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AMS Laxenburger Strasse: Keine Hilfe, nur Schikanen

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AMS Laxenburger Strasse: Keine Hilfe, nur SchikanenAktiver AdminSo, 21.02.2016 - 20:34

Anmerkung: Über den AMS Berater T. S. liegen bereits weitere ähnlich gelagerte Beschwerden vor!

Herr  S. behauptet ich würde schon

  • 10 Jahre bei AMS registriert sein was Gott sei Dank a Lüge ist
  • ich häte von AMS Wien einen Kurs gemacht als Webdesigner stimmt auch nicht kann man nachlesen
  • ich wäre chaotisch da ich jedes Mal total gerannt und  aus der Puste kommen würde kam  statt um 11.00 um 11.03  an um pünktlich zu sein
  • Er verweigert mir nach wie vor  jede Qualifizierung die mir dauerhaft eine Arbeit bringen würde,
  • Er will mich in irgendeinen Gesundheitskurs zubuchen wo meine Gesundheit geprüft wird.
  • Hier weiss er nicht wo das Institut ist, hier weiss er nicht wann ich 1. Termin dort erhalte.
  • Er weiss auch gar nicht was dort genau geprüft wird. Und noch viel besser er weiss auch nicht wie lange dies Massnahme dauert.

Dieser Mann blockiert mich und ist extrem arrogant zu mir. Auf die Frage ob ich die Stelle als Küchenhilfe in Salzburg annehmen soll, antwortete er nur arrogant Reisende sol man ziehen lassen

Auf die Frage was er davon hält, dass ich mit 46 Jahren einen neuen Job in Norwegen oder der Schweiz suchen will, anstatt lebenslang von Sozialhilfe von AMS zu leben.

Sagte er  2014 wollten sie noch nach Norwegen,  jetzt wollen sie in die Schweiz.

Ergo, ich darf  falsche oder unasgereifte Entscheidungen nicht überdenken, analysieren.

Auf die Frage ob er mir die Abteilung oder die Personen nennen kann die für Jobsuche in Europa ( Europ. Union zuständig sind), bekam ich die die Antwort ich kann Ihnen nur bei Jobsuche in Österreich oder Wien helfen.

Das heisst er will mir die Ansprechpartner für Jobsuche in Ausland gar nicht nennen, dieser Mann verweigert mir aktiv jede Hilfe.

Habe über  2600 Gastronomiefirmen in Österreich  und über 1360 Schreiner, Möbelbaubetriebe per Email angeschrieben, bin bereit umzuziehen.

Umzugshilfe Ams wurde mir verweigert auch wenn ich dadurch Job in anderem Bundesland aufnehmen kann.

Und warum komme ich immer wieder zum Termin nach Wien, warum geh ich nicht einfach aus Österreich weg.

Ja wenn ich das finanziell stemmen könnte würde ich das gerne machen. Kann ich leider nicht ich würde überall arbeiten. Aber Umzug kostet Geld auch dabei blockiert mich Herr S.

Und es wird mir von Herrn S. vorgeworfen dass ich mich bewerbe.

Dieser Mann will mich aktiv behindern und aktiv verhindern dass ich Arbeit aufnehmen kann.

Obwohl ich mit 46 Jahren Chancen hätte dank guter Sprachkenntnisse in Englisch, Franz, Ungar. In Bereich Rezeption Hr. S. dass selber anerkennt verweigert er mir sinnvolle Umschulung. Die 3 Monate dauern würde.

14 Lehrgänge in 2 Jahren vorgelegt mit Kostenvoranschlag und Argumentation alles wurde typisch arrogant abgelehnt. 

Bitte helfen Sie mir wirklich einen Arbeitsplatz zu finden, anstatt mich von 2014 bis 2016 zu  benachteiligen mich als Person angreifen zu lassen und dass ich echten aktiven Berater kriege der mich wirklich effektiv bei Jobsuche unterstützt.

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Betreuende Behörde

Adieu AMS – ein Resumee

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Adieu AMS – ein ResumeeAktiver AdminSo, 21.02.2016 - 21:29

Wenn die Wirtschaft Sachzwänge ausübt, müssen diese um der Gerechtigkeit willen reduziert werden, um die Befähigungen der Menschen zu vergrößern, das zu tun, was ihnen wichtig ist.“

Angesichts der Erfahrungen, denen Zigtausende erwerbsarbeitslose Menschen ausgesetzt sind, sobald sie sich der Obhut des AMS anvertrauen, klingt dieser Satz des Ökonomie-Nobelpreisträgers Amartya Sen wie eine sozialromantische Utopie.

Wovon hier die Rede sein soll, ist die staatlich verordnete Diskriminierung und Entrechtung von Menschen, die eine Leistung aus der Arbeitslosenversicherung in Anspruch nehmen:

Von den Akteuren des AMS und der öffentlichen Verwaltung sowie von politischen Entscheidungsträgern - unter Mitwirkung des Rechtssystems und sozialer bzw. kirchlicher Institutionen wie der Caritas - werden Menschen, die ihren Platz und ihr Einkommen auf dem Arbeitsmarkt verloren haben, zu Verwaltungsobjekten degradiert und systematisch ihrer persönlichen Rechte und ihrer Menschenwürde beraubt.

Dabei handelt es sich um einen schleichenden Prozess der Aushöhlung von Persönlichkeitsrechten, der mit der Antragstellung beim AMS seinen Lauf nimmt und der geprägt ist von Desinformation und von subtilen Täuschungsmanövern - vom Vertrauensmissbrauch an Menschen in einer Situation existentieller Not.

Wenn ich hier noch einmal aufrolle, was ich als Betroffene - ich bin gesund, sehr gut ausgebildet und arbeite gern - am eigenen Leib und Leben erfahren habe, drängt sich mir in Zusammenhang mit den Erinnerungen an meine Erlebnisse ein Gefühl des Entsetzens auf: All das geschieht vor den Augen der Öffentlichkeit und im Namen eines demokratisch verfassten Rechtsstaates.

Über die Ereignisse in Zusammenhang mit meiner Beschäftigung als ungelernte Hilfskraft in einem Gebrauchtwarenladen der Caritas im Frühjahr 2013 habe ich ausführlich berichtet:

  • Die durch Androhung von Sanktionen erzwungene Ausübung einer mir nicht entsprechenden Tätigkeit, die mir keinerlei Entwicklungschancen bietet

  • Die Einstufung und Bezahlung als ungelernte Hilfskraft, die nur unter Anleitung arbeiten kann (so zu lesen im Kollektivvertrag der Caritas von 2013)

  • Schikanöse Arbeitsbedingungen und mangelnde Gesundheitsvorsorge

  • Eine verpflichtende „sozialpädagogische Betreuung“, deren Bedarf und Berechtigung nie erhoben wurde

  • Die betrügerische Darstellung dieses Dienstverhältnisses auf dem 2.Arbeitsmarkt als Qualifizierung und Integration in den (ersten) Arbeitsmarkt

  • Die Finanzierung solcher Projekte durch Versicherungsbeiträge und öffentliche Fördermittel

  • Eine Gesetzgebung und Rechtssprechung, die diesen Mißbrauch öffentlicher Mittel gegen den Willen der betroffenen Menschen ermöglicht und durchsetzt.

Als ich mein Dienstverhältnis im Carla-Shop nach einem Arbeitsunfall – ich war über die ungesicherte Schwelle zur Lagergarage gestürzt – noch vor Ablauf der Probezeit kündigte, wurde vom AMS eine Bezugssperre von 4 Wochen verhängt, abgesegnet durch einen Regionalbeirat, der aus Vertretern von Arbeiterkammer, Gewerkschaftsbund, Wirtschaftskammer und Industriellenvereinigung besteht.

Meine Berufung gegen diese Vorgangsweise wurde nach 4 Monaten abschlägig beschieden, mein Lebensunterhalt für einen Monat wurde nachträglich einbehalten.

Eine Beschwerde bei der Volksanwaltschaft blieb erfolglos.

Was hier in wenigen Sätzen zusammengefasst ist, bestimmte mein Leben über Monate:

Die zeit- und energieaufwändige Auseinandersetzung mit den relevanten gesetzlichen Bestimmungen; das beständige Auf-der-Hut-sein-müssen gegenüber der weiterhin laufenden Betreuung durch das AMS; das existentielle Ausgesetzt-Sein gegenüber einer übermächtigen staatlichen Institution ohne jeglichen rechtlichen Beistand; die Erfahrung des Scheiterns an der menschenverachtenden Willkür eines AMS, das sich meiner kostbaren Lebenszeit bemächtigt und mir persönlichen Schaden zufügt, anstatt seiner gesetzliche Aufgabe nachzukommen: der Existenzsicherung und der effizienten Arbeitsvermittlung.

Wenn ich dieses Erleben zum Ausdruck bringe, so tue ich dies nicht, um mich selbst als Opfer zu stilisieren, sondern um anhand der von mir durchlebten Geschichte die persönlichen und gesellschaftlichen Auswirkungen einer strukturellen Gewalt ein Stück weit sichtbar werden zu lassen, der in Österreich mittlerweile etwa 10% der erwerbsfähigen Bevölkerung existentiell ausgesetzt sind und die aus Versicherungsbeiträgen und öffentlichen Mitteln finanziert wird.

Aufgrund meiner Erfahrungen mit dem System AMS hat sich nachträglich eine Erkenntnis herauskristallisiert, welche durch unvoreingenommene Lektüre der von mir und anderen Betroffenen veröffentlichten Berichte und Dokumente leicht nachvollziehbar wird:

Die Situation, in der sich ein Mensch befindet, der Leistungen aus der Arbeitslosenversicherung bezieht, ist gekennzeichnet durch Desorientierung - aufgrund mangelhafter oder irreführender Information - über die tatsächlichen rechtlichen Rahmenbedingungen und durch die beständig präsente Androhung von Zwangsmaßnahmen und Sanktionen.

Áuch wenn der Verlust des Arbeitsplatzes nicht als Vergehen geahndet werden kann: Die Unschuldsvermutung gilt für Erwerbsarbeitslose nicht, genauso wenig wie der Rechtsgrundsatz „Im Zweifel für den Angeklagten“ bei der Nichannahme oder Kündigung einer Beschäftigung, die vom AMS als zumutbar erachtet wird.

Insgesamt hat die Person, die in den Bescheiden und Akteneinträgen des AMS und in den Beurteilungen der Partnerorgansiationen aus mir gemacht wird, nur wenig gemein mit dem Menschen, der ich tatsächlich bin. Was dort dargestellt wird, ist vielmehr geprägt vom verzerrten Menschenbild einer Institution, die ihre eigene Unzulänglichkeit abwälzt auf Menschen, welche sich dagegen nur wehren können, wenn sie bereit sind, dafür ihre Existenzgrundlage aufs Spiel zu setzen.

Dass diese Bedingungen nicht in Einklang stehen mit der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte als unverzichtbarer Grundlage eines demokratisch verfassten Rechtsstaates, bedarf wohl nicht der Erläuterung.

Das systematische Untergraben demokratischer Grundwerte durch die Instutionen eines Staates wie Österreich, das zu den 10 reichsten Ländern der Welt gehört, kann durch nichts gerechtfertigt werden.

Bleibt die Frage zu stellen:

Ist das AMS in seiner gegenwärtigen Verfasstheit überhaupt befähigt, im Sinne der demokratischen Rechte erwerbsarbeitsloser Menschen zu handeln und damit seinem gesetzlich verankerten Auftrag gegenüber der Versichertengemeinschaft gerecht zu werden?

Mag.a Margarita Egghart

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MA 40 schickt Ladung zu Termin zu spät ab: Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorherigen Stand erfolgreich!

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MA 40 schickt Ladung zu Termin zu spät ab: Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorherigen Stand erfolgreich!Aktiver AdminSa, 05.03.2016 - 22:56

Hallo,

die MA 40 hatte mir eine Ladung geschickt. Am Briefkopf stand 7.10.2015 jedoch wurde der Brief erst am 12.10 um 15:20 aufgegeben.

Am 13.10.2015 war der gelbe Zettel in der Post. Mit dem Hinweis Abholung erst am nächsten Tag, also am 14.10.2015, möglich. Ich hätte am 15.10 um 8 Uhr bei der MA 40 sein sollen. Vor ein paar Wochen wurde die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand genehmigt.

Viel Spass beim Lesen des Dokumentes Seite 2 unten beinhaltet den wesentlichen Teil.

Ich empfehle jeder/m: Die "Verpflichtung mitzuwirken" immer erst nach einer Akteneinsicht erfüllen. Es kommen dann zwar Sätze, wie die Akteneinsicht können sie erst nach der Beantwortung von ein paar Fragen haben. Nicht einschüchtern lassen. Ich bestand auf eine vorige Akteneinsicht gemäß § 17 AVG. Meiner Meinung nach war dies volle Absicht mir eine Frist zu setzen die fast unmöglich einzuhalten war.

Der springende Punkt ist: Ich hätte nur an genau einen Tag Zeit gehabt um zu erfahren, dass ich einen Termin warzunehmen habe.

Lg, C

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Berichtsgegenstand
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Infotag bei itworks: Kampf um den Fragebogen (Februar 2016)

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Infotag bei itworks: Kampf um den Fragebogen (Februar 2016)Aktiver AdminSo, 06.03.2016 - 09:11

Gedächtnisprotokoll 25.02.2016 von 08:45h bis 10:20h, Itworks 1200 Wien:

Ich habe mich um 08:45 bei der Rezeption im Erdgeschoss des Unternehmens gemeldet. Ich zeige meine, mir von meinem Berater ausgehändigte Einladung der Dame an der Rezeption vor. Diese nahm sich meine Einladung und schickte mich in den ersten Stock, links, Zimmer 1.49. Dort ging ich unverzüglich hin und setzte mich auf einen der Sesseln.

Kurz nach 09:00 kam Herr K. J. in den Raum und hielt einen kurzen Vortrag über das Unternehmen itworks. Nachdem Vortrag ließ er einen Fragebogen durchgeben und verteilte Kugelschreiber. Laut seinen Anweisungen müssen wir den Fragebogen komplett ausfüllen und diesen dann im Erdgeschoss bei der Rezeption abgeben. Ich füllte den Fragebogen soweit  ich mich auskannte aus und gab diesen im Erdgeschoss bei der Rezeption ab.

Die Dame sagte ich soll im Gang neben der Rezeption warten bis ich namentlich aufgerufen werde. Gleichzeitig verlange ich mein Einladungsschreiben von der selben Dame an der Rezeption zurück. Diese übergab mir meine Einladung ohne Diskussion.

Nach einer langen Wartezeit wurde ich von Herr K. J. aufgerufen. Ich Folge ihm zu seinem Schreibtisch. Als ich mit meinen Fragen bezüglich konkreten Jobangeboten begonnen habe, bremste er mich mit der Aussage ich hätte den Fragebogen nicht komplett ausgefüllt. Ich wollte auf seine sehr unfreundliche Art meinen Fragebogen zurück. Er meinte NEIN.

Er frage mich ob ich arbeiten will oder nicht. Ich sagte selbstverständlich, dass ich arbeiten will. Er meinte daraufhin das ich dann den Fragebogen Unterschrieben muss! Denn wenn ich den Fragebogen nicht unterschriebe wird Herr K. J. meinem AMS-Berater mitteilen das ich nicht arbeitswillig bin! Ich meinte das er dem AMS natürlich mitteilen kann was er will aber das ich das nie gesagt habe!

Ich erklärte ihm ganz ruhig und freundlich das meine Daten mir gehören. Er wurde immer lauter und meinte ich solle ihm nicht seinen Job erklären.

Sogar die Kollegin die im Nachhinein für den Herr K. J. als Zeugin unterschrieben hat ist auf unser Gespräch  aufmerksam geworden. Ich denke das sie den Inhalt nicht so wahrgenommen hat wie die Lautstärke, da sie ja selbst in einem Gespräch mit einer Dame war.

Ich bat ihn nicht so laut zu werden da ich auch nicht laut bin und sich zu beruhigen.

Herr K. J. meinte er wird sich meinen Fragebogen kopieren. Ich sage mehrmals das auf dem Fragebogen meine Daten sind und meine Daten mir gehören. Er meinte ich muss auf der Kopie unterschreiben, dass ich meinen originalen Fragebogen erhalten habe.

Er ignorierte meine bitte und kopierte meinen Fragebogen. Seine Kollegin hat auf seine wortwörtlich folgende Bitte hinauf als Zeugin unterschreiben: "Kannst du mir bitte was als Zeugin unterschrieben? Ich habe da einen Spezialisten sitzen."

Ich verstehe nicht ganz was Herr Kreidenitsch mit "Spezialisten" gemeint hat, aber ich nehme nicht an das es als Kompliment gemeint war. Außerdem bin nur ich an seinem Schreibtisch gesessen, also kann er nur mich gemeint haben.

Um das sehr unangenehme Gespräch zu endlich zu beenden und mich nicht mehr anschreien zu lassen, unterschrieb ich auf der Kopie meines Fragebogens, dass ich meinen Originalen Fragebogen erhalten habe.

Ich bekam meinen originalen Fragebogen zurück und verließ das Büro indem unter anderen Herr K. saß. Auf meinen Wunsch wurde mir eine Zeitbestätigung von der Dame an der Rezeption ausgehändigt. Danach ging ich aus dem Gebäuden hinaus.

Gedächtnisprotokoll Ende.

Datum
Datum Ende
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Ewiges Warten am Wiener Sozialamt im 20. Bezirk

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Ewiges Warten am Wiener Sozialamt im 20. BezirkAktiver AdminSo, 06.03.2016 - 13:32

Möchte Ihnen nur mitteilen, dass ich mit einer Asylantin beim Sozialamt im 20. Bezirk war und die Zustände dort fürchterlich sind. Ich bin 59 und höre schon etwas schlecht. Nachdem ich nicht gleich verstanden  habe, dass wir aufgerufen wurden und ich nach 1 Minute erst zum Schalter ging, war es nicht mehr möglich dranzukommen, wir mussten uns eine neue Nummer ziehen. Dort sind Leute mit Kindern und vielleicht auch solche, die gar nicht Deutsch verstehen.

Bei der Caritas im 9. Bezirk muss man sich um 6 Uhr in der Früh um eine Nummer anstellen, damit man um 1 Uhr drankommt.

Ich selber hatte mit diesen Dingen nichts zu tun und ich war wirklich schockiert. 

In meiner Jugend, als ich krank wurde, war ich auch einmal beim Sozialamt im 3. und später ein paar Mal beim Arbeitsamt. Doch meistens habe ich meine Jobs in der Zeitung gefunden. Beziehe derzeit eine Berufsunfähigkeitspension und finde es toll, dass sich die Aktiven Arbeitslosen auch in dieser Hinsicht engagieren.

MFG

K. P.

Datum
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Chaos bei der PVA St. Pölten: Sinnlos zu EKG und Facharztuntersuchung

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Chaos bei der PVA St. Pölten: Sinnlos zu EKG und Facharztuntersuchung Aktiver AdminMi, 09.03.2016 - 18:33

Liebe Leute,

zur allgemeinen Belustigung noch mein Kurzbericht bei der PVA zwecks Begutachtung am 4.3. Ich maile denen vorher, warum ich bei dieser Begutachtung zum EKG und anschließend zum Facharzt Innere Medizin soll (mein EKG bzw. Blutwerte sind in Ordnung und es geht bitte um andere Krankheiten).

Ich musste trotzdem zu diesem Termin und EKG und Facharzt über mich ergehen lassen. Der Facharzt hatte scheinbar die Aufgabe, das ganze bei der PVA vorherrschende Chaos zu ordnen und meine Krankheiten (einschließlich Befunde etc.) zu dokumentieren. Mir kommt der Verdacht, dass denen  viele  Unterlagen aus der Vergangenheit (erster Berufsunfähigkeitspensionsantrag vor 5 Jahren) einfach fehlten. Die sind nicht einmal in der Lage meinen Antrag richtig zu lesen und lesen zu wollen.

Schlussendlich musste ich alles nochmals aufklären und Unterlagen en masse vorlegen, so eine Fahrt (mit Begleitung) kostet bitte Euro 60,- nach St. Pölten (also ein Personenticket Wien-Hamburg-Wien auf der Sparschiene). Begleitung wird nicht bezahlt, nur wenn man RollstullfahrerIn ist.

So nachdem alles geklärt ist, kann ich nochmals zu einem zweiten Termin nach St. Pölten pilgern zwecks Begutachtung.

Grundsätzlich mein Eindruck dort: Immer mehr Ältere verärgerte kranke Bürger suchen um Berufsunfähigkeitspension an, weil es eben keinen Arbeitsmarkt in Österreich ab 50+ gibt.

Viele Sparten, so u.a. die Telekombranche, beschäftigen überhaupt keine Älteren und selbst die Energieversorger nur 19 %. Selbständig ab 50 zu werden ist höchst riskant und das vor allem in Zeiten von wirtschaftlichen Krisen nahezu unmöglich. Und schlussendlich landest dann im Obdachlosenheim und bist überschuldet.

LG

Renate

Datum
Berichtsgegenstand
Betreuende Behörde

Vorlageantrag gegen Bezugssperre wg. angeblicher Vereitelung einer SÖB-Stelle bei der Caritas Götzis Vorarlberg

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Vorlageantrag gegen Bezugssperre wg. angeblicher Vereitelung einer SÖB-Stelle bei der Caritas Götzis VorarlbergAktiver AdminMi, 09.03.2016 - 19:50

Dornbirn, am 16.2.2016

Arbeitsmarktservice Dornbirn
Wifi-Campus Trakt E
Bahnhofstraße 24
6850 Dornbirn

GZ: RGS 804 RP XXXXXXX

SVNR:

Vorlageantrag

am 17.2. 2016 persönlich beim AMS Dornbirn abgegeben.

1.

Einwendungen

gegen den abgewiesenen und abgeänderten AMS Bescheid vom 3.2. 2016 des Arbeitsmarktservice Dornbirn - erhalten am 5.2.2016 per Rsb Post

Wifi-Campus Trakt E
(für den Leiter des AMS Dornbirn)- MMag. Ulrich Patak
Bahnhofstraße 24
6850 Dornbirn

vom 3.2.2016

Beilage:

Kopie der Niederschrift vom 24.11.2015

Involvierte Personen bei den Ermittlungen:

  • Zeugin Frau K. B., Caritas Götzis

  • Zeuge Herr E. G., Caritas Hohenems

  • Herr Anton Strini / Landesgeschäftsführer /AMS Bregenz

  • Frau A. L., AMS Dornbirn

  • Frau S. S. , AMS Dornbirn

  • Frau G. G., Ombudsfrau AMS Vorarlberg

  • Regionalbeirat / (Namen der Personen mir nicht bekannt)

  • Frau Dr. B., Arbeiterkammer Dornbirn

Darstellung und Begründung warum der abgewiesene und abgeänderte AMS Bescheid vom 3.2. 2016 dem Bundesverwaltungsgericht zur Entscheidung vorgelegt wird:

Den maßgeblichen Sachverhalt habe ich am 27.11.2015 Herrn Anton Strini in meinem RePa Bericht Nov.2015 (RePA steht für R. P.) ausführlich geschildert, mit der Bitte um interne AMS Prüfung.

Dieser RePa Bericht liegt dem abgewiesenen und abgeänderten AMS Bescheid vom 3.2. 2016 bei. Daraus ist ersichtlich, dass die „scheinbare Arbeitsvereitelung“ durch Missverständnisse, falsche Informationen und Terminabsagen seitens AMS gar nie entstanden wären. Somit hätte sich die gesamte folgende Judikatur erübrigt ( allein der abgewiesene und abgeänderte AMS Bescheid vom 3.2. 2016 umfasst 46 Seiten).

Im Ermittlungsverfahren durch Hr. MMag.P.atik AMS wurde meiner Meinung nach, entweder gar nicht, oder sehr einseitig, die Gründe für die Bezugssperre im negativen und abgeänderten Bescheid vom 3.2.2016 und im Antwortschreiben von Herrn Anton Strini, bewertet und kommentiert.

Dafür wurden aber Mutmassungen und Beschuldigungen aufgezeigt, die ich zu diesem Zeitpunkt nicht thematisiert habe.

Z.B. Überqualifizierung, niedriger KV-Lohn bei diesen AMS Projekten „50 Plus“ usw.

Zu meiner Bitte um AMS Definition des Begriffes „zumutbar“ :

Ich habe klar die Zuweisungspraktiken und zweifelhaften Begründungen für Massnahmen in Frage gestellt. Es ging nicht um den besagten Job im Büro-Caritas Hohenems.

In meiner Berufung (vom 14.12.2015) gegen den Bescheid vom 1.12.2015 habe ich u.a. angeführt, dass die Niederschrift unter Voraussetzungen aufgenommen wurde, die so nicht akzeptiert werden können.

(Siehe „abgewiesener und abgeänderter AMS Bescheid“ vom 3.2. 2016 - Seite 3/46 und RePa Bericht Nov. 2015 – Seite 4/6 )

Frau S. S. konnte, bei der „Amtshandlung?“ (Niederschrift vom 24.11.2015) meine wahren Einwendungen (wohl aus Zeitgründen) gar nicht eruieren.

Der „Regionalbeirat“ hat also auf Grund sehr merkwürdig anmutenden Ausführungen in dieser Niederschrift vom 24.11.2015 entschieden.

(Kopie dieser Niederschrift liegt bei)

Wohl ebenfalls durch Probleme mit dem Zeit-Management, habe ich nie eine Stellungnahme von Frau G. G. / Ombudsfrau Bregenz -AMS Help Vorarlberg erhalten.

Es erfolgte keine Antwort auf mein Email vom 10.12.2015 warum der angefochtene negative AMS Bescheid vom 3.2. 2016 eigentlich abgeändert wurde und was das für mich für Folgen hat, konnte mir auch Frau Dr. Broger – Arbeiterkammer Dornbirn nicht erklären.

Zu Mitteilung über irrtümlich vom AMS Dornbirn verhängte Bezugssperre/ 20.10.2015

Meinem Ansuchen auf Löschung des Bescheides vom 20.10.2015 (aus dem eAMS-Konto und aus meiner AMS-Akte) – über die vorläufige Einstellung der Versicherungsleistung - wegen angeblichen Terminversäumnis wurde nicht entsprochen. -

Laut Mitteilung vom AMS Dornbirn, Herr MMag. Ulrich Patik per Rsb Post am 10.2.2016

Siehe RePa Bericht Nov. 2015 - Seite 1/6 - Punkt 1

2. Antrag

über die Erbringung des schriftlichen Beweises durch das AMS-Dornbirn über die rechtskonform durchgeführte Zuweisung an die CARITAS der Diözese Feldkirch bezüglich der angeblichen vereitelten Beschäftigung.

3. Beantragung

der Durchführung einer mündlichen Verhandlung:

Da es bei einer „Vereitelung“ einer Arbeitsstelle um ein vorsätzliches Handeln geht, also ein zumindest fahrlässiges schuldhaftes Verhalten mir vorgeworfen wird, handelt es sich bei der hier zu klärenden Rechtsfrage nicht um eine einfache technische bzw. versicherungsrechtliche Frage die keiner öffentlichen Verhandlung bedarf und alleine aufgrund der Aktenlage beurteilt werden kann. Da zahlreiche Widersprüche in den Aussagen der Beteiligten vorliegen, das AMS offensichtlich kein ordnungsgemäßes Ermittlungsverfahren durchgeführt hat, beantrage ich die Durchführung einer mündlichen Verhandlung.

4. Unter Hinweis auf den direkt anwendbaren Artikel 47 Absatz 3 Europäische Grundrechtecharta, beantrage ich die Beistellung einer Verfahrenshilfe:

  • Aufgrund der zahlreichen Verfahrensmängel und inhaltlichen Widersprüche besteht Erfolgsaussicht: die angebotene Bezahlung nach sittenwidrigem Pauschallohn der Transitarbeitskräfteregelung liegt weit unter der regulären Bezahlung der regulären Einstufung nach Caritas-KV und ist somit unzumutbar. Aufgrund der sozialpädagogischen Betreuung die weit über den Rahmen eines zumutbaren Arbeitsverhältnisses geht, handelt es sich zudem um eine begründungspflichtige AMS-Maßnahme.

  • aufgrund der Tatsache, dass im Rahmen des Programm "50+" viele Menschen nur wegen ihres Alters vom AMS auf einen "zweiten Arbeitsmarkt" zugewiesen werden, wo reguläre Kollektivverträge umgangen werden und wo auch die Chancen auf Arbeit am "ersten Arbeitsmarkt" kaum steigen, kommt diesem Fall wegen der diskriminierenden und bloß stellenden Wirkung dieses "zweiten Arbeitsmarktes" eine große Bedeutung zu.

  • aufgrund der zahlreichen Beteiligten und widersprüchlichen Aussagen bzw. fehlenden Informationen kommt diesem Fall eine ausreichende Komplexität zu, die einer anwaltlichen Unterstützung bedarf aufgrund des geringen AMS-Bezugs bin ich nicht in der Lage mir eine anwaltliche Vertretung zu leisten und aufgrund des massiven Machtungleichgewichts beim AMS, das seiner gesetzlichen Pflicht der Neutralität zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern nicht nachkommt, bin ich in der Durchsetzung meiner Rechte schwer im Nachteil.

Bei vollinhaltlicher Kenntnisnahme dieser Judikatur, bitte ich nun um eine unparteiische und nachvollziehbare Rechtsentscheidung seitens des Bundesverwaltungsgerichtshofes und um die Aufhebung des abgewiesenen und abgeänderten AMS Bescheides vom 3.2.2016

Beantragungen wurden fristgerecht eingebracht

R. P.

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Bezeichnung der Maßnahme
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Betreuende Behörde
Personen
Organisationen

Die Berater: Gesetzlich nicht gedeckte Erhebung von Lebenslauf und Bewerbungsdaten im AMS-Kurs

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Die Berater: Gesetzlich nicht gedeckte Erhebung von Lebenslauf und Bewerbungsdaten im AMS-KursAktiver AdminSa, 12.03.2016 - 16:03
Dokumentart

Sehr geehrte Frau P.,
sehr geehrte Frau K.,

mein Name ist M. B., seit 23.11.2015 besuche ich bei der Firma "die Berater" einen 10 wöchigen Englisch-Kurs. Bereits diese Woche wurde mir mehrmals von meinem Trainer folgendes mitgeteilt: Laut Aussage der Firma "die Berater" muss jeder Kursteilnehmer seine persönlichen Unterlagen (Lebenslauf und Bewerbungsprotokoll) abgeben, weil das AMS dies von der Firma "die Berater" unverzüglich verlangt. Auf meine Frage warum ich die zuvor erwähnten Unterlagen an Firma "die Berater"übergeben muss wo doch meine AMS Geschäftsstelle Prandaugasse diese Unterlagen ja bereits hat, bzw. über das e- AMS-Konto nachvollziehen/prüfen kann, erhielt ich als Antwort, dass es zwischen dem AMS und der Firma "die Berater" eine Vereinbarung/Absprache gibt und ich als Teilnehmer dieses Kurses auch dadurch verpflichtet bin diesen Anforderungen nach zu kommen.

Laut Aussage des Trainers gilt die Übergabe der Unterlagen als Beweis dafür dass ich mich während des Kurses aktiv beworben habe. Das ergibt keinen Sinn, weil ich nur dem AMS gegenüber und nicht dritten Personen oder Institutionen gegenüber verpflichtet bin meine Bewerbungen nachzuweisen.

Meine Frage an Sie: Wo ist da die gesunde Logik, wenn sich die Unterlagen (Lebenslauf usw.) die ich dem AMS abgegeben habe bis dato nicht verändert haben und ich freiwillig das e-AMS Konto führe wo die Unterlagen ersichtlich sind und jederzeit dem AMS zur Verfügung stehen ??

In welchem Gesetz/Paragraf steht, dass ich zur nochmaligen Abgabe verpflichtet bin (zu welchen Zweck und Grund)?

Wie Sie wissen und es ist Ihnen sicher bewusst/bekannt, unterliegen persönliche Daten dem Datenschutzgesetz und ich erinnere mich nicht, dass ich in irgendeinem Schriftstück das mir meine AMS Beraterin zur Unterschrift gab eine Aufforderung zur Übergabe dieser Daten unterschrieben habe.
Bitte um rasche Antwort und Ihre Stellungnahme.

Ich finde das nicht korrekt dass ein Unternehmen wo ich nur zeitlich begrenzt eine Ausbildung mache in meine Privatsphäre eingreift und sich Anspruch auf Daten macht die ihn nichts angehen. Wieso und warum verlangt das AMS von einem Sprachinstitut persönliche Daten die es schon hat?

Aus diesen Grund bitte ich das AMS Geschäftsstelle Prandaugasse (Abteilungsleiterin Frau P., bzw. meine AMS Beraterin Frau K.) oder die juristische Abteilung des AMS um schriftliche Bestätigung dafür, dass das AMS diese Vereinbarung/Anordnung laut den gesetzlichen Grundlagen mit der Firma "die Berater" getroffen hat.

Sollten sich keine gesetzlichen Grundlagen dafür finden verweigere ich die Übergabe der Daten.

Was das Bewerbungsprotokoll betrifft, stehe ich Ihnen jederzeit zur Verfügung um Ihnen meine Bewerbungen zu kommen zu lassen.

Mit freundlichen Grüßen

M. B.


15.12.2015, 14:08
Sehr geehrte Frau B.,

das Kursinstitut ist seitens AMS beauftragt, Lebensläufe zu sichten, gemeinsam mit den Kundlnrıen zu überarbeiten, den aktualisierten Lebenslauf und einen Karriereplan, der auch die lfd. Bewerbungsaktivitäterı enthalten sollte, bis spätestens Kursende, an die regionale Geschäftsstelle zu übermitteln.

Wir wünschen Ihnen noch viel Erfolg

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Arbeitsmarktservice

Anmerkungen Aktive Arbeitslose: Da laut Verwaltungsgerichtshof die Tätigkeit der Beratungs- und Betreuungseinrichtungen auf die Unterstützung bei der Arbeitssuche beschränkt ist (VwGH 2009/08/0044 RS 1), sind Arbeitslose natürlich nicht verpflichtet, den Kursinstituten ihre Lebensläufe und andere Unterlagen über Bewerbungen zu überlassen (VwGH 2005/08/0027). Es reicht völlig den TrainerInnen zwar die eigenen Bewerbungsunterlagen vorzuzeigen, damit diese Verbesserungsvorschläge machen können, es ist aber zur Zielerreichung des Kurses nicht notwendig, diese auch dem Kursinstitut zu überlassen.

Es ist zudem im AlVG noch keine Sanktion für die Weigerung der Bekanntgabe von Daten, insbesondere solcher Daten, die gar nicht unbedingt für die Aufgabenerfüllung des AMS notwendig sind. Wer sich kooperativ zeigen will, übergibt dem AMS eine Liste mit den allernotwendigsten Daten aus dem Lebenslauf, aber niemals diese selbst, das vom Gesetz her das AMS keine Fotos über Sie speichern darf und Sie weiterhin das "Recht am eigenen Bild" haben und die Verwendung Ihres Fotos durch das AMS untersagen können!

Insbesondere ist es auch nicht Aufgabe von Beratungs- und Betreuungseinrichtungen die Bewerbungstätigkeiten zu überwachen, die auch laut Verwlatungsgerichtshof in die eigene Privatsphäre fallen, daher unter den Schutz von Artikel 8 der m Verfassungsrang stehenden Europäischen Menschenrechtskonvention fallen und daher nur vom AMS in sehr eingeschränkter Weise überwacht werden dürfen (VwGH 2013/08/0070 RS 1)

Datum
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VISP Grafenwörth: Stellungnahme bezüglich der Sperre der Notstandhilfe vom 07.05.2015

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VISP Grafenwörth: Stellungnahme bezüglich der Sperre der Notstandhilfe vom 07.05.2015Aktiver AdminMo, 14.03.2016 - 14:43

<<< Zurück zum Bericht: VISP Grafenwörth - Besuch bei den Sklaventreibern

Stellungnahme J R. bezüglich der Sperre der Notstandhilfe vom 07.05.20151

Sehr geehrte Damen und Herren,

Da sich im Zusammenhang mit meinem Anspruch angeblich offene Fragen ergeben haben, haben Sie meinen Leistungsbezug ab 01.05.2015 vorläufig eingestellt.

Diese Situation ist mir sehr unangenehm und verursacht mir einen finanziellen Schaden. Weiter, ist mein Vertrauen gegenüber dem AMS etwas angeschlagen.

Laut Ihrem Schreiben vom 07.05.2013 hätte ich »die Arbeitsaufnahme bei VISP vereitelt«: Mir ist keine Vereitelung bekannt. Ich werde hier meine Version der Situation bekannt geben und hoffe, damit die offene Fragen klären zu können.

Zunächst, eine Anmerkung : Es ist nicht ersichtlich, ob es sich bei der Einladung, mich beim VISP vorzustellen, um eine »reine« Arbeitsvermittlung oder um eine Zuweisung in einer Wiedereingliederungsmaßnahme handelt.

Meiner Meinung nach und laut Ihrem Schreiben vom 21. April 2015, handelt es sich um eine Wiedereingliederungsmaßnahme und ich betrachte sie als solche. Es kann aber nicht sein, dass das AMS – in Form meiner Betreuerin, die nicht dafür kann – eine Wiedereingliederung Maßnahme in das rechtliche Kleid eines Arbeitsverhältnisses zu jener Einrichtung kleidet, welche die Wiedereingliederungsmaßnahme durchzuführen hat. Möglicherweise ist es gar nicht zugelassen : Die Zumutbarkeit einer Arbeitsstelle ist nicht gleich der einer Wiedereingliederungsmaßnahme.

Letzteres muss begründet sein: Bin ich eine Person, deren fehlende Fähigkeiten einem Einstieg in den regulären Arbeitsmarkt entgegenstehen? Und welche Fähigkeiten fehlen mir? Werde ich für den Einstieg in den regulären Arbeitsmarkt qualifiziert, und wie? usw. Kurzum: Gehöre ich zur Zielgruppe und wenn, Sie (AMS), diese Frage bejahen, können Sie sich nicht – mit dem Hinweis auf die Zumutbarkeit eines reguläre Arbeitsverhältnisses – eine faire Auseinandersetzung mit dem Betroffenen über den Nutzen und über die Notwendigkeit der Maßnahme sparen.

Auszug aus »Bundesrichtlinie für die Förderung Sozialökonomischer Betriebe (SÖB)«, AMF/12-2013

6.5. Förderbarer Personenkreis

Zielgruppe Sozialökonomischer Betriebe sind schwer vermittelbare Personen mit im Regelfall eingeschränkter Produktivität. Die Zugehörigkeit zur Zielgruppe ist im Einzelfall zu prüfen.

13.2. Zu Punkt 6.1. (AMP Zielsetzungen) und Punkt 6.5. (Förderbarer Personenkreis)

Als Personen mit Produktivitätseinschränkung und/oder Vermittlungshindernissen gelten insbesondere

- Langzeitbeschäftigungslose

- Ältere

- Personen mit Behinderung

- Personen mit sozialer Fehlanpassung

- Arbeitsmarktferne Personen

sofern folgende Vermittlungshemmnisse vorliegen:

- Verlust sozialer Kompetenz auf Grund lang andauernder Arbeitslosigkeit

- Mangelnder Qualifikation auf Grund lang andauernder Arbeitslosigkeit

- Wohnungslosigkeit

- Haft

- Schulden

- Drogen

- etc.

Was den Punkt Alter betrifft, bin ich schon sehr gut betreut von dem Verein 50+, ich habe die Chance gehabt – dank diesem Verein – einen Arbeitsplatz besetzen können (bis September 2014).

Was Vermittlungshindernisse betrifft, habe ich eine sehr gute und willkommene Hilfe von dem Verein Hebebühne. Dort ist mein Lebenslauf verbessert worden, die Schreibfehlern bei meinen Anschreiben beiseitigt worden, und ich weiß, dass ich jederzeit dort willkommen bin.

Was die »mangelnder Qualifikation auf Grund lang andauernder Arbeitslosigkeit« betrifft, setze ich freiwillig und seit Jahren beweisbare Maßnahmen.

Nur die gesellschaftliche soziale Umstände, kann ich – sowie Sie – nicht wirklich ändern. Ich habe viel erwartet von den Maßnahmen, die von Herrn Hundstorfer angekündigt wurden, nur nicht nach VISP geschickt zu werden …

Bevor wir uns auseinandersetzen wegen der angeblichen Vereitelung, möchte ich noch etwas schreiben:

Ich denke, dass ich im VISP nicht zu suchen habe, aus folgenden Gründen, die die AMS Bundesgeschäftsstelle Wien, besser als ich es kann, schon formuliert hat :

Auszug aus dem E-Mail vom 07.04.2014 des AMS Österreich – Bundesgeschäftsstelle: [adressiert an der Firma KOMKOM, welche ein Ansuchen um Fördergeld gemacht hat]

„ (….) Die von Ihnen vorgelegte Matrix bildet in starkem Ausmaß Basisqualifikationen für die Erwerbstätigkeit ab und umfasst zumeist nur Qualifikationen auf einem Niveau 1 des NQR. Für Personen mit psychischen oder geistigen Beeinträchtigungen, wie sie etwa in geschützten Werkstätten beschäftigt sind, ist dieses Niveau sicher zutreffend. SozialÖkonomischeBetriebe – SÖB verfolgen jedoch das Ziel, Person in den ersten Arbeitsmarkt zu integrieren, für sie gilt , dass sie den Standard-Anforderungen von Unternehmen gerecht werden müssen, der auf einem NQR-Niveau 3 ansetzt. Die Lernfelder im Rahmen eines SÖB umfassen daher Kenntnisse und Fertigkeiten, die Kompetenzen auf dem Niveau 3 bündeln.

Für den Personenkreis der SÖB-Beschäftigten wäre es sogar hinderlich, explizit darauf hinzuweisen, dass solche Grundqualifikationen gerade erst erarbeitet wurden. Derartige Kenntnisse und Fertigkeiten werden von Auftraggebern am ersten Arbeitsmarkt als selbstverständlich vorausgesetzt. Ein Hinweis auf die Lernnotwendigkeit würde Arbeitgeber sogar eher abhalten, diese Personen einzustellen.

Nach eingehender Prüfung müssen wir Ihnen mitteilen, dass das Projekt KOMKOM für die mittelbaren Zwecke des AMS nicht geeignet ist. Mangels Verwertbarkeit müssen wir von einer Projektbeteiligung Abstand nehmen. (…)“

Die auf Ihrem Schreiben des 21. April 2015 angepriesene »angelernte Tätigkeiten« der Firma VISP sind mEn auf Niveau NQ1 im Handbuch für die Zuordnung von formalen Qualifikationen zum Nationalen Qualifikationsrahmen (NQR)2. Ich habe ein Kolleg absolviert, welches auf Niveau NQ5 der Skala steht, dazu einige Zertifikate : Ich denke nicht, dass eine Verweilung beim VISP für mich von Nutzen seien kann.

Ich denke eher, dass sie meine Arbeitssuche eher schaden wird.

Über meiner angeblichen Vereitelung beim VISP

"Die Frage, wie sich der Arbeitslose bei dem Vorstellungsgespräch verhalten hat, ist für die Beurteilung, ob die Notstandshilfe zu versagen ist, ausschlaggebend. Die Beantwortung der Frage, ob der Arbeitslose das Zustandekommen der Beschäftigung vereitelt hat, erfordert präzise Feststellungen über den Verlauf des Vorstellungsgespräche."

(VwGH GZ 2002/08/0008 Rechtssatz 2, Dokumentennummer JWR_2002080008_20020220X01)

Am 27.04.2015, habe ich während mein Kontrolltermin mit Frau , zwar sehr ungeschickt aber doch, mein Zögern erörtert. Eine Mischung aus Drohung auf Sperre und einer Bitte zumindest mich dort Vorzustellen und Vorbeizuschauen hat mich überzeugt einen Vorstellungstermin dort zu vereinbaren.

Am 28.04.2015, bin ich pünktlich zum Termin erschienen, da ich von anderen Arbeitslosen vor einer angeblichen "Aggressivität" von Frau A.3 gewarnt worden war, habe ich alles penibel protokolliert.

Ein Arbeitsvorbereiter hat mir sehr zuvorkommend die Werkstatt und die Tätigkeit vorgestellt. Die Werkstätten sind sehr laut, die Arbeit geht zügig und ich habe kein Interesse an diese Arbeit erkennen können. Eine Frage betreffend die gefährliche Stoffe ist nicht zufriedenstellend beantwortet worden. Ich habe nur einfache Hilfstätigkeiten erkannt. Ich bin immer höflich gewesen, habe viele Frage gestellt, ich war sozusagen aktiv.

Nach 10 Minuten Besuch der Örtlichkeiten, habe ich angefangen einen mehrseitigen Fragebogen auszufüllen.

Ungefähr 25% der Fragebogen ist auf soziale »Auffälligkeiten« bezogen. Da solche Fragen im normalen Arbeitsrecht verboten sind, mir ist dann klar geworden, dass es sich nicht um einen normalen Arbeitsplatz handelte ; darüber hinaus habe ich nicht gewusst wie die Vertraulichkeit gewährt ist. Also habe ich »Privat« geschrieben. Auch, war mir vollkommen unklar warum diese Daten notwendig waren.

"Ob ein Arbeitsloser eine ihm angebotene Beschäftigung gerne oder ungern annimmt, ist unerheblich."

VwGH, 98/08/0175

Die erste Frage, ob ich ein Interesse an einer Beschäftigung beim VISP habe, habe ich ehrlich mit nein beantwortet. Ich denke, ich bin im Rahmen der freien Meinungsäußerung. Die Tätigkeit war nicht interessant für mich und könnte, mMn nur ein »Fleck« auf mein Lebenslauf werden.

Dann, bin ich in Gesprächszimmer eingeladen worden. Anwesend wären Frau H Herr , und der Arbeitsvorbereiter (ich glaube, er heißt Herr , bin aber nicht sicher). Nach eine kurze Vorstellung, hat das Gespräch angefangen. Herr S. hat nach meinem Lebenslauf gefragt, da gebe ich zu, hatte ich keinen mit : Es ist ein Fehler meinerseits gewesen, ich war überzeugt, dass weil das AMS mir dort zugewiesen hatte und da das AMS Teilinhaber dieser Firma ist, dass auch die Dokumente betreffend meiner Person auch schon übermittelt worden wären : Eigentlich ist mein Lebenslauf online auf ams.at und ich habe der Weitergabe zugestimmt.

Herr hat nichtsdestotrotz meine Fragebogen gelesen (sowie auch der Mitarbeiter, Herr , da war ich etwas überrascht: Die Fragen sind so privat, dass man sich fragt, warum der Umgang mit persönlichen Daten so lasch ist), er hat mehrmals zustimmend genickt. Nur, wenn er meine Antworte mit »privat« gekennzeichnet gelesen hat, ist sozusagen ein Engel durchs Zimmer geflogen:

Herr – (überfliegend) – 50 km … ok … ok … gut! …, nein, privat … privat, gut, das scheint ein kurzes Gespräch zu werden … [Auszug meines Protokolls des Bewerbungsgesprächs]

Herr S. scheint zu wissen, dass für den Erfolg einer Wiedereingliederungsmaßnahme die Akzeptanz des Betroffenes erforderlich ist: Mir hat niemand sich die Mühe gegeben, diese Maßnahme verständlich oder schmackhaft zu machen, wir finden hier wieder die Zweideutigkeit seitens des AMS, die ich am Anfang dieses Schreiben formuliert habe. Darüber hinaus, Frau hatte dort auch die Gelegenheit mir zu informieren über der Qualität dieser Maßnahme, sie hat aber das nicht getan.

Da ich die Frage auf meinem Interesse an einer Tätigkeit beim VISP mit nein angekreuzt hatte, war das Bewerbungsgespräch sozusagen beendet.

„Bei der Beurteilung, ob ein bestimmtes Verhalten eines Vermittelten als Vereitelung iSd § 10 Abs 1 AlVG zu qualifizieren ist, kommt es zunächst darauf an, ob dieses Verhalten überhaupt für das Nichtzustandekommen des Beschäftigungsverhältnisses ursächlich war. Ist die Kausalität zwischen dem Verhalten des Vermittelten und dem Nichtzustandekommen des Beschäftigungsverhältnisses zu bejahen, dann muss geprüft werden, ob der Vermittelte vorsätzlich gehandelt hat.“

VwGH 1999/03/0358 Rechtssatz 2, Dokumentnummer : JWR_1999030358_20021211X02

Ich kann keine Vereitelung nachvollziehen, hätte ich mein Lebenslauf mitgebracht, so hätte ich wahrscheinlich auch eine Absage erhalten, da es ersichtlich gewesen wäre, dass ich nicht in Zielgruppe passe.

Es war sozusagen zwar ein unabsichtlicher Fehler meinerseits, man könnte auch davon ausgehen, dass das Mitbringen meines Lebenslauf auch wahrscheinlich zu einer Absage geführt hätten können.

Um mit diesem Schreiben fertig zu werden, muss ich auch sie folgende Punkte einfügen:

„Eine ungerechtfertigte Weigerung eines Arbeitslosen, an einer Maßnahme der Um- oder Nachschulung teilzunehmen, liegt nur dann vor, wenn es sich überhaupt um eine solche Maßnahme handelt, wenn feststeht, dass die Kenntnisse und Fähigkeiten des Arbeitslosen für die Vermittlung einer zumutbaren Beschäftigung nach Lage des in Betracht kommenden Arbeitsmarktes nicht ausreichend sind und es deshalb solcher Maßnahmen bedarf, und wenn schließlich das Arbeitsamt das Ergebnis des diesbezüglichen Ermittlungsverfahrens dem Arbeitslosen - unter Hinweis auf die Rechtsfolgen einer Weigerung - zur Kenntnis gebracht hat und der Arbeitslose dennoch ohne wichtigen Grund die Teilnahme an dieser Maßnahme ablehnt (vgl. das zu analog zu behandelnden Wiedereingliederungsmaßnahmen ergangene hg. Erkenntnis vom 26. Jänner 2000, Zl. 99/03/0132, im Anschluss an das hg. Erkenntnis vom 5. September 1995, Zl. 94/08/0246).“

VwGH 1999/02/0291 Rechtssatz 2, im RIS seit 21.05.2002 Dokumentnummer JWR_1999020291_20020222X02

Die Wichtigkeit meiner Gründe eine solche Maßnahme abzulehnen, habe ich u.a auf Seite 2 dieses Briefs dargelegt.

"… Bei der Vermittlung und bei Maßnahmen zur Verbesserung der Vermittlungschancen ist von den auf dem Arbeitsmarkt verwertbaren Qualifikationen (Kenntnissen und Fertigkeiten beruflicher und fachlicher Natur) der arbeitslosen Person auszugehen und sind diese nach Möglichkeit zu erhalten oder bei Bedarf zu erweitern."

Auszug §38 c AMSG

Ich denke, dass dieser Paragraf ignoriert worden ist.

"… Bei der Arbeitsvermittlung sind die Fähigkeiten, Wünsche, die psychische und physische Eignung und die sozialen Verhältnisse der Arbeitsuchenden einerseits sowie die Wünsche der Arbeitgeber und die Erfordernisse des Arbeitsplatzes andererseits zu berücksichtigen."

Auszug §3 6 AMFG

Das alles ist nicht berücksichtigt worden, ich passe einfach nicht zur Zielgruppe.

Die Arbeitsvermittlung ist unparteiisch durchzuführen.

§3 5 AMFG

Da frage ich mich, inwiefern diese Vermittlung unparteiisch durchgeführt worden ist, da das AMS zu 25% Inhaber dieser Firma ist. Darüber hinaus frage ich mich auch, ob das AMS hier nicht Richter und Partei zugleich ist.

Schlussfolgerung

Ich bitte Sie höflich, diese Argumente zu berücksichtigen und die Sperre vom 01.05.2015 aufzuheben.

Beachten Sie bitte, dass da ich ein großes persönliches Interesse an eine qualitative Betreuung habe und folglich, dass faire und klare Bedingungen ein unverzichtbares Teil einer guten Betreuung sind.

Wenn Sie diese Argumente nicht annehmen wollen, bitte ich Sie, diese Sperre in Form eines Bescheids zu begründen, damit ich meine Ansprüche im Rechtsweg verfolgen kann.

Mit freundlichen Grüßen

J. R.

1 Beachten Sie Bitte die Textauszeichnungen in Fettschrift

2 Quelle: http://erwachsenenbildung.at/themen/nqr/grundlagen/qualifikationsrahmen.php

3 Frau hat sich mit mir gegenüber sehr höflich verhalten.

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Verwaltungsgericht hebt Bezugssperre wegen trendwerk auf!

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Verwaltungsgericht hebt Bezugssperre wegen trendwerk auf!Aktiver AdminSa, 28.11.2015 - 22:27

Es ist - klarerweise auch von mir als Betroffener - zu begrüßen, dass das BVwG zu zum Urteil gekommen ist, die Beschwerde gegen die Sperre nach §10 AlVG berechtigt ist.

Zu bemerken ist, dass das Gericht befunden hat, das AMS habe seine Ermittlungen ausreichend durchgeführt (Seite 16) und das obwohl das Gericht nun zu einer gegenteiligen Auffassung als das AMS kommt. Leider geht viel zu wenig hervor, dass das AMS offenbar geneigt ist oder systematisch so handelt, auf "Zuruf" eines Kursinstitutes oder anderen AMS-Dienstleisters gegen den arbeitslosen Menschen zu entscheiden.

Und es erscheint mit ebenfalls sehr bedenkenswürdig, dass der Umstand eines nun aktuellen Beschäftigungsverhältnisses einen Einfluss auf die Entscheidung des BVwG zu haben scheint, obwohl es in der Sache an sich keine Relevanz hat.

Viel Geduld beim lesen des Urteils

Robert

Anmerkung: Analyse und Bericht von der mündlichen Verhandlungen werden über die Weihnachtsfeiertage geschrieben ...

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Zielgerichteten Einsatz von AMS-Mitteln:

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Zielgerichteten Einsatz von AMS-Mitteln: Aktiver AdminMo, 14.03.2016 - 16:30

Lliebe Mit-Genoss/innen!

„Die künstlich aufgeblähte Blase platzt und bringt die unfassbare Unvereinbarkeits-Schweinerei zu Tage!“
Dem kann ich im Großen und Ganzen nur zustimmen!

Zur Presseaussendung der GPA-djp "Breite Unterstützung für den zielgerichteten Einsatz von AMS-Mitteln" vom 4. Mai 2015 möchte ich hiermit Stellung nehmen:

Als arbeitslose Sängerin und Musikpädagogin (die bereits vom neoliberalen Kahlschlag betroffen war, nachdem die Kultur ja schon vor vielen Jahren kaputt gespart wurde!), Sprachtrainerin und ehemalige Trainerin in diversen AMS-Maßnahmen (zuletzt ERFA und Englisch) habe ich beide Seiten zur Genüge kennengelernt, und ich denke, dass ich wohl mit Fug und Recht von mir behaupten kann, nicht zu jenen Kollegen zu gehören, die „mit dem Finger auf Arbeitslose gezeigt haben“ (Zitat auf SONED, Gästebuch S. 316, Eintrag vom 24.04.2015 von Ha.)! Schon immer habe ich zu meinen Kollegen gesagt: „Jede/r Trainer/in sollte einmal selbst arbeitslos gewesen sein, denn das erhöht die Sozialkompetenz, die ja in unserem Metier unerlässlich ist!“

Da ich nun selbst von dieser Kürzungs- und Kündigungswelle betroffen bin, kann ich natürlich auch die Gefühle auf beiden Seiten sehr gut nachvollziehen: den Unmut der Arbeitslosen, die – leider unter Androhung von Zwang – zu den Maßnahmen zugebucht wurden (was mir schon während meiner Tätigkeit als Trainerin ein äußerst ungutes Gefühl bereitet hat), aber ebenso den Ärger der in solchen Maßnahmen beschäftigten Trainer/innen, die entweder (so wie ich) bereits ihre Kündigung erhalten haben oder eine Gehaltskürzung verpasst bekommen haben!

Beim BEST-Institut, wo ich zuletzt tätig war, wurde das Projekt ERFA (Erfahrungswerte für Personen ab 50 Jahre) bereits im vergangenen Jahr zur Gänze gestrichen! „Von der dann einsetzenden Kündigungswelle waren dann auch einige sehr gut qualifizierte ältere Kolleg/innen betroffen, die jetzt bereits kurz vor der Pension stehen und nun unter Umständen selbst vom AMS durch SÖB-Zuweisungen und andere Zwangsmaßnahmen sekkiert werden! (Das wird vermutlich einigen Genoss/innen hier ein schadenfrohes Lächeln entlocken, ist aber für die Ex-Trainer/innen auch nicht gerade lustig!)

Ich möchte hier mal anmerken, dass das Projekt ERFA zuvor mehrere Jahre gut gelaufen war und dass wir sogar eine recht hohe Teilnehmer/innen-Zufriedenheit hatten. Warum? Weil wir (bis auf wenige Ausnahmen, die es ja leider überall gibt) stets darum bemüht waren, diesen älteren Arbeitslosen mit Respekt zu begegnen und ihnen mit Rat und Tat – ohne Ausübung von Druck – zur Seite zu stehen. Zumindest was mich und meine Kolleg/innen angeht, mit denen ich sogar heute noch in einem freundschaftlichen Verhältnis stehe, kann ich das wohl mit Recht behaupten.

In dem Projekt, in dem ich zuletzt beschäftigt war (Englisch Sprachkurs Wien Ost beim BEST-Institut in der Wolfganggasse) mussten auch die Englisch-Trainer/innen (allesamt Akademiker/innen mit abgeschlossenem Lehramtsstudium oder Anglistik-Studium) erhebliche Einkommenseinbußen in Kauf nehmen: Nachdem das AMS die Mittel für unseren Englischkurs (der übrigens vielen Teilnehmer/innen durchaus etwas gebracht hat) um die Hälfte zusammengestrichen hatte, wurden die übrig gebliebenen Englisch-Trainer/innen dazu „verdonnert“, nur noch Teilzeit zu arbeiten und das fehlende Einkommen durch weitere Sprachkurse oder andere Nebenjobs aufzustocken! Da viele damit natürlich nicht einverstanden waren, gab es (nachdem ich bereits gekündigt worden war) auch seitens der noch verbliebenen Trainer/innen einige Kündigungen. Einige der betroffenen hochqualifizierten Kolleg/innen haben dann Gott sei dank noch etwas anderes gefunden, einige sind aber vermutlich auch beim AMS gelandet.

Vor dem Hintergrund der menschenrechtswidrigen Zwangsmaßnahmen, die jetzt insbesondere den älteren Arbeitslosen aufgedrückt werden (SÖB-Zubuchungen, Transitarbeitsverhältnisse, Abschieben in den Niedriglohnsektor trotz guter Qualifikation, „Entsorgen“ der Generation 50plus am Zweiten Arbeitsmarkt) darf ich wohl sagen, dass das Projekt ERFA (mag die Bezeichnung „Sinnlos-Kurs“ für viele wohl auch zutreffen) für diese älteren Menschen, die ja teilweise schon gesundheitliche Einschränkungen hatten, immer noch das „kleinere Übel“ war!

Was mich bei dieser Diskussion ziemlich verwundert, ist die Tatsache, dass zwar alle Betroffenen (natürlich mit Recht) all die Jahre lautstark gegen diese „Deppenkurse“ und „Sinnloskurse“ gewettert haben, dass sich aber jetzt immer noch kein bzw. viel zu wenig Widerstand regt gegen diese menschenverachtenden Zwangsmaßnahmen, die uns von (Un-) Sozialminister Hundstorfer als sog. „Älterengarantie“, „Beschäftigungsprogramm 50+“, „Arbeitsmarktpaket 50+“ – oder was auch immer – verkauft und unter Zwang aufgedrückt werden!

Im Zuge dieses von Hundstorfer verabschiedeten „Arbeitsmarktpakets 50+“ werden selbst gut ausgebildete und erfahrene Fach- und Führungskräfte, teilweise sogar hochqualifizierte Akademiker/innen, zu Hilfsarbeiter/innen degradiert, in den Niedriglohnsektor abgedrängt, am zweiten Arbeitsmarkt entsorgt und auf diese Weise zu Menschen zweiter Klasse gemacht! Hier werden gut ausgebildete Menschen zu Lohnsklaven gemacht, vom Staat im Stich gelassen und verraten! Durch Hilfstätigkeiten, die zudem auch noch mit körperlicher Anstrengung verbunden und der Gesundheit der älteren Arbeitnehmer/innen nicht gerade zuträglich sind, wird das hohe Potenzial der älteren Arbeitskräfte verschlissen!

Und die Gesellschaft, die Politiker – und leider auch die AK, die GPA-djp und selbst die Volksanwaltschaft – schauen tatenlos zu, ohne mit der Wimper zu zucken!

Dies ist in hohem Maße eine Altersdiskriminierung, die eigentlich bei der Gleichbehandlungsanwaltschaft – oder besser noch: beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte – angezeigt werden müsste! Und daher frage ich mich schon lange: Warum wehrt sich niemand? Warum regt sich immer noch kein oder nur sehr wenig Widerstand? Dazu kann ich allen Betroffenen (sowohl den Arbeitslosen als auch den ehemaligen Trainer/innen) nur raten: Leute, auf die Barrikaden! Denn: „Wer in der Demokratie schläft, wacht in der Diktatur auf!“

Mit solidarischen Grüßen

Sylvia K.

Datum
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Teurer Zwangskurs zum Schweißer ohne Job statt selbst gewählter Fahrlehrerausbildung mit Einstellungszusage

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Teurer Zwangskurs zum Schweißer ohne Job statt selbst gewählter Fahrlehrerausbildung mit EinstellungszusageAktiver AdminMo, 14.03.2016 - 16:50

12.10.2015

S.g. Damen und Herren

Mein Name ist D. T. und ich bin knapp 21 Jahre alt.

Ich habe im Oktober 2014 mit Erfolg die Lehrabschlussprüfung als Karosseriebautechniker abgeschlossen, und wurde dann von meiner Ausbildungsfirma gekündigt.

Da meine bisherige Arbeitsuche nicht erfolgreich war, bekam ich vom AMS Mödling einen Schweißkurs genehmigt.

Mittlerweile hätte ich eine Arbeitsstelle gefunden, für die ich allerdings einen Kurs bräuchte – eine Ausbildung zum Fahrlehrer mit einer Einstellgarantie der Fahrschule.

Als ich dies dem AMS mitteilte, bekam ich von (Betreuerin, Abteilungsleiterin und Geschäftsstellenleiter) eine Absage, dass sie diesen Kurs nicht bezahlen werden.

Es stehen nun die 2 Kurse gegeneinander – Schweißkurs dauert länger, kostet mehr und die Arbeitslose wird auch bezahlt, und keine Sicherheit auf einen Job – kontra Fahrlehreausbildung, kürzer, billiger und mit Einstellgarantie.

Ergo, ich wäre vom Arbeitsmarkt weg ......

Leider kann ich mir diesen Kurs nicht selbst finanzieren, da ich gerade einmal € 500,- Arbeitslosengeld bekomme .....

Nun meine Bitte, können Sie mir diesbezüglich Helfen, damit ich diesen Kurs (Fahrlehrerausbildung) bekomme, und so schnell wie möglich vom Arbeitsmarkt weg bin ???

Ich hoffe auf eine positive Antwort und

verbleibe mit freundlichen Grüßen

D. T.


15.10.2015 10:43
Betreff: Fwd: Re: Keine Förderung vom AMS bei selbstständiger Arbeitssuche

Sehr geehrter Herr Buchinger,
sehr geehrter Herr Schaupp,

wir bitte um Überprüfung und weisen darauf hin, dass es in Österreich zum Glück noch kein Gesetz gibt, das Menschen eine Berufsausbildung für einen Beruf aufzwingen kann, den die Betroffenen nicht ausüben wollen. Das wäre ein klarer Verstoß gegen ILO 122 (BGBl 355/1972), wäre als Veruntreuung von Versicherungs- und Steuergelder zu werten und ist natürlich mit den Grundwerten der Demokratie und Menschenrechte völlig unvereinbar.

Mit freundlichen Grüssen

Mag. Ing. Martin Mair
Obmann "Aktive Arbeitslose Österreich"


Die Antwort von AMS-Oberbürokrat Herbert Buchinger läßt leider keinerlei Einsicht oder Vernunft erkennen:

Am 19.10.2015 um 11:26 schrieb herbert buchinger:

Lieber Herr Mair,

gerne überprüfen wir den Fall. Allerdings ist unser Maßstab das in Österreich geltende positive Recht. Das ILO Übereinkommen 122 steht dem gegenüber laut Ratifizierungsbeschluss des Nationalrates ausdrücklich unter Gesetzesvorbehalt. Das heißt kein Mensch kann sich staatlichen Einrichtungen gegenüber direkt auf dieses Übereinkommen berufen. Auch stellt ein Auftrag des AMS, eine bestimmte Maßnahme der beruflichen Aus- oder Weiterbildung zu besuchen, keinen Zwang im Sinne des genannten Übereinkommens dar. Ein solcher Auftrag schreibt unter bestimmten Umständen (Begründungspflicht!) allenfalls eine Schadensminderungspflicht des Arbeitslosen gegenüber der Arbeitslosenversicherung fest, bei deren Verletzung die Leistungsansprüche gegen die Arbeitslosenversicherung vorübergehend aberkannt werden können.

Mit freundlichen Grüßen

Herbert Buchinger   

Datum
Berichtsgegenstand
Betreuende Behörde
Beschwerdeinstanz

BEST: Kostenlose Arbeitssklaven für steirische Gemeinden durch rechtswidrige "Arbeitserprobungen" auf Kosten der Arbeitslosenversicherung?

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BEST: Kostenlose Arbeitssklaven für steirische Gemeinden durch rechtswidrige "Arbeitserprobungen" auf Kosten der Arbeitslosenversicherung?Aktiver AdminMo, 14.03.2016 - 20:34

Ich bin jetzt seit 6 Monaten bei AMS Voitsberg vorgemerkt. Da ich lese, dass Interesse an vertraglichen Unterlagen und somit Dokumentationen des steirischen AMS bezüglich Vorgehensweisen angesprochener SÖBs und Co. besteht, kann ich auch was beitragen, wiewohl die Methoden in der Provinz noch absurder und ans 19. Jahrhundert erinnernd als in Graz sind.

Kurze Schilderung: Ende Jänner 2016, Termin bei  AMS Voitsberg, wo mir in erster Linie von meiner Betreuerin gedroht wurde und zwar in allen möglichen Facetten und mit spürbaren Unbehagen ihrerseits eine Anordnung von oben zu exekutieren. Mir wurde angeordnet mich bei B.E.S.T GmbH Voitsberg telefonisch zu melden.

Da ich aber keinen Schritt freiwillig mich in Sklaven-Arbeitsverhältnisse begebe habe ich natürlich nicht angerufen, sondern, wie die Rechtslage diesbezüglich zu sein scheint, auf eine schriftl. Zuweisung des AMS gewartet, die dann auch 2 Wochen nach dem Termin postualisch einflatterte. Tücke am Rande: Keine email-Verständigung über das eAms. ( Bezieht sich auf die Unterstellung nur eine Scheinadresse im Bezirk zu haben unter anderen niederträchtigen Verdächtigungen über die ich ein genaues Gesprächsprotokoll anfertigte).

Ich ging zum BEST am vorgegebenen Termin und hier wurde wieder einmal deine dankenswerte Warnung, irgend etwas zu unterschreiben, verifiziert und angenommen. Im Anhang wurden mit folgende Dokumente zur Unterschrift vorgelegt (siehe Anhang) die ich natürlich, aus von dir immer wieder gepredigten Gründen nicht unterschrieben habe. Die Anweisung um "Aus- und Weiterbildungsbeihilfen - Begehren um Gewährung im Sinne des § 34 und § 35 AMS-Gesetztes" habe ich nicht, wie die BEST-Mitarbeiterin mich anwies, im vorauseilenden Gehorsam gleich zum AMS getragen geschweige denn unterschrieben.

Ich werde auch nichts unterschreiben, weil wieso soll ich eine Zwangsmaßnahme selbst auch noch "begehren"? Soweit reicht mein Masochismus nicht. Auf die Frage nach einer Ausfertigung des dem Dienstverhältnis zugrunde liegenden Transitarbeitsvertrages hat mich die Mitarbeiterin bei BEST auf's internet verwiesen. Da es eine Novelle bzgl. der BAGS-KVs und eine Umbenennung in Sozialwirtschaft Österreich-KV Februar 2016 gegeben hätte könne sie mich diesbezüglich nicht genau informieren. (Ich kannte die neuen SWÖ-KVs natürlich schon).

Soweit ein kurzer Einblick in meinen AMS-Alltag. Ich habe natürlich Werbung bei Mitbetroffenen für unser Anliegen gemacht, bin aber ebenso wie in Graz auf völliges Desinteresse gestoßen. Natürlich sag ich das ohne Wehmut, denn ich und wir kennen die Gründe warum sich so wenige auf die Beine stellen. Hier in der Provinz ist die Stigmatisierung noch extremer als in einer anonymen Stadt. Aber ich werde weiter meine Saat des Widerstandes ausstreuen.

Anmerkung Aktive Arbeitslose: Hier hat der Betroffene grundsätzlich völlig richtig gehandelt. Vom AMS könnten noch genaue Infos über die angeblich zugewiesene Stelle verlangt werden.

Laut Verwaltungsgerichshof sind Maßnahmen die aufgrund privatrechtlicher Förderungen eingegangen werden freiwillig und dürfen nicht mit Sanktionen erzwungen werden (VwGH 2007/08/0141, VwGH 2004/08/0208, VwGH 2002/08/0262). Vermutlich sollte hier Gratisarbeit auf Kosten der Arbietslosenversicherung in Form von "Arbeitstrainings" geleistet werden, was nur für Menschen mit "eingeschränkter Produktivität" zumutbar ist und auch durch besondere Betreuung einen bestimmten Zweck erfüllen muß - Erprobung auf eine Bestimmte Arbeitsstelle hin, die zeitlich auch deutlich beschränkt sein muß (in der Regel maximal 2 Wochen).

Die Zuweisung deutet darauf hin, dass BEST de facto Personalüberlassung an Gemeinden macht, weshalb entsprechend dem Arbeitskräfteüberlassungsgesetz das Gehaltsschema der Gemeinden zu Anwendung kommt und eine Pauschalentlohnung nach Tranistarbeitskräfteregelung rechtswidrig wäre und erst recht eine "Arbeitserprobung" auf Kosten der Arbeitslosenversicherung, die gar kein Arbeitsverhälntis ist! Hier mißbrauchen offenbar steirische Gemeinden die Arbeitslosenversicherung um sich zwischendurch ein paar kostenlose Sklaven zu holen, die dann sowieso nicht angestellt werden. Ein besonders frecher Missbrauch also!

Laut Verwaltungsgerichtshof darf eine Arbeitserprobung nur im Rahmen einer Wiedereingliederungsmaßnahme gemacht werden (VwGH 2009/08/0294). Diese ist als solche zuzuweisen und auch zu begründen!

Wir bitten daher Betroffene uns ihre Belege und Erfarhungsberichte zu schicken!

Datum
Ortsbezug
Betreuende Behörde

Bildungszentrum Salzkammergut: Aktiv ins Arbeitleben durch Malen im Sinnloskurs?

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Bildungszentrum Salzkammergut: Aktiv ins Arbeitleben durch Malen im Sinnloskurs?Aktiver AdminDo, 17.03.2016 - 10:30

Was bis jetzt geschehen ist:

Ich bin zu  AMS zu Herr A. V. gegangen, weil er der  AMS-Rehaberater war und hat sich früher mit meinen Akten beschäftigt, er hat mir aber gesagt, er sei nicht mehr AMS-Rehaberater, aber er hat meine Betreuerin frau D. angerufen und sie mit den genauen Gesundheitlichen Einschränkungen konfrontiert und ihr Rücksicht empfohlen, ihr war alles ziemlich Wurst, ich solle dem AMS mindestens 20 Wochenstunden zur Verfügung stehen und den Kurs besuchen.

Also nach den AMS Drohungen mich mittellos zu lassen, war ich am ersten Tag im Kurs gewesen. Dort habe ich mich, wie es von mir verlangt wurde, elektronisch für den Kurs gemeldet. Dort war eine Repräsentantin des AMS, ich habe mit Ihr, dass es kein Sinn noch einen AMS Kurs zu besuchen gebe, besprochen und  dann folgten wieder die üblichen Geldsperredrohungen,  also musste ich im Kurs bis 22.12. 2015 bleiben.

Den zweiten Kurstag mussten alle 11 Kursteilnehmer an 4 Computern!! Arbeit suchen und wir mussten danach unsere Ziele malen, das war es. Den Kursleiter hat mich so nebenbei klein gemacht, es sei Einstellungssache eine Arbeit zu finden, es liege an mir, meinte er, meine Einstellungen zu ändern… Ich habe den Formular unterschieben mit Bemerkung „unter Vorbehalt“, das Unterschreiben war notwendig um eine Geldsperre zu vermeiden. Die Formulare sind in Anhang.

Dann wurde ich am nächsten Tag ärztlich bis 4.12. krankgeschrieben und ich werde erst den nächsten Montagwieder im Kurs sein müssen, allerdings nur 8 bis 9 Uhr, weil ich nachher  einen Termin für Untersuchungen in Krankenhaus habe.

Derzeit befinde ich mich noch  in Krankenstand und in Therapie.

Ich bezweifele dass es danach rasch möglich wäre mit den gesundheitlichen Einschränkungen und chronischen Krankheiten eine geeignete Stelle zu finden. Wenn überhaupt, es wird, befürchte ich,  wahrscheinlich nur bis den ersten Krankenstand dauern. Denn es ist mir schon klar dass keine Unternehmen 45+ chronisch kranken beschäftigen.  Ich habe keine Ahnung wie es mit den AMS Schikanen weiter gehen soll.

Datum Ende
Bezeichnung der Maßnahme
Betreuende Behörde

Job-Transfair Februar 2016: Kein Zwang zur Teilnahme mehr!

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Job-Transfair Februar 2016: Kein Zwang zur Teilnahme mehr!Aktiver AdminMi, 23.03.2016 - 22:06

Lieber robert, lieber martin,vielen dank für eure antwort, die mich gestern abend zum glück noch erreicht hat!!!

ich bin dank eurer internetseite und den vielen wertvollen infos heil aus der sache gekommen und wollte euch für euer engagement danken!!!

kurz will ich euch erzählen was heute genau passiert ist:

9.00 uhr  termin jobtransfair linke wienzeile - grosser ansturm da sehr viele leute gecastet wurden; natürlich die frage nach der AMS-Einladung ( bei "vergessen" war nicht weiter schlimm, da man ja eh in der liste stand!)

9.15 uhr gruppe in durchgangszimmer versammelt, Frau von jobtransfair stellt projekt vor; sie vermitteln nur leute die das auch wollen, es sei freiwillig, sind gemeinnütziges leasing, betreuungsphase ab sofort für 3 monate verpflichtend (kann nicht vorher raus), ab 15.2. vorbereitungsphase 2 wochen 4h täglich mo-do 13-16 uhr, jobtransfair ist kein ausbildungsinstitut, vers. praktika über ams vermittelt oder über ihre kontakte (dann aber weniger geld), max 1 woche praktika über jobtransfair,..... "betreuung ist freiwillig, sie unterstützen alle...machen es gerne und gut"

  • dann kann jeder der will eine vereinbarung zur aktiven vermittlungsunterstützung unterschreiben....ams geld würde dann weiterlaufen, berwerbungsschreiben, hilfe bei jobsuche, computerraum nutzbar. etc.
  • man wurde nicht gezwungen zu unterschreiben, da es ja auf die freiwillige bereitschaft und mithilfe bei der jobsuche ankäme!!!

....von 7 leuten haben 4 unterschrieben und die anderen 3 sind einfach gegangen.....

damit war der termin auch gegessen....

im anhang noch 2 dokumente über die vorbereitungsphase und die vermittlungsvereinbarung

vielen dank noch mal und macht weiter sooooo

amelie

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Job 2000: Dubiose Bestimmungen im Arbeitsvertrag

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Job 2000: Dubiose Bestimmungen im ArbeitsvertragAktiver AdminMi, 23.03.2016 - 22:33

Liebes Team von den Aktiven Arbeitslosen Österreichs!

Ich möchte mich an euch wenden, da ich jetzt mich in einer Art Zwickmühle befinde und bräuchte euren Rat.

Hier meine Geschichte: Ich hatte letzte Woche mein Termin beim AMS Baden, wo ich gemeldet bin, vom X.11 auf den X.10 vorverlegt wurde und zwar aus folgendem Grund:

Ich bekam eine neue Betreuerin zugeteilt, da die Geburtstage, für welche die Betreuer zuständig sind, neu aufgeteilt wurden.

Sie ging mit mir die Daten nochmal durch, ob die noch alle aktuell sind.

Sie fragte mich auch wegen den einen Probetag in der Firma, die ich dort absolviert hatte, ob ich genommen wurde oder nicht. Wobei leider nicht.

Ich sagte ihr, dass es aufgrund der Wirtschaftslage momentan nicht einfach ist eine Arbeit zu finden, worauf sie mir sagte, dass sie es schon von vielen Leuten gehört habe (wo ich mir dann dachte, dass sie wie die meisten AMS-Mitarbeiter realitätsfremd ist).

Und da ich auch schon im "Klub" der Langzeitarbeitslosen (es sind doch schon an die 3,5 Jahre und bin 35 Jahre alt) gehöre, schlug sie mir die Leihfirma des AMS, nämlich Job 2000 oder auch genannt Jugend und Arbeit vor und ich musste dann einen Bewerbungsbogen ausfüllen. Sie sagte mir auch, dass die mir genauso einen Job zuschicken so wie das AMS auch. Wobei ich genauso um eine Arbeitsstelle umschauen solle, was ich auch tue. Und das wird auch gefördert die ganze Geschichte. Und als ich sie fragte, wie lange, sagte sie mir ein halbes Jahr.

Und gestern bekam ich einen Schrieb von Job2000, der einen Interviewbogen enthält, den ich ausgefüllt bis spätestens am 27.11. zurück senden muss (Ich habe den Bogen noch nicht ausgefüllt!)

Ich habe auch da ein wenig mich durchgelesen und da ist es z. Bsp. so, dass ich mich NICHT bei anderen Leihfirmen bewerben darf und wenn ich einen Job bekomme von Job 2000, wo dann ein Arbeitsverhältnis entsteht, darf ich mich ebenso wenig beim AMS abmelden!

Ich habe mich auch ein bisschen schlau gemacht und las darüber, dass so eine geförderte "Leihfirma" für die Arbeitslosen böse Überraschungen enthält wie z. bsp. dass die derzeitige Arbeitslose/Notstand als Gehalt gerechnet wird und nach Ablauf der Förderung (nach mindestens 6 Monate oder später) die Arbeitslose neu berechnet wird, wo man dann an die 500 Euro oder sogar noch weniger bekommt. Und dass beunruhigt mich jetzt schon ein wenig.

Und das nächste, was ich auch wissen möchte, ist, ob ich meinen Lebenslauf meiner AMS-Betreuerin geben kann (ich habe bedenken bezüglich Datenschutz und möglicher Diskriminierung von Seiten der Firmen wegen des Alters) oder nicht?

Ich weiß, ich hab ein bisschen viel geschrieben, aber dass wäre meine Beschreibung der derzeitige Situation, in der ich mich befinde.

Schöne Grüße

F.

Anmerkung Aktive Arbeitslose: Natürlich haben auch gemeinnützige Personalüberlasser nicht das Recht, einem zu verbieten über andere Personalüberlasser sich eine Arbeit zu suchen. Und schon gar nicht haben solche Firmen das Recht von einem zu verlangen, selbst gefundete Beschäftigungen über diese "gemeinnützigen Personalüberlasser" abzuwickeln. Damit wollen diese dubiosen Firmen nur ihre "Erfolgsbilanz" verbessern um die statistischen Vorgaben des AMS besser zu erfüllen. Im schlimmsten Fall kann die Kontaktaufnahme eines "gemeinnützigen Personalüberlasser" sogar die selbst gefundene Beschäftigungsmöglichkeit wieder zunichte machen, weil der "zweite Arbeitsmarkt" - der ursprünglich mehr Problem- und Randgruppen wie Haftentlassen, Obdachlose, Drogenabhängige als Zielgruppe hatte, her stigmatisierend wirkt.

Datum
Bezeichnung der Maßnahme
Betreuende Behörde

Koryphäen: Im Kommandoton als unfähig degradiert. Datenschutzwidrige Bewerbungen über die Betroffenen hinweg?

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Koryphäen: Im Kommandoton als unfähig degradiert. Datenschutzwidrige Bewerbungen über die Betroffenen hinweg?Aktiver AdminMi, 30.03.2016 - 21:48

16.11.2015 (1. Tag)

9.00 h Dienstantritt. Empfang durch die Geschäftsführerin Frau Eva Steindl. Im Büro den Vertrag durchgegangen, Unterschrift. Gleich danach wurde ich zur Burgenländischen Gebietskrankenkassa geschickt, Fr. Steindl wollte unbedingt und dringend einen Sozialversicherungsauszug. Abholung des Auszuges zu Fuß, da ich keinen eigenen Pkw besitze. Zurück bei den Koryphaen sofortige Aushändigung des SV-Auszuges an die Geschäftsführerin plus Ermahnung warum es so lange gedauert hat. Erklärung von mir: Es gibt ja auch noch andere Menschen, die von der GKK was brauchen. Vor mir waren nämlich vier Leute angestellt. Außerdem bin ich zu Fuß gegangen.

Danach wurde ich gleich ins Büro bugsiert und der Büroleiterin vorgestellt. Der Raum sehr klein, vollgestellt mit Möbel. Unter anderem zwei Schreibtische – einer für Büroleiterin, andere für Bürolehrling. Für mich war ein Sessel reserviert, den ich hin- und herschieben konnte, je nachdem , wo ich gerade was erklärt bekam.

Vorstellung

Frau O., wir sind hier die “Bereichsleiterinnen” und duzen uns, Sie sind eine „Transitmitarbeiterin“, Sie können alle anderen Transitmitarbeiterinnen duzen oder es so halten wie Sie wollen. Das ist uns wurscht.” (Aber Hallo. Ich habe kein Problem damit, nur der Ton macht die Musik. Daran sollte die Büroleiterin vielleicht noch arbeiten.) Danach kam gleich der Satz, “es gibt zwei Pausen, eine um 10.15 h und eine zweite um 12.30h. Diese werden minutiös eingehalten. An den Arbeitsplätzen ist das Essen verboten. Getrunken wird übrigens auch nicht am Platz, auch verboten. Als ich mir erlaubt habe nach dem Warum zu fragen, wurde ich gleich angebafft. Weil es Frau Steindl nicht will.

Na fein, ich darf zwischendurch noch nicht mal ein Stück Obst essen oder mir einen warmen Tee an den Platz stellen, um was zu trinken. Nur unten in den Pausen im Aufenthaltsraum.

In der 15 Minuten Pause wollte ich aufs WC. Vor mir fünf Frauen angestellt. Als ich an der Reihe war waren die 15 Minuten gerade vorbei. Als ich nach oben kam, kam mir die Büroleiterin entgegen. Ich wurde mit dem Satz in Empfang genommen, “Eigentlich sollten sie allein hochkommen und überhaupt sind Sie drei Minuten über der Pause”.

(Anm. Die Damen Leiterinnen haben sich ein schönes kleines Königreich eingerichtet, muss man schon sagen. Mittagspausen in ihrem kleinen Separee mit Ledersesseln, jeden Tag wird Essen bestellt, die Tür hinter sich zugemacht und dann wird gegackert. Der Rest wird schön klein gehalten, wenn man wagt, das Maul aufzumachen, kriegt man eine drauf und wird sofort auf seinen Platz verwiesen. Geht ja ganz leicht mit den Langzeitarbeitslosen.)

Es wird erwartet, dass man im Akkord arbeitet. Wenn Büroleiterin merkt, dass man 10 Sekunden von der Arbeit abschaut, gibt es gleich eins drauf. „Sind Sie schon mit den Sachen die ich Ihnen aufgetragen habe, fertig? Nein? Konzentrieren Sie sich bitte darauf und befolgen Sie genau die Dinge mit denen ich Sie instruiere. Es gibt kein persönliches Wort, nichts was einem ein Willkommen signalisiert, alles im Befehlston und Austeilen von Kommandos. (Anm. Bin 20 Jahre berufstätig gewesen, dachte einiges erlebt zu haben, aber das ist so unglaublich. Muss es selbst erleben, würde es sonst niemanden glauben.)

Am ersten Tag gleich mit einem Konvolut an Infos und Arbeitsabläufen bombardiert worden, kann kein Mensch auf einmal auffassen und verarbeiteten. Büroleiterin: Was glauben Sie, im Job verläuft das auch nicht anders. Aha. Hatte wohl bisher immer Gnade in meinen Jobs erfahren. Keine einzige Einschulung verlief so.

12.20h. Man wird von der Büroleiterin in die Pause geschickt. „Ich schicke Sie nun in die Mittagspause!“. Nicht vergessen, genau 30 Minuten. Wird ja immer besser. Mit mir ist noch nie so gesprochen worden. Ich bin 48 Jahre alt, HAK-Matura, Diplom der Europa-Wirtschaftsakademie, langjährige Berufserfahrung, lauter Assistenzjobs. Mit mir wird mit einem kleinen debilen Vollidioten gesprochen.

Also runter in den Pausenraum. Leider kein Platz frei, weil von den Damen aus der Schneiderei besetzt. Der Pausenraum ist eine kleine Küche mit Mikrowellenherd und Kühlschrank. Im hinteren Raum zwei Toiletten integriert, im vorderen Bereich ein Esstisch mit ein paar Sesseln. Gefühlt 2 x 2 m. Also wohin mit mir. Im Büro darf nicht gegessen werden, im Aufenthaltsraum kein Platz. Also raus auf die Straße. Es ist die Hauptstraße in Neusiedl am See. Bin die Straße auf- und ab gegangen und habe schnell mein Brot reingewürgt. Beeilung. Wieder zurück, da 30 Minuten gleich um.

Am Nachmittag wieder mit 10 Sachen gleichzeitig konfrontiert worden, weil es ja auch ganz genau so im normalen Büroalltag abläuft. Zwischendurch wieder die Anmerkung der Büroleiterin, dass ich viel zu langsam bin. (Anm. Was wird von mir erwartet? Ich bin den ersten Tag dort und soll das Unternehmen führen? Jeder Name, jedes Dokument, Serververlauf, alles ist neu).

Späterer Nachmittag. Büroleiterin will, dass ich sogenannten Büroeinstiegstest mache. Besteht aus drei Teilen. Erstellen einer kleinen Excel-Kalkulation, Erstellen eines Angebots anhand von Stichwörter, Korrigieren eines Textes mittels Rechtschreibprogramm. Ich dachte, ich kann diesen Test in Ruhe und einem Lauf durcharbeiten. Aber falsch. Schon kurz nachdem ich begonnen hatte, hat sie mir wieder was Neues zu erklären begonnen. Also habe ich die Prüfungsdatei geschlossen, um mich auf sie zu konzentrieren.

Danach wieder weiter mit meiner Excel-Aufgabe. Ein paar Minuten später kommt sie wieder mit was daher. Aufgabe geschlossen, Konzentration auf die Büroleiterin. Das ging die ganze Zeit so. Ich konnte nie konzentriert meine Aufgabe erledigen. Also wurde ich auch nicht fertig. Genau auf Minute 16.30h PC runterfahren, Büroschluss.

Es herrscht absolutes Handyverbot während der Dienstzeit. Man (= Transitarbeitskräfte) darf es noch nicht mal in die Hand nehmen. Nur in der Pause, sprich 10.15h und 12.30h. Ich wollte am ersten Tag fünf Minuten vor Büroschluss bei der ÖBB den Busfahrplan aufrufen, da wie erwähnt, kein eigener Pkw und von Öffis abhängig. Wurde von der Büroleiterin in einem Ton angebafft, der seinesgleichen sucht. Ich habe Ihnen bereits mehrmals gesagt, dass während der Büroarbeitszeit absolutes Handyverbot herrscht!!!“ Wollte ihr erklären, dass es aber für mich wichtig ist und es drei Sekunden dauert, da ich wissen muss, wann mein Bus abfährt. War ihr völlig egal. Musste das Handy weglegen.

Befehle, Befehle, Befehle.

17.11.2015 2. Tag

Ging wie der erste Tag los. Kommando, Befehl, Kommando, Befehl.
Im Laufe des Vormittags Weiterarbeit am Büroeinstiegstest. Diesmal in einem durch. Als ich fertig war, Kommentar der Büroleiterin: „hat ja ganz schön lange gedauert…“ Antwort meinerseits: Wurde ja genug oft dabei unterbrochen. Kommentar der Büroleiterin wiederum: Es liegt ja an Ihnen, wie Sie Ihre Prioritäten setzen. Sie hätten ja meine Aufgaben erledigen können und zwischendurch immer am Test arbeiten können.

Fazit:

Ich bin die unfähige langsame Arbeitslose. Kann mich nicht organisieren und Prioritäten setzen. Hätte nicht Testaufgaben weglegen sollen, sondern sagen, dass hat jetzt Vorrang und muss erledigt werden. Ich hingegen, habe die Sachen der Leiterin vorrangig behandelt. Ich wurde belehrt, der Büroalltag laufe auch ganz genau so. Man kann sich nicht nur auf eine Aufgabe konzentrieren, es kommen ganz viele Situationen dazwischen.

Aber sollte man das nicht gleich von Anfang an kommunizieren. Es war mein erster Tag dort. Ich bin von einem Test ausgegangen wie man ihn mittlerweile bei jeder Personalagentur machen muss. Dort sitze ich ja auch in einem Raum wo ich in Ruhe konzentriert an diesem Test arbeiten kann.

Ich wurde von der Geschäftsführerin wieder darauf angesprochen, warum ich mich so weigere, im Verkauf des Shops mitzumachen bzw. bei der Mitarbeit in den anderen Bereichen der Koryphäen (Schneiderei, Aussortieren der gespendeten Kleidungsstücke, Nähen von Schürzen, Basteln von kleinen Stoffsäckchen die mit Lavendel befüllt werden, Nähen von Schürzen, Einpacken von Vanillekipferl, Betreuung des Standls am Weihnachtsmarkt)

Sie weiß, dass es ganz klar zwischen AMS und mir so festgelegt ist, ausschließlich Büro. Aber sie gibt keine Ruhe.

Wieder die Dinge im Akkord erledigen. Pause. Nirgends ein Platz. Wieder raus auf die Straße. Gott sei Dank regnet es nicht. Kann nichts essen. Habe das Gefühl Betonplatte liegt auf mir. Zwinge mich wieder zurück zu gehen.

Auswertung des Büroeinstiegstest:

Die Aufgaben waren perfekt und fehlerlos ausgearbeitet. Aber angeblich war ich auch die langsamste von allen bisherigen Teilnehmerinnen. Ich wollte nochmal erklären, dass ich die Aufgaben nicht in einem durch gemacht habe. Hat niemanden interessiert. Ist mein Problem, wenn ich nicht weiß, wie man Prioritäten setzt!! Muss man sich mal vorstellen. Kommunikation muss auch gelernt sein.

18.11.2015 3. Tag

Kommando, Befehl, Kommando, Befehl. Jeden Tag mindestens zehn neue Komplettabläufe. Keine Zeit, um das bereits Erklärte zu verarbeiten, anzuwenden und zu verarbeiten. Wenn man die Leute darauf anspricht, wird man regelrecht vorgeführt. Das ist zu viel? Was machen Sie dann, wenn sie bei einer Firma arbeiten? Dort geht es genau so zu. Ja aber bitte, man muss doch nicht innerhalb von zweieinhalb Tagen Komplettabläufe in Akkordzeit allein bewältigen.

Ich habe mittlerweile Zweifel an mir selbst. Mir wurde im Laufe meiner beruflichen Laufbahn immer wieder bestätigt, wie genau und fix ich arbeite. Ich hatte bisher auch keine Auffassungsprobleme. Ich besitze exzellente Arbeitszeugnisse die das bestätigen. Aber hier bin ich scheinbar der letzte Depp auf Erden, fernab jeglicher Realität.

Wurde der Outplacerin vorgestellt. Kurzes Gespräch. Nichts Positives. Mir wurde erklärt, dass man mit 48 Jahren und Langzeitarbeitslosigkeit Erwartungen drastisch runterschrauben muss. Denn ab dem 35. Lebensjahr sei es eh vorbei. (Anm. Herrje, ich bin 48!!! Kann mich gleich kompostieren)

Outplacerin:

Jobs in der näheren Umgebung können Sie abschreiben. In Neusiedl am See gibt es drei berufsbildende Schulen mit hervorragenden jungen Leuten. Diese Leute haben alle Praktika bei Unternehmen in der Umgebung gemacht und sich gute Netzwerke aufgebaut, die meisten haben bereits Jobzusagen. Gleich nach Schulabschluss wandern sie genau in diese Jobs. Der Rest hat ebenso gute Verbindungen. Mütter, Väter, Cousinen, Tanten, etc. sitzen in Firmen und wissen bereits im Vorhinein, welcher Job neu besetzt wird. Genau diese Info geben sie an ihre Leute weiter. Menschen außerhalb dieses Netzes kommen nie in den Genuss solcherlei Infos. Ämter, Behörden, Gericht fallen ebenso weg. Da brauchen Sie einen guten Schieber in hochrangiger Position der Sie da rein bringt, weil alles ein großes Politikum ist.

Ich erlaube mir nachzufragen, ob ich mich weiter bewerben soll oder gleich den Strick nehmen? Sie meinte, weiter bewerben und den restlichen Mist der übrig bleibt, aufpicken.

Danach beauftragt sie mich für folgende Aufgabe:

Alle Bewerbungsunterlagen der Transitmitarbeiterinnen auf Vollständigkeit durchgehen. Alle Unterlagen formal prüfen. Schauen, ob brauchbare Bewerbungsfotos dabei sind.

Danach gibt sie mir einen Ausdruck einer Stellenausschreibung. Ich soll für zwei Transitmitarbeiterinnen eine Bewerbung vom Email-Account der Outplacerin verschicken. Sie zeigt mir kurz, wie ich Zugang auf ihren PC kriege, wo ich die gespeicherten Dinge finde und wie ich sie abschicken soll. Es war aber dermaßen schnell (die Outplacerin macht diesen Job übrigens seit 20 Jahren), dass ich mit meinen schriftlichen Aufzeichnungen folgen konnte. Als ich mir erlaubte nochmal nachzufragen, folgte eine Schimpfkanonade vom Feinsten. Zuerst bin ich erschrocken, da sie mich laut beschimpft hatte. Als ich mich gefasst hatte, sagte ich ihr, sie solle damit aufhören. Ich lasse mich weder vorführen noch derart anreden. Ich bin doch nicht eine entmündigte, entrechtete Rotzpiepn für sie.

O-Ton Outplacerin

Sie könne nicht glauben, dass ich jahrelang in einer gehobenen Position gearbeitet habe. So wie ich mich anstelle. Wie der erste Mensch. Wo ich meine Ausbildung gemacht habe oder ob ich überhaupt eine gemacht habe. Wie im Kindergarten. Würde stolz herum posieren und eh nichts dahinter. Sie würde mir schon beibringen wie der Hase läuft

Danach ging das noch gute fünf Minuten so weiter, bis es mir dann gereicht hat. Was soll das ? Ich bin grade mal zwei Tage dort und es wird angekreidet, wenn ich nach Gepflogenheiten nachfrage. Mit Verlaub, wenn ich zwanzig Jahre mit dabei bin, mache ich auch Vieles im Schlaf. Nur für mich ist alles neu dort. Aber der Umgangston von dieser Person ist derart derbe. Danach meinte sie, sie sei halt so, man nennt das Direktheit. Es gibt aber einen eklatanten Unterschied zwischen Direktheit und Respektlosigkeit, Unverschämtheit und Beleidigungen.

Auch höre ich ständig, dass ich zu langsam sei. Aber die Erwartung kann doch nicht sein, dass ich nach zwei Tagen den Betrieb leite. Jeder Name, Handgriff, jedes Dokument, Serververlauf, selbst die Aneinanderreihung der Funktionsleiste auf dem PC ist anders als ich es kenne. Das entspricht doch nicht der Realität. Ich hatte noch nie eine Einschulung die so abgelaufen ist wie dort.

Wieder zurück ins Büro. Bin die Bewerbungsunterlagen der Transitdamen durchgegangen. Keine einzige hat vollständige Unterlagen, geschweige denn entsprechen sie der gängigen Form. Erstelle Deckblatt, tippe Lebensläufe, mache Vermerke über Dinge die komplett fehlen.

Nehme mir Ausdruck der Stellenausschreibung zur Hand und lese sie mir genau durch. Kann Auftrag der Outplacerin nicht durchführen, weil es eine Online-Bewerbung ist. Heißt, ich müsste für die beiden Transitmitarbeiterinnen einen Mail-Account bei gmx, gmail, etc. erstellen. Warte auf nächsten Tag und weitere Instruktionen. Das zum Thema Genauigkeit und Schnelligkeit. Der Arbeitsablauf kann nicht durchgeführt werden, da Outplacerin nur die drei ersten Zeilen eines Textes intellektuell erfasst.

Nach Büroschluss checke ich mein Handy. Ein Haufen Anrufe auf die ich nicht reagieren konnte, weil absolutes Handyverbot herrscht. Kann noch nicht mal auf Anrufe die meine Bewerbung betreffen, reagieren. Mailcheck auch nur am Abend daheim.

19.11.2015 4. Tag

Am Vormittag ist Büroleiterin und Geschäftsführerin nicht im Haus. Tags zuvor aber schon zu erledigende Aufgaben erteilt. Pause 10.15h. Wollte mir ein paar Weintrauben in den Mund stecken. Wurde vom Bürolehrling ermahnt „Essen am Arbeitsplatz nicht erlaubt“. Zu Mittag Büroleiterin wieder anwesend. Fragt, was mit den Bewerbungsunterlagen bzw. Mails ist. Erkläre, dass Großteil der Bewerbungsunterlagen nicht vollständig sind. Deckblätter für CV bei mindestens acht Transitmitarbeiterinnen erstellt. Ebenso einige Lebensläufe neu abgetippt, da nur als PDF vorhanden und von der Outplacerin nicht bearbeitet werden können. Fotos entweder als PDF vorhanden oder gar nicht. Die zwei Bewerbungsunterlagen für die beiden Transitdamen nicht weggeschickt, da Online-Bewerbungen.

Büroleiterin bei den beiden Damen im Shop nachgefragt, ob okay, wenn wir im Büro Account für sie erstellen. Eine Dame ja gesagt, zweite Dame an diesem Nachmittag nicht im Haus. Daher von dieser Dame kein Okay.

Auftrag Büroleitung an mich – Erstellen eines E-Mail-Accounts bei gmx für die beiden Damen.

Gebe bei gmx persönliche Daten ein, frage die Büroleiterin, wie wir Passwort und Kontrollfrage eingeben. Wollte nämlich die Dame zu uns ins Büro holen, damit sie ihr eigenes geheimes Passwort kreiert. Büroleiterin verneint, meint, Dame habe okay gegeben, für Erstellung des Accounts. Ergo, wir erstellen ihn, und zwar komplett. Als ich ihr entgegnete, wollen wir die Damen nicht mal holen, damit sie sich AGB und Datenschutzerklärung durchlesen können, wurde sie beinahe wild. Sie pfauchte mich an, ich solle gefälligst weitermachen. Ich vergebe also Passwort, Prüfungsfrage und -antwort, hake auch AGB und Datenschutzerklärung als gelesen an!!!!

Somit hat jeder neben der Account-Besitzerin auch Zugang zum Account.

Büroleiterin meinte, geht nicht anders, wir müssen Bewerbungen wegschicken können. Die Transitdame könne ja ihr Passwort ändern.

(Anm. Kann ein Mensch der nicht im Alleingang fähig ist, ein eigenes Onlinekonto zu errichten auch allein ein Passwort ändern? Ist es okay, nicht über AGB und Datenschutz aufgeklärt zu werden?)

Ich könnte noch heute von meinem privaten PC in das Konto der Transitmitarbeiterin einsteigen und ihre ganze Korrespondenz verfolgen.

Zwischendurch kommt Büroleiterin und fragt mich, ob sie mich für den Weihnachtsmarkt an zwei Tagen einteilen kann!!! Das gibt’s doch nicht. Wie oft noch. NEIN.

Natürlich sind alle stinksauer, weil ich mir erlaube, nein zusagen. Die gesamten Bereichsleiterinnen und Büroleiterin ziehen sich in einen anderen Raum zurück und kotzen sich über mich aus.

Den Rest hat mir das Ganze nach Büroschluss gegeben. Da ich das Telefon nicht höre (es gilt absolutes Handyverbot), wenn es läutet und auch nicht meine Sprachbox abhören kann, nur in den besagten Pausen, ist es nun passiert, dass mich eine Dame einer Agentur kontaktieren wollte und zu einem Test eingeladen hat. Das erste Mal hat sie sich vorgestern gemeldet. Als ich sie nach Büroschluss kontaktieren wollte, war sie nicht zu erreichen.

Am nächsten Tag in der Früh war sie noch nicht da. Am Nachmittag hat mich die Nachricht ereilt, ich bräuchte nicht mehr zum Test zu kommen.  Wer eineinhalb Tage braucht, um auf eine Nachricht zu reagieren, sei unzuverlässig. Nun kann man behaupten, es war ja nur ein Test.

Für mich ist es lebensnotwendig auf Anrufe wie diesen reagieren zu können. Das darf doch nicht wahr sein, dass ich Stunden und Tage damit verbringe, anderen die Lebensläufe zu aktualisieren und ich auf meine Sachen nicht reagieren kann. Die Büroleiterin hält sich auch nicht an diese Regel. Immer wieder ertappe ich sie, wie sie privat telefoniert. Da geht es um private Sachen, die ihren Sohn und seine Spielsachen betreffen. Oder sie beredet Dinge mit ihrem Mann. Was soll das? Und ich werde gehalten, wie ein entrechtetes Wesen?

So geht das nicht mehr. Ich lasse mich so nicht behandeln. Ich bin zwar arbeitslos, aber deswegen noch lange nicht entmündigt. Und das bin ich dort. Deswegen habe ich für mich entschieden, keinen einzigen Schritt mehr in diese “Einrichtung” zu setzen.

20.11.2015

Habe Mail an AMS verfasst und meine Sicht der Dinge erklärt. Außerdem habe ich das DV während der Probezeit gelöst. Bis heute keine Antwort darauf.

Am Vormittag kam dafür ein Mail von der Geschäftsführerin der Koryphäen. Sie mache sich Sorgen, ich müsse nicht in den Verkauf, blabla. Als ob es darum ginge.

 

Anmerkungen Aktive Arbeitslose:

  • Der Arbeitgeber hat keinesfalls das Recht, den Sozialversicherungsauszug zu verlangen! Auch ein SÖB hat sich an das Arbeitsrecht und das Datenschutzgesetz zu halten! Daher diesen keinesfalls aus der Hand geben!
  • Wenn Arbeitgeber Transitarbeitskräften Aufgaben von Schlüsselarbeitskräften übertragen, dann kann das eine konkludente Anstellung als Schlüsselarbeitskraft gewertet werden, weshalb dann auch der entsprechende Lohn nach Kollektivvertrag zu zahlen wäre
  • Keinesfalls darf ein SÖB private E-Mail-Adressen für seine MitarbeiterInnen anlegen und auch nicht Stellenbewerbungen für die TransitmitarbeiterInnen machen! Es handelt sich hierbei um eine grobe Verletzung des Datenschutzes und der Persönlichkeitsrechte und könnte verwaltungsrechtlich oder sogar strafrechtlich geahndet werden!
  • Auch ein SÖB hat geeignete Pausenräume zur Verfügung zu stellen! Ebenso Spinde für die Umkleidung bzw. Aufbewahrung persönlicher Gegenstände.
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Datum Ende
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Koryphäen: Merkblatt (Herbst 2015)

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Koryphäen: Merkblatt (Herbst 2015)Aktiver AdminMi, 30.03.2016 - 22:06

Sehr geehrte Mitarbeiterin. sehr geehrter Mitarbeiter

Herzlich Willkommen beiden KÖRYPHÄEN

1. Anwesenheit/Abwesenheit

Arbeitszeit:

 

Gruppe:

 

Pausenregelung:

Dauer:

Frühstückspause

15 Minuten

Mittagspause

30 Minuten (unbezahlt)

Das Einsatznachweis-Formular ist täglich auszufüllen und wöchentlich bei der Bereichsleitung abzugeben.

Jede Abwesenheit ist im Vorhinein, unter Angabe des Grundes, der Bereichsleitung persönlich und mittels des Anmeldeformulars zu melden, sowie im Einsatznachweis-Formular einzutragen.

Sind Sie krank oder können Sie aus sonstigen Gründen nicht anwesend sein, ist es erforderlich, dies bis 8:00 Uhr im Büro unter der Telefonnummer 02167/3597, bekannt zu geben.

Krankmeldungen oder Pflegefreistellungen sind binnen 3 Tagen an das Büro zu übermitteln (Fax 02167 / 3597 DW 11).

Bestätigungen über Ihre Abwesenheit sind am 1. Tag des Erscheinens im Büro abzugeben. Krankmeldungen sind ab dem 1. Krankheitstag erforderlich. Bitte im Büro die Dauer des Krankenstandes bekanntgeben bzw. ersuchen wir sie um regelmäßigen Kontakt während eines längeren Krankenstandes.

Bei Arztbesuchen ist eine Zeitbestätigung zu bringen.

2. Mehrarbeit

Die jeweils festgelegte tägliche Arbeitszeit darf nur über Anordnung der zuständigen Bereichsleitung oder der Geschäftsführung überschritten werden.

Für Mehrarbeit erfolgt eine Abgeltung in Freizeit.

3. Urlaub

Ihr Urlaubsanspruch für ein Arbeitsjahr beträgt 25 Arbeitstage. Bereits ab dem ersten Monat besteht ein Urlaubsanspruch von ca. 2 Werktagen. Bitte melden Sie ihren geplanten Urlaub mittels Anmeldeformular mindestens 14 Tage vor Urlaubsantritt an. Das Anmeldeformular ist von der Bereichsleitung zu unterschreiben.

Die maximale Urlaubsdauer darf zwei aufeinander folgende Kalenderwochen nicht überschreiten.

4. Betriebssperre

Je nach Maßgabe behalten wir uns die Möglichkeit einer Betriebssperre im Ausmaß von max. 6 Werktagen vor.

5. Hausordnung - Aushang im Sozialraum

Rauchen ist sowohl im Lagerraum, der Werkstatt, im Schneiderei- und Bürobereich als auch in den Verkaufsräumen und in unserem KORYPHÄEN-Bus verboten.

6. Abstinenz

Die Konsumation von Alkohol während der Dienstzeit sind untersagt. Sollten Sie auf Grund einer ärztlichen Verschreibung Medikamente nehmen müssen, ersuchen wir Sie, uns davon in Kenntnis zu setzen.

7. Diebstähle

sind keine geduldeten Kavaliersdelikte. Es handelt sich um eine gesetzliche Übertretung, die arbeitsrechtliche Folgen nach sich zieht.

8. Probemonat

Im 1. Beschäftigungsmonat ist der Lebenslauf, auf Basis des Sozialversicherungsdatenauszuges, vollständig in Zusammenarbeit mit dem Büro zu erstellen.

9, Öffentlichkeitsarbeit

Sie erklären sich damit einverstanden, dass Fotos, die im Rahmen Ihrer Tätigkeit bei den Koryphäen erstellt werden, auch auf der Homepage bzw. in diversen Presseberichten Verwendung finden.

10: Entgeltfortzahlung bei Dienstverhinderung

Pflegefreistellung Angehörige: 1 Woche

Pflegefreistellung Kinder unter 12 Jahren: 2 Wochen

Eigene Eheschließung: 3 Arbeitstage

Teilnahme an der Eheschließung von Kindern, Geschwistern oder Eltern: Tag des Ereignisses

Wohnungswechsel: 2 Arbeitstage

Bestätigungen sind vorzulegen

11. GEISTIGES EIGENTUM

Die Umsetzung von neuen leisen und Entwürfen im Textilbereich und In der Werkstatt, sind integrierter Bestandteil der Beschäftigung und somit geistiges Eigentum der Koryphäen,

12. INFORMATION

in Zusammenarbeit mit dem Arbeitsmarktservice

KORYPHÄEN

A-7100 Neusiedl am See, .................................. ._

Datum

zur Kenntnis genommen

 

Anmerkungen Aktive Arbeitslose:

  • Da die Eigenbewerbungen auch laut Verwaltungsgerichtshof in die "eigen Sphäre" fallen ist diese durch Artikel 8 Europäische Menschenrechtskonvention geschützt. Der SÖB hat daher kein Recht, die Erstellung des eigenen Lebenslaufs für Bewerbungen zu überwachen oder gar zu bestimmen. Keinesfalls hat der Arbeitgeber das Recht, die Vorlage des Sozialversicherungsauszuges zu verlangen! Gegen eine Unterstützung der Arbeitssuche auf freiwilliger Basis unter Einhaltung des Datenschutzes wird aber nichts sprechen.
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Koryphäen: Betreuungsvereinbarung

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Koryphäen: BetreuungsvereinbarungAktiver AdminMi, 30.03.2016 - 22:15

KORYPHÄEN Verein
Obere Hauptstraße 14-16
7100 Neusiedl am See

Sideletter Punkt 11) zum Dienstvertrag mit Frau X X
Betreuungsvereinbarung

Anmerkung: Besonders problematische Stellen sind fett markiert!

Im Beschäftigungsprojekt werden die TransitarbeitnehmerInnen unter professioneller Begleitung einer sozialpädagogischen Betreuung und fachlicher Arbeitsanleitung für den Einstieg in den ersten Arbeitsmarkt vorbereitet.

Ziel ist daher, ein autonomes und selbständiges Arbeiten unter praxisnahen Rahmenbedingungen zu erreichen, eventuell bestehende Vermittlungshemmnisse abzubauen und eine Unterstützung beim (Wieder)Einstieg in den ersten Arbeitsmarkt anzubieten.

Nach Arbeitsantritt wird daher eine umfassende Anamnese und eine Potential- und Kompetenzanalyse durchgeführt. im Bedarfsfall kommen dabei auch Fragebögen und Tests zum Einsatz.

Während der Dauer des Arbeitsverhältnisses werden für die Weiterentwicklung gemeinsam notwendige Arbeitsschritte erarbeitet, Zielvereinbarungen erstellt, schriftlich festgehalten und reflektiert. Abhängig von dieser Weiterentwicklung erfolgt auch eine Unterstützung bei der Erreichung eines Arbeitsplatzes am ersten Arbeitsmarkt (Outplacement). Insgesamt wird eine sozialpädagogische Betreuung (inkl. OPL, info- und Qualifizierungsgruppen) von mindestens 12 Stunden pro Monat angeboren.

Im Rahmen dieser Beschäftigung werden außerdem die für diese Arbeit notwendigen gemeinsamen und praktischen Kenntnisse vermittelt. Die aktive Teilnahme an Fort- und Ausbildungsangeboten ist Bestandteil des Arbeitsverhältnisses.

In der Bewerbungsphase wird nach Absprache eine Praktikumsstelle bei einer Fremdfirma gesucht. Die Dauer des Praktikums ist flexibel, jedoch maximal mit 1 Monat befristet (Einstiegspraktikum mit anschließender Arbeitsplatzzusage).

Eine nicht konstruktive Mitarbeit im Sinne der Betreuungsvereinbarung stellt eine Verweigerung des Dienstauftrages dar und hat die Kündigung zur Folge.

Ich nehme die oben angeführten Punkte hiermit zur Kenntnis.

Datum

Dienstgeber

DienstnehmerIn

 

Anmerkung Aktive Arbeitslose:

  • Laut VwGH 2004/08/0148 RS 1 darf die sozialpädagogische Betreuung nur in den engen Grenzen eines Arbietsverhältnisses statt finden, sprich auf die jeweilige Arbeit bezogen sein. Eine detaillierte (Sozial)Anamnese ist somit keinesfalls gesetzlich gedeckt und darf nicht erzwungen werden. Schon gar nicht dürfen psychologische Tests durchgeführt und deren Ergebnisses gespeichert werden, da es sich hierbei um senslible Gesundheitsdaten handelt, die nur aufgrund konkrete Gesetze zweckgebunden erhoben werden dürfen.
  • Auch die Arbeitssuche fällt nicht in den engen Rahmen gesetzlich gedeckter "sozialpädagogischer Betreuung" und darf selbst in Beratungs- und Betreuungseinrichtungen des AMS nur unterstützt, aber nicht angeleitet oder überwacht werden.
  • "Praktika" sind ebenfalls nur auf freiwilliger Basis möglich. Es handelt sich dabei um Personalüberlassung, weshalb der reguläre Kollkeitvvertragslohn des Beschäftigerbetriebs zu zahlen wäre. Im Einzelfall ist zu hinterfragen, ob hier nicht Betriebe sich einfach Gratisarbeitskräfte auf Kosten der Arbeitslosenverischerung holen.
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Vorstellungsgespräch beim unflexiblen GPS Kärnten: Sexistische Rollenbilder und nur niedrige Hilfsarbeiten (Jänner 2016)

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Vorstellungsgespräch beim unflexiblen GPS Kärnten: Sexistische Rollenbilder und nur niedrige Hilfsarbeiten (Jänner 2016)Aktiver AdminFr, 01.04.2016 - 20:19

Kommentiertes Protokoll über das Vorstellungsgespräch am 29.01.2016 bei der Firma GPS-Kärnten/Klagenfurt

Aufgrund einer Zuweisung durch meinen AMS-Berater, Herrn G., nahm ich am 29.01.2016 einen Vorstellungstermin bei GPS-Kärnten in Klagenfurt wahr. Herr G. hat­te bei meinen letzten Kontrolltermin am … mich mit den Worten „Wir hätten da etwas für Sie, Hilfskraft für Büroreinigung und Produktion“, zu erwähnter Firma zu einem Vorstellungsgespräch zugewiesen. Ich erhielt keine konkrete Beschreibung von Stellenangeboten bei GPS, sondern ledig­lich einen Folder mit einer Firmenbeschreibung und schlagwortartig angeführten Tätigkeitsfeldern, die dort geboten werden.

Das Vorstellungsgespräch bei GPS-Kärnten fand um 9 Uhr statt. Ich war bereits um 8.50 Uhr im Se­kretariatsbüro. Insgesamt dauerte mein Aufenthalt im GPS-Gebäude eineinhalb Stunden, davon wurden mehr als 20 Minuten für die Bearbeitung eines internen Bewerbungsbogens aufgewendet. Obwohl ich meinen ausführlichen Lebenslauf mitgenommen hatte, musste ich meine letzten 12 oder 13 Arbeitsstellen in den Bewerbungsbogen eintragen. Da der Platz auf diesem Formular nicht aus­reichte, bat ich die Sekretärin um ein Blatt Papier, das ich dann von ihr erhielt, um alle Arbeitsstel­len anführen zu können. Die Angaben mussten detailliert eingetragen werden, auch die Kündi­gungsgründe.

Danach führte eine andere Dame, deren Name mir nicht bekannt ist, mit mir das Vorstellungsge­spräch. Obwohl sie als Jobinterviewerin meinen Lebenslauf und den Bewerbungsbogen für sich hat­te, fragte sie mich sogleich nach meiner Tochter, wie alt sie sei und wo sie wohne. Ich sagte, dass meine Tochter erwachsen wäre und dass ich keinen Kontakt mehr zu ihr hätte.

Ich war trotz der fehlenden Stellenbeschreibung und einer vagen Bezeichnung der Tätigkeitsfehler durch Herrn G. in der Hoffnung und mit der Motivation zum Vorstellungsgespräch bei GPS ge­gangen, eine konkrete Stelle in der Produktion annehmen zu können. Da ich vor drei Jahren an der linken Schulter operiert wurde, strebe ich eine leichte Produktionstätigkeit an, für die ich durch mei­ne langjährige Berufserfahrung im ausführenden technischen und handwerklichen Bereich qualifi­ziert bin.

Stattdessen erfuhr ich von der Jobinterviewerin, dass es bei GPS nur die Möglichkeit gäbe, im Reinigungs- oder Küchendienst eingesetzt zu werden. Frauen würden bei GPS Kärnten nur für das Putzen und Kochen eingesetzt, Männer für Gartenarbeiten und Schneeschaufeln.

Dann fragte mich die Jobinterviewerin, was ich „vom Putzen halten“ würde. Ich sagte, dass ich vorrangig eine Produktionstätigkeit anstrebe, aber mir vorstellen kann, auch spezifische Reinigungstätigkeiten durchzuführen, wenn sie meiner bisherigen Praxis entsprechen, d.h. Autopflege und spezifische Grobreinigungsarbeiten. Die Reinigungstätigkeiten habe ich also nicht dezidiert abgelehnt, sondern lediglich betont, dass ich als Produktionsarbeiterin oder technische Hilfskraft arbeiten möchte.

Gegen Ende des Vorstellungsgesprächs fragte mich die Jobinterviewerin noch, was ich meinem Be­rater über das Vorstellungsgespräch berichten werde, denn ihrer Ansicht nach hätte ich die Reini­gungstätigkeit abgelehnt.

Kommentar Aktive Arbeitslose Kärnten:

Weder von Herrn G. noch der Jobinterviewerin bei GPS wurde mir zu besagten Terminen ein konkretes Stellenangebot (mit den verpflichtenden Angaben über Beruf, Tätigkeitsbeschreibung, Arbeitszeit, Bezahlung) vorgelegt. Es wurden mir lediglich Tätigkeitsbereiche beschrieben. Ich kann also keine Stelle ablehnen, die es als solche gar nicht gibt.

Die von der Jobinterviewerin erwähnte Zuteilung von Frauen für den Reinigungs- und Küchenbe­reich und Männern zu Gartenarbeiten und Schneeräumung stellt eine sexistische Diskriminierung dar, weil ja auch Tätigkeitsbereiche bzw. die in weiteren daraus konkretisierten Arbeitsstellen für beide Geschlechter ausgeschrieben sein müssen.

Im Vorstellungsgespräch wurden weniger fachliche, kompetenzorientierte als vielmehr persönliche Fragen zum familiären Hintergrund gestellt (Fragen über meine Tochter), der allgemein für eine Ar­beitsaufnahme und für die angeführten Tätigkeitsbereiche irrelevant ist.

Ob diese einfachen Hilfstätigkeiten Menschen wieder in den "ersten Arbeitsmarkt" integrieren, ist mehr als zweifelhaft.

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