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Offener Brief über Missstände bei BBRZ und FAB Salzburg

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Offener Brief über Missstände bei BBRZ und FAB SalzburgAktiver AdminSo, 03.07.2016 - 20:36

Anmerkungen: Diese Seite ist noch in Arbeit, die Anhänge werden noch eingearbeitet!

Sehr geehrte Medienvertreter, Politiker, NGOs und Mutbürger,

nachdem mein Anliegen bereits an zahlreichen Instanzen (FAB, BBRZ, Sozialamt, GKK, Patientenanwaltschaft, Polizei, Verfahrensbeihilfe) scheiterte, hoffe ich all meine Anliegen, Bedenken und Erlebnisse dahingehend nun auf diesem Wege los werden zu können, in der Hoffnung, mein Hilferuf, möge nicht ungelesen, im digitalen Nirvana irgendeines Posteingangs, verenden.

Dies tue ich in der Hoffnung, man würde womöglich, auf die, zumindest meines Erachtens nach, immer bedenklicher werdenten Zustände, medial dahingehend womöglich entsprechend aufmerksam machen können bzw. sich dieser Zustände,  je nach Empfänger, auch anderweitig annehmen, beispielsweise via Gesetzgebung, vorausgesetzt man teilt meine Ansichten.

Konkret geht es um Vorfälle, welche sich im Rahmen einer arbeitsmedizinischen Untersuchung des BBRZs bzw. FABs abspielten. Als Nachfrage-Monopolisten in der Privatwirtschaft, versorgen jene Einrichtungen sowohl AMS, wie auch Sozialamt, mit Kursangeboten, Rehabilitierung und arbeitsmedizinischen Untersuchungen, für wiederum das Klientel ihrer Auftraggeber, wobei in meinem Fall, eine arbeitsmedizinische Untersuchung, im Auftrag des Sozialamtes, via FAB, meinerseits zwangsweise in Anspruch zu nehmen war.

Was theoretisch zwar gut und schön klingen mag, ist in der Praxis offensichtlich weit weniger unbedenklich, wenn nicht schon gar menschenrechtswidrig. Im Folgenden möchte ich daher sowohl auf meine Recherche-Ergebnisse, wie auch die dahingehend erlebten Ereignisse aufmerksam machen, in der Hoffnung, mein Hilferuf wird nicht, ohne jegliches Echo, ungelesen, im Posteingang meiner potenziellen Empfänger, verenden.

Vielen Dank im Voraus

David P.

Anhang: ausführlichere Darstellung

Arbeitsmedizinische Untersuchung: Verhörsähnliche Szenarien:

  • Im Rahmen einer klininisch-psychologischen Untersuchung (Termin, 9. Dezember 2015, Susanne S., FAB) hatte ich Rede und Antwort zu meiner sexuellen Orientierung zu stehen. Offen und ungeniert, wurde ich dahingehend mit der Frage konfrontiert, ob ich denn nun homosexuelle sei oder nicht. Eine Frage, welche ich damals selbstverständliche nicht konkret erwiderte.
  • Im Rahmen eines sozialarbeiterischen Clearings (Termin, 3. Februar 2016, Penelopi H., FAB) versuchte man sich offensichtlich nach meinen möglichen religösen Überzeugungen zu erkundigen. Zwar fand jene Frage, keine Erwähnung, doch ging aus dem, mir am 24. März ausgehändigten Gutachten hervor, dass seitens des Sozialamtes offensichtlich eine Antwort auf jene Frage gefordert wurde.
  • Weitere Fragen zu welchen ich, im Rahmen dieser sogenannten Untersuchung, zwangsweise Rede und Antwort zu stehen hatte, waren . . . : Hören Sie Stimmen? Nehmen Sie Drogen? Glauben Sie behindert zu sein? Planen Sie sich zu verlieben? Wünschen Sie sich eine Freundin? Durch letztere der beiden Fragen fühlte ich mich dahingehend ein wenig in Verlegenheit gebracht. Damals hatte ich mich darüber zu wundern, was jene Psychologin, nun eigentlich wolle bzw. zu bezwecken versuchte.
  • Damals hatte ich mich darüber zu wundern, inwiefern dies alles denn nun für eine arbeitsmedizinische Untersuchung von Relevanz sein dürfte. Mein Gutachten bzw. eine Erklärung erhielt ich erst sehr viel später, so dass ich mich dahingehend, über einen entsprechenden Zeitraum hinweg, über das mir entgegengebrachte Verhalten ein wenig zu  wundern hatte.

Anhang: HOSI

Bedenkliches Vorgehen: Staatlich geförderte Gutachter-Willkür:

  • Aus dem Gutachten geht an keiner Stelle hervor, von welchen körperlichen, geistigen und sozialen Anforderungen das Sozialamt oder der Gesetzgeber, die Arbeitsfähigkeit der Klienten abhängig machen. Offensichtlich scheint man dem Personal des FABs dahingehend freie Hand zu lassen.
  • Bezugnehmend auf die mir zu Teil gewordene Diagnose (ICD-F60.1), wurde mir unter anderem eine Psychotherapie angeraten. Bei der GKK seien dahingehend erst einmal 40 Stunden zu bewilligen. Horrende Honorare: Durschnittlich EUR 100,- pro 50-minütiger Therapiesitzung.
  • Ökonomische Interessen werden offensichtlich über das Patientenwohl gestellt. Gegenstand der Untersuchung schien ausschließlich  die Suche nach einem, angeblich die Arbeitfähigkeit beeinträchtigenden, Behandlungsgrund gewesen zu sein. Je mehr Arbeitslose, desto mehr Beschäftigung im Sozialbereich!? Je inflationärer die Diagnosen, desto höher die Einnahmen!?
  • Tatsächliche Leiden wurden ignoriert. Hoffte durch klinisch-psychologische Untersuchung auf Antworten und Lösungen. Vordiagnosen (ICD-F43.2), Suchterkrankungen (Internetabhängigkeit) und Traumata (Mobbing) wurden ignoriert. Insbesondere bezugnehmend auf Letzteres, erhoffte ich mir Lösungen. Nichts davon fand im Gutachten jedoch Erwähnung, obwohl meinerseits subtil genannt.

Anhang: meine Diagnose

Zahlreiche Beanstandungen & Beschwerden: Bis heute keine Erwiderung:

  • Anders als Einrichtungen, wie beispielsweise die Lebenshilfe, scheint es weder bei FAB, noch BBRZ eine zuständige Ombudsstelle zu geben. Mehrere Beanstandungsversuche blieben erfolglos.                         
  • Alle bisherigen Versuche die medizinische Dokumentation anzufordern scheiterten. Einschließlich Versuch via Patientenanwaltschaft. Warte aktuell auf Antwort seitens der Volksanwaltschaft.
  • Sozialamt und BBRZ/FAB verweisen sich gegenseitig aneinander: Als Folge mehrerer vergeblicher Beanstandungen, wurde mir, seitens eines Walter B., vom BBRZ, die Auskunft zu Teil, dass mit der Erstellung des Gutachtens deren Aufgabe beendet sei und für meine Fragen fortan das Sozialamt zuständig wäre. Seitens des Sozialamtes wurde mir jedoch, seitens Angela H., die Auskunft zu Teil, dass Fragen zum Gutachten, sowie den damit einhergehenden Untersuchungen, ausschließlich an das FAB bzw. BBRZ zu richten seien, da diese jenes schließlich erstellt bzw. jene schließlich durchgeführt hätten.
  • Ein korrespondativer Gefühlsausbruch jagde fortan den nächsten. Anstatt dass man auf meine Beanstandungen und Fragen jedoch irgendwann eingegangen wäre, mündeten unter anderem jene, in den Vorwurf der beharrlichen Verfolgung, mit welchem ich mich nun konfrontiert sehe.

Anhang: Volksanwaltschaft

Sektenähnliche Zustände bei FAB & GKK:

  • Auch wenn das mir attestierte Krankheitsbild zutreffen mag, was ich ja auch nicht dementiere, schien man beim FAB nichtsdestotrotz nicht realisieren bzw. registrieren zu wollen, dass es sich um einen bewusst gewählten Lebensstil handelt und mit meiner Isolation bzw. relativen Enthaltsamkeit, kein Leidensdruck einhergeht, welcher von meiner Seite her einer Behandlung bedürfe.
  • Auch beim Gesundheitsinformationszentrum der GKK scheute man sich dahingehend nicht, mir nichtsdestotrotz dringenden Behandlungsbedarf einzureden. Trotz meiner Ausführungen schien man bemüht gewesen zu sein, mir einreden zu wollen, dass derartiges (jede ICD-F-Diagnose) womöglich der Einnahme spezieller Substanzen (Psychopharmaka), wie auch dem Gespräch mit speziellen Personen (Psychotherapeut, Psychiater) bedürfe, obwohl man mir leider nicht konkret erklären könne, warum dem nun so sei.
  • Trotz wunderlicher Auskünfte mit gigantischem Erklärungsbedarf, schien man mir dies anzuraten, als sei es das selbstverständlichste auf der Welt bzw. als dürfe dies ja nicht in Frage gestellt werden. Verhalten meines Gegenübers wurde bedenklich, als ich kritische Fragen zu stellen begann.
  • Was eine teure Psychotherapie (im Schnitt 100 Euro pro Therapieeinheit) denn nun von Selbsthilfegruppen, Seelsorge oder der Philosophischen Praxis unterscheide, wurde dahingehend mit der Auskunft erwidert, dass nur ein Psychotherapeut wissenschaftlich arbeite und sich daher nur dieser alleine der Leiden Betroffener erfolgreich annehmen könne, ohne dass man mir natürlich sagen könne, warum dem nun so sei.

Schockierende Berichterstattung: Nötigung & Stigmatisierung offenbar gängige Praxis:

  • Bezugnehmend auf die mir mitgeteilte Diagnose, bewegten mich jene eher vagen Auskünfte, welche mir dahingehend zu Teil wurden, zu Recherchen, im Rahmen welcher ich ungeplant mit der Berichterstattung zur Justizanstalt Stein, sowie auch weit schlimmerem konfrontiert wurde.
  • Offensichtlich eine Branche, welche Unsummen damit lukriert, Klienten teils auch zum Konsum bedenklicher Güter (Psychopharmaka) und Dienstleistungen (Psychotherapie), im wahrsten Sinne des Wortes, zu nötigen. Gängige Endlos-Einnahme-Quellen: Strafgefangene, Untergebrachte, neuerdings offensichtlich auch BMS-Empfänger.
  • Vor willkürlicher Benachteiligung im Strafrecht, im Sorgerecht und in der Arbeitsmedizin scheint man auch mit einer Persönlichkeitsstörung nicht sicher zu sein. Offensichtlich scheinen Auftraggeber tatsächlich zu glauben, eine Diagnose könne Auskunft darüber geben, wie gefährlich, qualifiziert oder belastbar jemand ist.
  • Eine psychische Erkankung ist kein Garant dafür, dass der Betroffene gefährlicher ist, als ein psychisch Gesunder (z. B. Mollath). Psychische Gesundheit ist genauso wenig ein Garant dafür, dass der Betroffene weniger gefährlich ist, als ein psychisch Kranker (z. B. Gindia).

Zwangsmaßnahmen: BMS-Kürzung bei Behandlungsunwilligkeit:

  • Aktuelle Zwangsbehandlungsmaßnahmen medial heruntergespielt -> Die Presse, siehe Anhang! >>Der Verwaltungsgerichtshof (VwGH) hat klargestellt, dass die Kürzung der Mindestsicherung bei beharrlicher Arbeitsverweigerung bis zum völligen Entfall der Leistung gehen kann.<<
  • Meine Erlebnisse: Offensichtlich kein trauriger Einzelfall -> Labournetaustria, siehe Anhang! >>Im Rahmen eines „Hilfeplans“ hat dann die Behörde dem offenbar vielfach angeschlagenen Hilfesuchenden ein ziemlich umfangreiches, tief in das Privatleben eingreifendes Programm vorgeschrieben, das diesem wohl einfach zu viel auf einmal war. Darunter die Inanspruchnahme einer regelmäßigen neuro-psychiatrischen und psychotherapeutischen Behandlung, sowie ambulante physikalische Therapien.<<
  • Jener letzte Bericht dürfte mich dahingehend noch einmal extra aufgewühlt haben. Nicht einfach nur deshalb, weil jener seitens Presse und ähnlicher Blätter heruntergespielt wurde. Insbesondere aufschrecken musste ich bei psychologisches Clearing (von welchem man auch bezugnehmend auf meine Untersuchungen sprach), Privatleben und psychotherapeutischen Behandlung.
  • Dahingehend dürfte ich wohl kein Einzelfall sein und fühlte mich beim lesen jenes Berichtes an meine eigene Situation erinnert. Ebenfalls schloss ich, dass offensichtlich eine ICD-F10-Diagnose (Alkoholismus) ausreicht, um Betroffene indirekt, via Androhung einer Leistungskürzung, zu einer neuro-psychiatrischen Behandlung zu nötigen.  

Anhang: Die Presse, Labournetaustria [= Presseaussendung von Aktive Arbeitslose Österreich]

Gummiparagraphen: Gesetzlich legitimierte Behördenwillkür:

  • Salzburger Mindeststicherunggesetz § 8, Abs. 3:  Bestehen Zweifel an der Arbeitsfähigkeit, haben sich die Hilfesuchenden auf Anordnung der Behörde einer diesbezüglichen Begutachtung zu unterziehen. Die Begutachtung kann erforderlichenfalls auch eine ganzheitliche Beurteilung des Status der betreffenden Person durch die Erhebung von Potenzialen und Perspektiven sowie die Durchführung einer Sozialanamnese umfassen, um abzuklären, durch >>welche Maßnahmen<< ? ? ? die Arbeitsfähigkeit und Vermittelbarkeit bestmöglich gesteigert werden können.
  • Salzburger Mindeststicherunggesetz § 8, Abs. 5: Hilfesuchenden, die trotz schriftlicher Belehrung ihre Arbeitskraft nicht in zumutbarer Weise einsetzen oder nicht an einer Begutachtung oder arbeitspraktischen Erprobung im Sinn des Abs 3 oder an einer von der Behörde oder dem Arbeitsmarktservice vermittelten Maßnahme der aktiven Arbeitsmarktpolitik oder an einer >>sonstigen Maßnahme<< ? ? ? zur Verbesserung der Arbeitsfähigkeit oder Vermittelbarkeit oder >>sozialen Stabilisierung<< ? ? ? teilnehmen, ist die Hilfe für den Lebensunterhalt stufenweise auf bis zu 50 % zu kürzen. Darüber hinausgehende Kürzungen sind nur bei besonders schweren Verstößen gegen die Pflicht zum Einsatz der Arbeitskraft zulässig.

Verzweiflungstat: Kein Verständnis für verstörte Klienten:

  • Nachdem ich mich erfolglos via Mail an jene Psychologin wandte, nachdem sich Sozialamt und BBRZ bzw. FAB gegenseitig aneinander verwiesen und mein Anliegen bereits auch an weiteren Instanzen scheiterte, fand ich mich dahingehend in einer Situation wieder, in welcher sich nicht nur immenser Frust angestaut haben dürfte, sondern in welcher ich auch nicht wusste, an wem ich mich sonst hätte wenden sollte.
  • Ebenfalls seinen Beitrag, zu meiner teils wirklich mehr als bedenklichen Reaktion, dürfte der Umstand geleistet haben, dass mich jene Psychologin, sowohl durch Fragen, wie auch Verhalten, während jener Untersuchung, dahingehend ziemlich in Verlegenheit gebracht haben dürfte. Immerhin schien jene meine Sexualität, offensichtlich als etwas defizitäres wahrzunehmen, was mich damals offensichtlich ein wenig aufgewühlt und verstört haben dürfte
  • Dahingehend mündetet jene Reaktion, in meiner Verzweiflung, wohl in eine bedenkliche Mischung aus wirrer Liebesbekundung, verstörtem Gejammere und vorwurfsvoller Beanstandung.
  • Anstatt dass man sich meiner Anliegen und Fragen doch noch angenommen hätte, wurde meine offensichtliche Verzweiflung, nach dreimalig unangekündigtem Erscheinen und ca. 50 E-Mails, anstatt mit Trost oder Auskunft, dahingehend ausschließlich mit einer Anzeige wegen beharrlicher Verfolgung erwidert.

Patientenrechte in Österreich: Weder unabhängige Anlaufstellen, noch seriöse Ansprechpartner:

  • Angeblich kostenloses Gespräch bei der promente-Krisenhotline offensichtlich doch nicht kostenlos. Wertkarte vor Kurzem erst aufgeladen und nach wenigen Minuten kein Guthaben mehr. Auch vor der Krisenhotline scheint deren Geldgier nicht halt zu machen. Laut eigenen Angaben Umsatz von 70 Millionen jährlich, trotz Mitarbeiteranzahl von ca. 170 Personen.
  • GIZ (Gesundheitsinformationszentrum der SGKK): Keinerlei Rücksichtnahme oder Auskunft auf individuelle Nöte, Anliegen oder Bedenken. Ausschließlich Werbung für jene Leistungen, welche seitens der GKK übernommen werden. Bei Ansuchen um Auskunft zu Patientenrechten, ausschließlich Verweis an Patientenanwaltschhaft.
  • Anfragen an Patientenanwaltschaft vergeblich. Keine unabhängige Einrichtung. Nicht bereit sich gegen den eigenen Arbeitgeber zu stellen. Keinerlei Bereitschaft gegen staatliche Interessen zu agieren. Ohne weitere Auskünfte, an die Volksanwaltschaft verwiesen. Warte aktuell auf Rückmeldung.
  • Durch populäre Medien geschürte Stereotypisierung betroffener Milieus hält bis heute an. Aufklärungskampagnen oder Emanzipationsbewegungen wenig bis kaum vorhanden. Keine Antidiskriminierungsgesetze. NGOs  schweigen Thema tot.

Verbesserungsbedarf: Arbeitsmarktpoltische Maßnahmen eine Katastrophe:

  • Nach einigen vergeblichen Bewerbungen wandte ich mich, als BMS-Empfänger, dahingehend an das Sozialamt, mit der Bitte, um Vermittlung eines Transitarbeitsplatzes bzw. um Auskunft zu Beschäftigungsmöglichkeiten in sozialökonomischen Betrieben. Bis heute erhielt ich dahingehend jedoch keinerlei Antwort und AMS-technisch dürfte sozialökonomisch, wie auch geringfügig, wie ich bisher feststellen musste, dahingehend wenig laufen.
  • Geht es aber darum mich an bedenkliche Einrichtungen zu verweisen, in welchen ich mit noch bedenklicheren Fragen konfrontiert sehe, scheint man sich dahingehend jedoch ausgesprochen unbürokratisch anzustellen. Wer von dieser Situation am meisten profitiert ist wohl klar. Je mehr Arbeitslose, desto mehr Beschäftigung im Sozialbereich. Je inflationärer die Diagnosen, desto höher die Einnahmen. Ein Teufelskreis, aus welchem womöglich sinnvollere Projekte ein Ausweg wären oder zumindest womöglich sein könnten.
  • Anstatt Klienten zum Konsum bedenklicher Güter (Medikamente) und Dienstleistungen (Therapien) indirekt, unter Androhung einer Leistungskürzung, zu nötigen und Stigmatisierung und Diskriminierung (psychisch) ungesund Lebender, auf immer absurdere Bereiche auszuweiten, wäre es doch hoffentlich wohl weit sinnvoller mal vielleicht etwas in Richtung sozialökonomische Betriebe, Transitarbeitsplätze, Qualifizierung, sinnvolle Rubriken in den Suchmasken des AMS oder wenn es sein muss, auch mehr in Richtung >>Ausbau des Niedriglohnsektors etc.<< zu tun.
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Beschwerdeinstanz

Infotag Context "Aufbruch zu mehr": Alles frewillig

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Infotag Context "Aufbruch zu mehr": Alles frewilligAktiver AdminSa, 17.09.2016 - 15:46

Gestern war dieser Termin, Thomas hat mich begleitet.

Zusammenfassung (Gedächtnisprotokoll ):

Wie immer bei solchen Veranstaltung wurde zuerst Dank einer Liste vom AMS eingetragen, wer anwesend ist. Leiter M. V. checkte das persönlich und wollte meine Sozialversicherungsnummer zum Abgleichen (hab ich ihm nicht gegeben) – abgleichen deshalb, weil alle Namen auf der Liste bereits inklusive Sozialversicherungsnummer gelistet waren, bereitgestellt vom AMS.

Thomas hat mich begleitet. Und erstmals hiess es, er dürfe nicht mit rein. Auf meine Frage, seit wann man keinen Begleiter mitnehmen dürfe, bekamen wir die Antwort, das würde natürlich gehen, allerdings nur, so genug Platz wäre, aber es seien so viele Leute geladen, dass es zu eng würde. Sollten nicht alle kommen, dürfe er mich begleiten (was dann auch so war).

Diese Liste war sehr lang, es scheint, dass der Grossteil der Eingeladenen ferngeblieben ist. (Was mich nicht wundert, denn wie man auf der Einladung ja sehen kann, gibt es keinen Hinweis, dass dieser Termin verpflichtend ).

Problem: Im Laufe der Veranstaltung wurde von Hr. V. laut, deutlich und wiederholt gesagt, dass diese Veranstaltung ein Kontrolltermin sei!

Alles in allem wurde dann schnell runter gespult, worum es ginge (Förderungen, Beratungen; Unterstützung bei der Suche nach einem Job).

Ausserdem wurde zigfach darauf hingewiesen, wie wichtig es wäre, telefonisch erreichbar zu sein, denn Context würde sich ja um die Vermittlung bemühen und dann müsse man XY ja sofort informieren können, denn sonst könnte der Job ja schon weg sein.

Zum Schluss bekam jeder einen Termin für ein Erstgespräch (inkl. der Unterlagen, die mitzunehmen seien) (Scan anbei)

Dazu wurde erklärt, dass man sich das ja ansehen könne und dann entscheiden, ob man das Angebot wahrnehmen wolle oder nicht. Es sei  freiwillig. Die Beratung umfasst den Zeitraum von  4 Monaten, Termine würden alle 2 - 3 Wochen stattfinden bzw. auch per Mail.

lg

Angela

Nachtrag:

Ich habe die Beratung angenommen und muss sagen, dass ich bisher keine Probleme hatte mit dem Betreuer (er ist bisher immer recht locker).

Mal sehen, ob sich da noch etwas ändert mit der Zeit, bin da insgesamt ca 4 Monate in Beratung.

Material hab ich weiters keines.

Datum
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Bezeichnung der Maßnahme
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BAN - Sozialökonomische BetriebsgmbH meldet Zahlungsunfähigkeit an - Tipps für Betroffene

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BAN - Sozialökonomische BetriebsgmbH meldet Zahlungsunfähigkeit an - Tipps für BetroffeneAktiver AdminSa, 10.09.2016 - 22:23

Wie aus heiterem Himmel hat der sozialökonomische Betrieb BAN in Graz die Insolvenz (Zahlungsunfähigkeit) angemeldet. Von der Insolvenz betroffene (Transit)MitarbeiterInnen sind aufgerufen, möglichst rasch ihre Ansprüche zu sichern und sich beim AMS die Existenzsicherung durch Arbeitslosengeld oder Notstandshilfe zu sichern.

Da seit 12.08.2016 vermutlich die Zahlungsunfähigkeit bei BAN eingetreten ist - laut Medienbericht keine Zahlung der Juli Löhne mehr - haben die dort beschäftigten (Transit)Mitarbeiter das Recht, ohne Einhaltung von Kündigungsfristen (berechtigter vorzeitiger Austritt: Info der AK) ihr nunmehr unbezahltes Arbeitsverhältnis zu beenden und ihren Lebensunterhalt durch Arbeitslosengeld oder Notstandshilfe zu sichern. Laut Gewerkschaft pro-ge bietet der vorzeitige Austritt sogar Vorteile gegenüber einer Kündigung durch den Insolvenzverwalter! Warten Sie daher nicht ab! Info der Gewerkschaft pro-ge: Vorzeitiger Austritt und Insolvenzverwalterkündigung

Das AMS hat - wenn es nur will - sogar die Möglichkeit Vorschüsse auf das Arbeitslosengeld zu gewähren!

Da es beim Insolvenzentgeldfonds eine Frist von 6 Monaten zur Meldung der eigenen Ansprüche gibt und auch dort die Verfahren dauern können, sollen Betroffene sich möglichst rasch bei der Arbeiterkammer Steiermark melden, damit dieses die Ansprüche vertreten kann! Allgemeine Info der AK zum Insolvenzentgelt

Es wäre unverantwortlich, wenn trotz Wissen der Zahlungsunfähigkeit auch im August die Transitmitarbeiter des im Auftrag des AMS arbeitend Sozialökonomischen Betrieb BAN weiterhin dort beschäftigt waren. Somit wären nicht nur die Juli Löhne sonder auch die August Löhne (auch wenn nur vielleicht nur ein Teil) betroffen.

Weiter können auch Schäden für die Transitmitarbeiter eintreten z.B. Mahnspesen, Verschlechterung der Bonität, Wohnungsverlust, usw. durch verspätete Auszahlungen. Die gute Frage ist: wer haftet dafür? Ein Amtshaftungsverfahren für Schäden durch mangelnde Aufsicht des AMS über den SÖB wären durchaus denkbar!

Betroffene bitte auch bei Aktive Arbeitslose Steiermark melden: steiermark@aktive-arbeitslose.at

Weitere offene Fragen:

Die scheinbar plötzliche Zahlungsunfähigkeit eines von mehreren Stellen subventionierten SÖBs wirft zahlreiche Fragen auf:

Wenn die Zahlungsunfähigkeit bei einem Unternehmen eintritt (keine Auszahlung der Juli Löhne mehr), hat dieses unverzüglich beim zuständigen LGZ Insolvenz anzumelden. Wieso die Insolvenzanmeldung erst nach 1 Monat stattfand ist nicht nachvollziehbar. Der Tatbestand der "fahrlässigen Krida" wäre daher zu prüfen.

Weiter die Frage, woher soll das Geld für die Ausgleichsquote von 31 % innerhalb von 2 Jahren kommen, wenn 1,55 Mio Schulden vorhanden sind?

(Kleine Zeitung Bericht vom 12.08.2016): "Weil den Eigentümern von BAN auch Liegenschaften in der Grazer Puchstraße gehören, könnte ein (Teil-)Verkauf rasch dringend notwendige Gelder bringen."

Und: Seit wann wissen die Subventionsgeber AMS, Land Steiermark, ESF von den wirtschaftlichen Schwierigkeiten dieses mit über 100 Mitarbeitern doch beachtlich grossen SÖB, der oft als Vorzeigeprojekt galt?

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IP Center: Der Kampf um die Sozialversicherungsnummer

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IP Center: Der Kampf um die SozialversicherungsnummerAktiver AdminDo, 06.10.2016 - 20:59

Gestern 05.10.2016 war der Einladungstag von meinem Coachingkurs beim ip-center, Wien, den ich vom AMS erhalten habe. Ich freute mich, das war gut!

Wir erhielten ein Formular für den Fahrtkostenzuschuss, auf der man auch die Sozialversicherungsnummer (SV-Nr.) eintragen musste und ein Anmeldeformular von der Firma ip-center, bei der ich meine SV-Nr. nicht ausgefüllt habe, da ich nicht bei dieser Firma angestellt bin und werde.

Heute hatte ich im ip-center einen Termin um die Anmeldeformulare durch zu gehen und den Coachingkurs zu besprechen.

Der Coach sah meine Unterlagen durch und bemerkte, dass ich auf dem ip-center Anmeldeformular meine SV-Nr. nicht eingetragen hatte.

Der Coach fragte mich danach – Dialog:

Coach: Wie ist Ihre SV-Nr.?

Ich: Die gebe ich für dieses Anmeldeformular nicht bekannt.

Coach: Warum nicht?

Ich: Weil ich das nicht muss und nicht will.

Coach: Sie müssen das hier angeben, weil es hier steht.

Ich: Sie müssen auf dem Anmeldeformular die SV-Nr. nicht schriftlich angeben, dass man diese ausfüllen muss.

Coach: I C H fülle das für S I E  N i C H T aus!

Ich: Ich fülle das auch nicht aus!

Coach: Aber auf dem Fahrtkostenzuschussformular haben Sie die SV-Nr. auch ausgefüllt, warum machen Sie das nicht auf dem Anmeldeformular?

Ich: Das Fahrtkostenzuschussformular ist ein behördliches Formular und das Anmeldeformular betrifft eine andere Firma, der ich meine SV-Nr. nicht bekannt geben muss. Ich gebe nicht jeder Firma und jeder Person meine SV-Nr.

Coach: Wenn Sie die SV.-Nr. nicht ausfüllen, dann können Sie den Kurs hier nicht besuchen, dann müssen Sie aufs AMS zurück.

Ich: Wenn das Nicht-Ausfüllen meiner SV-Nr. auf dem Anmeldeformular von ihrer Firma ein Grund ist, dass ich diesen Kus nicht besuchen darf, dann schicken Sie mich aufs AMS zurück.  – Aber ich denke, das muss ich jetzt mit Ihrem Vorgesetzten besprechen.

Der Coach steht auf und geht aus dem Zimmer. Nach einer Weile kommt er zurück, setzt sich wieder und sagt:

Coach: Das ist ein Kasperltheater!

Ich: Das ist ein Datenschutzthema!

Der Coach nimmt meinen Anmeldezettel von der Firma und schreibt von sich aus auf diesen meine SV.-Nr. in das vorgegebene Feld - er müsse das nach Vorschrift von seinem Arbeitgeber tun. Aber er tat das im Wissen, dass ich damit nicht einverstanden bin.

Das ist doch eine Überrumpelung, oder? Ich sagte dann nichts mehr, da ich wusste, er musste das tun. Doch ich hätte sagen können, er solle dieses Anmeldeformular vernichten, oder? Das hätte er aber auch nicht gemacht.

Begeht der Coach nicht ohne sein Wissen eine Rechtsverletzung, wenn er ohne mein Einverständnis meine persönliche SV.-Nr. auf den Zettel schreibt?

Was ich noch gesehen habe: Das Gespräch fand in einem Computerraum statt, in dem bereits ein paar Teilnehmer am Computer arbeiteten. Auf dem Tisch vom Coach, wo ich mein Gespräch hatte, lag eine Anwesenheits-Teilnehmerliste, in der sich die Teilnehmer eintragen mussten. Das erschreckende, was ich hier sah, war, die Teilnehmer mussten auf der Teilnehmerliste eintragen:

Name     Sozialv.Nr.      Unterschrift.

Auch hier wieder die Sozialversicherungsnummer - Darf das Unternehmen rechtlich überhaupt von allen Teilnehmern die SV-Nr. verlangen, wenn diese nicht bei diesem Unternehmen angestellt sind? Diese SV-Nr.n liegen offen auf und jeder hat Einsicht darauf, wenn er auf die Liste sieht. Ist das nicht unseriös, oder ist das schlecht durchdacht?

Der Termin mit dem Coach verlief dann weiter sehr gut, wir gingen in einen anderen leeren Raum und besprachen in Ruhe den weiteren Verlauf des Coachingkurses.

Datum
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BBRZ SImmering: Zurechtweisung wegen angeblich kritischer Äußerung übers BBRZ

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BBRZ SImmering: Zurechtweisung wegen angeblich kritischer Äußerung übers BBRZAktiver AdminMi, 26.10.2016 - 17:26

Sehr geehrte Damen und Herren,

aufgrund meines gestrigen Rückmeldungsgespräch mit Frau Mag. L. möchte ich sie auf einige Missstände die im BBRZ vorherrschen aufmerksam machen.

Zuerst möchte ich anmerken das diese Art von Rückmeldung das letzte Mal in meiner Kindergartenzeit stattgefunden hat und ich diese Art von Denunziantentum aufs äußerste zurückweise und mich dermaßen respektlos nicht noch einmal behandeln lassen möchte.

Außerdem weise ich sie darauf hin das die BBRZ Teilnehmer sehr wohl darin unterschieden werden ob sie von der PVA, der AUVA  oder dem AMS finanziert werden.

Wird man nur vom AMS finanziert wird teilweise anders agiert als wenn man einen starken Finanzierer (O-Ton BBRZ Mitarbeiter; z.B.AUVA) hat.

Mein bisheriger BBRZ Werdegang sieht folgendermaßen aus:

Ich absolviere seit Ende April 2015 eine Ausbildung zur Finanz- und Rechnungswesenassistentin beim BBRZ. Ich habe ausgezeichnete Leistungen und schreibe jeden Modultest zum ersten Termin und habe auch jeden Test bis jetzt positiv abgeschlossen. Auch mit meiner Prozessmanagerin hatte ich bis jetzt keine Probleme und bin immer gut mit ihr ausgekommen.

Eigentlich war ich bis zum gestrigen Tag mit riesigem Eifer und Ehrgeiz dabei da ich nach meinem Herzinfarkt vor 4 Jahren endlich wieder eine neue Perspektive in meinem Berufsleben sah.

Ich habe schon durch ein paar Begebenheiten die Art und Weise sehen können wie hier beim BBRZ mit anderen Teilnehmern umgegangen wird und konnte es leider dann gestern am 11.4. auch endlich selbst erleben.

Ich bekam gestern bei der Anwesenheitskontrolle von Fr. B. (Prozessmanagerin) ein Post It in die Hand gedrückt das ich um 11:00 einen Termin bei Frau Mag. L. wahrzunehmen hätte. Diese zeichnet sich als verantwortliche Leitung für die kaufmännischen Ausbildungen aus und hat ihr Büro auf Zimmer 310.

Auf meine berechtigte Frage wer das denn sei bekam ich als aussagekräftigen Hinweis : “Meine Chefin“.

Da habe ich mich zuerst gewundert was ich bei der Vorgesetzten von Fr. B., T. usw. eigentlich soll da ich mir noch immer keiner Verfehlung bewusst war habe es aber zur Kenntnis genommen und nachgedacht um was es da wohl gehen kann.

Dann kam es zu folgender „Rückmeldung“ die meiner Meinung nach eher an den geschichtlichen Beginn der 30er Jahre erinnert und einer psychische Einschüchterung gleich kam.

Frau Mag L. hat am 1.4.2016 eine Unterhaltung von mir und einem Kurskollegen am Heimweg in der U3 belauscht (Artikel 19 der Menschenrechte möchte ich hier erwähnen, der wie folgt lautet:

 

Artikel 19

Jeder hat das Recht auf Meinungsfreiheit und freie Meinungsäußerung; dieses Recht schließt die Freiheit ein, Meinungen ungehindert anzuhängen sowie über Medien jeder Art und ohne Rücksicht auf Grenzen Informationen und Gedankengut zu suchen, zu empfangen und zu verbreiten.)

Frau Mag. L. meinte das der Kollege und ich uns abfällig über das BBRZ geäußert haben und sie es nicht so stehen lassen kann was sie da angeblich gehört habe.

Da sie meine Vorgesetzte sei habe ich mich bei ihr in ein schlechtes Licht gerückt darf es aber gerne bei Ihr korrigieren.

Ich kannte die Dame vorher nicht und sehe sie weder als Vorgesetzte noch als Weisungsbefugte meine privaten Äußerungen zu bewerten.

Wenn ich jemanden als Vorgesetzte betrachte dann das AMS (Auftraggeber) und den Bund (Geldgeber) und sicher nicht Frau Mag L..

Weiter wurde ich in einem extrem scharfen Ton darauf belehrt das mir das im Berufsleben in einem Dienstverhältnis schlecht angelastet werden könnte.

Noch einmal wurde ich belehrt das ich mich in ein schlechtes Licht gerückt habe es aber gerne bei Frau Mag L. korrigieren darf.

Schon beim Gespräch habe ich sehr wohl darauf erwidert das ich nichts bei Fr. Mag Langer zu korrigieren habe und den Grund für diese monologartige Rückmeldung( von Mag. L. mit abschätzendem Blick und extrem überheblichen und belehrenden  Tonfall) nach wie vor nicht verstehe und mich hier weder zu entschuldigen oder sonst etwas habe.

Abgesehen davon habe dieses Gespräch keine Auswirkung auf meine Ausbildung aufgrund meiner bisherigen ausgezeichneten Leistung (laut Mag. L. ) - ja ehrlich jetzt, welche Auswirkung denn??

Es tut mir leid hier jetzt ein zweites Mal die Stasi zu erwähnen aber eigentlich kenne ich solche Methoden nur aus geschichtlichen Begebenheiten Anfang der 1930er Jahre oder aus DDR-Berichten. Weil ich mich auf meinem Heimweg unterhalte werde ich 10 Tage später zu einer mir unbekannten Person geladen und muss mich 20 Minuten ohne mich wehren zu dürfen niedergemacht ?!?!?!?!?!?

Ich habe seit dem Beginn 2014 beim BBRZ nicht einmal eine persönliche Auffälligkeit gezeigt oder mir auch nur einmal eine Verfehlung in irgendeiner Form geleistet.

Weiter wurde mir mehrfach das Wort abgeschnitten bevor ich auch nur etwas erwidern konnte und ich wurde darauf belehrt von Frau Mag L. das NUR SIE hier eine Rückmeldung gibt und ich nicht hier sei um Rückmeldung zu geben oder mich zu äussern. Auch die Art und Weise wie Frau Mag. Langer mir das mitgeteilt hat hat mir eindeutig zu verstehen gegeben das eine Stellungnahme von mir nicht erwünscht ist und sie das auch gar nicht zugelassen hat.

Eigentlich hat sie über mich abgeurteilt und dann wie ein Schulkind aus dem Lehrerzimmer entlassen.

Als ich den Raum verliess musste ich über soviel Ungerechtigkeit und Anmassung erst einmal weinen.

Ich ging darauf zu meiner Prozessmanagerin um mich abzumelden da ich den weiteren Tag auf keinen Fall hier beim BBRZ verbringen konnte.

Ich wurde allen Ernstes am Schluss des Gesprächs darauf hingewiesen das ich mit solchen Situationen besser umgehen muss (so in der Art: ich hätte vielleicht ein psychologisches Problem).

Also ich sehe es nicht so das ich Freiwild für das Schulungsinstitut bin und alles über mich ergehen lassen muss so lange der Auftraggeber hier meine Ausbildung finanziert.

Abgesehen davon was ich in meiner Privatzeit am Heimweg mit wem auch immer bespreche ist meine Sache aber nicht die vom BBRZ oder deren Mitarbeitern.

Da sie mich persönlich nicht kennen steht es ihnen frei sich bei bisherigen Trainern, Prozessmanagern (Frau G. im Grundmodul) oder bisherigen Arbeitgebern (dm drogeriemarkt) über mich zu erkundigen.

Ich habe ausgezeichnete Umgangsformen und behandle Kollegen und Vorgesetzte immer wertschätzend und äusserst respektvoll. Auch am Heimweg im öffentlichen Verkehr benehme ich mich normal, auch in der U3!!!! Ich habe Frau Mag. Mehrfach aufgefordert mir zu sagen was ich denn gesagt haben soll aber auch das wurde mir nicht gesagt.

Da meine jetzige Prozessmanagerin beim anschliessenden Gespräch über Fr. Mag L. sie mit ihrem Vornamen (E.) unabsichtlich angesprochen hat denke ich das hier Befangenheit herrscht da sich die Damen anscheinend auch persönlich kennen und sicher zusammenhalten.

Und ich weiss auch mit 100% Sicherheit das ich nichts Anstössiges gesagt habe was mir hier sehr einschneidend zur Last gelegt wurde.

Ich bin eigentlich wahnsinnig enttäuscht und sehr tief getroffen das das BBRZ so einen Umgang mit seinen Teilnehmern pflegt und hoffe das es möglich ist das dies zukünftigen Teilnehmern erspart bleibt.

Ich war gestern dermassen vor den Kopf gestossen da mich der ganze Ablauf und die Umgangsweise mit meiner Person sehr irritiert und aufgewühlt hat.

Ich muss schon sagen das ich mir nicht erwartet habe das jemals in meinem Leben so mit mir umgegangen wird oder das ich dermassen erniedrigend behandelt werde.

Ausserdem wäre diese Unterhaltung die mir hier angelastet wird so einschneidend gewesen dann könnte ich mich noch daran erinnern. Ich habe Herzprobleme aber weder psychische oder geistige Defizite.

Abgesehen davon möchte ich nicht am Heimweg Angst haben von  irgendeinem BBRZ-Mitarbeiter belauscht zu werden da ich in meiner Freizeit tun und lassen kann was ich möchte. Dies ist mein Recht und dieses möchte ich auch gewahrt sehen.

Weiter möchte ich darauf hinweisen das ich mich weder durch Verhalten oder Gesagtes in schlechtes Licht gerückt habe und es von Frau Mag. L. vermessen und überheblich ist das ich es bei ihr korrigieren dürfe…..?!?!?!?

Ich habe weder etwas zu korrigieren oder auszubessern, in keinster Art und Weise.

Ich möchte so eine Verbalattacke die als Rückmeldung getarnt ist mit dem Hinweis das ich NICHT hier bin um Stellung zu nehmen aufs Äusserste zurückweisen.

Auch Frau L. Art war herablassend, überheblich und von sich selbst eingenommen.

Ich habe im BBRZ einige tolle,engagierte und vor allem wertschätzende Personen kennengelernt und auch Fr. Mag T. und Fr. Mag. G. habe ich immer respektvoll und freundlich behandelt. Auch meine Kollegen schätzen mich und mir wurde nach einer Trainerkonferenz zurückgemeldet das ich positiv auf das Klassenklima in der Ausbildung einwirke.

Das ich so eine Art der „Rückmeldung“ im BBRZ über mich ergehen lassen  muss war mir bis gestern nicht bewusst und ich dachte im Traum nicht daran das mir so etwas einmal passiert.

Ich möchte nicht das so mit mir umgegangen wird und sehe mich durch dieses Ereignis bestätigt für das BBRZ ein Mensch zweiter Klasse zu sein. Ich war nie ein „fauler“ Arbeitsloser und war eigentlich wahnsinnig glücklich und motiviert ein guter Finanz- und Rechnungswesen Assistent zu werden aber das das BBRZ mit solchen Mitteln arbeitet war mir erst klar nachdem ich gestern im Internet auf diversen Seiten Erfahrungsberichte von anderen Teilnehmern lesen konnte.  

Ich bin von der Art und Weise wie gestern mit mir umgegangen wurde extrem enttäuscht und zu recht auch wahnsinnig erbost.

Ab heute tue ich mir hier beim BBRZ sehr schwer da ich mich nach gestern wahnsinnig unwohl fühle und sehr verunsichert bin was oder mit wem ich etwas spreche.

Auch zu meiner Prozessmanagerin oder anderen BBRZ Angestellten habe ich kein Vertrauen mehr.

Mir tut es wahnsinnig leid dass ich keine Vertrauensperson zu diesem Gespräch hinzugezogen habe.

Mit diesem Schreiben hoffe ich zumindest das anderen Teilnehmern dieser respektlose Umgang erspart bleibt und das dieser Vorfall zur Kenntnis genommen wird und wie das hier eigentlich ablaufen kann beim BBRZ.

Für Rückfragen  oder eine persönliche Schilderung dieser Begebenheit stehe ich ihnen gerne jederzeit zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen

E. F.

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BBRZ Salzburg: Sinnlosmassnahme mit Intensivmanipulation (Sommer 2015)

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BBRZ Salzburg: Sinnlosmassnahme mit Intensivmanipulation (Sommer 2015)Aktiver AdminMi, 26.10.2016 - 17:57

Ich bin Zufällig über eure Seite gestolpert, ich war auch im Sommer 2015 in einer BBRZ Maßnahme, es war schlicht und einfach eine Katastrophe, von 14 tagen Berufsfeldrecherche bei ca. 36 Grad in Räumen ohne Ventilator bis zu völlig überflüssigen, 8 Std. Technik - Tests. Nach den 8 Wochen Intensivmanipulation bekam man gesagt, die Massnahme hätte 6000 Euro gekostet und man möge dankbar sein für alles.

Gebracht hat es überhaupt nichts, im Gegenteil, es kam mir vor, als hätte ich eine psychologische Gehirnwäsche bekommen. Ganz zu schweigen von beruflicher Perspektiven. Wie viel muss man sich gefallen lassen?

Ich erlebe es immer mehr, gleich, welche Ausbildung man hat, wenn man nur einen Aufbaulehrgang zur Weiterqualifizierung/ Auffrischung EDV Kenntnisse vom AMS braucht, abgewiegelt wird mit den fadenscheinigsten Begründungen (angefangen von kein Budget mehr vorhanden bis "Sie haben eh einen erlernten Beruf, was wollen Sie von uns).

Wie viel muss man sich eigentlich gefallen lassen?

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Kafkaeske Szene wegen Sperre der Krankenversicherung aufgrund eines EDV-Fehlers am AMS Huttengasse

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Kafkaeske Szene wegen Sperre der Krankenversicherung aufgrund eines EDV-Fehlers am AMS HuttengasseAktiver AdminMi, 26.10.2016 - 18:13

Am AMS redergasse hatte ich am 24.6.2015 einen Termin wo eine Niederschrift gemacht wurde. 3 Wochen später erfahre ich beim Arzt das ich nicht versichert bin und mein allmonatliche Substitutionsrezept nicht bekomme. Zu Hause schaute ich im eAMS Mailkonto nach wegen einer Begründung. Ich könnte nur einen Termin ausmachen da ich angeblich telefonisch nicht zu erreichen war. Es war Freitag der 10.6. und so musste ich das WE ersatzdrogen kaufen um keinen Entzug bzw. epileptischen Anfall zu bekommen welcher auch in extremen Fällen tödlich sein kann.

Montag den 13.6. ging ich ohne Termin aufs AMS Dritter Stock und begegnete meine Betreuerin die sofort in der nächsten Tür verschwand. Danach wurden alle Türen verschlossen und ein Security betrat den Stock! Nach 10 min. warten ging ich in die Infozone wo jemand meinen Namen rief.

Eine Dame stellte sich vor mich und fragte ob ich eine Versicherung brauche. Seltsam dass ich seit betreten des AMS mit niemanden gesprochen hatte! In ihrem Büro legte sie mir eine Niederschrift vor und sagte: unterschreibens dann is alles wieder in Ordnung.

Ich fragte wer sie eigentlich sei und warum sie weiss das ich nicht versichert bin?

Sie: wollens jetzt eine Versicherung oder nicht?

Ich: Ja,schon nur ich möchte mit meiner Betreuerin und deren Vorgesetzte sprechen weswegen ich überhaupt mich in dieser Situation befinde.

Sie, etwas sauer, ok, dann net, selber Schuld, morgen Dienstag 14.6. 9.30. Dritter Stock!

Ich hatte meine Zeitung im 3. Stock vergessen und begab mich, wieder den Security im Nacken, aufwärts. Oben kam die nächste Dame auf mich zu und fragte ob sie helfen kann!?

Danke, hab nur meine Zeitung liegen lassen und begab mich zum Lift.

Nochmals kam die Dame und sagte, jetzt kommens endlich mit und wir schaffen das Missverständnis aus dem Weg!i

Ich: Welches Missverständnis?

Sie: Na das mit der Niederschrift. So wie zuvor in der Infozone legte sie mir eine Niederschrift hin und sagte, unterschreibens und ALLES is gut!

Ich: Was alles? Was ist denn das für eine Niederschrift?

Sie: Ja, es ist ein PC Fehler passiert und jetzt korrigieren wir das.ich lese die Niederschrift und sag,hallo dass selbe Dokument habe ich am 24.6. unterzeichnet!

Sie: Ja aber der ??????... Die Rat hat das nicht anerkannt.

Ich: Wer?

Sie: Der?????..... Rat!

Ich: Entschuldigung Wollens mich verarschen?

Sie: Nein, unterschreibens endlich damit ich wieder was wichtiges Arbeiten kann!i

Ich: Ich hab das schon unterschrieben!!! Und ich möchte gerne wissen warum sie mich seitdem nicht versichert haben? Das ist reine Willkür was sie da betreiben und nur deswegen weil ich Substitution Patient bin!

Sie: Habens nicht verstanden!? der??????..... Rat hat ihre Niederschrift nicht anerkannt und der PC hat etwas Falsches geschrieben!

Ich: Bitte was? Ich habe noch nie im Leben von einem?????.... Rat gehört. Wissens was! Ich habe morgen eh einen neuen Termin und dann komm ich mit einem Anwalt der den?????..... Rat sicherlich kennt, oder nicht!

Sie,stinke Sauer: Morgen brauchen's gar net kommen da is keiner von der Geschäftsstelle im Haus!

Ich.zeige ihr die neue von der Kollegin aus der Infozone ausgestellten Vereinbarung und sage.dann rufens gleich an denn da is es schriftlich!!!

Total ungläubig betrachtet sie das Schriftstück und sagt: Na dann Wollens es auf die harte! Ich bin eh nicht da! Ich gehe...........

Ist das normal!?noch dazu geht das seit 4jahren so!!!! Alle 3 Monate bin ich gesperrt. Geld bekomme ich auch keines mehr. Arbeit bekam ich noch NIE vermittelt. Keinen einzigen Job and is!! bin seit 1986 arbeitslos gemeldet. Damals in Schwechat, wo man mir sofort anhand meinen Vorstrafen eine UVB verpasste. Leider kann ich ohne der Ersatzdroge Morphium nicht mehr mein Leben bewältigen und trotzdem wirft man mir Steine in den Weg wo es nur geht !!!

Bitte um Hilfe.

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itworks: Zu gering angemeldete Stundenzahl erst nach Beschwerde beim AMS korrigiert

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itworks: Zu gering angemeldete Stundenzahl erst nach Beschwerde beim AMS korrigiertAktiver AdminMi, 26.10.2016 - 18:38

Ich habe über Itworks tatsächlich einen guten Job gefunden und falls ich mich nicht dämlich anstelle werden die mich auch sicher behalten, was mich allerdings sehr ärgert ist, dass ich von Itworks nur auf 30 Stunden angemeldet wurde, obwohl es ein 38,5 Stunden Job ist.

Der für mich zuständige Itworks-Mitarbeiter ist soweit auch sehr nett, nur den "Arbeitsvertrag" hat ein anderer mit mir gemacht und der hat mir lauter Mist erzählt.

Er hat gesagt ich würde eine Hälfte des Gehalts von Itworks bekommen und die Andere von der Firma bei der ich arbeite und den einen Zettel müsse ich unterschreiben weil ich ja Vollzeit arbeite und bei Itworks wäre man ja nur 30 Stunden (ich dachte in den "überlassungsfreien Zeiten" - kein Wort davon, dass ich nur auf 30 Stunden angemeldet werde).

Ich wartete und wartete, dass ich einen Dienstvertrag von meiner Firma bekomme - bis ich dann meinen "Betreuer" von Itworks anrief und der mir sagte das stimmt alles nicht, ich bekomme mein gesamtes Gehalt von Itworks und deswegen auch keinen Dienstvertrag von meiner Firma.

Der Typ der mir die Zettel zum Unterschreiben gab hat die Anmeldung bei der WGKK nicht einmal an das AMS weiter gesendet (wegen der Kombilohnbeihilfe) - weshalb ich wahrscheinlich auch noch immer kein Geld bekommen habe (angeblich Freitag).

Ausserdem hat er gesagt er schickt mir die Zetteln die ich unterschrieben habe per Email - geschickt hat er mir nur die Anmeldung bei der WGKK und die auch nur weil ich nochmal danach gefragt habe. Ich habe ihm vorgestern auch eine sehr zornige E-Mail geschickt - dass ich endlich was sehen will wo mein komplettes Gehalt oben steht (das was ich unterschrieben habe, da stand nur was von ca. 850 Euro und auf meine Nachfrage deswegen hat er mir den Schmarrn erzählt von wegen die andere Hälfte bekäme ich von meiner Firma!) - dass ich auf Vollzeit angemeldet werden will etc.

Die Firma bei der ich arbeite ist sehr korrekt, die können sicher nichts dafür, aber dieses scheiss Itworks...! Ist das überhaupt legal,  dass die mich nur 30 Stunden anmelden, obwohl ich mit meiner Fima eine ganz normale 38,5 Stunden Woche vereinbart habe - so wie auch die 3 anderen Mitarbeiter, die dort arbeiten? Einer davon kam auch über Itworks in die Firma, arbeitet inzwischen aber schon 4 Jahre dort und damals hat Itworks ihn ganz normal mit 38,5 Stunden angemeldet.

Der von Itworks behauptet ja ich hätte durch die 30 Stunden Anmeldung keine Nachteile, ich würde ja alle Stunden bezahlt bekommen die ich arbeite - das mag schon sein, aber theoretisch könnte die Firma dann ja auch auf einmal sagen wir brauchen sie diese Woche doch nicht jeden Tag etc. (was die eh nicht machen, aber trotzdem wurmt es mich) - und wie sieht es dann aus wenn ich wieder arbeitslos werden würde - wie wird dann das Arbeitslosengeld berechnet - nur von den 30 Stunden ausgehend? 

Meinst du es nutzt was sich bei der Arbeiterkammer zu beschweren?

Wegen der Beitrittserklärung sei mir bitte nicht böse, aber ich bin mit dem Geld immer noch sehr knapp - ich habe ja eben erst zu arbeiten begonnen und dieses Monat noch nicht einmal mein Geld bekommen, ich überlege mir das noch.

LG

Silke


Liebe Silke,

fein, dass Du zu den glücklichen gehörst, die auch eine echte Überlassung bekommen (viele werden nur per forma angestellt um die Vorgaben des AMS zu erfüllen)

Wegen der Anmeldung würde ich mal Beschwerde beim AMS machen (ist ja der Auftraggeber). Die müssen in der überlassungsfreien Zeit übrigens genauso viele Stunden zahlen wie in der Überlassung -->

§ 11 AÜG

(2) Verboten sind insbesondere Vereinbarungen und Bedingungen, welche

1. den Anspruch auf Entgelt auf die Dauer der Beschäftigung im Betrieb des Beschäftigers einschränken;

2. die Arbeitszeit wesentlich unter dem Durchschnitt des zu erwartenden Beschäftigungsausmaßes festsetzen oder ein geringeres Ausmaß der Arbeitszeit für überlassungsfreie Zeiten festlegen;

https://www.ris.bka.gv.at/Dokument.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Dokumentnummer=NOR40142950

Im Prinzip sollte bei solchen arbeitsrechtlichen Fragen auch die AK Unterstützung geben bzw. sitzen die ja selbst in den AMS Aufsichtsgremien drinnen.

lg

Martin


Hallo Martin,

ich wollte mich bei dir noch bedanken. Auf dein Anraten hin habe ich eine Beschwerde an das AMS geschrieben (Itworks hat mir einfach nicht geantwortet auf meine Bitte auf Änderung der Anmeldung zu 38,5 Stunden pro Woche bei der WGKK).

Einen Tag nach der Beschwerde ans AMS habe ich jetzt die Änderung der Anmeldung zu 38,5 Stunden pro Woche *gg*.

Liebe Grüße

Silke

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AMS diktiert Anstellung bei dubiosen gemeinnützigen Beschäftigungsprojekt in Niederösterreich

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AMS diktiert Anstellung bei dubiosen gemeinnützigen Beschäftigungsprojekt in NiederösterreichAktiver AdminMi, 26.10.2016 - 18:52

Sehr geehrter Herr Mair!

Möglicherweise interessant für sie:

Bin seit 4 Jahren arbeitslos, 47, suche im EDV u Bürobereich, habe das bisher ausschliesslich gemacht, kann natürlich mittlerweile auch als Hilfsarbeiter vermittelt werden.

Dem AMS dürfte es mittlerweile als unglaubwürdig erscheinen, dass ich keine Arbeit finde.

Diverse Aussagen der Betreuerin: "Sie stechen schon etwas heraus (vermutlich in Bezug Qualifikation<>Langzeitarbeitslosigkeit) "Herr x (Vizechef Geschäftsstelle) ist eh schon an ihnen dran", habe Herrn x schon mal bei einem Bewerbungstraining vor der Menge ein paar allgemeine unangenehme Fragen gestellt, er dürfte mich mittlerweile kennen.

Aktueller Fall:

Ich bekomme eine Zuweisung zu einer Vorbereitungsmaßnahme für einen Arbeitsplatz im Rahmen eines GBP Naturdingsbums.

Ich stelle mich dort vorgestern natürlich vor, und stelle klar , ich bin selbstverständlich an einem Arbeitsverhältnis interessiert (das übliche für 6 Monate). Das Klima war anfangs locker, weil ich gesagt habe ich sei hier,  weil ich scheinbar etwas unangenehm für Herrn x bin, darauf wurde die Dame gesprächiger ("ah, ein kleiner Revoluzzer").

Man wollte mir dort  im Rahmen des Dienstverhältnisses diese mehrwöchige Vorbereitungsmaßnahme reindrücken. Ich habe dann klargestellt, dass für mich nur der direkte Arbeitsbeginn in Frage kommt. Dies schien aber lt. Auskunft nicht möglich, denn man müsse sich ja in beiderseitigem  Interesse ein Bild machen, ob das was für mich ist. Ausserdem hat man da Betreuung bei der Arbeitssuche, blabla.

Auf meine Frage, ob es überhaupt vorkommt, dass jemand gleich direkt ohne Vorbereitungsmaßnahme anfange: "Das ist prinzipiell möglich, komme aber nicht vor, nur wenn das AMS ihr das vorschreibt, das ist aber bei der Geschäftsstelle x noch nicht vorgekommen, die sind da nicht so. "

Offenbar sind sie nun doch so, denn ich bekam heute einen Anruf, dass ich nächsten Mittwoch anfangen muss. Die Dame (die selbe vom Gespräch) schien auch nicht begeistert darüber, wen sie sich da ins gemütliche Nest setzt, habe ich ihr doch beim Vorstellungsgespräch schon gesagt, wie fragwürdig und fragil aus juristischer Sicht diese ganzen Vereinskonstruktionen mit ihren sittenwidrigen Kollektivverträgen sind.

Offenbar dürften sie von der Vorbereitungsmaßnahme, also der Betreuung mehr profitieren, als vom Arbeitsverhältnis, denn von sich aus hätte sie mich sicher nicht eingestellt, ohne die Maßnahme.

Ein weiterer Punkt:

"Hier geht es um Landschaftspflege, schwere körperliche Arbeit, da müssen wir uns schon überlegen bei wem das Sinn macht, weil wir eine 28%ige Erfolgsquote vorgeschrieben haben, die wieder in den ersten Arbeitsmarkt zurück müssen" wurde mir gesagt. Erst dann habe ich mein Wirbelsäulenproblem angesprochen, für das ein Befund beim AMS aufliegt. Auf der Homepage des Vereins steht auch, man solle keine Rückenbeschwerden haben.

Das wäre also ein weiterer Grund , warum eine Einstellung aus Sicht des Vereins unsinnig wäre. Mir wurde dort auch gesagt, dass im Moment keine unmittelbare Arbeitsstelle frei wäre, deshalb ist die plötzliche Zusage natürlich umso unglaubwürdiger.

Ich hätte dann am Schluss meines Besuchs vorgestern trotzdem noch einen Bewerbungsbogen ausfüllen müssen, mit einem Haufen persönlicher Angaben, in dem u. a. das Trinkverhalten gefragt wird, was ich natürlich verweigerte, nachdem ja ohnehin kein aktuelles Arbeitsangebot bestehe.

Ich maile morgen mal eine Darstellung dieses Gesprächs ans AMS, wo ich diese Vorgehensweise des AMS auch direkt anspreche, und verlange eine Stellungnahme, ob mir bei Verweigerung des Arbeitsantritts der Bezug gesperrt wird, auch in Hinblick meines Befundes, das wurde ja angedeutet .

Ich halte es für sinnvoll, dass das mal dort dokumentiert ist , auch wenn's nicht leichter wird, und stelle mich mal geistig auf einen eventuellen zukünftigen Rechtsstreit ein.

Worauf ich hinaus will:

Ich hab dazu keine Info gefunden. Vielleicht ist das für sie ja nicht neu und relevant: Das AMS sagt also einem GBP direkt: "DEN stellst du ein". Die Dame hat mir gegenüber noch gesagt, dass sie der Anweisung des AMS Folge leisten müsse, weil sie ja von den AMS-Geldern leben, was ja jetzt auch passiert ist. Ich halte das insofern für interessant, weil das für mich evtl. interessante juristische Fragen aufwirft , auch wenn ich jetzt kein Jurist bin. Es ist zwar nachvollziehbar, dass diese Sozialvereine dem AMS gewogen sind, weil sie von deren Förderungen leben, aber hier sind die ja offenbar direkt weisungsgebunden.

Könnte man dann ein Dienstverhältnis unterstellen (siehe Definition Dienstverhältnis)? Wäre interessant, inwieweit da noch Selbständigkeit gegeben wäre, wenn das AMS so elementare Dinge, wie das Einstellen einer Arbeitskraft diktiert. Wäre natürlich ein Hammer, wenn das AMS für so ein Vereinsmitglied plötzlich SV-Beiträge abführen müsste ...

Ist das AMS dann nicht ein versteckter Arbeitgeber? Hätte das dann Konsequenzen?

Ein anderes Thema , das mir in letzter Zeit auffällt: Das AMS führt Auswahlverfahren bei Bewerbungen durch, sprich : man bewirbt sich beim AMS, und die übernehmen dankenswerterweise die Recruiter-Arbeit für die Firmen, und entscheiden, welche Bewerbungen weitergeleitet werden. Dabei werden vom AMS Bewerbungen mit Foto verlangt, obwohl aus Datenschutzgründen der hinterlegte Lebenslauf beim AMS direkt kein Foto mehr haben muss. Auch ein interessantes Kapitel. Abgesehen davon, dass es diskriminierend ist, wenn das AMS selbst unter den Arbeitslosen selektiert.

Ich hoffe, sie konnten etwas nützliches entnehmen, bin für weitere Fragen selbstverständlich offen.

Freundliche Grüsse

M

Anmerkung "Aktive Arbeitslose":

Artikel 3 Punkt 3 Arbeitsmarktförderungsgesetz (AMFG) regelt klar als Grundsatz für die Arbeitsvermittlung: "Niemand kann gezwungen werden, eine angebotene Arbeitskraft einzustellen."

Wenn bei einem SÖB/GBP keine Arbeit angeboten wird, ist mensch auch nicht verpflichtet, auf Vorrat seine persönlichen Daten zu belassen, denn nach Abschluss eines Bewerbungsverfahren hat mensch laut Datenschutzgesetz das Recht darauf, die Löschung seiner Daten zu verlangen!

Wie heisst es schön in George Orwells "Farm der Tiere": "Alle Schweine sind gleich, manche sind gleicher." Gegen diesen Gesetzesbruch haben wir bislang kein wirksames Rechtsmittel gefunden, denn wenn der SÖB/GBP mit macht, wird auch der Verwaltungsgerichtshof diesesn Rechtsbruch ignorieren, weil die Arbeitsaufnahme um jeden Preis vorgeht, auch um den Preis der Zerstörung des Rechtsstaates ...

AMS Feldbach: Schikanöse Behandlung statt Unterstützung für Alleinerzieherin

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AMS Feldbach: Schikanöse Behandlung statt Unterstützung für AlleinerzieherinAktiver AdminMi, 26.10.2016 - 19:37
Dokumentart

AMS Feldbach
z.H. Frau Marianne Suppan (Geschäftsstellenleiterin),
Herrn Edmund Hacker (Stv. Leiter, Abteilungsleiter)

Schillerstraße 7
8330 Feldbach

Herrn Harald Bachmaier (Arbeiterkammer),
Herrn Reinhard Puffer (Österreichischer Gewerkschaftsbund),
Herrn Thomas Heuberger (Wirtschaftskammer),
Herrn Christian Fleck (Industriellenvereinigung)

 

AMS.help Ombudsstelle
z.H. Herrn Dieter Kordik

Babenbergerstraße 33
8020 Graz

Beschwerde / Mangelnde Unterstützung in einer Notsituation

Sehr geehrte Damen & Herren,

Mit diesem Schreiben möchte ich „D. S.“ Beschwerde beim AMS Feldbach bzw. gegen meine Betreuerin Frau N. einlegen.

Aber zuerst einiges von mir und in welch schwierigen Situation ich mich befinde. Ich bin Anfang September alleine mit meiner knapp 3 jährigen Tochter „L. S.“ von Purgstall an der Erlauf (Niederösterreich) nach Edelsbach bei Feldbach gezogen. (über 270 km voneinander entfernt). Ich wollte immer schon in die Steiermark ziehen, leider war es mir bisher kaum möglich. Zum Glück konnten mich aber meine Eltern zuletzt verstärkt unterstützen, womit es schlussendlich doch schneller als gedacht zum Umzug kam.

Ab sofort bin ich mit meiner Tochter aber wieder komplett auf mich alleine gestellt. Ich habe weder Familie, Verwandte oder sonst jemanden der mir hier etwas unter die Arme greifen kann. Lediglich mein Vereinskollege ist hin & wieder zu Besuch und hilft bei Kleinigkeiten. Finanziell habe ich sehr zu kämpfen. Nachdem ich nun kaum mehr Unterstützung erhalte (also auch nicht von meinen Eltern, da diese nun selbst sparen müssen) und monatlich hohe Fixkosten habe (Miete allein schon exkl. Strom 643 Euro) ist es für mich wirklich nicht einfach nach vorne zu schauen.

Leider habe ich bis jetzt hier auch keinen geeigneten Job gefunden, zumal ich zuerst auch mal schauen musste welche Kinderbetreuung sich für mein Kind anbieten würde. (zumindest hab ich da nun mit dem Kindergarten in Paldau schon etwas gefunden).

Seit 05.09.2016 bin ich jedenfalls beim AMS in Feldbach arbeitslos gemeldet bzw. beziehe nun Notstandshilfe. In Scheibbs war es noch ein normales Arbeitslosenverhältnis.

Am 30.09.2016 hatte ich meinen ersten Kontrolltermin bei Fr. N., dieser sich als äusserst unangenehm für mich entpuppte. Als wäre meine Situation nicht schon schlimm genug, wurde mir dort kaum zugehört oder auf mich richtig eingegangen. Es war wirklich eine äusserst unangenehme Gesprächsatmosphäre.

Die Vorzeichen waren eigentlich recht gut, wurde bei einer Person vor mir von Fr. N. doch eine halbe Stunde investiert wo nur über Religion und Banales geredet wurde. Bei mir war das allerdings komplett anders. Ich wurde kaum gefragt wie mein Tagesablauf ist, wie ich finanziell da stehe, wer oder ob mich jemand hier in der neuen Umgebung weit weg von Eltern und Verwandten unterstützt. Selbst konnte ich kaum etwas sagen, da ich fast nie zu Wort kam.

Jede Sorge die ich bezüglich der Arbeitszeit und der Betreuung ansprechen wollte um eine Lösung zu finden wurde regelrecht abgeblockt bzw. wurde ich nur mit Floskeln wie „Alles ist für Sie zumutbar“ und „Sie legen sich nur Steine in den Weg“ bombadiert. Ich war regelrecht schockiert wie hier mit mir umgegangen wird.

So etwas gab es in Scheibbs bei meiner AMS Beraterin nie, hier wurde ich angehört und auf mich eingegangen wie es sich gehört und es wurden gemeinsam mit mir verschiedene Arbeits- bzw. Betreuungsmöglichkeiten durchgegangen.

Fr. N. kam mir mit einer Herangehensweise diese mich bis heute psychisch richtig belastet und noch mehr Sorgen bereitet. Z.Bsp. wurde mir erklärt, dass ich auch Vollzeitstellen in Graz nachgehen muss wenn sich etwas anbietet, ansonsten droht mir eine Bezugssperre.

Wie kann dies in meiner Situation zumutbar sein? Ich habe kaum Geld für Spritkosten, Zug etc., bin alleinerziehend und habe vorerst keine Kinderbetreuung die länger als bis 13 Uhr ist (Kinderkrippe), eine Nachmittagsbetreuung ist auch nur bis 16 Uhr gegeben und sehr kostspielig. Ausserdem wurde ich nicht mal darüber informiert, dass die Möglichkeit eines Einspruchs in Bezug auf meiner Betreuungsvereinbarung besteht.

Meine Einwände bzw. die Punkte mit denen ich nicht einverstanden bin, habe ich Ihnen in einem separaten Schreiben mitgeteilt.

Ich denke es sollte schon Ziel und im Sinne des AMS Feldbach sein (zumindest war es in Scheibbs so), das was ICH suche und benötige bzw. zwischen Angebot und Nachfrage richtig abgewogen wird was in meiner Situation wirklich sinnvoll und zumutbar ist.

Ich empfinde es als extremes Fehlverhalten mir bei meinem Ersttermin kaum zuzuhören und dann auch noch 3 Stellen aus dem Raum Graz mitzugeben, wo ich eine Stunde nach Graz brauche und keinerlei Möglichkeiten habe das in nächster Zeit in Verbindung mit meinem Kind bzw. meiner finanziellen Lage zu bewerkstelligen.

Zuletzt möchte ich allerdings betonen, dass ich jedes AMS Stellenangebot äußerst ernst nehme & stets bemüht bin was Bewerbungen schreiben betrifft so wie ich dies in Scheibbs tat. Meine ehemalige AMS Beraterin (Fr. L.) kann Ihnen bestätigen, dass ich immer vorbildlich meine Termine eingehalten habe, die Kurse besucht, Praktika absolviert und Initiativbewerbungen geschrieben habe bzw. jeder Stelle die mir angeboten wurde nachgegangen bin.

Ich denke es ist nun mein gutes Recht Sie auf diesem Wege nun zu kontaktieren.

Mit freundlichen Grüßen

Ortsbezug
Betreuende Behörde
Beschwerdeinstanz

Context step2jobs: Zuckerbrot und Peitsche

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Context step2jobs: Zuckerbrot und PeitscheAktiver AdminMi, 26.10.2016 - 21:17

Hallo,

ich hatte einen Meldetermin bei Context am (Dienstag) 04.10.2016 und gleich darauf am (Freitag) 07.10.2016, weil ich mir kein Handy kaufen wollte. Der "Berater" meinte: Wenn ich mir kein Handy kaufe werde ich mehrmals die Woche einen Meldetermin erhalten, weil die Erreichbarkeit nicht gegeben ist. Am darauf folgenden (Mittwoch) 12.10.2016 habe ich hab dem Berater gesagt, dass ich mir ein Handy kaufe und habe daraufhin nur einen Termin am (Freitag) 21.10.2016 bekommen. Sozusagen als Zuckerl für meine Zusage mir ein Handy zu kaufen. (Zuckerbrot und Peitsche) Jedoch werde ich auch am (Freitag) 21.10.2016 kein Handy haben, weil ich mich nicht erpressen lasse.

Ich musste persönliche Daten über meine Arbeitgeber in Form eines Datenauszuges der SV an Context übergeben. Diese Anweisung ging bereits von meiner Betreuerin vom AMS aus. Context wiederholte diese Anweisung. Sollte ich dieser Anweisung nicht Folge leisten wird das Sozialamt und AMS informiert und der Notstand eingestellt.

Ich erhielt mehrmals eine Aufforderung um der Veranstaltung "step2job" teilzunehmen. Ich versäumte 2 Veranstaltungen, weil ich im Krankenstand war. Meine Betreuerin vom AMS lies aber nicht locker und drückte mir bei meinem nächsten Termin am AMS ein neues Formular und neuen Termin auf's Auge.

Auf der Rückseite der Einladung zur Veranstaltung "step2job" steht folgendes: "Die Verweigerung der Teilnahme an der Veranstaltung  kann - sofern keine wichtigen Gründe vorliegen - zum Verlust des Leitungsanspruches für die Dauer der Weigerung, mindest jedoch für die Dauer von sechs Wochen, führen."

Bei der "Veranstaltung" von Context wurde mir eine neue Meldekarte ausgestellt und ich wurde informiert, dass jeder Meldetermin eingehalten werden muss, da mir sonst das Geld gesperrt wird.

Ich wurde aufgefordert zu unterschreiben, dass mir dieser Umstand mitgeteilt wurde.

Eine Veranstaltung die sich über Monate hinzieht, gibt es so etwas überhaupt?

Am schlimmsten finde ich, dass ich genötigt wurde meine Daten einem privatem Unternehmen das für das AMS arbeitet auszuhändigen. Ich weiss nicht was das Unternehmen mit meinen Daten macht. Der komplette Versicherungsdatenauszug wurde kopiert und digital gespeichert. Ich fühle mich wie ein Opfer nach einem Raub.

Gibt es eine Möglichkeit das Unternehmen Context zu zwingen meine digital gespeicherten Daten zu löschen und mir die am Kopierer erstellten Kopien meines Versicherungsdatenauszuges auszuhändigen?

Eventuell gibt es auch eine Möglichkeit meine Kontrollmeldungen auf das AMS zu beschränken? Bei keiner der bisherigen Kontrollmeldungen wurde mir bisher etwas gesagt das auch nur den Anschein erweckt hätte Context könnte mir Arbeit vermitteln. Es ging bei jedem Meldetermin nur um das nicht vorhandene Handy.

Anmerkung Aktive Arbeitslose:

  • Weder AMS-Kursinstitute noch Arbeitgeber haben das Recht, die Vorlage eines Sozialversicherungsauszuges zu verlangen! Diese Daten dürfen daher auch nicht gespeichert werden! Verlangen Sie die Löschung der Daten und machen eine Beschwerde bei der Datenschutzbehörde wegen illegaler Datenerhebung!
  • Die Meldekarte von Kursinstituten ist keine AMS-Meldekarte für AMS-Kontrolltermine. Bei versäumten Terminen in Kursinstituten darf das AMS nur diesen einen versäumten Tag abziehen, aber nicht jene Tage die bis zum nächsten Termin folgen!
  • Die Angabe einer Telefonnummer bei AMS-Kursen ist nicht erforderlich. Auch hat sich niemand in Rufbereitschaft für AMS-Kursinstitute zu halten!
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Bezeichnung der Maßnahme
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Österreichischer Irrweg eines Schweizstämmigen in die Pension

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Österreichischer Irrweg eines Schweizstämmigen in die PensionAktiver AdminSa, 29.10.2016 - 23:15

Am 4. Juli 2016 war ich in der Pesnionsversicherungsanstalt (PVA), vorgeladen wegen Abklärung der Pension aus der Schweiz, die ab 1. Juni 2016 fällig war. Ein Schalter, die Angestellten nennen ihre Namen nie, verlangte eine Unterschrift für den Antrag an die Alters- und Hinterlassenenversicherung der Schweiz (AHV). Dazu wurde mir erklärt, dass mir wegen möglichen Schwierigkeiten bei der Rückforderung von seit dem 1. Juni zu viel ausbezahlter Pension die Ausgleichszulage um etwa 200 Euro gekürzt werden müsse. Ich erhielt den Bescheid über den Anweisungsbetrag von 647 Euro, gegen den ich beim Arbeits- und Sozialgericht klagte. Damit war der Bescheid aufgehoben. Gleichzeitig wandte ich mich auch an das Bundesministerium für Arbeit, Soziales, und Konsumentenschutz.

Schon im Juni 2013 hatte ich ein Schreiben von der AHV aus der Schweiz erhalten, mein Antrag sei verfrüht. Was mich sehr erstaunte, denn ich hatte gar keinen Antrag gestellt. Ohne mein Wissen, ohne Kommunikation darüber, und ohne meine Unterschrift, die entgegen der Behauptung des Angestellten nicht nötig ist, hatte die PVA dort am 3.5.2013 einen Antrag eingebracht. Die Antwort wurde aber an mich, und nicht an die PVA geschickt. Schweizer Praxis.

Im April, spätestens Mai 2016, hätte die PVA den Antrag termingerecht bei der AHV einbringen sollen. Das ist im Rahmen bilateraler Abkommen geregelt. Diesen Termin versäumte die PVA und putzte sich dann für ihr Versäumnis an mir ab, mit der frechen falschen Behauptung, sie brauche dafür meine Unterschrift und müsse mir in einer Voraussicht die Ausgleichszulage kürzen. Wie aus der Datenauskunft hervor geht, kann die PVA das sehr wohl intern verrechnen, ohne mir das Mindest-Einkommen zu kürzen.

Vom Sozialministerium bekam ich eine Entschuldigung. Wir wollen uns ebenfalls entschuldigen für die „unrichtige Erledigung“. Von der PVA aber kein Wort der Entschuldigung. Nur von Arbeits- und Sozialgericht die Anfrage der PVA auf Rückzug der Klage, begründet damit, dass ich, der Kläger, ja nicht beschwert sei. Was für eine Chuzpe. Meine Antwort an das Arbeits- und Sozialgericht bestand aus einem einzigen Wort. Nein.

Kurzer Prozess am Arbeits- und Sozialgericht

Selbstverständlich bin ich beschwert worden mit dieser „unrichtigen Erledigung“. Und darum kommt es am 5. Oktober um 15 Uhr zu einer Verhandlung im Verhandlungs-Saal F in der Wickenburggasse 8. Voraussichtliche Dauer bis 15 Uhr 20! Der Richter, Mag. Helge Eckert, will offensichtlich kurzen Prozess machen! Jo mei. Schaumamal.

Besonders abstossend finde ich die Art und Weise der Kommunikation. Ich werde als Nicht-Person oder Un-Person übergangen von der PVA. Darum werde ich wenigstens eine Ausstellung meiner Bildergeschichte in den öffentlichen Räumen der PVA als adäquate Entschädigung verlangen. Egal, wieviel Aussicht auf Erfolg dieses Ansinnen hat. Hauptsache, ich komme dazu es zu erwähnen. In der Datenauskunft der PV fehlt mein Wohnsitz an der Veitingergasse in Hietzing, obwohl ich dort ab 2010 über 2 Jahre wohnte, und auch von diesem Wohnsitz aus schon im Juli 2010 mit einer Erklärung der AHV über meine Pensionsansprüche aus der Schweiz bei der PVA Wien vorstellig wurde. Kein Hinweis auf besonders sorgfältige und korrekte Arbeit der PVA, sondern eher ein Hinweis auf die Schlampigkeit, mit der dort gearbeitet wird.

In diesem Zusammenhang möchte ich auch eine rein willkürliche Sperre des AMS vom Mai 2008 vorlegen, die wegen Grundlosigkeit wieder aufgehoben werden musste. Wegen dieser Sperre beschwerte ich mich, erhielt die Antwort: Wir haben in Ihrem Fall recherchiert und konnten keinen Fehler und keinen Missbrauch in Ihrer Betreuung finden. In der darauf angeforderten Datenauskunft sind beide Amtshandlungen in meinen Daten gelöscht. Damit bin ich zur Datenschutz-Abteilung des AMS an der Landstrasser Hauptstrasse. Eine Frau H. erklärte mir dort kategorisch: Das ist unmöglich. Solche Daten können nicht gelöscht werden! Auf die Frage: Warum nicht? Weil sie nicht gelöscht werden dürfen! Obwohl sie eindeutig gelöscht worden sind. Es sind also keineswegs nur reine Engel und Heilige in der Verwaltung beschäftigt.

Ich halte es nicht für absolut ausgeschlossen, dass auch die „unrichtige Erledigung“ willkürliche Schikane und Missbrauch zur Befriedigung niedriger Gesinnung ist. Anzeichen dafür die übertrieben laute Ansprache des Angestellten am Schalter: So, Herr Rauter, sie wollen also wissen, warum wir ihnen die Ausgleichszulage kürzen mussten! Merkwürdigerweise wusste der sofort undspontan von meiner Causa, obwohl die dort täglich unzählige Kunden bedienen. Oder abfertigen.

Hinter meinem Rücken scheint die Kommunikation über mich ausgezeichnet zu funktionieren, nur mit mir ist sie dürftig und verbesserungs-bedürftig.

Pensionisten sind keine Müllsäcke!

Umgangsformen und Umgangston der Verwaltung mit dem Bürger und Kunden scheint auf den Kopf gestellt und sollte wieder auf die Füsse gestellt werden. Pensionisten sind keine Müllsäcke, die auf einer privatwirtschaftlichen Mülldeponie entsorgt werden, die private Jubiläumsgeschenke, 2015 nach der Standard 2,5 Mio., aus öffentlichen sozialen Geldern generiert.

Was Variable und was Fixum, scheint mir in einer bedenklichen falschen Beziehungs-Definition verkehrt. Fix sollte der Bürger und Kunde sein. Variabel die Verwaltung. Aber auch in der Antwort auf eine Beschwerde aus dem KAV ist fix und variabel eindeutig vertauscht. „Das Patientenaufkommen lässt sich jedoch trotz allen Bemühen nicht steuern.“ Fix ist nach dieser Definition das Angebot der Verwaltung. Zahl der Betten und Ärzte. Variabel der Patient. Sind Betten und Ärzte ausgelastet, hat der Patient halt Pech gehabt, und muss warten, bis wieder ein Bett und ein Arzt frei wird. Analog wäre in der Justiz die Zahl der Plätze im Strafvollzug fix. Sind alle belegt, werden die Verurteilungen von Straftätern variabel angepasst, und alle laufen gelassen, bis wieder ein Platz frei wird. In einigen Fällen kann man sich des Eindrucks nicht erwehren, es wird selektiv bereits so gehandhabt.

Drastisch ausgedrückt ist es eine Entwicklung, in der das Nahrungsangebot in einem Lager das Fixum ist, die Lagerhäftlinge werden als Variable dem Fixum angepasst, bis sich Leichenberge von Verhungerten auftürmen, die bis zum Skelett abgemagert sind.

Sehr drastisch. Aber im Prinzip die Beziehungs-Definition Verwaltung-Bürger, die sich in der bedenkenlosen Kürzung der Ausgleichszulage zeigt, auch wenn damit das Mindest-Einkommen weit unterschritten wird. Fix ist das Bedürfnis der Verwaltung, variabel ist das Bedürfnis des lebendigen Menschen, Bürgers und Pensionisten. Daneben werden die Menschenrechte nach China exportiert. Alle Menschen sind frei und gleich an Würden und Rechten geboren. Sie sind mit Vernunft begabt und sollten einander im Geist der Brüderlichkeit begegnen. In Diffamierung, entwürdigender Herabsetzung von Bürgern durch Angestellte der Verwaltung vermisse ich diesen exportierten Geist der Brüderlichkeit. Wir sollten ihn wieder importieren, von den Chinesen zurück fordern. Wir brauchen ihn hier selber wieder.

Fazit: Der Obrigkeits-Staat macht was er will

Das AMS konnte mich mit 62 gegen meinen Willen in die Korridor-Pension zwingen. Bei einer Pensionierung mit 65 hätte ich gleich ab 1.6.2016 eine aus Österreich und Schweiz zusammengesetzte Pension von 1150 Euro gehabt, und die „unrichtige Erledigung“ hätte sich erledigt. Die PVA konnte mich nicht dazu zwingen, mit 63 eine vorzeitige Pension aus der Schweiz, mit 15% Abschlag, zu beantragen. Dazu hätte sie meine Unterschrift gebraucht, und die hätte ich nie gegeben. Also versuchte es die PVA hinter meinem Rücken ohne meine Unterschrift. Aber darauf ist die AHV der Schweiz nicht eingegangen. Dafür hat mich die PVA in niedrigster Gesinnung als asozialen Sozialschmarotzer schikaniert. Dass die Bezieher der Jubiläumsgeschenke in der PVA und anderen Kassen die wahren Sozialschmarotzer im Speckgürtel sind, ist der niedrigen Gesinnung nicht einsehbar. An die kommen niedrige Charakter auch nicht ran. Aber an den Bezieher einer Ausgleichszulage schon. A Hetz. So schaut's aus.

An sich erwarte ich nicht, dass sich irgendwer für diese läppische Causa interessiert. Schade. Eine verpasste Chance mehr, eine bedenkliche Entwicklung aufzuzeigen. Dieser Staat trudelt in einen Obrigkeits-Staat, in dem sich Untertanen zwecks Generierung von Boni und Jubiläumsgeschenken von der Verwaltung wie Müllsäcke auf privatwirtschaftlichen Mülldeponien herum schieben lassen.

Aber meines Erachtens stimmt es nicht, dass die Bürger selber schuld sind. Sie werden gezielt dazu verbildet und manipuliert.

Freundliche Grüße

Josef Rauter

Anmerkung: Zwischenüberschriften wurden redaktionell zur besseren Übersichtlichkeit eingefügt

Berichtsgegenstand
Betreuende Behörde

Positive Überraschung bei kaufmännischen Kurs von ZIB-Training

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Positive Überraschung bei kaufmännischen Kurs von ZIB-TrainingAktiver AdminMo, 07.11.2016 - 10:31

Ich habe diesen Kurs das erste Mal direkt durch das AMS bekommen und war am Anfang natürlich etwas skeptisch, aber es ist doch das gekommen was ich erwartet habe.

Der Vorstellungstag:

An dem Tag ging ich zum ersten Mal zum ZIB-Training im 22. Bezirk, wo aber nur mal das Kursinstitut und die Kurse vorgestellt wurden, dies dauerte ungefähr 2 Stunden und es wurde bekannt gegeben dass man sich hier die Kurse die man machen möchte frei auswählen darf bzw. dass von Trainern auch empfohlen wird diese und jene Kurse zu machen. Ich habe mich für kaufmännische Kurse entscheiden dürfen und näheres wurde dann im Clearing besprochen.

Hier eine Übersicht der Kurse ---->http://www.zib-training.at/kurse/

Das Clearing

Ungefähr eine Woche nach dem Vorstellungstag fing das Clearing für mich an und dauerte nur 1 Woche. In dieser einen Woche wo ich in einer speziellen Clearinggruppe für kaufmännische Kurse war, wurden hier die Kurse nochmals präziser vorgestellt. Es gibt hier Kurse wie Büro Basic, Büro Update, Büro Advanced, Buchhaltung, Personalverrechnung und sogar die Vorbereitung auf die ausserordentliche Lehrabschlussprüfung Bürokaufmann. Es wurden im Clearing als erstes sogenannte Kompetenztests (keine IQ-Tests) gemacht wo analysiert wurde zu welchem Kurs man passen könnte. Am letzten Clearingtag hatte man dann ein kleines Einzelgespräch für die Kurse die man machen möchte und wird dann zu den Kursen die man machen will zugebucht.

Büro Basic (Dauer 7 Wochen)

Nach dem Clearing fing für mich mein erster freigewählter Kurs an der sich BÜRO BASIC nannte. Ich hatte eine ganz nette Trainerin, viele nette Kollegen und sogar einen sehr guten klimatisierten Raum, wo sogar die Teilnehmer sich an der Klimaanlage bedienen durften. Dieser Kurs ist etwas für Personen die kaufmännisches Wissen haben (oder auch nicht), und schon mal oder noch nie im Büro gearbeitet haben. Man lernt unter anderem wie man einen Ö-Norm-Brief schreibt, kaufmännisches Rechnen, Prozentrechnen, Kalkulationen, Büroorganisation und Wirtschaftskunde. Ab der Hälfte des Kurses gibt es den ersten Kompetenzcheck (man hat egal in welchen Kurs, immer ab der Hälfte und am Ende eine Prüfung damit man das Zertifikat kriegt) welcher daraus besteht einen Brief nach der Ö-Norm zu schreiben und einige allgemeine Word-Arbeiten zu machen. Den zweiten Kompetenzcheck hat man kurz vor Ende des Kurses und dieser besteht aus Wirtschaftskunde, kaufmännisches Rechnen und Kalkulation. Ich habe diesen Kurs komplett geschafft und auch mein Zertifikat erhalten.

Derzeit befinde ich mich im Kurs "Büro Advanced" welcher 8 Wochen dauert und somit der längste Kurs in diesem Institut ist. Habe auch da einen ganz netten Trainer, der immer hilfsbereit ist wenn es um kaufmännische Lehrabschlüsse und Berufe geht.

Auch ist 2mal in der Woche ein AMS-Berater im Hause an dem man sich wenden kann, wenn es z.B. zu Problemen mit dem AMS kommt. Sozialpädagogen und Bewerbungscoaches sind auch vorhanden, wenn man Probleme mit Behörden oder Bewerbungsschreiben hat. Diese sind auch sehr nett, hilfsbereit und machen alles richtig professionell.

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Gerichtsverhandlung Invaliditätspension: Fragwürdige medikamentöse Behandlung von Alkoholiker zumutbar auch wenn die Erfolgsquote nur bei maximal 18% liegt?

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Gerichtsverhandlung Invaliditätspension: Fragwürdige medikamentöse Behandlung von Alkoholiker zumutbar auch wenn die Erfolgsquote nur bei maximal 18% liegt?Aktive Arbeits…Mi, 23.11.2016 - 21:56

Gedächtnisprotokoll der 3. Tagsatzung am 2.11.2016 Gutachtenserörterung zur Klage auf IV-Pension

Ich als Vertreterin des an Angststörungen leidenden IV-Pensions-Antragsstellers/Klägers treffe zusammen mit einer Vertrauensperson/Sozialarbeiterin die protokolliert, mit dem Zug angereist

15 Min. vor Behandlungsbeginn im Landesgericht Feldkirch ein. Kurze Sicherheitskontrolle am Eingang.

Diesmal warten nicht bereits viele Leute, die ebenso auf ihren Verhandlungstermin warten, sondern nur eine junge Frau, die sich später als neue Rechtsvertreterin der PVA herausstellt vor dem Verhandlungssaal. (Ich bin froh, den polemischen Mag. E. nicht zu sehen)

Kurz darauf kommt die Richterin mit den 2 Beisitzern, sperrt auf und weist uns die Plätze zu. Sie macht sich sofort am Videogerät zu schaffen, über das sie eine Verbindung mit dem Gerichtssachverständigen Dr. Marosi/OA für Psychiatrie und Neurologie am LG in Innsbruck aufnehmen will. Ich stehe währenddessen wieder auf und reiche den Beisitzern (einfach gekleideter Mann und Frau) die Hand, weil ich es als unhöflich empfinde einander nicht zu begrüßen - sie stellen sich nicht mit Name vor. Die PVA-Rechtsvertreterin frage ich dann aber nach ihrem Namen (Fr. Mag. Flatz). Zur Richterin/Fr. Mag. Karagüzel gewandt auf dem Rückweg zu meinem Stuhl: „Zu Ihnen komme ich leider nicht durch (-; ….Der Weg ist von einem Tisch mit Stuhl versperrt, nachdem diese meinte, bei den 30 Sitzungen am Tag könne man nicht jedem die Hand reichen.

Die Videoverbindung nach Innsbruck steht, die Richterin begrüsst und bedankt sich bei Dr. Marosi. Sie fragt ihn, ob er die nachgereichten Schriftstücke der beklagten und klagenden Partei, Schriftstück der klagenden Partei vom 8.8.2016 und 15.10.2016 erhalten habe. Dr. Marosi hat nur dasjenige vom 8.8.2016. Die Richterin erwähnt, dass das Schreiben vom 15.10.16 erst am 20.10.16 bei ihr eingegangen ist und er dieses deshalb vermutlich noch nicht erhalten habe. Sie fordert mich auf meine Fragen zu stellen.

Ich – als Laienklagsvertreterin und Vertreterin meines Mannes:

„Fragen habe ich eigentlich keine mehr, aber vielleicht Missverständnisse aus dem Weg zu räumen. Sie stellen in Ihrem Akten-Gutachten fest, dass Arbeitsunfähigkeit besteht und beziehen sich dabei insbesondere auf den Testpsychologischen Befund von Dr. Bösch und div. Befunde von Dr. Riedl, beide auch gerichtlich beeidete Sachverständige. Ist das korrekt?“

Gerichts-SV Dr. Marosi : „Ja.“

Ich: „Die Befunde der beiden Ärzte beinhalten auch abklärendes, bildgebendes Material zum falschen Gutachten des PVA-Gutachters Dr. Gruber. Dr. Bösch erwähnt Dr. Riedmann, Dr. Kohler, Dr. Amann. Dr. Riedl holt eine zusätzliche Abklärung von Dr. Simma-Federspiel ein. „

Dr. Marosi: „Von Dr. Simma habe ich nichts in meinen Unterlagen. Zum PVA-Gutachten kann ich nichts sagen. Ich verstehe die Frage nicht.“

Die Richterin ermahnt mich, einfachere Frage zu stellen.

(Ich weiß, dass der Befund von Dr. Simma-Federspiel dem Akt beiliegt und fahre deshalb mit der Befragung fort)

„Sie bemängeln im Gutachten, dass die von Ihnen festgestellten Störungen meines Mannes nicht behandelt seien. Ich weiß zwar nicht, warum Sie das meinen (es liegen zahlreiche Befunde die inhaltlich eine Behandlung ersehen lassen dem Akt bei), aber hier zur Sicherheit noch eine Behandlungsbestätigung des behandelnden Arztes. Soll ich sie vorlesen?“

Dr. Marosi äußert sich erbost, dass er das nicht früher erhalten habe und fragt nach dem Datum der Behandlungsbestätigung.

Ich: „Sie ist vom 31.10.2016. Dr. Riedl hatte Urlaub und es war nicht möglich sie vorher zu bekommen.“

Die Richterin verlangt die Behandlungsbestätigung und liest einen Satz daraus vor: „Nach früheren frustranen Versuchen einer medikamentösen Behandlung wurde in dieser Behandlungsphase vermehrt auf eine psychotherapeutische Behandlung gesetzt.“

Dr. Marosi: „Die Störungen gehören behandelt, die kognitiven Fähigkeiten sind stark eingeschränkt, da laufen gehirntoxische Vorgänge ab, die kann man doch nicht mit Ihrer Homöopathie behandeln“, sagt er zu mir gewandt.

Ich schüttle den Kopf und sage: „Dr. Riedl, der behandelnde Arzt hat entschieden, in dieser Behandlungsphase vermehrt auf eine psychotherapeutische Behandlung zu setzen.“

Dr. Marosi: „Dr. Riedl erwähnt in keinem Befund der mir vorliegt irgendeine Behandlung, auch keine psychotherapeutische. Und er wird wohl nicht glauben, dass man diese Störungen mit Psychotherapie behandeln kann und Medikamente wurden hier offensichtlich keine gegeben. Der Gerichtssachverständige Dr. Jochum sagt ja auch aus, dass Allergien gegen Medikamente bestehen, dass es aber viele verschiedene Medikamente gibt, die zum Einsatz kommen können.“

Ich: „Sprechen Sie mit Dr. Riedl, er wird es Ihnen sagen können, wann er wie und womit behandelt hat. Was die Allergie betrifft, so beziehen sich die Feststellungen von Dr. Jochum (vorhergehender Gerichtssachverständiger, der seine Arbeit wegen Überlastung beendet hat) in seiner Gutachtenserörterung am 6.11.2015 auf die allgemein hohe Medikamentenunverträglichkeit die der Patient geäußert hat und weswegen er so gut wie möglich chemische Substanzen meidet. Diese Allergien beziehen sich aber nicht auf Medikamente zur Behandlung der chronischen Krankheitsstörung, die Sie in Ihrem Gutachten festgehalten haben. Deshalb muß auch diese allgemein hohe Allergiebereitschaft und Medikamentenunverträglichkeit nicht weiter diskutiert werden (so, wie es Dr. Marosi in seinem Gutachten angeregt hat).“

Dr. Marosi: „Mit Dr. Riedl zu sprechen ist nicht meine Aufgabe.“

Ich: „Dann darf ich Ihnen die Behandlungsbestätigung als Ganzes vorlesen?“

Die Richterin reicht mir die Behandlungsbestätigung. Ich lese: „ Es wird bestätigt, dass sich Herr Ing. …… seit dem 23.10.2013 in regelmäßiger psychiatrischer Behandlung befindet. Nach früheren frustranen Versuchen einer medikamentösen Behandlung wurde in dieser Behandlungsphase vermehrt auf eine psychotherapeutische Behandlung gesetzt.

Herr Ing. ….. hatte sich im Oktober 2013 aus eigenem Antrieb in fachärztliche Behandlung begeben. Die vereinbarten Termine hatte Herr …. immer verlässlich und pünktlich wahrgenommen. In den Sitzungen hat Herr …. intensiv und engagiert mitgearbeitet.

Es liegt in der Natur der Erkrankung, dass eine solche Behandlung längere Zeit in Anspruch nimmt, wobei eine Linderung der Beschwerden, aber aufgrund des langen Krankheitsverlaufes keine Heilung mehr zu erwarten ist. Dr. med. Franz Riedl, FA für Psychiatrie und Neurologie, Psychotherapeut, allgemein beeideter und gerichtlich zertifizierter Sachverständiger,……...“

Richterin: „Ist gut, das wissen wir jetzt.“

Die Richterin fragt, ob ich weitere Fragen habe und während ich kurz zögere, ob ich Dr. Marosi noch darauf hinweisen soll, dass seine Rechtsmeinung zur Mitwirkpflicht in seiner Aktenbegutachtung lt. div. OGH-Urteilen nicht statthaft ist, bzw. diese nicht relevant sind (Auskunft von Martin/AAÖ), gibt die Richterin das Wort an die PVA-Rechtsanwältin und sagt ich könne später noch mal zu Wort kommen.

PVA-Rechtsanwältin: „Hätte sich durch medikamentöse Behandlung der Zustand des Klägers bessern können?“

Dr. Marosi: 18 % bleiben nach einer Behandlung trocken. Ein Versuch wäre sinnvoll und zumutbar gewesen. Die Behandlung hätte einen Entzug, medikamentöse Behandlung und Psychotherapie beinhalten müssen. Nach 1-2 Jahren hätte dies zu einem Erfolg führen können. Der Versuch wäre wichtig gewesen.

PVA-Rechtsanwältin: „Zur Arbeitsunfähigkeit: Dem PVA-Gutachter 2014 gegenüber erklärt der Kläger, dass er den Haushalt mache und im Garten arbeite. Ist seine Arbeitsfähigkeit so sehr eingeschränkt, dass er auch keine leichten Tätigkeiten durchführen kann?“

Dr. Marosi: „Er hilft am Abend bei den Vorbereitungen fürs Kochen. Sie müssen sich das so vorstellen - Der Mann trinkt 2 Flaschen Wein am Tag. Er steht am Mittag auf und ist zu nichts fähig. Die Untersuchungen von Fr. Dr. Bösch belegen das. Er ist selbst für primitive Arbeiten nicht einsetzbar.“

PVA-Rechtsanwältin: „Ist die festgestellte Arbeitsunfähigkeit objektivierbar?“

Die Richterin fragt, was das für eine Frage sei. PVA-Rechtsanwältin sagt, sie müsse sie stellen.

Dr Marosi: Ja, sie ist objektivierbar – siehe die Untersuchungen von Fr. Dr. Bösch.

Ich erhalte nochmals das Wort: „Herr Dr. Marosi, sie äußern sich zur Zumutbarkeit und stellen in den Raum, dass es allgemein zumutbar ist, sich einer Alkoholentzugstherapie und intensiven therapeutischen Behandlung der dissoziativen Störungen zu stellen, aber in diesem Fall entscheidet der behandelnde Psychiater/Neurologe und im Gegensatz zu Ihnen auch Psychotherapeut über die Zumutbarkeit. Es liegen zahlreiche Befunde/Äußerungen des behandelnden Arztes Dr. Riedl darüber vor, was in diesem Fall zumutbar war und ist und was nicht.“ (weise verzweifelt mit der Hand Richtung Richterin)

Die Richterin ergreift das Wort: Die Mitwirkpflicht ist eine rechtliche Frage. Die Elemente stützen sich auf Befunde und Protokolle. Die Zumutbarkeit ist beantwortet.

Frage der Richterin an Dr. Marosi: „ Ist es eine Folge der Angsterkrankung, dass Herr Ing. …… nur zu Dr. Riedl gehen kann?“

Dr. Marosi: „Ja, es ist eine Folge der Angsterkrankung. Ich verstehe nur diesen Nihilismus und die fehlende Behandlung nicht.“

Richterin: Bedankt sich bei Dr. Marosi. Er kann seine Gebührenforderung gleich stellen, will dies aber schriftlich tun. Die Videoübertragung wird beendet. Sie will die Stimmung etwas auflockern indem sie von dem netten Techniker erzählt, der ihr bei den Videoübertragungen so toll zur Hand geht.

PVA-Rechtsanwältin:

Verweist auf das Protokoll der letzten Tagsatzung/Gutachtenserörterung mit Gerichtssachverständigem Dr. Jochum vom 6.11.2015 zum Thema Mitwirkpflicht und dass der Zustand des Klägers durch eine Alkohol-Entzugstherapie verbessert würde. Den Beweis dazu erbringt Dr. Marosi in der heutigen Tagsatzung. Dr. Marosi sagt, medikamentöse Therapien sind zumutbar und auch 2015 zumutbar gewesen. Damit sei die Mitwirkpflicht verletzt und somit bestehe kein Anspruch auf IV-Pension.

Ich verweise darauf, dass Dr. Marosi doch eingestanden hat, dass seine Zumutbarkeitsäußerungen und Behandlungsvorschläge allgemeiner Art waren und nicht das Moment des jeweiligen Zustandes dieses speziellen Patienten in den vergangen 2 Jahren berücksichtigt.

Richterin protokolliert ins Diktaphon, dass beklagte und klagende Partei wechselseitig bestreiten. Fragt die PVA-Rechtsanwältin ob sie ein Urteil will, was diese bejaht.

Sie meint, dass es nicht unsere Schuld sei, dass sie aber schon unten weitermachen sollte-eine halbe Stunde für sowas sei einfach zu wenig. Sie entschuldigt sich, dass es mit der Zusendung des Protokolls und vor allem dem Urteil wohl bis über den Jahreswechsel dauern würde, da sie noch Urlaub abzubauen habe. Sie werde sich aber die Entscheidung nicht leicht machen und eine Rechtsmittelbelehrung über weitere mögliche Schritte, lägen dem Urteil dann bei.

Meine Gedanken: …… Wir haben ein falsches PVA-Gutachten (unzureichende Diagnose mit darauf basierendem Therapievorschlag) aus 2014 – ohne dieses wäre uns alles Folgende erspart geblieben. So mussten wir in den letzten Jahren zahlreiche weitere wildfremde Menschen (mehrere Gutachter, Rechtsanwälte, Richterinnen) in intimsten Bereichen unseres Lebens herum stochern lassen und uns jede Menge Zynismus, Demütigungen und auch Ignoranz gefallen lassen. Mein Mann hat dieses Klagsverfahren als Untersuchungshaft, mehrfach als fahrlässige Körperverletzung und psychische Gewaltanwendung empfunden. Ich musste viel Zeit investieren und freiwillige Rechtsberater/AAÖ (Selbsthilfeinitiative Aktive Arbeitslose Österreich) bemühen und das alles, um zu unserem mickrigen Recht gegenüber einer Versicherungsanstalt zu kommen)……..

Deshalb darf ich zum Thema Mitwirkpflicht noch etwas an die PVA-Rechtsanwältin gerichtet sagen:

Sie als Rechtsanwälte (der PVA aber auch diejenigen der Arbeiterkammer!!) reiten ständig auf einer mangelnden MITWIRKPFLICHT herum. Ich glaube Sie verwechseln da etwas. Was Sie einfordern ist eine GENESUNGSPFLICHT - und so etwas existiert nicht!

Richterin: Wir Richter und Rechtsanwälte fühlen durchaus auch mit.

Ich: „Das mag von Fall zu Fall sein, ich wollte nur, dass allen hier im Raum (schaue auch auf die 2 Beisitzer) klar ist, worum es hier wirklich geht.“ Ende: (Dauer ca. 45 Min.)

Anmerkung Aktive Arbeitslose: Der Betroffen hat schon schlechte Erfahrungen mit medikamentöser Behandlung gemacht, und dennoch soll er sich als Versuchskaninchen für weitere Medikamenteneinnahme hergehen? Alternative Behandlungsvorschläge werden von den PVA-Ärzten einfach abgetan und konstruieren daraus eine Behandlungsunwilligkeit! Das empfinden wir als ziemlich Menschen verachtend!

Berichtsgegenstand

Wunsch nach persönlicher Abgabe der Berwerbungsunterlage bei Vorauswahl als Vereitelung?

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Wunsch nach persönlicher Abgabe der Berwerbungsunterlage bei Vorauswahl als Vereitelung?Aktive Arbeits…Sa, 26.11.2016 - 19:08

Ein Bericht von Aktive Arbeitslose Kärnten (Juli 2016)

Herr K.  war nach fast einem dreiviertel Jahr wieder bei unserem Treffen und berichtete von seinen Erfahrungen. Nachdem er Ende 2015/Anfang 2016 in der "Contrapunkt"-Zuweisung die erste Bezugssperre ausgefasst hatte, berichtete er von einer weiteren Sperre und von einer aufschiebenden Wirkung, die die Sperre vorübergehend aufhebt, bis der Bescheid nach vier Wochen eintrifft. Danach ist eine Teilzahlung möglich, also eine Ratenzahlung, die von der Notstandshilfe abgezogen wird, bis der Betrag der Sperrdauer abgezahlt ist.

Herr K. hatte vom AMS eine Stellenausschreibung im Rahmen einer AMS-Vorauswahl erhalten. Er wollte seinen Lebenslauf nicht in digitalisierter Form per E-mail an Frau Petra H. senden, sondern diesen lieber in schriftlicher Form (Briefform) abgeben und hätte auch sofort bei der ausschreibenden Firma vorstellig werden können und wollen. Frau H. vom AMS Klagenfurt teilte ihm aber mit, dass diese Vorgehensweise des direkten Vorstelligwerdens nicht im Interesse des Dienst- bzw. Arbeitgebers und des AMS seien. Frau H. hätte auch beim Dienstgeber anrufen und diesem mitteilen können, dass es einen Bewerber gibt, der auf Datenschutz grossen Wert legt und seine Unterlagen persönlich vorbei bringen möchte.

Bei seinem nächsten Termin bei seinem Betreuer R. W. wollte sein Betreuer wissen, ob er sich schon vorgestellt hätte. Klaus schilderte dann die Gründe, warum er nicht dort war und bezog sich auf die Aussage von Frau H.. Herr W. legte dies als Vereitelung aus und fertigte eine Nederschrift an. Danach folgte die zweite Bezugssperre.

Herr K. ließ sich einen Datenauszug vom AMS machen und stellte fest, dass auf den 43 Seiten des Datenauszugs das Protokoll von Herrn W. mit der „Vereitelung“, die letztendlich keine war, und auch die Aussage von Frau H., dass eine direkte Vorstellung nicht im Sinne des AMS aufgrund der Vorauswahl ist, fehlte.

Das war der letzte Status der „AMS-Vorauswahl“-Affäre. Herr W. wies Herrn K. noch darauf hin, dass er nach der dritten Sanktion für acht Wochen gesperrt werden und danach keine Notstandshilfe mehr erhalten würde. Die Anwartschaft würde also verloren gehen. Er müsste dann wieder 6 Monate arbeiten, damit eine neue Anwartschaft erfüllt wird.

Herr K. hat beim Treffen die Frage aufgeworfen, ob es eine Rolle spielt, wenn man eine generelle oder temporäre Arbeit innerhalb eines Jahres oder eines Geschäftsfalles „verweigert“. „Temporäre“ oder „generelle“ Arbeit meint eine Arbeit, die man so nicht machen will, aber stattdessen eine machen wollte, wofür man die Voraussetzungen und Qualifikationen mitbringt.

Herr K.  wies darauf hin, dass in Frankreich die dortigen Arbeitsagenturen (AMS)-Berater sich weigern, Sanktionen auszuführen, weil diese unmenschlich sind. Auch in Deutschland ist Inge Hannemann eine Kritikerin und Gegnerin der Hartz-4-Sanktionen und hat eine eigene Plattform „Sanktionsfrei“ und einen Webblog gegründet. Mit ihrer Plattform „Sanktionsfrei“ möchte sie die Hartz-4-Sanktionen endgültig abschaffen.

Die derzeitigen gesetzlichen Regelungen geben den AMS-Beraterinnen und -Beratern offensichtlich eine grosse Machtposition und diese machen, was sie wollen. Der menschliche Aspekt scheint ihnen völlig gleichgültig zu sein.

Anmerkung Aktive Arbeitslose Österreich: Entsprechend § 31 Abs. 2 AMSG hat das AMS bei der Erfüllung seiner Aufgaben "angemessenen Ausgleich der Interessen der Arbeitgeber und der Arbeitnehmer" anzustreben, weshalb es entgegen der letzten Rechtsprechung zur Jobvorauswahl eben nicht völlig an Stelle des Unternehmens treten kann und daher auch beim Verhalten gegenüber dem AMS die gleichen Massstäbe in Bezug auf Vereitelung anzuwenden wäre, wenn Fehler gegenüber dem AMS ausgeglichen werden können. Die Aufgabe des AMS ist ja die Vermittlung der Versicherten in eine Arbeit und nicht diesen durch Bezugssperren Schaden zuzufügen!

Ortsbezug
Betreuende Behörde

Der Fall Gitta Zöllner versus AMS/ErfA: Spießrutenlauf auf österreichisch Materalien: Akteinsicht 8.10.2008

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Der Fall Gitta Zöllner versus AMS/ErfA: Spießrutenlauf auf österreichisch Materalien: Akteinsicht 8.10.2008Aktiver AdminMo, 05.12.2016 - 15:33

Arbeitsmarktservice Graz (6070)
Service für Arbeitskräfte
Niesenbergergasse 67-69
8021 Graz
DVR: 15601

Graz, am 08.0ktober2008

SV-Nr.: **** ******

Brigitte Zöllner

Erstellung: Mag. ***** ***** (E***) / 19.02.2008
Bearbeitung: Mag. ***** ***** (E***) / 20.02.2008

Informationen / Gesprächsnotizen / Vermerke

Betreff: Bewerbungsrückmeldung uniT

heute gab es wieder ein Gespräch UNI T:Frau Zöllner.

Frau Zöllner wurde von UNI T (Frau ****S) erklärt, daß sie bei UNI T zu arbeiten beginnen könne, und sie wurde gefragt, wie sie sich entschieden hätte. Frau Zöllner meinte, daß ihr EUR 1,400,00 zu wenig sei, denn soviel habe sie fast beim AMS, aber "Wenn Sie mich wollen, kann ich eh nicht nein sagen."

Da UNI T eindeutig erklärte, daß sie Frau Zöllner sofort einstellen würde, ersuchte Fran Zöllner um Bedenkzeit bis Donnerstag, den 21.2.08, sie werde dann Bescheid geben, ob sie die Arbeit bei UNI T annehmen wolle,

Frau ***** (UNI T) erklärte mir, daß Frau Zöllner, wenn sie ja sagt, sofort zu arbeiten beginnen kann, bestätigte aber ~ auf meine Frage hin -, daß sie nicht den Eindruck habe, daß Frau Zöllner Wirklich will, wobei sie nicht wisse, ob dies mit den vielen Absagen, die Frau Zöllner ob ihres Alters bekommen.habe, zusammenhängt.

Benutzercode E*** Uhrzeit 11:50 Seite 1

[ 1] <<<Auszeichnung für menschenrechtswidrige AMS-Zwangsmaßnahme ErfA

[ 2]  <<<Menschenrechte ade - in Richtung Zwangsarbeit mit Erfa

[ 3<<< Die Jury des Steirischen Menschenrechtspreises: Politsumpf lässt grüßen

[ 4 ]  Der Fall Gitta Zöllner: Spießrutenlauf auf österreichisch

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Ortsbezug

Besudelt, mißbraucht, beschmiert von der Rechtsabteilung des AMS Vorarlberg

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Besudelt, mißbraucht, beschmiert von der Rechtsabteilung des AMS VorarlbergAktive Arbeits…Mi, 28.12.2016 - 12:35
Dokumentart

Schwarzach, 20.9.2016

Zur Vorlage an alle Mitglieder des Regionalbeirates

VORGESCHICHTE

Verschmäht

Ich weise schriftlich und mündlich auf meine Rechte hin (Parteiengehör/Akteinsicht usw.) und werde von den AMS-Mitarbeitern einfach übergangen. Die Abteilungsleiterin-Beratung erklärt, nach Erstellung der Niederschrift würden meine schriftlichen Einwände und die Sachverhaltsdarstellung dem Regionalbeirat zur Entscheidung über eine Nachsichtgewährung vorgelegt, meine Einwände und meine Sachverhaltsdarstellung angehört und dann entschieden, ob eine Bezugssperre gerechtfertigt sei.

Tatsächlich ist es aber so, dass ich Tage nach dieser „Verfahrensaufklärung“ feststellen muss, dass nicht die volle Notstandshilfe überwiesen wurde und die Bezugssperre bereits in Kraft gesetzt wurde – ab dem Tag des Gesprächs und der Niederschrift. (Eine Niederschrift, die ich nur unterzeichnet habe, weil mir die vorherige Aufklärung der Sache, durch den Regionalbeirat zugesichert wurde!) Bei sämtlichen AMS-Stellen bei denen ich interveniere, wird nur auf das laufende Verfahren verwiesen. Sämtliche schriftliche Stellungnahmen werden vom Regionalbeirat und den ermittelnden Beamten/AMS-Mitarbeitern/Rechtsabteilung ignoriert.

Es wird nur versucht, Fehler (Verfahrensfehler und Versäumnisse durch AMS-Mitarbeiter, aber auch Versäumnisse seitens der Caritas) zu rechtfertigen, zu kaschieren, um mir eine angebliche Vereitelung nachzuweisen. Forderungen auf Akteneinsichten werden ignoriert, verzögert und erschwert. Nach der sehr verspätet gewährten Akteinsicht dann wieder die Verweigerung von AMS-Service-Leitung die Namen der Regionalbeiratsmitglieder zu nennen, bzw. ins Protokoll über die Nichtgewährung der Nachsicht durch den Regionalbeirat Einsicht zu gewähren. Stattdessen die Zusendung der beiliegenden Rückseite der Niederschrift auf der die Stellungnahme des Regionalbeirates zu der Sache angekreuzt ist.

Besudelt und beschmutzt

Ich mache freundlich auf Kommunikationsfehler zwischen AMS und Caritas aufmerksam, organisiere und durchforste sämtliche Bundesrichtlinien und Qualitätsstandards die das AMS und die GBP einzuhalten hätte und ersuche um Beachtung, decke gravierende Übertretungen bei der Caritas-Schlüsselpersonalbesetzung auf, weise auf AMS-Ermittlungsfehler hin, poche auf Aufklärung. Statt Aufklärung ergeht seitens des AMS am 17.12.15 ein negativer Bescheid (GZ: RGS8020 SE22102015), in dessen 17seitiger Bescheidbegründung nicht nur ich der Arbeits-Vereitelung beschuldigt, sondern auch noch mein Mann haltlos beschuldigt und diffamiert wird. In den Augen des AMS/Rechtsabteilung sind alle Notstandshilfeempfänger grundsätzlich Lügner und Betrüger. Geglaubt wird nur den AMS- und Beschäftigungsprojekt-Mitarbeitern. Zeugen, die für den Notstandshilfeempfänger sprechen könnten, werden gar nicht befragt oder zugelassen.

Missbraucht

Ich zeige detailliert in zahlreichen Stellungnahmen, Sachverhaltsdarstellungen, Beschwerden, Anzeigen und Korrekturwünschen Missstände auf, begründe und belege dies stichhaltig – mache seit mehr als einem Jahr mit massiver nicht abgegoltener (!) Unterstützung durch Aktive-Arbeitslose-Österreich unentgeltlich Arbeiten, die von diversen Abteilungen des AMS und der Arbeiterkammer zu tätigen und zu kontrollieren wären.

Ich (und die Arbeitsloseninitiative!) habe gar nichts davon – meine/unsere Arbeit wird in keiner Weise honoriert. Ich muss stattdessen damit rechnen, dass

  1. ich vom Bundesverwaltungsgericht auch noch verschmäht werde (die letzte Verhandlung in Innsbruck – ein Dornbirner Fall – der ich beiwohnte, lässt nichts Gutes erahnen)

  2. ich die Existenz sichernde Notstandshilfe, die ich mittlerweile wieder ausbezahlt bekommen habe, wieder zurückzahlen muss.

  3. Ob und inwieweit die von mir aufgezeigten Missstände behoben wurden, wurde mir nie mitgeteilt.

  4. Das AMS kann mich nach wie vor nicht in den 1. Arbeitsmarkt vermitteln (einerseits wegen des Alters50+, andererseits wegen div. politischer Vorgaben, die mir eine Selbständigkeit in Österreich nicht ermöglichen).

  5. Das AMS verweigert nach wie vor jede weiterführende oder qualifizierende Unterstützung. Ich sehe mich bald mit der nächsten Zwangszuweisung in einen diskriminierenden und vorwiegend auf sich selbst bedachten „Sozial“-betrieb konfrontiert.

  6. Ich habe jederzeit mit einer weiteren Bezugssperre zu rechnen, denn wen und wann jemanden eine Bezugssperre ereilen, stellt sich mir als vollkommen willkürlich dar.

  7. Das AMS verwaltet mich seit 6 Jahren und kann mir nur die soziale Betreuungsindustrie und sinnloses Coaching anbieten.

SCHLUSSFOLGERUNGEN - Erwartungen

  1. Ich/Wir möchten Konsequenzen, Zurechtweisungen, Schulungen für das AMS sehen

  2. Informieren von AMS-AbteilungsleiterInnen und AMS-BeraterInnen über korrekte Verfahrensabläufe beim AMS.

  3. Korrekte Rechtsaufklärung der Arbeitslosen durch die Beraterinnen – insbesondere, was den 2. Arbeitsmarkt und Sanktionierungen/Bezugssperren anbelangt.

  4. Ermöglichung der Auflage von „Erste-Hilfe-Flyern für Erwerbsarbeitslose“ (Muster siehe Beilage) im AMS und bei den Beschäftigungsprojektpartnern des AMS.

  5. Schulung des katastrophal ermittelnden AMS-Personals (Rechtsabteilung) – Was ist z.B. mit Frau Mag. A.? Sitzt sie immer noch – ohne jegliche Konsequenzen/Zurechtweisungen auf Ihrem Posten? Was ist mit Hr. MMag. P.? (Ist er weiterhin angehalten, im Namen des AMS alle Notstandshilfeempfänger vorzuverurteilen und unter Generalverdacht zu stellen?)

  6. Anweisung an das AMS-Service und Beratungspersonal, persönliche Verstrickungen mit KlientInnen zu erkennen und einen Beraterwechsel von sich aus anzuregen (grosse Gefahr in ein Mobbing-Geschehen hineingezogen zu werden). Verlangt ein Klient einen anderen Berater (z.B. schon zu Beginn in der Servicezone nach Wiedermeldung der Arbeitslosigkeit) diesem Wunsch nach Möglichkeit ohne Diskussionen zu entsprechen.

  7. Ich/Wir möchten Erhebungen zu, und Kontrollen bei den Betrieben des 2. Arbeitsmarktes von der Arbeiterkammer sehen

  8. Stimmt die Geschäfts-Bezeichnung „GBP“ (Gemeinnütziges Beschäftigungsprojekt)?

(Das sind vermutlich keine GBP, sondern SÖBs – jedenfalls Integra und Caritas…..Wenn ein GBP 50% des Gewinnes selbst erwirtschaften muss, um Förderungen als GBP zu erhalten, dann ist dieser Betrieb u.U. gezwungen, Maßnahmen zu setzen, die den 1. Arbeitsmarkt aushöhlen bzw. Lohndumping zu betreiben.)

  1. Erhebungen in GBPs bezüglich Aushöhlung/Schädigung des 1. Arbeitsmarktes, sowie bezüglich Lohndumping

  2. Erhebungen der tatsächlichen Arbeitsbedingungen von GBP-Mitarbeitern (vor allem des 2. Arbeitsmarktes, wo auf Alter und körperliche Beeinträchtigungen Rücksicht zu nehmen wäre und von UnterzeichnerInnen befristeter Dienstverträge. )

  3. Wie hoch ist der Prozentsatz an GBP-Beschäftigten über AMS-Zwangszuweisung?

  4. Überprüfung ALLER Arbeitsverträge von Beschäftigten in und für die Sozialbetriebe.

  5. Wieviel GEMEINNÜTZIGE Arbeit wird in den Sozialbetrieben tatsächlich geleistet?

und

  1. Thema Arbeitslosenanwaltschaft für Österreich konsequent verfolgen

  2. Einbeziehung eines Arbeitslosen-Selbstvertreters (Mitglied einer Arbeitsloseninitiative) auf Augenhöhe (zu den Bedingungen eines Gewerkschaftsvorsitzenden) in politische Gespräche und Prozesse rund um das Thema Arbeit-Arbeitslosigkeit-Arbeitsmarktpolitik in Vorarlberg.

  3. Ich/Wir erbitten von den Regionalbeiratsmitgliedern eine ausführliche Erklärung zu den tatsächlichen Aufgaben des Regionalbeirates, wie er diese erfüllt, wie er entgolten wird, sowie konkrete Vorschläge und Informationen zu weiteren geplanten Schritten des Einbindens unserer Anliegen.

Besten Dank und mit freundlichen Grüssen,

Sonja E.

PROTOKOLL: Persönliches Gespräch mit Vorsitzendem des Regionalbeirates Hr. Johler (Leiter des AMS-Dornbirn) am 21.9.2016 (10.30 – 12.10h)

  • Gesprächsatmosphäre sehr angenehm

  • Ist bereit unseren Erste-Hilfe-Flyer im AMS-Dornbirn aufzulegen

  • Es soll nur die Sache mit dem Regionalbeirat erörtert werden, da die BeschwerdeführerInnen zur Sache Fr. St. heute nicht anwesend sein können und teilweise nicht wollen, da sie keine Kraft mehr dazu haben. Hr. Johler hat aber eine „offene Tür“ und würde auch diese Beschwerde bezüglich Fr. St. (AMS-Dornbirn-Leiterin Beratungszone) gerne in einem persönlichen Gespräch klären. Er sagt aber zu, dass die AMS-Servicekräfte alle dazu angehalten werden, auf Anfrage einen anderen Betreuer zuzuweisen, damit eine grundsätzlich unvoreingenommene Gesprächsbasis zwischen Berater und Kunde gewährleistet ist. (Er hält seine BeraterInnen auch dazu an, einen Kunden abzugeben, wenn es zwischenmenschliche Probleme gebe, wisse aber, dass das einige von sich aus nicht machen.)

  • Er befürwortet eine Zusammenarbeit der „Arbeitslosen-Lobby“ (Aktive-Arbeitslose-Österreich/Vorarlberg) mit seiner Regionalstelle.

  • Er wird oben angeführtes Schreiben den Regionalbeiratsmitgliedern Dornbirn vorlegen und eine schriftliche Stellungnahme gemäß Punkt 3 oben angeführten Schreibens an mich senden.

  • Thema (Rechts-) Schulung AMS-Personal: Es sei österreichweit vorgeschrieben, dass es für alle AMS-Neukunden oder länger als 2 Jahre nicht mehr beim AMS gemeldet, „verpflichtende Erstkundeninfos“ (jede Woche ein Nachmittag steht dafür zur Verfügung) gebe, wo die Kunden über ihre Rechte und Pflichten aufgeklärt werden. Es seien sicher zu viele Infos, aber man müsse ALLES sagen. Auch bei jeder neuen Antragstellung hat der AMS-Berater im Einzelgespräch auf die Pflichten, aber auch Rechte des Kunden hinzuweisen. (Ist jedenfalls bei mir in Bregenz im Frühjahr 2016 nicht geschehen!) Ich weise auch darauf hin, dass die Landes-AMS-Rechtsvertreter nicht viel über die Rechte eines Arbeitslosen/Arbeitnehmers kennen und, dass das AMS-Service- und Beratungspersonal von jemand anderem darüber informiert werden müsste.

  • Ist bereit unseren Erste-Hilfe-Flyer im AMS-Dornbirn aufzulegen. Befürwortet auch die Auflage der Flyer bei den Beschäftigungsprojektpartnern.

  • Er wird zumindest dafür Sorge tragen, dass – auch auf Landesebene – erörtert wird, ob die Arbeitslosen nicht vorab informiert werden (und sich vorbereiten können auf die Einwanderhebung) wenn es zu einer NIEDERSCHRIFT im Rahmen einer Kontrolltermin-Einladung kommen soll, bzw., dass dafür ein gesonderter Termin ausgegeben wird.

  • Ausserdem will er – auch auf Landesebene- ansprechen, dass bei einer NIEDERSCHRIFT über den Verfahrensablauf von den BeraterInnen korrekt Auskunft gegeben werden soll – so, dass zumindest jeder Betroffene weiss, dass er mit dem sofortigen STOPP der Notstandszahlung rechnen muss und das Recht hat, Mindestsicherung zu beantragen.

Er klärt mich zum Thema Regionalbeirat auf:

  • Jede AMS-Stelle hat den eigenen Regionalbeirat. Er besteht aus Wirtschaftskammer/Industriellenvereinigung/Arbeiterkammer/Gewerkschafter (welcher Fraktion müsse ich bei der AK nachfragen) und als Regionalbeiratsvorsitzendem dem Leiter der betreffenden Regionalstelle.

  • Dieser „Unterausschuss“ tagt regelmässig alle 14 Tage. (Auf Landesebene komme der Regionalbeirat nächstes Mal erst im November zusammen)

  • Der Regionalbeirat muss vom Leiter der Geschäftsstelle immer dann eine Sache zur Beurteilung vorgelegt bekommen, wenn auf der Niederschrift Einwände vom Arbeitslosen erhoben wurden. (Regionalbeiratsvorsitzender und Leiter der Geschäftsstelle sind aber ein und dieselbe Person.)

  • Die Entscheidung des Regionalbeirates erlebe er in Dornbirn sehr oft als einstimmig, wenn es 2:2 stehe, habe der Vorsitzende/AMS-Leiter die Entscheidung zu treffen…..Ich weise darauf hin, dass es etwas komisch anmutet, wenn das AMS selbst wieder „Zünglein an der Waage ist“. Das sei gesetzlich so vorgeschrieben. Es sei noch nicht so lange her, da habe sogar das AMS in 2. Instanz auch noch selbst entschieden, jetzt gehe es ja in 2. Instanz zum unabhängigen BVwG… Ich verweise darauf, dass das BVwG auch nicht so „unabhängig“ ist, wenn man bedenkt, dass eine junge Richterin bei einer Verhandlung frontal gegenüber das Gesicht eines Arbeitslosenversicherungsvertreters habe und sich ein Arbeitsloser vor Gericht ohne professionelle Rechtsvertretung einem Rechtsvertreter des AMS gegenüber sehe, der immer wieder mit der Richterin schäkert. Ausserdem keine Zeugen anwesend bzw. zugelassen sind, die zur Klärung strittiger Fragen beitragen könnten (so gesehen bei der letzten Verhandlung am BVwG Innsbruck einen Dornbirner Fall betreffend, der leider trotz ungeklärter Punkte vom Senat für das AMS entschieden wurde.)

  • Ob Einsicht ins Protokoll der Regionalratsentscheidung zum eigenen Fall vom AMS verweigert werden kann, weiss er nicht – er verweist mich an die AMS-Ombudsfrau Frau G..

  • Die Namen der Regionalbeiräte dürfen vom AMS-Personal nicht genannt werden, er werde aber beim nächsten Dornbirn-Treffen jeden einzelnen fragen, ob er seinen Namen an mich weitergeben dürfe.

  • Er rät mir auch Kontakt mit der Arbeiterkammer aufzunehmen und direkt mit den Arbeiterkammer- und Gewerkschafts-Regionalbeiräten bezüglich Punkt 2 oben angeführten Schreibens in Verbindung zu treten. (Werde ich machen!)

  • Auf die Frage, ob dem Regionalbeirat/Gewerkschafter ein „Arbeitslosen-Selbstvertreter“ zur Seite gestellt werden könnte, bzw. diesen ersetzen könnte, verweist er auf die gesetzliche Regelung, womit dies nicht möglich sei.

  • Jedes Regionalbeiratsmitglied werde mit dem üblichen Satz/Sitzungsgeld abgegolten.

  • Es gebe jedenfalls KEINE vorgegebene QUOTE, wie viele Bezugssperren eine AMS-Regionalstelle zu verhängen habe.

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Betreuende Behörde

Bit Schulungscenter Villach: Statt "Verkaufstraining mit Italienisch" Psychospiele und neoliberale Gehirnwäsche

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Bit Schulungscenter Villach: Statt "Verkaufstraining mit Italienisch" Psychospiele und neoliberale GehirnwäscheGastSo, 01.01.2017 - 19:11

Frühjahr 2016

Schönen Nachmittag,

ich habe mich auf den Kurs "Verkaufstraining mit Italienisch"  bei "bit"-Group Schulungscenter Villach, gefreut. Meine Erwartungen waren fachbezogen auf Verkauf, Marketing oder Produktpräsentationen - in italienischer Sprache - so wie das im AMS-Katalog angeboten wird.

Die Realität zeigt etwas anderes, denn der Kurs enthält einen großen Anteil an "Psychospielen" in Form a von Kreisspielen wo wir z.B. mit einem Schaumstoffwürfel und einer Stoffpuppe spielten - die Stoffpuppe hatte den Namen "Pagro" und der Schaumwüfel hatte den Namen "Magro".

Wir mussten das Spielzeug im Kreis weiter reichen und dem Partner das Spielzeug immer namentlich vorstellen woraufhin der Partner nochmals nachfragen musste "wie heißt das?". Wir mussten dann wiederholen "das ist der "Magro"-  wir mussten das Spielchen mehrere Runden durchspielen bis wir alle "keinen Plan" mehr hatten, da das "Verwirrspiel" gleichzeitig in 2 Richtungen stattgefunden hatte. Man fühlt sich verblödet!

Das sollte ein Konzentrationstraining sein, teilte die Trainerin mit. Wir empfinden das aber eher energieraubend und am Thema vorbei - wir erwarten fachliche Wissenserweiterung in Theorie und Praxis z.B. eigene Produktpräsentationen oder Preisgestaltungen.....

Ich fragte ob diese Kreisspiele nur jetzt zu Beginn des Kurses gemacht werden- die Antwort war, dass  diese täglichen Kreisspiele und Teamworks mit ständigem Teilnehmerwechsel, fixer Bestandteil des Kurses sind und wenn mir das nicht behagt, dann könne ich jederzeit austreten -  fachliche Theorie und Praxis würde in diesem Kurs nicht so im Vordergrund stehen, sagte die Trainerin, da wir für den "Arbeitsmarkt" trainiert und flexibel gemacht werden sollten. Abschiessend sagte sie zu mir, dass man in der "Sozialen Sicherheit" sonst nur zur Trägheit neigen würde.

Ich meldete die Situation sofort  beim AMS und der Geschäftsstellenleiter teilte mir mit, dass er das rückfragen werde.

Er bestätigte mir auch, dass seit ein paar Jahren viele Fachkurse  Kreis-und Psychospiele beinhalten - das  war "vorher" nicht  der Fall.
Ich hatte in meinen bisherigen Fachkursen in Wien auch keine Kreisspiele oder Psychospiele. Ich persönlich halte nichts von erzwungener Gruppendynamik, da ich die Erfahrung gemacht habe, dass sich ein Team ganz natürlich einspielt - ohne Einfluss von Aussen - indem man sich auf natürliche Art und Weise aneinander gewöhnt - das war früher auch immer so!

Deshalb finde ich, dass im Kurskatalog des AMS, die Kurse ganz genau deklariert werden  sollten und dass die "umstrittenen" Kreis- und Psychospiele aufgelistet werden sollten - damit man vorher schon Bescheid weiss worauf man sich einlässt oder den Kurs gar nicht auswählt. Es sollten auch Kurse ohne Kreis- und Psychospiele angeboten werden.

Laut AMS-Geschäftsstellenleiter Villach ist nicht ganz klar wie hoch der Anteil in Prozent mit Kreis- und Psychospielen  ein Fachkurs überhaupt enthalten darf und ob man von den Trainern dazu gezwungen werden darf. Er muss das rückfragen und überprüfen, teilte er mir mit  - er meinte, dass die Firma "Bit Group Schulungscenter"  "zertifiziert"  sei  und das AMS verlässt sich darauf, ausser die Praxis sieht anders aus - so wie in meinem Fall - dann wird das überprüft und hinterfragt.

LG von Anna

Erfahrungsbericht Kategorie
Bezeichnung der Maßnahme
Ortsbezug
Betreuende Behörde

"BBE Trendwerk akt:E" Trendwerk in Kooperation mit Context Plus

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"BBE Trendwerk akt:E" Trendwerk in Kooperation mit Context PlusObserverMi, 11.01.2017 - 15:14

Gedächtnisprotokoll

Am Infotag wird uns in Gruppen von etwa 6 Personen erklärt, wie die Maßnahme abläuft. Sie ist FREIWILLIG, wer nicht teilnehmen möchte, muss eine Erklärung mit der Begründung für die Nichtteilnahme ausfüllen. Man gehe dann wieder zurück zum AMS und müsse das mit dem Betreuer besprechen. Die Hälfte der Gruppe wählt diese Option.

Die anderen müssen eine Vereinbarung unterschreiben und das übliche Bewerbungsblatt.

Zu Beginn hat man 2 Wochen lang 2 mal pro Woche ein Gruppencoaching. Dauer 3,5 Stunden. Man kann zwischen Vormittag und Nachmittag auswählen. Danach bekommt man einen Termin für ein Einzelcoaching und macht sich die Termine mit dem Betreuer aus.

1. Gruppencoaching

Bewerbung, Versicherungsdatenauszug, Lebenslauf bevorzugt auf usb-stick und ein Bewerbungsschreiben der Teilnehmer wurden sofort! abgesammelt.

Einige Teilnehmer reagieren schon kritisch, worauf der Ton der Vortragenden etwas härter wird.

Es folgen dann Erklärungen, was die verschiedenen Begriffe bedeuten.

BBE Betreuungs- und Beratungseinrichtung ist freiwillig und hat keine Konsequenzen seitens des AMS wenn ich hier nicht freiwillig herkomme.

akt:e = akte Erfahrung

SÖB = sozialökonomischer Betrieb

Trendwerk SÖBÜ = sozialökonomischer Betrieb mit Überlassung in den 1. Arbeitsmarkt

Diese sind alle in der sogenannten Reaktivgruppe zusammengefasst.

Auf die Anmerkung einiger Teilnehmer, dass der 2. Arbeitsmarkt fiktiv sei bzw. auf die Frage, wie dieser Arbeitsmarkt zu definieren sei:

Der 2. Arbeitsmarkt ist NICHT fiktiv sondern … er zeichnet sich durch die Befristung aus, es gibt weniger Druck, eben sozialökonomisch, die Entlohnung ist immer gleich (egal welche Ausbildung man hat) .. weil etwas im Leben vorgefallen ist z.B. man ist länger arbeitslos.

Auf die Frage bzw. Anmerkung, dass der 2. Arbeitsmarkt vom AMS gefördert werde, gab es keine klare Aussage, eher Abschweifung.

Da es sich um eine freiwillige Maßnahme handelt, kann man die Termine absagen, falls man mal verhindert ist. Die Termine für das Einzelcoaching sind ca. alle 14 Tage.

Es werden noch die Förderungen für die Firmen erklärt, wenn man über Trendwerk arbeitet.

Zu Anmerkungen der Teilnehmer zur Lage der Wirtschaft und zu steigenden Arbeitslosenzahlen, kommt es immer wieder durch, dass jeder einzelne SELBST schuld an seiner Arbeitslosigkeit ist. Es komme halt darauf an, wie flexibel man selbst sei.

Zusätzlich zu den Bewerbungsbogen müssen noch 2 Blätter ausgefüllt werde.

1. Blatt „Mein Bewerbungsprofil“, ist das gleiche wie der Bewerbungsbogen, dieses Blatt bekommt aber der Betreuer, die gleichen Fragen:

bisherige Tätigkeiten

JobWÜNSCHE

besondere Fähigkeiten: FS-B, Staplerschein

Sprachen

EDV-Kenntnisse

Zertifikate und Zeugnisse

Arbeitszeiten: verschiedene Zeiten sind angeführt (sollen die Zeiten sein, zu denen man arbeiten kann).

2.Blatt Meine Stärken: mit 3 Sprechblasen:

Ich mache gerne …..

Ich kann besonders gut …

Meine Hobbies sind ….

diesen Zettel wurden wir auch gezwungen, abzugeben.

Bei den nächsten Gruppencoachings werden der Lebenslauf und das Bewerbungsschreiben besprochen. Bei der Bewerbungsart direkt über das Internet bzw. auf der Website der Firmen, macht der Vortragende eine Bemerkung zum Datenschutz. Auf die darauffolgende Frage eines Teilnehmers, wie das den beim Trendwerk sei, stellt sich heraus, dass wir den Versicherungsdatenauszug gar nicht abgeben hätten müssen!!!

Einzelcoaching:

Termin bei seinem jeweiligen Betreuer. Wobei das Wort Einzel nur für die Teilnehmer zutrifft. Die Betreuer sitzen zu dritt in einem Büro, wobei die anderen das Gespräch mithören (anm. so hat man gleich Zeugen), beobachten können, wie sich der Teilnehmer verhält und sich auch in das Gespräch einmischen.

Maßnahmenanbieter
Bezeichnung der Maßnahme

AMS diktiert Anstellung bei dubiosen gemeinnützigen Beschäftigungsprojekt in Niederösterreich

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AMS diktiert Anstellung bei dubiosen gemeinnützigen Beschäftigungsprojekt in NiederösterreichAktiver AdminMi, 26.10.2016 - 18:52

Sehr geehrter Herr Mair!

Möglicherweise interessant für sie:

Bin seit 4 Jahren arbeitslos, 47, suche im EDV u Bürobereich, habe das bisher ausschliesslich gemacht, kann natürlich mittlerweile auch als Hilfsarbeiter vermittelt werden.

Dem AMS dürfte es mittlerweile als unglaubwürdig erscheinen, dass ich keine Arbeit finde.

Diverse Aussagen der Betreuerin: "Sie stechen schon etwas heraus (vermutlich in Bezug Qualifikation<>Langzeitarbeitslosigkeit) "Herr x (Vizechef Geschäftsstelle) ist eh schon an ihnen dran", habe Herrn x schon mal bei einem Bewerbungstraining vor der Menge ein paar allgemeine unangenehme Fragen gestellt, er dürfte mich mittlerweile kennen.

Aktueller Fall:

Ich bekomme eine Zuweisung zu einer Vorbereitungsmaßnahme für einen Arbeitsplatz im Rahmen eines GBP Naturdingsbums.

Ich stelle mich dort vorgestern natürlich vor, und stelle klar , ich bin selbstverständlich an einem Arbeitsverhältnis interessiert (das übliche für 6 Monate). Das Klima war anfangs locker, weil ich gesagt habe ich sei hier,  weil ich scheinbar etwas unangenehm für Herrn x bin, darauf wurde die Dame gesprächiger ("ah, ein kleiner Revoluzzer").

Man wollte mir dort  im Rahmen des Dienstverhältnisses diese mehrwöchige Vorbereitungsmaßnahme reindrücken. Ich habe dann klargestellt, dass für mich nur der direkte Arbeitsbeginn in Frage kommt. Dies schien aber lt. Auskunft nicht möglich, denn man müsse sich ja in beiderseitigem  Interesse ein Bild machen, ob das was für mich ist. Ausserdem hat man da Betreuung bei der Arbeitssuche, blabla.

Auf meine Frage, ob es überhaupt vorkommt, dass jemand gleich direkt ohne Vorbereitungsmaßnahme anfange: "Das ist prinzipiell möglich, komme aber nicht vor, nur wenn das AMS ihr das vorschreibt, das ist aber bei der Geschäftsstelle x noch nicht vorgekommen, die sind da nicht so. "

Offenbar sind sie nun doch so, denn ich bekam heute einen Anruf, dass ich nächsten Mittwoch anfangen muss. Die Dame (die selbe vom Gespräch) schien auch nicht begeistert darüber, wen sie sich da ins gemütliche Nest setzt, habe ich ihr doch beim Vorstellungsgespräch schon gesagt, wie fragwürdig und fragil aus juristischer Sicht diese ganzen Vereinskonstruktionen mit ihren sittenwidrigen Kollektivverträgen sind.

Offenbar dürften sie von der Vorbereitungsmaßnahme, also der Betreuung mehr profitieren, als vom Arbeitsverhältnis, denn von sich aus hätte sie mich sicher nicht eingestellt, ohne die Maßnahme.

Ein weiterer Punkt:

"Hier geht es um Landschaftspflege, schwere körperliche Arbeit, da müssen wir uns schon überlegen bei wem das Sinn macht, weil wir eine 28%ige Erfolgsquote vorgeschrieben haben, die wieder in den ersten Arbeitsmarkt zurück müssen" wurde mir gesagt. Erst dann habe ich mein Wirbelsäulenproblem angesprochen, für das ein Befund beim AMS aufliegt. Auf der Homepage des Vereins steht auch, man solle keine Rückenbeschwerden haben.

Das wäre also ein weiterer Grund , warum eine Einstellung aus Sicht des Vereins unsinnig wäre. Mir wurde dort auch gesagt, dass im Moment keine unmittelbare Arbeitsstelle frei wäre, deshalb ist die plötzliche Zusage natürlich umso unglaubwürdiger.

Ich hätte dann am Schluss meines Besuchs vorgestern trotzdem noch einen Bewerbungsbogen ausfüllen müssen, mit einem Haufen persönlicher Angaben, in dem u. a. das Trinkverhalten gefragt wird, was ich natürlich verweigerte, nachdem ja ohnehin kein aktuelles Arbeitsangebot bestehe.

Ich maile morgen mal eine Darstellung dieses Gesprächs ans AMS, wo ich diese Vorgehensweise des AMS auch direkt anspreche, und verlange eine Stellungnahme, ob mir bei Verweigerung des Arbeitsantritts der Bezug gesperrt wird, auch in Hinblick meines Befundes, das wurde ja angedeutet .

Ich halte es für sinnvoll, dass das mal dort dokumentiert ist , auch wenn's nicht leichter wird, und stelle mich mal geistig auf einen eventuellen zukünftigen Rechtsstreit ein.

Worauf ich hinaus will:

Ich hab dazu keine Info gefunden. Vielleicht ist das für sie ja nicht neu und relevant: Das AMS sagt also einem GBP direkt: "DEN stellst du ein". Die Dame hat mir gegenüber noch gesagt, dass sie der Anweisung des AMS Folge leisten müsse, weil sie ja von den AMS-Geldern leben, was ja jetzt auch passiert ist. Ich halte das insofern für interessant, weil das für mich evtl. interessante juristische Fragen aufwirft , auch wenn ich jetzt kein Jurist bin. Es ist zwar nachvollziehbar, dass diese Sozialvereine dem AMS gewogen sind, weil sie von deren Förderungen leben, aber hier sind die ja offenbar direkt weisungsgebunden.

Könnte man dann ein Dienstverhältnis unterstellen (siehe Definition Dienstverhältnis)? Wäre interessant, inwieweit da noch Selbständigkeit gegeben wäre, wenn das AMS so elementare Dinge, wie das Einstellen einer Arbeitskraft diktiert. Wäre natürlich ein Hammer, wenn das AMS für so ein Vereinsmitglied plötzlich SV-Beiträge abführen müsste ...

Ist das AMS dann nicht ein versteckter Arbeitgeber? Hätte das dann Konsequenzen?

Ein anderes Thema , das mir in letzter Zeit auffällt: Das AMS führt Auswahlverfahren bei Bewerbungen durch, sprich : man bewirbt sich beim AMS, und die übernehmen dankenswerterweise die Recruiter-Arbeit für die Firmen, und entscheiden, welche Bewerbungen weitergeleitet werden. Dabei werden vom AMS Bewerbungen mit Foto verlangt, obwohl aus Datenschutzgründen der hinterlegte Lebenslauf beim AMS direkt kein Foto mehr haben muss. Auch ein interessantes Kapitel. Abgesehen davon, dass es diskriminierend ist, wenn das AMS selbst unter den Arbeitslosen selektiert.

Ich hoffe, sie konnten etwas nützliches entnehmen, bin für weitere Fragen selbstverständlich offen.

Freundliche Grüsse

M

Anmerkung "Aktive Arbeitslose":

Artikel 3 Punkt 3 Arbeitsmarktförderungsgesetz (AMFG) regelt klar als Grundsatz für die Arbeitsvermittlung: "Niemand kann gezwungen werden, eine angebotene Arbeitskraft einzustellen."

Wenn bei einem SÖB/GBP keine Arbeit angeboten wird, ist mensch auch nicht verpflichtet, auf Vorrat seine persönlichen Daten zu belassen, denn nach Abschluss eines Bewerbungsverfahren hat mensch laut Datenschutzgesetz das Recht darauf, die Löschung seiner Daten zu verlangen!

Wie heisst es schön in George Orwells "Farm der Tiere": "Alle Schweine sind gleich, manche sind gleicher." Gegen diesen Gesetzesbruch haben wir bislang kein wirksames Rechtsmittel gefunden, denn wenn der SÖB/GBP mit macht, wird auch der Verwaltungsgerichtshof diesesn Rechtsbruch ignorieren, weil die Arbeitsaufnahme um jeden Preis vorgeht, auch um den Preis der Zerstörung des Rechtsstaates ...

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