnen auf diesem wege viel erfolg und danke für ihren kampfgeist.

mit freundlichen grüßen

o. h.

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Zum zweiten Mal im Sinnloskurs "AMS Jobwerkstatt" bei ipcenter

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Zum zweiten Mal im Sinnloskurs "AMS Jobwerkstatt" bei ipcenterAktiver AdminMi, 10.05.2017 - 10:51

Ich besuchte im Juli/August 2015 und April/Mai 2017 den „AMS-Jobwerkstatt“ Kurs.

Die Kurse dauerten jeweils 5 Wochen und hatten einen Zeitaufwand von ca. 10-15 Stunden pro Woche.

Es gibt 2 Standorte in denen man überwiegend seine Zeit verbringen muss:

  1. Das ipcenter, in der Schönbrunner Straße 218-220, Stiege B, 2. Stock, 1120 Wien, dort finden die Einzelcoachings und die Bewerbungszone statt.

  2. Das bfi in der Knöllgasse 15, 2. Stock, 1100 Wien, dort finden die Vormittags-Workshops (von 08:00-12:00) bzw. Nachmittags-Workshops (von 12:30-16:30) statt.

Der Informationstag fand im ipcenter statt, zuerst musste ich mich dort mit dem Einladungsschreiben beim Empfang melden. Danach wurde ich zu einem PC-Raum geführt und zusammen mit anderen Teilnehmern von einem Mitarbeiter über den weiteren Ablauf informiert. Es konnten auch Fragen gestellt werden und am Ende bekamen wir eine Kursmappe und einige Formulare zum Ausfüllen. Wir wurden dann allein gelassen und konnten uns auf den Computern ein Werbevideo (präsentiert von der Petra Draxl) zu der AMS-Jobwerkstatt ansehen bzw. auch nähere Beschreibungen zu den Workshops durchlesen.

Dann musste man die Formulare (Antrag auf Fahrtkostenbeihilfe, Teilnahmeformular) bzw. auf einer Workshop-Liste jeweils 7 Module zu den Bereichen Wissen, Persönlichkeit, Information (also insgesamt 21 Module) markieren, die man vielleicht interessant findet. Die 7 Module musste man nach Priorität mit den Zahlen 1 od. 2 ordnen. Wenn man fertig war, musste man im danebenliegenden Raum, der sogenannte Bewerbungszone (dort befinden sich auch einige PC-Plätze, wo man im Internet nach Stellen suchen bzw. Bewerbungen schreiben kann), seine Formulare und das Einladungsschreiben abgeben und bekam dort vom „Bewerbungszonen-Mitarbeiter“ einen Termin für das Erstgespräch beim Einzelcoach. Den Termin für das Erstgespräch bekommt man in der Regel erst in 2 Wochen. Wenn man am Erstgespräch nicht teilnimmt bzw. verhindert ist, kann der Kurs nicht gestartet werden und deshalb müsste das AMS einem wieder erneut zubuchen.

Vor meinem Erstgepräch im ipcenter, holte ich meine Kursmappe beim Mitarbeiter in der Bewerbungszone ab und übergab diese (zusammen mit den vor 2 Wochen ausgefüllten Formularen) dem Einzelcoach. Dort wurde dann der sogenannte Kurspass ausgestellt, wo die Termine für die Workshops, Einzelcoachings und Aufenthalte in der Bewerbungszone eingetragen wurden. Es wurde bei der Erstellung des „Stundenplans“ versucht, auch auf private Termine/Verpflichtungen Rücksicht zu nehmen. Der Einzelcoach versucht auch die Workshops die man mit einer 1 markiert hatte in den Kurspass aufzunehmen, was aber nicht immer gelingt, da einige Workshops weniger häufig stattfinden als andere.

Ich hatte in meinem Kurspass 12 Workshops, wobei 9 davon jeweils 4 Stunden dauerten. Der Einstiegsworkshop, der Abschlussworkshop und der Workshop „Informationen über aktuelle Förderangebote des AMS Wien“ dauerten jeweils nur 2 Stunden. Die Einzelcoachings dauern jeweils max. 45 Minuten und der Aufenthalt in der Bewerbungszone jeweils 1 Stunde pro Woche. Man hat während des Kurses 4 x das Einzelcoaching und 4 x die Bewerbungszone.

Wenn man einen Termin in der Bewerbungszone hat, muss man sich auf einer Anwesenheitsliste mit dem Namen, der Uhrzeit und der Unterschrift eintragen. Bevor man einen der PC-Plätze in der Bewerbungszone benutzen kann, muss man sich beim ersten Termin vom „Bewerbungszonen“-Mitarbeiter die Login-Daten holen. Mir ist auch aufgefallen, dass man auch mitbekommt, wenn neue Teilnehmer/innen in den Kurs aufgenommen werden, da man mit den „Bewerbungszonen“-Mitarbeiter (der die Termine für die Erstgespräche vergibt), den neuen Teilnehmern und den Teilnehmern an den PC-Plätzen im selben Raum ist. Ich habe z.B. mitbekommen, dass ein Teilnehmer wegen Depressionen wieder an das AMS zurückgeschickt wurde bzw. ein weiterer Teilnehmer wollte lieber einen Deutschkurs haben, da er nicht alles verstand.

In den Einzelcoachings werden in erster Linie der Lebenslauf bzw. Bewerbungsschreiben überprüft. Wenn also der Lebenslauf bzw. Bewerbungsschreiben bereits in Ordnung sind, kann das Einzelcoaching auch nur sehr kurz dauern. Der Lebenslauf wird an das AMS weitergeleitet, weswegen man vielleicht überlegen sollte, die personenbezogenen Daten, die darin vorkommen, vorher zu löschen. Bei jedem Einzelcoaching muss man eine Bewerbungsliste mit mindestens 2 Bewerbungen vorweisen. Nach jedem Einzelcoaching wird eine Coachingvereinbarung zum unterschreiben vorgelegt.

Die Workshops finden alle im bfi im 10. Bezirk statt. Der allererste Workshop und der letzte Workshop sind für alle Teilnehmer/innen gleich. Nämlich der Einstiegsworkshop und der Abschlussworkshop. Diese beiden Workshops sind für jeden verpflichtend.

Im Einstiegsworkshop gab es zusätzliche Informationen, die nicht in der Kursmappe stehen diese wären zum Beispiel:

Module können getauscht werden, aber nur beim Einzelcoach. Im bfi und im ipcenter gibt es die Möglichkeit einmal in der Woche mit einem AMS-Mitarbeiter in Kontakt zu treten. Der Einzelcoach kann auch gewechselt werden, wenn die Chemie nicht stimmen sollte. Falls kurzfristig ein Modul abgesagt wurde, kann man stattdessen einen anderen besuchen oder man verzichtet einfach darauf. Wünsche/Beschwerden kann man beim ipcenter/bfi-Projektleiter/in machen. Wenn man sich verspätet, muss man nicht mit Sanktionen rechnen, die Trainer/innen sind da relativ tolerant. Man darf sich bei der aktiven Mitarbeit auch zurücknehmen, dies muss man aber dem Trainer/in mitgeteilt bzw. auch begründet werden. Man muss nicht dem vom Einzelcoach vermeintlich „optimierten“ Lebenslauf /Bewerbungsschreiben und auch nicht die Fotos aus dem Workshop „Fotowerkstatt“ verwenden. Pro Stunde hat man Anspruch auf 10 Minuten Pause bzw. kann auch weniger Pause gemacht werden, damit man früher gehen kann. Weiter kann man den Kurs vielleicht dazu nutzen sich mit anderen Teilnehmer/innen zu vernetzen und dass man nicht deshalb ein schlechtes Feedback geben soll, nur weil man Probleme mit dem AMS hat bzw. in diesen Kurs geschickt wurde.

Im Abschlussworkshop wird mündlichen Feedback gegeben bzw. muss man auch schriftlichen einen Feedbackbogen ausfüllen und diese anonymisiert auf einen USB-Stick unter einem Pseudonym speichern.

Alle anderen Workshops sind für jeden individuell unterschiedlich. Man sitzt nicht immer mit den gleichen Leuten in einem Workshop. Man hat auch nicht immer dieselben Trainer/innen. In einigen Workshops ist mehr aktive Mitarbeit nötig und in anderen weniger. Es gibt je nach Trainer/in in den Workshops auch kurze Vorstellungsrunden, wo jeder Teilnehmer/in etwas über sich erzählt (Ausbildung/Erfahrung/Jobwunsch) und erklärt warum man gerade dieses Modul besucht. Es gibt Teilnehmer/innen die sehr mitteilungsfreudig sind und auch viel aktiv mitarbeiten und einige die das Gegenteil davon sind. Es sind in den Workshops mindestens 5 bis maximal12 Teilnehmer. Man muss in jedem Workshop auf einer Anwesenheitsliste unterschreiben und wenn man Unterlagen erhält, auch auf einer „Kopien erhalten“-Liste unterschreiben. Am Ende jedes Workshops muss man anonymisiert einen Feedbackbogen mit Notensystem von 1-5 ausfüllen.

Ich selbst fand z.B. die Workshops „Feldenkrais“ (Bewegungsangebot), „Gesunde Ernährung“, „den Arbeitsmarkt durchschauen“, „Umgang mit Aggressionen und Ärger über Absagen“, „Schreibwerkstatt“, durchaus interessant. Aber je nachdem welche Workshops einem vom Einzelcoach zugewiesen wurden, können einem die Workshops inhaltlich oder fachlich vielleicht nicht zusagen. Der Kurs erinnert durch das Modulsystem ein wenig an die Uni, da die Workshops aber max. 4 Stunden dauern, kann nicht wirklich in die Tiefe gegangen werden und ist auch deshalb nicht mit einer Uni vergleichbar.

Somit ist es wieder nur einer der vielen „Aktivierungskurse“ der unter einem neuen Projektnamen und einem neuem „pseudo-akademischen“ Gewand auf den Markt gebracht wurde. Auch wenn die Trainer/innen einen bemühten Eindruck gemacht haben, war es doch nur eine nette Beschäftigungstherapie… .

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Bezeichnung der Maßnahme
Betreuende Behörde
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Zusammenfassung der Verhandlung vom 22.05.2017 am Bundesverwaltungsgericht: Übergriffiges Case Management stiftet nur Verwirrung

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Zusammenfassung der Verhandlung vom 22.05.2017 am Bundesverwaltungsgericht: Übergriffiges Case Management stiftet nur VerwirrungAktiver AdminFr, 02.06.2017 - 17:56

Zusammenfassung der Verhandlung am Bundesverwaltungsgericht (BVwG) Wien

 

Verhandlungsgrund: § 10 AIVG AMS-Sperre

Verhandlungstag: 22.05.2017

Verhandlungsort: Erdbergstraße 192-196, 1030 Wien

Verhandlungsbeginn: 8 Uhr.

Begriffsbestimmungen:

1. „Kläger“: Der-oder diejenige Beschwerdeführer/in.

2. „Beklagte“: Verwaltungsbehörde (AMS) welche dem Arbeitslosen das Geld gesperrt hat.

3. „Dreier Senat“: Zusammensetzung des Gerichts. Bestehend aus einem Richter als Vorsitzenden, einem Laienrichter von der Arbeitgeberseite (Wirtschaftskammer) rechts vom Richter sitzend und einem Laienrichter von der Arbeitnehmerseite (Arbeiterkammer) links vom Richter sitzend.

4. „Schriftführerin“: Nimmt die Aussage der zum Wort kommenden Beteiligten mittels Computermittschrift zu Protokoll.

5. „bevollmächtigter Klagevertreter“: Der Kläger wurde durch mündliche Vollmachterteilung vor Beginn der Verhandlung durch den Obmann der Aktiven Arbeitslosen vertreten.

6. „Ort und Frist der Beschwerdeeinbringung“: Ist die Bescheid ausstellende oder in der Entscheidung säumig gewordene Behörde. Also jene AMS-Geschäftsstelle bei, welcher der oder die Arbeitslose gemeldet ist. Die Frist beträgt in der Regel vier Wochen.

7. „Zeuge“: Ist jene Person, die unter Wahrheitspflicht zur Wahrheitsfindung beitragen muss.

Vorbemerkung

Auf ein schriftliches Wort für Wort Diktat und eine Namensnennung der Beteiligten wurde bewusst verzichtet, weil das gesprochene Wort oftmals akustisch schlecht oder nicht verstanden, das Wort schneller als die Feder des Schreibers war und keine erkennbare Chronologie in der Abfolge vorherrschte, sowie im Verhandlungsprotokoll, welches durch beide Parteien unterzeichnet wird, nachgelesen werden kann. Vielmehr wirkte die Verhandlung geleitet durch den Vorsitzenden Richter eher wie ein Small Talk, mal Harsch mal freundlich, dann beschwichtigend und zum Schluss der Verhandlung kumpelhaft und gut gelaunt. Zur Erleichterung wurde die obige Begriffsbestimmung zur Benennung verwendet. Die Zusammenfassung ist die kollektive Sichtweise des Beobachters und stellt keinen Anspruch auf allgemeine Gültigkeit dar.

Bericht

Die Perlustrierung am Eingang des BVwG war gekennzeichnet durch die Abnahme der Ausweise aller Teilnehmer und die Eintragung von Namen und Ausweisnummern in ein vorgedrucktes Raster auf einem Blatt Papier, welches durch das private Sicherheitspersonal durchgeführt wurde. Danach ging es zum Scanner. Man wurde aufgefordert diverse Utensilien aus den Taschen in ein Plastik Behältnis zu legen, das sogleich durch ein Förderband angetrieben in einen Metallkasten verschwand, um am anderen Ende wieder zu erscheinen. Der darüber hängende Bildschirm zeigte den Inhalt der Taschen und deren Gegenstände, an welche durch das private Sicherheitspersonal begutachtet wurde. Danach musste man selbst einen im Raum stehenden Türrahmen durchschreiten, welcher durch einen lauten Ton eventuell versteckte Gegenstände verrät. Es wurde beobachtet, wie ein Postmitarbeiter mit einem Schubkarren voller Pakete zur Tür hereinkam, alle Pakete auf das Förderband des Scanners legte, sich selbst aber der Kontrolle entzog, indem er nicht durch den im Raum stehenden Türrahmen ging, sondern außen um ihn herum. Er wurde dann zwar von einem Sicherheitspersonal wie ein Hündchen begleitet, trotzdem kamen mir die laschen Maßstäbe, welche man bei diesem Postboten an den Tag legte, eher wie eine Sicherheitslücke vor.

Nach etwa 10 Minuten vor dem Saal 9 wartend wurden wir eingelassen. Vorher wurden wieder die Ausweise von allen Teilnehmern durch die Urkundsbeamtin abgesammelt. Rechtliche Begründung oder gar hinweise, weshalb dieser eher ungewöhnliche Vorgang notwendig sei, wurden nicht gegeben, auch durch nachfrage wurde stillschweigend darüber hinweggegangen. Jedoch war auf die Frage nach dem wozu, bei den Handelnden eine gewisse Nervosität erkennbar, so als ob es dazu keine wirklich gerechtfertigte gesetzliche Grundlage gab und man Angst davor hatte dies auch zugeben zu müssen. Im Saal 9 angekommen wurden alle Teilnehmer von der Urkundsbeamtin durch die eingesammelten Ausweise nach der Reihe aufgerufen. Während Sie die Namen in den Computer tippt, wird einer nach dem anderen gefragt, wer sie seien und in Zeuge oder Beobachter gemustert. Einer der Beobachter gab auf Nachfrage an, die Öffentlichkeit zu sein. Aufgrund dieser Aussage fühlte sich der Vorsitzende Richter offensichtlich in seiner juristischen Ehre gekränkt und ließ sich auf ein sehr emotionales Niveau herab, indem er im tiefsten Dialekt harsch, wie aus der Pistole geschossen und territorialnarzisstisch meinte, dass wir das noch sehen werden, wer hier die Öffentlichkeit ist, und ob wir das auch so beibehalten, denn er ist es, der hier das sagen habe.

Notiz in eigener Sache:Ein offizieller Vertreter in höherem gesellschaftlichem Range gab durch diese Aussage tiefe Einblicke in sein wahres juristisches, demokratisches, geistiges und hierarchisches Innenleben.

Ca. 10 Minuten später bestätigte er aber die Aussage des Beobachters, er sei die Öffentlichkeit, indem er selbstsicher und mit stolzer Brust sagte: Diese Verhandlung ist gem. §25 öffentlich.

Der Kläger wurde gefragt, ob er Einwände bezüglich der Öffentlichkeit habe, der Kläger verneinte dies. Die Zeugen wurden gebeten, den Saal zu verlassen.

Der Kläger erteilte mündlich gegenüber dem Gericht, dem Obmann der Aktiven Arbeitslosen ausschließlich für diese Verhandlung die Vertretungsvollmacht. Nach Abschluss der Formalitäten wurde mit der Verhandlung begonnen. Der Vorsitzende Richter verkündete das entschuldigte Fernbleiben der Beklagten (AMS). Fasste in subjektiver und kurzer Weise den vor ihm liegenden Akt zusammen, und fragte den Kläger ober er auf die Vorlesung des Aktes verzichten wolle, weil dieser sehr umfangreich sei und dieser Zeitaufwand eher ungewöhnlich ist. Außerdem habe er noch andere Verhandlungen an diesem Tag. Dem Kläger war dieser Aufwand bewusst und er verneinte. Der Kläger sprach sogleich für ihn wichtige Aspekte an, worauf der Richter ihn darauf hinwies, dass er nur aufgrund des vor ihm liegenden Aktes handeln kann, mehr steht ihm nicht zur Verfügung. Weiters wies er Mehrmahls darauf hin, dass es keinen Hinweis gäbe, dass der Kläger Akteneinsicht tätigte, obwohl er das Recht dazu hat. Der Kläger gab an, er habe mehrmals Akteneinsicht beantragt, was der Richter abermals kopfschüttelnd verneinte, und das ihm eine Akteneinsicht des Klägers nicht vorliege.

Notiz in eigener Sache: Akteneinsicht ist die Grundvoraussetzung für das Führen eines Verfahrens. Akteneinsicht ist eine Hohlschuld, die Behörde ist nicht verpflichtet, von sich aus Akten zuzuschicken. Ein Termin bei der zuständigen Behörde, (Sachbearbeiter/in) das man an diesem Tag Akteneinsicht begehrt, mehr ist nicht notwendig.

Es wurde die Beantragung der Akteneinsicht in der sehr umfangreich vorliegenden Stellungnahme des Klägers gesucht. Weites führte der Richter aus, dass wenn man arbeitslos ist und Notstandshilfe, also Gelder der Öffentlichkeit in Anspruch nimmt sich sehr wohl darum bemühen muss eine Arbeit zu finden. Diese Arbeitssuche fügte er weiter hinzu, kann sich auch auf Hilfstätigkeiten ausdehnen, denn ab einer gewissen Arbeitslosigkeit fällt der Berufsschutz weg. In weiterer Folge warf der Richter dem Kläger vor die letzte Zeit seiner AMS-Sperre nur eingeschränkte Arbeitssuche betrieben zu haben, wie dies aus den Akten hervorginge. Dies verneinte der Kläger, er habe sich in vielfältiger Weise und quantitativ sehr umfangreich beworben. Abermals lies der Richter seine Aversion gegenüber dem von der Öffentlichkeit finanzierten Arbeitslosen freien Lauf. Daraufhin meldete der Kläger zum ersten Mal die Befangenheit des Richters an. Trotzig bemühte sich der Richter seine Unbekümmertheit darüber erscheinen zu lassen und meinte lapidar dazu, dann solle der Kläger doch einen Befangenheitsantrag beim Gerichtspräsidenten einbringen, es sei ihm egal. Der Kläger überlegte wohl, wollte aber diese Angelegenheit sichtlich hinter sich bringen. Wieder beharrte der Richter auf die aus seiner Sicht zu geringen Anstrengungen des Klägers Bewerbungen vorgenommen zu haben, und dass er seine einseitigen Bewerbungen im Bereich Lehrtätigkeiten unternommen habe, obwohl ihm die pädagogischen Voraussetzungen fehlen. Es folgten Erklärungen des Klägers über seine Ausbildung den Bewerbungen und die dazu geforderten Voraussetzungen. Der Richter fragte, weshalb der Kläger die fehlende pädagogische Ausbildung nicht während der Arbeitslosigkeit gemacht habe, um die fehlenden Qualifikationen zu erlangen. Der Kläger klärte den Richter darüber auf, dass dies ein Studium sei, und dass es einem Arbeitslosen nicht gestattet ist, während der Arbeitslosigkeit zu studieren, da er jederzeit dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen muss.

Abermals schwadronierte der Richter über die unangenehme Situation von Arbeitslosen und welche gesellschaftlichen Belastungen doch bestünden und schilderte Situationen wie Arbeitslose es anstellen könnten sich vor einer Arbeitsstelle zu drücken, indem man Nachweistätigkeitsformulare des AMS ausfüllt, aber keinen Kontakt aufnimmt usw. Wieder bekam der Kläger die Bestätigung für die voreingenommene Befangenheit des Richters gegenüber Arbeitslosen Menschen. Diesmal meldeten sowohl Kläger als auch Klagevertreter lautstark diese Bedenken an. Das Ergebnis war, dass der Richter Erklärungsversuche unternahm, was Befangenheit sei. Er meinte, ich kenne den Kläger ja nicht, ich sehe in heute zum ersten Mal. Gleichzeitig erkannte er aber das dieses Mal die Befangenheitsbekundungen des Klägers und seines Stellvertreters mit mehr Entschlossenheit und Nachdruck vorgetragen wurde, und er versuchte zu beschwichtigen und zu retten, was noch zu retten ist, wohlbedacht sein Gesicht dabei nicht zu verlieren, indem er beteuerte doch nur darauf bedacht zu sein, die Wahrheit herauszufinden.

Die Verhandlung ging mit der Aufrufung des ersten Zeugen (Leiter der Landesgeschäftsstelle für Kunden und Case Management) weiter. Nach Abhandlung der Formalitäten wurde der Zeuge zum Bewerbungsverhalten des Klägers befragt und der Richter fasste für den Zeugen kurz das bisherige Geschehen zusammen. Diesmal dem Arbeitslosen Kläger etwas positiver eingestellt, indem er meinte, dass dem Kläger vorgeworfen wurde keine Bewerbungen getätigt zu haben, oder seine Aktivitäten lächerlich gemacht wurden. Der Kläger sei aber sehr bewerbungsfreudig unterwegs gewesen, und der Zeuge solle sich dazu äußern. Dieser gab an, was zuvor schon der Richter aufgrund der Aktenlage bemängelt hat (einseitige Bewerbung in Lehrtätigkeiten ohne entsprechende pädagogische Ausbildung usw.), was der Kläger mit Kopfschütteln verneinte, und meinte, dass keine begründeten Argumente vonseiten des AMS abgegeben wurden, warum er sich nicht als Lehrer bewerben soll und außerdem habe er die pädagogische Ausbildung für Land und Forstwirtschaft, lediglich die Voraussetzung als Lehrer fehle, und die Bewerbungen waren nicht nur als Lehrer, sondern sehr vielfältig und breit gefächert. Der Richter stellte fest: Das AMS in Vertretung des Zeugen legte keine Bewerbungen des Klägers vor. Der Kläger las aus seinen Unterlagen vor, dass der Kläger 18 Bewerbungen an Schulen als Lehrer getätigt habe. Er sei mit Kostenvoranschlägen gekommen, die das AMS nicht finanziert, den Schulungen ohne einen potenziellen Dienstgeber bezahlt das AMS nicht.

Der Zeuge gab an, dass er mit der Verantwortlichen AMS Leiterin für Wien Frau Draxl zusammen mit dem Kläger in einem Gespräch vereinbarte, dass er für ihn eine Trainertätigkeit beim BFI Wien organisiert habe. Wie sich im gerichtlichen Gesprächsverlauf herausstellte, war es eine Trainerausbildung, welche der Trainertätigkeit vorgeschaltet wurde, um für beide Seiten herauszufinden, ob es passt, wie der Zeuge sagte. Der Kläger gab an, sich nach diesem Gespräch sicher zu sein, das lediglich die Trainerausbildung für die Verantwortlichen im Vordergrund stand, und eine spätere Einsetzung als Trainer von vornherein nicht beabsichtigt war. Weiter gab der Kläger an, dass die AMS – Betreuer immer etwas anderes sagten, als dann vollzogen wurde. Der Zeuge führe aus, dass die Bemühungen des AMS so breit gefächert sein sollen, dass der Kunde auch vermittelt wird.

Notiz in eigener Sache:Was auch die Vermittlung in branchenferne Hilfstätigkeiten mit einschließt.Der Zeuge wirkte strotzend vor Narzissmus, und unnahbarer Überlegenheit nicht angegriffen werden zu können, und mit der überzeugten Sicherheit eine kräftige von den Gerichten anerkannte Organisation (AMS) helfend zur Seite zu haben. Dem Kläger kann in sehr hohem Maße Glauben geschenkt werden, das der Zeuge diese Verhaltenseigenschaften unter vier Augen und in Beisein einer Vorgesetzten zwecks Profilierung in noch exzessiverer Ausgestaltung zur Anwendung bringt.

Der Zeuge wurde noch durch den Laienrichter der Arbeitgeberseite, bezüglich der möglichen Notwendigkeit einer pädagogischen Ausbildung befragt, dessen Grund dieser Frage nur der fragende selbst kennt. Danach wurde der Zeuge entlassen, und musste den Saal verlassen.

Zeuge zwei wurde aufgerufen und formell abgehandelt. Er gab an, jener Betreuer zu sein, bei dessen AMS-Geschäftsstelle der Kläger gemeldet ist. Auch er wurde nach dem Bewerbungsverhalten des Klägers gefragt und wie die Betreuer diese Bewerbungslisten abarbeiten. Es wird sehr wohl nachgefragt, bei jenem Arbeitgeber die in der Bewerbungsliste stehen, und ob der Arbeitgeber sich daran erinnern und den Grund darlegen kann, weshalb er nicht genommen wird, oder ob es eine potenzielle Chance gegeben hat, dass der Bewerber die Arbeit bekommt. Denn die Arbeitsaufnahme bringt nichts, wenn man keine Chance auf einen Job hat, gab der Zeuge zu Protokoll. Auf die Frage über das Bewerbungsverhalten des Klägers gab er dieselben Argumente an wie der Zeuge zuvor.

Notiz in eigener Sache:Eine eventuelle Absprache liegt der Vermutung nahe.

Nach Entlassung dieses Zeugen erfolgte der Versuch des Klagevertreters, eine allgemeine Grundsatzdiskussion über Eigenbewerbung und den damit zusammenhängenden AMS-Sperren dem Richter darzulegen. Er führte aus, dass die Eigenbewerbung ein zusätzlicher Bereich sei und das Hauptaugenmerk nicht so darauf zu richten sei, wie dies vom AMS gehandhabt wird. Das AMS ist hauptverpflichtend für die Jobvermittlung, die Selbstinitiative ist nur ein kleiner Teil. Der Richter blockte sofort ab und meinte, dass er sich nur mit diesem Fall beschäftigen werde und allgemeine Grundsatzdiskussionen nicht mache.

Notiz in eigener Sache: Es mag sein, dass die Richter in der einzeln zu entscheidenden Sache unabhängig und weisungsungebunden sind. In der Schaffung von Judikatur sind sie es nicht. Es ist unübersehbar, wenn man mehrere Verhandlungen dieser Art schon besucht hat, dass Richter es tunlichst vermeiden Judikatur im Zusammenhang von kollektivvertraglichen Bestimmungen oder eben die schon erwähnten Grundsatzfragen abzuhandeln. Wäre der Richter in diesen Angelegenheiten Politisch weisungsfrei könnte er Kraft seiner Stellung einen wertvollen gesellschaftlichen Beitrag leisten, um Rechtssicherheit zu schaffen. Den Wo, wenn nicht im Gericht und wer, wenn nicht der Richter könnte das in unserem Rechtssystem erledigen.

Trotzdem gelang es dem Klagevertreter dem Richter ein Plädoyer über die gesellschaftlichen Zusammenhänge der Arbeitslosigkeit und der enge Maßstab, welcher bei Eigenbewerbungen des Klägers und die Hauptaufgabe welche das AMS diesbezüglich habe, zu erörtern.

Der Richter hörte sich die Ausführungen geduldig an, wohl noch die Befangenheitsbekundungen des Klägers und seines Klagevertreters im Hinterkopf habend, und schloss dann mit der Frage, ob es noch irgendetwas gäbe, was der Kläger anbringen wolle, ansonsten werde er die Verhandlung schließen. Alle waren einverstanden.

Das Protokoll wurde ausgedruckt und der klagenden Partei zur Durchsicht und eventuellen Verbesserung gegeben. Die Verbesserungen wurden von der Urkundsbeamtin korrigiert und von den Parteien unterschrieben. Die Urteilsverkündung erfolgt schriftlich und wird auf der Homepage der Aktiven Arbeitslosen veröffentlicht.

Erfahrungsbericht Kategorie
Maßnahmenanbieter
Bezeichnung der Maßnahme
Maßnahmenart
Betreuende Behörde

Rechtswidriger Fragebogen des BBRZ-Wien

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Rechtswidriger Fragebogen des BBRZ-WienAktiver AdminSa, 08.07.2017 - 13:37

Hier ist der aktuelle BBRZ-Fragebogen, bitte allen zukommen lassen (habe es extra für euch abgetippt):

Anmerkung: Unfassbar skandalöse Fragen, die man mit Sicherheit nicht beantworten sollte. Im Original waren übrigens 5 gravierende Rechtschreibfehler. Nur ein kleines Beispiel dafür, wie unprofessionell man dort vorgeht.

Das BBRZ ist zwar eine GmbH, jedoch Gesellschafter dieser GmbH ist ein Verein:

VEREIN ZUR FÖRDERUNG DER BBRZ GRUPPE (BBRZ GRUPPE)

Vereine haben so gut wie keine buchhalterische Pflichten und müssen keine Steuer bezahlen. Auch scheint nicht auf, wer Vereinsmitglied ist.


Fragebogen BBRZ:

Name: ____________________________

Versicherungsnr.: ____________________

Datum: ____________________________

Pat. Nr.: ___________________________

Angaben zu Ihrer Gesundheit:

Im Folgenden finden Sie einige wichtige Fragen zu Problemen, die Sie in den letzten 4 Wochen gehabt haben. Bitte beantworten Sie die Fragen möglichst mit JA oder NEIN.

1. Ist der Konsum von Alkohol derzeit zum Problem geworden? (JA/NEIN)

2. Nehmen Sie derzeit regelmäßig Drogen? (JA/NEIN)

3. Rauchen Sie (Zigaretten, etc.)? (JA/NEIN)

4. Fühlen Sie sich derzeit von einem ärztlich verschriebenen Medikament abhängig oder nahmen Sie mehr davon, als Ihnen verschrieben wurde (zB Beruhigungsmittel, Schmerzmittel)? (JA/NEIN)

5. Haben Sie derzeit Angst, allein das Haus zu verlassen, sich in einer Menschenmenge zu befinden, in einer Schlange anzustehen, in Gegenwart anderer Menschen zu sprechen, zu essen oder zu schreiben, mit dem Zug oder Bus zu fahren? (JA/NEIN)

6. Leiden Sie derzeit unter Gedanken oder Handlungen (wie Dinge kontrollieren oder wiederholt Hände zu waschen), die unsinnig waren und immer wieder kamen, auch wenn Sie es gar nicht wollten? (JA/NEIN)

7. Machen Sie sich unablässige Sorgen darüber, eine ernsthafte Erkrankung zu haben, die Ihre Ärzte bislang noch nicht erkannt und diagnostiziert haben? (JA/NEIN)

8. Kam es schon einmal vor, dass andere Menschen sagten, Sie seien zu dünn? (JA/NEIN)

9. Waren Sie in den letzten 4 Wochen nahezu jeden Tag niedergeschlagen oder bedrückt oder hatten kein Interesse bzw. keine Freude mehr an Dingen, die Ihnen sonst viel bedeutet haben? (JA/NEIN)

10. Haben Sie jemals schwere Lebensereignisse gehabt, an denen Sie heute noch leiden, die heute noch nachwirken? (JA/NEIN)

11. Haben Sie jemals ungewöhnliche Erlebnisse gehabt (zB Stimmen gehört, obwohl niemand da war, spezielle Kräfte gespürt, Gefühle von außen verfolgt beeinflusst oder beeinträchtigt zu werden)? (JA/NEIN)

 

Derzeit in Behandlung? (JA/NEIN)

Facharzt: _________________

Psychotherapeut: ___________

Anmerkung Aktive Arbeitslose Österreich: Laut geltender und gefestigter Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshof wie zum Beispiel im Erkenntnis GZ 2013/08/0280müssen Fragen über medizinische Daten nicht beantwortet werden. Auch sonst dürfte nach wie vor beim BBRZ viele rechtlich NICHT gedeckt sein! Wir bitten daher um detaillierte Erfahrungsberichte und Unterlagen über diese Rechtsbrüche!

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