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Rasenmäherverhandlung im Arbeits- und Sozialgericht Wiener Neustadt: kurz drüberfahren und Invalide als arbeitsfähig abfertigen

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Rasenmäherverhandlung im Arbeits- und Sozialgericht Wiener Neustadt: kurz drüberfahren und Invalide als arbeitsfähig abfertigenAktiver AdminDi, 17.01.2017 - 19:26

Ich komme gerade von meiner Sitzung am Sozialgericht Wiener Neustadt. Dort häufen sich die Fälle wegen PVA-Klage gegen abschlägigen BuP-Bescheid. Aber leider wird praktisch alles abgewiesen und mein Eindruck, dass hier etwas ganz und gar nicht mehr stimmt: man kommt gar nicht mehr zum Reden, weil das berufskundliche Sachverständigengutachten vom Gericht einfach übernommen wird.

Ich kam dort hinein in den Verhandlungsaal, wobei die Richterin etwa 1/2  Minute vor mir ins Mikrofon murmelte und dann später scheinbar aus dem berufskundlichen Sachverständigengutachten rezitierte. Also ich hatte praktisch keine Chance überhaupt einen Kommentar abzugeben, weil das eh alles schon klar war.

Die Sachverständigen (da waren aber auch nur 2 anwesend und die aus NÖ/Bgld, die beiden Wiener  waren gar nicht vertreten) saßen rechts hinten, sodass ich z.B. den Sport-Orthopäden (der arbeitete während der Verhandlung auf seinen Laptop) gar nicht sehen konnte und ich mich umdrehen musste um eine Frage an ihm zu stellen. Die konnten also alle mich beobachten (was ich mache und wie ich mich bewege), ich sie aber nicht.

Grundsätzlich halte ich auch fest, dass Schmerzen gar nicht beurteilt werden, was aber ein totaler Unsinn ist. Natürlich kann jeder, der nicht gelähmt ist, seine Glieder/Wirbelsäule  bewegen, aber unter welchen Schmerzen, das ist entscheidend. Wer kann bitte unter täglichen/nächtlichen Schmerzen arbeiten und eine Leistung vollbringen. Eben, das ist der springende Punkt. Man ist eben nicht leistungsfähig und damit nicht arbeitsmarktfähig und damit berufsunfähig. Und ein berufskundliches Sachverständigengutachten (Akademischer Werbe- und Marketingexperte MMag.Englisch aus St. Pölten) von einer Person, die mich weder kennt noch gesehen hat noch sonstwas, kann doch keine Expertise nur aufgrund von medizinischen Gutachten (ich bezweifle stark, dass er überhaupt weiss, um was es dabei geht) abgeben.

Dann noch ein Hinweis auf Sperrfristen (12 Monate bei Rückzug der Klage und 18 Monate bei Fortführung, wenn ich unterliege). Ich war perplex, ganz ehrlich gestanden und fassungslos. Meine Antwort war dann auch entsprechend so: Ich werde die 12 Monate Sperrfrist nehmen, weil ich ohnedies ein MRT von der gesamten Wirbelsäule machen muss (wegen Verschlechterung der HWS und weil auch meine Befunde schon lange zurückliegen) und auf MRT muss man ohnedies 3 Monate warten und  beim angefertigten Röntgen vom Sachverständigen man nicht alles sieht (da kam dann sofort ein Einspruch vom Orthopäden: natürlich sieht man alles, was aber nicht stimmt und ich ihm das auch sagte - wozu macht man denn teure genaue MRT!).

Auch noch meine Frage, was ich jetzt dem AMS vorlegen soll, weil die glauben ja, dass man trotz Krankheiten alles machen muss (gab ein paar Beispiele an). Antwort Richterin: Also nix mit Regalschlichten etc. und geben Sie denen die Zusammenfassung, also das berufskundliche Sachverständigengutachter (MMag.Englisch). Zu Beginn war natürlich noch Legitimierung / Ausweisbeschau.

Das ganze hatte für mich einen Rasenmähergeschmack: also schnell Drüberfahren über die Klägerin und Abfertigen, sodass keine Zeit zum Nachdenken war. Und ich kenne Wiener Neustadt vom ersten Mal, da war es m.E. noch etwas objektiver. Aber ich komme wieder und wenn es sein muss jedes Jahr bis zur Pensionierung, so wird es eben für alle immer teurer, vielleicht überdenkt auch das Gericht einmal, dass bei der PVA und beim AMS etwas nicht stimmt.

Erfahrungsbericht Kategorie

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AMS diktiert Anstellung bei dubiosen gemeinnützigen Beschäftigungsprojekt in Niederösterreich

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AMS diktiert Anstellung bei dubiosen gemeinnützigen Beschäftigungsprojekt in NiederösterreichAktiver AdminMi, 26.10.2016 - 18:52

Sehr geehrter Herr Mair!

Möglicherweise interessant für sie:

Bin seit 4 Jahren arbeitslos, 47, suche im EDV u Bürobereich, habe das bisher ausschliesslich gemacht, kann natürlich mittlerweile auch als Hilfsarbeiter vermittelt werden.

Dem AMS dürfte es mittlerweile als unglaubwürdig erscheinen, dass ich keine Arbeit finde.

Diverse Aussagen der Betreuerin: "Sie stechen schon etwas heraus (vermutlich in Bezug Qualifikation<>Langzeitarbeitslosigkeit) "Herr x (Vizechef Geschäftsstelle) ist eh schon an ihnen dran", habe Herrn x schon mal bei einem Bewerbungstraining vor der Menge ein paar allgemeine unangenehme Fragen gestellt, er dürfte mich mittlerweile kennen.

Aktueller Fall:

Ich bekomme eine Zuweisung zu einer Vorbereitungsmaßnahme für einen Arbeitsplatz im Rahmen eines GBP Naturdingsbums.

Ich stelle mich dort vorgestern natürlich vor, und stelle klar , ich bin selbstverständlich an einem Arbeitsverhältnis interessiert (das übliche für 6 Monate). Das Klima war anfangs locker, weil ich gesagt habe ich sei hier,  weil ich scheinbar etwas unangenehm für Herrn x bin, darauf wurde die Dame gesprächiger ("ah, ein kleiner Revoluzzer").

Man wollte mir dort  im Rahmen des Dienstverhältnisses diese mehrwöchige Vorbereitungsmaßnahme reindrücken. Ich habe dann klargestellt, dass für mich nur der direkte Arbeitsbeginn in Frage kommt. Dies schien aber lt. Auskunft nicht möglich, denn man müsse sich ja in beiderseitigem  Interesse ein Bild machen, ob das was für mich ist. Ausserdem hat man da Betreuung bei der Arbeitssuche, blabla.

Auf meine Frage, ob es überhaupt vorkommt, dass jemand gleich direkt ohne Vorbereitungsmaßnahme anfange: "Das ist prinzipiell möglich, komme aber nicht vor, nur wenn das AMS ihr das vorschreibt, das ist aber bei der Geschäftsstelle x noch nicht vorgekommen, die sind da nicht so. "

Offenbar sind sie nun doch so, denn ich bekam heute einen Anruf, dass ich nächsten Mittwoch anfangen muss. Die Dame (die selbe vom Gespräch) schien auch nicht begeistert darüber, wen sie sich da ins gemütliche Nest setzt, habe ich ihr doch beim Vorstellungsgespräch schon gesagt, wie fragwürdig und fragil aus juristischer Sicht diese ganzen Vereinskonstruktionen mit ihren sittenwidrigen Kollektivverträgen sind.

Offenbar dürften sie von der Vorbereitungsmaßnahme, also der Betreuung mehr profitieren, als vom Arbeitsverhältnis, denn von sich aus hätte sie mich sicher nicht eingestellt, ohne die Maßnahme.

Ein weiterer Punkt:

"Hier geht es um Landschaftspflege, schwere körperliche Arbeit, da müssen wir uns schon überlegen bei wem das Sinn macht, weil wir eine 28%ige Erfolgsquote vorgeschrieben haben, die wieder in den ersten Arbeitsmarkt zurück müssen" wurde mir gesagt. Erst dann habe ich mein Wirbelsäulenproblem angesprochen, für das ein Befund beim AMS aufliegt. Auf der Homepage des Vereins steht auch, man solle keine Rückenbeschwerden haben.

Das wäre also ein weiterer Grund , warum eine Einstellung aus Sicht des Vereins unsinnig wäre. Mir wurde dort auch gesagt, dass im Moment keine unmittelbare Arbeitsstelle frei wäre, deshalb ist die plötzliche Zusage natürlich umso unglaubwürdiger.

Ich hätte dann am Schluss meines Besuchs vorgestern trotzdem noch einen Bewerbungsbogen ausfüllen müssen, mit einem Haufen persönlicher Angaben, in dem u. a. das Trinkverhalten gefragt wird, was ich natürlich verweigerte, nachdem ja ohnehin kein aktuelles Arbeitsangebot bestehe.

Ich maile morgen mal eine Darstellung dieses Gesprächs ans AMS, wo ich diese Vorgehensweise des AMS auch direkt anspreche, und verlange eine Stellungnahme, ob mir bei Verweigerung des Arbeitsantritts der Bezug gesperrt wird, auch in Hinblick meines Befundes, das wurde ja angedeutet .

Ich halte es für sinnvoll, dass das mal dort dokumentiert ist , auch wenn's nicht leichter wird, und stelle mich mal geistig auf einen eventuellen zukünftigen Rechtsstreit ein.

Worauf ich hinaus will:

Ich hab dazu keine Info gefunden. Vielleicht ist das für sie ja nicht neu und relevant: Das AMS sagt also einem GBP direkt: "DEN stellst du ein". Die Dame hat mir gegenüber noch gesagt, dass sie der Anweisung des AMS Folge leisten müsse, weil sie ja von den AMS-Geldern leben, was ja jetzt auch passiert ist. Ich halte das insofern für interessant, weil das für mich evtl. interessante juristische Fragen aufwirft , auch wenn ich jetzt kein Jurist bin. Es ist zwar nachvollziehbar, dass diese Sozialvereine dem AMS gewogen sind, weil sie von deren Förderungen leben, aber hier sind die ja offenbar direkt weisungsgebunden.

Könnte man dann ein Dienstverhältnis unterstellen (siehe Definition Dienstverhältnis)? Wäre interessant, inwieweit da noch Selbständigkeit gegeben wäre, wenn das AMS so elementare Dinge, wie das Einstellen einer Arbeitskraft diktiert. Wäre natürlich ein Hammer, wenn das AMS für so ein Vereinsmitglied plötzlich SV-Beiträge abführen müsste ...

Ist das AMS dann nicht ein versteckter Arbeitgeber? Hätte das dann Konsequenzen?

Ein anderes Thema , das mir in letzter Zeit auffällt: Das AMS führt Auswahlverfahren bei Bewerbungen durch, sprich : man bewirbt sich beim AMS, und die übernehmen dankenswerterweise die Recruiter-Arbeit für die Firmen, und entscheiden, welche Bewerbungen weitergeleitet werden. Dabei werden vom AMS Bewerbungen mit Foto verlangt, obwohl aus Datenschutzgründen der hinterlegte Lebenslauf beim AMS direkt kein Foto mehr haben muss. Auch ein interessantes Kapitel. Abgesehen davon, dass es diskriminierend ist, wenn das AMS selbst unter den Arbeitslosen selektiert.

Ich hoffe, sie konnten etwas nützliches entnehmen, bin für weitere Fragen selbstverständlich offen.

Freundliche Grüsse

M

Anmerkung "Aktive Arbeitslose":

Artikel 3 Punkt 3 Arbeitsmarktförderungsgesetz (AMFG) regelt klar als Grundsatz für die Arbeitsvermittlung: "Niemand kann gezwungen werden, eine angebotene Arbeitskraft einzustellen."

Wenn bei einem SÖB/GBP keine Arbeit angeboten wird, ist mensch auch nicht verpflichtet, auf Vorrat seine persönlichen Daten zu belassen, denn nach Abschluss eines Bewerbungsverfahren hat mensch laut Datenschutzgesetz das Recht darauf, die Löschung seiner Daten zu verlangen!

Wie heisst es schön in George Orwells "Farm der Tiere": "Alle Schweine sind gleich, manche sind gleicher." Gegen diesen Gesetzesbruch haben wir bislang kein wirksames Rechtsmittel gefunden, denn wenn der SÖB/GBP mit macht, wird auch der Verwaltungsgerichtshof diesesn Rechtsbruch ignorieren, weil die Arbeitsaufnahme um jeden Preis vorgeht, auch um den Preis der Zerstörung des Rechtsstaates ...

AMS Feldbach: Schikanöse Behandlung statt Unterstützung für Alleinerzieherin

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AMS Feldbach: Schikanöse Behandlung statt Unterstützung für AlleinerzieherinAktiver AdminMi, 26.10.2016 - 19:37
Dokumentart

AMS Feldbach
z.H. Frau Marianne Suppan (Geschäftsstellenleiterin),
Herrn Edmund Hacker (Stv. Leiter, Abteilungsleiter)

Schillerstraße 7
8330 Feldbach

Herrn Harald Bachmaier (Arbeiterkammer),
Herrn Reinhard Puffer (Österreichischer Gewerkschaftsbund),
Herrn Thomas Heuberger (Wirtschaftskammer),
Herrn Christian Fleck (Industriellenvereinigung)

 

AMS.help Ombudsstelle
z.H. Herrn Dieter Kordik

Babenbergerstraße 33
8020 Graz

Beschwerde / Mangelnde Unterstützung in einer Notsituation

Sehr geehrte Damen & Herren,

Mit diesem Schreiben möchte ich „D. S.“ Beschwerde beim AMS Feldbach bzw. gegen meine Betreuerin Frau N. einlegen.

Aber zuerst einiges von mir und in welch schwierigen Situation ich mich befinde. Ich bin Anfang September alleine mit meiner knapp 3 jährigen Tochter „L. S.“ von Purgstall an der Erlauf (Niederösterreich) nach Edelsbach bei Feldbach gezogen. (über 270 km voneinander entfernt). Ich wollte immer schon in die Steiermark ziehen, leider war es mir bisher kaum möglich. Zum Glück konnten mich aber meine Eltern zuletzt verstärkt unterstützen, womit es schlussendlich doch schneller als gedacht zum Umzug kam.

Ab sofort bin ich mit meiner Tochter aber wieder komplett auf mich alleine gestellt. Ich habe weder Familie, Verwandte oder sonst jemanden der mir hier etwas unter die Arme greifen kann. Lediglich mein Vereinskollege ist hin & wieder zu Besuch und hilft bei Kleinigkeiten. Finanziell habe ich sehr zu kämpfen. Nachdem ich nun kaum mehr Unterstützung erhalte (also auch nicht von meinen Eltern, da diese nun selbst sparen müssen) und monatlich hohe Fixkosten habe (Miete allein schon exkl. Strom 643 Euro) ist es für mich wirklich nicht einfach nach vorne zu schauen.

Leider habe ich bis jetzt hier auch keinen geeigneten Job gefunden, zumal ich zuerst auch mal schauen musste welche Kinderbetreuung sich für mein Kind anbieten würde. (zumindest hab ich da nun mit dem Kindergarten in Paldau schon etwas gefunden).

Seit 05.09.2016 bin ich jedenfalls beim AMS in Feldbach arbeitslos gemeldet bzw. beziehe nun Notstandshilfe. In Scheibbs war es noch ein normales Arbeitslosenverhältnis.

Am 30.09.2016 hatte ich meinen ersten Kontrolltermin bei Fr. N., dieser sich als äusserst unangenehm für mich entpuppte. Als wäre meine Situation nicht schon schlimm genug, wurde mir dort kaum zugehört oder auf mich richtig eingegangen. Es war wirklich eine äusserst unangenehme Gesprächsatmosphäre.

Die Vorzeichen waren eigentlich recht gut, wurde bei einer Person vor mir von Fr. N. doch eine halbe Stunde investiert wo nur über Religion und Banales geredet wurde. Bei mir war das allerdings komplett anders. Ich wurde kaum gefragt wie mein Tagesablauf ist, wie ich finanziell da stehe, wer oder ob mich jemand hier in der neuen Umgebung weit weg von Eltern und Verwandten unterstützt. Selbst konnte ich kaum etwas sagen, da ich fast nie zu Wort kam.

Jede Sorge die ich bezüglich der Arbeitszeit und der Betreuung ansprechen wollte um eine Lösung zu finden wurde regelrecht abgeblockt bzw. wurde ich nur mit Floskeln wie „Alles ist für Sie zumutbar“ und „Sie legen sich nur Steine in den Weg“ bombadiert. Ich war regelrecht schockiert wie hier mit mir umgegangen wird.

So etwas gab es in Scheibbs bei meiner AMS Beraterin nie, hier wurde ich angehört und auf mich eingegangen wie es sich gehört und es wurden gemeinsam mit mir verschiedene Arbeits- bzw. Betreuungsmöglichkeiten durchgegangen.

Fr. N. kam mir mit einer Herangehensweise diese mich bis heute psychisch richtig belastet und noch mehr Sorgen bereitet. Z.Bsp. wurde mir erklärt, dass ich auch Vollzeitstellen in Graz nachgehen muss wenn sich etwas anbietet, ansonsten droht mir eine Bezugssperre.

Wie kann dies in meiner Situation zumutbar sein? Ich habe kaum Geld für Spritkosten, Zug etc., bin alleinerziehend und habe vorerst keine Kinderbetreuung die länger als bis 13 Uhr ist (Kinderkrippe), eine Nachmittagsbetreuung ist auch nur bis 16 Uhr gegeben und sehr kostspielig. Ausserdem wurde ich nicht mal darüber informiert, dass die Möglichkeit eines Einspruchs in Bezug auf meiner Betreuungsvereinbarung besteht.

Meine Einwände bzw. die Punkte mit denen ich nicht einverstanden bin, habe ich Ihnen in einem separaten Schreiben mitgeteilt.

Ich denke es sollte schon Ziel und im Sinne des AMS Feldbach sein (zumindest war es in Scheibbs so), das was ICH suche und benötige bzw. zwischen Angebot und Nachfrage richtig abgewogen wird was in meiner Situation wirklich sinnvoll und zumutbar ist.

Ich empfinde es als extremes Fehlverhalten mir bei meinem Ersttermin kaum zuzuhören und dann auch noch 3 Stellen aus dem Raum Graz mitzugeben, wo ich eine Stunde nach Graz brauche und keinerlei Möglichkeiten habe das in nächster Zeit in Verbindung mit meinem Kind bzw. meiner finanziellen Lage zu bewerkstelligen.

Zuletzt möchte ich allerdings betonen, dass ich jedes AMS Stellenangebot äußerst ernst nehme & stets bemüht bin was Bewerbungen schreiben betrifft so wie ich dies in Scheibbs tat. Meine ehemalige AMS Beraterin (Fr. L.) kann Ihnen bestätigen, dass ich immer vorbildlich meine Termine eingehalten habe, die Kurse besucht, Praktika absolviert und Initiativbewerbungen geschrieben habe bzw. jeder Stelle die mir angeboten wurde nachgegangen bin.

Ich denke es ist nun mein gutes Recht Sie auf diesem Wege nun zu kontaktieren.

Mit freundlichen Grüßen

Ortsbezug
Betreuende Behörde
Beschwerdeinstanz

Demütigende Sonderbehandlung beim Casemanagement in der Landesgeschäftsstelle des AMS Wien

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Demütigende Sonderbehandlung beim Casemanagement in der Landesgeschäftsstelle des AMS WienAktiver AdminDo, 19.01.2017 - 10:10

Liebe Akive Arbeitslose,

wir waren vor einigen Jahren schon mal im Kontakt wegen meiner jahrelang verbindlich versprochenen aber nie gewährten Umschulung.
Inzwischen hat sich die Situation leider massiv verschlimmert, aus Vertröstung und Verzögerung wurde Psychoterror.

Deshalb brauche ich ganz dringend Eure Hilfe.

Ihr könnt sehr gerne meine Ausführungen wieder für die eigene Öffentlichkeitsarbeit verwenden, nur bitte ich diesmal aufgrund der inzwischen eingetretenen Stigmatisierung, dafür meinen Namen (und den Link zum Lebenslauf) herauszulöschen.

Ganz kurz zur Vorgeschichte: Ich habe von 1994 bis 2008 als diplomierter Ergotherapeut gearbeitet (siehe Lebenslauf). Nach einem sehr schweren und langanhaltenden Bossing wurde mir im Sommer 2008 von Herrn Nadim von der PVA verbindlich eine Umschulung zugesagt. Dies wurde auch in den folgenden Jahren vom AMS nachweislich bestätigt aber leider nie umgesetzt. Stattdessen wurden verschiedene Ansätze, mich z.B. als Künstler oder sonst irgendwie selbständig zu machen, vorgeschlagen aber stets nach wenigen Monaten als mein Privatvergnügen abgetan. Ich hatte auch den ganzen üblichen bitteren Bodensatz an "Qualifikationsmaßnahmen", "Bewerbungstrainings", monatelangen Testungen mit vorhersehbaren Ergebnissen und anderen peinlich-überflüssigen Kursangeboten aber nicht ein ernsthaftes Gespräch über Umschulungsmöglichkeiten. Meist wurde ich vertröstet, daß es "derzeit schwierig mit der Finanzierung sei" und ich geduldig sein sollte.

Im Mai 2014 wurde ich dann plötzlich ohne jede Begründung in die Landesgeschäftsstelle zu einem angeblichen "Case-Management" verwiesen.

Wie im Gesprächsverlauf unten nachzulesen, gestaltete sich der Kontakt dort von Anfang an als sehr schwierig, weil diese "Case-Manager" Ihre Gesprächspartner ständig unterbrechen, ohne reale, konkrete Begründung psychische Probleme und andere Skurrilitäten unterstellen, sie der Lüge bezichtigen, ja sogar als stinkend und als Sozialschmarotzer beschimpfen, eigene Behauptungen wenige Minuten später als nie getätigt negieren, und alle geduldigen Klärungsversuche durch stumpfes Wiederholen von Falschinformationen und überhebliches Ignorieren aller Einwände & Fragen abwehren. Sie könnten sich jetzt denken, ich bilde mir dies alles nur ein. Aber selbst die Gutachter von PVA & AMS haben meine vollkommene psychische Gesundheit in den letzten Jahren mehrmals bestätigt. Die Störung muß also an anderer Stelle zu suchen sein.

Die Termine, bei denen mein vermeintlichen "Case-Manager" Herr S., der dort sogar Teamleiter ist, angeblich mehr Gesprächszeit hat als andere AMS-Betreuer, verbringt er - wie ebenfalls im Gesprächsverlauf nachzulesen - nur vor dem Computer, hinter dem er hin und wieder zusammenhanglos aus irgendwelchen Akten zitiert, die leider auch auf mehrmalige Anfrage nach dem DSG nachweislich nur unvollständig ausgefolgt wurden. Als Begründung für die Unvollständigkeit dienten skurrilerweise sogar eben die Vorurteile, die leider nicht geklärt werden wollen.

Daß mehr Zeit ohne ein Mindestmaß an Professionalität und Kommunikations- oder Reflexionsfähigkeit deshalb leider zu keiner besseren Betreuung sondern nur zu noch mehr sich wiederholenden Beschimpfungen & Schikanen führt, zeigt sich, indem die tatsächlichen, nachweisbaren Ergebnise der vermeintlich bestmöglichen Förderung eines langjährigen, ehemaligen Ergotherapeuten mit vielen, sehr unterschiedlichen Erfahrungen & Fähigkeiten nur eine Zuweisung zu einer tagesstrukturierenden "Behinderteneinrichtung" (nicht als Betreuer) und einige Jobangebote als unqualifizierter Lagerarbeiter sind.

Obwohl ich mehrmals (auch im Gesprächsverlauf nachlesbar) darauf hinwies, daß Bewerbungstrainings und andere Strafmaßnahmen die mit den beruflichen Qualifikationen nichts zu tun haben, laut Rechtsauskunft eindeutig unzulässig sind, wurden diese Schikanen und De-Qualifizierungsversuche unbeirrt weitergeführt.

Alle meine Fortbildungsansuchen der letzten Jahre wurden (meist ohne Begründung oder mit nichtssagenden Floskeln) verweigert.

Mir wurden immer wieder Schriftstücke mit falschen Behauptungen zur Unterschrift vorgelegt. Wenn ich diese nicht unterschreibe, so wurde mir immer wieder gedroht, dann bewirke dies eine Bezugssperre oder eine Anzeige oder sonst ganz schlimme aber recht vage formulierte rechtliche Folgen.
Einigemale wurde mir auch der Bezug gesperrt - wie sich später herausstellte, war dies immer nur "versehentlich".

Und dann wurde mir tatsächlich dauerhaft der Bezug gesperrt, weil ich angeblich nicht die Bewerbungsvorausetzungen für einen Beruf erfülle, dessen (je nach Ausschreibung nicht immer zwingend verlangte) Ausbildung berufsbegleitend ist, obwohl ich sogar Einladungen zu Vorstellungsgesprächen erhalten hatte. Wie kann denn rein logisch eine berufsbegleitende Ausbildung absolviert werden, wenn ohne diese Ausbildung die Bewerbungsvoraussetzungen fehlen? (Mehr dazu in der Beschwerde gegen die Bezugssperre im Anhang.)

Es ist also offensichtlich, daß mich Herr S. entgegen meinen realen und nachweisbaren, ehrlichen Kooperationsbemühungen und selbst allen von AMS & PVA erstellten Gutachten widersprechend unbedingt als persönlichkeitsgestörten, provozierenden Querulanten sehen will. Und alle seine Vorgesetzten übernehmen dieses unreflektierte Vorurteil ohne jede Überprüfung der Fakten.

Wie dem Gesprächsverlauf zu entnehmen, habe ich deshalb schon mehrmals von Herrn S. bis hinauf zur AMS-Geschäftsführung um Vorschläge gebeten, wie ich meine Kooperationsbereitschaft beweisen kann, aber nie eine Antwort darauf erhalten.

Aus diesem Grund habe ich bei meinen Kontrollterminen am 3. 6., 10. 6. und heute eine Videokamera mitgenommen. Herr S. hat deshalb jedesmal, ohne meine Begründungen anzuhören und ohne dagegen sprechende fachliche Gründe zu äußern, das Gespräch stur verweigert und einmal sogar die Polizei gerufen.

Ich habe Kompromißbereitschaft gezeigt, indem ich den Deckel auf das Objektiv setzte, sodaß nur noch eine begründete, berechtigte und nicht der Hausordnung widersprechende Tonaufnahme gemacht wurde. Herr S. wiederholte jedoch stur, daß auch das nicht erlaubt sei. Ich bat ihn höflich, mir dies zu belegen, aber der äußerst aufgebrachte Herr zeigte nur wild schnaubend auf die Worte "Eine Genehmigung brauchen Sie für ... Film-, Video- und Fotoaufnahmen" in der frisch ausgedruckten angeblichen Hausordnung und wiederholte stur immer wieder, hier stehe es. Dies zeigt sehr deutlich die offensichtlich schwer gestörte Wahrnehmung von Herrn S., dem jedoch leider alle Vorgesetzten glauben wollen, daß ich gestört sei.

Immerhin kann ich dank der Tonaufnahme nun beweisen, daß nicht ich sondern mein "Casemanager" aggressiv, feindselig und kooperationsverweigernd agiert.

Leider will mir jedoch auch die AMS-Geschäftsführung diese Beweismöglichkeit verbieten (siehe Gesprächsverlauf). Meine Bitte um eine Drehgenehmigung (ausdrücklich nur zum berechtigten Schutz meines Interesses, mein korrektes, höfliches und kooperatives Verhalten zu dokumentieren) wurde ohne Angabe von Gründen verweigert. Ebenso wird weiterhin ohne Nennung von Gesetzen oder Erlässen behauptet, daß auch Tonaufnahmen verboten seien. Weil dies als Gesprächsverweigerung interpretiert wird, wurde mir schon wieder der Bezug gesperrt.
Offensichtlich will man mir einfach nicht die Möglichkeit geben, diese Vorurteile als ebensolche zu offenbaren.

Wie kann ich sonst meine Kooperationsbereitschaft beweisen, wenn alle meine Bewerbungsbestrebungen nicht anerkannt werden, wenn Fakten nicht zählen sondern nur die verzerrte Wahrnehmung eines Menschen, der mich offenbar einfach nicht riechen kann, und wenn alle meine Bestrebungen, zum Schutze meiner Gesundheit diese Situation zu verändern, als Beweis umgedeutet werden, daß ich ein Querulant sei, und gerade deshalb in Wir-verhandlen-nicht-mit-Terroristen-Manier jede Lösung verweigert wird?

Was kann ich tun, wenn mir ein Bescheid für diese zugewiesene AMS-(Straf)Maßnahme mit der Begründung verweigert wird, daß es sich hier angeblich um keine Maßnahme sondern nur um eine andere Kontrollmeldestelle handele?

Und an wen kann ich mich wenden, wenn alle Vorgesetzten im AMS nur ihren Mitarbeiter schützen, und sich alle anderen Stellen, wie Sozialministerium, AK, Volksanwalt, Bundespräsident usw. (siehe Gesprächsverlauf) als nicht zuständig sehen wollen?

Ich komme zur weiteren Klärung auch gerne zum Termin am Donnerstag um Vier im Café Müller.

Mit bestem Dank für die Unterstützung,

Wolf

Erfahrungsbericht Kategorie
Maßnahmenanbieter
Bezeichnung der Maßnahme
Betreuende Behörde

AMS Landesgeschäftsführerin Petra Draxl droht vermutlich rechtswidrige Bezugssperren wegen Dokumentation von Kontrollterminen an

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AMS Landesgeschäftsführerin Petra Draxl droht vermutlich rechtswidrige Bezugssperren wegen Dokumentation von Kontrollterminen anAktiver AdminDo, 19.01.2017 - 10:23

Von: Wolf H.
Datum: 13.06.2016 13:11
Kopie:
Betreff: FW: Wie kann ich meinen Willen zur Kooperation beweisen?

Sehr geehrter Herr Kopf,
sehr geehrter Herr Buchinger,
sehr geehrte Frau Draxl,
sehr geehrte Ministeriumsmitarbeiter_innen,

wie dem Gesprächsverlauf zu entnehmen, will mich Herr S., der Teamleiter des AMS-"Casemanagement", entgegen meinem realen und nachweisbaren, ehrlichen Kooperationsbemühungen und selbst allen von AMS & PVA erstellten Gutachten widersprechend unbedingt als persönlichkeitsgestörten, provozierenden Querulanten sehen, und alle seine Vorgesetzten übernehmen dieses unreflektierte Vorurteil ohne jede Überprüfung der Fakten.

Wie ebenfalls dem Gesprächsverlauf zu entnehmen, habe ich deshalb schon mehrmals um Vorschläge gebeten, wie ich meine Kooperationsbereitschaft beweisen kann, aber nie eine Antwort darauf erhalten.

Aus diesem Grund und ausdrücklich nur deshalb, habe ich zum berechtigten Schutz meines Interesses, mein korrektes, höfliches und kooperatives Verhalten zu dokumentieren, bei meinem Kontrolltermin am 3. 6. eine Videokamera mitgenommen. Herr S. hat deshalb, ohne meine Begründungen anzuhören und ohne dagegen sprechende Gründe zu äußern, das Gespräch stur verweigert. Die geforderte "Bewerbungsliste" wurde nicht entgegengenommen. Ersatztermin wurde mir keiner genannt.

Als mir am 8. 6. sehr kurzfristig ein Kontrollmendetermin für 10. 6. per RSb zugestellt wurde, fragte ich nochmals schriftlich nach Lösungsvorschlägen, wie ich sonst meine Kooperationsbereitschaft dokumentieren kann. Auch auf mehrmaliges schriftliches Nachfragen wurden mir weder von ihm noch von seinen Vorgesetzten, entsprechende Möglichkeiten genannt. Auch wurden weiterhin keine Gründe genannt, warum ein korrektes Vorgehen nicht auch dokumentiert werden darf, oder konkrete Gesetzesstellen genannt, die Video- oder Tonaufnahmen angeblich verböten. Herr Ressl behauptete nur daß es untersagt sei, "im AMS Gebäude zu filmen, zu fotografieren oder sonstige akustische oder optische Aufnahmen anzufertigen." Erst am 9. 6. nach zehn Uhr nachts wurde mir von Herrn Ressl eine doc-Datei zugesandt, die ich selbstverständlich vor dem Termin am darauf folgenden Morgen um Neun Uhr nicht mehr lesen konnte.

Beim Termin schrie Herr S. wieder nur laut herum und rief, ohne mich überhaupt zu Wort kommen zu lassen, gleich die Polizei. Als ich ihn schließlich darum bitten konnte, mir doch bitte die Hausordnung zu zeigen, druckte er mir ein Schriftstück aus, laut dem ich angeblich "Eine Genehmigung brauche [...] für ... Film-, Video- und Fotoaufnahmen". Da mir Herr S. diese Genehmigung offensichtlich nicht geben wollte, zeigte ich meine Kompromißbereitschaft, indem ich den Deckel auf das Objektiv setzte, sodaß nur noch eine begründigt berechtigte Tonaufnahme gemacht wurde. Herr S. wiederholte jedoch stur, daß auch cn nicht erlaubt seien. Ich bat ihn höflich, mir dies zu belegen, aber der äußerst aufgebrachte Herr zeigte nur wild schnaubend auf den Ausdruck und wiederholte stur immer wieder, daß auch Tonaufahmen nicht erlaubt seien. Hier zeigt sich sehr deutlich die offensichtlich schwer gestörte Wahrnehmung von Herrn S., dem jedoch leider alle Vorgesetzten glauben wollen, daß ich gestört sei.

Nachdem ich noch vergeblich darum bat, meine Bewerbungsliste entgegenzunehmen, irgendwelche Gründe für seine Gesprächsverweigerung oder irgendwelche Lösungsvorschläge zu nennen, oder mir einen neuen Termin zu geben, begab ich mich schon am Gang Richtung Ausgang, als die wirklich unbegründet gleich zu Beginn von Herrn S. gerufene Polizei eintraf. Ich mußte mir dann noch einige Zeit lang anhören, daß mir mein "Betreuer" doch nur helfen wolle (was in meiner Situation langsam etwas skurril wirkt), und es dauerte eine Weile, bis ich meinen Ausweis wieder zurückbekam, aber immerhin konnte die Polizei meine Bewerbungsliste bei der Anmeldung abzugeben, und es ist somit dokumentiert, daß ich den Termin wahrgenommen habe, und ich weiterhin Kooperationsbereitschaft zeige.

Falls Herr S. anderes dokumentieren sollte, so ist dies Beweisfälschung und Amtsmißbrauch, und muß von Ihnen entsprechend geahndet werden, wenn Sie sich nicht selber strafbar machen wollen.

Falls Sie meine Ausführungen anzweifeln, so kann ich sie nun mit der von Herrn S. so vehement abgelehnten Tonaufnahme beweisen.

Da also Filmaufnahmen nur mit Genehmigung möglich sind, bitte ich hiermit aus den erörterten, nachvollziehbaren Gründen in aller Höflichkeit um ebendiese Genehmigung.

Falls Sie mir diese Genehmigung verweigern wollen, so bitte ich dringend um eine ausführliche Begründung dieser Verweigerung und nochmals um konstruktive Vorschläge, wie ich mein korrektes und kooperatives Verhalten und meine Kooperationsbereitschaft dokumentieren kann in dieser die Menschenwürde erniedrigenden und meine Gesundheit schädigenden Situation, in der mir von Herrn S. immer wieder auf äußerst aggressive und feindselige Weise eine Verweigerung meiner Kooperation unterstellt wird, dies von seinen Vorgesetzten ohne jede Überprüfung der tatsächlichen Fakten einfach vollkommen unkritisch übernommen wird, und mir deshalb sogar der Bezug gesperrt wurde.

Außerdem fordere ich nochmals einen ordnungsgemäßen Bescheid über die Zuweisung zur Maßnahme "Casemanagement", und eine Anleitung der leitenden Bediensteten beim AMS-Wien über ihre Dienstaufsichtspflichten, zur unvoreingenommenen Überprüfung von Fakten, Parteiengehör und über die Rechtsfolgen bei nachweislich falschen Rechtsauskünften.

Mit noch immer ehrlich verzweifelten und dennoch geduldig um Kooperation und Klärung bemühten Grüßen,

Wolf


Am 13.06.2016 um 22:04 schrieb petra draxl:

Sehr geehrter Herr H.,

Sie stehen seit dem Jahr 2008 im Bezug von Leistungen nach dem Arbeitslosenversicherungsgesetz (folgend kurz AlVG) und das AMS unterstützt Sie bestmöglich bei der Arbeitsuche und dabei die berufliche Reintegration zu realisieren. Dazu treffen wir mit Ihnen klare Vereinbarungen, die in der Betreuungsvereinbarung schriftlich festgehalten werden. Diese Vereinbarungen sind für beide Seiten bindend. Wir erwarten uns, dass Sie sich aktiv und eigeninitiativ nach einem Arbeitsplatz umsehen und sich auf passende Jobangebote in Zeitungen und Internetplattformen bewerben. Auf Stellenangebote, die Sie durch das AMS erhalten, bewerben Sie sich umgehend und berichten uns über das Ergebnis der Bemühungen. Da Sie seit 2008 Leistungen beziehen, genießen Sie nach § 9 AlVG keinen Berufsschutz und müssen sich daher auch auf Stellen bewerben, die nicht Ihrer Qualifikation entsprechen. Sie erhalten dazu vom AMS Stellen zugewiesen, die unter Berücksichtigung Ihrer gesundheitlichen Einschränkungen, die in den Gutachten der PVA aufgelistet sind, den Zumutbarkeitsbestimmungen des § 9 AlVG entsprechen.

Sie haben sich nach § 49 Abs 1 AlVG zur Sicherung Ihres Leistungsanspruches regelmäßig bei der regionalen Geschäftsstelle persönlich zu melden. Die Landesgeschäftsstelle kann auch andere Stellen, ebenso im § 49 AlVG geregelt, als Meldestellen bezeichnen. In Ihrem Fall wurde das Casemanagement in der Landesgeschäftsstelle als  Meldestelle festgelegt.

Es ist notwendig, dass Sie pünktlich zu Ihren vereinbarten Beratungsterminen vorsprechen und mit Ihrem Berater kooperieren, um realistische Vereinbarungen zur Beendigung der Arbeitslosigkeit zu treffen. Es ist dabei ausdrücklich untersagt, Aufnahmen aller Art anzufertigen (seien es Film-, Foto- oder Tonaufnahmen). Bei Zuwiderhandeln kann und wird kein Beratungsgespräch stattfinden. Das hat zur Folge, dass Sie die Durchführung des Beratungsgespräches vereiteln und somit ohne triftigen Grund den Termin nicht wahrgenommen haben, wodurch eine Sanktion gemäß § 49 AlVG verhängt werden wird. Der Leistungsbezug bleibt danach solange eingestellt, bis Sie bereit sind, ohne Aufnahmegerät an der Beratung teilzunehmen.

Das AMS erteilt ausdrücklich keine Drehgenehmigung (Video) und keine Genehmigung zur Aufnahme von Ton- und Fotoaufnahmen. Sie können jederzeit eine Person Ihres Vertrauens zu den Beratungsgesprächen mitbringen, sofern diese Begleitperson das Gespräch weder stört noch behindert und natürlich gilt das Verbot jeglicher Film-, Foto- und Tonaufnahmen auch für jede Begleitperson.

In der Hoffnung, nun Klarheit geschaffen zu haben, verbleibe ich mit freundlichen Grüßen

Petra Draxl

Mag. a Petra Draxl
Landesgeschäftsführung
Arbeitsmarktservice Wien
Ungargasse 37
A-1030 Wien
Tel: +43 1 87 871-50000
Fax:+43 1 87 871-50089
mailto: petra.draxl@ams.at
http:\\www.ams.at


Betreff: Re: Antwort: FW: Wie kann ich meinen Willen zur Kooperation beweisen?
Datum: Sat, 18 Jun 2016 14:16:06 +0200
Von:
Wolf
An: petra draxl

Sehr geehrte Frau Draxl,

ja, bereits seit dem Jahr 2008 wurde mir immer wieder nachweislich und verbindlich eine Umschulung zugesagt aber nie gewährt. Die dabei durch jahrelange Verzögerungen, unnötige "Bewerbungstrainings", monatelange Testungen (bei denen nicht mehr herauskam als ein kurzer Blick in meinen Lebenslauf ergeben hätte), planlose und in ihren Zielen immer wieder wechselnde, deshalb mehr hinderliche und leider immer mehr zu reinen Schikanen ausartende Pseudounterstützung verursachte dem Staat Österreich und auch mir persönlich bereits Kosten, die die von Ihnen angesprochenen Leistungen um ein Vielfaches übertreffen.
Trotzdem war und bin ich ohne Unterbrechung nachweislich kooperationsbereit.
Dies sind die Fakten.

Daß Sie diese stur ignorierend nur unkritisch die obskuren Vorurteile Ihrer Mitarbeiter übernehmen, alle meine geduldig um Klärung bemühten Fragen überheblich ignorieren und stattdessen immer wieder die selben Floskeln wiederholen, wird diese Tatsachen auch nicht ändern.

Ja, Vereinbarungen sind für beide Seiten bindend.

Ich habe mich bisher an alle Vereinbarungen gehalten, alle zugewiesenen Maßnahmen (außer einer nachweislich illegalen) absolviert, mich bei allen zugewiesenen Stellen beworben, selber äußerst engagiert gesucht - und dies alles, obwohl mir die versprochene Umschulung bis jetzt noch nicht gewährt wurde.

Wenn sich jedoch Ihre Mitarbeiter nicht an verbindliche Vereinbarungen halten, dann bleibt dies leider immer die Aufsichtspflicht verletzend ohne Konsequenzen.

Das Casemanagement ist nicht nur eine einfache Kontrollmeldestelle sondern eine zugewiesene Maßnahme.

Ob Sie weiterhin stur und destruktiv diese für alle Beteiligten schädliche Situation erzwingen, ist Ihre Entscheidung.

Die Wahrnehmung von Herrn S. entspricht nachweislich nicht der Realität.
Und sein Verhalten entspricht beweisbar nicht den gesetzlichen Vorgaben, ja ist sogar strafrechtlich relevant.

Die Anwesenheit seiner Vorgesetzten war verbindlich vereinbart, wird aber seit Monaten nicht mehr eingehalten.

Ich hätte ohne Film- oder Tonaufzeichnungen keine Möglichkeit, die gestörte Wahrnehmung von Herrn S. und sein äußerst aggressives und feindseliges Verhalten zu beweisen.(Eine Begleitperson ist, wie schon mehrmals erörtert, nicht möglich - und schon gar nicht wenn Termine so kurzfristig und nur vormittags vergeben werden.)

Wenn Sie mir keine Filmaufnahmen genehmigen wollen, ohne dies fachlich zu begründen, so stellt dies Willkür und damit einen Verstoß gegen den Gleichheitssatz dar.

Wenn Sie der persönlichen Meinung sind, daß angeblich auch Tonaufnahmen verboten sein sollen, ohne auf wiederholte Anfrage die entsprechenden Gesetzesstellen oder Verordnungen bekanntzugeben, so verletzten Sie Ihre gesetzliche Auskunftspflicht.

Wenn Sie auf wiederholte Anfrage keine alternative Möglichkeit nennen, wie ich meinen ungebrochenen Willen zur Kooperation beweisen kann, dann ist dies nur Ausdruck Ihres mangelnden Willens zur Kooperation.

Ich werde weiterhin kooperieren.

Und wenn mir dies allen Fakten stur widersprechend nicht geglaubt wird, werde ich selbstverständlich weiterhin Beweise dafür sammeln müssen.

Denn so wie es aussieht, kann wohl nur eine übergeordnete Stelle, diese Sache klären.

Mit enttäuschten Grüßen,

Wolf H.

Anmerkung Aktive Arbeitslose Österreich: Das AMS hat als Hausherrin zwar das Recht, Filmaufnahmen zu untersagen, aber nicht Tonaufnahmen von individuellen Gesprächen, die NICHT für andere Menschen bestimmt sind. Laut höchstgerichtlichen Entscheidungen sind Tonaufnahme im Falle des Beweisnotstandes erlaubt (ausfühlriche Erläuterung in OGH 6Ob190/01m). Den Sanktionsbestand "Vereitelung eines Kontrolltermins" gibt es zudem im Arbeitslosenversicherungsgesetz (AlVG) nicht! Petra Darxls Androhung einer existenzgefährdenden Bezugssperre ist unserer Meinung nach daher als Nötigung zu werten. Wenn beim Casemanagement wirklich alles rechtens wäre, dann spräche nichts dagegen, wenn wir als KundInnen diese aufzeichnen. Insgesamt zeigt Petra Draxl kein Verständnis für einen demokratischen Rechtsstaat und maßt sich an wie eine Diktatorin über uns, die wir Jahre lang selbst in die ArbeitslosenVERSICHERUNG eingezahlt haben, zu herrschen.

Personen
Organisationen

Schikanöse Klageandrohung im Auftrag eines Casemanager des AMS Landesgeschäftsstelle Wien durch die Rechtsanwaltskanzlei Michael Pilz

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Schikanöse Klageandrohung im Auftrag eines Casemanager des AMS Landesgeschäftsstelle Wien durch die Rechtsanwaltskanzlei Michael PilzAktiver AdminDo, 19.01.2017 - 14:57

Wien, 28. April 2016
AMSREC-14 - 47
2/JB
Arbeitsmarktservice Wien - Rechtsberatung

Sehr geehrter Herr B.!

Wir vertreten rechtsfreundlich Herrn A., Case-Manager des Arbeitsmarktservice Wien. Unser Mandant übergibt uns in Absprache mit seinem Arbeitgeber Ihr E-Mail-Schreiben vom 14. April 2016, 8:52 Uhr, an wenigstens 50 Empfängerinnen und Empfänger, in welchem Sie Beschwerde über den AMS-Berater A. führen.

Ungeachtet sonstiger unwahrer und unzutreffender Behauptungen in diesem Schreiben hat uns unser Mandant ersucht, zu folgendem Vorwurf einzuschreiten:

Sie behaupten in der genannten E-Mail wortwörtlich:

„Ist Herr G. (Punkt) A. (AT) AMS (Punkt) AT dumm, blöd, uneinsichtig oder steht der was ich echt glaube aufgrund seiner Pupillen und Augen unter Drogen. Aber wie gesagt was ich glaube ist total egal, allerdings gibt es eindeutige Indizien auf regelmäßigen Marihuana Konsum.“

Sie behaupten damit, unser Mandant würde Drogen konsumieren, insbesondere regelmäßig Marihuana. Diese Behauptung ist natürlich unrichtig, sie ist aber auch geeignet, den guten Ruf und das wirtschaftliche Fortkommen unseres Mandanten zu gefährden, insbesondere da Sie Ihre Äußerung nicht nur als Unmutsäußerung im privatem Kreise, sondern im Rahmen einer schriftlichen E-Mail an mehrere dutzende Empfänger, darunter auch die Dienstvorgesetzen unseres Mandanten übermittelt haben.

Gemäß § 1330 ABGB hat unser Mandant Anspruch auf Unterlassung, Widerruf und Veröffentlichung des Widerrufs.

Wir haben Sie aufzufordern, die beiliegende Unterlassungserklärung zu unterfertigen und uns binnen 5 Tagen in unterschriebener Version (Einlangen in unsere Kanzlei, wobei vorab ein E-Mail Scan ausreichend ist) zukommen zu lassen. Sollte die beiliegende Unterlassungserklärung innerhalb der erbetenen Frist nicht bei uns einlangen, sind wir bereits jetzt beauftragt, ohne weitere Aufforderung gerichtliche Schritte gegen Sie einzuleiten.

Mit vorzüglicher Hochachtung

Mag. Michael Pilz


UNTERLASSUNGSERKLÄRUNG

Ich, T. B., erkläre gegenüber Herrn A., Case-Manager des Arbeitsmarktservice Wien,

  1. es ab sofort zu unterlassen, über Herrn Günther Aistleitner zu behaupten, er sei dumm, blöd, uneinsichtig oder stünde unter Drogen und es gäbe eindeutige Indizien auf regelmäßigen Marihuana Konsum, oder gleichartige ehrenrührige oder kreditschädigende Aussagen;
  2. die Behauptung, Herr A. sei dumm, blöd, uneinsichtig oder stünde unter Drogen und es gäbe eindeutige Indizien auf regelmäßigen Marihuana Konsum, gegenüber den Empfängerinnen und Empfängern der von mir versandten E-Mail vom 14. April 2016, 8:56 Uhr binnen 8 Tagen zu widerrufen und Herrn A. zu Handen seinem rechtsfreundlichen Vertreter darüber schriftlich Nachweis zu erlangen;
  3. über die Verpflichtung gemäß Punkt 1 und 2 dieser Unterlassungserklärung einen gerichtlichen Unterlassungsvergleich zu schließen, dessen Kosten ebenso wie die Kosten des Einschreitens der Freimüller/Obereder/Pilz Rechtsanwält_innen GmbH in der Höhe von insgesamt € 1.850,- von mir übernommen werden, abzuschließen.

Wien, am 21. April 2016


Sg. Damen und Herren!

Sie mailen mir ein eingescanntes Schreiben von Ihrer Kanzlei gemailt am Sonntag 29.04.2016  mit Datum vom  28.04.2016 wobei die Unterlassungserklärung datiert ist auf den 21. April 2016  das ist vollkommen widersprüchlich. Quod erad demonstradum. Was zu beweisen ist.

Warum werden hier 3 verschieden Zeitangaben bei Fristsetzung verwendet? Contradicto in Adjecto. Widerspruch in sich. Epistula non erubescit = der Brief errötet nicht.

In ihrem ersten Brief 28.04.2016 verwenden Sie eine Fristsetzung von 5 Tagen, in ihrer Unterlassungserklärung verwenden Sie eine Frist von 8 Tagen. Das ist nach allgemeiner Rechtslage abolut. Contradicto in Adjecto. Widerspruch in sich.

AMSREC-14/2/JB

Ich T. B., erkläre gegenüber Herrn A., Case-Manager des Arbeitsmarktservice Wien

1.    die Behauptung, Herr A. sei dumm, blöd uneinsichtig oder stünde unter Drogen  und  es gäbe eindeutige  Indizien auf regelmässigen  Marihuana Konsum, gegenüber  den von mir  versandten Email vom  14. April 2016,  8:56 Uhr  binnen 8 Tagen zu widerufen und Herrn A. zu Händen seines rechtsfreundlichen  Vertreter darüber schriftlich Nachweis zu erlangen.

2. Es ab sofort zu unterlassen, über Herrn A. zu behaupten,  er  Sei dumm, blöd, uneinsichtig oder stünde unter Drogen und es gäbe eindeutige Indizien auf regelmäßigen Marihuana Konsum, oder gleichartige ehrenrührige oder kreditschädigende Aussagen;
Diese Aussagen sind in einer Ausnahmesituation unter dem massiven Druck einer mein Überleben gefährdenden AMS-Bezugssperre und sonstigen auf mich ausgeübten Drucks entstanden. Es handelte sich daher um subjektive Äußerungen meine Verärgerung, was auch aus dem Zusammenhang und der Formulierung der E-Mails ersichtlich sein sollte und sind daher auch nicht als Tatsachenbehauptungen zu werten! Das ist insbesondere durch Aussage in Email zu werten ich bin kein Arzt und Glauben heißt nicht zu wissen.

Errare humanum est = irren ist menschlich, den Homines sumus, non die = leider Menschen sind wir keine Götter
Ich erwarte mir im Gegenzug, dass meine Rechte geachtet werden und ich nicht mehr durch die Androhung des Existenzentzuges (Bezugssperren) oder anderen Gewaltmitteln unter Druck gesetzt werde, meine Menschenrechte geachtet werden und endlich entsprechend §§ 29 und 31 Arbeitsmarktservicegesetz und der im AMSG referenzierten ILO Konvention 122 (BGBl 355/1972) effektiv bei meiner Arbeitssuche unterstützt werde!

Wien, den  02.Mai. 2016
Unterschrift T. B.

Anmerkung Aktive Arbeitslose Österreich: Ein Casemanager, der nicht in der Lage ist, auf psychisch belastete Menschen Rücksicht zu nehmen und diese dann mit einer schikanösen Klageandrohung offenbar einschüchtern will - dafür spricht schon alleine die schikanös kurze Frist für den Widerruf und die Erklärung der Kostenübernahme! - und eine völlig überhöhte und Existenz bedrohende Forderung von 1.850 Euro von Arbeitslosen stellt ist eigentlich völlig untragbar! Noch dazu wo kein vernünftiger Mensch im Ärger ausgesprochene Fragen und Vermutungen ernst nehmen wird.

Bemerkenswert ist, dass die bislang als seriös geltende Rechtsanwaltskanzlei Michael Pilz für ihre ausgesprochen schlampige Arbeit noch stark überhöhte Forderungen stellt. Ob hier systematische Bereicherungsabsicht betrieben wird, können wir nicht beurteilen. Uns liegt jedenfalls eine zweite, ähnlich absurde Klageandrohung dieser Kanzlei vor. Vermutlich dürfte diese von der Beamtengewerkschaft bereit gestellt worden sein und der AMS-Mitarbeiter möglicherweise von dieser Gewerkschaft zu diesem kontraproduktiven Vorgehen angeleitet worden sein. Wenn dann ein psychisch belasteter Erwerbsarbeitsloser aufgrund der massiven Androhung Selbstmord begeht, dann sind wir gespannt, wer dafür in welcher Form die Verantwortung übernimmt.

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Anmerkungen zur Dramaturgie des Rechtsstaates aus Anlass eines vom AMS Wien gegen einen Arbeitslosen angestrengten Strafprozesses wegen angeblicher Drohung

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Anmerkungen zur Dramaturgie des Rechtsstaates aus Anlass eines vom AMS Wien gegen einen Arbeitslosen angestrengten Strafprozesses wegen angeblicher DrohungAktiver AdminSa, 28.01.2017 - 12:09

Prozessbeobachtung 23.1.2017

Klage wegen verbaler Gewaltandrohung gegen einen AMS Berater. Freispruch in dubio pro reo, im Zweifel für den Angeklagten, durch einen erfahrenen und recht speditiven Richter, weil Aussagegegen Aussage, ohne eindeutige Beweise oder Zeugenaussagen für eine Partei, obwohl die (junge, nicht sehr engagierte, eher gelangweilte) Staatsanwältin die Klage aufrecht hielt.

Grundsätzlich gilt für mich, wer sich nicht wehrt, lebt verkehrt. Aus eigenem Interesse und aus Solidarität mit Leidensgenossen sollten sich sehr wahrscheinlich sehr viel mehr Betroffene auch mit einem Gang vor Gericht gegen Willkür und Schikane wehren. Wie am Donnerstag von Karin erwähnt, sollte dafür die Hemmschwelle, oder Schwellenangst, gesenkt werden, auch durch Publizierung erfolgreicher Verhandlungen und einem leicht verständlichen Leitfaden, in dem einfache Regeln und Kenntnis von Verhandlungsabläufen in der Praxis dargestellt. Mit Hollywood hat diese Praxis, die sehr nüchtern, und, Pardon, furztrocken ist, nichts zu tun. Emotionen sind vor Gericht Sache und Gegenstand. Tatsachen, also das Tun und die Tat, auch das Wort ist Tat, sind das Material, das geprüft und verarbeitet wird.

Eine Gerichtsverhandlung kann durchaus als Inszenierung gesehen werden. Ein Theater, Rituale, ein Hofzeremoniell, und fixe Rollen, die kreativer Dramaturgie wenig Spielraum geben. Erfahrene Juristen können aber auch damit noch jonglieren, ohne dass es unerfahrenen Personen auffällt.

Ein Anwalt der AK lehnte 1998 in Bregenz die Einreichung einer Klage beim Verwaltungsgericht, für mich, gegen den Geschäftsführer des AMS Bregenz, mit zwei Begründungen ab. Erste, ich sei jetzt wieder in Österreich, nicht mehr in der Schweiz, und solle mich daran gewöhnen, (das tat ich bis heute nicht) zweite, ich hätte die naive Vorstellung von Gerechtigkeit vieler Menschen, die mit dem Gericht nichts zu tun habe. Ein Gericht sei in erster Linie eine Urteilsfabrik, von der man nur ein Urteil, aber nicht Gerechtigkeit erwarten könne. Was die Fabrik ausstösst, ist Ergebnis des Prozesses, der ein Prozess der Be- und Verarbeitung des jeweils vorhandenen Materials ist.

Anordnung der Bühne ist vorgegeben. Aktive vorne. In der Mitte der Richter. Rechts Kläger oder Staatsanwalt, links Verteidiger oder Beklagter, in der Mitte Beklagter oder Zeugen. Hinten passiv Beobachter, Vertreter der Öffentlichkeit, von denen Ruhe und Schweigen erwartet wird.

Der Richter eröffnet. Feststellung der Identität, Personalien, Gegenstand der Verhandlung, und erteilt das Wort. In dieser Verhandlung betonte er mehrmals, dass er hier der Boss sei, und dass es auch nur er sei, der feststelle, was richtig und was falsch. Gleich dazu der Hinweis, das Wort Lüge, und alles was damit zusammenhängt, Lügner, gelogen, verlogen, ist tunlichst zu unterlassen und wird vom Richter sofort gerügt. Lüge wird vom Richter indirekt festgestellt, als zutreffende oder nicht zutreffende Darstellung der Tat und Tatsache.

Wenn ein Staatsanwalt anwesend, verliest dieser erst die Klage. Sonst bringt der Kläger seine Klage vor. Danach wird das Wort wieder vom Richter erteilt. Seine Autorität sollte tunlichst anerkannt werden. Er macht seinen Job und setzt sich sowieso durch, das ist seine Funktion. Er wird Beschuldigten oder Verteidiger, allfällige Zeugen, zu den wesentlichen Punkten befragen und ihm noch nicht vorliegende Dokumente entgegen nehmen. Seine Fragetechnik ist professionell.

Antworten, die mit dem Gegenstand nichts zu tun haben, wird er meist sofort unterbrechen. Hier kommt ins Spiel, dass auch Richter nur Menschen sind, und wenn sie geneigt sind, hören sie sich auch leicht abweichende Ausführungen an, sofern sie lose zum Gegenstand gehören könnten, oder er sich nur ein Bild von der Persönlichkeit machen will.

Behauptungen sollten gut dokumentiert oder bezeugt sein. Dokumente und Zeugen, die nicht mit dem Gegenstand in Verbindung stehen, werden abgelehnt. Im Konjunktiv lassen sich doch einige Aussagen einschmuggeln, die als Behauptung kontraproduktiv wären. So äusserte ich als Kläger bei

meiner Verhandlung vor Arbeits- und Sozialgericht etwa, dass ich nicht mit absoluter Sicherheit ausschliessen wolle, dass es sich bei der Tat um eine absichtliche Schikane gehandelt haben könnte.

Unisono vom Richtertisch: Nein, das glauben wir nicht. Na, vielsagend. Glauben anstelle festgestellter zutreffender oder nicht zutreffender Tatsachen, auf deren Ermittlung locker verzichtet wird. Dem Ermessen des Richters bleibt viel Spielraum.

In der Verhandlung am 23. Januar war es die Klage des AMS, nicht des angeblichen Opfers, von der Staatsanwältin verlesen, die als Behauptung im Raum stand und hinterfragt wurde. Verneinung der

Tat durch den Beklagten, mit seiner Darstellung der Tatsachen. Danach kam der AMS Angestellte in die Mitte und wurde als betroffenes Opfer der Tat vom Richter befragt. Es wirkte auf eine Art sehr unvorbereitet, als wäre nicht wichtig, was er, recht allgemein, zur von ihm wiederholt festgestellten schwierigen Persönlichkeit des Beklagten aussagte, und konnte sich, mit im entschuldigenden Ton vorgebrachten Hinweis auf die Vielzahl der von ihm betreuten Kunden, wie viel er also arbeite, und der langen Zeit, die seit der Tat vergangen sei, nicht mehr genau erinnern. Habitus, Haltung, Gestik, Mimik und Tonfall, die sogenannte Body-Language, wird auch vom Richter genau beachtet, darauf kann man sich verlassen. Sie wird auch zur absichtlichen Beeinflussung verwendet, was jedem Richter besser bekannt, als den meisten Anwesenden, und er ist in Verhaltensbeobachtung, Verhaltensbeschreibung und Verhaltensdeutung geschult. Dass der AMS Berater, das Opfer, auffällig schlampig und diffus auftrat, kann aber durchaus auch vorbereitetes Schauspiel gewesen sein, zu dem er von Vorgesetzten instruiert und gecoacht wurde.

Interne Schulung und Weiterbildung in der Verwaltung ist vielleicht nicht auf dem neuesten Stand, aber sicher vorhanden. Schlampiges Auftreten Strategie zur Schadensvermeidung. Vage, nebulös, allgemein, ungreifbar bleiben, sich ja nicht festnageln lassen, eigene positive Seite, fleissig und vielbeschäftigt, hervorheben. Solche Strategien erkennen ist erfahrenen Richtern eine leichte Übung. Der AMS Berater wirkte wohl für jeden im Saal nicht überzeugend, noch nicht einmal vertrauens- oder glaubwürdig. Und das spielt schon eine Rolle. Das AMS krebste mit seinem Auftritt deutlich ersichtlich zurück.

Authentizität, echt und bei sich bleiben, nicht künsteln, nichts vorspielen, vortäuschen wollen, ist der beste Ansatz in einer Verhandlung. Geradlinigkeit und Aufrichtigkeit in der inneren Einstellung wird sich verbal und nonverbal positiv wahrnehmbar äussern und mehr Eindruck machen, als Eindruck schinden wollen. An dieser Verhandlung war der Angeklagte eindeutig authentisch. Mag auch dem Eindruck geschuldet sein, den ein erstmaliger Auftritt vor Gericht auf ihn gemacht hat.

Die Atmosphäre des Raumes, der Kostüme, der Dramaturgie, ist unwillkürlich emotional beeinflussend. Ehrfurcht gebietend? Wahrscheinlich auch so gewollt. Wenn eine Justiz keine Autorität und Achtung mehr geniesst, geht ihr Staat den Bach hinunter.

Eine Zeugin, die vom Richter bereits abgelehnt worden war, wurde auch während der Verhandlung von ihm nicht in den Saal gebeten. Sie musste draussen bleiben. Ihre Aussage betraf nur die Person des Beraters und andere Fälle, im Plural, in denen dieser ebenfalls verloren hatte. Das war für den Richter nicht relevant, weil nicht zum Fall gehörend. Ein Rechtsanwalt hätte mit Sicherheit gleich darauf hingewiesen und auf sie als Zeugin verzichtet. Ob ein Anwalt in diesem Fall nötig gewesen wäre, kann bezweifelt werden. Auch wenn die Staatsanwältin auf Anfrage des Richters die Klage aufrecht hielt, sie spielte einfach ihren Stiefel runter, ohne besonderes Engagement, es gehört einfach zum Stück, entschied der Richter sehr schnell und sehr kurz. Dazu erheben sich die Anwesenden. Nach Urteilsverkündung applaudierte eine Beobachterin. Auch das ist Hollywood und sollte tunlichst unterlassen werden. Der Richter reagierte prompt nicht sehr erfreut. Solche Einlagen könnte ein Anwalt ansprechen und im Voraus unterbinden.

Einfach, schnell und gut gelaufen. Ein Präzedenzfall für die Sache der Erwerbsarbeitslosen. Er sollte möglichst publik werden, das Monopol der „Hassprediger“ mit ihrem Sermon „Sozialschmarotzer“ auf dem Feld der Meinungsmache brechen. Durch ein Aha. Aha, das AMS verliert solche Prozesse auch. Wie nützlich eine Gegenklage wegen übler Nachrede ist, sollte aber doch mit erfahrenen Juristen abgeklärt werden.

Mir hätte ein Anwalt vor Bezirksgericht Bregenz sicher helfen können. Wenn. Wenn er engagiert gewesen wäre. Der damalige Kläger, AMS Berater W.M., bestritt, dass ein Stellenvorschlag von ihm die einzige 70% Stelle in den offenen Stellen war, und für mich von Anfang an sinnlos, was ihm voll bewusst gewesen sein musste. Denn ich hätte für eine 70% Stelle, Wintersaison in Lech, dort selber eine Unterkunft finden und mieten müssen, zusätzlich zu meiner Unterkunft in Nüziders,

weil der Arbeitgeber keine stellte. Offensichtliche Schikane, mich mit Stellenvorschlag für ein Kreuz bei: Nicht eingestellt., nach Lech zu hetzen.

Für die Klärung dieser Frage beauftragte der Richter aber eiskalt den AMS Berater, dieses Dokument zur nächsten Verhandlung beizubringen. Ich konnte nur zähneknirschend die Fäuste im Sack ballen. Mangels Anwalt. Der von mir der Lüge, also der nicht wahrheitsgemässen Aussage, bezichtigte AMS Berater versicherte am Beginn der nächsten Verhandlung treuherzig, er habe gesucht, aber nicht gefunden, weder im Papier-Archiv noch in den elektronischen Dateien. Der Richter drehte dabei Däumchen und sah schweigend aus dem Fenster. Vielleicht, nur eine Vermutung, schämte er sich sogar und ekelte sich vor der eigenen Gemeinheit in diesem üblen Dreckspiel. Es kam keine Nachfrage von ihm, wie das geschehen könne, und keine Frage nach dem Zeugen, dem Arbeitgeber in Lech. Am Landesgericht wurde dieser Punkt dann einfach unter Verfahrensmängel, im Plural, des Bezirksgerichtes subsummiert. Ein erfahrener und engagierter Anwalt an meiner Seite hätte das nicht so einfach durchgehen lassen. Aber er war jung, unerfahren, gestellter Pflichtanwalt, eher auf seine Karriere bedacht, als auf soziales Engagement für einen Niemand in einer läppischen Causa. Ich kam dennoch glimpflich davon. Gut, dass ich den Fall ans Landesgericht weiterzog. Allein die Tatsache der Berufung bewirkte etwas. Die Authentizität, mit der ich mich wehrte.

Ein engagierter Anwalt an der Seite kann also etwas bewirken. Auch der Umstand, in Begleitung gleichgesinnter Beobachter zu sein, stärkt den Rücken, gibt mentale Unterstützung und beeinflusst unterschwellig vermutlich auch das Gericht. Mit Prozessbeobachtern an der Verhandlung vor dem Bezirksgericht in Bregenz hätten Richter und AMS Berater ihr gemeinsames dreckiges Spiel mit dem verschwundenen Stellenvorschlag, sowohl im Papier-Archiv als auch in den elektronischen Dateien, was für ein Zufall aber auch, sehr wahrscheinlich unterlassen. Der Stellenvorschlag wäre als reine Schikane offenkundig geworden. Einen Tag und Reisespesen der sadistischen Ader eines AMS Beraters im Machtrausch geopfert. Aber es interessierte entweder wirklich kein Schwein, oder alle Beobachter, denen eine Teilnahme als Vertreter der Öffentlichkeit möglich gewesen wäre, kuschten und duckten, zogen den Schwanz ein, in unbestimmter Angst vor nebulösen möglichen negativen Folgen, wenn sie dort gesehen und beim AMS denunziert werden. Diese nebulösen, unbestimmten Ängste sollten offen angesprochen und überwunden werden. Sich in solidarischer Gemeinschaft wissen, die sich nicht versteckt, sondern geschlossen und selbstbewusst öffentlich auftritt, ist dabei sicher hilfreich. Eine Bestärkung für die Arbeit der Aktiven Arbeitslosen. Wer sich

nicht wehrt, wenn es darauf ankommt auch vor Gericht, lebt verkehrt. Fördert Willkür, Schikane und Gemeinheit, psychische Gewalt der Verwaltung gegen Bürger.

Von der Pensionsversicherung bekam ich übrigens noch einen Anruf. Der Ombudsmann entschuldigte sich bei mir in einem Ton, den ich eindeutig als verkapptes Schuldeingeständnis bezeichne, für die „unrichtige Erledigung“. Damit wird intern auch etwas in Bewegung gesetzt und verändert. Das geht in die interne Schulung und Weiterbildung ein, wirkt in die Zukunft, zukünftige Behandlung der Kunden, was beim AMS nötiger, dringender, als bei der PV.

Weiteres Material in Kürze!

Erfahrungsbericht Kategorie
Maßnahmenanbieter
Bezeichnung der Maßnahme
Maßnahmenart
Betreuende Behörde

Sinnlose ZWANGS-KURSE

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Sinnlose ZWANGS-KURSE AvalonSa, 28.01.2017 - 17:24

Im Sommer 2016 wurde ich unter Sperre-Androhung bei Verweigerung zum Orientierungskurs "Neue Wege" zugewiesen.

Verschwenderische AMS-Politik: Dieser 3monatige Basiskurs, der keinerlei Fachwissen vermittelt und lediglich Arbeitsbeschaffung für die Trainer und Coaches ist, war die Bedingung für einen externen FACHKURS. Dieser Fachkurs dauerte drei Wochen länger als die vereinbarten drei Basismonate bei Mentor Ost, obwohl in der Kursvereinbarung steht, dass dies nicht erlaubt ist. Als zusätzliche Schikane musste ich noch zwei Wochen zur Nach-"Betreuung" = Bewerbungen schreiben, was genauso zuhause möglich gewesen wäre.

Alles in allem war ich also FÜNF Wochen länger im Kurs, als Jene, die ihre dreimonatige Zeit nur absitzen und tagelang You Tube schauten. Ein weiterer Beweis dafür, dass Fleiss in Österreich bestraft wird.

Zum Argument "Österreicher und Migranten oder Flüchtlinge sollen sich nicht gegeneinander ausspielen lassen" können ich uva Kurs-TN nur sagen, dass dies bestens von den Trainern bzw. AMS-Mitarbeitern erledigt wird: Autochtone Kurs-TN, welche unverschuldet nach Jahrzehnten, den Job verloren haben, werden genauestens kontrolliert, ob sie ihre drei Mindestbewerbungen wöchentlich schreiben. Als wir die Kursleiterin darauf hinwiesen, dass viele TN (A1-Deutschlevel) stundenlang nur You Tube schauten, meinte diese zynisch: "Ich kann nicht hinter jedem stehen!"

Aus Selbstschutz sagten wir nichts mehr, doch dieser unterzeichnete Bericht wurde sofort an die Volksanwaltschaft und auch an politische Interessensvertreter weitergeleitet, dass das AMS nur mehr zu Fachkursen, welche die Chancen am Arbeitsmarkt erhöhen, zu buchen soll!

Bezeichnung der Maßnahme

Beschwerde über Zuweisung zu einem Arbeitstraining bei AQUA Mühle und über mit Gewalt aufgezwungenen Betreuungsplan

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Beschwerde über Zuweisung zu einem Arbeitstraining bei AQUA Mühle und über mit Gewalt aufgezwungenen BetreuungsplanAktiver AdminDi, 29.12.2015 - 11:29

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich, I. S., hatte heute den 18.12.2015 ein Beratungsgespräch  bei meiner Beraterin I. N.. Es ging darum, daß ich schon zum vierten Mal innerhalb von einem Jahr wieder ein Arbeitstraining oder ein 50 Plus Programm annehmen sollte. Ich habe erst bei Carla (Reinigungskraft) ein sechswöchiges Arbeitstraining absolviert welches ich wegen vier Wochen Krankheit (Rückenprobleme) unterbrechen mußte.

Heute sollte ich wieder ein Arbeitstraining annehmen als Reinigungskraft obwohl meine Betreuerin über meine Rückenprobleme informiert ist. Da ich diese freiwillige Maßnahme nicht annehmen wollte (wegen körperliche Fähikeit nicht gegeben ist und die Gesundheit nicht gefährdet und entspricht nicht meiner über 10 Jahre Qualifizierung) wurde ich gezwungen die Betreuungsvereinbarung in der darin steht, wenn ich die  Arbeitstrainingsmaßnahme  nicht annehme, ich eine 6 wöchige Leistungssperre bekommen werde. Aber es steht auch herrinnen das die  Betreuung mich bei einer Suche um eine Stelle als Produktionsarbeiterin unterstützt. 

Zum ersten, widerspricht sich der Inhalt dieser Betreuungsvereinbarung, zweitens, steht herinnen, "unter gegenseitigen Einvernehmen erstellt", und drittens, entspricht dies nicht der Wahrheit und ich wollte daher diese Betreungsvereinbarung nicht unterschreiben. Wie oben schon beschrieben wurde ich mit den Worten gedroht, wenn ich nicht unterschreibe müsse meine Beraterin jemanden holen und ... den  Satz hat sie nicht ausgesprochen, damit wurde mir zweimal gedroht bis ich dann unterschrieben habe weil sie mich dann noch drängelte sie hätte keine Zeit mehr. Ich muß mich nicht menschenunwürdig behandeln lassen und werde mir diesbezüglich rechtliche Schritte vormerken, was auch für die vierte Arbeitstrainingsmaßnahme betrifft und deren Leistungssperre.

Es wäre schön wenn sich das AMS an die Betreungsvereinbarung halten würde, und mir ein Arbeitsverhältnis vermittelt und nicht nur ein "Arbeitstraining".

Mit freundlichen Grüßen

I.S.

Maßnahmenanbieter
Betreuende Behörde

Vorlageantrag gegen Bezugssperre wg. angeblicher Vereitelung einer SÖB-Stelle bei der Caritas Vorarlberg

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Vorlageantrag gegen Bezugssperre wg. angeblicher Vereitelung einer SÖB-Stelle bei der Caritas VorarlbergAktive Arbeits…Do, 31.12.2015 - 15:34

Sonja E.

6858 Schwarzach

 

Schwarzach 29.12.2015

EINSCHREIBEN

An das
AMS Bregenz
Rheinstraße 33
6901 Bregenz

BESCHWERDE und VORLAGEANTRAG

Betrifft:

Bescheid vom 17.12.2015– Beschwerde vom 22.10.2015 gegen Bescheid des AMS-Bregenz vom 28.9.2015 wird im Rahmen einer Beschwerdevorentscheidung abgewiesen.

Erlassen von: Geschäftsstelle AMS 802-Bregenz, Rheinstraße 33, 6901 Bregenz.

GZ: RGS8020 SE22102015

Bescheid erhalten am: 21.12.2015

Einleitende Stellungnahme/BESCHWERDE:

Dieser Bescheid vom 17.12.2015 stützt sich auf ein rundherum fehlerhaftes AMS- Ermittlungsverfahren, beruht nicht auf den tatsächlichen Fakten und stellt lediglich ein Konstrukt dar, das dazu dienen soll, der geschädigten Partei ein schuldhaftes Verhalten zuzuschieben, nicht jedoch objektiv nachzuweisen.

Zu den Zeugenbefragungen:

Das AMS Bregenz hat sich unzureichend mit der Darstellung des Verlaufs des Vorstellungsgesprächs, besonders bezüglich der Abklärung zum Thema Dienstzettel (von welcher Mitarbeiterin, wann und warum von der CARITAS stillschweigend die individuelle Festhaltung von Ausmaß und Inhalt der sozialpädagogischen Betreuung, sowie der ins Auge gefassten beruflichen Ausbildung verweigert wurde) auseinandergesetzt. Weiters wurden entscheidende Fragen an die Zeugin Fr. Brigitte H. nicht gestellt, wie z.B., ob am 15.7.2015 die angeblich vereitelte Beschäftigung im Einkaufspark Lustenau von der CARITAS bereits anderweitig besetzt wurde und am 16.7.2015, nach Abklärung zum genauen Beschäftigungsprofil der anderen besprochenen Stelle in der Flüchtlingshilfe, gar nicht mehr zur Verfügung stand. (Siehe auch beilieg. AMS-Protokoll, Mitteilung der CARITAS/Fr. H. an das AMS-Bregenz/Fr. A. am 16.7.2015 und Telefonnotiz von AMS/Fr. Mag. Ar. vom 12.8.2015.)

Die durchgeführten Befragungen ergeben nur deshalb einen anderen Sachverhalt, da sie aus dem exakten zeitlichen Ablauf herausgelöst betrachtet wurden und beschränken sich zudem genau auf jene Personen, die Verursacher dieser Auseinandersetzung sind. Eine entlastende schriftlich eingebrachte Zeugenaussage, will mit fadenscheinigen und diffamierenden Begründungen unterdrückt werden.

  1. Die beantragte Befragung von Fr. K. M., Fachbereichsleitung Arbeit- und Qualifizierung/CARITAS und zuständig für die Erstellung ordnungsgemäßer Dienstverträge im Rahmen der gemeinnützigen Beschäftigungsprojekte, wird als nicht notwendig erachtet. Fr. H. (lt. eigenen Angaben erst seit wenigen Tagen mit dieser Aufgabe betraut) wurde von mir am 15.7.2015 ersucht und hat zugestimmt, meinen Vorschlag zur Änderung oder individuellen Ergänzung des Standard-Dienstzettels, der maßgebliche Kriterien für eine Sanktionierung nach § 10 Abs.1 AlVG nicht erfüllt (Bundesrichtlinie AMF/21-2014 Pkt. 7), weil der Standard-Dienstzettel nicht den Qualitätsstandards der Richtlinien des Verwaltungsrates für Arbeitsverhältnisse im Rahmen eines Sozialökonomischen Betriebes oder eines gemeinnütziges Beschäftigungsprojektes (Bundesrichtlinie AMF/21-2014, Pkt. 6.1; S 5 unten) entspricht,wonach das ungefähre Ausmaß und der ungefähre Inhalt der sozialpädagogischen Betreuung sowie die ins Auge gefassten beruflichen Fortbildungen anzuführen sind und gemäß Pkt. 6.2 Inhalt und Ausmaß an sozialpädagog. Betreuung sich an den Anfordernissen des Einzelfalls zu orientieren haben und tunlichst einvernehmlich festzulegen sind, ihrer Vorgesetzten Frau M. vorzulegen und sie um Entscheidung zu bitten, wie die CARITAS diesbezüglich gedenkt zu verfahren. Ich habe keinerlei Rückmeldung seitens der CARITAS darüber erhalten. Stattdessen leitet das AMS-Bregenz am 17.7.15 mit Rsb eine Niederschrift ein und mischt sich in meine noch offenen Dienstvertrags-Verhandlungen mit meinem potenziellen Dienstgeber ein.

  2. Eine schriftlich eingebrachte Zeugenaussage wird abgewiesen und vorsichtshalber als „Schutzbehauptung“/Lüge abqualifiziert. Die Glaubwürdigkeit der, Monate nach dem Ereignis befragten, AMS- und Trägerorganisation-nahen-Personen wird jedoch zu 100% als gegeben erachtet.

  3. Glaubwürdigkeit Zeugenbefragung Fr.H./CARITAS vom 2.12.15: Fr. H. hat im Gegenzug zu Ihrer Darstellung in o.a. Bescheid sehr wohl etwas zu verlieren, würde bei einer Befragung zutage treten, dass sie beispielsweise ihre Kompetenzen übertreten hätte. Zudem kann Fr. H. als Anfängerin schon einmal etwas durcheinanderbringen. So z.B. habe ich nie über eine Verlängerung auf 2 Jahre im Dienstzettel-Beschäftigungsproj. 50+ gesprochen, sondern über ein anschließendes reguläres Dienstverhältnis (s.Beilage Nr.3, S2). Unter „Schnuppern“ im Einkaufspark in Lustenau war von mir ein von Fr. Hartmann angebotenes „Anschauen“ der Arbeit im Einkaufspark Lustenau gemeint – was ich für unnötig befand, da ja die Beschäftigung in der Flüchtlingshilfe in Aussicht gestellt wurde (siehe Notizen zum Vorstellungsgespräch Beilage Nr.3, S1). Wenn mir nicht bewusst war, dass ich mich in einem Personalbüro befand dann deshalb, weil das Büro der Caritas in Götzis aufgrund fehlender Beschriftung von außen, von mir sehr lange nicht gefunden wurde und mir auch in umliegenden Geschäften niemand über den genauen Standort Auskunft geben konnte. Des weiteren hat mich Fr. H. gebeten, mich nach ihrer Abklärung zum Beschäftigungsprofil für die Stelle in der Flüchtlingshilfe (FLH), „direkt im Personalbüro“ der Caritas bei einer anderen Person zu bewerben.

Zur Akteinsicht und zum Ermittlungsverfahren:

Die Aussage, dass der Beschuldigten Akteneinsicht gewährt wurde, ist nur eingeschränkt richtig, da diese erst am 21.8. 2015 auf mehrfache vorherige Anfrage hin gewährt wurde und hinsichtlich der geforderten Einsicht in das Protokoll des Regionalbeirates, diese überhaupt nicht gewährt wurde. Es besteht daher der Verdacht, dass der Regionalbeirat für eine evtl. Nachsichtgewährung, die sich nicht nur, beispielsweise auf eine zwischenzeitlich angenommene Beschäftigung zu beziehen hat, gar nie mit dem gegenständlichen Fall befasst wurde und deshalb keine Einsicht in dessen Stellungnahme möglich ist. Ungeachtet dessen wurde ein Bescheid erlassen, der sich auf das Ergebnis dieses Beirates stützt. Eine Aufklärung darüber ist für die Betroffene von besonderer Wichtigkeit, da die Arbeitsweise des AMS Bregenz vor dem Bundesverwaltungsgericht in vollem Umfange offen gelegt werden soll.

Schon vor Entstehung der Niederschrift am 29.7.2015 wurden Versuche seitens der Beschuldigten unternommen, Missverständnisse die in der Kommunikation zwischen AMS-Bregenz/Fr. R. A. und CARITAS/Fr. B. H. entstanden sein dürften aufzuklären, was kurzfristig auch gelungen schien (siehe beilieg. AMS-Protokoll/Gesprächsnotiz Fr. A. am 29.7.15, S 74/81 oben), jedoch der Begutachtung durch Fr. Mag. Gudrun A./AMS und einem anschließend verschleiernden Ermittlungsverfahren zum Opfer fiel.

Vieles in der Arbeitsweise des AMS Bregenz wird dahingehend behandelt, dass begangene

Fehler nicht aufgeklärt und bereinigt werden, sondern vielmehr in Abrede gestellt und verschleiert werden. Auf diese Weise entsteht z.B. auch dieser 17-seitige Bescheid, der nur noch ein unstrukturiertes Konglomerat an meist nachträglich gesammelten Informationen darstellt und Nebenschauplätze (genaue und wiederholte Erläuterungen von Art und Dauer einer Krankheit eines entlastenden Zeugen, dessen Naheverhältnis zur Beschuldigten, Wegstrecken-Zumutbarkeit ….) in den Raum stellt, wodurch die ursächliche Verfehlung in der Zuweisung und Niederschrifterstellung des AMS-Bregenz und in der Kommunikation mit der Trägerorganisation CARITAS kaschiert wird und kaum mehr nachvollziehbar ist.

Zur zulässigen Wegzeit gem. § 9 AlVG:

Die Berechnung zur Wegzeit im Bescheid vom 17.12.2015 (S 11), von meinem Wohnort bis zur angeblich vereitelten Beschäftigung zu 75% beim Einkaufspark Lustenau berücksichtigt nicht die Gehzeiten von und zu den Bushaltestellen. Dadurch erhöht sich die Gesamtwegzeit um mind.20 Min. auf 121 Min., was keine geringfügige Überschreitung der zulässigen Wegzeit mehr darstellt.

Durch die lange Wegzeit würden andere Anstrengungen, ein reguläres Dienstverhältnis am 1. Arbeitsmarkt begründen zu können, jedenfalls beeinträchtigt. Auch die aufzuwendenden Fahrtkosten im Verhältnis zum Geldbezug für die Beschäftigung im Einkaufspark Lustenau der CARITAS würde eine unverhältnismäßige Belastung darstellen.

ANTRÄGE:

  1. Einreichung der Bescheid-Beschwerden vom 22.10.2015 und 29.12.2015 beim Bundesverwaltungsgerichtshof zur Entscheidung

  2. Vorlage der Übersicht samt kernhaften Beweisen (detaill.Auflistung siehe S 4 unten) an das Bundesverwaltungsgericht
    Da eine Aufklärung der Tatsachen und Beschwerdeverfassung meinerseits durch die erst verspätet gewährte Akteinsicht massiv erschwert wurde, sowie vom AMS Bregenz mit Bescheid vom 17.12.2015, der Bescheid vom 28.9.2015 in seiner Begründung abgeändert wurde, ergeht mit diesem Antrag eine übersichtliche Zusammenfassung bzw. chronologische Aneinanderreihung der Begebenheiten zur Zuweisung der Beschuldigten vom AMS Bregenz an die Caritas Feldkirch/Beschäftigungsprojekt Carla Job Start, gewonnen insbes. aus AMS-Protokollen und E-Mail-Verkehr zwischen den Beteiligten

  3. Erbringung des schriftlichen Beweises über die rechtskonform durchgeführte Zuweisung an die CARITAS der Diözese Feldkirch bezügl. der angebl. vereitelten Beschäftigung

  4. Umgehende Übermittlung folgender Informationen an die Beschuldigte:

  5. Vollständige Liste aller, dem Bundesverwaltungsgericht vorgelegten Unterlagen (Schriftstücke, Beweise etc.) in dieser Sache.

  6. Mitteilung der Geschäftszahl unter der beim Bundesverwaltungsgericht dieser Fall aufscheint.

Gezeichnet:

……………………………………….

Sonja E.

Beilagen zur Weiterleitung an das Bundesverwaltungsgericht:

  • Zusammenfassende Übersicht zum Ablauf der Zuweisung von AMS an CARITAS

  • Beweise zum Ablauf der Zuweisung: AMS Gesprächsnotizen und Aufzeichnungen des E-Mailverkehrs zwischen AMS und CARITAS (S72-76/81 aus AMS-Protokoll)

  • Notizen zum Vorstellungsgespräch/Vorschlag Änderung Dienstzettel/Standard-Dienstzettel der Caritas der Diözese Feldkirch – Zusätze nicht verhandelbar

  • Schriftliche Äußerung der Bedenken zum Standard-Dienstzettel der Caritas – Vorschlag zur Erweiterung/Änderung für Personalbüro/CARITAS Fr. M.

  • E-Mail vom 20.7.15 an AMS-Bregenz – Forderung Offenlegung des Informationsflusses zwischen Caritas und AMS betreffend die Zuweisung

  • E-Mail-Verkehr zwischen CARITAS/Fr. H. und Fr. E.

  • AMS-Dokument/2.Teil zur Niederschrift vom 29.7.2015 zum angeblichen Beweis einer Nachsichtverweigerung durch den Regionalbeirat

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Bezeichnung der Maßnahme
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Betreuende Behörde

Erfahrungsbericht über fragwürdige Methoden bei Trendwerk (Frühjahr 2015)

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Erfahrungsbericht über fragwürdige Methoden bei Trendwerk (Frühjahr 2015) Aktiver AdminSa, 02.01.2016 - 21:53

Sehr geehrte Damen und Herren!

Nach langem Für und Wider, habe ich mich dazu entschlossen, meine Eindrücke über die fragwürdigen Methoden/Arbeitsanweisungen ihnen mitzuteilen. Damit eine Überprüfungen stattfinden kann, ob sich da nicht einiges in einer Schieflage befindet.

Das erste Fragezeichen kam schon bei der einstellung über jobplus (gewerblicher Überlasser). die ungefähr ab Ende August aufgenommen neuen ca. 20 MitarbeiterInnen werden von Jobplus an Trendwerk überlassen. Jobplus stellte sich heraus, dass auch hier Herr Moser Eigentümer ist. Es wurde eine Übernahme zu Trendwerk versprochen, da es anscheind mehr KollegInnen über Jobplus gibt als Mitarbeiter bei Trendwerk.

Seltsamerweise sind nun aktuell ca. 40 Stellen zum Abbau notwendig und weitere sollen folgen.

Fragwürdiges Agieren eines Unternehmens, dass sich ausschliesslich im sozialökonomischen und aus Steuergelder bezahlten Bereichen festgesetzt hat. Laut KollegInnen wurde dem Geschäftsleiter Weese, aus der Belegschaft eine Lösung angeboten. Die Reduzierung von Vollzeit auf Teilzeit, damit einige bis alle MitarbeiterInnen bleiben können und wenn sich der Auftrag vom AMS wieder erhöht, könnte man doch von Teilzeit auf Vollzeit ändern. Diese Lösung wurde abgelehnt.

Auf die Frage an KollegInnen, warum z.B. AMS Hietzing nicht mehr mit Trendwerk zusammen arbeiten will, bekommt man als Antwort: Hietzing ist zu genau und zu nervig wegen Qualität ect. Daher ist es besser mit der Redergasse, weil Weese dort einen Kumpel, denn Gritsch hat, mit dem er saufen geht und daher ist der Auftrag dort sicher.???

Der Auftrag an die TrainerInnen lautet: Jeden Montag müssen soundso viele Leute aufgenommen. Alle Leute werden vom AMS mit Einladungsschreiben geschickt und das wird wie ein Kontrolltermin verstanden. (Gesetzwirdig: da ein Konrtolltermin nur beim zuständigen AMS erfolgen kann).

Wenn sich leute weigern das Begehren zu unterschreiben, oder sich überlegen wollen bei der Massnahme mitzumachen, auch Anfragen wegen einer Kopie des Einladungsschreiben, gilt das als Ablehung. retour AMS oftmals mit dem Zusatz: hoffentlich werden sie deswegen nicht gesperrt!

Pro TrainerInnen kommen danach ca 20-22 Leute in einen sogenannten Workshop. Den Leuten soll nicht gesagt wie lange eine Workshop dauert, weil in der ersten Runde in der 6 Woche die ersten Dienstvertäge zu schreiben sind. Die zweite Runde erfolgt nach 8 Wochen. Aus einem Workshop müssen ca. die Hälfte Dienstverträge abgeschlossen werden. Ein weiter Grund warum den Leute keine genaue Angabe über Massnahmedauer gemacht wird, ist dass erst ab 25 - 40 Tagen Anwesenheit ein Dienstvertrag geschrieben werden soll.

Dienstverträge müssen geschrieben werden, weil eine vorgegebene Quote zu erzielen ist. Daher ist es egal ob die Leute vermittelbar in einen Job sind oder nicht. Alle Dienstverträge müssen mit einer 62 Tage Befristung ausgefüllt werden. Bei der Einschulung durch KollegInnen erfährt man warum genau 62 Tage Befristung: Das will das AMS, da diese Leute aus der Statistik beim AMS rausfliegen und die haben damit ein Ziel erreicht. Damit kann es für diese AMS-Stelle Prämien geben.

Als weitere Interne Anweisungen gelten:

Die Hälfte der abgeschlossenen Dienstverträge so rasch wie möglich rausschmeissen.

Am besten von ca. 10 Dienstverträgen 5 am 21 Tag (wenn geht auch schon vorher) und den Rest halt durch Einvernehmliche Lösungen rausbringen. 3-4 sollten schon 62 Tage erreichen damit AMS auch was davon hat.

Nächste Anweisung: Die Leute so rasch wie möglich in eine Überlassung bringen. Egal wie Hauptsache Überlassung. Wenn jemand ablehnt,  dann gleicht das einer Arbeitsverweigerung und fliegt raus.

Auch hier herrschen interne mündlich vorgebene Quotenvorgaben (Über diese internen Quotenerffüllung/vorgabe gibt es keine schriftliche Vermerke oder es wird auch nicht im Dienstvertrag festgehalten. Daher ist die Verwunderung hoch wegen Quoten, da die Tätigkeit als TrainerIn bezeichnet wird. Wer die Quoten nicht erfüllt, gilt als fauler Apfel! und soll "entsorgt" werden)

Vorallem die Kurzzeitüberlassungen/Tageüberlassungen sollen umgesetzt werden.

Dafür werden auch Leute vom AMS extra geholt um sie für zwei Tage in Überlassung zubringen um sie danach wieder zum AMS retour zusenden.

Praktikum: Leute müssen vor einer möglichen Überlassung ins Praktikum. Ohne Praktium keine Überlassung!

Meistens arbeiten sie dort 3-5 Tage Vollzeit und dann vielleicht wird daraus einen Überlassung. Das passiert im großen Stil mit den Firmen Sodexo und Eurest. Dort werden laut KollegInnen die meisten Überlassungen vor Auslauf der Förderung beendet. So kann es schon passieren, dass eine Person zu vier Praktiumen geht und es kommt keine Überlassung zustande. Wenn eine Person die Praktiumstage bezahlt haben will, soll man ihr sagen, dafür bekommen sie eh Geld vom AMS oder bei Dienstvertrag von Trendwerk.

Die Dienstverträge bei Trendwerk dürfen nur bis 30 Stunden ausgegeben werden egal ob die Person in einem Praktikum 40 Stunden arbeitet. Wer die Differenz kontrolliert oder ob die Leute die Stunden bezahlt bekommen?? Korrekte Stundenlisten von Praktiums werden nicht geführt, Zeiterfassungen von Überlassungen werden sie eher sporadisch gehandelt oder pauschal geschrieben.

Schändlich ist auch, dass bei Infotag Leuten erzählt wird, dass Trendwerk zu Tausenden Firmen Kontakt hätte, obwohl das in der Realtiät anders aussieht, da die meisten Firmenkontakte meistens nicht aktiv oder aktuell sind. In Wahrheit gibt es fast keine echten Jobangebote ausser die laufenden Jobangebote als Küchenhilfe/Abwäscher bei Eurest/Sodexo und bei Spar. Vordienstzeit bei Spar sind nicht sehr beliebt und daher scheiden diese Leute meistens aus. Vordienstzeiten/Einstufungen usw. werden auch sehr mittelmässig kontrolliert und abgehandelt.

Die Betreuung/Beratung/Vermittlung ist von keinerlei Qualität, da Massendurchschleusung und Abfertigung im großen Umfang getätigt werden muss.

Leute werden in PC Räumen sich selbst überlassen, müssen halt ihre Zeit absitzen. Damit die Beschwerden beim AMS, Leute sitzen nur herum, werden nicht betreut, abnehmen, muss man jetzt Leute in eine Qualitikation schicken. Damit hat man den Beweis erbracht, man arbeitet mit den Leuten, wenn die dann zum AMS retour gesendet werden.

Bei jedem Dienstvertrag muss ein Überlassungsangebot gelegt werden. das muss in einem sogenannten trendwerk pass verzeichnet sein, wenn jemand Dienstvertrag ablehnt, bekommt er nicht die Chance auf einen Job(?). Lehnt er das Jobangebot ab, bekommt er keinen Dienstvertrag. Das angebotene Überlassungsangebot stellt sich vordergründig als möglich dar, ist aber in den seltenen Fällen ein konkretes Angebot (ausser die ständigen wiederkehrenden Abwäscher/Küchenhilfenjobs) und nur für diesen Menschen gedacht.

Es werden Leuten Überlassungsangebote gemacht, die

  1. nicht echt vorhanden sind
  2. wo ca. 40 andere Leute das selbe Angebot bekommen
  3. wo man schon vorher weiss, dass dieser mensch nicht arbeiten kann/will (wegen Quotenerfüllung für Dienstverträge daher bietet muss man Menschen ein pseudo Angebot machen!)
  4. Jobangebote mit 20 Std. (Die meisten können sich aber keine 20std. job "leisten", wird oft als Arbeitsverweigerung "unkooperatives Verhalten" vermerkt)

Unliebsame Leuten oder wenn die Dienstvertragsquote erreicht ist, werden nach internen Ablehungsgründen (angeblich mit AMS abgesprochen) "rausgeschmissen" oder man verschiebt sie weiter in ein weiteres internes projekt wie albratross, aktE, schweisscontainer, autowerkstatt, migin usw. oder Kurzzeitüberlassung bei firmeneigenen Firmen wie city green oder man bietet ihnen einen "zumutbaren" Job als Abwäscher an und wenn dieser dann abgelehnt wird, weil der mensch einen Job im Büro anstrebt, legt man die Basis zu einer möglichen Bezugssperre.

(Ablehungsgründe: keine Kooperation, Verdacht auf Alkolisumus/gesundheitliche Einschränkungen, nicht geeigntet Massnahme, zu wenig Deutschkenntnisse usw). Manche Leute kommen schon das dritte bis vierte Mal in diese Massnahme. Auf die Frage warum? AMS weiß nicht was sie mit den manchen sollen und wir "parken" sie halt und verdienen daran.

Ob die Mitbewerber Itworks/Jobtransfer ähnliche Methoden/Arbeitsweisen haben, konnte nicht beantwortet werden.

Womöglich haben Sie von diesen Umständen schon erfahren, falls nicht, hoffe ich, dass Sie diese Methoden/Vorgänge in richtige Bahnen lenken werden und kontrollieren, ob hier systhematischer Missbrauch praktiziert wird.

Anmerkung Aktive Arbeitslose: Leider liegen uns noch keine konkreten Beweise für die behaupteten Vorgängen vor. Wir bitte daher Betroffene alles möglichst genau zu dokumentieren und uns ihre Wahrnehmungen und Materalien über trendwerk & Co mitzuteilen. Insbesondere empfehlen wir bei Vorlage von angeblichen Jobangeboten zu erfragen, bei welcher Firma diese sind um dann bei dieser Firma zu überprüfen, ob es diese "Jobangebote" wirklich gibt.

Insbesondere die kostenlose Arbeit für Firmen in Form von "Praktika" ist schwer rechtswidrig. Niemand darf dazu gezwungen werden, weil bei einer Überlassung auf jeden Fall der Kollektivvertrag des Betriebes anzuwenden ist und nicht die "Transitarbeitskräfteregelung" des BABE-Kollektivvertrags! Selbst Probetage sind regulär zu entlohnen!

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Beschwerde gegen nicht Existenz sichernde Sozialleistungen (Notstandshilfe)

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Beschwerde gegen nicht Existenz sichernde Sozialleistungen (Notstandshilfe)Aktiver AdminSo, 31.01.2016 - 23:31

Folgender Text aus einer Beschwerde wurde uns am 27.11.2011 anonym zugespielt und ist damals in der überquellenden Mailbox liegen geblieben. Ob diese eingebracht worden ist und was aus ihr geworden ist, können wir leider noch nicht sagen. Dieser Text möge daher als Anregung für weitere rechtliche und politische Auseinandersetzungen dienen ...

Ich ergänze die o.g. Beschwerde um folgenden Standpunkt. Diese Kritik wird auch Bestandteil der Klage beim EGMR sein:

Die Republik Österreich mindert Existenzsichernde Sozialleistungen (wie z.B. die Notstandshilfe) unterhalb der faktischen Armutsgrenze und unterschreitet damit internationale Normen. Die bereits beanstandeten minderwertigen Sozialleistungen liegen weit unterhalb dieser Grenze und unterlaufen damit das völkerrechtlich verbriefte Recht1 auf soziale Sicherheit, die damit nur noch symbolisch aber nicht effektiv gewährleistet ist. Dies gilt nicht nur für die beanstandete Notstandshilfe von € 375,41 pro Monat, sondern auch für die nunmehr neue Mindestsicherung mit  € 744,-- monatlich.

Diesbezüglich wird die  Armutsgrenze nach Klassifikation der SILC (Community Statistics on Income and Living Conditions) der Europäischen Kommission [eurostat] mit 60 Prozent des Einkommens-Medians der Bevölkerung definiert.

Die unzulänglichen Sozialleistungen in Österreich beruhen auf verfälschten statistischen Erhebungen:

Diese verfälschte Datenerhebung2  durch die Republik Österreich (Statistik Austria) bewirkt eine Verschiebung der Armutsgrenze (als Referenzwert), sodass die korrespondierenden staatlichen Sozialleistungen unzureichend bemessen sind.

So werden in der Einkommensstatistik der Statistik Austria auch Jahreseinkommen von € 2.271,-- inkludiert (also Bagatellbeträge fernab jeder Realität), die den errechneten Einkommensdurchschnitt  künstlich drücken. (Siehe beiliegendes Datenblatt der Statistik Austria zur Einkommensverteilung in Österreich).  Diese Taschengeldbeträge entsprechen einem „Monatseinkommen“ von € 189,-- netto  und haben in der Einkommensstatistik keine Berechtigung, weil sie nicht der Bestreitung des Lebensunterhaltes dienen können, sondern „Liebhaberei“ bescheinigen.

Ebenso spart die Einkommensstatistik die Zulagen von Beamten aus (die oftmals 50 Prozent Zusatzeinkommen bewirken), um durch diesen Trick den errechneten Median-Mittelwert zusätzlich zu senken. [ Nachträgliche Ergänzung am 27.11.2011: Die Einkommen von Beamten werden überhaupt von der Statistik über Einkommen von Unselbständigen zur GÄNZE ausgespart = Klassenrecht auf  Lebensunterhalt]

Durch diese beiden statistischen Manipulationen weist die Republik Österreich ein „verwässertes“ und geringeres  Jahresdurchschnittseinkommen von nur € 18.333 netto aus (Median-Mittelwert),  um davon abgeleitete Sozialleistungen zu reduzieren.

Damit werden Sozialleistungsbezieher nicht nur auf Grund unrealistischer Erhebungswerte um eine ausreichende Sozialleistung geprellt, sondern sie werden in Folge durch eine listige Berechnungsmethode auch noch ein zweites Mal betrogen: Dies, indem die Republik die für Österreich typischen Auszahlungsmodalitäten der Einkommen von Unselbständigen und von Pensionisten von 14-mal jährlich einerseits, - und den nur 12-mal jährlich ausbezahlten Sozialleistungen an Notstands- und Sozialhilfeempfänger andererseits - vermengt. Aus diesem Schwindel resultiert eine (zusätzliche) Minderung der bereits falsch berechneten Sozialhilfen um das Verhältnis 14:12 (also um weitere 16 %).

Dies wird anhand folgenden Beispiels veranschaulicht:

Laut Statistik Austria liegt das durchschnittliche Jahres-netto-einkommen bei € 18.333,-- (Medianwert, siehe Beilage).  Dieser Betrag geteilt durch 12 Monate ergibt ein mittleres Monatseinkommen von € 18.333 : 12 =  € 1.527,-- netto. (Wie bereits erwähnt, ist dieser Betrag durch die inkludierten „Taschengeldbeträge von € 189 auch noch künstlich „verwässert“).

Dennoch:  Die international definierte Armutsgrenze liegt bei 60 Prozent dieses (verwässerten) Durchschnittswertes, also bei € 18.333 : 12 x 0,6 =  € 916,-- pro Monat netto.

Sowohl die beanstandete Notstandshilfe, als auch die neue Mindestsicherung liegen weit unter diesem Betrag von € 916,--  Dabei werden die beanstandeten Sozialleistungen nur 12-mal ausbezahlt. Es ist kein Zufall dass gleichzeitig die Mindestpensionen in Österreich (die mit der Ausgleichszulage an € 793,-- herangeführt werden) 14-mal jährlich ausbezahlt werden, um dadurch die Armutsgrenze nicht zu unterschreiten. Diese kompensierende 2-malige Mehrauszahlung (also 14-malig pro Jahr) entfällt jedoch bei der Notstandshilfe und bei der Mindestsicherung, sodass diese Stützungen folglich weit unterhalb der Armutsgrenze liegen und die Bedürftigen benachteiligen.

Die Sozialleistungsempfänger werden folglich neben den bereits verfälschten und verwässerten Durchschnittseinkommen, auch noch um das Verhältnis 14:12  geprellt.

Nach Ansicht des BF verstoßen minderwertige Sozialleistungen wie z.B. die unzureichende Notstandshilfe gegen das Völkerrecht und das verbriefte Recht auf soziale Sicherheit, wenn die Stützung unterhalb der Armutsgrenze liegt. Dieses Recht auf (ausreichende) soziale Sicherheit ist angesichts jüngster Berichte durchaus finanzierbar, wonach Österreich mit 8 Millionen Einwohnern einen Anteil von 73.900 Millionären aufweist. Dies, während die Republik durch eine illegale und verantwortungslose Klassenpolitik über 1 Million Bürger in die Armut treibt und in ihrer Existenz gefährdet. Nach Ansicht des BF  praktiziert die Republik Österreich eine skrupellose Umverteilung von unten nach oben, die den völkerrechtlichen Auflagen für die soziale Sicherheit widerspricht und  von den österreichischen Verfassungsorganen im Parlament und in der Justiz gesteuert wird,  und die Verelendung  immer wachsender Bevölkerungsteile in Kauf nimmt.

- Stichwort: Prekäre Beschäftigungsverhältnisse;

- Stichwort: Privilegien und Steueroasen [Stiftungen] zu Lasten der Bevölkerung.

-Stichwort: FLAF [Familienlastenausgleichfonds] in dem Prämien und Überschüsse aus der Arbeitslosenversicherung für Beamtenprivilegien und deren exzessive Traumpensionen umgelenkt werden – sodass die Sozialversicherungen der kleinen Bürger gleichzeitig für die Beamten- und Günstlingsklasse ausgeblutet werden.

- Stichwort: egoistische Klassengesetzgebung durch Beamte (Exekutivorgane) im Parlament (Legislative) zur Förderung der eigenen Vorteile und zu Lasten der nicht-beamteten Kleinverdiener im ASVG (keine Gewaltentrennung).

Zusammenfassung:
Die beanstandete Unterbemessung der Notstandshilfe beruht auf folgenden Manipulationen:
a) Einbeziehung von Bagatellbeträgen in die Einkommensstatistik um diese zu verfälschen  und dadurch Sozialleistungen zu drücken:  (€ 189 pro Monat können nicht der Bestreitung  des Lebensunterhaltes dienen, sondern bescheinigen eine  „Liebhaberei“).

b) Aussparen von Beamten-Gehaltszulagen aus deren (bereits überdurchschnittlichen) Einkommen, um die Statistik zu verfälschen und Sozialleistungen zu mindern.

c) Die fälschliche Auslegung der Armutsgrenze (als Referenz für Sozialleistungsansprüche), durch Einbindung der ortsüblichen 14 Einkommen pro Jahr bei deren Darstellung, - obwohl die  Sozialleistungen nur 12x ausbezahlt werden). Betrug der Sozialgeldbezieher um Faktor 14:12 = 16 Prozent zu geringe Sozialleistung.

d) Daraus resultiert eine kumulative Benachteiligung für Sozialleistungsempfänger: Bagatellbeträge in der Statistik + aussparen der Beamtenzulagen + Jahressechstel-Trick (14:12).    Dadurch werden Sozialleistungsempfänger durch die Republik Österreich um insgesamt ca. 25 Prozent unter der faktischen Armutsgrenze mit minderwertigen  Leistungen abgefertigt.

Antrag:

Der Beschwerdeführer begehrt die rückwirkende Kompensation der zu minder bemessenen Notstandshilfe von € 375,-- auf jenen Betrag, der der faktischen Armutsgrenze entspricht.

Diese Kompensation rückwirkend ab den Tag seiner Volljährigkeit oder ab den Tag an dem die Familienbeihilfe für ihn eingestellt wurde, mit einem Verzinsungssatz von 4 % p.a. -und für jene Zeitspannen in denen er mit der unzureichenden Notstandshilfe abgefertigt wurde.

Gleichzeitig beantragt der BF eine Korrektur der verfälschten Einkommensstatistik (der Statistik Austria), ohne die Einbeziehung von Bagatellbeträgen unter € 500,-- pro Monat, die die Statistik verfälschen, weil sie unmöglich als Einkommen dienen können, sondern Liebhaberei bescheinigen.

Ergänzung (an den VwGH)

Der Beschwerdeführer folgt der Aufforderung des Verwaltungsgerichtshofes vom 23.September 2011 und ergänzt die abgetretene Beschwerde:

Zu 1.)  Gemäß § 28 Abs.1 Z.4 VwGG behauptet der Beschwerdeführer in folgenden Rechten verletzt worden zu sein:

-         BGBl. 590/1978,  (auch Art. 10 und 11 des  Internationaler Paktes über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte),

-         12. ZP zur EMRK und B-VG Art.7

-         Art.9 Internationaler Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte. (auch BGBl. 590/1978)

-         EMRK Art.5

Zu 2.) Als Gründe für die behauptete Rechtswidrigkeit führt der Beschwerdeführer gemäß  §28 Abs.1 Z.5 VwGG wie folgt an:

Die Verwaltungsbehörde (AMS) fertigt den BF mit einer minderwertigen Notstandshilfe ab, deren Bemessung international anerkannte Standards unterschreitet und den BF in die Abhängigkeit anderer Personen zwingt. Der BF sieht sich dadurch in seinem Recht verletzt eine Familie aus freien Stücken gründen zu können, wie es Art. 10 und 11 des  Internationaler Paktes über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte, (auch BGBl. 590/1978) garantieren.  (Die erzwungene Abhängigkeit wurde sowohl in der ursprünglichen Berufung an das Landesarbeitsamt, als auch in der Beschwerde an den VfGH ausführlich dargestellt). Diesbezüglich bestreitet der BF die Ausführung des VfGH in seinem Beschluss vom 8.Juni 2010, wonach die Republik Österreich einen Erfüllungsvorbehalt zu den beiden Artikeln dieses völkerrechtlichen Paktes angemeldet habe. Vielmehr besteht nach Ansicht des BF ein solcher Erfüllungsvorbehalt zum Internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte, der jedoch nicht Gegenstand der Klage ist.

Nach Ansicht des BF verletzt der beanstandete Bagatellbetrag von € 375,31 pro Monat für seine Notstandshilfe ebenso das 12. ZP zur EMRK und  B-VG Art.7,  indem die Republik Österreich die soziale Absicherung von Arbeitslosen (und dem BF im Speziellen) gegenüber der sozialen Absicherung anderer Bürgerklassen minderwertig bemisst.  (So macht die Republik beispielsweise Angehörigen des Öffentlichen Dienstes großzügige Pensionsgeschenke, die von Steuerzahlern unverhältnismäßig subventioniert werden müssen und nicht kostendeckend erarbeitet wurden). Diese unausgewogene soziale Absicherung (die weit über Pensionsprivilegien hinausgeht)  zwischen den Günstlingen des Öffentlichen Dienstes und der staatsnahen Betriebe einerseits, sowie Privatangestellten und Arbeitern in der realen Privatwirtschaft andererseits, diskriminiert den Beschwerdeführer und seine Klasse.  (Der BF weist die Ausführungen des VfGH vom 8.Juni 2010 zurück in denen er feststellte, dass der BF als EU-Bürger bestenfalls eine Gleichheitsverletzung von Fremden untereinander geltend machen könne. Nach Ansicht des BF beruht die geklagte Diskriminierung jedoch auf einer rechtwidrigen  Klassendiskriminierung, die österreichische Staatsbürger in gleichem Ausmaß betrifft wie ansässige Ausländer.)

Die minderwertige Notstandshilfe über € 375,31 verletzt außerdem das Recht des BF auf eine Sozialversicherung, (wie sie Art.9 des Internationalen Paktes über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte, auch BGBl. 590/1978 vorschreibt),  da dieser Bagatellbetrag lediglich eine symbolische Sozialleistung, jedoch keine effektive darstellt.  Selbst nach Einführung der Mindestsicherung im Juli 2010 besteht noch immer eine unzureichend bemessene soziale Absicherung (gemäß internationalen Normen) von bedürftigen Personen in Österreich.  Diesbezüglich verweist der BF auf seine Ergänzung an den VfGH vom 13.Juni 2011 in  der er die Manipulation bei er Datenerhebung durch die Statistik Austria bemängelte, die auf eine minderwertige Bemessung der Sozialgelder abzielt. In dieser Statistik werden lachhafte Monatseinkommen von € 182 erfasst, um durch diese Minimalbeträge die Bemessung der österreichischen Sozialgelder zu drücken. [Zitat aus dem Schreiben vom 13. Juni 2011: „So werden in der Einkommensstatistik der Statistik Austria auch Jahreseinkommen von € 2.271,-- inkludiert (also Bagatellbeträge fernab jeder Realität), die den errechneten Einkommensdurchschnitt künstlich drücken. (Siehe beiliegendes Datenblatt der Statistik Austria zur Einkommensverteilung in Österreich). Diese Taschengeldbeträge entsprechen einem „Monatseinkommen" von € 189,-- netto und haben in der Einkommensstatistik keine Berechtigung, weil sie nicht der Bestreitung des Lebensunterhaltes dienen können, sondern „Liebhaberei"' bescheinigen.“]

Gleichzeitig sieht sich der BF auch in seinem Recht auf rechtsstaatliche Sicherheit verletzt (wie sie die EMRK in Art.5 garantiert), da die Republik Österreich verbindliche Konventionen des Völkerrechts als auch den Gleichheitsgrundsatz in der Bundesverfassung nicht umsetzt, um international vereinbarte soziale Standards zu umgehen.

Bezüglich der bekannten Begründungen für diese rechtswidrige Nicht-Umsetzung völkerrechtlicher Auflagen verweist der BF darauf, dass es für den Tatbestand der Menschenrechtsverletzung unerheblich ist, ob ein Verwaltungsgesetz „allenfalls grob unrichtig“ umgesetzt wurde (siehe VfGH-Beschluss vom 8.Juni 2010 Seite2), oder ob das Gesetz selbst bzw. dessen Wortlaut gegen die Konvention verstößt, oder ob eine Säumigkeit auf Grund parlamentarischer Untätigkeit vorliegt. Nach Ansicht des BF sind Menschenrechtsverletzungen in Österreich prinzipiell zu untersagen, egal auf welche Umstände deren Präsenz zurückgeführt wird.

Schließlich hält sich der BF eine Beschwerde beim EGMR auch wegen Verletzung des Art. 6 der EMRK vor, da er die  Abtretung seiner Klage gegen Menschenrechtsverletzungen zwischen österreichischen Höchstgerichten untereinander als Verfahrensschikane betrachtet, die ihn einem Spießrutenlauf  unterzieht und die Erlangung seines Rechtes vorsätzlich erschwert.

Zu3.) Gemäß § 28 Abs.1 Z.6 VwGG stellt der Beschwerdeführer jedenfalls folgende Anträge:

a)  Der Beschwerdeführer beantragt  die rückwirkende Kompensation der zu minder bemessenen Notstandshilfe von € 375,-- auf jenen Betrag, der der faktischen Armutsgrenze entspricht.

Diese Kompensation rückwirkend ab den Tag seiner Volljährigkeit oder ab den Tag an dem die Familienbeihilfe für ihn eingestellt wurde, mit einem Verzinsungssatz von 4 % p.a. -und für jene Zeitspannen in denen er mit der unzureichenden Notstandshilfe abgefertigt wurde.

Gleichzeitig beantragt der BF eine Korrektur der verfälschten Einkommensstatistik (der Statistik Austria), ohne die Einbeziehung von Bagatellbeträgen unter € 500,— pro Monat,  die die Statistik bewusst verfälschen, weil sie unmöglich als Einkommen dienen können sondern Liebhaberei bescheinigen.

 Alternativ ist der BF bereit zur Vereinfachung der Berechnung der Entschädigung einen

Pauschalbetrag von € 13.000 für die bisher zu minder bemessenen Sozialleistungen zu

akzeptieren, zuzüglich eines Pauschalbetrages von € 4.000,-- für die Verfahrenskosten und für Spesen. In Summe also € 17.000. (Mind. 20 Monate a´ Δ  € 724,00 ~  € 14.480 +

Verzinsung).  Im Falle der Auszahlung dieser Kompensation über € 17.000 binnen 3 Monaten nach Ergehen des VwGH–Urteils verzichtet der BF auf die Klage vor dem EGMR und auf eine Beschwerde bei der Europäischen Kommission. (European Union Statistics on Income and Living Conditions ).

b) Der BF begehrt, dass das AMS - als betroffene Bundesbehörde — die alleinige Zuständigkeit für die soziale Mindestsicherung von Arbeitslosen unbefristet übernimmt (also bis zu deren Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt), und dass sie die Delegierung der Mindestsicherung von Arbeitslosen an Kommunalbehörden (mit deren minderwertigen und menschenrechtswidrigen Reglements) einstellt.

c) Der BF beantragt - unter Berufung auf den Gleichheitsgrundsatz B-VG Art 7 und des 12. Zusatzprotokolls zur EMRK, - dass die Republik Österreich die soziale Absicherung von

Erwerbslosen mit dem gleichen Engagement betreibt, mit dem sie Pensionen von Beamten, Gemeindebediensteten, Richtern, Funktionären und Politiker subventioniert - und dabei von der Behauptung Abstand nimmt, dass es sich bei den gestützten Beamtenpensionen nicht um Pensions- und Sozialleistungen handle, weil Beamte ihren Dienst niemals beenden würden, sondern davon im Alter lediglich - auf Abruf - freigestellt wären („Ruhensgenuss").

d) Der BF beantragt, dass die soziale Absicherung von volljährigen Arbeitslosen nicht an

Bedingungen geknüpft werden, die diese dazu zwingen

- ihr Heim zu veräußern (Existenzvernichtung anstatt sozialer Absicherung),

- ihre Lebensersparnisse oder ihre Zukunfts- bzw. Altersvorsorge aufzulösen (Kreditprinzip anstatt Sozialversicherung)

- ihre Privatsphäre, ihre Lebens- und Besitzumstände offen zu legen, die über den Nachweise ihrer persönlichen Einkommen hinausgehen,

- sich in die Abhängigkeit anderer Personen (auch Familienangehöriger) zu begeben, die sie daran hindern (können) ein eigenständiges Leben aufzubauen und eine  Familie aus freien Stücken zu gründen,

weil dies für die Mindestsicherung iS des IPwirtR nicht relevant ist, und weil Art.9, Art. 10 und Art. 11 des Internationalen Paktes über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte (auch BGBL 590/1978) derartige Vorbehalte und Voraussetzungen nicht einräumen, - und weil die Republik derartige Auflagen auch nicht Beamten und Funktionären vorschreibt, denen sie durch die Pragmatisierung eine lebenslange Absicherung (oberhalb des Existenzminimums) gewährt und deren Pensionen sie großzügig subventioniert.

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ACHTUNG - News - Beschäftigungsprojekte

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ACHTUNG - News - BeschäftigungsprojekteSonjaDo, 04.02.2016 - 17:42

ACHTUNG – Vorarlberg-News - Beschäftigungsprojekte: In Vorarlberg wird nun die Zuweisung zu einem gemeinnützigen Beschäftigungsprojekt (GBP) in manchen regionalen AMS-Geschäftsstellen mit einem persönlichen Schreiben gemacht, das wir bei unserer Beraterin unterschreiben sollen. Das Schreiben enthält Äußerungen bei denen uns pauschal persönliche Vermittlungshindernisse angedichtet werden, aufgrund derer wir in einem Beschäftigungsprojekt unbezahlte Arbeitstrainings erledigen sollen, um danach für 2 Monate oder mehr zu einem sittenwidrigen Pauschallohn angestellt zu werden. Dieses Schreiben muss von uns nicht unterzeichnet werden!!!! Die Beraterin holt dann zwar eine 2. Beraterin hinzu, die unterschreiben muss, aber dann hat das AMS die rechtliche Verantwortung für das, was in diesem Schreiben steht zu tragen und nicht wir selbst. Außerdem ist es möglich – am besten sofort und schriftlich Einwände dagegen zu erheben, wenn man mit etwas was da geschrieben steht, nicht einverstanden ist.

Der in diesem Schreiben bereits festgesetzte Vorstellungstermin bei Integra/Caritas-Carla/Aqua Mühle ist sehr kurzfristig angesetzt und müsste rechtlich eigentlich von uns selbst mit dem betreffenden Sozialbetrieb vereinbart werden. (Darauf kann man auch bestehen!) In untenstehendem Beispiel, ist die arbeitslose Person aber in Begleitung eines Mitgliedes des Netzwerkes „Aktive-Arbeitslose“ zum Vorstellungstermin bei Integra gegangen, um sich dort über die Möglichkeiten einer Beschäftigung zu informieren und den Lebenslauf dort abzugeben.

Frau R. war zuvor schon 2011 und 2013 bei Integra vorstellig geworden. Zwischenzeitlich vom AMS Dornbirn auch zu Caritas-Carla und Aquamühle zugewiesen worden und hat aufgrund des Alters 50+ keine Stelle auf dem 1. Arbeitsmarkt mehr erhalten – wird also seit 5 Jahren zwischen den Sozialbetreiben hin und hergeschoben und vom AMS seit kurzem massiv unter Druck gesetzt und sanktioniert.

Zuvor war sie lange Jahre bei ein und derselben Firma angestellt gewesen, wo dann 2010 eine ganze Abteilung weg rationalisiert wurde.

Bei Integra wurde sie dann gleich im Flur damit empfangen ein 2-seitiges Bewerberinnenprofil mit persönlichen Fragen auch zu Finanzen und Gesundheit, Arzt- und Betreuungsverhältnissen auszufüllen. Diese Informationen wollte Frau R. nicht preisgeben und auch den Rest des Bogens hat sie nicht ausgefüllt, da ihre Daten eigentlich bei Integra aus dem Jahre 2013 aufliegen müssten. Zur großen Überraschung und allgemein praktizierten Überrumpelungstaktik des AMS war die AMS-Beraterin bereits im Besprechungszimmer, um den Verlauf des Bewerbungsgesprächs zu kontrollieren!!!!

Frau D. von Integra informierte Frau R., teils auch über interessierte Nachfrage von Fr. R., über alle Möglichkeiten der Beschäftigung (z.B. auch Haushaltsservice bei ältern Menschen, um dort vorwiegend Reinigungsarbeiten zu erledigen; Prolog/Fertigung vorgestanzte Papierwaren wie Pralinenschachteln für Lindt usw.; Aufbereitung der Ware in Secondhand-Shops u.v.m.) – alles „leichte Tätigkeiten“- und strich den Bereich der Poststelle besonders hervor. Lustenau und Hard seien große Poststellen – meist mit 2 Personen besetzt; Wolfurt, Schwarzach, Lochau kleine Poststellen mit 1 Person besetzt. In kleinen Poststellen wird 35h gearbeitet – wobei es eine lange Mittagspause gebe.

In einem 6-wöchigen Arbeitstraining werde man eingeschult (auch Bankgeschäfte zu erledigen, wie Sparbuch, Pensionsauszahlungen, Auslandsüberweisungen etc). – in dieser Zeit ohne Dienstvertrag.

Frau D. schlägt ein 3tägiges Schnuppern vor, damit sich Fr. R. mit den Bedingungen vertraut machen könne. Man sei in diesen Poststellen wie ein Selbständiger – müsse sich auch darum kümmern, dass alles gut präsentiert und staubfrei sei. Sie fragt Fr. St./AMS-Beraterin ob diese 3 Tage „Schnuppern“ möglich seien und Fr. St. sagt, wenn dies im Rahmen von „Zuschauen“ erfolge, sei dies i.O. Da vor allem die AMS-Beraterin der Ansicht ist, diese Beschäftigung sei für Fr. R. eine große Chance, klären wir darüber auf:

  • dass wir immer mehr Vorarlbergerinnen 50+ werden, die sich seit 5 Jahren von einer, vom Steuerzahler geförderten Wiedereingliederungsmaßnahme in die andere schicken lassen, aber ständig tiefer und nachhaltiger im uns diskriminierenden und uns brandmarkenden 2. Sozial-Arbeitsmarkt festsitzen!
  • Wir teils sogar schwer diskreditiert werden, weil haltlose psychologische Statements und persönliche Ressentiments von Integramitarbeitern in Abschlußberichten, aber auch vom BBRZ (Gesundheitsstraße) an das AMS weitergegeben werden, die – so wie es scheint - wiederum die AMS-Beraterinnen dazu motivieren, wilde Interpretation über unser Verhalten und Auftreten bei Beratungsterminen ins AMS-System zu dokumentieren, um uns daraufhin dann entweder Vermittlungshindernisse, die zu beheben seien zu unterstellen oder uns sanktionieren zu können, indem uns die zwischenzeitlich sehr gering gewordene Notstandshilfe auch noch gestrichen wird.
  • Verweis auch auf die WIFO-Studio vom November 2014 die belegt, dass aus diesen Beschäftigungsprojekt-Wiedereingliederungsmaßnahmen netto nur 3 Tage mehr an Beschäftigung im 1. regulären Arbeitsmarkt hervorkommen…..dies alles also wirklich keinen Sinn mache und nur Steuergeld verschwende, das besser eingesetzt werden könnte..

Fr. St. fordert Fr. D./Integra auf, sich zu diesem Vorwurf zu äußern. Fr. D./Integra meint, es handle sich schon um einen gewissen Prozentsatz an Menschen, die nach der Beschäftigung bei Integra auf dem 1. Arbeitsmarkt unterkomme. Sie würden das aber auch nicht weiterverfolgen und können keine Auskunft geben, wie nachhaltig das sei. (Nachträgl. Anmerkung AAL: Es wäre zu überprüfen, ob Integra, Caritas-Carla und Aqua Mühle, um diese Prozentzahl zu erreichen und damit ihre eigene Existenzberechtigung zu dokumentieren, v.a. die Langzeitarbeitslosen50+ anschließend kurzfristig in anderen eigenen Projekten zu genauso katastrophalen Konditionen anzustellen, wie zuvor in der Wiedereingliederungsmaßnahme selbst, um sie dann doch 2-3 Monate später wieder an das AMS zu verweisen, welches uns Langzeitarbeitslose 50+ wieder in den Kreis der Sozialunternehmen eingliedert. Somit wird/wurde vermutlich dieser diskriminierende 2. Arbeitsmarkt ständig ausgebaut und nicht nur Sozialabbau betrieben, sondern zunehmend Menschen in diesem Durchlauf entrechtet, gedemütigt und teils auch gemobbt.

Zum Thema Bezahlung: Fr. R. erwähnte bereits zuvor in einem kurzen Gespräch mit der AMS-Beraterin, dass es ihr gar nicht mehr um Geld gehe, sondern darum, die Menschwürde in diesem ganzen Prozess gewahrt zu sehen. Daraufhin wird dann vergessen, Fr. D./Integra zu den genauen Gehaltskonditionen zu befragen. (Sie liegen aus Erfahrungsberichten, die Aktive-Arbeitslose vorliegen aus Ende 2015 ca. bei 8,40/h brutto pauschal, ohne Anrechnung von Vordienstzeiten oder Qualifikation).

Zu Frage wegen Fahrtspesen: Werden von Integra nicht bezahlt.

Zu Frage wegen sozialpädagogische Betreuung: Diese werde von Integra zugekauft – von DOWAS und kann man in Anspruch nehmen, muss aber nicht. Integra ist froh, wenn sie diesbezüglich nichts an DOWAS bezahlen muss.

Auf Anfrage von AAL-Vertreterin Frau S. übergibt Frau D./Integra einen Musterdienstvertrag an Frau R. und die AMS-Beraterin Fr. St.

(Nachträglich AAL-Anmerkung: Da so ein Dienstvertrag eines SÖB oder GBP die Kriterien der aktuellen „Bundesrichtlinie für SÖB und GBP“ erfüllen muss, ist der Sozialbetrieb verpflichtet mit uns Zwangs-zugewiesenen vom AMS das Ausmaß an zu gewährender Sozialpädagogischer Betreuung und die Art der Qualifikation und/oder Ausbildung individuell mit uns zu besprechen und im Dienstvertrag festzuhalten!!!!!!!!!!!!!!!!!! Wird das nicht getan, dürfte uns rein rechtlich der Arbeitslosen- oder Notstandhilfebezug nicht gesperrt werden, wenn wir den allgemein gehaltenen Dienstvertrag nicht unterschreiben. Dies sieht das AMS-Vorarlberg bis zum jetzigen Zeitpunkt allerdings anders – es läuft aber ein diesbezügliches Verfahren beim Bundesverwaltungsgericht. Fr. R. weist immer wieder darauf hin, dass Integra ja grundsätzlich eine sehr willkommene und positive Einrichtung sei und erklärt sich damit einverstanden, dass sie von Fr. D./Integra kontaktiert wird, sobald eine passende Stelle für sie bei Integra frei werde.

Weiterer Gedanke: Ein Gemeinnütziges Beschäftigungsprojekt (GBP) unterscheidet sich lt. Definition von einem Sozialökonomischen Betrieb (SÖB) dadurch, dass es Arbeit für gemeinnützige Organisationen (also z.B. eine Gemeinde, das Gemeinwohl …) erledigen lässt. (Integra lässt aber nachweislich für viele gewinnorientierte Betriebe des 1. Arbeitsmarktes arbeiten und ist somit eigentlich kein GBP, sondern ein SÖB. Was das bedeutet, wenn es um eine sanktionfähige Zuweisung durch das AMS geht, ist noch zu klären.) :

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AMS Laxenburger Strasse: Keine Hilfe, nur Schikanen

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AMS Laxenburger Strasse: Keine Hilfe, nur SchikanenAktiver AdminSo, 21.02.2016 - 20:34

Anmerkung: Über den AMS Berater T. S. liegen bereits weitere ähnlich gelagerte Beschwerden vor!

Herr  S. behauptet ich würde schon

  • 10 Jahre bei AMS registriert sein was Gott sei Dank a Lüge ist
  • ich häte von AMS Wien einen Kurs gemacht als Webdesigner stimmt auch nicht kann man nachlesen
  • ich wäre chaotisch da ich jedes Mal total gerannt und  aus der Puste kommen würde kam  statt um 11.00 um 11.03  an um pünktlich zu sein
  • Er verweigert mir nach wie vor  jede Qualifizierung die mir dauerhaft eine Arbeit bringen würde,
  • Er will mich in irgendeinen Gesundheitskurs zubuchen wo meine Gesundheit geprüft wird.
  • Hier weiss er nicht wo das Institut ist, hier weiss er nicht wann ich 1. Termin dort erhalte.
  • Er weiss auch gar nicht was dort genau geprüft wird. Und noch viel besser er weiss auch nicht wie lange dies Massnahme dauert.

Dieser Mann blockiert mich und ist extrem arrogant zu mir. Auf die Frage ob ich die Stelle als Küchenhilfe in Salzburg annehmen soll, antwortete er nur arrogant Reisende sol man ziehen lassen

Auf die Frage was er davon hält, dass ich mit 46 Jahren einen neuen Job in Norwegen oder der Schweiz suchen will, anstatt lebenslang von Sozialhilfe von AMS zu leben.

Sagte er  2014 wollten sie noch nach Norwegen,  jetzt wollen sie in die Schweiz.

Ergo, ich darf  falsche oder unasgereifte Entscheidungen nicht überdenken, analysieren.

Auf die Frage ob er mir die Abteilung oder die Personen nennen kann die für Jobsuche in Europa ( Europ. Union zuständig sind), bekam ich die die Antwort ich kann Ihnen nur bei Jobsuche in Österreich oder Wien helfen.

Das heisst er will mir die Ansprechpartner für Jobsuche in Ausland gar nicht nennen, dieser Mann verweigert mir aktiv jede Hilfe.

Habe über  2600 Gastronomiefirmen in Österreich  und über 1360 Schreiner, Möbelbaubetriebe per Email angeschrieben, bin bereit umzuziehen.

Umzugshilfe Ams wurde mir verweigert auch wenn ich dadurch Job in anderem Bundesland aufnehmen kann.

Und warum komme ich immer wieder zum Termin nach Wien, warum geh ich nicht einfach aus Österreich weg.

Ja wenn ich das finanziell stemmen könnte würde ich das gerne machen. Kann ich leider nicht ich würde überall arbeiten. Aber Umzug kostet Geld auch dabei blockiert mich Herr S.

Und es wird mir von Herrn S. vorgeworfen dass ich mich bewerbe.

Dieser Mann will mich aktiv behindern und aktiv verhindern dass ich Arbeit aufnehmen kann.

Obwohl ich mit 46 Jahren Chancen hätte dank guter Sprachkenntnisse in Englisch, Franz, Ungar. In Bereich Rezeption Hr. S. dass selber anerkennt verweigert er mir sinnvolle Umschulung. Die 3 Monate dauern würde.

14 Lehrgänge in 2 Jahren vorgelegt mit Kostenvoranschlag und Argumentation alles wurde typisch arrogant abgelehnt. 

Bitte helfen Sie mir wirklich einen Arbeitsplatz zu finden, anstatt mich von 2014 bis 2016 zu  benachteiligen mich als Person angreifen zu lassen und dass ich echten aktiven Berater kriege der mich wirklich effektiv bei Jobsuche unterstützt.

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Adieu AMS – ein Resumee

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Adieu AMS – ein ResumeeAlmiraSo, 21.02.2016 - 21:29

Wenn die Wirtschaft Sachzwänge ausübt, müssen diese um der Gerechtigkeit willen reduziert werden, um die Befähigungen der Menschen zu vergrößern, das zu tun, was ihnen wichtig ist.“

Angesichts der Erfahrungen, denen Zigtausende erwerbsarbeitslose Menschen ausgesetzt sind, sobald sie sich der Obhut des AMS anvertrauen, klingt dieser Satz des Ökonomie-Nobelpreisträgers Amartya Sen wie eine sozialromantische Utopie.

Wovon hier die Rede sein soll, ist die staatlich verordnete Diskriminierung und Entrechtung von Menschen, die eine Leistung aus der Arbeitslosenversicherung in Anspruch nehmen:

Von den Akteuren des AMS und der öffentlichen Verwaltung sowie von politischen Entscheidungsträgern - unter Mitwirkung des Rechtssystems und sozialer bzw. kirchlicher Institutionen wie der Caritas - werden Menschen, die ihren Platz und ihr Einkommen auf dem Arbeitsmarkt verloren haben, zu Verwaltungsobjekten degradiert und systematisch ihrer persönlichen Rechte und ihrer Menschenwürde beraubt.

Dabei handelt es sich um einen schleichenden Prozess der Aushöhlung von Persönlichkeitsrechten, der mit der Antragstellung beim AMS seinen Lauf nimmt und der geprägt ist von Desinformation und von subtilen Täuschungsmanövern - vom Vertrauensmissbrauch an Menschen in einer Situation existentieller Not.

Wenn ich hier noch einmal aufrolle, was ich als Betroffene - ich bin gesund, sehr gut ausgebildet und arbeite gern - am eigenen Leib und Leben erfahren habe, drängt sich mir in Zusammenhang mit den Erinnerungen an meine Erlebnisse ein Gefühl des Entsetzens auf: All das geschieht vor den Augen der Öffentlichkeit und im Namen eines demokratisch verfassten Rechtsstaates.

Über die Ereignisse in Zusammenhang mit meiner Beschäftigung als ungelernte Hilfskraft in einem Gebrauchtwarenladen der Caritas im Frühjahr 2013 habe ich ausführlich berichtet:

  • Die durch Androhung von Sanktionen erzwungene Ausübung einer mir nicht entsprechenden Tätigkeit, die mir keinerlei Entwicklungschancen bietet

  • Die Einstufung und Bezahlung als ungelernte Hilfskraft, die nur unter Anleitung arbeiten kann (so zu lesen im Kollektivvertrag der Caritas von 2013)

  • Schikanöse Arbeitsbedingungen und mangelnde Gesundheitsvorsorge

  • Eine verpflichtende „sozialpädagogische Betreuung“, deren Bedarf und Berechtigung nie erhoben wurde

  • Die betrügerische Darstellung dieses Dienstverhältnisses auf dem 2.Arbeitsmarkt als Qualifizierung und Integration in den (ersten) Arbeitsmarkt

  • Die Finanzierung solcher Projekte durch Versicherungsbeiträge und öffentliche Fördermittel

  • Eine Gesetzgebung und Rechtssprechung, die diesen Mißbrauch öffentlicher Mittel gegen den Willen der betroffenen Menschen ermöglicht und durchsetzt.

Als ich mein Dienstverhältnis im Carla-Shop nach einem Arbeitsunfall – ich war über die ungesicherte Schwelle zur Lagergarage gestürzt – noch vor Ablauf der Probezeit kündigte, wurde vom AMS eine Bezugssperre von 4 Wochen verhängt, abgesegnet durch einen Regionalbeirat, der aus Vertretern von Arbeiterkammer, Gewerkschaftsbund, Wirtschaftskammer und Industriellenvereinigung besteht.

Meine Berufung gegen diese Vorgangsweise wurde nach 4 Monaten abschlägig beschieden, mein Lebensunterhalt für einen Monat wurde nachträglich einbehalten.

Eine Beschwerde bei der Volksanwaltschaft blieb erfolglos.

Was hier in wenigen Sätzen zusammengefasst ist, bestimmte mein Leben über Monate:

Die zeit- und energieaufwändige Auseinandersetzung mit den relevanten gesetzlichen Bestimmungen; das beständige Auf-der-Hut-sein-müssen gegenüber der weiterhin laufenden Betreuung durch das AMS; das existentielle Ausgesetzt-Sein gegenüber einer übermächtigen staatlichen Institution ohne jeglichen rechtlichen Beistand; die Erfahrung des Scheiterns an der menschenverachtenden Willkür eines AMS, das sich meiner kostbaren Lebenszeit bemächtigt und mir persönlichen Schaden zufügt, anstatt seiner gesetzliche Aufgabe nachzukommen: der Existenzsicherung und der effizienten Arbeitsvermittlung.

Wenn ich dieses Erleben zum Ausdruck bringe, so tue ich dies nicht, um mich selbst als Opfer zu stilisieren, sondern um anhand der von mir durchlebten Geschichte die persönlichen und gesellschaftlichen Auswirkungen einer strukturellen Gewalt ein Stück weit sichtbar werden zu lassen, der in Österreich mittlerweile etwa 10% der erwerbsfähigen Bevölkerung existentiell ausgesetzt sind und die aus Versicherungsbeiträgen und öffentlichen Mitteln finanziert wird.

Aufgrund meiner Erfahrungen mit dem System AMS hat sich nachträglich eine Erkenntnis herauskristallisiert, welche durch unvoreingenommene Lektüre der von mir und anderen Betroffenen veröffentlichten Berichte und Dokumente leicht nachvollziehbar wird:

Die Situation, in der sich ein Mensch befindet, der Leistungen aus der Arbeitslosenversicherung bezieht, ist gekennzeichnet durch Desorientierung - aufgrund mangelhafter oder irreführender Information - über die tatsächlichen rechtlichen Rahmenbedingungen und durch die beständig präsente Androhung von Zwangsmaßnahmen und Sanktionen.

Áuch wenn der Verlust des Arbeitsplatzes nicht als Vergehen geahndet werden kann: Die Unschuldsvermutung gilt für Erwerbsarbeitslose nicht, genauso wenig wie der Rechtsgrundsatz „Im Zweifel für den Angeklagten“ bei der Nichannahme oder Kündigung einer Beschäftigung, die vom AMS als zumutbar erachtet wird.

Insgesamt hat die Person, die in den Bescheiden und Akteneinträgen des AMS und in den Beurteilungen der Partnerorgansiationen aus mir gemacht wird, nur wenig gemein mit dem Menschen, der ich tatsächlich bin. Was dort dargestellt wird, ist vielmehr geprägt vom verzerrten Menschenbild einer Institution, die ihre eigene Unzulänglichkeit abwälzt auf Menschen, welche sich dagegen nur wehren können, wenn sie bereit sind, dafür ihre Existenzgrundlage aufs Spiel zu setzen.

Dass diese Bedingungen nicht in Einklang stehen mit der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte als unverzichtbarer Grundlage eines demokratisch verfassten Rechtsstaates, bedarf wohl nicht der Erläuterung.

Das systematische Untergraben demokratischer Grundwerte durch die Instutionen eines Staates wie Österreich, das zu den 10 reichsten Ländern der Welt gehört, kann durch nichts gerechtfertigt werden.

Bleibt die Frage zu stellen:

Ist das AMS in seiner gegenwärtigen Verfasstheit überhaupt befähigt, im Sinne der demokratischen Rechte erwerbsarbeitsloser Menschen zu handeln und damit seinem gesetzlich verankerten Auftrag gegenüber der Versichertengemeinschaft gerecht zu werden?

Mag.a Margarita Egghart

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MA 40 schickt Ladung zu Termin zu spät ab: Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorherigen Stand erfolgreich!

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MA 40 schickt Ladung zu Termin zu spät ab: Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorherigen Stand erfolgreich!Aktiver AdminSa, 05.03.2016 - 22:56

Hallo,

die MA 40 hatte mir eine Ladung geschickt. Am Briefkopf stand 7.10.2015 jedoch wurde der Brief erst am 12.10 um 15:20 aufgegeben.

Am 13.10.2015 war der gelbe Zettel in der Post. Mit dem Hinweis Abholung erst am nächsten Tag, also am 14.10.2015, möglich. Ich hätte am 15.10 um 8 Uhr bei der MA 40 sein sollen. Vor ein paar Wochen wurde die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand genehmigt.

Viel Spass beim Lesen des Dokumentes Seite 2 unten beinhaltet den wesentlichen Teil.

Ich empfehle jeder/m: Die "Verpflichtung mitzuwirken" immer erst nach einer Akteneinsicht erfüllen. Es kommen dann zwar Sätze, wie die Akteneinsicht können sie erst nach der Beantwortung von ein paar Fragen haben. Nicht einschüchtern lassen. Ich bestand auf eine vorige Akteneinsicht gemäß § 17 AVG. Meiner Meinung nach war dies volle Absicht mir eine Frist zu setzen die fast unmöglich einzuhalten war.

Der springende Punkt ist: Ich hätte nur an genau einen Tag Zeit gehabt um zu erfahren, dass ich einen Termin warzunehmen habe.

Lg, C

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Infotag bei itworks: Kampf um den Fragebogen (Februar 2016)

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Infotag bei itworks: Kampf um den Fragebogen (Februar 2016)Aktiver AdminSo, 06.03.2016 - 09:11

Gedächtnisprotokoll 25.02.2016 von 08:45h bis 10:20h, Itworks 1200 Wien:

Ich habe mich um 08:45 bei der Rezeption im Erdgeschoss des Unternehmens gemeldet. Ich zeige meine, mir von meinem Berater ausgehändigte Einladung der Dame an der Rezeption vor. Diese nahm sich meine Einladung und schickte mich in den ersten Stock, links, Zimmer 1.49. Dort ging ich unverzüglich hin und setzte mich auf einen der Sesseln.

Kurz nach 09:00 kam Herr K. J. in den Raum und hielt einen kurzen Vortrag über das Unternehmen itworks. Nachdem Vortrag ließ er einen Fragebogen durchgeben und verteilte Kugelschreiber. Laut seinen Anweisungen müssen wir den Fragebogen komplett ausfüllen und diesen dann im Erdgeschoss bei der Rezeption abgeben. Ich füllte den Fragebogen soweit  ich mich auskannte aus und gab diesen im Erdgeschoss bei der Rezeption ab.

Die Dame sagte ich soll im Gang neben der Rezeption warten bis ich namentlich aufgerufen werde. Gleichzeitig verlange ich mein Einladungsschreiben von der selben Dame an der Rezeption zurück. Diese übergab mir meine Einladung ohne Diskussion.

Nach einer langen Wartezeit wurde ich von Herr K. J. aufgerufen. Ich Folge ihm zu seinem Schreibtisch. Als ich mit meinen Fragen bezüglich konkreten Jobangeboten begonnen habe, bremste er mich mit der Aussage ich hätte den Fragebogen nicht komplett ausgefüllt. Ich wollte auf seine sehr unfreundliche Art meinen Fragebogen zurück. Er meinte NEIN.

Er frage mich ob ich arbeiten will oder nicht. Ich sagte selbstverständlich, dass ich arbeiten will. Er meinte daraufhin das ich dann den Fragebogen Unterschrieben muss! Denn wenn ich den Fragebogen nicht unterschriebe wird Herr K. J. meinem AMS-Berater mitteilen das ich nicht arbeitswillig bin! Ich meinte das er dem AMS natürlich mitteilen kann was er will aber das ich das nie gesagt habe!

Ich erklärte ihm ganz ruhig und freundlich das meine Daten mir gehören. Er wurde immer lauter und meinte ich solle ihm nicht seinen Job erklären.

Sogar die Kollegin die im Nachhinein für den Herr K. J. als Zeugin unterschrieben hat ist auf unser Gespräch  aufmerksam geworden. Ich denke das sie den Inhalt nicht so wahrgenommen hat wie die Lautstärke, da sie ja selbst in einem Gespräch mit einer Dame war.

Ich bat ihn nicht so laut zu werden da ich auch nicht laut bin und sich zu beruhigen.

Herr K. J. meinte er wird sich meinen Fragebogen kopieren. Ich sage mehrmals das auf dem Fragebogen meine Daten sind und meine Daten mir gehören. Er meinte ich muss auf der Kopie unterschreiben, dass ich meinen originalen Fragebogen erhalten habe.

Er ignorierte meine bitte und kopierte meinen Fragebogen. Seine Kollegin hat auf seine wortwörtlich folgende Bitte hinauf als Zeugin unterschreiben: "Kannst du mir bitte was als Zeugin unterschrieben? Ich habe da einen Spezialisten sitzen."

Ich verstehe nicht ganz was Herr Kreidenitsch mit "Spezialisten" gemeint hat, aber ich nehme nicht an das es als Kompliment gemeint war. Außerdem bin nur ich an seinem Schreibtisch gesessen, also kann er nur mich gemeint haben.

Um das sehr unangenehme Gespräch zu endlich zu beenden und mich nicht mehr anschreien zu lassen, unterschrieb ich auf der Kopie meines Fragebogens, dass ich meinen Originalen Fragebogen erhalten habe.

Ich bekam meinen originalen Fragebogen zurück und verließ das Büro indem unter anderen Herr K. saß. Auf meinen Wunsch wurde mir eine Zeitbestätigung von der Dame an der Rezeption ausgehändigt. Danach ging ich aus dem Gebäuden hinaus.

Gedächtnisprotokoll Ende.

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Ewiges Warten am Wiener Sozialamt im 20. Bezirk

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Ewiges Warten am Wiener Sozialamt im 20. BezirkAktiver AdminSo, 06.03.2016 - 13:32

Möchte Ihnen nur mitteilen, dass ich mit einer Asylantin beim Sozialamt im 20. Bezirk war und die Zustände dort fürchterlich sind. Ich bin 59 und höre schon etwas schlecht. Nachdem ich nicht gleich verstanden  habe, dass wir aufgerufen wurden und ich nach 1 Minute erst zum Schalter ging, war es nicht mehr möglich dranzukommen, wir mussten uns eine neue Nummer ziehen. Dort sind Leute mit Kindern und vielleicht auch solche, die gar nicht Deutsch verstehen.

Bei der Caritas im 9. Bezirk muss man sich um 6 Uhr in der Früh um eine Nummer anstellen, damit man um 1 Uhr drankommt.

Ich selber hatte mit diesen Dingen nichts zu tun und ich war wirklich schockiert. 

In meiner Jugend, als ich krank wurde, war ich auch einmal beim Sozialamt im 3. und später ein paar Mal beim Arbeitsamt. Doch meistens habe ich meine Jobs in der Zeitung gefunden. Beziehe derzeit eine Berufsunfähigkeitspension und finde es toll, dass sich die Aktiven Arbeitslosen auch in dieser Hinsicht engagieren.

MFG

K. P.

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Schikanöse Kontrolltermine im Wochenrhytmus beim AMS Schönbrunnerstraße

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Schikanöse Kontrolltermine im Wochenrhytmus beim AMS SchönbrunnerstraßeAktiver AdminDi, 14.02.2017 - 19:05

Protokoll der Kontrolltermine beim AMS in der Schönbrunner Straße 247, 1120 Wien

Kontrolltermin Nr. 1 am 05.02.2016 um 08:15, 5. Stock, Türnummer 50**, „Berater“ D. S.

Wurde pünktlich zum Kontrolltermin aufgerufen. Bekomme mitgeteilt, dass die AMS-Meldekarten seit heuer wegen Anordnung der Landesgeschäftsstelle abgeschafft wurden. Meine Meldekarte wird eingezogen. Gebe meine Bewerbungslisten mit den Eigenbewerbungen ab.

Berater schaut im System nach, ob er Stellenangebote für mich hat. Schweigen... . Minuten vergehen... . Erhalte ein VV für eine Vorauswahl (schriftl. Bewerbung soll an die AMS Redergasse 1, 1050 Wien geschickt werden) für die Stelle als Kassier mit Regalbetreuung bei Penny / 25 Wochenstunden. (Gehalt bei Vollzeit 38,5 Std.: 1523 € / Monat).

Dauer des Kontrolltermins ca. 8 Minuten.

Kontrolltermin Nr. 2 am 12.02.2016 um 11:20, 5. Stock, Türnummer 50**, „Berater“ D. S.

Wurde pünktlich zum Kontrolltermin aufgerufen. Hatte Bewerbungsliste mit den Eigenbewerbungen vergessen, habs dem Berater mitgeteilt und Ihm gesagt, es zum nächsten Termin mitzunehmen. Berater schaut im System nach, ob er Stellenangebote für mich hat. Schweigen... . Minuten vergehen... .

Erhalte einen VV für 1 Stelle als Mitarbeiter für den Informationsstand im Prater bei der Prater Wien (Schriftl. Bewerbung, Befristet vom 15.3 – 31.10, Vollzeitstelle, 6-Tage Woche, max. 9 Std./Tag, Gehalt: 1450 € / Monat) und für 1 Stelle als Mitarbeiter für den Verkaufsinnendienst bei Toi Toi mobile Sanitärsysteme (Schriftl. Bewerbung, Vollzeit, Gehalt: 1800 € / Monat). Dauer des Kontrolltermins ca. 6 Minuten.

Kontrolltermin Nr. 3 am 19.02.2016 um 09:30, 5. Stock, Türnummer 50**, „Berater“ D. S.

Wurde pünktlich zum Kontrolltermin aufgerufen. Hatte die Bewerbungsliste mit den Eigenbewerbungen auf USB-Stick mitgebracht, Berater wollte den USB-Stick nicht entgegennehmen, da er fürchtet, einen Virus einzufangen, deshalb wurde mir mitgeteilt die Bewerbungsliste einfach bei den PCs unten in der Servicezone auszudrucken und diese dann in die Post-Box zu werfen. Berater hatte bereits ein Stellenangebot für mich ausgedruckt/vorbereitet und gab es mir. Es handelte sich bei dieser Stelle um eine Vorauswahl als Kundenberater bei smart Energy Services (Schriftliche Bewerbung an das AMS Hauffgasse, 1110 Wien, Vollzeitstelle, Gleitzeit, Montag bis Freitag von 8-17 Uhr, Gehalt: 21.420 € / Jahr).

Dauer des Kontrolltermins ca. 4 Minuten.

Kontrolltermin Nr. 4 am 26.02.2016 um 10:45, 5. Stock, Türnummer 50**, „Berater“ D. S.

Wurde nicht pünktlich zum Kontrolltermin aufgerufen. 1 Minute Verzögerung. Hatte die Bewerbungsliste mit den Eigenbewerbungen auf USB-Stick mitgebracht, Berater wollte den USB-Stick nicht entgegennehmen, ich sagte, dass ich die Bewerbungsliste nach dem Kontrolltermin unten bei den PCs in der Servicezone ausdrucken und diese in die Post-Box werfen werde.

Dann hat der Berater kurz über meine bisherigen Bewerbungen gesprochen, ob ich auch Antworten auf meineBewerbungen erhalte. Ich sagte: „Ja schon, aber nicht immer und die Antworten würden auch länger dauern“.

Dann schaute der Berater im System nach, ob er Stellenangebote für mich hat. Erhalte daraufhin einen VV für 1 Stelle als Mitarbeiter für den Verkauf bei Lidl Österreich (Schriftl. Bewerbung auf dem Lidl Online-Karriereportal, 1060 Wien, Teilzeitstelle 20 Stunden/Woche, Gehalt bei Vollzeit: 23.380 € / Jahr).

Dann druckte er den neuen Betreuungsplan aus und fragte mich ob ich den BP „Nicht einvernehmlich“ wünsche, ich sagte ja. Ich bekam den BP ausgehändigt, dann fragte ich noch warum, auf der Seite 3 des BP „Betreuungsvereinbarung wurde ausgefolgt“ steht, obwohl auf der Seite 1 von einem Betreuungsplan, die Rede ist. Er antwortete, dass es sich um Textbausteine handelte, die er nicht ändern kann, er unterstrich aber mit einem Textmarker auf der Seite 3, einen Absatz, wo steht, dass ich mit den Inhalten darin, nicht einverstanden wäre.

Ich fragte noch, ob die Möglichkeit besteht, dass mir die Fahrtkosten erstattet werden, da meine Kontrolltermine in relativ kurzen Abständen sind. Er sagte, da sein Abteilungsleiter Hr. R. heute nicht mehr da ist und er ihn nicht mehr fragen könne, wird er einen Vermerk im System machen und mir das Ergebnis beim nächsten Kontrolltermin mitteilen. Dauer des Kontrolltermins ca. 10 Minuten.

Kontrolltermin Nr. 5 am 08.03.2016 um 14:00, 5. Stock, Türnummer 50**, „Berater“ D. S.

Wurde pünktlich zum Kontrolltermin aufgerufen. Gebe meine Bewerbungsliste mit den Eigenbewerbungen ab. Dann Anruf vom Abteilungsleiter R., Berater hebt ab, das Gespräch dauert einige Minuten. Nach Gesprächsende teilt der Berater mir mit, das er einen Antragsformular auf Fahrtkostenerstattung ausfüllen wird.

Dieses Formular solle ich unterschreiben. Auf dem Formular sollen für meine Kontrolltermine im Jahr 2015/2016 ingesamt 110 Euro (25 Termine x 4,40 Euro / 2 Einzelfahrscheine für Hin- und Rückfahrt) erstattet werden. Ich unterschreibe den Antrag. Ob der Antrag bewilligt wird, wisse der Berater nicht, das Ergebnis wird er mir aber sobald als möglich in den nächsten Terminen mitteilen.

Berater hatte bereits zwei Stellenangebote für mich ausgedruckt/vorbereitet und gab sie mir.

Es handelte sich bei den Angeboten um eine Stelle als Eisverkäufer beim Cafe Heiling (Schriftl. Bewerbung, 1010 Wien, Teilzeit- od. Vollzeitstelle, Gehalt bei Vollzeit: 1.349 €/Monat) und als Fahrdienstmitarbeiter für das Riesenrad (Schriftl. Bewerbung, 1020 Wien, Vollzeitstelle, Arbeitszeiten: Montag bis Sonntag von 08:00 bis 16:30 od. Von 16:30 bis 24:00, Gehalt: 1.431 € / Monat).

Dauer des Kontrolltermins ca. 15 Minuten.

Kontrolltermin Nr. 6 am 15.03.2016 um 14:00, 5. Stock, Türnummer 50**, „Berater“ D. S.

Wurde pünktlich zum Kontrolltermin aufgerufen. Hab dem Berater mitgeteilt, dass ich die Bewerbungsliste vor dem Kontrolltermin unten in der Serivcezone ausdrucken wollte, aber nicht konnte, da alle PCs besetzt waren. Berater hat daraufhin gesagt, dass ich diese dann einfach nach dem Kontrolltermin ausdrucken soll.

Auf meine Frage, ob der Drucker einen USB Anschluss hätte, um meine Bewerbungsliste per mitgebrachtem USB-Stick auszudrucken, wurde geantwortet, dass er keine USB-Sticks annehmen könne wegen der Virusgefahr.

Berater schaut im System nach, ob er Stellenangebote für mich hat. Erhalte einen VV für 1 Stelle als Mitarbeiter für den Kundenempfang bei Trenkwalder Personaldienste (Schriftl. Bewerbung, 2351 Wr.Neudorf, Teilzeitstelle als Urlaubs- od. Krankenstandsvertretung, Gehalt wäre bei Vollzeit: 1700 € / Monat), für 1 Stelle als Kassier bei Bauhaus (Schriftl. Bewerbung, 2351 Wr. Neudorf, Teilzeit, Gehalt wäre bei Vollzeit: 1600 € / Monat) und für 1 Stelle als Imbissstandbetreuer (schriftl. Bewerbung soll im Rahmen einer Vorauswahl an das AMS Mödling, Bachgasse 18, 2340 Mödling geschickt werden, Teilzeit od. Vollzeit möglich, Gehalt wäre bei Vollzeit: 1428,50 € / Monat).

Dauer des Kontrolltermins ca. 5 Minuten.

Kontrolltermin Nr. 7 am 22.03.2016 um 09:40, 5. Stock, Türnummer 50**, „Berater“ D. S.

Wurde pünktlich zum Kontrolltermin aufgerufen. Ich gebe meine Bewerbungsliste mit meinen Eigenbewerbungen ab. Daraufhin scannte der Berater die Bewerbungsliste auf seinem Multifunktionsdrucker ein. Stellte mir noch ein paar belanglose Fragen zu meiner Bewerbungsliste (woher ich die Jobs gefunden hätte, wie meine Fähigkeiten in der Buchhaltung wären) Berater hatte bereits zwei Stellenangebote für mich ausgedruckt und gab es mir.

Erhalte ein VV für eine Vorauswahl (persönliche Bewerbung mit den Bewerbungsunterlagen beim AMS Laxenburger Straße 18, 1100 Wien, Dienstag bis Donnerstag von 9-11 Uhr) für eine Stelle als Verkäufer od. Ladner bei Felber (Vollzeitstelle, Gehalt bei Vollzeit: 1382 € / Monat) und für eine Stelle als Büroangestellten bei Transfer Personalleasing (Schriftl. Bewerbung, 30 Stunden/Woche, Teilzeitstelle im 11. Bezirk, Gehalt bei Vollzeit: 1700 €).

Gab mir dann noch eine Zuweisung zum SÖB TOP-Lokal für den 05.04.2016/8:30 und den Zettel mit dem nächsten Kontrollterm am 31.03.2016 um 13:45. Ich sagte, dass ich früher (2013) bereits einen Bewerbungsgespräch bei dem SÖB hatte, da im Büro aber kein Platz mehr war, nicht aufgenommen wurde. Er antwortete daraufhin, dass ich es versuchen solle und falls es nicht klappt weitere Vorstellungsgespräche bei div. SÖBs warten würden... .

Dann wollte er von mir eine Unterschrift auf der Betreuungsvereinbarung. Er sagte, dass er ein paar Dinge in der Betreuungsvereinbarung hinzugefügt (vermutl. Pseudoargumente für die SÖB-Zuweisung) hätte und wenn ich nicht unterschreibe, möchte er eine Begründung von mir wissen.

Ich antwortete, dass sich an meinen bisherigen Betreuungsplan nichts geändert hätte und deshalb nicht unterschreiben werde, da nicht einvernehmlich (Außerdem wusste ich nicht einmal, was darin stand, da er mir nichts vorgelegt hatte...).

Er schien mit meiner Antwort nicht zufrieden zu sein und verlangte abermals eine Begründung. Ich sagte Ihm, dass ich Ihm die Begründung beim nächsten Kontrolltermin (nächste Woche) sagen werde und mich gerne darauf vorbereiten würde.

Ich wollte mir die Dokumente zum SÖB genauer durchlesen, diese Zeit gab er mir aber nicht, er sagte, dass ich es nachher durchlesen könne. Ich sagte, dass es später für Einwände zu spät wäre... .

Plötzlich wollte er mir, für einige Stunden später, am selben Tag, einen weiteren Kontrolltermin vorschreiben, da ich ständig Einwände hätte (ich schrieb am 17.03.2016 eine Dienstaufsichtsbeschwerde). Als ich dies hörte, sagte ich nochmals, dass wir das nächste Woche besprechen können, da ich mich gerne darauf vorbereiten möchte.

Ich stand auf und ging ohne mich zu verabschieden, die Tür lies ich offen, er sagte mir beim Weggehen, wir seien noch nicht fertig. Ich ignorierte die restl. Worte und war froh Ihn nicht mehr sehen zu müssen... .

Mir fällt auf, dass Beschwerden nicht so gerne gesehen werden, weil jedesmal, nachdem ich eine Dienstaufsichtsbeschwerde gemacht habe, wird meine Betreuung „intensiviert“... . So sieht es in diesem faschistoiden Zwangssystem aus, wo man scheinbar gar kein Recht hat Einwände zu machen... .

Dauer des Kontrolltermins ca. 15 Minuten.

Kontrolltermin Nr. 8 am 31.03.2016 um 13:45, 5. Stock, Türnummer 50**, „Berater“ D. S.

Wurde pünktlich zum Kontrolltermin aufgerufen. Hab dem Berater mitgeteilt, dass ich die Bewerbungsliste vor dem Kontrolltermin unten in der Servicezone ausdrucken wollte, aber nicht konnte, da alle PCs besetzt waren. Berater hat mir vorgeworfen, ich hätte es wieder nicht geschafft die Liste auszudrucken und vorgeschlagen ich diese dann einfach beim nächsten Kontrolltermin mitnehmen soll.

Ich sagte, dass ich bereits 20 Minuten vorher hier war, um die Liste auszudrucken und leider alle PCs besetzt waren. Leider ist es bei dem Berater so, dass er nicht zuhören kann od. Will und ich häufig jeden Satz zweimal od. dreimal wiederholen muss. Dann wollte er wissen, dass ich ihm sage, wo ich mich diese Woche beworben habe, ich sagte, bei 2 Stellen, die auf der Wr. Linien Webseite ausgeschrieben sind. Er schaute dann dort nach, um die Stellenbeschreibung zu lesen. Es war mir klar, dass er vermutlich wieder mal versuchen wird, mir weiß zu machen, dass meine Ausbildung bereits zu lange her ist und ich meine Bewerbung dort, keinen Sinn hätte... .

Wie auch immer, er fand irgendetwas und versuchte mir angebliche Defizite vorzuwerfen... . Ich fragte Ihn, wie er meine Kenntnisse beurteilen will, wenn er selbst für diesen Bereich keine Ausbildung hat. Ich verlangte von Ihm seinen Lebenslauf, da laut § 7 AMFG, der Berater fachlich und persönlich für diesen Job geeignet sein muss.

Er sagte, dass er dafür geeignet sei, laut angeblicher Beurteilungen. Ich wollte wissen, wer ihn beurteilt hat, daraufhin hat er gesagt, dass ich selbst nach den Informationen suchen solle... .

Es war mir klar, dass er wegen dem letzten Kontrolltermin, vermutlich etwas verärgert war und aus diesem Grund bekam ich auch wieder einmal 2 unpassende Stellenbewerbungen: 1 VV für eine Vorauswahl als Kassier mit Regalbetreuung bei Penny (Teilzeit, 30 Stunden / Woche, schriftl. Bewerbung an AMS Baden, Josefplatz 7, 2500 Baden, Gehalt bei Vollzeit: 1523 € / Monat) für eine Stelle als Küchengehilfe bei Merkur Markt (Teilzeit, 30 Stunden / Woche, Gehalt bei Vollzeit: 1400 € / Monat).

Auf meinen Einwand hin, dass ich keine Erfahrung als Küchenhilfe bzw. in Küche hätte, sagte er, dass es zulässig sei, da in der Stellenbeschreibung nur „erste Berufserfahrung“ gefordert wird.... . Und so etwas nennt sich Berater (vielleicht sollte man die Position in „menschenverachtende/r Erfüllungsgehilfe/in, zur Überstützung des faschistoiden Zwangssystems“ umbenennen)... .

Ich wollte dann noch meine Änderungswünsche bzgl. meine Betreuungsplan vorbringen, diese wurden aber ignoriert, da lt. seiner Aussage, bei einem Betreuungsplan nicht auf die Wünsche des Kunden eingegangen werden muss... . Ich verlangte dann, einen Ausdruck von dem Betreuungsplan, da laut seiner Aussage letzter Woche, ein paar Eintragungen hinzugefügt wurden. Zunächst tat er so, als ob er nicht wüsste, was ich meinte, daraufhin wiederholte ich es nochmals... .

Scheinbar stellt sich dieser Berater taub oder er ist einfach nur ignorant... . Kann ich nicht genau sagen... . Außerdem sagte er auch noch, ich meiner Position dürfte ich gar keine Forderungen stellen und wenn ich Einwände dagegen hätte, kann ich Sie gerne schriftlich vorbringen... .

Im neuen Betreuungsplan, wurden ein paar Pseudoargumente für den SÖB TOP-Lokal hinzugefügt, natürlich ohne meine Einverständnis... .

Dann wollte er einen Personalausweis von mir und ich fragte ihn nach dem warum, da er vorher noch nie einen Personalausweis verlangt hatte, er sagte, dass man sich bei Besuch einer Behörde ausweisen müsse... . Ich konnte den Personalausweis nicht vorlegen, daraufhin sagte er, ich solle es einfach beim nächsten Mal mitbringen... .

Dauer des Kontrolltermins ca. 30 Minuten.

Kontrolltermin Nr. 9 am 26.04.2016 um 08:15, 5. Stock, Türnummer 50**, „Berater“ D. S.

Wurde pünktlich zum Kontrolltermin aufgerufen. Hab dem Berater mitgeteilt, dass ich die Bewerbungsliste nachher in der Servicezone ausdrucken und in die Postbox werfen werde. Er macht mich darauf aufmerksam, dass ich wieder die Bewerbungsliste nicht mit habe und wir deshalb die Bewerbungen nicht besprechen können.

Ich fragte Ihn, was es da zu besprechen gäbe. Er sagte, dass er überprüfen möchte, ob meine Kenntnisse für diese Jobs ausreichen würden. Ich fragte Ihn, wie er in der Lage sein soll meine Kenntnisse zu bewerten, wenn er selbst keinerlei Ausbildung hat. Er sagte, dass er darauf nicht antworten möchte.

Er druckte mir 7 Vermittlungsvorschläge (die meisten von denen, waren sehr schlecht bezahlt und außerhalb von Wien) aus. Ich wollte bei 2 VVs die Überprüfung der Wegzeit. Er verweigerte die Überprüfung. Er sagte, ich solle es selbst überprüfen. Ich sagte zu ihm, das es aber seine Aufgabe wäre, ob die Jobs in der zumutbaren Wegzeit liegen.

Ich verlangte daraufhin einen Termin beim Abteilungsleiter. Er sagte, ich solle es selbst bei seiner Assistentin vereinbaren. Hab Ihm gefragt, was er an meiner Stelle machen würde, wenn er merkt, dass er schikaniert wird. Er antwortete, ich würde mir so schnell wie möglich eine Arbeit suchen. Ich sagte, dass tue ich auch, ich bewerbe mich ja. Ich sagte, dass das was er macht, schon lange nichts mehr mit Beratung zu tun hat, das einzige was er macht, ist es mich zu schikanieren. Er sagte, das ist Ansichtssache.

Ich bestand nochmal darauf, dass er die Wegzeit der 2 VVs überprüfen soll, er verweigerte seine Arbeit zu machen und wollte dass ich gehe. Ich bestand weiterhin auf die Überprüfung, er ging ans Telefon und rief die Security, und forderte jemanden an, der mich hinausbegleitet. Ich sagte zu Ihm, dass er gleich einen Termin beim Abteilungsleiter vereinbaren soll. Er sagte, dass er nicht mein Sekretär wäre. Ich antwortete, doch das sind Sie.

Daraufhin öffnete er die Tür und bat die nächste Kundin um Geduld, da ich mich weigere zu gehen... . Er ging wieder an seinen Platz und tippte etwas ins System ein, auf meine Frage, wie es mit der Vorstellungsbeihilfe aussieht, wenn ich zu einem Gespräch eingeladen werde würde, ging er nicht ein. Es war bereits die nächste Kundin im Zimmer und ich wartete noch eine Weile und ging bevor die Security kommen würde... .

Dauer des Kontrolltermins ca. 20 Minuten.

Kontrolltermin Nr. 10 am 03.05.2016 um 11:10, 5. Stock, Türnummer 50**, „Berater“ D. S.

Wurde nicht pünktlich zum Kontrolltermin aufgerufen. 15 Minuten Verzögerung. Fragte als erstes, ob ein Gespräch mit dem Abteilungsleiter möglich ist. Er sagte, dass er zurzeit nicht da ist.

Habe dann dem Berater mitgeteilt, dass ich die Bewerbungsliste nachher in der Servicezone ausdrucken und in die Postbox werfen werde, da ich vorher keine Möglichkeit gehabt hatte, weil alle PC-Plätze unten besetzt waren. Er macht mich darauf aufmerksam, dass ich wieder die Bewerbungsliste nicht mit habe und er deshalb eine Niederschrift machen möchte, es soll überprüft werden, ob eine §10 Verstoß in diesem Fall vorliegt. Ich habe Ihm meinen mitgebrachten USB-Stick gezeigt und gesagt, dass ich die Bewerbungsliste ja mit habe.

Er war mit der Antwort nicht zufrieden und bestand darauf jetzt die Bewerbungsliste haben zu wollen. Ich sagte, gut, dann gehe ich jetzt runter und drucke die Bewerbungsliste aus. Er sagte, wir haben jetzt einen Kontrolltermin, das geht nicht... . Ich stand auf, sagte Ihm das er mir einen Termin beim Abteilungsleiter geben soll und ich nicht mehr von Ihm betreut werden möchte und ging... . Dauer des Kontrolltermins ca. 4 Minuten.

Kontrolltermin Nr. 11 am 30.05.2016 um 09:30, 5. Stock, Türnummer 50**, „Berater“ D. S.

Wurde heute pünktlich zum Kontrolltermin aufgerufen. Übergab Ihm die bereits ausgedruckte Bewerbungsliste. Dann kopierte er die Liste mit seinem Multifunktionsdrucker. Dann wollte er wissen, ob es etwas Neues gibt. Ich sagte, dass ich gerne mit dem Abteilungsleiter sprechen würde und fragte Ihn, ob er es vergessen hätte.

Er sagte, dass er es bereits den Abteilungsleiter informiert hat. Er fragte mich, über was ich mit Ihm sprechen würde. Ich sagte, wegen der Abstände der Kontrolltermine. Er sagte, dass ich mich darüber bereits beschwert beim Sozialministerium, bei der Landgeschäftsstelle, beim Geschäftsstellenleiter und er sich nur an den gesetzlichen Vorschriften halte.

Wurde von Ihm gefragt, ob ich Erfahrung in der Automobilbranche hätte. Ich antwortete, dass es auf den Bereich ankommt. Er sagte, also nein. Ich fragte, Ihn um was für einen Bereich es sich handelt. Er sagte, im Bürobereich. Ich antwortete daraufhin, dass ich das bereits in den vorherigen Kontrollterminen beantwortet hätte, dann sagte er, er trägt jetzt einfach ein, dass ich Erfahrung in der Automobilbranche hätte. Ich sagte, dass ich aber keine Erfahrung in der Automobilbranche habe. Ich sagte, dass er wiedermal etwas Falsches ins System einträgt und ich deshalb einen Ausdruck haben möchte, um es zu kontrollieren. Er sagte, dies könne er nicht machen, aber gegen einen Entgelt, könne ich meine Akte bei der Landesgeschäftsstelle beantragen.

Gleich danach fragte er mich, ob ich wo angerannt sei. Ich fragte ihn, wie er so mit mir sprechen könne und fragte ihn, ob er geistig umnachtet wäre. Er antwortete mit nein.

Dann kam der Abteilungsleiter herein, da die verbale Kommunikation etwas lauter war. Ich erklärte Ihm, was geschehen war. Es stand seine Aussage gegen meine Aussage. Jetzt wo der Abteilungsleiter hier war, verdrehte er natürlich ein paar Tatsachen. Wir beruhigten uns, ich wurde vom Abteilungsleiter gefragt, ob ich noch Fragen hätte. Ich wollte noch, dass ein paar Einträge in der Verwaltungssoftware (unter Registerkarte Planung/Verwaltung im Feld Anmerkungen) gelöscht haben. Dies wurde gemacht.

Ich bekam 2 Vermittlungsvorschläge und einen neuen Termin, der beim Abteilungsleiter am 15.06.2016 um 8:50 im Zimmer 5004 stattfinden wird.

Kontrolltermin Nr. 12 am 07.09.2016 um 10:20, 5. Stock, Türnummer 50**, „Berater“ D. S.

Wurde pünktlich zum Kontrolltermin aufgerufen. Ich gebe meine Bewerbungsliste mit meinen Eigenbewerbungen ab. Daraufhin scannte der Berater die Bewerbungsliste auf seinem Multifunktionsdrucker ein. Stellte mir die Frage zu meiner Bewerbungsliste (woher ich die Jobs gefunden hätte). Ich sagte, von diversen Internetseiten. Der Berater bat mich, die Internetseiten beim nächsten Mal miteinzutragen.

Ich fragte, warum mein Termin nicht beim Abteilungsleiter R. wäre. Er gab mir als Antwort, dass ich laut der Abteilungsleiter Stellvertreterin R. A., wieder bei Ihm wäre. Ich sagte, dass Sie mir beim letzten Termin am 25.08.2016 was anderes gesagt hätte. Er antwortete, dass es so entschieden und ich leider fehlinformiert wurde.

Berater hatte bereits 4 Stellenangebote für mich ausgedruckt und gab es mir. Erhalte ein VV für eine Vorauswahl (schriftliche Bewerbung an das AMS Baden, Josefplatz 7, 2500 Baden) für eine Stelle als Servierkraft bei (Teilzeitstelle, 20 Stunden / Woche, Gehalt bei Vollzeit: 1420 € / Monat), VV für eine Stelle als Bürokraft bei Mywarm Wien (Schriftl. Bewerbung, 38,5 Stunden/Woche od. Teilzeit, Gehalt bei Vollzeit: 1750 €), VV für eine Stelle als gastgewerbliche Hilfskraft im Abendrestaurant Tanzbei Baden (schriftliche Bewerbung, 20 Stunden / Woche, Gehalt bei Vollzeit: 1420 €), VV für eine Stelle als Reifenmonteurhelfer beim Personaldienstleister headwayaustria, Dienstorte: Baden, Traiskirchen, Berndorf (Schriftl. Bewerbung, Vollzeit, Gehalt bei Vollzeit: 1514,69 €).

Berater fragte mich, ob ich noch etwas wissen möchte. Ich sagte, dass ich demnächst einen neuen Antrag (Notstandshilfe) stellen müsste. Er gab mir daraufhin einen neuen Antrag und einen Termin für die Abgabe (27.09.2016 um 9 Uhr, Zimmer 2009).

Ich verabschiedete mich, als ich bereits vom 5. Stock die Treppe runtergehen wollte, hat der Berater mich nochmals zurück ins Zimmer geholt, da er mir noch einen Betreuungsplan mitgeben wollte. Er fragte, mich ob der BP wieder nicht einvernehmlich sein soll. Ich sagte, ja, und dass ich mit einigen Textpassagen im BP nicht einverstanden bin. Er sagte, dass er dann einträgt, dass der BP nicht einvernehmlich erstellt wurde und ich mit einigen Inhalten darin, nicht einverstanden wäre.

Dauer des Kontrolltermins ca. 20 Minuten.

Kontrolltermin Nr. 13 am 05.10.2016 um 09:30, 5. Stock, Türnummer 50**, „Berater“ D. S.

Wurde heute pünktlich zum Kontrolltermin aufgerufen. Übergab die bereits ausgedruckte Bewerbungsliste. Dann kopierte er die Liste mit seinem Multifunktionsdrucker. Ich sagte ihm, dass ich diese Woche am 6.10. und 8.10.2016 eine Fallweise Beschäftigung bei der Wirtschaftskammer Wien haben werde. Diese Info gab ich Ihm zusätzlich auch noch schriftlich auf einen kleinen Zettel, welches er mit dem Multifunktionsdrucker einscannte.

Berater hatte bereits 1 Stellenangebot für mich ausgedruckt und gab es mir. Erhalte ein VV für eine Stelle als kfm. Teamassistenten für das Auhof Center in Wien (Schriftl. Bewerbung, 40 Stunden/Woche, Gehalt bei Vollzeit: 22400 € brutto / Jahr). Dann gab er mir einen neuen Kontrolltermin für nächste Woche.

Ich frage ihn, warum die Kontrolltermine wieder kürzer wären. Er sagte, dass laut den gesetzlichen Vorgaben, wöchentliche Termine vorgesehen sind, wenn Termine dafür frei wären. Ich sagte, dass diese Sache doch bereits durch schriftliche Interventionen bei der Landesgeschäftsstelle geklärtwären... Er sagte, dass seine Anweisungen weiterhin lauten würden mir kürzere Kontrolltermine zu geben und sich nichts geändert hätte... .

Dauer des Kontrolltermins ca. 15 Minuten.

Kontrolltermin Nr. 14 am 12.10.2016 um 09:30, 5. Stock, Türnummer 50**, „Berater“ D. S.

Wurde pünktlich zum Termin aufgerufen. Gab meine Bewerbungsliste ab. Er scannte es in seinem Multifunktionsdrucker ein. Er sagte zu mir, dass ich eventuell auch auf anderen Webseiten als unijobs.at/jobboerse.gv.at schauen sollte, da ich schon länger auf Jobsuche bin und sein Chef möchte, dass bei mir die Arbeitsaufnahme im Vordergrund stehen sollte.

Dann fragte er mich, ob ich die 2 VV (1 Stelle als Pizzazusteller bei Pizzeria Fontana in Vösendorf, Teilzeitstelle, 20 Stunden / Woche, Gehalt bei Vollzeit: 1400 € / Monat und für eine Stelle als Reinigungskraft/Abwäscher im Restaurant „Crazy Lobster“ in Wien, 40 Stunden/Woche, Gehalt bei Vollzeit: 1420 €) schon bekommen hätte, die er am Montag per Post verschickt hatte. Ich verneinte. Er druckte mir die 2 VV nochmals aus, dann suchte er nach weiteren VV im System.

Er fragte mich, ob ich bereits Erfahrung im Sekretariat hätte. Ich sagte ein wenig. Bekam dann eine Stelle als Speisenträger im Lokal „Bierteufl“ (Teilzeit für Abend- und Wochenenddienste, Gehalt bei Vollzeit:

1420 €). Er gab mir einen neuen Kontrolltermin für nächste Woche. Ich wollte nochwissen, von wem er seine Anweisungen (bezüglich wöchtentliche Kontrolltermine, zumüllen mit unpassenden VV), bekommen hätte. Wer sein Chef sei... .

Er gab mir keine Antwort, er sagte dass er vergessen habe, was er am Anfang des Termins gesagt hätte... . Ich fragte Ihn ob er unter "Alzheimer" leide und wie er das, was er vor 15 Minuten gesagt hatte, vergessen konnte.

Dann sagte er dass in der Dienstvorschrift vom Arbeitgeber steht, dass die Kunden so oft wie möglich persönlich zu kommen haben. Ich verlangte nach dieser "sogenannten" Dienstvorschrift. Die wollte er mir nicht ausdrucken, da es nicht in seinem Zuständigkeitsbereich liegt. Er sagte, ich solle bei der Geschäftsstelle schriftlich nach dieser Dienstvorschrift anfragen. Ich sagte zu Ihm, das es ja seine Aufgabe wäre, mir meine Fragen zu beantworten und sagte zu Ihm, dass er sich weigert seine Arbeit zu machen und ein Beraterwechsel das Beste wäre... . Er sagte, dass ich gehen soll, da

der Kontrolltermin bereits beendet sei und er ansonsten die Security holen würde... .

Dauer des Kontrolltermins 22 Minuten.

Kontrolltermin Nr. 15 am 19.10.2016 um 10:20, 5. Stock, Türnummer 50**, „Berater“ D. S.

Wurde nicht pünktlich zum Kontrolltermin aufgerufen. 5 Minuten Verzögerung. Gab meine Bewerbungsliste ab. Dann gab Ich ihm schriftlich meine Einstellungszusage beim Bezirksgericht Meidling für den 07.11.2016. Er scannte die beiden Dokumente in seinem Multifunktionsdrucker ein. Er sagte, das er die 2 Stellenangebote die er für mich gehabt hat, wieder abbuchen wird. Er fragte, ob ich mich selbst am 07.11.2016 vom AMS abmelden würde. Ich bejahte die Frage und sagte Ihm, dass ich das per Mail oder online über die AMS Webseite machen werde.

Er gab mir noch sicherheitshalber einen neuen Kontrolltermin für den 09.11.2016 um 08:15, falls aus dem Dienstantritt doch nichts wird. Zum Abschluss wollte er wissen, ob ich noch fragen hätte.

Ich fragte, von wem er seine Anweisungen bekommen würde, da ich letztes Mal keine vernünftige Antwort bekommen habe. Er sagte vom Arbeitgeber... .

Ich sagte, dass ich einfach nur wissen möchte, was intern kommuniziert wird und nur die Gründe erfahren möchte, wieso ich mit sinnlosen wöchentlichen Kontrollterminen schikaniert werde. Er sagte, dass die interne Kommunikation mich nichts angehen würde...

Er wünschte mir alles Gute für das Verwaltungspraktikum und verabschiedete sich.

Dauer des Kontrolltermins ca. 10 Minuten.

Kontrolltermin Nr. 16 am 13.12.2016 um 14:15, 5. Stock, Türnummer 50**, „Berater“ D. S.

Wurde nicht pünktlich zum Kontrolltermin aufgerufen. 15 Minuten Verzögerung. Es ging bei diesem Termin nur um eine routinemäßige Niederschrift. Mein DV beim Oberlandesgericht wurde in der Probezeit gelöst. Im System stand aber nicht wer den DV gelöst hatte. Ich sagte, dass es eine einvernehmliche Auflösung zwischen DG und DN war. Es war in der Verwaltungssoftware aber nur Kündigung des DN während der Probezeit anwählbar. Dies wurde auch in der Niederschrift festgehalten, dass das DV durch den DN gelöst wurde. Ich las die Niederschrift durch und unterschrieb es.

Dauer des Kontrolltermins ca. 10 Minuten.

Kontrolltermin Nr. 17 am 19.01.2017 um 10:05, 5. Stock, Türnummer 50**, „Berater“ D. S.

Wurde nicht pünktlich zum Kontrolltermin aufgerufen. 8 Minuten Verzögerung. Es sollte bei diesem Termin eine Niederschrift gemacht werden wegen angeblicher §10 Vereitelung. Weil als Rückmeldung angegeben wurde, dass ich mich darauf bewerben muss und kein Interesse hätte. Ich habe gesagt, dass es wahrscheinlich ein Missverständnis am Telefon mit der Frau G. gab und ich mich arbeitswillig gezeigt habe.

Ich sagte, dass dieses Gespräch nicht als Vorstellungsgespräch gewertet werden darf und es auch keinen direkten Kontakt zwischen Dienstnehmer und Dienstgeber gab, da man sich auf einen Vorstellungsgespräch vorbereiten kann und mich der Anruf total unangekündigt traf. Sie hätte mich auch nicht anrufen müssen, da Sie meine schriftlichen Unterlagen bereits hatte, Sie hätte diese gleich weiterleiten können, wenn Sie der Meinung wäre, dass ich der ideale Kandidat dafür bin. Ich hätte auch, ihr Fragen nicht beantworten müssen, da es ja kein Kontrolltermin wäre. Dann sagte, ich dass die Wegzeiten zwischen 2:30 bis 3 Stunden für diese Stelle betragen würden und somit die §9 Zumutbarkeitsbestimmungen nicht erfülle und mir diese Stelle hätte gar nicht zugewiesen dürfen. Während des Termins kam eine Frau mittleren Alters dazu, die wahrscheinlich in Ausbildung ist und setzte sich neben dem Berater.

Dann bat der Berater, seine Kollegin im Nebenzimmer, dass Sie eine seiner nächsten Kunden übernehmen solle. Der Berater rief zweimal in der Geschäftsstelle AMS Mödling an, um mit der Frau G. zu reden, diese war nicht da, er konnte deshalb nur mit einer Vertretung sprechen. Als Ergebnis kam raus, dass die Frau G. zu wenig Informationen über dieses Gespräch eingetragen hatte, die ausreichen würden, um meine Arbeitswilligkeit anzuzweifeln. Somit sagte der Berater, dass ich Glück gehabt hätte, weshalb die Niederschrift nicht gemacht und das Sperrverfahren abgebrochen wurde.

Ich bekam zum Abschluss einen Vermittlungsvorschlag für eine Vorauswahl als Frontdesk/Empfangsmitarbeiter bei Raytech in Brunn am Gebirge (SchriftlicheBewerbung an das AMS Mödling, Vollzeitstelle, Gehalt bei Vollzeit: 1800 € / Monat).

Dauer des Kontrolltermins ca. 30 Minuten.

Kontrolltermin Nr. 18 am 26.01.2017 um 10:45, 5. Stock, Türnummer 50**, „Berater“ D. S.

Wurde nicht pünktlich zum Kontrolltermin aufgerufen. 5 Minuten Verzögerung. Gab meine Bewerbungsliste ab. Der Berater fragte mich, wie ich meine Chancen bei den von mir beworbenen Jobs einschätze. Ich sagte, dass meine Chancen sehr gut wären, wenn ich nicht der einzige Bewerber wäre. Er sagte, dass wäre eine Floskel und er fragte mich nochmal dieselbe Frage in Bezug auf meine Bewerbungen in der Bewerbungsliste (Bundesverwaltungsgericht sucht Schreibkraft/Kanzleikraft).

Ich sagte, ich bin optimistisch und würde die Chancen 50:50 einschätzen, zumindest zu einem Vorstellungsgespräch eingeladen zu werden. Dann zeigte er mir meinen ausgedruckten Lebenslauf vom letzten Jahr. Er fragte mich, wann meine letzte nachhaltige Beschäftigung wäre. Ich sagte, im November 2016 beim Oberlandesgericht Wien. Er sagte, dass meine letzte Stelle im Jahr 2013 sei. Ich zeigte auf dem Lebenslauf, dass ich bis 2016 über eBay Artikel verkauft hätte und das ich keine Lücken im Lebenslauf habe. Er sagte, er hätte es übersehen und wollte dann, dass ich bis zum nächsten Termin einen aktuellen Lebenslauf mitbringe.

Ich fragte ihn, wieso er einen neuen Lebenslauf braucht, es würde ja nur eine Zeile fehlen, außerdem hätte er elektronisch sowieso alle meine bisherigen Beschäftigungen im System. Ich habe ihm angeboten, handschriftlich die eine Zeile einzutragen. Ich sagte auch, dass ich nicht will das mein Lebenslauf ohne meine Zustimmung aus Datenschutzgründen an andere weitergeleitet bzw. von allen AMS-Mitarbeitern eingesehen wird.

Er sagte, dass er dann einträgt, dass das ein Hinweis auf ein Defizit wäre, wenn ich Ihm nicht keinen aktuellen Lebenslauf bringe und ich wohl mit einem Bewerbungskurs zu rechnen habe... . Ich bekam zum Abschluss einen Vermittlungsvorschlag für eine Vorauswahl als Tankstellenmitarbeiter bei JET Tankstelle in Wr. Neudorf (Telefonische Bewerbung an das AMS Mödling, Teilzeitstelle 20 Wochenstunden, 16:00 – 20:00, Gehalt bei Vollzeit: 1440 € / Monat) und einen einen Vermittlungsvorschlag als Bürokraft bei der Firma Stahlgruber, Pragerstraße 245 in 1210 Wien (Schriftliche Bewerbung, 40 Stunden, Montag bis Samstag, Gehalt bei Vollzeit: 1470 € / Monat). Ich fragte, ob die Wegzeit (90 Minuten) bei der Stelle als Tankstellenmitarbeiter den Zumutbarkeitskriterien entspricht.

Der Berater verweigerte die Antwort, da es nicht seine Aufgabe sei die Wegzeit zu überprüfen. Er sagte, ich solle es selbst zu Hause machen. Ich sagte, es würde aber nur 1 Minute dauern, um das zu überprüfen und es wäre aber seine Aufgabe, die Stellen nach den Zumutbarkeitskriterien zu prüfen.

Dann fragte ich Ihn, was es bringen würde, mir Stellen zuzuweisen, bei denen ich wahrscheinlich nicht einmal die Probezeit überstehe und bei denen ich kaum mehr bekomme als ich jetzt bekomme. Ziel sollte ja eine nachhaltige, langfristige Beschäftigung sein.

Er sagte, das es den Notstandshilfe-Kriterien entspricht und ich könne gerne länger als 2 Monate dort arbeiten, dann sagte er, dass er sich bereits verabschiedet hat und der nächste Kunde bereits wartet. Er forderte mich auf zu gehen, ansonsten würde er die Security rufen... .

Die Drohung vom Berater die „Security zu rufen“ hätte er sich ersparen können, da ich in keinster Weise unfreundlich war, ich wollte nur die Wegzeit überprüft haben lassen... . Ich soll also seine Aufgaben machen... . Wozu soll ich dann zu den Kontrollterminen kommen, wenn er sowieso nichts für mich macht?

Auf meine Einwände nicht eingeht, keine Fragen beantwortet und total unkooperativ ist und sich weigert seine Arbeit zu machen... .

Und noch als zusätzliche Schikane unwahre Einträge im System macht und mich als unkooperativen/renitenten Kunden darstellt... . Diese Kontrolltermine dienen meiner Meinung nach nur dazu, mich lächerlich zu machen... .

Dauer des Kontrolltermins ca. 17 Minuten.

Betreuende Behörde
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